Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) Schwerpunktthema des öffentlichen Teiles war der Standort des geplanten Kindergartens am Schiffsthal. Das Thema sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) besprochen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde während der Vorbereitungsphase des Sitzungstermins gestrichen. Aufgrund von neuen Erkenntnissen stellte der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) den Dringlichkeitsantrag, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist dann erfolgt.
Der Ausschußvorsitzende stellte fest, daß die Abstimmung zwischen den Ausschüssen schlecht gelaufen ist. Der GA sei für die Frage zuständig, ob Kindergartenplätze benötigt werden und gebaut werden sollen. Auch die Frage, wer Träger der Einrichtung sein soll, fiele in den Zuständigkeitsbereich des GA
Die Zuständigkeit für die Klärung der Standortfrage läge aber eindeutig beim SteU. Das gelte auch für die Zuständigkeit für Neubauten der Stadt Plön.
Der Bürgermeiser erwiderte, daß sich die Notwendigkeit für einen Neubau erst im März 2017 herausgestellt hat, als die Zahlen über die Nachfrage nach Kindergartenplätzen vorlagen. Es hätten sich deutlich mehr Eltern für einen Kindergartenplatz beworben als erwartet. Seit dem Zeitpunkt habe der GA dreimal getagt, das Thema wurde dort diskutiert. Die Problematik war den Fraktionen bekannt oder hätte bekannt sein müssen. Wenn es eine Verzögerung bei der Information des SteU gegeben hat, würde diese zwei, maximal drei Wochen betragen. Darüber hinaus würde das Gebäude durch die Johanniter errichtet und damit sei es kein Neubau der Stadt Plön.
Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt führte aus, daß der Platz hinter der Aula durchaus als Standort in Frage gekommen wäre und auch noch in Frage kommen könnte. Der 50-Meter Uferschutzstreifen, der immer als Totschlagargument gegen diesen Standort angeführt wurde, käme hier nicht zum tragen, weil das gesamte Gebiet bis kurz vor dem Ufer durch einen gültigen Bebauungsplan abgedeckt sei. Damit seien Bauvorhaben in diesem Bereich nach §35 Landesnaturschutzgesetz zulässig. Die Aussagen der Verwaltung seien falsch gewesen, dieses Thema sei auch nachweislich nicht mit dem Kreis erörtert worden.
Der Bürgermeister äußerte daraufhin, daß er den §35 Landesnaturschutzgesetz anders auslegen würde und eine Befreiung nur unter einer sehr weiten Auslegung der Ausnahmeregelungen möglich wäre. Er bezweifelte, daß der Kreis diesen Lösungsweg mitgetragen hätte. Darüber hinaus führte er aus, daß die Fläche der Schulhof des Förderzentrums sei. Er betonte die Bedeutung der Kindergartenversorgung und wies ergänzend darauf hin, daß die Eltern einen einklagbaren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten.
Er stellte später dar, daß zwei Optionen zur Auswahl ständen.
1. Der jetzt geplante Standort und die Kindergartenplätze im Herbst 2018
oder
2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den ehemaligen Spielplatz am Appelwarder (in der alten Todeskurve) und die Kindergartenplätze erst im Herbst 2019.
Der voraussichtliche Zeitbedarf für die Aufstellung eines B-Planes für den bereich um den ehemaligen Spielplatz wurde später von der Verwaltung mit 9 Monaten angegeben.
Ratsherr Höppner führte aus, daß es sich hier nicht um eine ökologisch wertvolle Streuobstwiese handeln würde, sondern um eine alte, sortenreine Apfelplantage und damit um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb. Das würde den Unterschied zwischen dem geplanten Standort und dem alten Apfelgarten auf der Prinzeninsel ausmachen. Der Verlust der Obstbäume könne zudem durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Die Teamleiterin 32 (Stadtplanung) ergänzte, daß die zu erwarteten Eingriffe bereits bei der Erstellung des Bebauungsplanes ausgeglichen wurden.
Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, daß es sich zwar um eine alte Obstplantage handeln würde, diese hätte sich aber in den vergangenen Jahren zu einem wertvollen Biotop entwickelt. Der Umweltschutzbeauftragte unterstrich die Aussage von Frau Dr. Unbehau und betonte, daß der Grundsatz gelte: „Vermeidung vor Ausgleich“.
Der Ausschuß stimmte abschließend mit 6 Ja- bei 2 Nein-Stimmen für den Standort.
Der Bürgermeister kündigte an, daß es am 08. August eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema geben wird.
Nach meiner Ansicht ist das Verfahren wirklich nicht optimal gelaufen. Der Vorsitzende des SteU hätte, da stimme ich Herrn Möller zu, umgehend informiert werden müssen, um das Thema des Standortes im zuständigen Ausschuß zu beraten. Darüber hinaus kann der Anschein entstehen, daß die Alternative „Standort hinter der Aula“ möglicherweise nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft wurde. Ich verstehe den §35 Absatz 3 a) Landesnaturschutzgesetz durchaus im dem vom Umweltbeauftragten vorgetragenen Sinn. Hierzu wäre nach meiner Einschätzung eine Abstimmung mit dem Kreis durchaus zielführend gewesen. Darüber hinaus wurde nach meinem Kenntnisstand nicht geprüft, ob der Schulverband bereit gewesen wäre, die als Schulhof ausgewiesene Fläche gegen die Fläche zu tauschen, die nach dem jetzigen Stand der Planung bebaut werden soll. Obwohl ich mich deutlich für die jetzige Lösung ausgesprochen habe und nach wie vor zu dieser Entscheidung stehe, frage ich mich, ob nur die Abstimmung zwischen den Ausschüssen suboptimal war. Ich würde mir wünschen, daß die Frage des Flächentausches und die Frage der Auslegung des §35 Landesnaturschutzgesetz mit dem Kreis und dem Schulverband noch vor dem Informationstermin am 08. August geklärt wird. Ein Umsteuern ist möglich, solange der erste Spatenstich nicht getan ist. Wenn es dadurch nicht zu einer nennenswerten Verzögerung des Baubeginnes kommt, würde ich die entsprechende Anpassung der Planung mittragen.