Auf Plönbook (Facebook-Seite) bahnt sich gerade – möglicherweise völlig zurecht – ein Shitstorm an. Es geht um Turnhallenübernachtungen im Zusammenhang mit einer Großveranstaltung des Fanfarenzuges. Durch die Ablehnung würde die Durchführung der Veranstaltung unmöglich gemacht.
Das Thema wird in der morgigen Sitzung des Schulverbandes (Montag, 14. November, 1800 Uhr, Lehrerzimmer der Rodomstorschhule, öffentlich) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit thematisiert.
Ich kann die Begründungen gem. Verwaltungsvorlage nicht nachvollziehen. Eine negative Antwort nach einer Rückfrage bei anderen Schulträgern ist mit Sicherheit keine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage, ebensowenig wie die Unterstellung, dass sich bei üblicher Nutzung lediglich tagsüber Personen in Turnhallen aufhalten würden.
Ich kann auch keine zwingenden Gründe für eine Ablehnung des Antrags erkennen. Die Vorgabe, daß Turnhallenübernachtungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind, läßt nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens Ausnahmen zu. Das ist eigentlich unstrittig, weil in §7 Abs 2 der Benutzungs- und Gebührenordnung sogar geregelt wird, daß der Verbandsvorsteher auf die Erhebung von Gebühren für Turnhallenübernachtungen verzichten kann.
Es wäre mehr als ungerecht, wenn Vereinen, die sehr erfolgreich in der Jugendarbeit engagiert sind, die Durchführung von Großveranstaltungen unmöglich gemacht wird, nur weil der Schulverband möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Benutzungs- und Gebührensatzung im Sinne der Unterstützung der Jugendarbeit klar zu formulieren oder zumindest einmal großzügig auszulegen.
Da das Bürgerinformationssystem mit temporären Links arbeitet, die bei der Verwendung im Blog nicht zu der betreffenden Seite führen, nachfolgend der Text der Verwaltungsvorlage:
Vereine haben Anträge auf Übernachtungen in den Sporthallen des Schulverbandes Plön Stadt und Land gestellt.
Gem. § 16 Abs. 4 der Benutzungs- und Gebührensatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für die außerschulische Nutzung der Aula Am Schiffsthal, der Schulräume und Sporthallen sowie der Außenanlagen werden die Schulräume und Sporthallen grundsätzlich nicht für Übernachtungen zur Verfügung gestellt.
Wer über Ausnahmefälle entscheidet, ist in § 16 nicht geregelt. Lediglich in § 7 Abs. 2 (Benutzungsgebühren) steht geschrieben, dass der Schulverbandsvorsteher in Ausnahmefällen auf besonderen schriftlichen Antrag auf eine Gebühr verzichten kann. Gem. § 4 Abs. 4 besteht kein Anspruch auf Genehmigung der beantragten Nutzung.
Sollte einem Verein die Genehmigung erteilt werden, sind allen anderen Vereinen aufgrund der Gleichberechtigung Übernachtungen ebenfalls zu genehmigen.
In Sporthallen wird als übliche Nutzung unterstellt, dass sich lediglich tagsüber Personen im Gebäude aufhalten.
Eine Umfrage bei anderen Schulträgern hat ergeben, dass dort Übernachtungen in Sporthallen ebenfalls grundsätzlich verboten sind.
Es war der Wunsch des Schulverbandsvorstehers, dass der Hauptausschuss des Schulverbandes noch einmal über dieses Thema beschließt.
Beschlußvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, entsprechend der Satzung Übernachtungen in den Sporthallen und Schulräumen des Schulverbandes Plön Stadt und Land nicht zu genehmigen.
Leider kann ich aufgrund eines lange geplanten und nicht verschiebbaren Termines nicht sicherstellen, daß ich zeitgerecht an der Sitzung des Schulverbandes teilnehme. Hoffentlich finden sich Bürgerinnen und Bürger, die das Thema in der Einwohnerfragestunde noch einmal mit der gebotenen Höflichkeit, aber dem erforderlichen Nachdruck zur Sprache bringen.