Stadtentwicklung und Umwelt und Carports

Heute hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt getagt. Ich werde im Laufe der nächsten Tage über die einzelnen Themen berichten. Das wohl spannendste Thema war Der B-Plan 50, Stadtheide. Hierbei ging es vorrangig um die nicht genehmigten Carports.

Vorab die Entscheidungslage:
1. Die Carports, für die auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes keine Baugenehmigung erteilt werden kann, werden nicht nachträglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes legalisiert.
2. Die Stadt wird den Bebauungsplan so ändern, daß in Zukunft auf Carports Flachdächer mit und ohne Begrünung sowie Satteldächer gebaut werden dürfen.
3. Es soll den Bewohnern möglich gemacht werden, zukünftig legal vor ihren Reihenhäusern zu parken.

Die erste Runde wurde durch eine Frage der Nachbarin von Herrn Gaffrey eröffnet. Sie wollte wissen, wie der Ausschuß mit dieser Angelegenheit umgehen wird und wies darauf hin, daß Sie – abweichend von der Darstellung in den Kieler Nachrichten – keine Zustimmung zu der Errichtung eines Carports durch Herrn Gaffrey gegeben hat. Vielmehr hätte Herr Gaffrey ihrem Mann in einem Gespräch auf der Straße mitgeteilt, daß er ein Carport errichten wolle und auf Nachfrage behauptet, er hätte eine Genehmigung. Daraufhin hätte ihr Mann geäußert, daß er dann wohl nichts dagegen tun können. Auch die anderen Nachbarn aus dem Reihenhaus hätten ihr Einverständnis nicht erklärt.

Ich will jetzt nicht das Vorgehen von Herrn Gaffrey bewerten, aber der gesamte Vorgang macht sehr deutlich, wie wichtig Bebauungspläne sind, wenn es darum geht, die Rechte von Nachbarn zu schützen.

Neben dem Carport von Herrn Gaffrey sind noch zwei weitere Carports von Abrißverfügungen betroffen. Hierbei handelt es sich um Carports an Reihenendhäusern.
Ich habe auf die unterschiedlichen Situationen Maria Brand Straße und
dem Käte Seidel Ring hingewiesen und bemerkt, daß die beiden Straßen gänzlich unterschiedlich zu bewerten sind und hier auch unterschiedliche Lösungen möglich sein müssen. Der Argumentation wurde ebensowenig gefolgt wie dem Hinweis aus der Verwaltung, daß die baurechtliche Situation bei Endhäusern anders zu bewerten ist als bei Mittelhäusern.
Herr Dr. Erdmann (FWG) sprach sich eindeutig dagegen aus, hier unterschiedliche Regelungen zuzulassen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Der Ausschuß folgte dieser Argumentation einstimmig mit einer Enthaltung, soweit ich mich erinnere, zumindest aber mit großer Mehrheit.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller wies darauf hin, daß hier kein Planungsfehler vorliegen würde. Hätte der Bauträger die Häuser innerhalb des Baufensters weiter hinten auf dem Grundstück gebaut, wäre vor den Häusern innerhalb des Baufensters ausreichend Platz für Carports geblieben.

Ich denke, daß diese Angelegenheit damit noch nicht vom Tisch ist. Es würde mich nicht wundern, wenn die Betroffenen jetzt überlegen, den Rechtsweg beschreiten.