Daumen hoch für Turnhallenübernachtungen!

Der Fanfarenzug wird im kommenden Jahr die Deutsche Meisterschaft der Spielmannzüge in Plön ausrichten. In meinem letzten Beitrag habe ich mein Unverständnis darüber geäußert, dass der Hauptausschuß des Schulverbandes in dem Zusammenhang keine Genehmigung für eine “Turnhallenübernachtung” der teilnehmenden Musiker*innen erteilen wollte. Ich hatte eher zufällig über Facebook von dem Vorgang erfahren.

Die Arbeit des Fanfarenzuges halte ich für sehr wichtig, und daher hatte ich mich umgehend per EMail und telefonisch mit unserem stellvertretenden Bürgermeister in Verbindung gesetzt, um ihn zu bewegen darauf hinzuwirken, die Übernachtung doch wie beantragt zu genehmigen. Dabei ging ich davon aus, dass Herr Dr Henning Höppner (SPD) den Plöner Bürgermeister,  Herrn Jens Paustian, als Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung vertritt. Diese Annahme war falsch, da die Vertretungsregelung nur innerhalb des Schulverbandes durch andere Mitglieder aus der Verbandsversammlung erfolgen kann. (Ich muß zugeben, daß ich das schon mal wußte und vergessen hatte). Dennoch hat Herr Dr. Höppner sich der Sache angenommen und konnte offenbar erreichen, daß der Schulverband seine Position noch einmal überdacht hat. Der öffentliche Druck hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen. Allein daß der Tagesordnungspunkt in der Versammlung dann nicht wie angekündigt öffentlich, sondern nicht-öffentlich verhandelt wurde, finde ich grundsätzlich nicht gut. Es war aber vermutlich der richtige Weg, hier zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen, ohne daß jemand öffentlich bloßgestellt wird.

Heute hat die KN darüber berichtet und ich habe mich gerade sehr gefreut, daß der Hauptausschuß des Schulverbandes letztendlich doch eine positive Entscheidung getroffen hat. Der Berichterstattung zu Folge beabsichtigt der Schulverband jetzt, seine Satzung oder Benutzungs-/Gebührenordnung zu überarbeiten, damit derartige Irritationen zukünftig ausgeschlossen sind.

Irgendwie kommt unser System am Ende doch zu ganz vernünftigen Ergebnissen.

Turnhallenübernachtungen ermöglichen!

Auf Plönbook (Facebook-Seite) bahnt sich gerade – möglicherweise völlig zurecht –  ein Shitstorm an. Es geht um Turnhallenübernachtungen im Zusammenhang mit einer Großveranstaltung des Fanfarenzuges. Durch die Ablehnung würde die Durchführung der Veranstaltung unmöglich gemacht.

Das Thema wird in der morgigen Sitzung des Schulverbandes (Montag, 14. November, 1800 Uhr, Lehrerzimmer der Rodomstorschhule, öffentlich) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit thematisiert.

Ich kann die Begründungen gem. Verwaltungsvorlage nicht nachvollziehen. Eine negative Antwort nach einer Rückfrage bei anderen Schulträgern ist mit Sicherheit keine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage, ebensowenig wie die Unterstellung, dass sich bei üblicher Nutzung lediglich tagsüber Personen in Turnhallen aufhalten würden.
Ich kann auch keine zwingenden Gründe für eine Ablehnung des Antrags erkennen. Die Vorgabe, daß Turnhallenübernachtungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind, läßt nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens Ausnahmen zu. Das ist eigentlich unstrittig, weil in §7 Abs 2 der Benutzungs- und Gebührenordnung sogar geregelt wird, daß der Verbandsvorsteher auf die Erhebung von Gebühren für Turnhallenübernachtungen verzichten kann.

Es wäre mehr als ungerecht, wenn Vereinen, die sehr erfolgreich in der Jugendarbeit engagiert sind, die Durchführung von Großveranstaltungen unmöglich gemacht wird, nur weil der Schulverband möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Benutzungs- und Gebührensatzung im Sinne der Unterstützung der Jugendarbeit klar zu formulieren oder zumindest einmal großzügig auszulegen.

Da das Bürgerinformationssystem mit temporären Links arbeitet, die bei der Verwendung im Blog nicht zu der betreffenden Seite führen, nachfolgend der Text der Verwaltungsvorlage:

Vereine haben Anträge auf Übernachtungen in den Sporthallen des Schulverbandes Plön Stadt und Land gestellt.
 
Gem. § 16 Abs. 4 der Benutzungs- und Gebührensatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für die außerschulische Nutzung der Aula Am Schiffsthal, der Schulräume und Sporthallen sowie der Außenanlagen werden die Schulräume und Sporthallen grundsätzlich nicht für Übernachtungen zur Verfügung gestellt.
Wer über Ausnahmefälle entscheidet, ist in  § 16 nicht geregelt. Lediglich in § 7 Abs. 2 (Benutzungsgebühren) steht geschrieben, dass der Schulverbandsvorsteher in Ausnahmefällen auf besonderen schriftlichen Antrag auf eine Gebühr verzichten kann. Gem. § 4 Abs. 4 besteht kein Anspruch auf Genehmigung der beantragten Nutzung.
 
Sollte einem Verein die Genehmigung erteilt werden, sind allen anderen Vereinen aufgrund der Gleichberechtigung Übernachtungen ebenfalls zu genehmigen.
 
In Sporthallen wird als übliche Nutzung unterstellt, dass sich lediglich tagsüber Personen im Gebäude aufhalten.
 
Eine Umfrage bei anderen Schulträgern hat ergeben, dass dort Übernachtungen in Sporthallen ebenfalls grundsätzlich verboten sind.
 
Es war der Wunsch des Schulverbandsvorstehers, dass der Hauptausschuss des Schulverbandes noch einmal über dieses Thema beschließt.

Beschlußvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, entsprechend der Satzung Übernachtungen in den Sporthallen und Schulräumen des Schulverbandes Plön Stadt und Land nicht zu genehmigen. 

Leider kann ich aufgrund eines lange geplanten und nicht verschiebbaren Termines nicht sicherstellen, daß ich zeitgerecht an der Sitzung des Schulverbandes teilnehme. Hoffentlich finden sich Bürgerinnen und Bürger, die das Thema in der Einwohnerfragestunde noch einmal mit der gebotenen Höflichkeit, aber dem erforderlichen Nachdruck zur Sprache bringen.