Kita-Standort Schiffsthal

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) Schwerpunktthema des öffentlichen Teiles war der Standort des geplanten Kindergartens am Schiffsthal. Das Thema sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) besprochen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde während der Vorbereitungsphase des Sitzungstermins gestrichen. Aufgrund von neuen Erkenntnissen stellte der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) den Dringlichkeitsantrag, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist dann erfolgt.

Der Ausschußvorsitzende stellte fest, daß die Abstimmung zwischen den Ausschüssen schlecht gelaufen ist. Der GA sei für die Frage zuständig, ob Kindergartenplätze benötigt werden und gebaut werden sollen. Auch die Frage, wer Träger der Einrichtung sein soll, fiele in den Zuständigkeitsbereich des GA
Die Zuständigkeit für die Klärung der Standortfrage läge aber eindeutig beim SteU. Das gelte auch für die Zuständigkeit für Neubauten der Stadt Plön.

Der Bürgermeiser erwiderte, daß sich die Notwendigkeit für einen Neubau erst im März 2017 herausgestellt hat, als die Zahlen über die Nachfrage nach Kindergartenplätzen vorlagen. Es hätten sich deutlich mehr Eltern für einen Kindergartenplatz beworben als erwartet. Seit dem Zeitpunkt habe der GA dreimal getagt, das Thema wurde dort diskutiert. Die Problematik war den Fraktionen bekannt oder hätte bekannt sein müssen. Wenn es eine Verzögerung bei der Information des SteU gegeben hat, würde diese zwei, maximal drei Wochen betragen. Darüber hinaus würde das Gebäude durch die Johanniter errichtet und damit sei es kein Neubau der Stadt Plön.

Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt führte aus, daß der Platz hinter der Aula durchaus als Standort in Frage gekommen wäre und auch noch in Frage kommen könnte. Der 50-Meter Uferschutzstreifen, der immer als Totschlagargument gegen diesen Standort angeführt wurde, käme hier nicht zum tragen, weil das gesamte Gebiet bis kurz vor dem Ufer durch einen gültigen Bebauungsplan abgedeckt sei. Damit seien Bauvorhaben in diesem Bereich nach §35 Landesnaturschutzgesetz zulässig. Die Aussagen der Verwaltung seien falsch gewesen, dieses Thema sei auch nachweislich nicht mit dem Kreis erörtert worden.

Der Bürgermeister äußerte daraufhin, daß er den §35 Landesnaturschutzgesetz anders auslegen würde und eine Befreiung nur unter einer sehr weiten Auslegung der Ausnahmeregelungen möglich wäre. Er bezweifelte, daß der Kreis diesen Lösungsweg mitgetragen hätte. Darüber hinaus führte er aus, daß die Fläche der Schulhof des Förderzentrums sei. Er betonte die Bedeutung der Kindergartenversorgung und wies ergänzend darauf hin, daß die Eltern einen einklagbaren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten.
Er stellte später dar, daß zwei Optionen zur Auswahl ständen.
1. Der jetzt geplante Standort und die Kindergartenplätze im Herbst 2018
oder
2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den ehemaligen Spielplatz am Appelwarder (in der alten Todeskurve) und die Kindergartenplätze erst im Herbst 2019.
Der voraussichtliche Zeitbedarf für die Aufstellung eines B-Planes für den bereich um den ehemaligen Spielplatz wurde später von der Verwaltung mit 9 Monaten angegeben.

Ratsherr Höppner führte aus, daß es sich hier nicht um eine ökologisch wertvolle Streuobstwiese handeln würde, sondern um eine alte, sortenreine Apfelplantage und damit um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb. Das würde den Unterschied zwischen dem geplanten Standort und dem alten Apfelgarten auf der Prinzeninsel ausmachen. Der Verlust der Obstbäume könne zudem durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Die Teamleiterin 32 (Stadtplanung) ergänzte, daß die zu erwarteten Eingriffe bereits bei der Erstellung des Bebauungsplanes ausgeglichen wurden.

Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, daß es sich zwar um eine alte Obstplantage handeln würde, diese hätte sich aber in den vergangenen Jahren zu einem wertvollen Biotop entwickelt. Der Umweltschutzbeauftragte unterstrich die Aussage von Frau Dr. Unbehau und betonte, daß der Grundsatz gelte: „Vermeidung vor Ausgleich“.

Der Ausschuß stimmte abschließend mit 6 Ja- bei 2 Nein-Stimmen für den Standort.

Der Bürgermeister kündigte an, daß es am 08. August eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema geben wird.

Nach meiner Ansicht ist das Verfahren wirklich nicht optimal gelaufen. Der Vorsitzende des SteU hätte, da stimme ich Herrn Möller zu, umgehend informiert werden müssen, um das Thema des Standortes im zuständigen Ausschuß zu beraten. Darüber hinaus kann der Anschein entstehen, daß die Alternative „Standort hinter der Aula“ möglicherweise nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft wurde. Ich verstehe den §35 Absatz 3 a) Landesnaturschutzgesetz durchaus im dem vom Umweltbeauftragten vorgetragenen Sinn. Hierzu wäre nach meiner Einschätzung eine Abstimmung mit dem Kreis durchaus zielführend gewesen. Darüber hinaus wurde nach meinem Kenntnisstand nicht geprüft, ob der Schulverband bereit gewesen wäre, die als Schulhof ausgewiesene Fläche gegen die Fläche zu tauschen, die nach dem jetzigen Stand der Planung bebaut werden soll. Obwohl ich mich deutlich für die jetzige Lösung ausgesprochen habe und nach wie vor zu dieser Entscheidung stehe, frage ich mich, ob nur die Abstimmung zwischen den Ausschüssen suboptimal war. Ich würde mir wünschen, daß die Frage des Flächentausches und die Frage der Auslegung des §35 Landesnaturschutzgesetz mit dem Kreis und dem Schulverband noch vor dem Informationstermin am 08. August geklärt wird. Ein Umsteuern ist möglich, solange der erste Spatenstich nicht getan ist. Wenn es dadurch nicht zu einer nennenswerten Verzögerung des Baubeginnes kommt, würde ich die entsprechende Anpassung der Planung mittragen.

Das Debakel auf den Seewiesen geht weiter.

Das Debakel mit der Entwicklung des Neubaugebietes Trammer See, gemeinhin als Seewiesen bekannt, geht weiter. Hauptverantwortlich dafür ist Herr Dr. Erdtmann (FWG), der die Planung in der Vergangenheit abgelehnt und Zweifel an der Zuverlässigkeit des Investors geäußert hat.
Weiterhin haben für das Vorhaben gestimmt: Hr. Zender (CDU), Herr Melzer (CDU), Frau Petersen (CDU) und Herr Gampert (FWG). Gegenstimmen kamen von Herrn Möller (SPD), Frau Soltau (SPD) und Frau Kauf (Bündnis 90/die Grünen). Die SPD war nur mit zwei von drei stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.

Der Aussschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hätte gestern die Chance gehabt, einen Schlußstrich unter das Kapitel Seewiesen / Baugebiet Trammer See zu ziehen.
Damit hätte der Ausschuß auch den mehrheitlichen Willen der Plöner und Plönerinnen entsprochen, die diese Immobilienblase ablehnen.

Nachdem der SteU im letzten Jahr die Beendigung der Planungen mehrheitlich empfohlen hatte und der Antrag auf Beendigung in der Ratsversammlung mit 11 gegen 11 Stimmen abgelehnt wurde (Anm.: die Geschäftsordnung regelt, dass ein Antrag bei
Stimmengleichheit als abgelehnt gilt.) standen die Chancen gut, dass der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) in der gestrigen Sitzung des SteU abgelehnt wird. Wären die acht anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bei ihrer bisherigen Meinung beblieben, hätte sich eine Stimmengleichheit ergeben und der Antrag wäre durchgefallen. Damit hätte für die Fortführung der Planungen ein wesentlicher Verfahrensschritt gefehlt. Durch den Meinungswechsel von Herrn Dr. Erdtmann wird das Bebauungsplanverfahren (B-Plan Verfahren) im Planungsverband Wohngebiet Trammer See (ehemals Planungsverband Seewiesen) sowie das F-Plan-Änderungsverfahren in der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf weitergeführt.

Es ist nach wie vor so, dass die gesetzlichen Bedingungen für dieses Baugebiet nach meiner Auffassung nicht vorliegen. Das Bundesbaugesetz schreibt vor, dass eine Entwicklung im Außenbereich – und das ist das Baugebiet Trammer See (Seewiesen) – nur zulässig ist, wenn im Innenbereich kein ausreichendes Potential vorhanden ist. Die Potentialanalyse stellt aber für Plön genau das Gegenteil fest und die tatsächliche Entwicklung von über 80 Wohneinheiten in den vergangenen vier Jahren sowie die Entwicklung des Gänsemarktviertels mit weiteren 40 bis 60 Wohneinheiten bestätigt diese Feststellung.
Dass die Potentialanalyse für Rathjensdorf, die lediglich drei Bauplätze ausweist,falsch ist, wissen wir seit diesem Jahr auch. Dass der Rathjensdorfer Bürgermeister Herr Uwe Koch in der Sitzung des Planungsverbandes am 15. März diesbezüglich die Unwahrheit gesagt hat, steht unwidersprochen fest. Selbst wenn der Rathjensdorfer Bürgermeister jetzt nur sieben mögliche Baugrundstücke erkennen kann, ist das Potential für 22 Baugrundstücke ist nachweislich vorhanden.
Wenn der Rathjensdorfer Bürgermeister inzwischen sogar soweit geht (KN vom 20. Juli 2016), dass er vorhandene Bauplätze in der Ortslage Rathjensdorf als “nicht abgestimmt” bezeichnet, wäre zu prüfe, ob das möglicherweise bereits den Tatbestand der Dienstpflichtverletzung erfüllt.
Leider erwecken seine Äußerungen den Anschein, dass Herr Koch nur einer bestimmten Fläche und damit auch nur bestimmten Eignern den Vorzug verschaffen will, aus Ackerland teures Bauland zu machen und dass er den Mitgliedern des Plöner SteU Sand in die Augen streuen wollte.

Ich persönlich glaube in seiner Aussage, die interkommunale Zusammenarbeit mit Plön – die er nach eigener Äußerung ohnehin nicht möchte – nicht fortzuführen, eine unterschwellige Drohung zu erkennen, die darauf gerichtet sein könnte, eine Fortführung der Planungen Trammer See (ehem Seewiesen) zu erwirken.

Im Verlauf der Debatte wurden die bekannten Argumente ausgetauscht. Auf der einen Seite stand das Argument, Plön brauche mehr Einwohner und darum das Neubaugebiet, auf der anderen Seite das Ergebnis der Folgekostenabschätzung, dass sich durch das Neubaugebiet keine oder zu vernachlässigende Einnahmesteigerungen erzielen lassen.
Darüber hinaus werden die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung immer wieder in Zweifel gezogen. Diese Zweifel gipfeln in der Aussage, dass die Prognosen sich auf Regionen beziehen, nicht aber auf Städte. Das ist wirklich falsch. Der Kreis hat die Bevölkerungsentwicklung den zukünftigen Wohnraumbedarf für jede einzelne Stadt und Gemeinde berechnet.
Die neueste Bevölkerungsfortschreibung des Landes bestätigt dies, indem relevante Zuwächse und Neubaubedarf ausschließlich für den Hamburger Randbereich und die unmittelbar an Kiel und Flensburg angrenzenden Gemeinden gesehen wird.
Auf Basis der sehr gründlichen und ausführlichen Berechnung des Kreises läßt sich das Baugebiet nicht rechtfertigen. Im Fall Seewiesen / Baugebiet Trammer See geht es nach meiner Meinung nicht um Deckung von Baulandberdarf für die Bevölkerung, sondern nur um Immobilienspekulation in der Form, dass Geld in Form von Grundstücken angelegt wird. Der dafür erfordeliche Unterhalt von Straßen, Kanalisation usw. bezahlt die Plöner Bevölkerung mit.

Die Fragen: „Wie bekommen andere Gemeinden das hin, Baugebiete zu entwickeln“ hat mit der fachlichen Beurteilung im allgemeinen und der rechtlichen Bewertung im besonderen nichts zu tun und ist für mich ledigleich Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit.
Andere Gemeinden weisen Bauland nur in der geringen Menge aus, die sie wirklich brauchen und sie müssen vorher alle Innenbereichspotentiale ausschöpfen. Das ist in Plön jahrelang nicht passiert. Daher die freien Flächen an der Krabbe, an der Hamburger Straße, im Bereich Ulmenstraße, hinter der Heinrich-Rieper-Straße usw. usw..

Auch die Aussage, wir haben jetzt doch schon so lange an dem Projekt gearbeitet und da so viel Geld und Mühe reingesteckt, ist ohne jegliche fachliche Substanz. Das bedeutet nur, dass Gemeindevertreter einknicken, wenn man lange genug Druck macht oer quengelt und dass dann das Interesse der Bevölkerung dann hinter die Lobbyinteressen zurücktritt.

Tatsache ist, dass die Chance vergeben wurde, das Projekt jetzt zu beenden. Obwohl bei objektiver Betrachtung jedem klar ist – oder jedem klar sein müßte – dass das Neubaugebiet Trammer See bzw. Seewiesen unsinnig ist, weil es am Bedarf vorbei geht und langfristig unkalkulierbare Folgekosten für die Stadt nach sich ziehen wird, wird jetzt weiter daran gearbeitet. Dass ist um so bedenklicher, als die Vorgaben des Bundesbaugesetztes dabei außer Acht gelassen werden und das Vorhaben damit an sich schon zum Scheitern verurteilt ist.

Stadtentwicklung, Haushalt und Strandweg

Die beiden wesentlichen Themen auf der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt waren der Haushaltsentwurf des Ausschusses und mein Antrag zur Beauftragung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Darüber hinaus besteht jetzt Klarheit über die Eigentumsverhältnisse des Strandweges.

Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist wichtig, weil es die Voraussetzung für die Aufnahme in die Städtebauförderung ist. Darüberhinaus wäre es mehr als sinnvoll, die unterschiedlichen, bereits vorliegenden Teilplanungen miteinander abzugleichen und zu synchronisieren. Dabei begründe ich in meinem Antrag zwei Zielsetzungen:
– die Stärkung der Stadt als regionales Dienstleistungs- und Versorgungszentrum
– die Aufwertung der Stadt als Wohn-, Gewerbe- und Tourismusstandort.
Im Einzelnen geht es um die konkrete Entwicklung der Bereiche Fegetasche, Spitzenort nach Wegzug der Kreisfeuerwehrzentrale und des Bahnhofbereiches sowie um die Entwicklung von Handel und Gewerbe im zentralen Innenstadt und Versorgungsbereich.
Es war ein günstiger Zeitpunkt, diesen Antrag zu stellen, denn mir war seit Anfang Januar bekannt, daß es Mittel aus der Städtebauförderung auch für kleine Städte und Gemeinden geben wird.
Dankenswerterweise haben Bündnis 90/Die Grünen, die FWG und die FDP meinen Antrag im Hauptausschuß flankiert, indem sie dort – vorbehaltlich eines Beschlusses des SteU – die Einstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt beantragt haben,.
Das Erfordernis eines ISEK wurde weder von der Verwaltung noch von den meisten Kolleginnen und Kollegen in Frage gestellt.
Die TL 30 führte aus, daß das Innenministerium mittlerweile ein neues Programm für kleine Städte und Gemeinden aufgelegt hat. Als erster Schritt in dem Verfahren ist das Interesse der Stadt anzuzeigen. Diese Interessenbekundung bindet erst einmal keine Mittel und muß bis Anfang Mai erfolgt sein.
Herr Dr. Höpfner von der SPD führte aus, daß die Erstellung eines ISEK nur sinnvoll ist, wenn die Stadt in die Städtebauförderung einsteigen möchte und betonte, daß für diese Entscheidung ein Beschluß der Ratsversammlung erforderlich ist.
Für die Sitzung am 27. April 2016 wird die Verwaltung jetzt einen Beschlußvorschlag erstellen, der in der nächsten Ratsversammlung dann zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Unabhängig davon soll dem Land das Interesse der Stadt angezeigt werden. Das hätte den Vorteil, daß bei einer positiven Entscheidung der Ratsversammlung die Termine eingehalten sind und losgelegt werden kann.

Die Haushaltsdebatte war recht emotionell, weil mit dem Haushalt natürlich Mittel bereitgestellt werden. Und Mittel sind erforderlich, um politisch gestalten zu können. Da die Parteien hier z.T. unterschiedliche Schwerpunkte setzen, kämpft man für seine Positionen. Hier kann man natürlich durch die Aufnahme oder die Streichung von Mitteln seine politische Duftnote setzen. Daher sind die Diskussionen schon bedeutsam und mehr als Schaukämpfe. Aber man darf sich nicht verzetteln. Eine Diskussion über die Prioritätensetzung in der Bearbeitung einzelner Projekte kann nicht Gegenstand der Haushaltsabstimmung sein. Die Priorisierung sollte als Tagesordnungspunkt in der Ausschußarbeit behandelt werden. Sosehr ich die Anliegen der CDU in einzelnen Punkten verstehen kann und unterstütze, hier hatte sie sich ein wenig verrannt.

Einer der Berichte war besonders interessant. Ein Vermessungsbüro hat den Verlauf der genauen Grenze im Bereich des Strandweges festgestellt. Die Hoffnung, daß er aufgrund der Aufschüttungen, die während seines Baus in den Jahren 1929-30 erfolgten, dem Land gehören würde, hat sich leider nur zum Teil bestätigt. Die Grenze zwischem dem Eigentum der Bahn und dem Eigentum des Landes bzw. der Stadt verläuft z.T. mitten auf dem Strandweg. Der Bahn gehören 3270 qm des Strandweges, dem Land bzw. der Stadt 1320 qm. Das sind immerhin fast 30 %, aber leider auch nicht mehr. Jetzt werden wir die Verhandlungen zwischen Bahn und Stadt abwarten müssen, aber irgendwie hab ich das Gefühl, am besten wäre es, wenn alles so bleibt sie es ist.

Entscheidung über die Seewiesen

Aus übergeordneten persönlichen Gründen kam das Bloggen in den letzten Wochen deutlich zu kurz, und das wird zumindest in den nächsten zwei Wochen auch so bleiben.

Heute gibt es dennoch einen Beitrag, weil der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am kommenden Mittwoch, dem 9. September um 1800 im Rathaus tagt. Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag gestellt, den Planungsverband Seewiesen aufzulösen und die Bauleitplanung für das Projekt zu beenden. Die SPD hatte bereits vorher einen entsprechenden Beschluß auf ihrer der Mitgliederversammlung gefasst und scheint diesen geschlossen umzusetzen. Die FWG ist uneins und die Position der FDP kann ich im Moment nicht einschätzen. Die CDU steht noch geschlossen zu dem Vorhaben.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist vernünftig und folgerichtig. Die demographische Entwicklung und alle Vorhersagen zur mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung und zum zukünftigen Wohnraumbedarf sprechen für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Im Entwurf der Innenraumpotentialanalyse wurde eindeutig nachgewiesen, dass ausreichend Flächen für eine bedarfsgerechte Innenraumentwicklung vorhanden sind. Das gilt vor allem, wenn die Stadt sich entscheiden könnte, eine aktive Inneraumentwicklung zu betreiben. Aber selbst ohne aktive Wohnraumentwicklungsstrategie sind in den letzten 3 Jahren im Innenbereich über 80 Wohneinheiten entstanden. Im Gänsemarktviertel werden in Kürze vermutlich 40 bis 60 weitere Wohneinheten entstehen.

Nach meiner Meinung ist es ein Skandal, dass eine aktive Innenraumentwicklungstrategie in der abschließenden Innenraumpotentialanalyse mit keinem Wort mehr erwähnt wird. Stattdessen empfiehlt das überarbeitete Gutachten die Schaffung eines Neubaugebietes als Option. Da wundert es mich auch nicht, dass der empfohlene Umfang des möglichen Neubaugebietes annähern der Planung Seewiesen entspricht, zumindest, was den Plöner Anteil an dem Projekt betrifft.

Die Entscheidung für eine aktive Innenraumentwicklungsstrategie wäre eine Entscheidung, die man tatsächlich als Entscheidung für eine  Stadtentwicklungspolitik bezeichnen könnte. In den vergangenen 10 Jahren gab es in Plön kaum Entscheidungen, die etwas mit bewußter Stadtentwicklungspolitik zu tun hatten. Mittel- bis langfristig sollte die Wohnqualität im Innenbereich verbessert werden. Neubaugebiete auf der grünen Wiese wie die Seewiesen müssen vermeiden werden, um Überkapazitäten zu vermeiden, die der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern in 20 bis 30 Jahren teuer zu stehen kommen werden.

Dazu kommt, dass das Neubaugebiet Sewiesen in einem Bereich entstehen soll, der völlig zu Recht unter Landschaftsschutz steht. Zudem sind noch offene Naturschutzfragen zu klären. Die beim Kreis eingereichten Unterlagen waren anscheinend so unzureichend, dass die untere Wasserbehörde sich außerstande sah, hierzu überhaupt Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass an der Bundesstraße 76 ein Gewerbegebiet entstehen wird, wenn das Neubaugebiet erst einmal realisiert ist. Es ist zwar zutreffend, dass dort im Moment nichts geplant ist. Es sollte aber jedem bewußt sein, dass das, was gemacht werden kann, irgendwann auch gemacht wird. Wo es um viel Geld geht, haben Wirtschaftsinteressen einen langen Atem.
Wenn wir erst einmal ein Gewerbegebiet mit Tankstelle, Supermarkt und Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen am Ortseingang stehen haben, ist der besondere Reiz der Landschaft in der Ortseingangslage unwiederbringlich verloren.

Allein die CDU steht noch geschlossen hinter den Seewiesenplanungen. Sie hat einen eigenen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt eingebracht, den sie kurz vor der Sitzung öffentlich gemacht und – mein Respekt, sehr geschickt – über die Presse verbreitet hat. Die CDU fordert die Fortführung der Planung. Begründet wird dies unter anderem damit, so junge Familien nach Plön zu locken. Gleichzeitig wird argumentiert, dass für U3 Kinder nicht ausreichend Betreuungsplätze bereitstehen und man in Kooperation mit den Umlandgemeinden entsprechende Plätze auf den Dörfern anbieten muss. Auch wenn diese Aussage nur verdeutlichen soll, wie attraktiv Plön als Wohnort ist, diese Argumentation als Ganzes ist in sich nicht schlüssig, außer man verbindet sie mit der Forderung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Das tut aber niemand, weil die zusätzlichen Kosten für neue Betreuungsplätze sehr hoch sind. (Anm.: Nach meiner Vermutung werden die Zusatzkosten durch die zusätzlichen Einnahme von mehr Geldern aus Schlüsselzuweisungen nicht gedeckt. Diese Aussage kann ich im Moment aber nicht mit Zahlen belegen).

Die CDU argumentiert, dass jetzt ein Bedarf besteht, der durch die Seewiesen gedeckt werden kann und soll. Das in der Vergangenheit vorgetragene Argument, man solle die Makler zum Bedarf fragen, verdeutlicht nur, dass die CDU nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit kurzfristigen Wirtschaftsinteressen verwechselt. Mich verwundert dieses Argument ohnehin, weil es geeignet ist, daraus den Vorwurf abzuleiten, die Plöner CDU würde Klientelpolitik betreiben. Natürlich werden die Makler bestätigen, dass ein Bedarf an Baugrundstücken besteht und sie viel mehr Grundstücke vermitteln könnten. Diese Aussage trifft wohl auch zu, ist meiner Meinung nach aber auch ein Stück interessengeleitet, denn schließlich verdient der Makler mit jeder Vermittlung. Wer schon einmal Courtage gezahlt hat, weiß, welchen Preis die Vermittlungsleistung hat. Langfristige Betrachtungen zur Stadtentwicklung und das Gemeinwohl werden sich in aller Regel mit den wirtschaftlichen Interessen der Makler decken. Daher ist der Ansatz, die Makler zu fragen, nach meiner Meinung so zu bewerten, als würde man die Frösche fragen, wie man ihren Sumpf am besten trockenlegt.

Langfristig angelegte Überlegungen kann ich im Antrag der CDU nicht erkennen, außer, dass Bevölkerungswachstum zum politischen Ziel an sich verklärt wird. Der Umstand, dass die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung die Entwicklung eines Neubaugebietes Seewiesen sehr kritisch betrachten, wird von der CDU inhaltlich nicht berücksichtigt. Sehr umfangreiche und sorgfältige Untersuchungen wie die kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose wurden in der Vergangenheit mit dem Hinweis abgetan, dass der Wert von Prognosen fragwürdig sei. Was passiert, wenn man sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzt, wird uns in Hamburg gerade mit der Elbphilharmonie vorgeführt.

Ich gehe davon aus, dass die stimmberechtigten Mitglieder des SteU den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und eine Stimmer der FWG annehmen werden. Die nächste Entscheidung über den Fortgang der Planung wird dann die Ratsversammlung treffen. Über den Ausgang der Abstimmung in der Ratsversammlung wage ich keine Vorhersage, außer, dass sie knapp wird. Um eine Frage aus Rathjensdorf zu beantworten, was passiert, wenn die Abstimmung für eine Fortführung ausfallen sollte: Das Verfahren wird sich weiter zäh und langwierig hinziehen, bis es irgendwann doch scheitert.

Ich setze mich für die sofortige Beendigung des Projektes Seewiesen ein, bevor noch mehr Arbeitszeit und Aufwand für die überflüssige Fortführung der Planung vergeudet wird.

Den Steinbergweg nicht vergessen

Fast hätte ich ihn vergessen, den Steinbergweg, über den in der gestrigen Sitzung des SteU auch beraten wurde. Er soll zusammen mit der Ulmenstraße saniert werden. Ich sehe für die Sanierung des Steinbergweges in dem Bereich, wo er steil zum Schösee abfällt, erhebliche finanzielle Risiken. Wenn in diesem Bereich erheblich in den Boden eingegritten wird, besteht nach meiner Einschätzung die Gefahr, daß Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die über das bereits bekannte Maß hinausgehen werden. Die dafür anfallenden Kosten sind aller Wahrscheinlichkeit durch die Stadt und die Anwohner aufzubringen. Ich habe angeregt zu prüfen, ob in dem Bereich eventuell nur die Verschleißdecke erneuert werden sollte. Den Hinweis aus der Verwaltung, wenn lediglich die Verschleißdecke ausgebessert würde, könne die Stadt die Kosten nicht umlegen und es käme teuerer, kann ich so nicht gelten lassen. Zum Einen kann es nicht darum gehen, den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, zum Anderen kann es durchaus sein, daß die Kosten für die Hangsicherung so hoch sind, daß sie die Stadt mehr kosten werden als das bloße Ausbessern der Verschleißdecke, selbst wenn die Stadt nur einen Anteil der Kosten übernehmen muß. Ich habe angeregt, die Ausbesserung als Alternative im weiteren Verfahrensgang mit zu geprüfen. Der Beschluß deckt diese Vorgehensweise mit ab.

Grüne/Bündnis 90 nicht für Seewiesen, aber auch nicht dagegen.

Die Aussage von Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) in der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen war eindeutig.
Skepsis, aber die Ergebnisse der Potentialanalyse sollen vor einer Entscheidung abgewartet werden.

In der Zusammenfassung der Ergebnisse wurde vom Verbandsvorsitzenden der Eindruck erweckt, daß die Grünen das Projekt nicht ablehnen würden. Diese Lesart wurde auch in der Berichterstattung der KN aufgegriffen.
Bündnis 90/Die Grünen sahen sich dadurch offenbar gezwungen, eine Klarstellung zu verlangen, die heute in der KN zu lesen ist.

Hierin wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung vom Ergebnis der Potentialanalyse abhängig ist.

Damit gewinnt eine unabhängige und ergebnisoffene Potentialanalyse eine entscheidende Bedeutung. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß Gutachten auch schon mal an der Realität vorbeigehen, wenn der politische Druck nur groß genug ist.
Der Volksmund sagt: “Wer bezahlt bestimmt die Musik.”

Ich persönlich bezweifel auch, daß auch die FWG so einig ist, wie es dargestellt wurde.

Die FDP findet in der Berichterstattung nicht statt. Ich kann mir vorsellen, daß es zumindest parteiintern unterschiedliche Auffassungen gibt.
Es ist offensichtlich, daß es in Plön – gegen den ausdrücklichen Rat der Fachbehörden im Kreis und Land – nur noch eine knappe Mehrheit für das Projekt gibt.

Antrag geschoben und komisches Vorgehen

Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Donnerstag tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA). Leider konnte ich an beiden Sitzungen nicht teilnehmen, da ich in dieser Woche im Bundewehrkrankenhaus in Hamburg lag, wo ich mich einer kleineren Operation unterziehen mußte und anschließend krank geschreiben war.

Heute las ich in der Zeitung, daß ein geplantes Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorstand des PSV und Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung bzw. der Selbstverwaltung trotz mehrfachen Versuches der Verwaltung, Kontakt aufzunehmen, nicht zustande gekommen ist. Bei dem Gespräch sollte es um den geplanten Bau einer Bootshalle gehen, die nach derzeitigem Planungsstand die Sicht von der Eutiner Straße auf den Plöner See versperren wird. Offenbar wurde in der Sitzung die Vermutung geäußert, der PSV würde auf Zeit spielen. Gleichzeitig wurde berichtet, daß der Ausschuß hofft, der PSV würde nach dem Bericht in der Zeitung nunmehr Kontakt aufnehmen.
Ich persönlich bin gegen das vom PSV geplante Bauvorhaben in der momentan geplanten Form und glaube, daß eine städtebaulich verträglichere Lösungen möglich ist. Ich glaube allerdings nicht, daß der Ausschuß sich mit seinen weitergehenden Vorstellungen durchsetzten kann. Ich halte sie auch für verfehlt. Für völlig verfehlt halte ich das jetzt gewählte Vorgehen, über die Zeitung zu kommunizieren, so sehr ich den Unmut der Ausschußmitglieder verstehen kann.

Bedauerlicherweise konnte ich auch nicht an der Sitzung des GA teilnehmen. Vor einiger Zeit  wurde ich angesprochen, ob man nicht einen Sportschwimmertarif für Schwimmhallenbesucher einführen kann. Hier geht es um die Bedürfnisse von sportlich orientierten Schwimmerinnen und Schwimmern, die in einer oder eineinhalb Stunden ihre 1000 oder 2000 Meter abschwimmen wollen, aber kein Interesse daran haben, sich länger in der Schwimmhalle aufzuhalten. Gleichzeitig wurde ich gefragt, ob man für diese Besucherinnen und Besucher nicht eine Bahn absperren könnte – zumindest wenn keine Bahn für Vereinsschwimmen abgesperrt ist – um zu vermeiden, daß Sport- und Erholungsschwimmer sich nicht ins Gehege komen. Ich habe dazu einen Antrag gestellt. Der Antrag war auf der Tagesordnung, wurde aber auf meinen Wunsch hin auf die nächste Sitzung geschoben, weil ich ihn gerne persönlich begründen würde.

ALDI, Bericht im SteU

Im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am letzten Mittwoch berichtete die Teamleiterin 30,Frau Krichldorff, dass die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau des ALDI an der Ecke Lütjenburger Straße/B76 nunmehr vorliegt.
Die Landesplanung empfiehlt, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan zu erstellen. Es ist so, daß die Landesplanung Planungen fachlich bewertet und beratend tätig ist. Sie kann der Stadt gegenüber keine Vorgaben machen oder Anordnungen treffen, weil die Planungshoheit definitiv bei der Stadt liegt. Deshalb ist die Empfehlung der Landesplanung so ziemlich die schärfste Form der Formulierungen, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzuwenden.
Dennoch setzten Verwaltung, der Vorsitzende des Ausschusses  und der größte Teil der Selbstverwaltung alles daran, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden.
Diese Empfehlung in den Wind zu schlagen ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich.

Also fragte ich mich, warum fürchten man und frau einen Bebauungsplan wie der Teufel das Weihwasser?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept sagt, keine Versorgungsbetriebe größer 800 qm außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, der Neubau aber 1200 qm groß werden soll?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept empfiehlt, keine weiteren Discounter zu bauen, aber jetzt noch einmal fast 600 qm Discounterfläche geschaffen werden sollen?
Ist es, weil die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung nach meiner Einschätzung bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar sind?
Ist es, weil alle oben genannten Fragen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes mit geprüft werden?
Ist es, um eine Bürgerbeteiligung zu verhindern oder zu umgehen?

Es ist meine feste Überzeugung, daß der Neubau eines 1200 qm ALDI an dieser Stelle zu Lasten des SKY-Supermarktes in der Innenstadt gehen wird, wobei der SKY – neben Rossmann – als Kundenmagnet für alle anderen Geschäfte in der Innenstadt von enormer Bedeutung ist.

Bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes waren sich alle einig, hiervon nicht abzuweichen und auf die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich zu bestehen. Die jetzige Entwicklung ist daher völlig inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wäre es Sky nicht zu verdenken, Druck zu machen, um an andere Stelle einen Markt zu errichten. Ich vermute, es wird nicht mehr lange dauern und ich vermute, daß die Zahl derer, die einknicken, groß sein wird.

FWG-Anträge SteU

11. Juni 2014

Die FWG nimmt gerne Anregungen aus der Bevölkerung oder eigenen Kreisen auf, um sie als Anträge in den Ausschüssen einzubringen. Nach meiner Bewertung ist das bisweilen unzureichend vorbereitet oder zu wenig durchdacht. So auch im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), als es um die Themen:
„Einmündung des Stadtgrabens in die B 430“ und
„Einmündung Kieler Kamp in die B76“ ging.

Die Einmündung des Stadtgrabens in die B 430 kennen die meisten von uns. Normalerweise ist die Kreuzung unproblematisch, in Spitzenzeiten kommt es hier aber zu längeren Staus. In diesen Fällen wird es als sehr lästig empfunden, daß die Rechtsabbieger im Stau stehen bleiben, nur weil die Linksabbieger nicht über die Straße kommen, weil er im Konflikt mit dem Verkehr steht, der vom Lidl-Parkplatz kommt. In einem früheren Antrag hatte die FWG bereits gefordert, hier einen grünen Pfeil einzurichten, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt. Dieser Vorschlag wurde offenbar von der Verkehrsaufsicht des Kreises abgelehnt, da es dort auch Rad- und Fußgängerverkehr gibt.

Diese Auffassung mag richtig sein, aber in Flensburg gibt es an der Kreuzung Am Friedenshügel / Marienallee von Norden aus der Marienalle kommend eine grüne Pfeil Regelung, und der Rad- und Fußgängerverkehr dort ist erheblich intensiver.
Ein mögliche Erklärungen wären, daß in Flensburg mit anderem Maß gemessen wird oder daß die Forderung nicht mit dem entsprechenden Nachdruck gegenüber dem Landesamt für Straßenbau, der Polizei bzw. der Verkehrsaufsicht vertreten wurde.

Mit dem neuen Antrag zielte die FWG darauf ab, den Bereich leicht umzugestalten und eine Rechtsabbiegerspur einzurichten.

In der Diskussion wurde ausgeführt, daß das Landesamt für Straßenbau derartigen Umbauwünschen in der Regel gerne nachkommt, wenn die Kommune die Kosten übernimmt. Auf die Frage, wie der Umbau finanziert werden soll, blieb die FWG die Antwort schuldig. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Kreditfinanzierung oder Streichung eines anderen Vorhabens und Umschichtung der Gelder. Für beides wird es keine Mehrheit geben. Gut gefallen hat mir auch der Beitrag der Grünen, die darauf hingewiesen haben, daß die Verkehrssituation für Fußgänger, aber besonders für Radfahrer in dem Bereich unbefriedigend ist und es zu keiner weiteren Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer kommen darf.

Im Rahmen der Arbeiten am B-Planes für den Bau eines SKY/ALDI Marktes in der Stadtgrabenstraße gab es von Seiten des Planungsbüros bereits eine Verkehrszählung und darauf basierend Lösungsansätze, die nicht weiter verfolgt wurden, als der B-Plan verworfen wurde.
Ich bin der Überzeugung, daß sich hier etwas zu machen ist, wenn man will und Profis ranläßt. Woher das Geld dafür kommen soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Damals hätte es den Umbau vermutlich umsonst dazu gegeben. Vermutlich wird hier bis auf weiteres nichts passieren.

Für die Ausfahrt Kieler Kamp auf die B76 gab es einen FWG Antrag, der darauf hinauslief, den Kreuzungsbereich zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit – oder die Bequemlichkeit – für die Autofahrer zu verbessern. Verkehrsaufsicht und Polizei hatten hier wohl weniger Bedenken, aber die Finanzierung würde auch in diesem Fall an der Stadt hängen bleiben. Hinzu kommt, daß dieser Kreuzungsbereich in der Vergangenheit zurückgebaut wurde, um die Sicherheitssituation für die Radfahrer, Fußgänger und Wanderer zu verbessern. Eine Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Sicherheit und Bequemlichkeit von Autofahrern wurde vom Ausschuß verworfen.
Zu Recht, wie ich finde.

Die Bahnverbindung sichern !

Die Bürgermeister der Städte Plön, Preetz und der Gemeinde Ascheberg haben sich in einer gemeinsamen Presseerklärung gegen Umstellung des Fahrplanes auf der Bahnstrecke Kiel – Lübeck ausgesprochen.
Im Kern geht es um die Frage: „Was ist wichtiger, die Verbesserung der Bahnverbindung zwischen den beiden größten Städten im Land oder die gute Versorgung der Bevölkerung in der Fläche?
Klar ist, dass sich die Situation für die Bahnkunden in Ascheberg, Preetz und Plön verschlechtern wird, wenn der die Fahrplanänderung in Kraft treten sollte.
Wenn sich drei Bürgermeister, davon die beiden der größten Städte des Kreises, zu einer gemeinsamen Presseerklärung entschließen, ist das ein Zeichen, das nach außen auch wahrgenommen wird.
In Preetz wurde bereits eine Unterschriftenaktion durchgeführt, die sich für die Beibehaltung des bestehenden Fahrplanes einsetzt. Eine gemeinsame Aktion der Bürgerinnen und Bürger in allen drei Orten wäre sicher hilfreich, um der Forderung weiteren Nachdruck zu verleihen.

Am kommenden Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt um 18:00 Uhr im Rathaus in Plön. Herr Schulz von der Landesweiten VerkehrsService Gesellschaft (LVS) wird unter dem Tagesordnungspunkt Berichte die geplante Fahrplantaktung für die Strecke Kiel – Lübeck vorstellen.

Die Presseerklärung der Bürgermeister lag mir bereits gestern vor. Ich veröffentliche sie erst heute, da es meines Wissens zu den üblichen Gepflogenheiten gehört, der Presse einen zeitlichen Vorsprung für die Verwertung zu lassen. Die KN hat heute im Lokalteil in einem Artikel berichtet.

Nachfolgend die Presseerklärung in vollem Wortlaut:

Läuft die Bevölkerung an der Bahnstrecke Kiel-Lübeck Gefahr, aufs Abstellgleis zu geraten?
Dies darf nicht passieren, dieser Fehlentwicklung ist entgegenzuwirken, so die Auffassung der Städte Plön und Preetz, zusammen mit der Gemeinde Ascheberg!
Auslöser dieser Allianz der Gemeinden sind die Pläne aus dem Entwurf des neuen landesweiten Nahverkehrsplans 2013 – 2017 mit seinen Auswirkungen auf die Bevölkerung entlang der Eisenbahnstrecke Kiel – Lübeck

Die geplanten Veränderungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit den sich verschlechternden Anbindungen der Gemeinde Ascheberg und der Städte Preetz und Plön sind nicht nachvollziehbar, nicht begründet und somit nicht akzeptabel, so sind sich die politischen Vertreter in den Gemeindevertretungen und die Bürgermeister einig!

Auf großes Unverständnis stößt bei ihnen und in der Bevölkerung die geplante Änderung des Zugfahrplans  ab 2017. Das hat sich auch bei dem am 12. November 2013 in Ascheberg zwischen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ascheberg auf der einen Seite und Herrn Staatssekretär Dr. Nägele, der LVS (landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH) u.a. auf der anderen Seite geführten Gespräch gezeigt. Ebenso durch die zahlreichen Äußerungen in der Presse aus den Stadt- und Gemeindevertretungen und von Einwohnern und Nutzern der Zugverbindungen zwischen Kiel und Lübeck.

Man ist sich einig: Der neue Fahrplan des SPNV muss insgesamt einer Überprüfung unterzogen werden. Alternativlösungen müssen gefunden werden. ln den ländlichen Regionen darf sich die SPNV­ Anbindung im Vergleich zum Status quo nicht negativ verändern! Ganz das Gegenteil muss angestrebt werden. Das Land braucht eine bessere Erschließung! Die Daseinsvorsorge ist unser aller Auftrag und muss gewährleistet bleiben. Mit den geplanten Änderungen im Zugverkehr ist sie in Gefahr!

Die Städte Plön und Preetz sowie die Gemeinde Ascheberg fragen sich:
Wer kann eine um 11-14 Minuten verkürzte Fahrzeit zwischen Kiel und Lübeck rechtfertigen und vertreten, wenn dadurch die Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Plön und Preetz, der Gemeinde Ascheberg und insgesamt betrachtet des Umlandes eine verschlechterte Anbindung im Bereich des ÖPNV/SPNV erhalten, wenn doch gerade durch die Einführung des derzeit noch gültigen Zugfahrplans zwischen Plön und Kiel lt. LNVP eine Nachfragesteigerung von 15-25% eingetreten ist und unmittelbar vor Lübeck ein Rückgang von 5 – 15%?
Dies zeigt doch mehr als deutlich, dass der Schwerpunkt auf eine bessere Erschließung des ländlichen Raums, statt der Ballungszentren Kiel und Lübeck, gelegt werden muss und dieses sich bewährt hat!

Der geplante, ab 2017 gültige Fahrplan würde eine Abkehr der Nutzer des SPNV nach sich ziehen.
Begründet durch
– unattraktiven Fahrzeiten durch den Wegfall von Zugverbindungen  und
– des – vor dem Hintergrund der geänderten Zugverkehrszeiten – sich verschlechternden und erhöhte Kosten produzierenden Busverkehrs.

Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Plön zu den Abfahrts- und Ankunftszeiten des Bahnverkehrs wird dann voraussichtlich nur mit dem Einsatz eines weiternr Busses kompensiert werden können. Die Kosten hierfür wird weder der Aufgabenträger – der Kreis Plön – noch die Stadt Plön tragen können.

Gesellschaftliche Verhältnisse verlangen mobile Menschen, die auch entfernte Schulen und Arbeitsplätze aufsuchen müssen. Sie sind auf gute Nahverkehrsverbindungen angewiesen und brauchen einen attraktiven Schienenverkehr.

Darüber hinaus ist der demographische Wandel jedem ein Begriff. Das Land muss seine in ländlichen Regionen immer älter werdenden Menschen davor schützen, durch schlechtere und wegfallende Zugverbindungen „aufs Abstellgleis“ zu geraten!

Mit den geplanten Änderungen im Zugverkehr würde die LVS dem Ziel des Landesentwicklungsplans (LEP) zuwiderlaufen, das Personenverkehrsangebot zu erhalten und auszubauen. Wir brauchen zur Stärkung des ländlichen Raumes besonders gut aufgebaute und nutzbare Verkehrsverbindungen.

Kurzum:
Der neue Zugfahrplan zeigt, was den Halt in unseren Orten angeht. eine deutliche Fehlentwicklung auf. Sie ist erkannt worden und muss bereinigt werden! Eine neue Planung muss entwickelt werden, die auch die Interessen der Städte Kiel und Lübeck an einer schnelleren Zugverbindung berücksichtigt.

Deshalb muss die Elektrifizierung der Strecke, die alle diese Ziele ermöglichen würde, forciert werden! Aber zunächst einmal erst ein neuer Zugfahrplan!

Offene Fragen, keine Antworten.

In meinem Beitrag am 15. Mai hatte ich darauf hingewiesen, dass ich in der Ausschusssitzung die Antworten auf die Fragen erwarte, die ich in der Ratsversammlung gestellt hatte und deren Beantwortung der Herr Bürgermeister mir für die Sitzung im SteU zugesagt hatte.
Die Antworten habe ich nicht erhalten. Sie sollen aber schriftlich vorliegen, die Übermittlung per EMail wurde mir für Donnerstag in Aussicht gestellt. Bislang konnte ich aber keinen Eingang verzeichnen, und es ist mittlerweile Freitag geworden.
Aus dem Berichten der Verwaltung war jedoch zu entnehmen, dass der Planungsverband Seewiesen in einer seiner nächsten Sitzungen das Thema Folgekostenkalkulation beraten wird. Bleib zu hoffen, dass es hierzu auch zu einem positiven Beschluss kommt. Mich würde durchaus interessieren, welche Kosten  in 20 bis 30 Jahren auf die Stadt zukommen, wenn durch ein Überangebot Leerstände entstehen. Außerdem wäre interessant zu wissen, wie der Einfluß des Baugebietes  Seewiesen auf die Entwicklung der Immobilienpreise von professioneller Seite eingeschätzt wird.
Ein anderes Thema ist die Antwort auf die Frage, welches Ergebnis die Untersuchung zum Zukünftigen Wohnraumbedarf, die derzeit durch die Kreisverwaltung vorbereitet wird, erbringen wird. Vor allem wäre interessant zu wissen, ob die Stadt eigene Untersuchungsziele für diese Untersuchung formuliert hat, was sie hätte tun können.
Offenbar ist es so, dass die 210 Wohneinheiten, die noch im Landesentwicklungsplan stehen, deutlich zu hoch angesetzt sind und derzeit von der Landesplanung überprüft werden und voraussichtlich deutlich nach unten zu korrigieren sind. Obwohl dies mittlerweile langläufig bekannt ist, operieren die Planer der Seewiesen immer noch unwidersprochen mit dieser Zahl.

In meinem Beitrag vom 15. Mai hatte ich darauf hingewiesen, dass mein Bericht über die Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen nicht dem Protokoll beigefügt war. Es wurde in der Sitzung am Mittwoch nachgereicht und soll auch in der Niederschrift enthalten sein, die noch in das Bürgerinformationssystem ALLRIS eingestellt wird.

Das Protokoll der Informationsveranstaltung vom 26. Februar, das den Bürgern zugesagt war, konnte ich im ALLRIS auch noch nicht finden. Aber es sind ja noch zwei Werktage bis zur nächsten Sitzung des Planungsverbandes m kommenden Dienstag.

Über die restlichen Tagesordnungspunkte der Sitzung des SteU vom 15. Mai werde ich in einem gesonderten Beitrag eingehen. Im Moment rückt der Wahlkampf mehr und mehr in den Vordergrund. Die Flyer sind gedruckt und stehen zur Verteilung bereit, auch das Paket mit den Kugelschreibern ist eingetroffen. Samstag ist Infostand.