Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Rodomstorstraße wird Fahrradstraße

Die Rodomstorstraße wird voraussichtlich bis Ende 2023 als Fahrradstraße eingerichtet, möglicherweise schon deutlich früher. Die Verbindung zwischen Gänsemarkt und Bahnhofstraße/Lübecker Straße soll – so zumindest die Vorstellung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung – für den Durchgangsverkehr mit PKW gesperrt werden. Ziel ist eine Verkehrsberuhigung in der Rodomstorstraße, die
– zum einen den Anwohner*innen zu Gute kommt,
– zum anderen zur erhöhten Verkehrssicherheit des Schulweges zur Grundschule Rodomstorstraße beitragen soll.
Ergänzend soll die Einbahnstraßenregelung in der Kannegießerberg geändert werden, um die Nutzung als Schleichweg zu reduzieren.
In wie weit die Verkehrsaufsicht des Kreises dem zustimmt, ist noch abzuwarten.
Außerdem soll die Fahrradstraße auf Höhe der Gemeinschaftsschule in Richtung Parkplatz Schiffsthal abschwenken. Der vom Fahrradforum favorisierte Kreisel an dieser Stelle wurde vom Ausschuß verworfen.
Ergänzend wurde von meinem Kollegen Rose (SPD) daran erinnert, dass die Verlegung der Haltestelle für Schulbusse auf den Parkplatz am Schiffsthal nun angestrebt werden solle, da sie einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit der Schüler*innen leisten kann. Die Haltestelle direkt vor dem Schulhof wurde bereits vor einigen Jahren entsprechend hergerichtet.

Zum Thema Fahrradstraße gab es eine längere Diskussion. Grundsätzlich wurde festgehalten, dass eine Fahrradstraße von allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden kann, sie aber für die Nutzung durch Fahrradfahrende optimiert ist. Der vorhandene Straßenraum bleibt im Wesentlichen unverändert, die Fahrradspuren werden entsprechend farblich gekennzeichnet.

Da die Umgestaltung sich im wesentlichen auf eine neue Beschilderung sowie eine neue Markierung beschränkt und der Ausbau zu einem hohen Maße gefördert wird, geht die Verwaltung davon aus, dass für die Grundstückseigentümer*innen an der Rodomstorstrasse keine Ausbaubeiträge anfallen werden.

In der Diskussion sprach der Kollege Wegener (CDU) davon, dass das Primat des Autos vom Primat des Fahrrades abgelöst wird und das es eigentlich um ein gleichberechtigtes Miteinander gehen müßte. Die CDU-Fraktion hatte daher vorgeschlagen, den südlich der B76 gelegenen Teil der Rodomstorstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Dieser Vorschlag ist auf den ersten Blick nicht schlecht, aber es gab seitens der Verwaltung Bedenken, da ein derart langes Straßenstück aus rechtlichen Gründen nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet werden könne. Dem widersprachen die Kollegen der CDU-Fraktion. Das wohl schlagende Argument gegen den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich war aber wohl, dass dies einen Umbau (Verkehrsfläche ohne Kantsteine) des Straßenraums nach sich gezogen hätte, für den Ausbaubeiträge fällig geworden wären.

Mein Kollege Möller (SPD) griff den von mir immer wieder gerne verwendeten Begriff der „Autogerechten Stadt“ auf. Er betonte, dass durch eine Sperrung des Gänsemarktes für den Durchgangsverkehr die Anwohner*innen des Parnass-Quartiers mit dem Auto nicht mehr direkt in die Lübecker Straße fahren können sondern den Weg über die B 76 und die Lütjenburger Straße und durch die Bahnhofstraße nehmen müssten. Er argumentierte – auch nicht von der Hand zu weisen – dass sich dadurch der Autoverkehr auf der Bahnhofstraße und im Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel erhöht, was mit den Sanierungszielen nur schwer in Einklang zu bringen wäre.

Ich habe unter Bezug auf die Argumente der Kollegen Wegener und Möller einen Redebeitrag gehalten, in dem ich betonte, dass das Primat des Autos bzw. das Konzept der „Autogerechten Stadt“ Relikte aus der Mitte des letzen Jahrhunderts wären. Für mich ist offensichtlich, dass der Autoverkehr immer noch privilegiert ist. Heute müsse es um eine gerechte Verteilung des öffentlichen Raumes unter allen Verkehrsteilnehmenden gehen. Ich habe betont, dass es für mich durchaus vertretbar sei, dass Autofahrer*innen 700 Meter weiter fahren, wenn dadurch die Verkehrssituation für Radfahrende und sie Sicherheit auf dem Schulweg verbessert werden kann.
Gleichzeitig habe ich hervorgehoben, dass ich nichts gegen das Auto an sich habe. Gerade für die Einwohner*innen in den Umlandgemeinden wäre es wichtig, um nach Plön zu kommen, da der öffentliche Personennahverkehr den Menschen aus den Gemeinden rundum kaum eine andere Möglichkeit läßt. In dem Zusammenhang habe ich mich auch noch einmal deutlich dafür ausgesprochen, Parkplätze so weit wie möglich zu erhalten.

Im Jahr 2016 war ich Gründungsmitglied der AG-Fahrrad, Vorläuferin des heutigen Fahrradforums. Schon damals – vor sechs Jahren – war es mein Ziel, an der Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer*innen mitzuarbeiten. Mein damaliger Optimismus, schnell etwas erreichen zu können, war im nachhinein betrachtet fast schon naiv. http://www.ingo-buth.de/2016/05/13/ag-fahrrad/

Ich finde auch, dass die Einrichtung der Fahrradstraße in der Rodomstorstraße jetzt nicht der große Wurf ist, aber immerhin, ein Fortschritt. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Dazu gehören die Einrichtung von Fahrradstraßen in der Eutiner Straße und der Johannisstraße.
Insgesamt bleibt aber festzustellen, dass auch das am Ende nur Stückwerk ist. Ein durchgehender Fahrradverkehr von Plön Ost nach Plön West und umgekehrt ist damit nicht gegeben. 

Industrieverglasung am Vierschillingsberg?

Das Gebäude an der B 76 neben der Bücherei ist mittlerweile abgerissen, der Bau eines neuen Gebäudes ist in Vorbereitung. Dazu ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes 26 „Vierschillingsberg“ erforderlich. Entstehen sollen hier 22 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau, die auf die Bedürfnisse von Senior*innen ausgelegt sind.

Die Änderung des Bebauungsplanes sollte nach meiner Einschätzung relativ problemlos sein. Was ich aber wichtig fände wäre, daß das Gebäude auch zur B 76  hin eine ansprechende Fassade erhalten sollte. Da konnte mich der vorgelegte Entwurf nicht überzeugen, der hier Laubengänge, verblendet mit Industrieglas vorsieht.

Im Grunde genommen habe ich nichts gegen Laubengänge. Sie an diesem Standort zu verkleiden ist schon aus dem Grunde wichtig, um für die Bewohner*innen einen Beitrag zum Lärmschutz zu leisten. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, das Straßenbild an unserer innerörtlichen Umgehung, der meist befahrenen Straße Plöns, deutlich aufzubessern. Gerade für Durchreisende würde es dann fast ein wenig wie eine Visitenkarte wirken, Wenn man sich selbst gegenüber einmal mal ehrlich ist, dann muß man zugeben, das der Bereich zwischen Rodomstorstraße und Lütjenburger Straße nicht so besonders einladend auf Ortsfremde wirkt.

Eine attraktive und ortsangemessene Fassadengestaltung wäre um so wünschenswerter, weil auch auf dem gegenüberliegenden Bereich Gartenstraße in absehbarer Zeit neu gebaut wird und auch dort ein maßgeblicher Beitrag geleistet werden kann, um das Straßenbild in der Ortsdurchfahrt attraktiver zu machen.

Dabei sollte berücksichtigt werden, daß das jetzt geplante Gebäude direkt neben der Krabbe 17 steht, die durchaus als historisches Gebäude in Backsteinarchitektur anzusehen ist. Auch die Rodomstorschule ist ein ortstypisches und den Bereich prägendes Gebäude. Dazwischen liegt die „Alte Meierei“, die in ihrer Ansicht zur Hauptstraße eher wie der Hinterhof eines Wirtschaftsbetriebes wirkt.
Zwischen diese drei Gebäude ein Haus mit einer großflächigen Glasfassade zu setzen, wäre eine Bausünde, die uns die nächsten 80 Jahre begleiten wird, selbst wenn das Glas dunkel gefärbt  sein sollte.

Das hat nichts mit historisierend zu tun, wie Frau Meyer, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen meinte. Es hat etwas damit zu tun, daß sich Gebäude in die Umgebung einpassen sollten, um nicht störend zu wirken. Die Umgebung bei uns ist eher kleinstädtisch geprägt, da gilt: Keine Experimente. Experimente kann man in Hamburg in der Hafencity machen.

Daß eine moderne Fassadengestaltung möglich ist, ohne zu stören, kann man sogar in Plön besichtigen. Das Geschäftshaus in der Langen Straße 51, in dem Foto-Jessen ansässig ist, ist noch nicht alt. Die Fassade ist modern gestaltet, aber sie wirkt nicht störend, weil sie die Gestaltungsmerkmale der Umgebung aufgenommen hat. Beim Neubau auf dem Gelände des alten Gerberhofes (Lübecker Straße 9) ist es gelungen, ein Gebäude zu errichten, das zumindest nicht unangenehm im Straßenbild auffällt.
Ich fände es gut, wenn wir hier sozialen Wohnungsbau und ein attraktives Straßenbild unter einen Hut bringen könnten. Sozialer Wohnungsbau und Stadtgestaltung müssen kein Widerspruch sein. 

Vogelberg und Neuzuschnitt der Ausschüsse

Am Mittwoch werden der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und die Ratsversammlung das letzte Mal in der alten Zusammensetzung tagen. Die konstituierende Sitzung der neuen Ratsversammlung wird am 13. Juni tagen. Dann werden auch die Ausschüsse neu besetzt. Dazu im zweiten Teil dieses Beitrags.

Für ein wenig Verwirrung hat gesorgt, daß der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und der Beschluß einer Veränderungssperre für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg erneut auf der Tagesordnung für beide Sitzungen steht.

Herr Melzer (CDU) war offenbar davon ausgegangen, daß dieses Thema beendet sei, nur weil es aufgrund seines Antrages von der Tagesordnung genommen wurde. Ich muß zugeben, daß dieser Eindruck im ersten Moment auch bei mir so entstanden ist.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/

Nach einem Blick in die Geschäftsordnung war mir aber schnell klar, daß es sich um eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes handelt. Es wäre auch mehr als fragwürdig, wenn man politischen Diskussionen und Entscheidungen ausweichen könnte, indem man strittige Themen über Verfahrenstricks gar nicht erst in die Diskussion bringt.
Ich würde mal feststellen wollen, daß die Bearbeitung des Themas von der CDU-Fraktion schlecht vorbereitet war und in diesem Fall eingeschränkte Verfahrenssicherheit dokumentiert.

Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert. Nach meiner Auffassung könnte die Begründung noch einmal überarbeitet werden. Daher würde ich mich einer erneuten Vertagung nicht verschließen. Aufgrund einer Terminsetzung besteht jedoch akuter Handlungs- und Entscheidungsbedarf.

Ansonsten stehen noch folgende Themen auf den Tagesordnungen:
– Bebauungsplan 6 / Johannisstraße
– Auftragsvergabe für ein Grünflächengestaltungskonzept
– Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön
– Umsetzung Umgebunslärmrichtlinie
– Kooperationsvereinbarung Plön/Ascheberg
– Stellungsnahme der Stadt Plön zum B-Plan 70 der Stadt Schwentinental
– Änderung der Geschäftsordnung
– Änderung der Hauptsatzung der Stadt
– Änderung der Zuständigkeitsordnung
– Jahresabschluß der Stadt Plön 2015

Mit den Änderungen zur Geschäftsordnung, Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung wird im Vorgriff auf die neue Ratszusammensetzung zum Einen der „papierlose“ Sitzungsdienst eingeführt, zum Anderen werden die Ausschüsse von bisher 9 auf zukünftig 11 Mitglieder aufgebläht (http://www.ingo-buth.de/2018/05/09/ueberlegungen-nach-der-wahl-vielleicht-langweilige-zahlengymnastik-aber-wichtig/) Damit bestätigt sich dieser Teil meiner Einschätzung vom 09. Mai dieses Jahres, auch wenn es nicht zum Äußersten, also zu 13er Ausschüssen kommt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für Tourismus (bisher Hauptausschuß) sowie Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Landschaftspflege an den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) abgegeben. Der GA wird umbenannt in Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Der bisherige SteU wird zusätzlich für Barrierefreiheit zuständig sein und in Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (StEP) umbenannt. Er behält die Zuständigkeit für Umweltthemen in Verbindung mit der Bauleitplanung bei.
Ich halte die Neuverteilung der Zuständigkeiten für unglücklich. So gehören Wirtschaft und Tourismus für mich unmittelbar zusammen, da Tourismus der Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in Plön ist.
Auch die Herauslösung von Umweltschutzthemen aus dem SteU ist für mich aus fachlicher Sicht nicht ganz schlüssig. Jegliche Bauleitplanung hat auch eine Wechselbeziehung zum Umweltschutz.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es hier zu erhöhtem Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch innerhalb der Selbstverwaltung kommen, und damit verbunden auch zu höheren Reibungsverlusten.
Andererseits sehe ich aber auch, daß CDU und SPD den Vorsitz über HA und StEP unter sich ausmachen werden und Bündnis 90/Die Grünen dann nur den den Vorsitz des GUT übernehmen können. Der bisherige GA hatte aber kein Themenschwerpunkt, der einem grünen Profil entgegenkommt. Durch die Zuständigkeitsverlagerung wird der GA zum Einen aufgewertet, was dem guten Wahlergebnis von Bündnis 90/Die Grünen Rechnung trägt, zum Anderen werden Themenbereiche verlagert, die dem grünen Profil entsprechen oder der persönlichen Kompetenz des Schlüsselpersonals entsprechen.
Ich freue mich jedenfalls auf einen regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

B-Plan Vogelberg/Rodomstorstraße vorerst vom Tisch

Der gestrige Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hatte ein Vorspiel. Bereits vorgestern abend trafen sich Anwohner*innen des Vogelberg und der Bürgermeister. Bei dem Treffen ging es um die Absicht, für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit verbunden auch eine Veränderungssperre zu beschließen.

Ursächlich für die Absicht, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen war die Bauvoranfrage eines Eigentümers, zu der der SteU kein Einvernehmen erteilt hat, weil sich das geplante Bauvorhaben nach seiner Ansicht nicht in das Baugebiet eingefügt hätte.
Da es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist der § 34 Bundesbaugesetz anzuwenden, der festlegt, daß sich ein Gebäude einzufügen hat. Was sich einfügt richtet sich im wesentlichen nach der Größe und Stellung des Gebäudes und nach dessen geplanter Nutzung. „Einfügen“ ist damit ein relativ auslegungsfähiger Begriff.

Über einen Bebauungsplan (B-Plan) kann man ganz grob, aber auch sehr fein regeln, was gebaut werden darf und wie es zu bauen ist. B-Pläne sind geeignet, Baurecht zu schaffen, wo keins besteht, aber auch, um die Entwicklung des bestehenden Bestandes zu steuern und das Straßenbild zu erhalten, wo es erhaltenswert ist. Damit dienen sie dem öffentlichen Interesse. Da ein B-Plan Vorgaben machen oder Entwicklungen beschränken kann, kann es zu Interessenskonflikten mit den Eigentümer*innen bezüglich der Nutzung ihrer Grundstücke kommen. Hinzu kommt, daß B-Pläne auch eine Auswirkung auf das nachbarschaftliche Verhältnis haben. Bisweilen haben Eigentümer*innen ein Problem damit, wenn ihre Nachbarn große und nach ihrer Auffassung überzogene Bauten planen, die sich negativ auf die Aufenthaltsqualität im eigenen Garten oder auf den späteren Verkaufswert des eigenen Grundstückes auswirken. Oft mögen sie aber nichts sagen, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden oder sie sagen etwas und riskieren damit einen lebenslangen Nachbarschaftsstreit. Mit einem B-Plan werden klare Verhältnisse geschaffen.

Damit die Planungsziele nicht während des Aufstellungsverfahrens unterlaufen werden, kann man gleichzeitig eine Veränderungssperre beschließen. So wird sichergestellt, daß während des B-Planverfahrens nur Baumaßnahmen genehmigt werden, die den Planungszielen des B-Planes nicht zuwiderlaufen. Bauvorhaben, die mit den Planungszielen übereinstimmen, können hingegen genehmigt werden.

Um im Vorfeld der heutigen Sitzung des SteU mit den Betroffenen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, gab es eine sehr kurzfristige Einladung zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit den Betroffenen, das eine Stunde vor der Sitzung des SteU stattfand. Auf die Details kann ich hier natürlich nicht näher eingehen, auch wenn keine Vertraulichkeit vereinbart wurde. Die ergibt sich aus der Natur der Sache.
Der Lösungsvorschlag, der gemeinsam mit zwei Angehörigen der CDU-Fraktion und einer Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeitet wurde lief darauf hinaus, in der heutigen Sitzung lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beraten. Die Beratung über die Veränderungssperre sollte auf die Sitzung am 30. Mai zu vertagt werden, um den Bauinteressenten und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Warum die beiden an der Erarbeitung dieser Konsenslösung beteiligten CDU-Fraktionsmitglieder im SteU später dafür stimmen, beides, die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Beratung der Veränderungssperre von der Tagesordnung des SteU zu nehmen, hat sich mir nicht erschlossen.

Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. Es ist mir völlig klar, daß die Gebäude, die zum Teil aus den frühen fünfziger Jahren stammen oder noch älter sind, heute keine zeitgemäßen Wohnbedingungen mehr bieten. Hinzu kommt, daß es sich z.T. um Doppelhäuser handelt, deren Erweiterung in den hinteren Bereich aufgrund der nachbarschaftlichen Situation deutlich schwieriger ist als dies bei Einzelhäusern der Fall wäre.
Neben dem Erhalt der Siedlungsstruktur könnte ich mir auch vorstellen, über einen B-Plan die Möglichkeit zu schaffen, Grundstücke oder Grundstücksteile zusammenzulegen und Baumöglichkeiten für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten zu schaffen, vorausgesetzt Eigentümer*innen hätten ein Interesse daran.
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.

Berichtswesen im SteU

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Schon bei der Besprechung der Tagesordnung gab es bei der CDU, die nur mit zwei Personen und ohne den nicht entschuldigten Ratsherrn Zender anwesend war, verstimmte Gesichter. Der Tagesordnungspunkt 6 (Marktbrunnen) wurde nicht von der Tagesordnung genommen. Nach Auffassung der übrigen Mitglieder des Ausschusses und der Teamleiterin 32 (Frau Kricheldorff) handelt es sich bei der Entscheidung über die Zukunft des Brunnens nicht um Verwaltungshandeln.

Zu Beginn der Sitzung gab es zahlreiche Berichte.

Aus der Verwaltung:

1. Nach der Vermessung fand eine Abschlußbegehung des Strandweges statt. Daraufhin ist die Verwaltung an die Bahn herangetreten um zu klären, wie in Bezug auf die Eigentumsfrage und Instandhaltung weiter zu verfahren ist. Da die Anfrage erst am Tag der Sitzung gestellt wurde, lag eine Antwrt noch nicht vor.

2. Die Familienbildungsstätte wollte im Schloßgebiet einen Schnullerbaum einrichten, an dem kleine Kinder ihren Schnuller aufhängen können, um in einer kleinen Zeremonie Abschied von ihrer „Schnullerzeit“ nehmen zu können. Aus Gründen des Denkmalschutzes kommt ein Standort im Schloßgebiet nicht in Frage.
Ich kann die Bedenken der Unteren Denkmalbehörde nachvollziehen. Vielleicht gelingt es ja, einen geeigneten Baum an einem anderen Platz zu finden. Auch wenn sich „Schnullerbaum“ im ersten Moment blöde anhört, wenn es den Kindern etwas gibt, warum nicht.

3. Das Kinderbecken im Plönbad bleibt weiter gesprerrt. Auch im Untergeschß wurden Rißbildung festgestellt. Jetzt muß darauf gewartet werden, daß das Gericht einen unabhängigen Gutachter bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden Schadensersatz- und vor allem Gewährleistungsansprüche zu klären sein. Herr Melzer (CDU) drückte seinen Unmut über die Schließung des Kinderbeckens aus, die von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses geteilt wurde.

4. Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf (ehem. Seewiesen) tagt am 01. November um 1900 im Rathaus in Plön. Ich freu mich drauf!

5. Der SteU tagt außer der Reihe am 02. November um 1700 in der Aula. Um 1900 beginnt dann die Ratsversammlung.

Der Umweltbeauftragte:

6. Im Bereich Bolzplatz Oevelgönne werden Baumpflegearbeiten durchgeführt. Außerdem müssen in dem Bereich zwei Bäume gefällt werden. Weitere Baumpflegearbeiten werden im Bereich Eutiner Straße durchgeführt.

Aus der Selbstverwaltung

7. Der Ausschußvorsitzende Möller (SPD) fragte nach, ob Strafanzeige gestellt wurde, nachdem es im Bereich Strohberg zu Beschädigungen der Anpflanzungen gekommen ist. Dazu war kein Sachstand bekannt.

8. Frau Petersen (CDU) fragte nach, ob es eine Schulwegeregelung für die Rodmstorschole gäbe, wenn mit den Abrißarbeiten am Gerberhof und den Bauarbeiten im neuen Gänsemarktviertel beginnen würden. Hierzu wurde auf das Berichtswesen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.

9. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, wann die weiße Fahrbahnmarkierung für Radfahrer vor dem neuen Aldimarkt in der Lütjenburger Straße aufgebracht wird. Hierrüber hätte in den letzten Ausschußsitzungen Einvernehmen bestanden, die Arbeit sei aber noch nicht aufgeführt.

10. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den Gründen, warum das Ortseingangsschild an der Lütjenburger Straße versetzt worden sei. Dies ist auch anderen Mitgliedern des Ausschusses aufgefallen (auch ich wurde bereits von einem Nachbarn darauf angesprochen), eine Begründung war aber nicht bekannt.

11. Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, warum der neue Aldimarkt über dem Niveau des alten Gebäudes liegen würde und b so etwas nicht festgelegt würde. Hier kam ich mit dem Hinweis um die Ecke, daß dies mit einem Bebauungsplan hätte geregelt werden können, die Mitglieder des Ausschusses aber bewußt auf die Erstellung eines B-Planes verzichtet haben.
Dr. Henning Hoeppner (SPD) meinte dazu, daß es gut ist, auf den Plan verzichtet zu haben und der Bau eine „esthetische Perle“ sei. Leider habe ich vergessen nachzufragen, ob er die daraus resultiernde Folge der Schließung des Aldimarktes in Stadtheide für ein gelungenes Beispiel erfolgreicher Wirtschaftsförderung und Stadtplanung hält.

12. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete von der letzten Sitzung der AG Plön fährt Rad.
Auf die Erstellung eines Konzeptes durch ein Fachbüro (20 – 30000 Euro, je nach Umfang) soll verzichtet werden. Für die Beseitigung der gröbsten Schwachpunkte (Stadtgrabenstraße, Eutiner Straße und Bahnhofstraße) soll die Unterstützung durch ein Fachbüro eingeholt werden.
Die Frage wird an die Fraktionen gegeben, eine Entscheidung soll in der nächsten Sitzung des SteU getrffen werden.

Damit genug für jetzt. Über die Themen „Genaue Ermittlung des tatsächlichen Verdichtungspotentiales der Stadt Plön; hier: Antrag der CDU-Fraktion Plön“, Erstellung eines Verkehrsgutachtens mit Lösungsvorschlägen für das gesamte Gebiet Plön-Ost/Ölmühle“ und Prioritätenliste“ werde ich in gesonderten Beiträgen berichten.