Lippenbekenntnis zum Natur- und Umweltschutz?

In der letzten Legislaturperiode lag ein An trag vor, einige der Biotope im Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aus dem Biotopschutz zu entlassen. Das wurde seinerzeit – wenn auch knapp – in der Ratsversammlung abgelehnt. Vorausgegangen war eine Ablehnung im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Danach hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung unter dem Ausschussvorsitzenden (CDU) das Verfahren an sich gezogen und einen anders lautenden Beschluss gefaßt. Letztendlich landete die Frage in der Ratsversammlung.
Nachdem die Verwaltung Anfang des Jahres vorgeschlagen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65/Düwelsbrook Süd wegen vorhersehbarer Erfolglosigkeit aufzuheben, wurde beschlossen, vor dem Aufhebungsbeschluss noch einmal mit dem Investor zu sprechen. Das ist erfolgt.
Danach wurde der entsprechende Beschuss in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gefasst, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz im geplanten B-Plangebiet aufzuheben.
Anschließend wurde das Thema in öffentlicher Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch behandelt. Die Ratsversammlung – sie fand als letzte Ratsversammlung des Jahres – wie bereits im Vorjahr in der MUS statt. Leider fand sich kaum Öffentlichkeit zu der Sitzung ein.

Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, SPD, FDP) einer Enthaltung (Die Linke) und 5 Nein-Stimmen (Bündnis 90/die Grünen, FWG) wurde dann beschlossen, den Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beim Kreis zu stellen.

Im Tagesordnungspunkt vorher wurde mit 13 Ja-Stimmen und nur einer Nein-Stimme das Marken und Leitbild beschlossen. Im Leitbild ist ausdrücklich festgehalten, dass die Stadt sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz einsetzt. Für mich passen beide Beschlüsse so nicht zusammen. Eine klare Haltung sieht anders aus. Das klare Bekenntnis zu Natur- und Umweltschutz scheint für einige nur ein Lippenbekenntnis zu sein.

Ich habe dazu den jetzt folgenden Redebeitrag gehalten:

Wir sollen heute beschließen, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aufzuheben.
Diesen Antrag hatten wir in der letzten Legislaturperiode schon einmal vorliegen und abgelehnt.

Ein Investor ist meist im Vorteil. Die Zeit spielt für ihn. Er braucht nur auf die nächste Kommunalwahl warten, eine Schamfrist vergehen lassen und dann mit dem alten Antrag noch einmal antreten

Ein Musterbeispiel dafür steht heute, gerade jetzt, hier auf der Tagesordnung

Dass der Investor das Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung in nicht-öffentlicher Sitzung sucht, ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, auch wenn ich bei einigen Einlassungen schon mit den Ohren geschlackert habe.

Die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung für die heutige Ratsversammlung wurde allerdings auch in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Aus objektiver Sicht sprach seinerzeit nichts dafür, das Thema selber öffentlich zu behandeln. Man ließ die Öffentlichkeit aber außen vor. 

Ob es sich dabei um einen Verfahrensfehler handelt, der durch die heutige Sitzung geheilt wird, kann ich im Moment noch nicht beurteilen. Darüber sollten wir aber heute nicht spekulieren. Das wird die Verwaltung im weiteren Verfahrensgang sicher prüfen. 

Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfohlen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65, Düwelsbrook Süd aufzuheben. Hier wird wieder einmal Zeit und Geld für ein Projekt verschwendet, das so nie kommen wird.

Mal abgesehen von den ganzen taktischen Winkelzügen geht es aber auch um eine Grundsatzfrage und um die politische oder sogar persönliche Glaubwürdigkeit. 

Bauen bzw. Bauen lassen heißt Verantwortung übernehmen.

Was jetzt gebaut wird, steht für die nächsten 50 bis 100 Jahre. 

Für Freiflächen und Biotope gilt umgekehrt: Was weg ist ist weg.

Aufgrund der dokumentierten schlechten Erfahrungen mit dem Baugebiet Düwelsbrook Nord sollten wir meiner Meinung nach die Finger von einem Baugebiet Düwelsbrook Süd lassen.

Der Brief des NABU bezüglich eine Begehung des Neubaugebietes Düvelsbrook Nord am 14. März 2023 , der am 21. November 2024 im Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie erörtert wurde, spricht Bände. Damals, 9 Monate nach der Begehung, lag immer noch kein Protokoll über die bei der Begehung festgestellten eklatanten Missstände vor.
Mittlerweile soll es vorhanden sein.
Die Missstände sind nicht zu leugnen, sie sind nicht nur stadtbekannt, sie sich mittlerweile auch aktenkundig. 

Die Investoren heute sind zum Teil die gleichen wie damals. 
Die Rahmenbedingungen sind die gleich wie damals.
Die Fehler von damals sind systemimmanent.
Die Rahmenbedingungen damals und heute sind fast identisch.
Was genau garantiert uns, dass zukünftig die Vorgaben und Auflagen in Sachen Naturschutz und Ausgleichsmaßnahmen eingehalten werden?
Der Hinweis, dass Stadt oder Kreis ja genauer kontrollieren könnten?
Das funktioniert doch nachgewiesenermaßen seit Jahren nicht. 

Aber es geht noch grundsätzlicher.

Wir haben gerade über den Marken- und Leitbildprozess beschossen.
Die Vorlage beinhaltet auch den Punkt:
Vision und Leitbild.

Im Leitbild steht nichts von einer weiteren Zersiedelung der Landschaft.
Im Leitbild steht auch nichts über Stadtvillen.
Dort steht; ich zitiere kurz: „Bezahlbarer Wohnraum“
Im Planungsgebiet Düvelsbrook Süd entsteht kein bezahlbarer Wohnraum. 

Selbst ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten zwei oder drei Stadtvillen entstehen.
Mit einer Befreiung wären es fünf oder sechs.
Zitat: „bezahlbar“? Nicht für die breite Bevölkerung.

Mit einer Befreiung kann die Bebauung direkt an den Trammer See heranrücken, an einen, Zitat aus dem Leitbild: „einzigartigen, intakten Naturraum“, denn das ist der Trauer See mit Einschränkungen noch. 

Und noch einmal etwas aus dem Leitbild. Die Stadt setzt sich Zitat: „aktiv für den Natur- und Umweltschutz ein“.
Wie genau läßt sich das mit dem Antrag, ein Biotop aus dem Biotopschutz zu befreien, in Übereinstimmung bringen?  

Die Stadt ist seit 2020 Mitglied im Städtebündnis für Biologische Vielfalt und hat am Wettbewerb „StadtGrün Naturnah“ teilgenommen. Es wurde mit dem Label in Silber ausgezeichnet. 

Wie läßt sich der heutige Beschluss, wenn er so zustande kommt, damit verbinden?
Ich meine: gar nicht.
Diejenigen, die nachher mit Ja stimmen, sollten auch gleich mit beantragen, aus dem Städtebündnis für Biologische Vielfalt auszutreten.
Wo bliebe sonst Ihre Glaubwürdigkeit.

Die FWG folgt der Empfehlung der Verwaltung und stellt den Antrag, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan 65 / Düwelsbrook Süd aufzuheben. 

Die FWG-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung tagt nächste Woche Mittwoch

Wir werden in der Fraktion noch über die Themen beraten, aber meinePositionen sind relativ klar. Worum wird es gehen?

– Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwicklung des touristischen Nutzungskonzeptes im Plöner Bahnhof. Ursprünglich stand unter dieser Überschrift einmal eine millionenschwere Umbaumaßnahme des Plöner Bahnhofes. Davon sind wir wohl erst einmal abgekommen. Für mich ist klar, dass die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion hat und die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen von der FWG-Fraktion gefordert, dass verschiedenen Optionen für den Umbau vorgelegt werden, um dann eine Entscheidung zu treffen, was gemacht werden soll. Insbesondere habe ich darauf hingewirkt, dass eine der Optionen lediglich die Baumaßnahmen (und Kosten) aufzeigt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes unumgänglich sind. Die Tagesordnung der Sitzung ist bereits im Bürgerinformationssystem einsehbar. Leider trifft das für die Vorlage der Verwaltung mit den entsprechenden Vorschlägen noch nicht zu.

– Das gilt auch für den Standort der neuen Obdachlosenunterkunft. Eigentlich ist das Grundstück an der B 76 gegenüber der Gartenstrasse schon länger dafür vorgesehen. Für den Kauf wurde Geld in den Haushalt eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Grundstück nicht schon im Eigentum der Stadt befindet. Bisher war vorgesehen, das Konzept „Housing First“ umzusetzen, mit dem die Leute erst einmal von der Straße geholt werden und dann durch gezielte Sozialarbeit wieder in den Alltag integriert werden sollen. Dieses Konzept hat sich an anderen Orten bereits gut bewährt.

– Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu gab es bereits im Frühjahr eine Diskussion. Da der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen kein eigenen Antragsrecht hat, wurde ich von den Ausschussmitgliedern gebeten, für ihn einen Antrag zu stellen. Das habe ich dann auch getan. Der Antrag wurde zu einer großen Überraschung dann abgelehnt, auch von Kolleg*innen, die mich darum gebeten hatten. Als Kompromiss wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossen, erst einmal die Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz abzuwarten und die Belegung der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen den Sommer über zu beobachten, um dann später neu zu beraten und zu entscheiden. Jetzt ist es wohl so weit.
Hierzu gibt es bereits eine Vorlage. Im Zeitraum vom 10.06. bis 31.07. wurden die Parkplatzbelegungen dokumentiert. Als Spitzenwert wurde die Belegung von 6 der 18 Plätze ermittelt. Am Wochenende wurde nicht gezählt.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass zumindest der Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen, der sich auf dem Längsstreifen an der Stadtgrabenstraße befindet, verlegt werden muss, weil er nicht normgerecht ist. Ansonsten bn ich an der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen interessiert. 

– Geförderter Wohnraum. Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Regelung für den Sozialwohnungsbau zu beschließen. Vor 10 Jahren hatten wir noch ca. 500 Sozialwohnungen in Plön. Heute sind es wohl nur noch 88, also weniger als 80% des alten Bestandes. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sollen nach der Vorstellung der SPD zukünftig bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit über 10 Wohneinheiten 30% der Wohnungen Sozialwohnungen sein.
Das ist natürlich ein Spagat. Einerseits müssen Investoren gefunden werden, die diese Forderung in einem städtebaulichen Vertrag akzeptieren, andererseits ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnmöglichkeit in der Stadt zu bieten und steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Ich persönlich könnte mir eine solche Lösung vorstellen, gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird. Vielleicht läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.

– Spannend kann es auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden. Dort steht der „Bebauungsplan 65, Düvelsbrook Süd“ zur Beratung über das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung. Ohne in die nicht-öffentlichen Details zu gehen, aber meine persönliche Meinung (die nicht mit der Meinung meiner Kolleg*innen aus der Fraktion übereinstimmen muss): – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bebauungsplan jemals zur Genehmigungsreife gebracht werden kann, weil sich in dem Gebiet mehrere geschützte Biotope befinden.
Bereits beim unmittelbar angrenzenden Baugebiet Düvelbrook Nord wurden vom Investor und von Bauherren Auflagen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht oder nur teilweise umgesetzt. Unter Tagesordnungspunkt 12 (öffentlich) des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 21. September ist ein Schreiben des NABU einsehbar, in dem die Versäumnisse und Verstöße dokumentiert sind.
Ein Protokoll des Ortstermins von Kreis- und Stadtverwaltung liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht vor.

Vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde am 05. April 2023 in der Ratsversammlung öffentlich darüber abgestimmt, ob der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden solle, „drei Biotope von den Regelungen der bundes- und landesrechtlichen Schutzvorschriften auszunehmen.“
Die Ratsversammlung hat das mit knapper Mehrheit (10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.)

Die Verwaltung hat danach folgerichtig empfohlen, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan aufzuheben. Aus meiner Sicht wäre das die logische Konsequenz gewesen.
Dass das Thema erneut auf der Tagesordnung auftaucht werte ich als Versuch, es nach der Kommunalwahl doch noch einmal zu versuchen. Vielleicht klappt es ja jetzt.
Nach meiner Meinung ist aber jede weitere Beschäftigung mit dem Thema rausgeschmissene Zeit (Arbeitszeit der Verwaltung) und damit auch rausgeschmissenes Geld (Steuergeld).

Was ich davon halte – und an meiner Meinung hat sich nichts wesentliches geändert -habeich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlung am 05.04.2023 unter dem öffentlich behandelten TOP 11 gesagt. Meine Aussage ist im Protokoll nachzulesen. Der Einfachheit halber habe ich es aber hier hineinkopiert und nachträglich einige Ergänzungen eingefügt, um einige missverständliche oder falsche Passagen klarzustellen. Ich will nicht auf die Protokollführung schimpfen, zumal es gut sein kann, dass ich in meinem Redebeitrag im Eifer des Gefechtes auch einige Fehler gemacht habe.
 
„Ratsherr Buth leitet ein, . … Argumente, die hier zum Teil sehr langatmig angeführt wurden, sind zum Teil nicht zutreffend. Wenn hier behauptet wird, wir haben eine fast durchgehende Wohnbebauung am Ufer des Trammer Sees, vom Osterterp bis zum Düvelsbrook Nord, so ist das einfach falsch. Von der Trammer Furt bis zum Düvelsbrook Nord haben wir ein weitgehend naturbelassenes Ufer, und diese Ufer wird beeinträchtigt durch das Baugebiet Düvelsbrook Nord. Und zwar aus einen Grund: Weil die Ausgleichsmaßnahmen, die dort vorgesehen waren, von den Anwohner:innen und Anwohnern nicht eingehalten wurden. Bei den Akteuren, die mit dem Baugebiet Düvelsbrook Nord verbunden sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Akteure, die jetzt auch das Baugebiet Düvelsbrook Süd entwickeln wollen. Er hat Zweifel, ob wirklich die erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, das sensible Biotop in die Hände der Leute zu geben, die bereits bei dem anderen Baugebiet sich ganz offensichtlich nicht an die Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen gehalten haben. Das eigentliche Problem ist folgendes: Es existiert ein (nachträgliche Einfügung von mir: „Aufstellungsbeschluss für einen“) Bebaungsplan; dieser wurde beschlossen und ermöglicht die (Nachträgliche Anmerkung von mir: „zukünftige“ Bebauung. Die bleibt auch weiterhin so bestehen, auch wenn kein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beantragt wird. D. h., es könnte dort zwei bis drei Stadtvillen entstehen, was in etwa dem entspricht, was mit dem (nachträgliche Einfügung von mir: Aufstellungsbeschluss) für den B – Plan beschlossen wurde. Wenn nunmehr die Befreiung aus dem Biotopschutz durchgesetzt werden kann, könnten dort zusätzliche zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das geht aus der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung ja auch hervor. Um überhaupt eine Befreiung aus dem Biotopschutz erreichen zu können, muss (nachträgliche Einfügung von mir: es) ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Vorhaben geben. Dieses übergeordnete öffentliche Interesse ist in der Vorlage weder genannt noch begründet. Von daher bleibt der Kreisverwaltung in Form der UNB gar nichts anderes übrig, als einen Antrag der Stadt abzulehnen. Hinzu kommt, dass die UNB bereits in Vorgesprächen verlautbart hat, das s eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Hinweis, dass keine Kosten entstehen, ist auch falsch. Das überwiegende öffentliche Interesse begründen zu müssen, bedarf eines hohen Maßes administrativer Qualität, was eine ganze Menge an Verwaltungsarbeit erfordert. Wenn der Antrag an den Kreis geht, wird er abgelehnt, was sodann das verwaltungsgerichtliche Verfahren anstößt. Da das Verfahren Arbeitszeit- und Kraft bindet, entstehen an die dieser Stelle Kosten. Insoweit bezeichnet er ein Festhalten an der Antragstellung als unverantwortlich und bittet die Anwesenden, sich seinen Überlegungen anzuschließen.

Das schöne an ausführlichen Protokollen ist ja, dass man nachvollziehen kann, wer wann welche Position bezogen hat. Damit läßt sich auch später die politische Verantwortlichkeit für Entscheidungen klar zuordnen.  

Antrag zur Befreiung vom Biotopschutz abgelehnt

Das Baugebiet Düvelsbrook Süd ist seit knapp einem Jahr Anlass für kontroverse Diskussionen.
Jetzt hat die Ratsversammlung entschieden, keinen Antrag bei der “Unteren Naturschutzbehörde ” zu stellen, um den Biotopschutzes aufzuheben.
Die Entscheidung fiel mit 9 Ja- und 10 Neinstimmen bei einer Enthaltung denkbar knapp aus.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Düvelsbrook Süd (B-Plan) wurde im April 2018 gefaßt. Dann passierte erst einmal eine ganze Zeit lang nichts. Irgendwann wurde der erste Entwurf für einen B-Plan vorgelegt. Der war nicht bearbeitungsfähig, weil er die Ansprüche an die Qualität eines solchen Planes nicht erfüllt hat. Dann passierte längere Zeit wieder nichts. Im Herbst letzten Jahres hat Ratsherr Möller (SPD) dann massiv darauf gedrängt, diesen B-Plan in der Bearbeitungsliste auf „Priorität Eins“ zu heben. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob der Biotopschutz für eine Streuobstwiese und vier weitere, kleine Feuchtbiotope aufgehoben werden soll.

Ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten im Gebiet des Bebauungsplanes Düvelsbrook Süd zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wird der Biotopschutz aufgehoben, wären es insgesamt sechs oder sieben.

Anfang des Jahres wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus darüber beraten. Unmittelbar vor der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung geändert. Herr Möller( SPD) und Herr Koll (CDU) hatten aus der Zuständigkeitsordnung herausgelesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Entscheidung treffen müsste. Dazu sollte man erwähnen, dass beide dabei als zweiter bzw. erster Stadtrat, also als Stellvertreter des Bürgermeisters, gehandelt haben. Beide sitzen aber auch als Ratsherren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, der nun entscheiden sollte. 

Letztendlich kam es auch dort nicht zu einer Entscheidung, weil unklar war, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wirklich zuständig ist. Die Frage wurde an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsordnung hier nicht eindeutig ist und den Hinweis gegeben, das wesentliche Entscheidungen in der Ratsversammlung zu treffen sind.

Das ist am vergangenen Mittwoch geschehen. Nach der Einführung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Meltzer, ergriff Herr Möller das Wort. Er führte noch einmal sehr ausführlich aus, warum der Bau von 3 bis 4 zusätzlichen Stadtvillen in einem ökologisch sensiblen Gebiet und einer landschaftlich besonders reizvollen Seelage so viel bedeutsamer ist als der Erhalt besonders geschützter Biotope.

Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte und betonte die Bedeutung des Naturschutzes. Er verwies auf zahlreiche Dokumente wie das Klimaschutzkonzept oder an der Initiative „Stadtgrün naturnah“, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund könne er den Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz nicht nachvollziehen.

Die Umweltbeauftragte Frau Dahmke sprach sich ebenso dafür aus, die Flächen nicht aus dem Biotopschutz zu entlassen. Sie betonte als Diplombiologin die Bedeutung der Artenvielfalt und des Genpools verschiedener Populationen, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope gewährleistet bleiben muss.

Für mich war ein Punkt besonders wichtig, das war der Verfahrensgang. Auch die Stadt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz trifft die „Untere Naturschutzbehörde“ des Kreises (UNB).
Die UNB hatte aber bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Entlassung aus dem Biotopschutz ist nur möglich, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das wurde aber in der Vorlage nirgends begründet und es läßt sich nach meiner Überzeugung auch nicht begründen.
Damit bliebe der UNB nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen. Dagegen könnte die Stadt dann Widerspruch einlegen. Die UNB würde den Widerspruch zurückweisen. Als letzter Schritt bliebe der Stadt der Gang vor das Verwaltungsgericht. Das gesamte Verfahren bis zu einer Entscheidung würde nach meiner Schätzung mindest 3 Jahre dauern.
Auch wenn der Investor zugesagt hat, die Kosten für das Planverfahren und die Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen, die Arbeitsstunden in der Verwaltung müssen auch bezahlt werden und können besser genutzt werden als für ein Verfahren, das von Anfang an aussichtslos ist. 

Vom Plön-Turbo zurück auf Schneckentempo

Noch Anfang Februar versuchten CDU und SPD, allen voran Bernd Möller (SPD und ehemals Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt), einen Antrag durchzupeitschen (Anmerkung 1), um die Entlassung von geschützten Biotopen aus dem Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zu erreichen. Es geht darum, ob zwei oder sechs Stadtvillen im Baugebiet Düvelsbrook am Trammer See gebaut werden können. Ich habe dazu bereits am 14. Februar einen Beitrag veröffentlicht, der Herrn Möller auf die Palme getrieben hat. In dem Zusammenhang nannte er meinen Blog eine „Sozialkloake“, behauptete, dass die Jugend so sprechen würde, und zog sich einen Ordnungsruf zu. Hier noch mal der Link zum Stein des Anstoßes:
http://www.ingo-buth.de/2023/02/14/voller-einsatz-fuer-zwei-stadtvillen/

Ursprünglich war vorgesehen, über den Antrag auf Entlassung aus dem Biotopschutz am 09. Februar 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zu beschließen.
Für mich sieht es so aus: Die Befürworter des Bauvorhabens könnten befürchtet haben, dass es in diesem Ausschuss keine Mehrheit für eine Befreiung gibt.
Auf jeden Fall haben die Ratsherren Koll (CDU) und Möller (SPD) gehandelt. Sie sind nicht nur Ratsherren, sondern gleichzeitig auch Erster und Zweiter Stadtrat und damit Vertreter des Bürgermeisters. Der Bürgermeister war im Urlaub und als stellvertretende Leiter der Verwaltung haben sie nach gründlichem Studium der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass die Zuständigkeit nicht im GUT liegt, sondern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (STeP). Beide sind selber Mitglied in diesem Ausschuss. Ein Ergebnis gewissenhafter Verwaltungsarbeit. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Nach hinreichend emotioneller Diskussion während der Sitzung des STeP wurde dann entschieden, die Kommunalaufsicht anzurufen. Sie sollte um Rat gefragt werden, welcher Ausschuss tatsächlich zuständig ist. Als Antwort kam der Hinweis zurück, dass die Zuständigkeit nicht klar geregelt ist und in Erwägung gezogen werden solle, die Ratsversammlung entscheiden zu lassen.
Diese Empfehlung wurde aufgenommen. Die Entscheidung über den Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes wurde umgehend auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 28. Februar gesetzt. Allerdings zeichnete sich ab, dass die Ratsherren Möller und Wegener (CDU) nicht an der Ratsversammlung teilnehmen werden. Nach den sehr knappen Abstimmungsergebnissen im GUT und STeP war es nunmehr fraglich, ob CDU und SPD in der Ratsversammlung eine Mehrheit für den Antrag bekommen würden, den Biotopschutz aufzuheben.
Obwohl Anfang Februar noch mit massivem Nachdruck daran gearbeitet wurde, eben diesen Beschluss zu fassen, sah man plötzlich offene Fragen, die vor einem Beschluss noch geklärt werden müssten.
So wurde erst einmal vom Turbo in den Kriechgang zurückgeschaltet. Meine Vermutung, man will Zeit gewinnen.
Allerdings frage ich mich auch, warum man Anfang Februar – übrigens gegen die ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung – schon Knall auf Fall entscheiden wollte, wo die bis heute offenen Fragen doch auch damals schon hätten im Raum stehen können.

Anmerkung 1: Mir ist bewusst, dass dieser Begriff polemisch aufgefasst werden kann. Dennoch verwende ich ihn, weil er meinen Eindruck vom Vorgehen sehr treffend wiedergibt. Der Rest des Beitrages ist nicht polemisch, sondern einen leicht sarkastischen Unterton. Es fällt mir sehr schwer, in dieser Angelegenheit sachlich zu bleiben.

Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.

B-Plan Vogelberg und Einzelhandelskonzept

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Unter anderem Stand das Thema „Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“. Das Thema bewegt die Eigentümer*innen. Entsprechend voll war der Sitzungsraum in der Tourist Info im Bahnhof.

Um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, direkt nach dem Tagesordnungspunkt Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, hatte ich beantragt, die Tagesordnung umzustellen und den Punkt Einwohner*innenfragestunde hinter den Tagesordnungspunkt Vogelberg zu legen. Der Ausschuß stimmte meinem Antrag zu. 

Hier ging es darum, einen Beschluß über den Bebauungsplanvorentwurf zu fassen. Die Kernfrage war, ob die Grundfläche für die Gebäude als absoluter Wert oder als prozentualer Wert der Grundstücksfläche festgeschrieben werden soll. Hier mochten sich die Mitglieder des Ausschusses noch nicht auf eine Variante festlegen. Im weiteren Verfahren, das sowohl die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wie auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorsieht, sollen beide Möglichkeiten betrachtet werden. Dabei hat sich der Ausschuß aber bevorzugt für einen B-Plan mit festgesetzten Grundflächen für die Gebäude ausgesprochen. 

Der Umweltbeauftragte setzte sich dafür ein, daß die so genannten Steingärten nicht zugelassen werden sollen. Dazu erläuterte die Beauftragte des Planungsbüros, daß diese Steingärten durchaus ein artenreicher Lebensraum sein können, wenn sie nicht nach durch eine Versiegelung vom Erdreich abgeschnitten werden.
Das soll im weiteren Verfahren mit betrachtet werden.

Darüber hinaus werden 14 Bäume innerhalb der Baufenster liegen. Fünf dieser Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese Bäume werden möglicherweise über kurz oder lang Bauvorhaben zum Opfer fallen. Unser Umweltbeauftragter regte an, bereits jetzt im Bebauungsplan Ersatzmaßnahmen festzuschreiben und durchzuführen. Ziel ist natürlich, bereits ältere und ökologisch wertvollere Pflanzen zu haben, wenn die Bäume in den Baufenstern gefällt werden. Ein weiterer Vorteil wäre natürlich auch, daß die Bäume nicht einfach verschwinden. Eine vorgezogene Ersatzpflanzung ist nach Aussage des planenden Büros aber rechtlich nicht möglich. 

Außerdem wurde diskutiert, die Firstrichtung vorzuschreiben. Damit sollen sich auch neue Gebäude von ihrer Bauform her in den Bestand einfügen.

Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage, ob photovoltarische Anlagen zulässig sein sollen. Dazu wurde keine klare Aussage getroffen. Das Ergebnis der Planung wird sich wohl erst im weiteren Verlauf des Verfahrens herauskritallisieren.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Fortgang des Städtebauförderungsprogrammes Aktive Stadt und Ortsteilzentren. In Plön geht es dabei um die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsviertels. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen entsprechende Voruntersuchungen und Planunterlagen erstellt werden. Ein Baustein dazu ist das Einzelhandelskonzept. Hierzu wurde das bestehende Konzept von 2011 fortgeschrieben. Der wesentliche Unterschied ist die Ausweitung des zentralen Versorgungsbereiches. Hier mochte der Kreis der Auffassung der Stadt nicht in vollem Umfang folgen und der Bereich wurde nicht so groß wie ursprünglich gewünscht. Dennoch ist das Konzept in diesem Punkt durchaus positiv zu bewerten. Weiterhin kommt das Konzept zu dem Ergebnis, daß Plön nach wie vor Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland hat. Dennoch empfiehlt es auch, weiter im Umland für dieMarke Plön zu werben, den Internethandel in das eigene Angebot zu integrieren und die Geschäftsöffnungszeiten einheitlich zu gestalten.
Der Ausschuß überweist das Einzelhandelskonzept bei einer Gegenstimme in die Ratsversammlung. Dort ist es endgültig zu beschließen.

Darüber hinaus befaßte sich der Ausschuß damit, wie dringlich die Bearbeitung der einzelnen laufenden städtebaulichen Planungen ist. Hier wurden die Prioritäten in den Stufen 1, 2 und 3 in Abstimmung mit der Verwaltung neu festgelegt. 

Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurden die Haltestellen, die in diesem Jahr neu zu gestalten sind, benannt. Hier folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und legte sich auf die Haltestellen gegenüber der öffentlichen Toilette am Eingang der Stadtgrabenstraße, vor der Rodomstorschule und in der Schillener Straße fest. 

Haushaltssaison, politisch die fünfte Jahreszeit.

Der Haushalt gilt als „Königsrecht des Parlamentes“, und er ist damit auch das Königsrecht unserer Ratsversammlung. Der Entwurf für den Haushalt wurde von der Verwaltung aufgestellt. Heute abend um 18:30 Uhr steht die erste politische Debatte an, wenn der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) über seinen Produkthaushalt beraten wird. Morgen wird der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über seinen Produkthaushalt beraten, der Hauptausschuß (HA) folgt am 19. November und wird sowohl seinen eigenen wie auch den Gesamthaushalt der Stadt erörtern. Wenn alles glatt geht, kann die Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 den Haushalt für 2019 beschließen. Damit wäre die Verwaltung zum Beginn des kommenden Jahres voll handlungsfähig. Ohne genehmigten Haushalt müßte sie sich im wesentlichen auf ihre Pflichtaufgaben beschränken. Das ist in den vergangenen Jahren durchaus vorgekommen und wiederholt sich hoffentlich nie wieder.
Als Fehlbedarfsgemeinde ist Plön aber noch auf die Zustimmung der Kommunalaufsicht angewiesen.

Üblicherweise sind Haushaltsdebatten stark ritualisiert. Zum Einen dienen sie der Opposition dazu, mit der Regierungspolitik abzurechnen, zum Anderen nutzt die Regierung sie gerne dazu, Ihre Leistungen hervorzuheben und öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Aufgrund der Zusammensetzung der Ratsversammlung und den wechselnden Mehrheiten, mit denen in Plön Beschlüsse gefaßt werden, wird es keine Generalabrechnung geben, wohl aber den Versuch, sich und seine Partei/Fraktion darzustellen. Das ist aber auch soweit in Ordnung und gehört zum Alltagsgeschäft.
Die wirkliche Bedeutung liegt in einem anderen Bereich. Nur Projekte und Vorhaben, die mit Geld im Haushaltsplan berücksichtigt sind, haben auch eine realistische Chance, verwirklicht zu werden. Dröger Stoff, aber bedeutsam.
Was nicht im Haushaltsplan berücksichtigt ist, wird in der Regel nicht realisierbar sein. Darum ist es wichtig, sich im Vorfeld gründlich mit diesem Zahlenwerk zu befassen. Auf der einen Seite geht es dabei darum, einzelne Positionen zu hinterfragen und ggf. zu kürzen oder zu streichen, um zu sparen. Auf der anderen Seite geht es darum, neue Projekte einzubringen.
Dabei kann noch mit dem Instrument des Sperrvermerkes gearbeitet werden. Das heißt, daß das Geld im Haushalt berücksichtigt wird, aber für die Freigabe der Beschluß eines Ausschusses bzw. ein Beschluß der Ratsversammlung erforderlich ist. Damit schafft man Flexibilität im Handeln, weil man vermeidet, daß ein aufwendiges Verwaltungsverfahren für einen Nachtragshaushalt erforderlich wird. Andererseits erhöht es die Summe der Neuverschuldung erst einmal, unabhängig davon, ob die Gelder später freigegeben werden oder nicht. Erfahrungsgemäß wird die Neuverschuldung aber nicht so hoch ausfallen, da nicht alle Vorhaben, die mit einem Sperrvermerk versehen sind, am Ende des Haushaltsjahres auch realisiert werden. Damit fließen auch die erforderlichen Mittel nicht ab.

In der heutigen Sitzung des SteP wird über einen großen Batzen Geld zu beraten sein. Die CDU-Fraktion hatte schon in der letzten Sitzung angekündigt, einen Antrag über 600.000,– Euro einzubringen, der für den Erwerb der Kreisfeuerwehrzentrale und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Spitzenort vorgesehen ist. Dieser Betrag soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Kostenansatz ergibt sich aus den Berechnungen des Gutachterausschusses (550.000,– Euro für das Grundstück mit Gebäuden) und den erforderlichen Planungskosten (50 bis 60.000,– Euro).
Dieser Betrag verändert die Bilanz nicht, wird aber die Neuverschuldung erhöhen. Von daher tue ich mich als Vorsitzender des Hauptausschusses – der u.a. auch für den Haushalt zuständig ist – damit sehr schwer.
Andererseits habe ich mich schon seit Jahren dafür eingesetzt, den Bereich Spitzenort zu überplanen, weil ich hier das Potential für Weiterentwicklung eines „maritim-touristischen“ Schwerpunktes sehe. Die Ansätze sind mit Segelschule, Campingplatz, Jugendherberge und Sirius-Werft bereits gegeben. Leider war dafür früher keine politische Mehrheit absehbar. gut, daß sich jetzt eine politische Mehrheit dafür abzeichnet.
Für Spitzenort müssen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und geboten werden. Schon allein aus diesem Grunde werde ich den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen. Hier ist es unwichtig, wer der Urheber des Antrages ist, wichtig ist, daß er beschlossen, von einer breiten Mehrheit mitgetragen und letztendlich umgesetzt wird.

Vor diesem Hintergund war ich kürzlich etwas irritiert, als ich in der Zeitung las, daß der Kreis prüfen würde, auf dem Gelände der Kreisfeuerwehrzentrale einen einen weiteren Verwaltungsbau zu erstellen. Eigentlich müßte auch beim Kreis bekannt sein, daß der Hauptwirtschaftszweig der Stadt der Tourismus ist und hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Auch die Eignung des Standortes Spitzenort für den Tourismus dürfte dort bekannt sein. Es wird Zeit, daß Stadt und Kreis bezüglich der Potentiale für einen neuen Verwaltungsbau einmal miteinander reden. Ich würde mich sehr wundern, wenn unsere Verwaltung nicht bereits in diese Richtung arbeitet.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich, daß die Stadt ihre städtebaulichen Planungen und Absichten endlich formuliert und ihren Gestaltungswillen in Plänen festlegen will. Das ist eine gute Grundlage, um mit dem Kreis gemeinsam in den Dialog einzutreten und nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind.

Premiere für den SteP

Heute um 18:30 tagte erstmalig der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), barrierefrei in der Tourist Information im alten Bahnhof.

Der Herr Bürgermeister berichtete für die Verwaltung:

1. Es ist eine Firma an die Stadt herangetreten und hat Floating Homes, also schwimmende Wohneinheiten, vorgestellt. Leider ließen sich die Bilder, die im Bürgerinformationssystem abgelegt waren, zum Zeitpunkt nicht laden. Hier zwei von fünf Links, die zumindest bei mir am heimischen Rechner funktionieren:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/01/1_FloatingHomes.jpg
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/03/3_FloatingHomes.jpg
Das Projekt hat durchaus Ähnlichkeit mit dem, was die FDP in ihrem Wahlkampfprogramm vorgeschlagen hat.
Ich finde den Ansatz durchaus interessant, allerdings bin ich bezüglich der Umsetzbarkeit eher skeptisch. Auch bei nochmaligem Überlegen fällt mir kein wirklich gut geeigneter Standort ein, an dem nicht private oder öffentliche Interessen massiv betroffen wären. Mit Sicherheit wären Liegeplätze vor privaten, bebauten Grundstücken ebenso problematisch wie Liegeplätze vor dem Strandweg oder vor öffentlichen Badestellen. Für gute Vorschläge bin ich aber durchaus offen.
Trotzdem sollten zumindest die Rahmenbedingungen wie die Rechtslage betrachtet werden, um eine verläßliche Grundlage für die Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung in späteren Planungen zu haben.

2. Die Verwaltung hat beschlossen, Plön nicht für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ anzumelden, weil die Zielrichtung dieser Förderung für Plön nicht relevant ist.

3. Die Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel wurde bereits oder wird in Kürze aufgebaut. Nach dieser Saison soll der Steg definitiv ausgesondert werden. Über eine Neubeschaffung oder andere Lösungen muss beraten werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der bisweilen schwierigen Gespräche mit den Eigentümern in die Entscheidungsfindung einfließen.
Ich habe mich, übrigens ebenso wie Herr Melzer von der CDU, in den letzten Wochen für den erneuten Aufbau des Steges eingesetzt, weil ich die Arbeit der DLRG, sowohl die Durchführung des Rettungsdienstes wie auch die Jugendarbeit, für wichtig halte.
Wie eine mögliche Lösung für 2019 aussieht, bleibt abzuwarten. Hier sind verschiedene Ansätze denkbar, die zwischen Verwaltung, Selbstverwaltung, DLRG und anderen Akteuren noch abzustimmen sind.

Aus der Selbstverwaltung wurden verschiedene Punkte vorgetragen:

1. Herr Möller (SPD) führte aus, ihm sei aufgefallen, daß die Werbeanlagensatzung offenbar nicht beachtet wird. Er äußerte sein Unverständnis, daß Werbeanlagen, die in der Vergangenheit ohne Genehmigung errichtet wurden und nicht der Satzung entsprechen, noch immer vorhanden sind.
Noch unverständlicher sei, daß Werbeanlagen, die nicht der Satzung entsprechen, nach deren Inkrafttreten entstanden sind und offenbar geduldet werden.
Herr Gampert (FWG) führte dazu aus, daß er bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen hat, Flyer für Vermieter*innen/Verpächter*innen zu erstellen, in denen auf die rechtlichen Vorgaben für die Gestaltung von Werbeanlagen hingewiesen wird. Diese Flyer sollten die Vermieter*innen/Verpächter*innen dann an die jeweiligen neuen Geschäftsinhaber*innen weitergeben. So könne vermieden werden, daß diese Werbeanlagen beschaffen, die dann wieder entfernt werden müssten.
Das halte ich für einen guten Ansatz. Ich ergänzte, daß wir uns dafür einsetzen müssen, daß städtische Satzungen, also städtisches Recht, auch umgesetzt wird, zumindest, wenn wir ernst genommen werden wollen. Ansonsten könnten wir uns auch den Aufwand dafür sparen, Satzungen zu erarbeiten.
Der Herr Bürgermeister erläuterte, daß die Stadt hier nur in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises darauf hinwirken könne, ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Werbeanlagen zu entfernen. Dazu würden jetzt die ersten fünf Verstöße bearbeitet. Im Anschluß darann werden die nächsten Verstöße aufgearbeitet.

2. Ich wies darauf hin, daß die SPD Fraktion prüft, für den nächste Sitzung der Ratsversammlung im September den Antrag einzubringen, den Planungsverband Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) aufzulösen. Dazu ergänzte ich im Hinblick auf die für den 3. Juli terminierte Sitzung des Planungsverbandes, daß jede weitere Arbeit bis dahin eingestellt werden sollte.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß der Antrag noch nicht vorliegen würde und der Planungsverband unabhängig davon aus Verfahrensgründen seine konstituierende Sitzung durchführen muß.

3. Frau Kauf betonte, daß die zögerliche Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der Situation der fahrradfahrenden Personen bei Teilen der Bevölkerung zu Unverständnis führt.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß die Erarbeitung des Konzeptes laufe und die Umsetzung der Ergebnisse in Abstimmung mit anderen Behörden, hier insbesondere mit der Verkehrsaufsicht des Kreises, erfolgen muß. Die Verkehrsaufsicht würde die Ergebnisse und Forderungen der Plöner Verwaltung bzw. Selbstverwaltung jedoch ohne besonderen Nachdruck verfolgen.
Ich mag mich täuschen, aber mein persönlicher Eindruck ist, daß die Verkehrsaufsicht des Kreises primär den Autoverkehr im Blick hat. Vielleicht muß ich mich ja in den kommenden Monaten eines Besseren belehren lassen. Ich würde mich darüber freuen.

Die Einwohner*innenfragestunde war kurz, es wurden keine Fragen gestellt.

Anlaß für die gestrige Sitzung war die Notwendigkeit, einen Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan 66 (Kieler Kamp) zu schaffen. Dort läuft die städtebauliche Entwicklung – ähnlich wie am Vogelberg – aus dem Ruder.
Der Antrag kam ursprünglich von der FWG, fand aber bereits in der letzten Sitzung des SteU die uneingeschränkte Zustimmung des Ausschusses. Auch wenn sich die personelle und politische Zusammensetzung des neuen Ausschusses jetzt geändert hat, war nicht zu erwarten, daß es hier einen Meinungswandel gibt.
Herr Möller (SPD) betonte noch einmal, daß ein Bebauungsplan die Möglichkeit für Bürger*innen ist, sich aktiv in die Planung und zukünftige Entwicklung einzubringen. Das Verfahren ist öffentlich und transparent. Entscheidungen nach § 34 BbauG, die Baurecht im unbeplanten Innenbereich regelt, würden grundsätzlich hinter verschlossenen Türen nicht-öffentlich getroffen.
Herr Achim Kuhnt als Umweltbeauftragter bemängelte, daß der Gesichtspunkt des Umweltschutzes in der Beschlußvorlage nicht ausreichend berücksichtigt sei. Er verwies auf die ökologische Bedeutung des Gebietes mit seinen zahlreichen Seeufern und als Übergangsbereich von städtischen Strukturen in den Waldbereich.
Diese Anmerkung soll ins Protokoll aufgenommen werden. Ökologische Aspekte wollen im weiteren Planungsprozess besonders berücksichtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluß wurde einstimmig gefaßt.

Herr Melzer erwähnte noch, daß der SteP sichnach den Sommerferien zu einem Workshop treffen sollte, um die zukünftige Arbeit zu besprechen und gemeinsam Schwerpunkte abzustimmen.

Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

B-Plan Vogelberg/Rodomstorstraße vorerst vom Tisch

Der gestrige Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hatte ein Vorspiel. Bereits vorgestern abend trafen sich Anwohner*innen des Vogelberg und der Bürgermeister. Bei dem Treffen ging es um die Absicht, für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit verbunden auch eine Veränderungssperre zu beschließen.

Ursächlich für die Absicht, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen war die Bauvoranfrage eines Eigentümers, zu der der SteU kein Einvernehmen erteilt hat, weil sich das geplante Bauvorhaben nach seiner Ansicht nicht in das Baugebiet eingefügt hätte.
Da es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist der § 34 Bundesbaugesetz anzuwenden, der festlegt, daß sich ein Gebäude einzufügen hat. Was sich einfügt richtet sich im wesentlichen nach der Größe und Stellung des Gebäudes und nach dessen geplanter Nutzung. „Einfügen“ ist damit ein relativ auslegungsfähiger Begriff.

Über einen Bebauungsplan (B-Plan) kann man ganz grob, aber auch sehr fein regeln, was gebaut werden darf und wie es zu bauen ist. B-Pläne sind geeignet, Baurecht zu schaffen, wo keins besteht, aber auch, um die Entwicklung des bestehenden Bestandes zu steuern und das Straßenbild zu erhalten, wo es erhaltenswert ist. Damit dienen sie dem öffentlichen Interesse. Da ein B-Plan Vorgaben machen oder Entwicklungen beschränken kann, kann es zu Interessenskonflikten mit den Eigentümer*innen bezüglich der Nutzung ihrer Grundstücke kommen. Hinzu kommt, daß B-Pläne auch eine Auswirkung auf das nachbarschaftliche Verhältnis haben. Bisweilen haben Eigentümer*innen ein Problem damit, wenn ihre Nachbarn große und nach ihrer Auffassung überzogene Bauten planen, die sich negativ auf die Aufenthaltsqualität im eigenen Garten oder auf den späteren Verkaufswert des eigenen Grundstückes auswirken. Oft mögen sie aber nichts sagen, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden oder sie sagen etwas und riskieren damit einen lebenslangen Nachbarschaftsstreit. Mit einem B-Plan werden klare Verhältnisse geschaffen.

Damit die Planungsziele nicht während des Aufstellungsverfahrens unterlaufen werden, kann man gleichzeitig eine Veränderungssperre beschließen. So wird sichergestellt, daß während des B-Planverfahrens nur Baumaßnahmen genehmigt werden, die den Planungszielen des B-Planes nicht zuwiderlaufen. Bauvorhaben, die mit den Planungszielen übereinstimmen, können hingegen genehmigt werden.

Um im Vorfeld der heutigen Sitzung des SteU mit den Betroffenen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, gab es eine sehr kurzfristige Einladung zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit den Betroffenen, das eine Stunde vor der Sitzung des SteU stattfand. Auf die Details kann ich hier natürlich nicht näher eingehen, auch wenn keine Vertraulichkeit vereinbart wurde. Die ergibt sich aus der Natur der Sache.
Der Lösungsvorschlag, der gemeinsam mit zwei Angehörigen der CDU-Fraktion und einer Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeitet wurde lief darauf hinaus, in der heutigen Sitzung lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beraten. Die Beratung über die Veränderungssperre sollte auf die Sitzung am 30. Mai zu vertagt werden, um den Bauinteressenten und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Warum die beiden an der Erarbeitung dieser Konsenslösung beteiligten CDU-Fraktionsmitglieder im SteU später dafür stimmen, beides, die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Beratung der Veränderungssperre von der Tagesordnung des SteU zu nehmen, hat sich mir nicht erschlossen.

Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. Es ist mir völlig klar, daß die Gebäude, die zum Teil aus den frühen fünfziger Jahren stammen oder noch älter sind, heute keine zeitgemäßen Wohnbedingungen mehr bieten. Hinzu kommt, daß es sich z.T. um Doppelhäuser handelt, deren Erweiterung in den hinteren Bereich aufgrund der nachbarschaftlichen Situation deutlich schwieriger ist als dies bei Einzelhäusern der Fall wäre.
Neben dem Erhalt der Siedlungsstruktur könnte ich mir auch vorstellen, über einen B-Plan die Möglichkeit zu schaffen, Grundstücke oder Grundstücksteile zusammenzulegen und Baumöglichkeiten für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten zu schaffen, vorausgesetzt Eigentümer*innen hätten ein Interesse daran.
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 6, Johannisstraße

Heute fand um 18:30 Uhr im Bahnhof eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße“ statt. Dies erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die noch bis zum 27. April läuft. Bis dahin haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen an die Stadt zu geben. Die werden dann, ebenso wie die Anmerkungen anderer Behörden und der Träger öffentlicher Belange, im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert und abgewogen. Danach wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt über den Entwurf des Planes und mögliche Änderungen beraten und abstimmen. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann in der Ratsversammlung. Wird dem Plan dort zugestimmt, dann wird er rechtskräftig.
Mit ca. 60 Personen war die Versammlung recht gut besucht. Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt waren Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) und ich vertreten.

Die Johannisstraße liegt in einem der ältesten Viertel der Stadt, der 1685 unter Herzog Hans Adolf (https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Adolf_(Schleswig-Holstein-Sonderburg-Pl%C3%B6n))errichteten Neustadt. Die Straße ist wesentlicher Bestandteil des historischen Sadtbildes und damit wegen seiner kulturellen und damit auch wegen seiner touristischen Bedeutung schützenswert. Um diesen Schutz zu gewährleisten hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt schon vor einigen Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll vermieden werden, daß hier Gebäude entstehen, die den Charakter der Straße entstellen. Außerdem werden im Bereich Hans Adolf Straße Baufenster ausgewiesen, in denen Wohngebäude errichtet werden können. Dazu müßten Grundstücke zusammengelegt werden, die jetzigen Eigentümer müßten sich einigen und das zusammengelegte Grundstück dann selber bebauen oder an einen Investor verkaufen. Die Stadt schafft damit ein Angebot, niemand kann gezwungen werden, sein Grundstück zu verkaufen.
Zu guter letzt ist der Plan auch geeignet, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, da die Möglichkeiten zur Bebauung der rückwärtigen Flächen nunmehr geregelt werden. Künftig ist klar, was gebaut werden darf und was nicht. Damit werden Eigentümer*innen vor möglicherweise als überdimensioniert empfundenen Bauvorhaben ihrer Nachbarn geschützt.

Die Ausführungen des Stadtplaners und der Verwaltung waren gut verständlich. Natürlich spielt bei einem Bebauungsplan immer die Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen eine Rolle, weil der Bebauungsplan die bauliche Entwicklung regelt und Vorgaben macht, was von Eigentümern als Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit gesehen und grundsätzlich abgelehnt wird. Da die Fürsprecher der öffentlichen Interessen an anderer Stelle zu Wort kommen, kann auf öffentlichen Informationsveranstaltungen immer schnell der Eindruck entstehen, daß neue Bebauungspläne von der Bevölkerung abgelehnt werden. Das war heute aber nicht der Fall, die Veranstaltung lief ausgesprochen sachlich ab. Viele Fragen bezogen sich auf die zukünftigen Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Selbstverständlich nehmen die Eigentümer*innen hier ihre Interessen wahr, das ist auch der Sinn der Bürgerbeteiligung. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß bei der Nutzung von bestehenden Gebäuden im rückwärtigen Bereich noch Anpassungen erfolgen, etwa wenn aus einem Stallgebäude eine Wohnung werden sollen. Das muß man sich dann im Detail noch genauer ansehen.

Ein weiteres Thema war die Verkehrs- und Parksituation in der Johannisstraße. Sie war nicht Bestandteil der Planung. Tatsächlich ist die Johannisstraße häufig zugeparkt. Anwohner*innen nehmen die Straße ebenso in Anspruch wie Einheimische und Gäste, da die Parkplätze dort kostenfrei und innenstadtnah sind. Zum Teil stehen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße, so daß für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen ist. Auf die Frage, ob man dort nicht Anwohnerparkplätze schaffen könnte, sagte der Bürgermeister, daß der das umsetzen würde, wenn sich in der Straße eine Mehrheit für eine solche Lösung findet. Er gab aber zu bedenken, daß für eine entsprechende Plakette Gebühren in Höhe von 30,– Euro pro Jahr zu erheben wären und nicht garantiert werden kann, daß die Plaketteninhaber*innen auch tatsächlich einen Parkplatz bekommen. Bei einer Abfrage des Stimmungsbildes meldeten sich lediglich drei Personen für eine solche Lösung. Vielleicht sollte man hier aber nicht nur die Eigentümer der Häuser in der Johannisstraße befragen, sondern die Bewohner*innen. Ich würde eine solche Befragung unterstützen.
Parkraum und seine Verwaltung ist in vielen Städten ein ständiger Diskussions- und Ärgerpunkt.
Da ist Plön keine Ausnahme.

Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Gestern tagte der SteU. Die Schwerpunkttheman waren der Bebauungsplan 6, Johannis- und Teile Hans-Adolf-Straße sowie die Städtebauförderung.
Beginnen möchte ich mit den Mitteilungen des Bürgermeisters:

– Die rechtliche Situation bezüglich der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude der DLRG auf der Prinzeninsel ist auch nach Prüfung durch Herrn Dr. Erdtmann (FWG) nicht abschließend geklärt. Herr Dr. Erdtmann regt an, eine Fachkanzlei mit der Bewertung zu beauftragen.

– Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen sind eingegangen und sollen nunmehr im Zeitraum vom 26. Februar bis 26. März öffentlich ausgelegt werden. In Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Terminabstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen.

– Am 05. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Ob Plön in dem Zusammenhang eine Präsentation oder Veranstaltung halten oder durchführen muß, ist noch offen.

– Die Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen Plön und Ascheberg muß überarbeitet werden. Die entsprechenden Überarbeitungen sind umfangreicher als urspünglich angenommen.

– Der Planunsverband ex. Seewiesen nun Trammer See Plön Rathjensdorf tagt voraussichtlich am 13. März und am 15. Mai.
Ich gehe einmal davon aus, daß am 13. März nur der Haushalt des Planungsverbandes beraten und beschlossen wird, während es am 15. Mai dann inhaltlich zur Sache geht.

Der Umweltbeauftragte informierte, daß es in den kommenden Tagen zu Baumfällungen im Bereich des Steilhanges am Düvelbrook kommen wird. Die Fällungen sind zwingend erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Teile der Stämme werden als Totholz und damit als ökologisch wertvolles Biotop stehen bleiben.

Bebauungsplan 6 Johannisstraße und Teile Hans Adolf-Straße
In der Sitzung wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird auch eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen und Eigentümer*innen geplant.
Der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde 2009 gefaßt.
2012 gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, das historische Straßenbild in der Johannisstraße zu erhalten. Dabei wird besondere Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Baulinie und die Traufständigkeit gelegt. Zudem werden entlang der Johannisstraße im rückwärtigen Bereich Flächen ausgewiesen, in denen der vorhandene Wohnraumbestand erweitert und dem heutigen Bedarf angepaßt werden kann. Im Bereich der südlichen Hans-Adolf Straße werden Baufenster für Neubauten aufgezeigt, die einen Wohnungsbau ermöglichen. Hierzu müssen sich allerdings die Grundstückseigentümer zusammenfinden. Es handelt sich um eine Angebotsplanung, niemand kann oder soll gezwungen werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Möglichkeiten aber im Laufe der Zeit wahrgenommen. Der Innenraum zwischen möglichen weiteren Gebäuden in der Hans-Adolfstraße und denen in der Johannisstaße soll langfristig von Bebauung freigehalten werden.
Nun kann man sich fragen, ob ein Bebauungsplan notwendig ist, wenn er fast 10 Jahre vom Beschluß bis zur Auslegung benötigt. Ich fage mich, warum es so lange gedauert hat. Wie sich im nicht-öffentlichen Teil der Beratungen immer wieder zeigt, ist es sinnvoll, Bebauungspläne zu haben, um Wildwuchs zu vermeiden. Für mich ist es besonders wichtig, im zentralen Stadtbereich den Altstadtcharakter zu bewahren. Er macht viel vom Charme Plöns aus und ich ein entscheidener Faktor für den Tourismus. Von daher freue ich mich, daß dieser Plan, der im Übrigen auf einen Antrag der FDP zurückgeht, endlich vorankommt.

Städtebauförderung
Um die Verfahrensschritte für die Städtebauförderung abzuarbeiten, wurde der Einleitungsbeschluß für eine „Vorhergehende Untersuchung“ gefaßt. Plön ist in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentern“ aufgenommen. Nach Abstimmung mit der Städtebauförderung ist das Gebiet auf den Bereich Lübsches Tor bis Krabbe einschließlich Strohberg festgelegt. Eine Erweiterung um den Bereich bis einschließlich Sky-Markt, wie von Herrn Zender (CDU) angeregt und von mit unterstützt, ist daher leider nicht möglich.
Im Rahmen weiterer Verfahrensschritte ist das Einzelhandelskonzept zu prüfen und ggf. zu überarbeiten sowie ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erstellen. Anders als ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das ich immer als Grundlage für die Aufnahme in Förderungsmaßnahmen gefordert habe, ist das IEK räumlich auf einen Teil der Stadt begrenzt. Das ist in diesem Zusammenhang durchaus zu begrüßen, kann aber langfristig die Erstellung eines ISEK nicht ersetzen.

SteU, länger als gedacht

Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller äußerte zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, daß es wohl eine sehr kurze Sitzung wird. Zwei Stunden sind kürzer als sonst, aber von kurz kann auch nicht so richtig die Rede sein. Das Thema Baulandaktivierung und B-Planänderung für das Gewerbegebiet boten breiten Raum für die Diskussion. Hinzu kamen auch noch die Berichte aus der Verwaltung.

Thema Baulandaktivierung.
Das Thema Baulandaktivierung leitet sich aus dem Neubauprojekt Seewiesen (Anm. 1) ab. Der Gesetzgeber sieht vor, daß die Entwicklung im Innenbereich zu erfolgen hat. Lediglich wenn das Potential im Innenraum ausgeschöpft ist, darf im Außenbereich gebaut werden. In dem Fall ist eine Potentialanalyse für den Innenbereich ist vom Verfahren her zwingend erforderlich. Die Seewiesen liegen im Außenbereich.
Die Potentialanalyse hat ergeben, daß im Plöner Innenbereich grundsätzlich auch in den kommenden Jahren ausreichend Potential vorhanden ist, um eine Bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnraum sicherzustellen. Sie enthält allerdings auch die Empfehlung, ein Neubaugebiet auf der “Grünen Wiese” zu entwickeln, das in seinem Umfang zufälligerweise wie maßgeschneidert für die Seewiesen ist.

Das Thema Baulandaktivierung wurde ursprünglich von der CDU aufgebracht. Nach meiner Einschätzung wollte sie durch eine Umfrage bei Grundstückseigentümern, die über möglicherweise verfügbare Bauflächen verfügen, das an sich positive Ergebnis der Potentialanalyse in Frage stellen, um den Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen begründen zu können. Die maßgeschneiderte Empfehlung für das Neubaugebiet war im Entwurf der Potentialanalyse nicht enthalten. Sie wurde erst nach der Diskussion des Entwurfes aufgenommen und ist seither im Beschlußdokument enthalten. Nach meiner Überzeugung wurde sie erst aufgrund von  politischem Druck eingefügt, um das Projekt Seewiesen überhaupt weiterführen zu können. Da die CDU nach wie vor an dem Projekt Neubaugebiet Seewiesen festhält, schien es ihr darauf anzukommen, die Zahlen der Potentialanalyse in Frage zu stellen.
Bestärkt werde ich in meiner Annahme durch den Umstand, daß im ursprünglichen Antrag festgelegt werden sollte, die nicht zurücklaufenden Fragebögen als Nein-Stimmen zu werten. Das ist an der Grenze zur Fragwürdigkeit.

Hinzu kommt, daß der ursprüngliche Entwurf des Anschreiben an die Grundstückseigentümer*innen nicht nur nach meiner Auffassung geeignet war, Nein-Stimmen zu generieren. Daher wurde er auf Bestreben der Ausschußmitglieder nachgebessert.

Die jetzt vorliegenden Zahlen wurden seit der letzten Sitzung des SteU erstmals mit dem Kreis (Untere Naturschutzbehörde, Denkmalschutz, Kreisplanung und Bauaufsicht) abgestimmt. Die Abstimmung mit dem Kreis hatte ich schon seit Jahren gefordert, als es um die Erstellung der Potentialanalyse ging. Dieser Forderung ist man nicht nachgekommen.
Der Grund dafür ist vermutlich, daß man sich die Potentialanalyse schönfärben wollte, ohne sich dabei von anderen Fachleuten in die Karten gucken lassen zu wollen.
Die fehlenden Abstimmung mit dem Kreis ist auch der Grund, daß sich eine an sich simpler Verwaltungsvorgang über drei  Monate hinzieht.

Jetzt stehen folgende Zahlen fest: In Plön gibt es 141 Grundstücke, auf denen 171 Wohneinheiten errichtet werden können. Dabei handelt es sich ausschließlich um Grundstücke, für die bereits heute Baurecht besteht (Anm. 2).
So fest stehen die Zahlen dann aber doch nicht:
Nicht erfaßt sind Grundstücke, für die man über eine entsprechende Bauleitplanung noch Baurecht schaffen könnte. Nicht erfaßt sind auch Ausbauten von Dachgeschossen, in denen neue Wohneinheiten entstehen. Darüber hinaus zeigt die Praxis, daß immer wieder Anträge für Neubauten auf Grundstücken gestellt und genehmigt werden, die in der Potentialanalyse gar nicht aufgezeigt wurden.

Mit dem heutigen Beschluß, den Fragebogen zu versenden, um mit einer aktiven Baulandaktivierung zu beginnen, ist die ursprüngliche Absicht in ihr Gegenteil verkehrt worden.
Ein weiterer Sargnagel für die Totgeburt Seewiesen.

Thema Bebauungsplan Gewerbegebiet
Der derzeitige Bebauungsplan für das Gewerbegebiet am Behler Weg entspricht nicht mehr den real existierenden Tatsachen, der gültigen Rechtslage und den Anforderungen an eine zielgerichtete Entwicklung des Bereiches. Die Verwaltung wurde beauftragt, für eine der kommenden Sitzungen einen Aufstellungsbeschluß für die vierte Änderung des Bebauungsplanes 14 vorzugbereiten. Die Verwaltung sieht sich aufgrund der Arbeitsbelastung außer Stande, den Bebauungsplan selber zu überarbeiten. Die voraussichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Planungsbüros wurden mit 62.000,– Euro beziffert. Nach meiner Meinung kann man dafür auch befristet für ein Jahr eine Fachkraft einstellen, sofern  diese auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Diese Option sollte zumindest geprüft werden.

Mitteilungen aus der Verwaltung:

– Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung kann vermutlich Ende April begonnen werden. Als erste Maßnahme werden die energieintensiven Straßenkreuzungen in Angriff genommen. Weitere Straßenzüge folgen später. Frau Dr. Unbehau (B90/Die Grünen) beklagte die Verzögerungen bei der Umsetzung. Die Fraktion von B90/Die Grünen hatte die Umrüstung seinerzeit angestoßen.

– Zu den Straßenbauarbeiten am Steinbergweg hatte es heute einen behördenübergreifenden Abstimmungstermin mit dem Bodengutachter gegeben. Jetzt sollen die erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen ermittelt werden. Wann die Ergebnisse vorliegen, ist noch nicht klar, sobald sie vorliegen, sollen sie auch den Grundstückseigentümern zugänglich gemacht werden.

– Das Land fordert von der Stadt Plön ein Lärmschutzaktionsplan, um geltendes EU-Recht umzusetzen. Sollte der Plan nicht bis Juli vorliegen oder in Erarbeitung sein, droht die Ersatzvornahme. Dann würde das Land ein Büro beauftragen, die Stadt hätte die Kosten zu übernehmen. Das gilt es zu vermeiden. Der Ausschußvorsitzende Herr Möller führte aus, daß die Erstellung des Planes zwar verpflichtend sein nicht aber seine Umsetzung. Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt entgegnete, daß Lärm gesundheitsschädlich sei und es Aufgabe der Stadt sei, die Bürger*innen davor zu schützen. Der Lärmschutzaktionsplan könnte frühestens am 27. September in der Ratsversammlung beschlossen werden.
Daß ein entsprechender Plan zu erstellen ist, ist seit Jahren bekannt. Passiert ist nicht viel. Gehässig könnte ich anmerken, weil die Verwaltung mit den Arbeiten für den Planungsverband Seewiesen sowie anderen Pflichtaufgaben an der Grenze zur Überlastung angelangt ist.

– Das Land hat zu viel Geld. Es fordert die Stadt auf, sich an einem Interessensbekundungsverfahren für ein Förderprogramm zu beteiligen. Hoffentlich verläuft das nicht so im Sande wie das letzte Mal für das Förderprgramm kleine Städte und Gemeinden. Leider kann ich hier nicht ins Detail gehen.

Anmerkungen:
Anm.  1: Es handelt sich nach wie vor um das selbe Gebiet, den selben Planungsverband und den selben Investor. Die Umbenennung erfolgte meiner Meinung nach, um das von der Mehrzahl der Plöner*innen nicht gewollte Baugebiet mit seinem problembehafteten Namen unter einem unbelasteten Namen weiterzuführen, quasi unter fremder Flagge. Der Kürze, aber auch der inhaltlichen Klarheit wegen, verwende ich den alten und bekannten Begriff weiter.

Anm. 2: Aus der Umfrage an sich ergibt sich noch kein Baurecht, hier ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

SteU schiebt Entscheidung über Seewiesen

Am gestrigen Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Die Tagesordnungspunkte 7. und 8. standen in direktem Zusammenhang mit den Planungen für das Neubaugebiet Seewiesen. Sie wurden auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann (FWG) von der Tagesordnung genommen. Nachdem ich am Dienstag in der Sitzung des Planungsverbandes nach Akteneinsicht beim Kreis darauf hingewiesen hatte, daß in Rathjensdorf 22 Baugrundstücke entwickelt werden können und es dazu bereits konkrete Gespräche gegeben hat, stehen wir vor einer völlig veränderten Situation. Herr Dr. Erdtmann betonte, daß hier entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten wurden und die neu entstandene Lage erst einmal in Ruhe bewertet werden müsse. Herr Evers (FWG) fragte dann nach, was eigentlich unser Bürgermeister von dem Vorgang gewußt hat. Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (CDU) angenommen.
Ich habe den Eindruck, daß wir hintergangen werden sollten und bin daher ein wenig auf Krawall gebürstet. Bei der Behandlung der Anträge wäre ich vermutlich zu Hochformen aufgelaufen, aber es ist richtig, daß jetzt erst einmal in Ruhe ermittelt werden kann, wie der neue Sachstand zu bewerten ist.

Zum Thema Städtebauförderung berichtete die Teamleiterin 30 (TL 30), daß die Interessenbekundung zeitgerecht beim Land eingegangen ist, die Stadt Plön aber nicht in den engeren Kreis aufgenommen wurde.
Die Einladung der zuständigen Bearbeiterin in den SteU, um das Verfahrens und die Möglichkeiten zu erläutern, sei vom Land nicht angenommen worden.
Schade, aber ich werde an dem Thema dran bleiben.

Herr Gampert (FWG) berichtete, daß er befürchtet, daß der Parnaßturm bauliche Mängel aufweist. Er hat mehrere Stellen mit Korrosionserscheinungen festgestellt und dokumentiert. Der Herr Bürgermeister entgegnete, daß für eine weitere Beurteilung ein Kostenrahmen erstellt werden müsse. Herr Melzer (CDU) betonte, wie wichtig der Turm als Wahrzeichen der Stadt und als Aussichtsturm für den Tourismus ist.
In dieser Aussage und Bewertung kann ich ihm nur zustimmen.

Weiterhin berichtete Herr Gampert, daß die Pflasterarbeiten in der Lübecker Straße mangelhaft ausgeführt worden seinen, daß sich aber trotz seiner Hinweise niemand darum gekümmert hat. Gewährleistungsfristen seien abgelaufen, zusätzliche Kosten würden entstehen und die provisorischen Ausbesserungsarbeiten wären nicht fachgerecht. Das Wasser läuft nicht ab und führt zu Folgeschäden.

Darüber hinaus berichtete Herr Gampert, daß ihm zu Ohren gekommen sei, daß der Landesbetrieb für Straßenbau am Lärmschutz entlang der innerörtlichen Umgehung planen würde und bat um Ermittlung eines Sachstandes.

Herr Melzer (CDU) fragte nach, warum die Arbeiten an der Brücke über die Schwentine nicht im Zusammenhang mit der Errichtung des Baugebietes Gänsemarktviertel erfolgen. Hierzu wurde ausgeführt, daß die Brücke dringend überholt werden müsse und man nicht warten konnte.

Der Bebauungsplan 7c (Gänsemarktviertel) ging reibungslos durch. Ich bemerkte, daß die Formulierung „Fenster seien mindestens an drei Seiten von Wandflächen zu umgeben“ dazu einlädt, aus zwei stehenden Fenstern zwei liegende zu machen. Die TL 30 bot an, die Frage bis zur nächsten Ratsversammlung zu klären. Das ist dann so weit in Ordnung und der Planung wurde bei einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist der Weg zum Beschluß des Bebauungsplanes in der Ratsversammlung frei.
Nach meiner Auffassung wird hier ein wesentlicher Beitrag zur Innenraumentwicklung geleistet und die mantrahaft wiederholte Aussage: „in Plön gibt es keine geeigneten Flächen“ widerlegt.

Mit den Tagesordnungspunkten 7 und 8 wurden einige Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet und anschließend in die Satzung der über die Straßenreinigung aufgenommen.

Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt habe ich für die AG Fahrrad über den Sachstand der Arbeit am Entwurf für das Fahrradwegekonzept der Stadt Plön berichtet. Ich denke, der Bericht darüber würde diesen Beitrag sprengen. Daher werde ich in den kommenden Tagen einen eigenen Text dazu erstellen.

Alles in allem, eine gelungene Sitzung.

Sondersitzung des SteU zum Gänsemarktviertel

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Thema war die erneute  Auslegung des Bebauungsplanes 7c, 1. Änderung (Gänsemarktviertel). Hier kann ich einen echten Erfolg verbuchen. Für die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 7c sollen jetzt ausschließlich rote Ziegel vorgeschrieben werden. Ansonsten habe ich mich in den vergangenen Tagen recht vehement dafür eingesetzt, daß die im vergangenen Jahr als Kompromiß erarbeitet Lösung „Altstadtzeile“ weiterhin umgesetzt wird. Das hätte ich mir sparen können, wenn der verschickte B-Plan besser lesbar gewesen wäre und man die Beibehaltung der bisherigen Grundzüge der Planung bei der Vorstellung des überarbeiteten Planes vor zwei Wochen deutlich zum Ausdruck gebracht hätte.
In der Sitzung auch klar, daß die drei Buchen leider nicht zu halten sind. Der zweite hinzugezogene Baumgutachter hatte festgestellt, daß einer der drei großen Bäume gefällt werden muß und die anderen Beiden unter den Bauarbeiten erheblich leiden werden. Daher empfiehlt er, alle drei Buchen zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Nach längerer Diskussion kam der Ausschuß zu der Entscheidung, die Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchzuführen. Auch der Umweltschutzbeauftragte stimmte dieser Lösung zu.
Die CDU-Vertreter hatten im Vorfeld eine Liste mit Vorschlägen erarbeitet, die sie im B-Plan berücksichtigt wissen wollten. Teile der Vorschläge waren sinngemäß bereits im vorgelegten Plan enthalten, andere wurden aufgenommen. So sollen jetzt auch nicht glänzende enobierte Dachziegel (Ziegel mit einer farbigen Tonbeschichtung) zulässig sein.
Der Hinweis des Ausschußvorsitzenden, nicht erneut Themen aufzugreifen, über die schon abgestimmt wurde, ist zwar vom Vorgehen her nachvollziehbar, der Hinweis aus Kreisen der CDU, daß ein B-Planverfahren ergebnisoffen ist, trifft aber zu.
Herr Dr Erdtmann (FWG) schloß sich der Stellungnahme des Kreises an und betonte, daß der Neubau an Stelle des alten Gerberhofes zu groß ist und das Herreinragen des Baukörpers in den jetzigen Freiraum entlang der Schwentine das Stadtbild negativ verändern wird. Er enthielt sich er Stimme, alle anderen Mitglieder des Ausschusses stimmten der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes zu. Das Abstimmungsergebnis ist damit einstimmig.

Da die Lösung „Altstadtzeile“ beibehalten wird und meine wiederholt geäußerte Forderung „Roter Klinker, Lochfassade, stehende Fensterformate“ für die Strassenfassade des Hauses Lübecker Straße 9 in den B-Plan aufgenommen werden soll, begrüße ich den Verlauf und das Ergebnis der Sitzung, auch wenn ich die Vorbehalte von Dr. Erdtmann absolut nachvollziehen kann.
Hier kommt ein Projekt voran, das für die Stadtentwicklung wirklich richtungsweisen und wichtig ist.

Die Berichterstattung der KN zum Thema empfinde ich als lückenhaft. Darüber hinaus erweckt unsere Lokalzeitung leider den Anschein, daß sie ihre Leser*innen für zu blöd hält, den Unterschied zwischen einer Bauamtsleiterin und einer Teamleiterin Bauen zu verstehen. Stattdessen verwendet sie lieber den griffigeren, aber fachlich falschen Ausdruck. Ich hab mir aber vorgenommen, mich in Zukunft nur noch sehr sporadisch dazu zu äußern.

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