Bericht aus dem SteU

Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Öffentliche Berichte der Verwaltung:

Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.

Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.

Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.

Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.

Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.

Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.

Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.

Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.

Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.

Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle “Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.”
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.

Schnelle Ratsversammlung

Schnelle Ratsversammlung

Die heutige Ratsversammlung verlief relativ schnell. Die wesentlichen Ergebnisse:
1. Der Bebauungsplan (B-Plan) 41 „Appelwarder“ wird korrigiert. Zukünftig sollen keine glasierten Dachpfannen zulässig sein.
2. Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (Nachkalkulation 2008 – 2010 und Kalkulation 2015 – 2017) wurde geschoben.

Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, mit einer vereinfachten Änderung zum B-Plan 41 einen Fehler zu korrigieren, der sich in den Plan eingeschlichen hat. Der Appelwarder ist ein fast vollständig erhaltener Straßenzug aus der Zeit des Reformwohnungsbaus und damit einmalig im Bereich Ostholstein. Um den Charakter dieser Straße zu bewahren, wurde vor 6 Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erstellen. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass den Eigentümern im rückwärtigen Bereich der Grundstücke die Möglichkleit gegeben wird, ihre Gebäude weiterzuentwickeln. Die Erstellung des B-Planes wurde von der Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohnern begrüßt, weil ihnen der Erhalt des besonderen Charakters ihrer Straße am Herzen liegt.
Leider wurde versäumt, über den Bebauungsplan glasierte Ziegel auszuschließen.

Große Teile der CDU und Teile der FWG sowie die FDP wollten sich dieser Auffassung nicht anschließen. Insbesondere der Wortbeitrag von Ratsherrn Zender (CDU, Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt), machte aber deutlich, dass er noch nicht erfaßt hat, dass es B-Pläne gibt, mit denen Baurecht geschaffen wird und B-Pläne, die eine bewahrende Funktion haben.
Er zitierte den Herrn Bürgervorteher, wir hätten B-Pläne für 100.000,– Euro gemacht, aber keinen Wohnraum geschaffen. Das ist natürlich auch Quatsch. In den letzten Jahren sind in Plön, das angeblich keinen Platz im Innenbereich hat, gut 80 Wohneinheiten entstanden. Mit dem B-Plan „Gänsemarktviertel“ werden noch einmal 40 – 60 Wohneinheiten hinzukommen. Im Übrigen kann ich mich auch nicht erinnern, dass unser Bürgervorsteher eine solche Äußerung gemacht hat.

Mit dem heutigen Beschluß (9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen) wird eine Korrektur des B-Planes „Appelwarder“ auf den Weg gebracht, die nur folgerichtig ist.

Die Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren entwickelt sich zum Dauerbrenner. Es wurde in der Vergangenheit unterlassen, die Straßenreinigungsgebühren zu kalkulieren, obwohl dem Bürgermeister bekannt war, dass eine neue Kalkulation erforderlich ist. Daraufhin schossen Spekulationen über die Höhe eines möglichwerweise entstandenen Vermögensschadens ins Kraut.
Die jetzt vorliegende Nachkaltukation hat ergeben, dass nur ein geringes Defizit entstanden ist, das aus den dafür vorgesehenen Rücklagen gedeckt werden kann. Die Kalkulation der Straßenreiniguzngsgebühren 2015 – 2017 hat ergeben, dass sie Kosten auch in den kommenden Jahren stabil bleiben.
Der Antrag des Bürgermeisters, die Ergebnisse der Kalkulation zu billigen und umzusetzen, wurde am 05. Oktober 2015 im Hauptausschuß einstimmig abgelehnt. Offenbar hatten die Fraktionen noch Fragen zu der Kalkulation.
Der Herr Bürgermeister bat darum, dem Beschlußvorschlag der Verwaltung zu folgen, um die neu kalkulierten Straßenreinigungsgebühren in städtisches Recht umsetzten zu können.
Der Herr Hagen (CDU, Vorsitzender des Hauptausschusses) beantragte, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Da der Punkt bereits in einer früheren Ratsversammlung von der Tagesordnung genommen wurde, war in diesem Fall eine Zwei/Drittel Mehrheit der Ratsversammlung erforderlich. Der Beschluss fiel einstimmig.

Darüber hinaus wurde die „Obdachlosensatzung“ beschlossen. Mit dieser Satzung werden die Kosten für die Übernachtung in den Obdachlosenunterkünften der Stadt geregelt. Diese Entscheidung fiel einstimmig und ohne weitere Aussprache.

In der Einwohnerfragestunde wurden zwei Themen angsprochen.
– Die Zugänglichkeit der Behindertentoiletten am Bahnhof. Sie sind derzeit wegen erheblicher Vandalismusschäden geschlossen. Zukünftig soll eine Viedeoüberwachung im Eingangsbereich eingerichtet werden. Detailfragen müssen noch mit der Datenschutzbehörde abgestimmt werden.
– Die Zugänglichkeit der Fahrradcontainer am Bahnhof. Der Sachstand ist: Schlüssel sind während der Öffnungszeiten der Tourist-Info erhältlich.

Darüber hinaus wurden einige Termine bekannt gegeben, die ich hier ohne Gewähr wiederhole:

12. Nov 10:00 (Donnerstag) / Öffentliche Vereidigung / öffentliches feierliches Gelöbnis auf dem Platz vor dem Schloß. Es spricht u.a. der Herr Ministerpräsident.

15. Nov 11:00 (Sonntag) / Volkstrauertag als gemeinsame Veranstaltung der Stadt, der MUS, der Gemeinschaftsschule, des Gymnasiums u.a., Aula des Gymnasiums. Das Thema in diesem Jahr: 70 Jahre Kriegsende.

27. Nov 18:00 (Freitag) / Anleuchten der Weihnachtstanne vor dem Schloß mit Begelitprogramm.

28. Nov 13:00 bis ca. 0300 (Samstag) / Festveranstaltung in der Patnerstadt Plau anläßlich des 25 jährigen Bestehens der Patenschaft.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass die CDU den Ratsherrn Stefan Thomsen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abzieht und durch das bürgerliche Mitglied Frau Ann-Katrin Petersen ersetzt. Möglicherweise gibt es einige Friktionen in der Fraktion. Auch wenn ich selten einer Meinung mit Herrn Thomsen war, finde ich seinen Abgang aus dem Ausschuß doch bedauerlich.

Abschließend kann ich mir den Hinweis nicht verkneifen, dass der Vorsitzende des Ortsvereins der CDU mit seinem Bürgermeisterwunschkandidaten im Publikum saß.

Bootshalle gegen Wanderweg

Morgen wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)  tagen. Dabei wird es im wesentlichen um das Thema Bebauungsplan 16a “südliche Eutiner Straße” gehen. Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis des städtebaulichen Konzeptes ein Planungsbüro zu beauftragen, den Bebauungsplan zu entwickeln.

Auslöser für die Planung ist die Absicht des Plöner Segelvereines (PSV), auf dem Grundstück eine Bootshalle zu errichten. Der Segelverein hatte im November 2013 einen entsprechenden Bauvorbescheid beantragt.

Im SteU stießen diese Pläne auf Ablehnung, weil das geplante Gebäude durch seine Länge und Höhe den Blick von der Eutiner Straße auf den großen Plöner See verstellen würde. Dies liefe den Absichten des Ausschusses entgegen, die “Erlebbarkeit” des Plöner Sees zu verbessern. Es wurde schon immer, auch von der CDU, die sich jetzt hinter die Pläne des PSV stellt, beklagt, dass man in Plön von fast keiner Stelle aus auf einen See sehen kann, obwohl Plön von Seen umgeben ist.

Daher wurden die alte Absicht, für den Bereich Eutiner Straße einen  Bebauungsplan aufzustellen, wieder aufgegriffen. Mit ihm soll die geamte Entwicklung im Bereiches der Eutiner Straße gesteuert werden. In Verbindung damit wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Das führte beim Vorstand des PSV zu Unmut, der seine Baupläne erst einmal auf Eis legen mußte.

Bei der Bewertung muß man berücksichtigen, dass sich der Charakter der Eutiner Straße in den letzten Jahrzehnten erheblich geändert hat. Früher war sie eine reine Durchgangstraße. Nach dem Bau der innerörtlichen Umgehung ist sie die Hauptverbindung für Fußgänger und Radfahrer aus den östlichen Stadtvierteln zur Innenstadt. Darüber hinaus ist sie mit ihrem Angebot an Parkplätzen und Gastronomie für den Fremdenverkehr von Bedeutung. Setzt der PSV die Bebauung wie geplant um, würde von dem Streckenabschnitt der Eutiner Straße, von dem aus man das Wasser sehen kann, ein erheblicher Anteil verloren gehen.

Das Argument, dass man den See ohnehin nicht mehr sehen kann, weil die Hecke so hoch sei, ist dabei unerheblich. Herr Dr. Lorenzen wies während der Einwohnerfragestunde in der letzten Ratsversammlung darauf hin, dass der PSV die Hecke erst in den letzen zwei Jahren so hoch wachsen ließ. Er vermutete, dass dies in der Absicht erfolgte, um zu argumentieren, dass die Sicht wegen der Hecke ohnehin nicht gegeben sei, also warum müsse man dann wegen der Bootshalle einen teuren Bebauungsplan erstellen. Er bat, nicht auf diesen Trick hereinzufallen.

Der SteU sieht aber sehr wohl die Berechtigung des Anliegens des PSV, sich weiter zu entwickeln. Die Umkleide und Sanitärräume entsprechen nicht mehr den Standards, der Bedarf für ein zeitgemäßes  Regattabüro und einen Jugendraum ist unumstritten. An der Frage, ob die Optimisten-Jollen aufgetakelt in einer Halle stehen müssen, scheiden sich allerdings die Geister.

Um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen wurden verschiedenen Alternativen für den Standort der Bootshalle entwickelt. Als weitere Option wurde vorgeschlagen, den Strandweg über das Gelände des PSV bis zum Fischereibetrieb fortzuführen und in Verbindung damit die Bootshalle wie vom PSV geplant zu errichten. Bei dieser Lösung wäre die Erlebbarkeit des Sees nicht nur erhalten, sondern sogar verbessert worden.
In der Öffentlichkeit wurde dieser Lösungsansatz gelegentlich als erpresserisch dargestellt.
Darüber hinaus wurde das persönliche Verhältnis zwischen dem Vereins- und des Ausschußvorsitzenden thematisiert, das als belastet gelten kann.
Nach meiner Einschätzung trifft das zu, ist aber nicht von entscheidender Bedeutung.

Hinzu kommt auch, dass der Erbbauvertrag mit dem PSV in wenigen Jahren ausläuft und dann neu verhandelt werden muß.

Der PSV ist einer der größten Plöner Vereine. Er stellt sein Gelände für das Stadtbuchtfest zur Verfügung und ist regelmäßig Veranstalter für Deutsche- und Europameisterschaften. Er ist damit von Bedeutung für das soziale Leben in der Stadt und auch für den Tourismus. Aus meiner Sicht ist sein Bestreben ebenso berechtig wie das Bestreben des Ausschusses, den freien Blick auf den See für die Fußgänger, Radfahrer und Sommergäste zu erhalten.

So wie es sich für mich darstellt, ist die Situation völlig verfahren. Einer Weiterführung des Strandweges über das Vereinsgelände werden die Mitglieder des PSV mit Sicherheit nicht zustimmen. Es wäre das AUS für das Vereinleben in der bisherigen Form. In Folge dürfte aber auch klar sein, dass es den Bau der Bootshalle in der vom PSV geplanten Form so vermutlich nicht geben wird. Es wäre aus meiner Sicht auch nicht in Ordnung, den auslaufenden Erbbauvertrag als Druckmittel einzusetzen. Da zu vermuten ist, dass auch der SteU, der immerhin das öffentliche Interesse vertritt, an seinen Zeilvorstellungen festhalten wird.
Nach meiner Einschätzung wird dass Bebauungsplanverfahren weitergeführt. Das wäre auch konsequent, weil es dem Ausschuß letztendlich um die geordnete Entwicklung des gesamten Bereiches geht.

Berichte aus dem SteU

Ein oftmals interessanter Punkt in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sind die Berichte.

Der Bürgermeister berichtet zum Munitionsfund am Plöner See, bei dem ein Mädchen Verbrennungen durch einen Phosphorbrocken erlitt. Nach Aussage des Munitionsräumdienstes ist es unrealistisch, den Plöner See von allen Munitionsresten zu reinigen. Dem verletzten Mädchen hat der Bürgermeister Genesungswünsche übermittelt.

Die Teamleiterin 30 hatte ein längeren Berichtsblock, der folgende Punkte umfasste:

Bebauungsplan Gerberhot/Am Schwanensee. Die Bürgerbeteiligung ist für den Zeitraum 01. – 15. Dezember vorgesehen.
Am 08. Dezember findet eine Informationsveranstaltung in der Aula statt. Die Pläne liegen vom 01. – 15. Dezember im Rathaus zur Einsichtnahme aus.

Verlegung Leerrohre. Die Anfrage der CDU, ob bei allen künftigen Erdarbeiten auch Lehrrohre für Breitbandkabel verlegt werden können, wurde beantwortet. Eine Verlegung von Leerrohren ist nach Angabe der Betreiber meistens nicht immer sinnvoll.

Eutiner Straße, Ausbau zur Fahrradstraße. Die Anregung der Grünen, die Eutiner Straße als Fahrradstraße auszubauen, wird von der zuständigen Behörde nicht befürwortet.
Nach meiner Auffassung sollte die Begründung noch einmal geprüft werden.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: Frau Dr. Unbehau von den Grünen machte darauf aufmerksam, daß im Rahmen der Maßnahmen, die Innenstadt attraktiver zu machen, Fahrradständer mit Werbung nicht mehr zulässig sind und entfernt wurden. In dem Zusammenhang machte sie auch auf die mangelnden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt aufmerksam. Die Teamleiterin 30 wies darauf hin, daß eine Erhebung ergeben hätte, daß im Innenstadtbereich ca. 180 Abstellmöglichkeiten vorhanden sind, räumte aber ein, daß nicht alle gleichzeitig nutzbar seien und daß einige davon nicht optimal sind, weil es sich um „Speichenknacker“ handeleln würde. Außerdem können Geschäftsleuteweiterhin Fahrradständer aufstellen, wenn diese werbefrei sind. Es könne aber überlegt werden, zusätzliche „Kieler Bügel“ aufzustellen.
Ich meine: Nicht überlegen, aufstellen.

Spielplatz Todeskurve. Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten hat beschlossen, den Spielplatz aufzugeben und die Geräte auzubauen.
Ich halte den Beschluß für falsch, kann aber daran nichts ändern. Bedenklich finde ich allerdings umlaufende Gerüchte, das Grundstück sei bereits an einen Investor verkauft.

Bebauungsplan 6 / Johannisstraße. Im Rahmen der Planungsarbeit wird ein lärmtechnisches Gutachten gefordert, weil Teile des Gebietes sehr dicht an der Bundesstraße liegen. Kostenpunkt: ca. 5000,– Euro.

Workshop „Optimierung Stadtentwicklung und Bau“. Als mögliche Termine für den Workshop wurden der 16. Januar und der 06. Februar genannt.

ALDI-Neubau, na hoffentlich kommt die Stadt da ungeschoren raus

Hier, wie angekündigt, der Bericht über das, was mich in den Ferien politisch beschäftigt hat:
Thema ALDI Neubau an der Ecke Lütjenburger Straße.

Ich habe die Befürchtung, daß die Stadt über den originellen Verfahrensweg, der hier gewählt wird, nicht nur die Öffentlichkeitsbeteiligung unterläuft, sondern in eine Schadensersatzfalle tappt. Nach meinem Dafürhalten müßte das in der Verwaltung bekannt sein. In der letzten Sitzung des SteU wirkte die Teamleiterin 30 darauf hin das Protokoll zu ändern. Ich hatte mitgeschrieben: „Ich habe mich nicht über die Empfehlung der Landesplanung hinweggesetzt, einen Bebeuungsplan aufzustellen, der Ausschuß hat das so entschieden.“ (wenn nicht wörtlich, dann doch sinngemäß). Damit weist sie nach meiner Auffassung die Verantwortung weit von sich und hält sich, so meine Einschätzung, den eigenen Rücken von Regeressforderungen frei, indem sie einen Teil der Verantwortung auf den Ausschuß schiebt.
Dabei war es die Teamleiterin 30, soweit ich mich erinnere, die dem Ausschuß vorgeschlagen hatte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten und die Sortimentsfrage über ein Bauantragsverfahren zu regeln.

Nun ist es so, daß man die Sortimentsfrage nicht rechtswirksam über einen städtebaulichen Vertrag regeln kann, wie es ursprünglich geplant war. Dies wurde dem Ausschuß auch so mitgeteilt.
Dies ist nur über ein Bebauungsplanverfahren möglich. Den Bebauungsplan wollte man sich aber sparen, um das Verfahren zu beschleunigen. Ich vermute, daß ein weiterer Hintergedanke war, die Öffentlichkeitsbeteiligung, aber vor allem eine Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes und besonders der Verträglichkeitsuntersuchung zu verhindern. Ich bezweifel allerdings, daß der Versuch, Sortimentfragen in einem Bauantragsverfahren zu regeln, rechtswirksam ist.

Ich gehe sogar so weit zu vermuten, daß das ganze Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
Die Landesplanung empfhielt – aus gutem Grund – die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Eine eingehende und nachprüfbare planungsrechtliche Bewertung der Stadt zu dem Verfahren liegt mir nicht vor. Der Kreis soll die Baugenehmigung in Aussicht gestellt haben. Dies wird sie sicher nicht getan haben, ohne eine eigene planungsrechtliche Bewertung vorgenommen zu haben. Diese soll nach Aussage der Verwaltung bei der Stadt nicht vorliegen. Wenn es eine solche Bewertung gibt, würde mich interessieren, was darin steht.
Die übrigen Ausschußmitglieder interessiert es offenbar nicht.
Wenn man die CDU beim Wort nimmt, ist Stadtentwicklung Bauen um des Bauens willen.

Die große Gefahr, die ich sehe, ist, daß die Stadt bei ALDI eine berechtigte Erwartungshaltung weckt, die zum Beispiel zum endgültigen Erwerb des Grundstückes führen kann. Kommt jetzt kein Baurecht zu stande, etwa weil das Verfahren es nicht hergibt oder ein Nachbar erfolgreich klagt, entstehen Regressansprüche gegenüber der Stadt.

Einsicht in die Möglichkeit

Nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ist es klar: Naürlich ist es rechtlich zulässig, die Fassadengestaltung für eine einzelne Fassade in einem Bebauungsplan zu regeln. Auch für die Lübecker Straße 9.

Herr Nagel, der als Planer für den Bebauungsplan 7c (Bereich Gerberhof, Am Schwanensee) vorgetragen hat, brachte es auf den Punkt:
„Die Gestaltung des Ortsbildes ist ihre vornehmste Aufgabe.“

Damit dürfte auch dem letzten Ausschußmitglied klar geworden sein, daß die Verantwortung für die Gestaltung der Fassade für das neu zu errichtende Gebäude in der Lübecker Straße 9 (umgangssprachlich als Gerberhof bekannt, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Straße) beim Ausschuß liegt und er/sie mögliche Bausünden mit seiner/ihrer Stimme verhindern kann.

Ansonsten wurde eine weitere Alternative für die Planung der Bebauung im Bereich Am Schanensee vorgestellt. Sie sieht drei zweigeschossige Gebäude vor. Die Häuser sollen je einen Trackt mit Flachdach und einen mit Satteldach bekommen.

Die Frage der Erschließung wurde erneut kontrovers diskutiert. Sie soll nach jetzigem Planungsstand über die Straße am Schwanensee erfolgen. Hierzu gibt es Bedenken, weil die Rodomstorschule direkt an diesem Weg liegt. Die CDU brachte noch die Erschießung über die Stadtgrabenstraße und die Schwentinebrücke ins Gespräch.
Die Idee halte ich für abwegig, da die jetzige Brück sicher durch eine Brücke ersetzt werden kann, die auch von Autos befahrbar ist. Die daran anschließende ‘Durchfahrt zwischen den Gebäuden ist aber so eng, daß größere Autos hier ihre Probleme haben werden, von der Müllabfuhr einmal ganz abgesehen.

Die Planungen sind jetzt so weit vorangeschritten, daß sie im Oktober im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung allgemein bekannt gemacht werden sollen. Dann besteht für die Bürgerinnen und Bürger uch die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken geltend zu machen.

ALDI, Bericht im SteU

Im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am letzten Mittwoch berichtete die Teamleiterin 30,Frau Krichldorff, dass die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau des ALDI an der Ecke Lütjenburger Straße/B76 nunmehr vorliegt.
Die Landesplanung empfiehlt, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan zu erstellen. Es ist so, daß die Landesplanung Planungen fachlich bewertet und beratend tätig ist. Sie kann der Stadt gegenüber keine Vorgaben machen oder Anordnungen treffen, weil die Planungshoheit definitiv bei der Stadt liegt. Deshalb ist die Empfehlung der Landesplanung so ziemlich die schärfste Form der Formulierungen, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzuwenden.
Dennoch setzten Verwaltung, der Vorsitzende des Ausschusses  und der größte Teil der Selbstverwaltung alles daran, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden.
Diese Empfehlung in den Wind zu schlagen ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich.

Also fragte ich mich, warum fürchten man und frau einen Bebauungsplan wie der Teufel das Weihwasser?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept sagt, keine Versorgungsbetriebe größer 800 qm außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, der Neubau aber 1200 qm groß werden soll?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept empfiehlt, keine weiteren Discounter zu bauen, aber jetzt noch einmal fast 600 qm Discounterfläche geschaffen werden sollen?
Ist es, weil die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung nach meiner Einschätzung bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar sind?
Ist es, weil alle oben genannten Fragen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes mit geprüft werden?
Ist es, um eine Bürgerbeteiligung zu verhindern oder zu umgehen?

Es ist meine feste Überzeugung, daß der Neubau eines 1200 qm ALDI an dieser Stelle zu Lasten des SKY-Supermarktes in der Innenstadt gehen wird, wobei der SKY – neben Rossmann – als Kundenmagnet für alle anderen Geschäfte in der Innenstadt von enormer Bedeutung ist.

Bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes waren sich alle einig, hiervon nicht abzuweichen und auf die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich zu bestehen. Die jetzige Entwicklung ist daher völlig inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wäre es Sky nicht zu verdenken, Druck zu machen, um an andere Stelle einen Markt zu errichten. Ich vermute, es wird nicht mehr lange dauern und ich vermute, daß die Zahl derer, die einknicken, groß sein wird.

Noch einmal Gerberhof

Ich habe mich über meinen Beitrag vom 30. August geärgert, weil ich viel zu harmlos geblieben bin. Hier der Text, den ich eigentlich gerne anstelle des hervorgehobenen Textes in meinem letzten Beitrag geschrieben hätte:

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann man, und man sollte es auch, gerade in Bebauungsplänen gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben, wenn es dafür städtebauliche Gründe gibt. Üblicherweise werden solche Festsetzungen bei Planungen in historisch geprägter Altstadtumgebung getroffen. Die Lübecker Straße im Bereich Gerberhof – einer der ältesten Teile Plöns – ist so ein Bereich. In solchen Bereichen sind gestalterische Festsetzungen üblich, um nicht zu sagen dringend erforderlich. Gelungene Beispiele kann man in Preetz, Eutin oder Lütjenburg sehen. Dass Bernd Möller solche Festsetzungen ablehnt und behauptet sie würden nicht in den B-Plan aufgenommen, ist zum einen eine für mich unakzeptable Beeinflussung der meinungsbildung im Ausschusses, der damit in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt wird, zum anderen wird die Frage aufgeworfen, ob Herrn Möller als Ausschußvorsitzender überhaupt noch tragbar ist. Eine Frage, die sich mit jedem größeren städtebaulichen Projekt in Plön aufdrängt und mittlerweile Gegenstand zahlreicher Gespräche von Plönerinnen und Plönern ist.
Auffallend ist auch, dass die Teamleiterin 30 den Ausschuss nicht auf das Erfordernis und die einfachheit gestalterischer Festsetzungen hinweist. Ein nach meiner persönlichen Bewertung erhebliches Versäumnis.

Ich werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, daß Neubauvorhaben das historische Stadtbild unserer Stadt respektieren und unterstützen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, dann kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich.

Nachfolgend noch die rechtlichen Grundlagen für gestalterische Festsetzungen in Bebauungsplänen:

§ 9 Baugesetzbuch – Inhalt des Bebauungsplans

(4) Die Länder können durch Rechtsvorschriften bestimmen, dass auf Landesrecht beruhende Regelungen in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen werden können und inwieweit auf diese Festsetzungen die Vorschriften dieses Gesetzbuchs Anwendung finden.

§ 84 LBO SH – Örtliche Bauvorschriften
(1) Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über
1.    besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.

Gerberhof (Lübecker Straße 9) und Schwanensee

Ein anderer Tagesordnungpunkt im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Bebauungsplan Gerberhof. Inhaltlich ging es um die Themen:
– Gestaltung des Neubaus an der Lübecker Straße 9 (Gerberhof)
– Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“

Das Planungsbüro stellte hierzu neue Entwürfe vor. Vorrangig ging es darum, eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch der Neubau im Vergleich zu den benachbarten Gebäuden sein und wie massig die Fassade wirken wird.

Tatsächlich wird der Neubau nur zwei Meter höher als das bestehende Gebäude sein und dem alten Gebäude von der Form her ähneln. Erfreulicherweise war auf den Skizzen zu erkennen, daß die Planer nunmehr zum Teil stehende oder zumindest quadratische Fensterformate vorsehen.

Weniger erfreulich ist, daß in der Zeichnung, die den jetzigen Zustand darstellt, quadratische Fenster zu sehen sind, obwohl das alte Gebäude ganz eindeutig stehende Fensterformate hat. Ich nehme an, daß hier bei der Erstellung der Zeichnung nicht in vollem Umfang mit der erforderlichen Sorgfalt gearbietet wurde. (Vergleiche das Bild in meinem Beitrag vom 15. Juni 2013). Leider könnte man auch auf den Gedanken kommen, hier solle suggereirt werden, daß ohnehin schon quadratische Fensterformate vorhanden sind und die Forderung nach stehenden Fensterformaten daher nicht berechtigt ist.

Wenn die Fensterformate noch angepaßt und als stehende Fenster geplant werden, wäre gestalterisch viel gewonnen. Bedauerlicherweise sind die Fenster der benachbarten Gebäude nicht dargestellt, so daß ein optischer Gesamteindruck schwer zu gewinnen ist.

Hier die heutige Situation als Zeichnung
(die Fenster sind nicht korrekt dargestellt, s.o.)
140827_Gerberhof_status_QuoIm Vergleich dazu die vorgestellte Planung:
140827_Gerberhof_nachherHerr Dr. Erdmann von der FWG führte aus, daß sich durch das Gebäude die gesamten Sichtachsen und Perspektiven im Bereich Schwentine verändern werden. (die gelbe Fläche zeigt, wie weit die Balkone an der breitesten Stelle in Richtung Stadtschwentine ragen sollen.) Damit hat er recht, allerdings bin ich der Ansicht, daß dies weniger bedeutend ist als die Gestaltung einer Fassade, die sich zwingend in das historische Straßenbild einpaßen muß. Nach meiner Bewertung kann man dem Investor hier weiter  entgegenkommen, wenn die Fassendengestaltung  optimiert wird.

Der Ausschuß stimmte zu, die Planungen mit dem Gebäude in den vorgestellten Ausmaßen weiterzuführen. Über die Fassadengestaltung soll gesondert beraten werden.

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann und sollte man gerade im Bebauungsplan gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich,

Anschließend ging es um die Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“. Hier hatte sich der Ausschuß bereits entschieden, die Lösung „Stadtvilla“ zu verwerfen und die Lösung  „Reihenhaus“ weiter zu verfolgen. Herr Möller merkte für die SPD-Fraktion an, daß die vorgestellte Lösung keine Zustimmung findet. Die übrigen Mitglieder im Ausschuß teilten diese Auffassung mehrheitlich nicht. Ich wurde mit meinem Hinweis, daß die Reihenhäuser in der Rodomstorstraße auf der gegenüberliegenden Seite der Schule auch sehr eng stehen und trotzdem weggingen „wie die warmen Semmel“ gestern in den Kieler Nachrichten zitiert.

Der Umweltschutsbeauftragte äußerte die Befürchtung, daß das südlichste Gebäude im Schattenbereich der drei alten Bäume stehen würde und von daher die Gefahr droht, daß man aufgrund des Schattenwurfes die Axt an die Bäume legt. Diese Gefahr wurde vom Rest des Ausschusses auch gesehen, so daß  dem Planer die Aufgabe mit auf den Weg gegeben wurde, hier eine andere Lösung zu finden. Das dürfte unproblematisch und keine große Belastung für den Investor sein. So könnte man das betreffende Haus statt parallel zu den anderen Häusern auch über Eck mit dem mittleren Gebäude anordnen.

Für mich insgesamt  eine erfreuliche Entwicklung, wenn die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 noch gestalterisch optimiert wird und die Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen in dem Weg parallel zur Lübecker Straße entfällt.

Stadtentwicklung und Umwelt und Carports

Heute hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt getagt. Ich werde im Laufe der nächsten Tage über die einzelnen Themen berichten. Das wohl spannendste Thema war Der B-Plan 50, Stadtheide. Hierbei ging es vorrangig um die nicht genehmigten Carports.

Vorab die Entscheidungslage:
1. Die Carports, für die auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes keine Baugenehmigung erteilt werden kann, werden nicht nachträglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes legalisiert.
2. Die Stadt wird den Bebauungsplan so ändern, daß in Zukunft auf Carports Flachdächer mit und ohne Begrünung sowie Satteldächer gebaut werden dürfen.
3. Es soll den Bewohnern möglich gemacht werden, zukünftig legal vor ihren Reihenhäusern zu parken.

Die erste Runde wurde durch eine Frage der Nachbarin von Herrn Gaffrey eröffnet. Sie wollte wissen, wie der Ausschuß mit dieser Angelegenheit umgehen wird und wies darauf hin, daß Sie – abweichend von der Darstellung in den Kieler Nachrichten – keine Zustimmung zu der Errichtung eines Carports durch Herrn Gaffrey gegeben hat. Vielmehr hätte Herr Gaffrey ihrem Mann in einem Gespräch auf der Straße mitgeteilt, daß er ein Carport errichten wolle und auf Nachfrage behauptet, er hätte eine Genehmigung. Daraufhin hätte ihr Mann geäußert, daß er dann wohl nichts dagegen tun können. Auch die anderen Nachbarn aus dem Reihenhaus hätten ihr Einverständnis nicht erklärt.

Ich will jetzt nicht das Vorgehen von Herrn Gaffrey bewerten, aber der gesamte Vorgang macht sehr deutlich, wie wichtig Bebauungspläne sind, wenn es darum geht, die Rechte von Nachbarn zu schützen.

Neben dem Carport von Herrn Gaffrey sind noch zwei weitere Carports von Abrißverfügungen betroffen. Hierbei handelt es sich um Carports an Reihenendhäusern.
Ich habe auf die unterschiedlichen Situationen Maria Brand Straße und
dem Käte Seidel Ring hingewiesen und bemerkt, daß die beiden Straßen gänzlich unterschiedlich zu bewerten sind und hier auch unterschiedliche Lösungen möglich sein müssen. Der Argumentation wurde ebensowenig gefolgt wie dem Hinweis aus der Verwaltung, daß die baurechtliche Situation bei Endhäusern anders zu bewerten ist als bei Mittelhäusern.
Herr Dr. Erdmann (FWG) sprach sich eindeutig dagegen aus, hier unterschiedliche Regelungen zuzulassen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Der Ausschuß folgte dieser Argumentation einstimmig mit einer Enthaltung, soweit ich mich erinnere, zumindest aber mit großer Mehrheit.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller wies darauf hin, daß hier kein Planungsfehler vorliegen würde. Hätte der Bauträger die Häuser innerhalb des Baufensters weiter hinten auf dem Grundstück gebaut, wäre vor den Häusern innerhalb des Baufensters ausreichend Platz für Carports geblieben.

Ich denke, daß diese Angelegenheit damit noch nicht vom Tisch ist. Es würde mich nicht wundern, wenn die Betroffenen jetzt überlegen, den Rechtsweg beschreiten.

Das politische Geschehen nimmt wieder Fahrt auf.

Die Ferien sind vorbei, übermorgen geht der politische Alltag wieder los. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt tagt am Mittwoch, dem 27. August um 1800 Uhr im Rathaus.
Drei spannende Themen stehen auf der Tagesordnung.
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/to010.asp

Tagesordnungspunkt (TOP) 5, B-Plan 7c/Gerberhof. Hierzu soll eine weitere Beratung erfolgen. Ich bin gespannt. Wie bereits in früheren Beiträgen berichtet, geht es mir hier in erster Linie darum, daß das Gebäude, daß an Stelle des Gerberhofgebäudes (Lübecker Straße 9) errichtet werden soll, eine Fassade erhält, die sich harmonisch in das historische Straßenbild der Lübecker Straße einfügt.
Zu diesem Thema der Verweis auf meinen Bericht vom 3. Juli.
Ich wurde mehrfach auf das Thema angesprochen und gebeten, mich weiter in dieser Sache zu engagieren. Vielen Plönerinnen und Plönern scheint das Thema Stadtbild am Herzen zu liegen.

TOP 7, B-Plan 50, Stadtheide. Hier geht es darum, in wie weit der Bebauungsplan den Gegebenheiten angepaßt werden kann. Es wurden mehrere Carports errichtet, die nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes vereinbar sind. Die Vorlage der Verwaltung ist im Internet, genauer im Ratsinformationssystem der Stadt, einsehbar. Aus dem Beschlußvorschlag geht hervor, daß es keine nachträgliche Legalisierung der Carports auf dem Weg einer Bebauungsplanänderung geben wird.
Meine Position hierzu habe ich in meinem Beitrag vom 14. August  bereits geäußert.

Die Sanierung des Strandweges (TOP 8) soll nunmehr beschlossen werden. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit immer wieder von der CDU auf die Tagesordnung gebracht. Dazu habe ich auch schon einen Bericht am 5. Juli geschrieben. Ursprünglich sollte mit der Sanierung gewartet werden, bis die Deutsche Bahn ihre Streckensanierung abgeschlossen hat, damit die schweren Baumaschinen nicht über den neuen Weg rollen. Da sich die Bauarbeiten aber offenbar nur auf den hinteren Teil des Strandweges beschränken werden und der Termin noch weiter geschoben wird, spricht aus meiner Sicht nichts mehr dagegen, zumindest den vorderen Teilabschnitt in Angriff zu nehmen.
Schön wäre es allerdings, wenn es gelungen wäre, für diese Maßnahme eine Ko-finanzierung durch die EU hinzubekommen. Wie ich schon früher berichtet habe, hat sich die Plöner Verwaltung bei der Formulierung der neuen Förderrichtlinien aber sehr zurück gehalten.

Am Tag darauf, Donnerstag um 1830, tagt der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten. Hier geht es um die Zukunft der Schloßkonzerte und um die zukünftige Kostenverteilung für das Jugendzentrum und die offene Ganztagesschule. Hier trägt die Stadt Plön die vollen Personalkosten in Höhe von gut 60.000,– für eine Dipl. Sozialpädagogin, eine Erzieherin und eine Freiwilligendienst Stelle, obwohl 50% der Stellenanteile auf die Tätigkeiten für die offene Ganztagsschule entfallen und damit in die Zuständigkeit des Schulverbandes Plön Stadt und Land gehören. Andererseits verlangt der Schulverband für die Nutzung keine anteilige Miete von der Stadt. Die Stadt Plön kommt in Anbetracht der Haushaltslage nicht umhin, hier auf eine angemessenere Kostenverteilung hinzuwirken.

Außerdem wird der Ältestenrat vermutlich in Kürze tagen. Von den Sitzungen des Ältestenrates bin ich aufgrund von Verfahrensregelungen ausgeschlossen. Teilnehmen dürfen nur Mitglieder von Fraktionen oder Parteien. Immerhin werde ich an den Protokollen beteiligt. Diese Sitzungen können spannend werden, da hier die unterschiedlichsten Themen besprochen werden, was auch Interna mit einschließt. Auf das Protokoll bin ich gespannt.

Schon wieder Stadtheide, diesmal Carports

Das Neubaugebiet in Stadtheide ist ein qualitativ hochwertiges Baugebiet und im Vergleich zu vielen anderen Neubaugebieten und im Hinblick auf das Erscheinungsbild sehr gelungen. Leider macht es wieder einmal aus anderem Grund von sich reden.
Nach den „Schnibbeleien“ in den Ausgleichsflächen am Suhrer See und dem Widerstand gegen eine Betreuungseinrichtung für Jugendliche sorgt jetzt ein nicht genehmigtes Carport für Schlagzeilen, so zum Beispiel heute in der Berichterstattung in den KN.

Was ist bisher passiert? Die KN berichtet, daß Herr Gaffrey vor einiger Zeit einen Antrag zur Errichtung eines Carport gestellt hat. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil das Bauvorhaben mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war.
Obwohl die Genehmigung abgelehnt wurde, hat Herr Gaffrey das Carport erreichtet.
Eine anonyme Anzeige bei der Stadt blieb ohne Folgen, eine später erfolgte anonyme Anzeige bei der Bauaufsicht des Kreises führte offenbar zu der Aufforderung, das Carport zurückzubauen.

Herr Gaffrey sammelte Unterschriften für eine Änderung des Bebauungsplanes, die er in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt überreichte. Mit der vorgeschlagenen Änderung wäre es möglich gewesen, den „Schwarzbau“, wie die KN schreibt, nachträglich zu legalisieren. Dies hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt, wie in der Zeitung korrekt berichtet wird.

Weiterhin berichtete die KN, daß Herr Gaffrey glaubt, daß es mehr Carports in Stadtheide gäbe, die nicht den Vorschriften entsprechen, womit er vermutlich recht hätte.

Nachdem dieses Thema nicht nur stadtbekannt, sondern mittlerweile wohl auch amtsbekannt ist, würde es mich nicht wundern, wenn nicht auch andere Carporteigentümer mittlerweile Post vom Amt haben. Darüber, ob dies durch weitere anonyme Anzeigen oder durch Initiative der Stadt oder des Kreises erfolgt ist, läßt sich im Moment nur spekulieren.

Wie eingangs erwähnt, Stadtheide ist ein sehr gelungenes Neubaugebiet mit einem sehr schönen Erscheinungsbild. Dies ist definitiv dem Bebauungsplan zu verdanken, mit dem die Stadt die Entwicklung dieses Gebietes gesteuert hat. Mit einem Bebauungsplan kann man entweder vorhandene Strukturen wie Stadtteile mit Altstadtcharakter bewahren oder neue Bauprojekte gestalten. Letzteres ist in Stadtheide passiert. Darüber hinaus dienen die Regelungen des Bebauungsplanes auch dazu, die Belange der Nachbarn zu schützen.

Aus meiner Sicht besteht die akute Gefahr, daß das positive Erscheinungsbild des Baugebietes Stadtheide durch zahlreiche Nebenanlagen – vor allem in den Vorgärten – erheblich beeinträchtigt wird. Von daher ist eine pauschale Freigabe für die Errichtung von Carports, wie sie durch den Vorschlag von Herrn Gaffrey erreicht werden sollte, für mich nicht vertretbar. Sie liefe  der gestalterischen Absicht der Stadt entgegen. Die Ablehnung durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt ist daher völlig in Ordnung, auch wenn zum damaligen Zeitpunkt bereits Probleme absehbar waren.

Es ist für die Stadt auch nicht akzeptabel, die möglicherweise bestehenden Mißstände stillschweigend zu tolerieren. Dies könnte zur Folge haben, daß der Bebauungsplan, der mit hohem Aufwand (Zeit und Geld) erstellt wurde, seine Rechtskraft verliert. Genau das könnte die Folge sein, wenn der Bebauungsplan, der als Satzung quasi ein kommunales Gesetz ist, trotz amtsbekannter Zuwiderhandlungen nicht durchgesetzt wird. Wenn der Bebauungsplan nicht mehr gültig ist, sind weitere Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang vorprogrammiert.
Von daher ist die Verwaltung jetzt zum Handeln gezwungen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Stadtheide entgegenzukommen, wäre eine maßvolle Änderung des Bebauungsplanes für mich ein möglicher Weg, so lange die Grundzüge der Planung davon nicht beeinträchtigt werden. Daher muß bereits heute völlig klar sein, daß mit einer Änderung des Bebauungsplanes keinesfalls die uneingeschränkte Freigabe aller Bauten gemeint ist. Vielmehr ist denkbar, bestimmte Regelungen des Bebauungsplanes zu anzupassen. Eine Option könnte sein, neben begrünten Flachdächern auch Satteldächer für Carports zuzulassen. Unter Berücksichtigung der Lage im Wohngebiet wäre auch denkbar, an Stellen, die für das Erscheinungsbild der Siedlung weniger bedeutend sind, zusätzliche Stellflächen auszuweisen, um der Parkplatzsituation gerecht zu werden. Hierbei wären einzelne Straßen oder Straßenabschnitte zu prüfen, eine Pauschallösung kann es nicht geben. Es ist unverzichtbar, bei der Prüfung einen strengen Maßstab anzulegen, um die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes nicht zu unterlaufen.

Außerdem muß der Eindruck vermieden werden, man könne bauen wie man wolle, später würd ohnehin alles legalisiert, wenn man nur genügend Druck aufbaut. Dies wäre vor allem ein Schlag ins Gesicht der Grundstückseigentümer, die sich an gültiges Recht halten.

Grau in Grau

Morgen tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Das spannendste Thema wird der Bebauungsplan Gerberhof sein. Hier werden wir uns hoffentlich noch eingehend mit der Gestaltung der Fassade des geplanten Neubaus auseinandersetzen.

Nebenbei, Fassade: Vor ein paar Wochen haben die Planer des ALDI-Marktes an der Ecke Lütjenburger/B76 Zeichnungen vom geplanten Neubau präsentiert. Hier folgen zwei Bilder von einem ALDI Markt in Flensburg, der dem geplanten Neubau von der Gestaltung her nach meiner Einschätzung ganz ähnlich sieht.
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Gestaltung ist und bleibt ein Thema, nicht nur für den Gerberhof, sondern auch für ALDI. Nach meiner Bewertung ist das gewählte Verfahren, die Gestaltung über einen Bauantrag zum Gegenstand des Genehmigungsverfahrens zu machen, sehr angreifbar. Dieses Vorgehen wird vermutlich zu erheblichen Verzögerungen des Baus führen.
Der Versuch, Gestaltung über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln, ist bereits an der ersten rechtlichen Hürde gescheitert.
Noch schlimmer als der Ideal Standard Verkaufsbau ist für mich der Umstand, daß hier außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zusätzliche Verkaufsfläche für einen Discounter geschaffen wird.
Entsprechenden Planungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches könnte ich durchaus zustimmen.

Haushalt des SteU ohne Plan

Ich habe vor einiger Zeit gebeten, mich in den Ältestenrat aufzunehmen und in die Arbeit der Haushaltskonsolidierungsgruppe einzubinden. Obwohl Frau Killig (FDP), ebenfalls fraktionslos, in beiden Gremien vertreten ist, wurde mir die Teilnahme verwehrt, weil ich fraktions- und parteilos bin, im Ältestenrat gem. Satzung aber nur Mitglieder der Fraktionen oder Parteien vertreten sind.
An der Haushaltskonsolidierungsgruppe kann ich nicht teilnehmen, weil dort nur Mitglieder des Hauptausschusses vertreten sind.
Beide Gremien fertigen keine Protokolle an, so daß mir einige relevante Informationen vorenthalten werden. Das ist auf der einen Seite ärgerlich, weil es mir die Ausübung meines Mandates erschwert, auf der anderen Seite kann ich die Ergebnisse der Haushaltskonsolidierungsgruppe ohne irgendeine Rücksichtnahme hinterfragen, da ich an den Beratungen nicht beteiligt wurde.

Am Mittwoch wurde auch der Entwurf des Haushaltsplanes für den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) beraten. Die bedenkliche Finanzsituation unserer Stadt dürfte bekannt sein, das Erfordernis zu streichen ist unumstritten. Daher trage ich es mit, daß das Stadt-Umland Konzept genau so gestrichen wird wie das Freiflächenkonzept, und das, obwohl es bei diesen Konzepten darum ging, planerisch die Weichen für eine zielgerichtete, zukünftige Entwicklungen zu stellen.

Das Stadt-Umlandkonzept hat sich aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) entwickelt, das integrierte Stadtentwicklungskonzept basierte auf dem Entschluß, ein Entwicklungskonzept für den Bereich östliche Innenstadt zu erstellen, also für den Bereich von der neu gestalteten Lübecker Straße einschließlich des Bahnhofbereiches bis zur Krabbe. Die Erstellung dieses Konzeptes für die Entwicklung der östlichen Innenstadt und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wurde im Frühjahr 2009 beschlossen. Nachdem die Neugestaltung der Lübecker Straße zwischen Schwentinebrücke und Gänsemarkt mit gutem Erfolg abgeschlossen wurde, wäre es nur folgerichtig, den daran angrenzenden Bereich in Angriff zu nehmen, da wir es hier mit einer 1A Lage zu tun haben, die im Moment nur suboptimal genutzt wird (Spielhalle, Pakete sortieren), deren Erscheinungsbild verbesserungswürdig ist und die ein erhebliches Potential hat. Meine Anregung, zwar auf das Stadt-Umland Konzept und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept zu verzichten, aber die bereits 2009 beschlossenen, deutlich kleinere und kostengünstigere Planung wieder aufzunehmen, wurde nicht aufgegriffen. Hier wurde ohne weitergehende Überlegung um des Streichens willen gestrichen, es wird am falschen Ende gespart.

Ähnlich verhält es sich mit dem Freiflächenkonzept, das als Grundlage für die Weiterentwicklung des Bereichs Fegetasche und der Strandwege im Stadtwäldchen und in der Stadt dienen sollte. Hier kam es dankenswerterweise nicht zu einer Totalstreichung. Ein Teil des ursprünglich eingeplanten Geldes soll nach wie vor für die Sanierung der Wege verwendet werden. Leider hat man den Bereich Fegetasche nicht weiter in Betracht gezogen, obwohl es hier ein erhebliches Problem mit dem alten Strandhaus gibt, das der Stadt gehört und in einem kläglichen Zustand ist. Hier besteht nicht nur  Handlungsbedarf im Hinblich auf den baulichen Zustand des Strandhauses, sondern vor allem erhebliches Entwicklungspotential im touristischen Bereich. Auch diese für die Stadt wichtige Planung ist gestrichen worden.

Statt dessen hält man an der Innenentwicklungspotentialanalyse fest, eine Untersuchung, die ich im Zusammenhang mit der Planung Seewiesen immer wieder gefordert habe, um fachlich fundiert und ergebnisoffen zu ermitteln, ob überhaupt ein langfristiger Bedarf für ein Baugebiet auf der grünen Wiese besteht. Nachdem für jeden, der die Stellungnahme der Landesplanung zu den Sumpfwiesen aufmerksam gelesen hat, klar sein dürfte, daß es sich bei diesem Projekt um eine Fehlplanung handelt, die bei realistischer Betrachtung schon so gut wie  gescheitert ist, bestände hier Einsparpotential.

Die Entscheidung, an der Erstellung des B-Plan für die Johannisstraße festzuhalten, trage ich in vollem Umfang mit. Hier geht es wirklich darum, den historischen Charakter der Straße zu erhalten, bevor er durch „Hingucker“ oder Billigbauten verschandelt wird. So wenig Schnittmengen ich normalerweise mit der FDP habe (bis auf in Sachen Freiheits- und Bürgerrechte), so sehr können wir Frau Killig dankbar sein, daß sie diesen Stein ins Rollen gebracht hat.

Auch der Entschluß, einen B-Plan für den Bereich Eutiner Straße aufzustellen, ist richtig. Früher war die Eutiner Straße eine viel befahrene Durchgangstraße. Heute stehen hier viele Parkplätze zur Verfügung. Dennoch vermittelt die „Eutiner“  wegen der Straßenbäume und des Blicks auf den See fast den Charakter einer Promenade. In Verbindung mit dem Friedhof und dem Gebäude der alten Biologische Anstalt, dem heutigen Restaurant „Altes Fährhaus“ haben wir es hier mit einem empfindlichen und für den Tourismus relevanten Bereich zu tun. Ich hoffe, daß wir auch an diesem Beschluß festhalten und ein klares städtebauliches Ziel festlegen.

Natürlich ist mit der Forderung, die Planungen für das Strandhaus Fegetasche und den Bereich östliche Innenstadt aufzunehmen, auch die Frage verbunden, wie das finanziert werden soll. Da ich nicht an den Sitzungen der Haushaltskonsolidierungsgruppe teilnehmen konnte, verfüge ich hier nicht über die erforderlichen Hintergrundinformationen. Ich hielte es im ersten Ansatz  für realistisch, die Sanierung des Wanderweges im Stadtwäldchen auf Ausbesserungen zu beschränken. Der Weg ist eher ein Waldweg, der Ausbau wäre daher eher untypisch. Stattdessen könnte ein sehr viel kürzerer Abschnitt im Bereich Strandweg  auf Vordermann gebracht werden, zum Beispiel der Bereich Seeprinz – Marktbrücke. Dieser Abschnitt ist deutlich kürzer und dürfte damit auch kostengünstige sein. Das eingesparte Geld könnte in die Planung fließen.
Am vernünftigsten wäre es, die Planungen für die Seewiesen wegen absehbarer Aussichtslosigkeit zu beenden. Dann ständen nicht nur Mittel zur Verfügung, sondern auch die Arbeitskraft der Verwaltung, die momentan in einem unvertretbar hohen Maße durch dieses Projekt gebunden ist.

Ohnehin ist mit 20.000 Euro ein unrealistisch niedriger Ansatz für die im Haushaltsplan ausdrücklich genannten Planungen (Innenbereichspotential, Eutiner Straße, Johannisstraße) vorgesehen. Im Ausschuß wurde die Verwaltung gebeten, diesen Ansatz zu erhöhen und Einsparpotential an anderen Stellen zu identifizieren.

Bislang habe ich mich noch nicht entschieden, wie ich hier weiter vorgehen will.

Völlig planlos, wie die Überschrift suggeriert, ist der Haushaltsplan also doch nicht aufgestellt worden. Es ist auch eine schwierige Aufgabe, um die ich die Verwaltung nicht beneide, auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Selbstverwaltung nicht. Aber aus meiner Sicht besteht hier dennoch deutlicher Nachbesserungsbedarf.

Aufstellungsbeschluß für B-Plan Seewiesen

Heute tagte der Planungsverband  Seewiesen und hat die Aufstellung des B-Planes Nummer 2 einstimmig beschlossen.

Da ich zwar Vertreter im Planungsverband, doch da unsere Fraktion vollständig vertreten war, gab es für mich nichts zu vertreten. Daher musste ich mich auf die Rolle als Fragensteller in der Einwohnerfragestunde beschränken. Das ist eine blöde Situation, da man seine Aussagen stets in Frageform kleiden muss und nicht die Möglichkeit zur Diskussion hat. Darunter leidet natürlich auch die Möglichkeit, entsprechend aufzutreten und zu kontern, so dass mein Auftritt nicht besonders stark war. Das war zwar absehbar, aber vielmehr kam es mir drauf an, dass die Frageinhalte im Protokoll auftauchen und damit aktenkundig sind, damit hinterher keiner der Entscheidungsträger oder Entscheidungsträgerinnen sagen kann, man hätte von nichts gewusst.

Hier meine Fragen:

Frage 1: Die Landrätin hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um den zukünftigen Wohnraumbedarf für alle Gemeinden im Kreis nach Art und Umfang, Qualität und Quantität zu ermitteln.
– Warum werden die Ergebnisse nicht abgewartet, um eine bedarfsgerechte Planung zu ermöglichen?
– Können Sie verstehen, dass durch das  Vorgehen der Eindruck erweckt wird, das Verfahren durchzuziehen, bevor belastbare Zahlen vorliegen?

Bürgermeister Paustian als Vorsitzender des Planungsverbandes äußerte, dass man nicht immer auf Ergebnisse warten könne. Man müsse der Einwohnerentwicklung gerecht werden und den Wohnraumbedarf abdecken. Er äußerte aber, daß die Zahlen des Kreises in die Planung einfließen würden. Insgesamt zeichnete sich aber ab, dass ein sehr unterschiedlicher Wissensstand über die Untersuchung vorlag. Frau Kricheldorff als Teamleiterin wies zwar darauf hin, daß sie von einem Mitarbeiter des Kreises angesprochen wurde, der Plöner Bürgermeister wußte von nichts und verstieg sich in die Aussage, dass das Rathaus keinen Fragebogen erhalten hätte, weil die Verwaltung ja nicht im Rathaus wohnen würde. Bernd Möller äußerte noch, dass die Entscheidung für das Baugebiet ohnehin lange gefallen wäre. Eine kleine Anmerkung dazu:  Den Sachstand hatten wir vor Jahren schon einmal.

Frage 2: Ist vorgesehen, vor der Entscheidung eine Folgekostenkalkulation durchführen zu lassen, um festzustellen:
– welche Kosten langfristig für die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf entstehen werden und
– welchen Einflluß das neu geschaffene Angebot auf den Wert der vorhandenen Immobilien in Plön und Rathjensdorf haben werden?

Hierzu äußerte der Bürgermeister, dass er bezüglich der Immobilienpreisentwicklung nicht in die Glaskugel gucken könne und auch nicht wüsste, wie er eine solche Berechnung durchführen solle.
In einer der weiteren Antworten wurde mir vorgeworfen, dass diese Frage platt und meine Argumentation heuchlerisch sei, da ich immer für eine Verdichtung im Innenstadtbereich eingetreten sei. Der Vorwurf der platten Argumentation ist natürlich sehr platt, der Vorwurf der heuchlerischen Argumentation ist schlichtweg dämlich, aber verzeihlich für Menschen, die sich Entwicklung nur durch flächige Ausdehnung auf die grünen Wiese und durch weitere Zersiedelung der Landschaft vorstellen können. Ich bleibe dabei: ein zukunftsweisendes Vorgehen für Plön wäre eine weitere Verdichtung der Bebauung im Innenstadtbereich und die qualitative Aufwertung des Bestandes. Eine Verdichtung im Innenbereich hätte niemals die Auswirkungen eines Neubaugebeites mit 110 zusätzlichen Wohneinheiten, eine qualitative Aufwertung wirkt sich positiv auf den Immobilienwert aus. Auch für Rathjensdorf wäre eine Stärkung des Ortskernes die bessere Lösung.

Eine Anmerkung zu den  Immobilienpreisen und demographischer Entwicklung: Der Preis richten sich nach Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage in Plön ist groß, daher haben sich die Immobilienpreise gut gehalten. Man braucht aber keine Glaskugel um zu erkennen, dass die Nachfragesituation mit den Seewiesen für Plön, aber besonders für Rahtjensdorf ein langfristig ein Überangebot schaffen wird, so dass die Häuser, die dort vor 20 oder 30 Jahren gebaut wurden, in 10 Jahren bestenfalls noch den Grundstückswert haben werden, und auch der wird sinken. Die Aussage, dass der Immobilienpreis in Plön bislang immer gestiegen ist, ist nicht von der Hand zu weisen, kann aber aufgrund der vorhandenen Leerstände hinterfragt werden. Vor allem ist sie kein Beleg dafür, daß dies auch in 20 oder 30 Jahren noch der Fall sein wird.
Natürlich ist auch die Aussage richtig, dass es in den nächsten 6 bis 7 Jahren noch zusätzlichen Wohnraumbedarf geben wird, und zwar überwiegend im Randbereich der großen Städte. Ungeachtet dessen werden wir in 40 Jahren voraussichtlich nur noch 75% der heutigen Wohnbevölkerung haben, und es erschließt sich mir nicht, warum diese Entwicklung gerade an Plön vorbeigehen soll.

Frage 3. Der Investor hat angegeben, dass er noch nie ein Bauvorhaben von dieser Größe in Deutschland realisiert hat. Wird sich der Planungsverband im Erschließungsvertrag zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gegen mögliche finanzielle Risiken absichern?

Die Antworten waren relativ uneinheitlich. Sie reichten von:  „Eine volle Abscherung ist unmöglich“ bis hin zu: „Wollen sie sich sanieren?“ Daraufhin wurde der anwesende Investor gefragt, der mehrere Optionen nannte, ohne sich festzulegen, was ich an seiner Stelle auch nicht getan hätte. Darüber hinaus erwähnte er, dass er bereits größere Projekte realisiert hätte. Bei den von ihm im Frühjahr 2012 vorgelegten Referenzen ist mir für Deutschland nur das Maschari Center in Berlin erinnerlich, wobei mir nie klar geworden ist, welche Funktion er dabei ausgeübt hat. Die anderen größeren Projekte lagen im arabischen oder osteuropäischen Ausland.

Zum Abschluß einige Randnotizen:

Herr Ewers von der FWG fragte, ob man mit dem Aushub nicht einen Lärmschutzwall errichten könne. Der Planer antwortete, dass das nicht vorgesehen sei.
Dieser Vorschlag ist zumindest im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild völlig abwegig. Wer einen Lärmschutzwall am Ortseingang besichtigen will, sollte nach Schwentinental fahren.

Frau Kricheldorff berichtete von der Einwohnerversammlung in Plön und den dort geäußerten Sorgen, dass an der B76 auch noch ein Gewerbegebiet entstehen könne. Sie äußerte, dass das nicht vorgesehen sei, man es aber langfristig nicht ausschließen könne.
Sie kündigte an, daß ein Protokoll von der Versammlung erstellt und im Internet veröffentlicht würde. Darüber hinaus würden die geäußerten Anregungen und Bedenken im Verfahren mit berücksichtigt, auch wenn es hierzu keinerlei rechtliche Verpflichtung gäbe.

Zum Abschluss entfaltete sich eine groteske Diskussion über die Gestaltung des Gebietes, Traufhöhen und Dachformen, Farben, die Vereinbarung von ländlicher oder urbaner Architektur im länglichen oder kleinstädtischen Umfeld und so weiter. Noch zwei Gred Klimaerwärmung und die Toskana liegt vor den Toren unserer Stadt.

Wirklich ernstzunehmend war die zum Ende aufgeworfene Frage, ob die zonenweise Entwicklung funktionieren wird. Diese Frage kann tatsächlich noch interessant werden. Allerdings hätten die Mitglieder des Ausschusses diese Frage besser geklärt, bevor sie für den Aufstellungsbeschuss gestimmt haben.
Nach meiner Einschätzung ist das Zonenkonzept ohnehin nur ein Placebo, mit dem eine stufenweise, geplante, langfristige Entwicklung vorgespiegelt wird, die sich in der geplanten Form nicht funktionieren wird und spätere Umplanungen unumgänglich macht. So sehe ich zum Beispiel die Bebauung mit mehreren Mehrfamilien- und Reihenhäusern nicht, da dieses Konzept ja schon in Stadtheide nicht richtig funktioniert hat.

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