Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Kita-Standort Schiffsthal

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) Schwerpunktthema des öffentlichen Teiles war der Standort des geplanten Kindergartens am Schiffsthal. Das Thema sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) besprochen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde während der Vorbereitungsphase des Sitzungstermins gestrichen. Aufgrund von neuen Erkenntnissen stellte der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) den Dringlichkeitsantrag, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist dann erfolgt.

Der Ausschußvorsitzende stellte fest, daß die Abstimmung zwischen den Ausschüssen schlecht gelaufen ist. Der GA sei für die Frage zuständig, ob Kindergartenplätze benötigt werden und gebaut werden sollen. Auch die Frage, wer Träger der Einrichtung sein soll, fiele in den Zuständigkeitsbereich des GA
Die Zuständigkeit für die Klärung der Standortfrage läge aber eindeutig beim SteU. Das gelte auch für die Zuständigkeit für Neubauten der Stadt Plön.

Der Bürgermeiser erwiderte, daß sich die Notwendigkeit für einen Neubau erst im März 2017 herausgestellt hat, als die Zahlen über die Nachfrage nach Kindergartenplätzen vorlagen. Es hätten sich deutlich mehr Eltern für einen Kindergartenplatz beworben als erwartet. Seit dem Zeitpunkt habe der GA dreimal getagt, das Thema wurde dort diskutiert. Die Problematik war den Fraktionen bekannt oder hätte bekannt sein müssen. Wenn es eine Verzögerung bei der Information des SteU gegeben hat, würde diese zwei, maximal drei Wochen betragen. Darüber hinaus würde das Gebäude durch die Johanniter errichtet und damit sei es kein Neubau der Stadt Plön.

Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt führte aus, daß der Platz hinter der Aula durchaus als Standort in Frage gekommen wäre und auch noch in Frage kommen könnte. Der 50-Meter Uferschutzstreifen, der immer als Totschlagargument gegen diesen Standort angeführt wurde, käme hier nicht zum tragen, weil das gesamte Gebiet bis kurz vor dem Ufer durch einen gültigen Bebauungsplan abgedeckt sei. Damit seien Bauvorhaben in diesem Bereich nach §35 Landesnaturschutzgesetz zulässig. Die Aussagen der Verwaltung seien falsch gewesen, dieses Thema sei auch nachweislich nicht mit dem Kreis erörtert worden.

Der Bürgermeister äußerte daraufhin, daß er den §35 Landesnaturschutzgesetz anders auslegen würde und eine Befreiung nur unter einer sehr weiten Auslegung der Ausnahmeregelungen möglich wäre. Er bezweifelte, daß der Kreis diesen Lösungsweg mitgetragen hätte. Darüber hinaus führte er aus, daß die Fläche der Schulhof des Förderzentrums sei. Er betonte die Bedeutung der Kindergartenversorgung und wies ergänzend darauf hin, daß die Eltern einen einklagbaren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten.
Er stellte später dar, daß zwei Optionen zur Auswahl ständen.
1. Der jetzt geplante Standort und die Kindergartenplätze im Herbst 2018
oder
2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den ehemaligen Spielplatz am Appelwarder (in der alten Todeskurve) und die Kindergartenplätze erst im Herbst 2019.
Der voraussichtliche Zeitbedarf für die Aufstellung eines B-Planes für den bereich um den ehemaligen Spielplatz wurde später von der Verwaltung mit 9 Monaten angegeben.

Ratsherr Höppner führte aus, daß es sich hier nicht um eine ökologisch wertvolle Streuobstwiese handeln würde, sondern um eine alte, sortenreine Apfelplantage und damit um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb. Das würde den Unterschied zwischen dem geplanten Standort und dem alten Apfelgarten auf der Prinzeninsel ausmachen. Der Verlust der Obstbäume könne zudem durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Die Teamleiterin 32 (Stadtplanung) ergänzte, daß die zu erwarteten Eingriffe bereits bei der Erstellung des Bebauungsplanes ausgeglichen wurden.

Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, daß es sich zwar um eine alte Obstplantage handeln würde, diese hätte sich aber in den vergangenen Jahren zu einem wertvollen Biotop entwickelt. Der Umweltschutzbeauftragte unterstrich die Aussage von Frau Dr. Unbehau und betonte, daß der Grundsatz gelte: „Vermeidung vor Ausgleich“.

Der Ausschuß stimmte abschließend mit 6 Ja- bei 2 Nein-Stimmen für den Standort.

Der Bürgermeister kündigte an, daß es am 08. August eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema geben wird.

Nach meiner Ansicht ist das Verfahren wirklich nicht optimal gelaufen. Der Vorsitzende des SteU hätte, da stimme ich Herrn Möller zu, umgehend informiert werden müssen, um das Thema des Standortes im zuständigen Ausschuß zu beraten. Darüber hinaus kann der Anschein entstehen, daß die Alternative „Standort hinter der Aula“ möglicherweise nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft wurde. Ich verstehe den §35 Absatz 3 a) Landesnaturschutzgesetz durchaus im dem vom Umweltbeauftragten vorgetragenen Sinn. Hierzu wäre nach meiner Einschätzung eine Abstimmung mit dem Kreis durchaus zielführend gewesen. Darüber hinaus wurde nach meinem Kenntnisstand nicht geprüft, ob der Schulverband bereit gewesen wäre, die als Schulhof ausgewiesene Fläche gegen die Fläche zu tauschen, die nach dem jetzigen Stand der Planung bebaut werden soll. Obwohl ich mich deutlich für die jetzige Lösung ausgesprochen habe und nach wie vor zu dieser Entscheidung stehe, frage ich mich, ob nur die Abstimmung zwischen den Ausschüssen suboptimal war. Ich würde mir wünschen, daß die Frage des Flächentausches und die Frage der Auslegung des §35 Landesnaturschutzgesetz mit dem Kreis und dem Schulverband noch vor dem Informationstermin am 08. August geklärt wird. Ein Umsteuern ist möglich, solange der erste Spatenstich nicht getan ist. Wenn es dadurch nicht zu einer nennenswerten Verzögerung des Baubeginnes kommt, würde ich die entsprechende Anpassung der Planung mittragen.