Ja zur Fahrradstraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 17. Januar 2024 wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen beschlossen, die Eutiner Straße zur Fahrradstraße auszubauen.

Vorangegangen war eine lange politische Diskussion, ob diese Maßnahme erforderlich wäre oder nicht. Der Vorgang um die Einrichtung der Fahrradstraße kann Außenstehenden möglicherweise ein wenig komisch erscheinen und wirkt wie ein ständiges Hin- und Hergezerre. Dennoch zeigt er, dass hier in Plön Entscheidungen ernsthaft diskutiert werden. Das ist letztendlich gut so, denn es ist klug, Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen und wenn erforderlich anzupassen, abzuändern oder ganz aufzugeben. Im Zusammenhang mit dem Ex-Neubaugebiet Seewiesen habe ich immer betont, dass die Entscheidung eigentlich erst mit dem ersten Spatenstich unumkehrbar ist.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom 11. Oktober 2023 ging es um den Ausbau der Eutiner Straße zur Fahrradstraße. Zuerst wurde über das Endkonzept für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Dieses Konzept wurde mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen angenommen. Anschließend war über die Einrichtung der Fahrradstraße zu beschließen. Hierbei kam es zu einem Stimmengleichstand von fünf Ja- zu fünf Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.

Diese Entscheidung kam auch für mich überraschend, weil sich bisdahin immer eine breite Zustimmung zu dem Umbau gefunden hat. Ich war ein wenig enttäuscht, da ich mich persönlich immer für die Belange der Fahrradfahrenden in Plön stark gemacht habe. Schon seit meiner Schulzeit vor über 50 Jahren bin ich mit dem Rad unterwegs; nicht nur in Plön, sondern auch an den vielen Dienstorten, an denen ich als Soldat stationiert war. Um nur einige zu nennen: Flensburg, Eckernförde, Kiel, Hamburg und Bremerhaven. In all den genannten Städten kam man mit dem Fahrrad besser von einem Ende der Stadt ans andere als in Plön.

Daher hatte ich michnahc der Entscheidung im SteP am 11. Oktober an Herrn Landschof (SPD), den Vorsitzenden des Hauptausschusses gewandt. Weil das Konzept von Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT, heute Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Energie, SUE) unterstützt wurde und der SteP die Umsetzung abgelehnt hatte, sah ich den Hauptausschuss in seiner Funktion als koordinierender Ausschuss in der Pflicht. Herr Landschof teilte mir daraufhin mit, dass er für die SPD bereits den Antrag gestellt hat, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. Das war für mich in Ordnung und daher wurde ich nicht weiter tätig.
Da einige Kollegen – wenn ich das richtig sehe, aus der CDU-Fraktion – das Vorgehen in Frage gestellt haben, wurde das Thema an die Kommunalaufsicht herangetragen. Auch wenn andere Kolleg*innen das kritisch gesehen haben, aus meiner Sicht ist dagegen nichts einzuwenden. Schließlich ist es wichtig, Entscheidungen zu treffen, die möglichst vor Gericht bestehen können. Schon Verfahrensfehler sind geeignet, eine Entscheidung in Frage zu stellen oder die Umsetzung zu verzögern.

Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht  stellte sich heraus, dass die Ratsversammlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung in der Sache keine eigene Entscheidung treffen darf. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Ratsversammlung das Thema zur weiteren Beratung in den SteP zurückverweisen kann. Das hat die Ratsversammlung am 13. Dezember 2023 mit elf Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen auch getan. Hierbei wurde in der vorhergehenden Diskussion von den Kollegen der CDU angemerkt, dass man darüber nicht abstimmen bräuchte, da das Thema von den Mitgliedern des SteP ohnehin wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Man befürchtete, dass ein starkes Votum der Ratsversammlung, das Thema in den Ausschuss zurückzuverweisen, zugleich auch als starkes Zeichen für die Fahrradstraße verstanden werden müßte. Eine überwiegende Mehrheit in der Ratsversammlung sprach sich jedoch für die Abstimmung aus.

Daraufhin wurde von der SPD-Fraktion ein entsprechender Antrag für den SteP gestellt. Er sah den Beschluss für die Einrichtung der Fahrradstraße und deren Finanzierung vor. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des SteP am vergangenen Mittwoch beraten. In der Beratung bezeichnete Herr Rose (SPD) die Entscheidung des Ausschusses vom 11. Oktober 2024 als Fehler.
Dem entgegnete der Ausschussvorsitzende, Herr Yorck Wegener (CDU), das ein demokratisch herbeigeführter Beschluss kein Fehler ist. Dem konnte ich zustimmen und führte aus, dass das Thema in der FWG-Fraktion durchaus kontrovers diskutiert wurde. Gleichzeitig wies ich darauf hin, dass die FWG-Fraktion in dieser Frage nicht einheitlich abstimmen würden und betonte, dass unsere Mitglieder keinem Fraktionszwang oder keiner Fraktionsdisziplin unterliegen und nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen. Es gäbe bei dieser Entscheidung kein Richtig oder Falsch sondern nur eine Entscheidung, die dem einen gefällt und dem anderen eben nicht. Allerdings habe ich zum Ende meines  Redebeitrag geäußert, dass ich mich freuen würde, wenn ich noch in diesem Jahr auf der neuen Fahrradstraße fahren könnte.

Herr Böttcher (CDU) gab zum Ende der Beratung noch zu Protokoll, dass die Planung nicht geeignet wäre, das Ziel der Temporeduzierung zu erreichen, da in dem Bereich bereits eine Tempo-30 Zone bestände. Er nannte noch ein zweites Ziel, das mit der Planung nicht erreicht würde, allerdings habe ich es akustisch nicht verstanden.
In wie weit die Aussage von Herrn Böttcher auf nachprüfbaren Fakten beruht oder ob es sich dabei um seine persönliche Einschätzung handelt, kann ich nicht beurteilen.

Wenn ich in einem solchen Fall eine solche Äußerung zu Protokoll gebe, dann tue ich das, damit sie aktenkundig ist und ich sie später noch einmal im weiteren Verfahren verwenden kann. Ich bin gespannt, was Herr Böttcher daraus macht.

Letztendlich wurde der Antrag mit sieben Stimmen (SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (2), FWG Plön (1) und der FDP (1)) angenommen. Die Gegenstimmen kamen von der CDU (3) und der FWG (1).

Ich gehe davon aus, dass die Fördermittel jetzt beantragt und in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen werden. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 180.000,- €, wovon 90% Fördermittel sind. Die Stadt ist mit knapp 18.000,- € beteiligt.

Bei der Genehmigung des Haushaltes besteht dann noch drei Mal die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, die Finanzierung der Umbaumaßnahme und damit die Umbaumaßnahme als ganzes zu streichen. Dies wäre bei der Beratung des Teilhaushaltes im SteP sowie bei der Beratung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss und in der Ratsversammlung.

Ungeachtet der Unwägbarkeiten bin ich verhalten optimistisch, das wir die Umsetzung hinbekommen. 

Haushalt und Neues vom Strandweg

Kernpunkt der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) war die Vorbereitung der Haushaltsberatung. Die Anteile des Haushaltes, die in die Zuständigkeit des SteP gehören, wurden beraten. Am Donnerstag der kommenden Woche berät der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über seinen Haushalt, in der darauf folgenden Woche wird der Hauptausschuss seinen eigenen und dann auch den Gesamthaushalt der Stadt beraten. Am 10. Mai soll die Ratsversammlung dann über den Haushalt für das Jahr 2023 beschließen.

In den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung (AG-HHK) wurde am 27. März und am 24. April in nicht-öffentlicher Sitzung über die Situation gesprochen. In der Gruppe sind die Vorsitzenden der Fraktionen (oder ihre Vertreter) sowie die Bürgermeisterin, der leitende Beamte und der Kämmerer mit Unterstützung vertreten. Dabei wurde die schwierige Finanzlage der Stadt erörtert. Der ursprüngliche Haushaltsplan weist einen Fehlbedarf von 3.9 Mio Euro aus, der jetzige Schuldenstand liegt bei gut 10 Mio. In den vertraulichen Beratungen der AG-HHK ging es um die Frage, ob, und wenn ja, welche Ausgaben reduziert werden und welche zusätzlichen Einnahmen erzielt werden können. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht über Details der Sitzung berichten kann, um auch zukünftig in einem „geschützten Raum“ offen miteinander reden zu können, um Lösungswege im Konsens auszuloten.
Daher gehe ich nunmehr auf Punkte ein, die auf ein Konsolidierungspapier der FWG- Plön zurückgehen und heute in öffentlicher Sitzung diskutiert wurden.  Die FWG-Plön hatte am 20. April nach einer Haushaltsklausur für die zweite Sitzung der ein vierseitiges Papier mit  45 Fragen oder Vorschlägen eingebracht.

Einige dieser Fragen oder Vorschläge haben sich dann in der Veränderungsliste wiedergefunden, die heute in öffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Andere Vorschläge basierten auf Vorschlägen und Empfehlungen der Verwaltung.
– So wurde die Sanierung des Marktbrunnens auf das Jahr 2024 geschoben. Zum einen hätten in diesem Jahr ohnehin keine Kapazitäten für die Baumaßnahme zur Verfügung gestanden, zum anderen kann dann die neu gewählte Ratsversammlung über das weitere Schicksal des Brunnens entscheiden.
– Weitere Baumaßnahmen im Zusammenhang von Parkplätzen wurden gestrichen oder reduziert.
Die Streichungen betreffen die Parkplätze am Klinkerteich und an der Gartenstraße. Die Komplettsanierung des Parkplatzes Schiffsthal mit einem Gesamtumfang von 380.000,- €, verteilt auf vier Jahre mit eine Kostenansatz von jeweils 95.000,- € wurde gestrichen. Jetzt ist ein Beseitigung der Bodensenke für 30.000,- vorgesehen.
– Schiebung der Kosten für den Ausbau der Stettiner Straße (430.000,- €) auf das Jahr 2024. Für 2023 werden lediglich die Planungskosten (100.000,- €) in den Haushalt eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahmen sollen erst nach Abschluss der Bauarbeiten der Plöner Baugenossenschaft in der Ulmenstraße erfolgen, weil die Baustellenfahrzeuge bis dahin die Stettiner Straße nutzen werden.
– Schiebung der Instandsetzung der 5-Seen-Allee (280.000,-) zuzüglich des Baues einer Amphibienquerung (150.000,-, Finanzierung durch den Kreis) auf 2024. Die Kosten werden allerdings aus dem Investivbereich herausgenommen und in das Bilanzkonto Unterhaltungsaufwand geschoben. Damit entscheidet grundsätzlich die Verwaltung und nicht mehr die Politik über diese Maßnahme. Durch einen Sperrvermerk hat sich die Politik jedoch die Entscheidung über diese Baumaßnahme vorbehalten.
– Auch die Fahrradbügel für Lastenräder (5.000,- €) wurde gestrichen. Lastenräder können auch die bereits vorhandenen Fahrradbügel nutzen.

Über diese Änderungen wurden zum Teil einzeln abgestimmt. Sie wurden einstimmig oder mit Mehrheit angenommen. Der Haushaltsplan des SteP wurde dann mit den beschossenen Änderungen einstimmig angenommen.

In der Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Plön wurde gefragt, warum die Sitzflächen der Bänke am Strandweg abgenommen wurde. Auf die berechtigte Frage, ergänzt um die Zusatzfrage, warum die Sitzflächen nicht im Winter, sondern zu Beginn der Saison überarbeitet werden, gab es eine gute und eine schlechte Nachricht.
Der Belag des Strandweges zwischen der Rosenstraße und der Fegetasche wird erneuert. Das wird Ende Mai bis Anfang Juni erfolgen. Die schlechte Nachricht: bis dahin werden die Bänke ohne Sitzflächen auskommen. 

Davor stellte Herr Rose (SPD-Fraktion) die Frage an die Verwaltung, wann die Instandsetzung des Strandweges vom PSV bis zum SRSV erfolgen würde. Ein entsprechender Beschluss wurde am 03. April 2019 gefaßt worden.

Dazu nachfolgend der Beratunsgverlauf aus dem Protokoll der damaligen Beratung

9 . Instandhaltung des Strandweges,
Sachstandsbericht, Vorgehensweise und ggfs. weitere Beschlussfas- sung

Beratungsverlauf:

Ausschussvorsitzender Melzer erteilt Bürgervertreterin Grießer das Wort. Sie bringt den gemeinsamen Antrag für die FDP-Fraktion ein und verliest den Beschlussvorschlag. Sie führt aus, dass der Strandweg wegen ständiger Pfützenbildung aufgrund nicht vorhandener Drainagetechnik für Fußgänger und Radfahrer nicht passierbar ist.

Der Antrag wird von Ratsfrau Killig dahingehend ergänzt, dass es aufgrund nur flickenhaftiger Ausbesserung durch Sandaustausch an einer nachhaltigen Instandhaltung fehle. Man könne jetzt aber nicht weitere 11 Jahr bis zu einem Tourismusentwicklungskonzept (TEK) 2030 abwarten.

Ratsherr Wegener beklagt ebenfalls den desolaten Zustand des Strandweges, insbesondere zwischen dem SRSV und dem „Seeprinz“. Man dürfe hier nicht das TEK abwarten. Plön wirbt bei den Touristen mit dem Aushängeschild Strandweg, abgeleitet von dem Namen Plön am See.

Bürgervertreter Gampert erinnert an die Vielzahl der in der Vergangenheit auch von der FWG-Plön-Fraktion eingebrachten Anträgen zu diesem Thema, die allesamt auch aus umweltrelevanten Gründen gescheitert seien. Er könne sich vorstellen, dass Bäume durch eine vorsichtige Einfassung nicht zu Schaden kommen werden.

Bürgervertreter Gampert ergänzt, dass die Pfützen allerdings nicht das ganze Jahr bestünden. Er begrüßt den Vorschlag der CDU-/FDP-Fraktion, dem sich die FWG-Plön-Fraktion anschließen könne.

Ratsfrau Kauf geht auf die Entstehungsgeschichte, die vorgenommenen Vermessungen, Eigentumsfragen und den bis heute nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Land und der Bahn AG ein.

Bürgermeister Winter bestätigt den von Ratsfrau Kauf geschilderten Sachstand und ergänzt im Hinblick auf den Masterplan 2030 den aktuellen Stand der Verhandlungen und Gespräche mit dem Land und der Bahn auf Leitungsebene, die für den Mai 2019 vorgesehen seien.

Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt in fremdes Eigentum vermögenswirksam und im Finanzhaushalt darzustellen wären.

Bürgermeister Winter weist auf die Ursachen der Pfützenbildung auch durch Wegegefälle und wachsenden Grasnarben hin, die dazu führen, dass das Wasser nicht abfließen könne. Er fragt die Ausschussmitglieder, welche konkreten Maßnahmen sie der Verwaltung jetzt vorschlagen wollen.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion auf die Dringlichkeit geeigneter Maßnahmen hin. An der Art des wassergebundenen Weges sollte nicht geändert werden. Es müsse aktuell ein finanzierbarer „Mittelweg“ gefunden werden, so z.B. durch die Auftragung einer dickeren Kiesschicht mit einem stärkeren Profil sowie der Abtragung der Grasnarben. Eine „ideale“ Ausbauvariante sollte erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen mit dem Land und der Bahn geprüft werden.

Umweltschutzbeauftragter Kuhnt führt aus, dass es am Strandweg an einem Dachprofil fehle und dickerer Sand aufgetragen werden sollte. Er rechnet bei einem Bedarf von 160 Tonnen Kies für die Strecke von einem Kilometer mit einem Materialaufwand von ca. 2.300 € sowie Personalkosten. Mit dieser Maßnahme wäre dem Strandweg schon viel geholfen und eine Grundsanierung für 2 bis 3 Jahre gegeben. Die vorhandenen Bäume könnten diese Maßnahme unbeschadet verkraften, führt Umweltschutzbeauftragter Kuhnt weiter aus.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine mit hohen Investitionskosten verbundene tiefgreifende Sanierung mit Drainagemaßnahmen wünsche. Dem Vorschlag von Umweltschutzbeauftragten Kuhnt könne sich die SPD-Fraktion anschließen. Erforderliche Haushaltsmittel stünden im Produktsachkonto der baulichen Unterhaltung wassergebundener Wege 54100.52210000 zur Verfügung, zumal die eingeplanten Mittel für die Sanierung im Umfeld der ehemaligen Bootsvermietung Tante Thea in 2019 wohl nicht benötigt würden. Bürgervertreter Rose bittet die Verwaltung, diesen Finanzierungsvorschlag zu prüfen.

Ausschussvorsitzender Melzer fasst den bisherigen Diskussionsverlauf dahingehend zusammen, dass sich alle Beteiligten einig sind, dass jetzt eine wasserabführende Instandhaltung notwendig und keine typische Drainagenverlegung durch eine Tief- baumaßnahme nötig ist. Die erforderlichen Mittel für diese Wegeunterhaltung wären im Haushalt 2019 verfügbar.

Auf technische Detailfragen erläutert der anwesende Baubetriebshofleiter Herr Rausch, dass hinsichtlich der Feuchtigkeitsbildung auch die Auswirkungen des win- terlichen Wellenschlages zu berücksichtigen seien und sich nach langen Regenperioden immer Pfützen bilden werden. Verdichtungs- und Profilierungsarbeiten können nur in Trockenzeiten vorgenommen werden.

Herr Rausch weist auf die Schwierigkeiten bei Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die Angleichung an den Bahnunterführungen hin. Auch die Sitzbänke am Strandweg sind davon betroffen.
Auf Nachfrage beziffert Herr Rausch den jährlichen Aufwand für Unterhaltungsaufwendungen am Strandweg auf 3 bis 4 solcher Einsätze. Der hohe Kostenaufwand ist der notwendige aufwändige Personaleinsatz.

Ratsfrau Meyer ergänzt, dass auch das bei Starkregen vom Bahndamm auf den Strandweg abfließende Regenwasser eine Entwässerungseinrichtung nötig werden lässt.

Weiterhin fragt Ratsfrau Meyer, ob es in der Verwaltung Unterlagen über die Be- schaffenheit des Untergrundes gäbe oder ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden müsste.

Ratsherr Roth teilt die Länge des Strandweges vom SRSV bis zum „Seeprinz“ mit genau 1.400 Metern mit.

Ratsherr Roth bringt für die SPD-Fraktion den nachfolgenden alternativen Beschluss- vorschlag ein:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines ge- eigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuho- len, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann.

Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Eine Auftragsvergabe soll möglichst umgehend erfolgen.

Die Ausschreibung soll zwei Lose umfassen:
1. Vom SRSV bis zum „Seeprinz“
2. Vom „Seeprinz“ bis zum PSV

Für diese Gesamtmaßnahme (beide Lose) werden für das Haushaltsjahr 2019 bereits im Produktsachkonto 54100.52210000 für den Umbau von „Tante Theas Bootsverleih“ bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 € umgewidmet, da zurzeit nicht sichergestellt ist, dass der dort geplante Umbau in 2019 realisiert werden kann.

Diese Haushaltsmittel sind auf das nächste Jahr zu verschieben.“

Ausschussvorsitzender Melzer schlägt vor, den Antrag der CDU-/FDP-Fraktion mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu verbinden, und hierüber gemeinsam abzustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unter- haltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines geeigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuholen, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann. Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Bei der Ausschreibung soll berücksichtigt werden, dass die Entwässerung des Strandweges sichergestellt wird. Zudem soll die Ausschreibung zwei Lose umfassen:

1.) SRSV bis zum “Seeprinz”
2.) “Seeprinz” bis PSV

Der Ausschuss bittet die Verwaltung weiterhin, die in dem Beschlussvorschlag aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen.

Der Ausschuss bittet um Angebotsvorlage zur nächsten Sitzung am 08.05.2019.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.

Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Ortsentwicklungskonzept ohne „Autofreie Innenstadt“.

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurde das Ortsentwicklungskonzept beschlossen. Es beinhaltet ca. 20 Schlüsselprojekte. Diese Schlüsselprojekte sind ganz bewußt weit gefasst, um sich bei der Umsetzung der Maßnahmen alle Wege offen zu halten.
Die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes ist wichtig, weil für die Schüsselprojekte, die dort aufgeführt sind, auch Fördermittel beantragt werden können.

Das Konzept wurde mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Dem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. Dazu vielleicht ein kleiner Einstieg in die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes.
Das Planungsbüro wurde durch eine Lenkungsgruppe begleitet. Die Lenkungsgruppe setze sich im wesentlichen aus Mitgliedern der Fraktionen und Verwaltung zusammen. Die Zwischenergebnisse wurden im Laufe der Erstellung des Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bürger*innen im Rahmen einer Befragung (Online und auch „auf Papier“) sowie in einem öffentlichen Workshop beteiligt.
Der Entwurf wurde Mitte Juli verschickt.
Vom Grundsatz her liegt die Federführung für die Arbeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Einzelne Aspekte fallen aber auch in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse. Parkplatzfragen gehören in den Hauptausschuss, ebenso alle Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft sowie finanzielle Fragen und vor allen Dingen Personalfragen.
Hier wurde der Hauptausschuss jedoch nicht eingebunden.

Ich habe daher das Thema aus zwei Gründen auf die Tagesordnung des Hauptausschusses vom 29. August 2022 gesetzt:

1. Ein Umsetzungsmanagement birgt die Gefahr, dass hier eine weitere Stelle geschaffen werden soll, die sich mit dem Umsetzungsmanagement befasst. Ich bin jedoch der Auffassung, das dies zu den Querschnittsaufgaben der Kernverwaltung gehört, ebenso wie das Klimaanpassungsmanagement.
(Anmerkung: Diese Stelle, die vom Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen wurde, wurde auf meine Veranlassung hin im Hauptausschuss aus dem Stellenplan gestrichen.)

Ratsherr Weber, (Vorsitzender des GUT, Bündnis 90 / Die Grünen) hat im Hauptausschuss dann aber beantragt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen. Dafür fand er eine Mehrheit, insbesondere auch, weil die Begründung meines Antrags nicht ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde und der Kollege Schröder (Die Linke) sich nicht ausreichend informiert sah. Allerdings hatte ich alle Mitglieder des Hauptausschusses am 22. August meine Anträge per EMail übermittelt.
Auch der Verweis der Verwaltung, dass keine Vorlage erstellt wurde, sondern man das mündlich machen wollte, kann als Verweigerungshaltung interpretiert werden.

2. Das Thema „Autofreie Innenstadt“ ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebe in der Fußgängerzone von hoher Bedeutung. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Stadt im ländlichen Raum eine Versorgungsfunktion auch für das Umland hat. Da der Öffentliche Personennahverkehr nicht ausreicht, um unsere Kreisstadt verläßlich zu jeder Tageszeit und in akzeptabler Taklung zu erreichen, ist die Bereitstellung von Parkplätzen (auch gegen Gebühr, was ja die Einnahmesituation der Stadt verbessert) für Bewohner*innen des Umlandes wie auch für Tourist*innen erforderlich.
Ratsherr Wegener (CDU) ergänzte noch, dass in einer älter werdenden Bevölkerung (ungefähr die Hätte der Einwohner*innen in Plön sind älter als 50) die Mobilität der Senior*innen sichergestellt werden muß, um ihnen auch eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das schließt meiner Meinung nach den Einkaufsbummel durch die Innenstadt mit ein.
Das weitere Problem ist, dass der Ruhende Verkehr auch in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder eines/einer zukünftigen Bürgermeister*in fällt. Damit bestände zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass die „Autofreie Innenstadt“ im Alleingang durchgesetzt wird.
Zumindest ich will mir nicht noch einmal sagen lassen lassen: „Guck mal ins Konzept, was dort steht und ins Protokoll, was Ihr beschlossen habt.“

Am 07. September habe ich mich mir der Problematik bereits in meinem Blog auseinander gesetzt. http://www.ingo-buth.de/2022/09/07/keine-parkplaetze-aber-zusaetzliches-personal-das-ortsentwicklungskonzept-in-der-diskussion/

Dankenswerter Weise hat der Kollege Meltzer (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung) das Thema in der Sitzung am 14. September 2022 noch einmal auf die Tagesordnung genommen.
Dazu muss man folgendes bedenken: Foren, Arbeits- oder Lenkungsgruppen arbeiten den Ausschüssen nur zu.
Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen.
Von daher war es völlig richtig, den Tagesordnungspunkt nochmals im federführenden Ausschuss zu beraten. Hierbei wurden die oben genannten Argumente aufgeführt. Als Gegenargumente wurden von Frau Meyer (Bündnis 90/die Grünen, Mitglied der Lenkungsgruppe) vorgebracht, dass die Lenkungsgruppe gut gearbeitet hätte und sich für die Aufnahme des Begriffe entschieden hat. Niemand wolle die Innenstadt sofort autofrei machen, aber der Begriff sollte im Konzept stehen bleiben, damit man Fördermittel beantragen könne, um zur gegebenen Zeit Vorbereitungen treffen zu können.
Dem wurde entgegen gehalten, dass man das Konzept im Rahmen der Auswertung und Überprüfung in 5 bis 6 Jahren fortschreiben kann, wenn die die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrswende geschaffen wurde.
Der SteP hat dann entschieden, das Konzept ohne den Begriff „Autofrei“ zu genehmigen.

Erwartungsgemäß wurde das Thema von Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) dann in der Ratsversammlung am 21. September noch einmal thematisiert. Das ist für mich völlig in Ordnung. Die Ratsversammlung kann als oberstes Entscheidungsgremium Beschlüsse der Fachausschüsse abändern oder ablehnen. Sie beantragte, die ursprüngliche Fassung des Ortsentwicklungskonzeptes mit dem Begriff der „Autofreien Innenstadt“ zu beschließen.
Dem stand der Beschluss des SteP gegenüber, in dem  Konzept den Begriff der „Autofreie Innenstadt“ zu streichen. Dieser Beschluss lag der Ratsversammlung formal vor, auch wenn im Ratsinformationssystem noch die alte Version des Konzeptes eingestellt war.
Um in einem fairen Verfahren zu einem Ergebnis zu kommen, wurde erst über den Antrag von Ratsfrau Meyer abgestimmt, den Begriff „Autofreiheit“ wieder in das Ortsentwicklungskonzept aufzunehmen.
Dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dann wurde über das Ortsentwicklungskonzept – ohne den Begriff der „Autofreien Innenstadt“, so wie vom SteP zwei Tage vorher beschlossen – abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag wurde dann bei nur 2 Gegenstimmen angenommen.

Ob es zur Einstellung einer*e Umsetzungsmanager*in kommen wird, ist später zu entscheiden, etwa wenn der Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen des Haushalts für 2023 über den Stellenplan zu entscheiden hat. Daher habe ich das Thema nicht weiter angesprochen.

Ich persönlich halte es für unsinnig, für jede Aufgabe ein „Management“ einzusetzen. Das erweitert den Personalumfang über das erforderliche Maß hinaus, da der/die Manager*in dann lediglich im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches eingesetzt werden kann. Ich sehe die zusätzlichen Aufgaben wohl. Aus meiner Sicht sind Umsetzungsmanagement oder Klimaanpassungsmanagement Aufgaben, die in der Planung bei allen Maßnahmen querschnittlicht durch die Kernverwaltung zu betrachten sind. Wenn also neue Aufgaben dazu kommen, ist der Bereich Planung ggf. personell zu verstärken. 

Gestern: Haushaltsberatungen im SteP

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Schwerpunkt lag auf der Beratung des Haushaltsentwurfs.
Heute wird er Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten und Tourismus (GUT) über seinen Teilhaushalt beraten.
Am Montag tagt dann der Hauptausschuss, um über den Gesamthaushalt und damit auch über seinen Anteil zu beraten. Die Ausschüsse legen dann ihre Haushaltsentwürfe der Ratsversammlung zur Beratung und zum Beschluß vor. Der Hauptausschuss – zuständig für die Finanzen – wird der Ratsversammlung den Gesamthaushalt mit einer Beschussempfehlung vorlegen.
Die Ratsversammlung soll am 17. August über den Haushalt beraten und beschließen. Wirksam wird der Haushalt aber erst, wenn die Kommunalaufsicht ihn genehmigt hat. Erst dann kann Geld in Maßnahen fließen, für die es keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. 

Die Haushaltsberatung gestern verlief relativ ruhig. Richtige Knackpunkte gab es nicht, auch wenn einige Punkte zur Sprache kamen. Dabei ging es um die Planung einer KiTa am Appelwarder, die Renovierung der 5-Seen Allee und die Bieberhöhe.

Kita-Neubau
Es ist völlig unstrittig, dass vorhandene Kindergartenplätze gesichert und weitere geschaffen werden müssen. Lediglich die Standortfrage ist kontrovers. Die Verwaltung, und augenscheinlich der größte Teil der Selbstverwaltung, sieht als nächsten Standort den ehemaligen Spielplatz im Appelwarder (Im Bereich der früher so genannten Todeskurve). Das Grundstück gehört der Stadt. Für die Errichtung eines Kindergartens an der Stelle ist ein Bebauungsplan erforderlich, der auch im Haushaltsentwurf benannt wurde. Zur Vorbereitung des Bebauungsplanes wurden bereits Vorarbeiten geleistet. Es fanden auch schon Abstimmungsgespräche mit dem Kreis statt. Daher ist der Standort auch ausdrücklich im Haushaltsentwurf genannt. Der Ausschussvorsitzende Meltzer (CDU) hält den Platz allerdings für ungeeignet. Er verwies darauf, dass der GUT den Bedarf feststellen kann, dass aber der SteP aber über den Standort entscheidet. Dabei stellte er fest, dass der Standort der KiTa am Plauer Weg seinerzeit aufgrund der Entscheidung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten festgelegt wurde, und zwar in Verbindung mit einer fehlerhaften Information durch die Verwaltung. Der damalige Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wäre für die Auswahl des Standortes zuständig gewesen und hätte den Platz auf der Rasenfläche gegenüber der alten Hauptschule (jetzt Gemeinschaftsschule) bevorzugt, um ein teilweises Abholzen der ökologisch wertvollen Streuobstwiese zu vermeiden. Aufgrund knappen Zeit war eine Umplanung nicht mehr möglich. Dem Ausschussvorsitzenden wies darauf hin, dass der SteP sich noch nicht für einen Standort ausgesprochen hat und vertrat die Ansicht, dass die Nennung des Appelwarders im Haushaltsentwurf eine Vorfestlegung beinhaltet und er den Standort gegenüber der alten Hauptschule für besser hält. Diese Fläche gehört allerdings dem Schulverband und auch hier wäre ein Bebauungsplan erforderlich. (Ich persönlich vermute, dass es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt und er lediglich geändert werden müßte.)
Damit hat er nicht ganz unrecht, aber ich wies darauf hin, dass der Ausschuss und sein Vorgängerausschuss sich bereits mehrfach für die Fläche am Appelwarder ausgesprochen hätte und dass in einer der nächsten Sitzungen des SteP ein entsprechender Beschluss beraten und beschlossen werden sollte, um Klarheit zu schaffen.
Die Mehrheit der Ausschußmitglieder stimmte für die bestehende Passage im Haushaltsentwurf. Meine Meinung dazu: Die KiTa Plätze am Appelwarder werden nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, weil lediglich zwei bereits bestehende KiTa’s dorthin umgesiedelt sollen.
Daher sollte man darüber nachdenken, mit dem Schulverband in Verhandlungen zu treten, um auch auf dem Gelände gegenüber der ehemaligen Hauptschule ein weiteres KiTa-Gebäude zu errichten.

Auch der B-Plan 65-Düvelsbrook-2 sorgte zum wiederholten Male für Diskussionsstoff. Der Kollege Möller (SPD) betonte, dass der Bebauungsplan Düvelsbrook-2 nicht ausdrücklich im Haushaltsentwurf genannt wurde. Er setzt sich seit einiger Zeit sehr nachdrücklich dafür ein, diesen vor vier Jahren beschlossenen Bebauungsplan endlich fertig zu stellen. Bisher gab es lediglich ein Gutachten, dass aber u.a. vom NABU für unzureichend gehalten wurde. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung haben sich dieser Einschätzung angeschlossen. Seither ist nichts passiert. Die Stadt hat die Planung für das Gebiet Düvelsbrook-2 nicht aktiv vorangetrieben. Der Ausschuss hat es in seiner Prioritätenliste sehr niedrig eingeordnet.
Der Kollege Möller betonte, dass hier etwas geschehen müßte. Der Ausschuss sieht vor, die Prioritätenliste in einer der nächsten Sitzungen erneut zu erörtern und zu aktualisieren.
Meine Meinung dazu: Offenbar besteht von Seiten des Investors und des Grundstückseigentümers kein Handlungsdruck. Bislang ist – bis auf Herr Möller – niemand auf die Stadt zugekommen, um hier den Verfahrensgang zu beschleunigen. Mein Eindruck ist ohnehin, dass im benachbarten Neubaugebiet Düvelbrook-1 der Umweltschutz von einigen nicht so ganz ernst genommen wird. Der Bebauungsplan Düvelsbrook-1 beinhaltet ganz klare Regeln, mit denen Ausgleichsflächen innerhalb des Baugebietes geschaffen werden sollten. Diese Ausgleichsflächen sind nach meiner Beobachtung nie geschaffen oder bereits wieder beseitigt worden. Daher sehe ich das Baugebiet Düvelsbrook-2 durchaus kritisch. Hier gilt es, den Bebauungsplan so aufzustellen, dass erstens kein Nutzungsdruck auf das Seeufer entstehen kann und zweitens Ausgleichsmaßnahmen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern deren Umsetzung auch kontrolliert und umgesetzt wird.
Ich würde die Bearbeitung des Bebauungsplanes Düvelsbrook-2 daher auch in der Prioritätenliste nicht höher einstufen.

Die 5-Seen Allee verbindet den Ortsteil Stadtheide mit Bösdorf. Ihre Straßendecke befindet sich in einem schlechten Zustand. Seit einigen Jahren bringt die Verwaltung immer wieder die Instandsetzung der Straße in die Haushaltsentwürfe ein. Seit einigen Jahren streicht der Ausschuss den Haushaltsansatz. So auch in diesem Jahr für den Haushalt des Jahres 2022.
Der Ansatz lag bei etwas 240.000,- €, wobei der Kreis 40.000,- € zugeschossen hätte.
In diesem Jahr hat die CDU den Antrag auf Streichung eingebracht, der mit großer Mehrheit – ich kann mich nicht ganz genau erinnern, ob es einstimmig war – angenommen wurde.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) merkte in der Diskussion an, dass die Fahrradwege an der Straße nicht mehr den heutigen Ausbaustandards entsprechen. Von ihr kam die Anregung, die Straße so auszubauen, dass sie als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann, wenn sie denn überhaupt ausgebaut wird.
Meine Meinung dazu: Die Straße lag bis zur Auflösung der Pionierkaserne 1994 im militärischen Sicherheitsbereich und konnte von der Plöner Bevölkerung nicht genutzt werden. Sie ist heute zwar eine Abkürzung zwischen Plön und Bösdorf, aber es kann Autofahrer*innen durchaus zugemutet werden, über die Bundesstraße und die Straße nach Malente zu fahren. Eine Instandsetzung der Straße ist nicht zwingend erforderlich. Eine Schließung der Straße für den Verkehr von Autos und Motorrädern wäre vielmehr wünschenswert, weil die Strecke durch den ökologisch wertvollen Stiftungswald führt und bereits heute bei gutem Wetter überwiegend von motorisierten Ausflüglern genutzt wird. Der Verkehrslärm beeinträchtigt den Wert dieses Naherholungsgebietes erheblich und vermutlich sind auch die ökologischen Belastungen durch den motorisierten Verkehr nicht unerheblich. Für Fußgänger*innen und Radfahrende wiederum sollte der Weg offen gehalten werden. 

Für die Bieberhöhe soll eine „Genese“ erstellt werden, in der – gefördert durch den Denkmalschutz – die Baugeschichte aufgearbeitet werden soll. Dafür sind ca. 5000,- € angesetzt, an denen der Denkmalschutz sich zur Hälfte beteiligen würde. Die Summe würde im Haushalt untergehen, aber es sind Folgekosten zu befürchten.
Über die Bieberhöhe wurde bereits vor Jahren beraten. Dabei ging es darum, dass von der „Initiative Bieberhöhe“ gefordert wurde, den Weg von der Prinzenstraße zur Bieberhöhe wieder begehbar zu machen. Er war vorher gesperrt worden, weil er nicht mehr sicher begangen werden konnte. Die „Initiative Bieberhöhe“ machte dann von sich reden, als sie schon mal selbst auch auf fremden Grundstücken ungefragt Hand anlegte.
Eine damalige Kostenschätzung lag, wenn ich mich richtig erinnere, bei 60.000,- €. Das wird heute eher mehr sein. Das war in einer Zeit, als man den Sportvereinen die Zuschüsse für die Jugendarbeit zusammen gestrichen hatte, nicht zu vertreten.
Meinem Antrag, den Posten aus dem Haushaltsentwurf zu streichen, wollte aber keine*r der Kolleg*innen folgen.
Meine Meinung dazu: Die Ausgabe ist  unnötig, zumal es bereits eine Art „Genese“ gibt. http://www.bieberhoehe.de/Geschichtliches

Ich halte es für überflüssig, hier Geld auszugeben, weil abzusehen ist, das daraus Folgekosten im hohen fünfstelligen Bereich erwachsen, die mit Geld zu bezahlen sind, das die Stadt nicht hat.
Die Pflege des Ehrenmales und den Erhalt des „Kreuzes des Ostens“ läßt sich weiterhin auch ohne „Genese“ bewerkstelligen.

Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Zur Zukunft des Seehofes

Die Presse zeigte sich überschwänglich, als es um die Vorstellung der Pläne für den Seehof ging. 
Die KN berichtete, die Ausschussmitglieder seinen so begeistert gewesen, daß sie unter Verzicht auf die Beteiligung der Fraktionen schon einmal unverbindlich „grünes Licht“ gegeben hätten.
Der Ostholsteiner Anzeiger vermeldete, daß es landesplanerisch keine Bedenken gäbe und „auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises sei begeistert.

Besonders die letzte Aussage glaube ich inhaltlich nicht. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß diese Aussage vom Bürgermeister kam und ich kann mir in meinen wildesten Träumen nicht vorstellen, daß diese Aussage von der UNB stammt. Zumindest die Absicht, die Nutzung des Seeufers zu intensivieren (Seehäuser, Bootsverleih, Restaurant) wird dort nicht auf Zustimmung gestoßen sein. Der Investor, Herr Philipp Schmitz-Morkamer von der Quantum Immobilien AG, scheint hier einen realistischeren Blick auf die Dinge gehabt zu haben. Er bezeichnete diese Frage daher auch als „delikat“.
Was den Nutzungsdruck auf die Natur des Behler Sees angeht, habe ich sehr große Bedenken. Es ist einer der wenigen größeren Seen in der Umgebung, dessen Ufer noch fast unberührt von Bebauung ist und dessen Befahren im wesentlichen verboten ist. 

Die Präsentation der Fa. Quantum war sehr professionell. Die Entwurfskizzen waren sehr ansprechend, aber sie geben nur einen ersten, groben und vagen Anhalt für die Veränderung des Landschaftsbild. Sofern die Planungen weiter geführt werden, wird über einen “vorhabensbezogenen Bebauungsplan” zu regeln sein, in wie weit hier Eingriffe erfolgen können bzw. sollen. 


Es hat mich ein wenig gewundert, daß alle, die sonst engagiert und lauf für Umwelt- Klima- und Naturschutz eintreten, hier kein Problem sehen. Durch die Bebauung und den ganzjährig geplanten Hotelbetrieb wird ein erheblicher Nutzungsdruck auf den See zu erwarten sein.
Auch die Umweltbeauftragte beschränkte sich auf den Aspekt, daß insektenfreundliches Licht mit hohem Gelbanteil verwendet werden solle.

Die Landesplanung sieht zuständigkeitshalber natürlich keine Bedenken, das glaube ich wohl. Es handelt sich um ein touristisches Projekt, das planerisch in die „Schwerpunktregion Tourismus Holsteinische Schweiz“ fällt.

Genau hier sehe ich einen Aspekt, der bei der weiteren Planung mit zu berücksichtigen ist, bevor wir hier eine Planungssünde mit anschließender Bausünde begehen.

Der Tourismuskomplex mit bis zu 132 Betten muß langfristig für den Tourismus gesichert werden. Es wäre wirklich kontraproduktiv, wenn hier eine Bebauung entsteht, die 5 bis 10 Jahre als Hotel betrieben wird, dann aber in einzelne Parzellen aufgeteilt wird. Danach wäre ein Verkauf der einzelnen Parzellen möglich und der Weg in eine Ferienhaussiedlung für neureiche Hamburger und Frankfurter vorgezeichnet. Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Landesplanung.

Ich habe Herrn Schmitt-Morkammer in der Sitzung darauf angesprochen und er äußerte, daß die Quantum AG bereit wäre, entsprechende juristische Verträge mit abzuschließen, um eine solche Entwicklung zu verhindern. Diese geäußerte Bereitschaft begrüße ich außerordentlich. 

Insgesamt fand ich die Präsentation des Projektes gut. Allerdings hatte ich den Eindruck, daß an einer Stelle in wenig geschönt wurde. Die Behauptung, das Projekt würde sich in die Landschaft „hineinducken“, fand ich unzutreffend. Projekte, die mehrfach den See- und Landschaftsblick als Besonderheit hervorheben, ducken sich nicht in die Landschaft. Sie heben sich daraus hervor. Anders ist ein See- und Landschaftsblick nicht möglich.
Das gab denn auch der Investor zu.

Der jetzige Seehofbebauung “duckt” sich in die Landschaft. Das Quantum Projekt wird herausragen, schließlich wirbt man mit See- und Landschaftsblick. Das muß man wissen, wenn man bereit ist, ein Projekt in dieser sensiblen Landschaft zu entwickeln.

Die Erschließung des Projektes über Hipperstraße und Steinbergweg halte ich ebenfalls für ein Problem. Das ist sicher lösbar, aber hier wäre besonders darauf zu achten, daß die damit verbundenen Kosten nicht zu Lasten der Stadt Plön gehen.

Und natürlich, und das war nicht Gegenstand der Vorstellung des Projektes im SteP, ist darauf hinzuwirken, daß die Gewerbesteuern hier in Plön gezahlt werden. Auch das wird mit zu erörtern sein.

Ich sehe dieses Projekt verhalten positiv, es bietet vielversprechende Ansätze, aber die Begeisterung der Kolleg*innen teile ich nicht uneingeschränkt. Dieses Projekt ist in dem sensiblen Gebiet kein “Selbstgänger”, aber ich bin der Ansicht, daß hier noch sehr viele offenen Fragen zu klären sind. Ich hätte es gut gefunden, wenn wir das Projekt in den Fraktionen beraten hätten, bevor wir im Ausschuß schon mal unverbindlich „grünes Licht“ signalisieren.

Einer meiner Leser wies mich darauf hin, daß wir Gefahr laufen, in Plön und Umgebung die Stadt, die Landschaft und die Seeufer zu verklotzen. Er nannte beispielhaft das DJO-Heim in Bosau, das Fährhaus Uklei, die Jahn’sche Mühle in Dessau, die Bahnhofstraße 8 + 9 in Plön und den Seehof.

Die Baumschutzsatzung, Für und Wider einer politische Beteiligung.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich habe bereits am 15. Mai einen Ausblick auf die Sitzung gegeben.
http://www.ingo-buth.de/2021/05/15/seehof-bahnhofstrasse-und-baumschutzsatzung-drei-themen-von-bedeutung-mittwoch-im-ausschuss/

In Sachen Baumschutzsatzung geht es voran. Die Satzung wurde vom Ausschuß für Gesellschaftliche Anlagen, Umwelt und Tourismus (GUT) erst einmal an den SteP zur Vorberatung überwiesen.
Hier ging es um zwei Themen:
1. Soll es für die Selbstverwaltung möglich gemacht werden, die Entscheidung im Ausnahmefall an sich zu ziehen?
2. Sollen Obstbäume mit unter die Satzung fallen?

Für die Mehrheit des SteP (8 Ja, 3 Nein-Stimmen) war es klar, daß die Politik zukünftig die Möglichkeit haben soll, im Ausnahmefall die Entscheidung über Baumfällungen an sich zu ziehen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sah diese Möglichkeit ausdrücklich nicht vor.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf damit, daß ein solches Verfahren nicht üblich sei und das z.B. auch in der Hundesteuersatzung nicht vorgesehen sei. Er würde auch kein Landes- oder Bundesgesetz kennen, daß einen einen entsprechenden politischen Entscheidungsvorbehalt vorsieht. Sein Fazit: Die Politik (hier die Selbstverwaltung mit der Ratsversammlung und ihren Ausschüssen) gibt die Leitlinie vor, die Verwaltung setzt diese um.
Nun hat sich bei dem Gezerre um die 6 Birken in der Ulmenstraße 42 gezeigt, daß ein Beschluß des SteP, nämlich das geplante Wohnhaus entsprechend der vorgelegten Pläne aus städtebaulicher Sicht optimal aufzustellen, nicht umgesetzt wurde.
Zwar hat die Verwaltung der Stadt das gemeindliche Einvernehmen, daß der SteP den Planungen erteilt hat, pflichtgemäß an die Kreisverwaltung weitergegeben. Allerdings wurde diese Entscheidung durch eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ausgehebelt. Die städtische Stellungnahme basierte auf der Baumschutzsatzung.
(Mehr in Anmerkung 1)

Auf meine Nachfrage hin vertritt die Kommunalaufsicht des Kreises die Auffassung, daß die Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung alleine für die Entscheidung zuständig ist.
Um eine politische Entscheidung zu ermöglichen muß die Satzung daher entsprechend angepaßt werden. Der SteP hat die Verwaltung gebeten, einen dementsprechend geänderten Entwurf zu erarbeiten, der dann in der nächsten Sitzung des GUT beraten werden kann. Dazu sah sich der Bürgermeister nicht im Stande, er wisse nicht, was er tun solle.
Daraufhin formulierte der SteP einen Beschluß, der vorsieht, den Paragraphen 6 Absatz (1) zu ergänzen. Bisher sieht er folgende unter anderem folgende Ausnahmen und Befreiungen vor:

4. bei einem Bauvorhaben, auf das bauplanungsrecht- lich ein Rechtsanspruch besteht, im Bereich des Bau- körpers und den nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und der geschützte Baum auch bei einer zumutbaren Veränderung oder Verschiebung des Baukörpers nicht erhalten werden können.

5. die Beseitigung der geschützten Bäume aus über- wiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.

Nach Auffassung des SteP ist ein 6. Punkt hinzuzufügen, der vorsieht, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung zu den Punkten 4 und 5 an sich ziehen kann.

Dieser Antrag wurde mit 8 von 11 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der GUT in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni damit befassen müssen.

Ich habe in der Sitzung noch erwähnt, daß es jetzt zu zwei Szenarien kommen kann.
Entweder der GUT schließt sich der Auffassung des SteP an
oder er beschließt, daß diese Änderung wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen werden soll.
In dem Fall käme es dann eine kontroverse Diskussion bzw. Abstimmung in der Ratsversammlung.
Mein Kollege Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) riet mir dann, mich mit Weissagungen zurück zu halten.

Ich wage nun mal den Blick in die Glaskugel: Für das Szenario 2 zwei besteht die Gefahr, daß die Tagesordnung der Ratsversammlung wieder einmal so formuliert wird, daß ein Beschluß über eine politische Beteiligung nicht möglich ist und für eine Änderung der Tagesordnung keine Zwei/Drittel Mehrheit zustande kommt.
Das hätte dann allerdings weniger mit dem Blick in die Glaskugel zu tun, sondern mit einem Déjà-vu.

Das zweite Thema war die Frage, ob Obstbäume mit unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten.
Anfangs war ich von der Idee sehr angetan. Aber auch hier gibt es Aspekte, die dagegensprechen und sachlich erörtert werden sollten, auch wenn das erst einmal emotional eher verstörend sein könnte. Wir wollen der Umwelt und den Bäumen ja Gutes tun, und das meine ich nicht ironisch.

Ein erstes Indiz dafür, daß der Schutz von Obstbäumen möglicherweise nicht sinnvoll sein kann, ist der Umstand, daß er in der Mustersatzung des Städteverbandes nicht vorgesehen ist.

Die Unterschutzstellung von Obstbäumen weitet den Aufgabenumfang der Verwaltung aus.
Kommen mehr Aufgaben hinzu, werden schnell Forderungen nach zusätzlichem Personal laut.
Das hat der Bürgermeister im Hinblick auf die Forderung nach Personalabbau immer wieder betont. Daher müssen wir zusehen, daß es nicht zu einem zusätzlichen Personalaufwuchs kommt.
Personal kostet nun einmal Geld, das wir nicht im Überfluss haben.

Wenn wir eine Satzung beschließen, dann muß man in der Lage sein, die Satzung auch durchzusetzen. Dazu gehört, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Ob das überhaupt praktikabel ist, muß erörtert werden.
Neben den Genehmigungsverfahren müssen auch Bußgeld- und Widerspruchsverfahren bearbeitet werden, möglicherweise zusätzlich noch nachfolgende Gerichtsverfahren.
Das ginge Hand in Hand mit der Aufgabenausweitung.

Es muß auch gefragt werden, ob die Zielsetzung stimmt. Häufig werden Obstbäume wegen ihres Obstes gepflanzt. Tragen sie nicht mehr, müßten sie in dem Fall ersetzt werden. Stehen sie unter Schutz, dann besteht die Gefahr, daß sie gefällt werden, bevor sie den Umfang von 80 cm erreichen. Dazu kommt, daß man sich in dem Fall auch die Gebühr sparen würde, die für eine Genehmigung eingeführt werden soll. 
Ich selber habe ein 30 Jahre altes Exemplar im Garten, das im vergangenen Jahr gerade mal zwei Äpfel getragen hat und im diesem Jahr lediglich 10 Blüten aufweist. Der Stammumfang geht hart auf den Grenzwert von 80 cm zu. Aus gärtnerischer Sicht wäre der Baum jetzt eigentlich ein Fall für die Kettensäge und den Ersatz durch einen neuen Apfelbaum.
Keine Sorge, ich werde mich jetzt trotz der angekündigten neuen Satzung nicht dazu hinreißen lassen, schnell noch zur Säge zu greifen. Der Baum ist mir ans Herz gewachsen.

Ausschließen würde ich in diesem Fall allerdings, daß die Umweltfachkraft durch die Aufgabenausweitung mit „Kleinkram“ beschäftigt werden soll, um sie von der Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben abzuhalten. Das ist ein „Werkzeug“, das eher auf höheren Verwaltungsebenen zum Einsatz kommt.

(Anmerkung 1): Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss. Eine Birke ist bereits gefällt, die übrigen werden eine verkürzte Restlebenszeit haben, da die Bebauung dicht an sie heranrücken wird. Dafür stehen die Gebäude nicht mehr in einer Fluch. Das wird im Straßenbild für die nächsten 50 bis 90 Jahre unästhetisch wirken. Die Nebenanlagen werden so erstellt, daß eine optimale Wegeführung – auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit – nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen bilden sich dann meist Trampelpfade, die sich als Wege verfestigen und, damit sie bei Regen nicht so matschig sind, dann provisorisch mit Betonplatten ausgelegt werden. Das Ergebnis planerischen Murkses.

Seehof, Bahnhofstraße und Baumschutzsatzung. Drei Themen von Bedeutung. Mittwoch im Ausschuß.

Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.

Dabei geht es um drei richtungsweisende Themen:
1. Die Entwicklung des „Seehof“ Areals
2. Die Entwicklung der Gebäude Bahnhofstraße 8-9
3. Die Baumschutzsatzung.

Bei Tagesordnungspunkte können langfristig erheblichen Einfluß auf das Stadt- und Landschaftsbild unserer Stadt zu haben. Die Änderung der Baumschutzsatzung dehnt deren Schutz auch auf Obstbäume aus. Strittig ist aber die Frage, wer über Ausnahmegenehmigungen entscheidet.

Zu 1: Die Entwicklung des „Seehof“- Areals ist sehr problematisch, da es landschaftlich reizvoll im Außenbereich liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Heilsarmee als Eigentümerin des Grundstückes hat natürlich ein nachvollziehbares Interesse, einen maximalen Verkaufspreis zu erzielen.
Die Immobilienwirtschaft hat natürlich ein Interesse, hier mit Immobilien Geld zu verdienen, zumal auf dem Kapitalmarkt nur noch geringe Gewinne zu erzielen sind und Finanzierungen bei einem Zins um 1% natürlich verlockend sind.
Die Stadt hat ihre Interessen bereits 2020 formuliert. Der Bereich des Seehofes soll ausschließlich touristisch entwickelt werden. Die touristische Nutzung soll dem Konzept der Firma VAMOS  entsprechen, so zumindest der Beschluß des SteP aus dem vergangen Jahr.

Das “Seehof”-Areal vom Adlerhost aus gesehen. Das Bild aus dem November 2019 verdeutlicht, wie sensibel das Landschaftsbild ist und wie es durch eine weitere Bebauung nachhaltig vermasselt werden kann.

Genaue Informationen zum Projekt liegen noch nicht vor, die Vorlage der Verwaltung ist nicht viel aussagefähiger als die Überschrift des Tagesordnungspunktes. Genaueres werden wir dann aber am Mittwoch von der Quantum Immobilien AG aus Hamburg  https://www.quantum.ag und dem Planungsbüro KSP Engel GmbH aus Frankfurt https://www.ksp-engel.com vorgestellt.

Das ganze Verfahren macht mich etwas mißtrauisch.

Die Firmen sind nach meiner Bewertung ganz offensichtlich keine kleinen Krauter, sondern hochprofessionell, seriös und sie spielen in einer höheren Liga.

Von daher gehe ich mit der Erwartung in die Ausschusssitzung, daß sich die Planungen nicht an denen der Firma VAMOS orientieren und die Verwaltung den Beschuß des Ausschusses aus dem letzen Jahr in ihrem Ermessen sehr sehr weit ausgelegt hat.
Ich hoffe, ich täusche mich, aber ich vermute, daß die Entwürfe von denen von VAMOS weit entfernt sind und die einzige Übereinstimmung ist, daß sie auch „etwas mit Tourismus“ zu tun haben.

Ich bin auch immer vorgewarnt, wenn Planungen erst in der Sitzung vorgestellt werden. Da kann man dann die ein oder andere Überraschung erleben. Überraschung hat natürlich manchmal auch was mit Überrumpelung zu tun. Tolle Pläne oder Hochglanzpräsentionen werden dann mit den Worten des Ausschußvorsitzenden einleitend schon mal wohlwollend kommentiert, um die Richtung vorzugeben. Wenn man entsprechend dagegen argumentiert, dann hat man zwangsautomatisch schon mal den schwarzen Peter.

Es gibt einen ganz wesentlichen Punkt, bei denen ich mich nicht überrumpeln lassen werde. Es muß von Anfang an klar sein, daß hier – wenn hier – ein Projekt entsteht, für das dauerhaft eine touristische Nutzung sicherstellt ist. Das Eigentum muß – juristisch abgesichert – unteilbar sein, damit hier nicht über kurz oder lang Edelimmobilien für neureiche Hamburger*innen, Stuttgarter*innen oder Frankfurter*innen entstehen.
Erfahrungsgemäß entstehen aus vielen touristischen Projekten schnell Eigentumswohnungen in bevorzugten Wohnlagen.

Dazu kommt natürlich, daß die Versiegelung im Außenbereich nicht über das Maß hinausgehen darf, in dem der Boden dort bereits jetzt versiegelt ist.
Ein weiteres Kriterium für mich wäre, daß sich die gesamte Anlage so unauffällig wie möglich in die Landschaft einfügt.
Letztendlich wird die Frage der Erschließung des „Seehof“-Areals zu prüfen sein. Der Steinbergweg in seiner jetzigen Form wird da wohl nicht ausreichen.

Zu 2: Die Gebäude Bahnhofstraße 8+9 beschäftigen uns auch schon seit dem letzten Jahr.
Ursprünglich lagen uns im letzten Jahr bereits zwei Entwürfe vor.
Einer der Entwürfe orientierte sich an den Ausmaßen der bestehenden Gebäude. Er wäre nach meiner Erinnerung nach § 34 Baugesetzbuch zustimmungsfähig.
Der andere Entwurf beinhaltete ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk. Das Gebäude war deutlich höher und hätte sich von der Höhenentwicklung nicht in den Bestand eingefügt.
Er wäre damit nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. In der weiteren Entwicklung der Entwürfe wurde auch noch ein Türmchen draufgesetzt.
Um diese Planung umzusetzen, wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Zusätzlich wären die Zielsetzungen des Sanierungskonzeptes zu berücksichtigen, die jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. 

Aus meiner Sicht erschließt es sich mir nicht, warum wir abweichend vom üblichen Verfahren jetzt in öffentlicher Sitzung über ein Verfahren beraten und abstimmen, obwohl der Sachstand eigentlich völlig klar ist.

Für mich wäre wichtig, die wesentlichen baulichen Charakteristika der Gebäude in der unmittelbaren und näheren Umgebung für die Gestaltung aufzunehmen.


Dazu gehören vor allem:
Die Dächer müssen von der gegenüberliegenden Straßenseite deutlich erkennbar sein (Es muß also eine entsprechend große Dachneigung umgesetzt werden, damit man nicht nur die Fassaden sieht und der Eindruck einer optische Verklotzung – in Fachkreisen auch scherzhaft als architektonischer Würfelhusten bezeichnet – entsteht.)
Stehende Fensterformate (Die Fenster müssen höher als breit sein).
Roter Backstein wäre schön, aber an der Stelle nicht unbedingt zwingend.

Eigentlich wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich am Pferdemarkt einschließlich Krabbe 2-3 mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um hier Städtebau aus einem Guß zu betreiben. Dann könnte ich mir auch durchaus größere Gebäude an der Stelle vorstellen, um den im Sanierungskonzept beschriebenen Eingangsbereich zur Stadt zu gestalten.

Zu 3: Die Baumschutzsatzung sollte schon seit längerem überarbeitet werden, da zahlreiche juristisch Bezüge nicht mehr stimmten. Zusätzlich sollten auch Obstbäume mit unter Schutz gestellt werden. Diesen zusätzliche Schutz von Obstbäumen begrüße ich ausdrücklich.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob ausschließlich die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden darf oder ob die Selbstverwaltung (unsere politischen Gremien) die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall an sich ziehen darf.
Diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Verwaltung will das nicht, die Selbstverwaltung will das vermutlich mit Mehrheit. Letztendlich entscheidet die Selbstverwaltung über die Änderung der Satzung. Ob es eine Mehrheit gibt, wird sich im weiteren Verlauf dann zeigen.
Zum Verfahren: am 19. Mai 2021 Vorberatung im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), dann am 03. Juni 2021 Beratung im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), dann Beschluß in der Ratsversammlung (RV), voraussichtlich am 09. Juni 2021.

Hintergrund:
Es gab im Bezug auf das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft in der Ulmenstraße 42 Unstimmigkeiten, wer letztendlich für die Genehmigung von Fällungen von Bäumen zuständig ist.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte das städtische Einvernehmen für die Baupläne erteilt und die Verwaltung beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen (neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen).
Die Verwaltung hat das nicht getan und das damit begründet, daß die Erteilung der Fällgenehmigung rechtswidrig wäre, weil sie der Baumschutzsatzung widerspricht.
Der Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, daß die Baumschutzsatzung geändert werden muß, falls die Mitsprache politisch gewünscht ist.
Der Versuch, das In einem Hau Ruck Verfahren im Februar umzusetzen, scheiterte unter anderem an Verfahrensfragen.
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister aufgrund der bestehenden Satzung die alleinige Entscheidungsbefugnis. So zumindest deren Antwort auf meine Anfrage.

Jetzt hat die Verwaltung einen Entwurf für die überarbeitete Baumschutzsatzung vorgelegt. Der sieht wiederum keine Entscheidungsmöglichkeit der politischen Gremien vor. Daher wurde er vom Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung zur Vorberatung überwiesen.
Hier wird es jetzt darauf ankommen, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß die politischen Gremien die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen können. Ich halte es für wahrscheinlich, daß es dafür eine Mehrheit geben wird.

    

Erste Ergebnisse der städtebaulichen Voruntersuchung

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Tagesordnungspunkt 8:
„Städtebauförderungsprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO) Stadt Plön” – Gesamtmaßnahme “Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ 
hört sich zwar sperrig an, aber er ist bedeutsam. Hier geht es um Städtebauförderung. Die finanzielle Situation in Plön ist angespannt. Wenn wir etwas für das Stadtbild tun wollen, geht das nur mit Zuschüssen. Die Städtebaumaßnahmen werden zu einem Drittel von Bund, Land und der Stadt finanziert.
Im Rahmen des Verfahrens wurde dem Ausschuß ein Leitbild und zwei Ausbauvarianten zur Beratung und zum Beschluß vorgelegt. Beides wurde gemeinsam von der Verwaltung, dem Planungsbüro und der Lenkungsgruppe, in der je ein Mitglied der Fraktionen vertreten ist, erarbeitet.
Nach der Entscheidung für eine Variante ist vorgesehen, damit in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Unter Coronabedingungen wird das voraussichtlich online erfolgen, aber das wird im Einzelnen noch zu klären sein.

Die Mitglieder des SteP konnten sich auf Anhieb mit keiner der Variante anfreunden. Befürchtet wurde, daß man sich mit der Entscheidung für eine Variante zu früh an die Inhalte der Planung bindet. Daher wurde beschlossen, das Thema erst einmal zu diskutieren und dann wieder zur Beratung in die Fraktionen zu geben. Ziel ist, in er nachten Sitzung im SteP zu einer mehrheitsfähigen Entscheidung zu kommen.

Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

  1. Standort „Alte Post“
    Für mich ist das ein 1-A Standort. Ich halte ihn für einen hervorragenden Hotelstandort. In den Unterlagen wird hier als Option „Boutiquehotel“ oder „Low-Budget-Hostel“ genannt. Das ist mir zu wenig. Hier wäre nach meiner Auffassung zu prüfen, ob auch ein Konferenzhotel realisierbar ist. Damit verbunden wäre eine städtebauliche Wirkung, die über das Bahnhofsviertel hinausgeht. Für mich wäre damit auch ein Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Plön verbunden. Dabei habe ich das Max Planck Institut und die Fielmann Akademie als potentielle Nutzer im Hinterkopf.
    Daher habe ich gefordert, sich für den Bereich nicht schon durch eine Vorfestlegung zu binden, sondern den gesamten Bereich als „Weißen Fleck“ offen zu halten und die Optionen zu prüfen. Dazu wäre noch etwas Zeit für eine Bewertung erforderlich, wie sich die Corona-Pandemie auf den zukünftigen Bedarf auswirkt.
  2. Die Zugänglichkeit für den KFZ-Verkehr
    Die Variante „Städtisch“ beinhaltet einen reduzierten Verkehr, die Variante „Grün“ dessen Minimierung. Nun bin ich dafür bekannt, daß ich mich für die Umsetzung der Verkehrswende, für den Rückbau von Straßen sowie Tempo 30 Zonen zum Lärmschutz sowie verkehrsberuhigte Bereiche einsetze und die Überwindung des Leitbildes der „Autogerechten Stadt einsetze. Ich bin aber nicht grundsätzlich gegen den motorisierten Individualverkehr.
    Gehässig habe ich die Varianten als „Ohne Autos“ und „Ganz ohne Autos“ bezeichnet. Das war natürlich überzogen. Was immer wir später umsetzen, ich halte die Berücksichtigung folgender Punkte für erforderlich:
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze auf dem Marktplatz
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze in der Lübecker Straße
    – Erhalt von Parkplätzen in Sanierungsgebiet. In Verbindung mit einem größeren Hotel wäre für mich auch eine öffentlich-private Parkhauslösung denkbar.
    – Verbesserung der Park und Ride Bedingungen für Bahnkunden.
  3. Gestaltung Pferdemarkt.
    Der Bereich hat erhebliches Potential, zumal die Häuser in der Bahnhofstraße mehr oder weniger abgängig sind. Die Diskussion über die Häuser Bahnhofstraße 8/9 wird bereits geführt, eine Entscheidung wurde bisher zurückgestellt, um das Ergebnis der Voruntersuchung zur Städtebauförderung abzuwarten.
    Mir ist es im Grunde genommen egal, ob dort drei- oder viergeschossig gebaut wird. Für mich ist wichtig, daß sich die Gestaltung am Bestand orientiert, so wie wir es bereits beim „Alten Gerberhof/Lübecker Straße 7“ realisiert haben. Im Bezug auf den Pferdemarkt bedeutet das für mich:
    –     Die Dachform muß sich an der bisherigen Dachlandschaft orientieren. Die Dächer der Gebäude müssen von der Bahnhofstraße aus wahrgenommen werden können. Die bisher vorbestellen Entwürfe mit ihren Dachneigungen gewährleisten das nicht. Bei der jetzigen Planung mit den vorgestellten Dachneigungen besteht für mich die Gefahr, daß die Neubauten zu der vielbeklagten „Verklotzung“ von Stadtbildern beitragen.
    –      Stehende Fensterformate (Fenster also höher als breit)
    –      Lochfassade (keine Glasfronten, zurückgesetzte Fenster, so wie es ortsüblich ist).

    Das sind allerdings Punkte, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu regeln sind.


    Vom Grundsatz her würde ich einen Bebauungsplan für den Bereich für sinnvoll halten, um hier zu einer verbindlichen Planung zu kommen, die das Baurecht für alle Eigentümer*innen festsetzt und eine verbindliche Festsetzung unserer Gestaltungsvorstellungen regelt.

  4. Das Eckhaus Lütjenburger Straße/Eingang Krabbe.
    Dieses Eckhaus mit seinem charakteristischen Türmchen gehört für mich in eine Reihe mit den übrigen Stadt- bzw. Bürgerhäusern in der Lütjenburger Straße zwischen ALDI und der Krabbe.
    Die Planung an dieser Stelle mit einem drei- oder sogar viergeschossigen Gebäude fortzusetzen kann ich mir im Moment nicht wirklich vorstellen.

  5. Ein echter Knackpunkt ist für mich die Schwentineplattform.
    Das ist ein Bereich, der völlig unter Wert genutzt ist. Allerdings machen die Eigentumsverhältnisse in Verbindung mit dem Gebäudebestand eine städtebauliche Entwicklung schwierig. In beiden Planungsvarianten ist eine Brückenlösung, die die Schwentineplattform barrierefrei mit dem Strandweg verbindet. Das finge ich vom Grundsatz her sinnvoll, aber für eine der vorgestellten Lösungen kann ich mich im Moment noch nicht spontan begeistern.

Ich denke, wir werden das Thema in unseren Fraktionen noch ausgiebig diskutieren, bevor wir uns im Ausschuß entscheiden. Das Thema ist zu wichtig, um hier eine Entscheidung über das Knie zu brechen. Was immer wir bauen, statt die nächsten 100 Jahre. Ich wiederhole mich, aber: „Bauen ist Verantwortung“. Planung auch.

Heute im SteP, Wohnungen, verkehrsberuhigter Bereich, LIDL-Neubau und Baumschutzsatzung

Diese vier wichtigen Themen standen unter anderen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Daher ist mein Beitrag wieder einmal länger geworden.

Wohnungen: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat beschlossen, daß das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines  Wohngebäudes mit 29 Wohneinheiten in der Ulmenstraße 52 erteilt werden soll. Ich habe mich in einem Wortbeitrag ausdrücklich für dieses Bauprojekt eingesetzt. Die Entscheidung fiel später einstimmig bei zwei Enthaltungen.
In der Einwohner*innenfragestunde wurden noch einmal Bedenken geäußert, daß das Gebäude mit 5 Stockwerken zu groß sei. Ich kann die Einwände der benachbarten Einwohner der Reihenhäuser zwar verstehen, vermutlich würde mir das Projekt an ihrer Stelle auch nicht gefallen.
Allerdings sind zwei Dinge zu bedenken:
1. Plön braucht bezahlbaren Wohnraum. Das ist ein öffentliches Interesse. 29 Wohneinheiten sind zwar nicht so viel, aber besser als nichts, wenn man sich die Nachfrage ansieht. Nach Aussage der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft ist bei der Größe eine Quadratmetermiete von 8,50 € zu erwarten.
2. Da es für das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art der Nutzung (Wohnen), der Bauweise und auch nach der Nutzung des Grundstückes in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Eigenart der „Näheren Umgebung“ sind nicht nur die Gebäude rechts und links zu betrachten, sondern auch das darüber hinausgehende Umfeld. Hier gibt es nun einmal Gebäude, die sogar noch größer und höher sind. Damit hat die Stadt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen gar keine andere Wahl, als das Einvernehmen zu erteilen. Die Baugenehmigung selber wird die Kreisverwaltung erteilen.

Gut verstehen kann ich zwei weitere Fragen bzw. Anregungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Die erste Anregung betrifft einen „Tante Emma Laden“. Ich würde mir auch einen „Tante Emma Laden“ im Bereich Ölmühle wünschen. Noch mehr würde ich mir einen kleinen Frischemarkt als Nahversorger wünschen. Die Plöner Gewerbliche hat allerdings glaubhaft gemacht, daß trotz zweijähriger Bemühungen kein Betreiber gefunden werden konnte, was der Bürgermeister bestätigte. Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder nach den Bemühungen erkundigt, die Ölmühle war schließlich einmal mein Wahlbezirk. Es hat sich bislang wirklich kein Interessent gefunden.
Die zweite Frage kam von Jörg Schröder (Die Linke) und thematisierte den Sozialwohnungsbau. Er führte aus, daß von den 300 Plöner Sozialwohnungen in absehbarer Zeit 100 aus der Sozialbindung herausfallen.
Die Plöner Gewerbliche führte an, daß die durchschnittlichen Quadratmetermieten für die meisten ihrer Wohnungen unter 6,- € und daher auch unter dem Preisniveau für Sozialwohnungen liegen. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Die Stettiner Straße soll neu „gemacht“ werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, in der zwei Varianten zur Auswahl gestellt wurden.
Ich habe den Antrag gestellt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in die nächste Sitzung zu verschieben, da ich eine Variante vermißt habe, die statt einer Einbahnstraßenregelung einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ vorsieht.
Hier wollte der Ausschuß meinem Antrag nicht folgen, sondern das Thema diskutieren. Der Ausschußvorsitzende betonte aber, daß eine weitere Variante durchaus betrachtet werden könne.
In der Diskussion vermochten die beiden Varianten, Einbahnstraßenregelung und Einbahnstraßenregelung mit zusätzlichem Grundstückserwerb die Mitglieder des STeP nicht wirklich zu überzeugen. Meine ursprüngliche Anregung, eine Variante mit „Verkehrsberuhigtem Bereich“ zu erarbeiten und dann alle drei Varianten in der folgenden Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten, wurde zu guter Letzt aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, daß der Ausschuß sein Recht auf kommunale Selbstbestimmung wahrnimmt und sich vorbehält, gegebenenfalls abweichend von der Empfehlung der Unteren Verkehrsbehörde zu entscheiden. In meinem Redebeitrag habe ich betont, daß es Zeit ist, sich vom Konzept der autogerechten Stadt zu verabschieden. In einer Verkehrsberuhigten Zone (im Volksmund: Spielstraße) sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt.
Sehr erfreulich fand ich, daß die Plöner Gewerbliche dieser Idee nicht ablehnend gegenüber stand und die Unterstützung ihrer Städteplaner angeboten hat. 

LIDL Neubau. Ein Vertreter der Firma LIDL stellte die Pläne für den Neubau eines neuen Filialgebäudes vor. Der Neubau soll 1400 qm umfassen. Das Sortiment wird nicht erweitert, aber auf der vergrößerten Verkaufsfläche dann besser präsentiert. Die Gänge sollen breiter werden und die Regale nicht mehr so hoch sein. Zudem sollen die Sozialräume vergrößert werden. Da für das Gelände ein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein modernes Energiemanagement, die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom sowie eine Schnelladesäule mit zwei Ladeplätzen runden die Planung ab. Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes auf der nächsten Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich habe bei der Vorstellung 4 Punkte angesprochen:
1. Der Neubau darf nicht höher werden als der bestehende Bau. Ziel ist, das Blickfeld von der Bundesstraße 76 auf das Schloß zu erhalten.
Das ist offenbar nicht beabsichtigt und der Firmenvertreter wies darauf hin, daß das auch in der Änderung des Bebauungsplanes so festgesetzt werden kann.
2. Keine auffälligen Werbepylone, die das Blickfeld auf das Schloß beeinträchtigen. Auch das ist nach Aussage des Firmenvertreters nicht geplant.
3. Eine bessere Infrastruktur für Radfahrer. Hier werden 20 „Kieler Bügel“ in Eingangsnähe und am Einkaufswagenständer geplant, die zudem überdacht sind. Good news!
4. Als Anregung: eine Glasfront mit Blick auf das Schloß, um die Attraktivität des Marktes zu erhöhen. Das war durchaus ernst gemeint; damit hätte Plön nicht nur den schönsten Bahnhof der Welt, sondern vermutlich auch den attraktivsten LIDL Markt Deutschlands. Hier verwies der Mitarbeiter von LIDL aber darauf, daß in dem Gebäudeteil zum Parkplatz hin die Sozialräume geplant sind.

Als es um das Thema Energieversorgung ging, erwähnte ich noch, das unsere Stadtwerke auch Energieanbieter sind. Schließlich sitze ich im Verwaltungsrat. Ich würde mich natürlich freuen, wenn LIDL als Kunde geworben werden könnte. Allerdings wurde ich darauf hingewiesen, daß die Firma langfristige Verträge über große Abnahmemengen hat, so daß eine zukünftige Kundenbeziehung zu unseren Stadtwerken unwahrscheinlich ist.

Die Baumschutzsatzung war ein Thema, das uns im Vorfeld der Sitzung bereits bewegt hat.
Hierzu wurde für kommende Woche zu einer Sitzung der Ratsversammlung eingeladen.

Da der SteP nicht für die Baumschutzsatzung zuständig ist, weil wir uns nicht in einem Bauleitplanungsverfahren befinden, hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion beantragt, das Thema nicht über einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, sondern direkt auf der kommenden Ratsversammlung zu beraten.
Als Tagesordnungspunkt für die Ratsversammlung ist vorgesehen: „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“.
Da die Zwei Drittel Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt im SteP dann auch nicht behandelt.

Nach mehreren Vorgesprächen auch mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß es in der Ratsversammlung keine Mehrheit dafür geben wird, die Baumschutzsatzung zeitlich begrenzt auszusetzen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Kollateralschäden wären zu hoch. Mein Lösungsvorschlag, die Baumschutzssatzung durch eine Ergänzung zu ändern, scheint durchaus kompromissfähig zu sein.

Hintergrund ist die seit langem beabsichtigte Anpassung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995. Aktueller Anlaß der Diskussion ist das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen auf den Grundstücken Ulmenstraße 42. Der SteP hat den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, daß das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen so wie beantragt durchgeführt werden soll. Dabei wurden städtebauliche Argumente angeführt. Inhaltlich ging es um die optimale Wegeführung, Barrierefreiheit und die einheitliche Häuserflucht der drei geplanten Neubauten, aber damit auch verbunden auch um die Fällung von 6 großen Birken, für die 16 neue Bäume als Ersatz angepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung machte in den letzten Sitzungen deutlich, daß sie aufgrund der bestehenden Baumschutzsatzung dazu nur eine negative Stellungnahme an den Kreis abgeben kann, was sie auch getan hat.
Der politische Wille der Selbstverwaltung ist aber, das Bauvorhaben wir geplant umzusetzen.
Dazu bedarf es offenbar einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung wird nun in Angriff genommen, wohl wissend, daß die Zeit knapp ist. Selbst wenn die Beschluß am nächsten Mittwoch, dem 24. Februar getroffen wird, muß er noch veröffentlicht werden, um wirksam werden zu können. Das wäre dann frühestens am Freitag, dem 26. Februar möglich. Die Zeit ist dann knapp, weil Baumfällungen nach meinem jetzigen Kenntnisstand nur bis zum 01. März zulässig sind. Möglicherweise sind sie auch bis zum 15. März erlaubt, wenn der Antrag bis zum 01. März gestellt wurde. Das muß durch die Verwaltung noch geprüft werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, danach die seit langem geplante größere Änderung der Satzung mit der erforderlichen Gründlichkeit und sorgfältiger Abwägung anzugehen. 

Völlig zu Recht hat aber der Umweltbeauftragte bemängelt, daß er im Vorfeld nicht in die Diskussion eingebunden wurde. Er wies darauf hin, daß mit der Außerkraftsetzung oder der zeitlich begrenzten Aussetzung der Satzung seine Arbeit der letzten 15 Jahre gefährdet ist. 
Da gebe ich ihm uneingeschränkt recht. Ich bin sicher, daß er in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung die Gelegenheit hat, seine Argumente einzubringen. 

Thema Seehof im SteP

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung hatte der Verein Wandelwerk e.V. die Gelegenheit, seine Überlegungen zur Zukunft des Seehofes vorzustellen.

Die Ideen sind durchaus interessant und vermutlich das Beste, was uns bisher vorgestellt wurde und noch vorgestellt wird. Angedacht ist eine Nutzung der vorhandenen Gebäude und in einer zweiten Phase die Errichtung von so genannten Tiny Houses, Gebäuden mit ca. 40 Quadratmeter Wohnfläche und optimierter Raumnutzung. Das Konzept sieht vor, Wohnen, Arbeiten und Leben an einem Ort zu realisieren und dabei zukunftsweisende Konzepte umzusetzen. Co-Working Space und Büros, also Arbeitsplätze, die von mehreren Unternehmen gleichzeitig genutzt werden, ein Kultur Cafe, biointensive (Erlebnis-) Landwirtschaft, Repair-Werkstätten, ein Seminar- und Bildungsbetrieb in Verbindung mit generationsübergreifendem Wohnen, Familienwohnungen und Senioren-WG’s sind in dem Konzept berücksichtigt. Als Arbeits-, Wohn- und Freizeitort soll die Möglichkeit geschaffen werden, Kreativwirtschaft, ökologisches Wohnen, Tourismus und Regionalentwicklung auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

Ich persönlich finde das Konzept hoch interessant und bin mir relativ sicher, daß es funktionieren und echten Vorbildcharakter entwickeln kann.
Auf der anderen Seite lehne ich eine weitere Zersiedelung der Landschaft ab. Dieses Projekt liegt im Außenbereich und bezieht FFH-Flächen am Behler See mit ein.
Daher kann ich mir durchaus vorstellen, an dieser Stelle keine weitere Nutzung zuzulassen, die über die bisherige Nutzungsart in Verbindung mit deren Bestandsschutz hinausgeht. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß hier ein Rückbau erfolgt. Dafür wird es aber nach meiner Einschätzung keine Mehrheit geben.

Nun haben wir vor einiger Zeit beschlossen, der Versiegelung der Böden entgegenzuwirken. Wenn wir unsere eigenen Beschlüsse ernst nehmen, dann müßten wir jetzt wenigstens zu dem Ergebnis kommen, zumindest im Außenbereich keine weitere Versiegelung zuzulassen.
Vor diesem Hintergrund könnte ich mich auch mit dem Erhalt der bereits vorhandenen Gebäude und deren Wohnnutzung sowie der Nutzung für Gewerbe und Bildungsangebote anfreunden, wie gesagt, solange sich das auf die vorhandenen Gebäude beschränkt.
Damit wäre Wohnraum für ca. 110 Menschen geschaffen.
Die zusätzliche Errichtung von 30 Tiny Houses mit Wohnraum für weitere 50 Menschen halte ich aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes nicht für erstrebenswert.

Wir sind uns natürlich auch im klaren darüber, daß die planerischen Hürden hoch sind, da die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Realisierung des Projektes zwingend notwendig sind. Natürlich sind auch die von Herrn Dr. Erdtmann (FWG) geäußerten Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen, schließlich wollen wir keine Investitionsruine im Außenbereich, die dann die Forderung nach anderen Nutzungen nach sich zieht. Hierin sehe ich allerdings die geringste Gefahr, da die Lage überaus attraktiv und bei den niedrigen Zinsen auch genügend Kapital verfügbar ist, so daß zumindest die Finanzierung kein großes Problem darstellen dürfte. 

Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im SteP vorgestellt.

Am Mittwoch, dem 13. März tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung in den Räumen der Tourist Info im Bahnhof.

Der inhaltliche TEil begann mit dem Bericht der Verwaltung.

Der Bürgermeister beantwortete eine Frage von Herrn Gampert aus einer vorherigen Sitzung zu den geplanten Pollern. Die Wartungskosten für baugleiche Ploller in Oldesloe betrugen nach Auskunft des Herrn Bürgermeisters  insgesammt 700,– Euro für vier Anlagen. Der Hinweis von Herrn Gampert (FWG), noch einmal in Scharbeutz nachzufragen, wurde auch von der Selbstverwaltung mit wenig Begeisterung aufgenommen.

Darüber hinaus steht ein weiterer Umbau am Gymnasium Schloß Plön an. Nach Abschluß der Arbeiten am „neuen“ Neubau soll der Cafeteria – Trakt deutlich vergrößert werden. Derzeit wird die Realisierbarkeit geprüft. Wenn der Umbau abgeschossen ist, wird der „alte“ Neubau aus den siebziger Jahren abgerissen.
Durch die Baumaßnahme am Cafeteria-Trakt soll vermieden werden, einen weiteren Anbau an den „neuen“ Neubau zu setzen, der dann den Rest des Schulhofes noch einmal verkleinert.

In der Ulmenstraße steht die Stadt in Verhandlung mit der Gewerblichen- und der Wankendorfer Baugenossenschaft. Hier sollen 7 zusätzliche Wohneinheiten entstehen und durch einen Flächentausch und weitere Vereinbarungen könnten bis zu 30 zusätzliche Stell- und Parkplätze entstehen. Die zusätzlich entstehenden Kosten belaufen sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen auf 70.000,– Euro. Das Stimmungsbild im Ausschuß war vom Grundsatz her positiv, so daß der Bürgermeister die politische Rückendeckung für weitere Gespräche mit den Baugenossenschaften hat.

Auch aus der Selbstverwaltung gab es Berichte bzw. Anfragen

Frau Meyer (Bündnis 90 / Die Grünen) berichtete über ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes, auf dessen Basis ein Tempo 30 Abschnitt in Eckernförde eingeführt wurde.
(Anm.: Die Presse berichtete darüber und darüber, daß die Maßnehme bei den Autofahrer*innen zu Unmut geführt hat und diese ihren Unmut mit trotzigen Hupkonzerten zum Ausdruck bringen.)
Sie führte aus, daß die Einrichtung von Tempo 30 Abschnitten auf Bundesstraßen damit nicht mehr alleine aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt werden kann, sondern auch aus Gründen des Lärmschutzes. Frau Meyer fragte nach, ob die Verwaltung prüfen könne, ob das Urteil auch eine Anwendung für Plön möglich machen würde.
Wir hatten über das Thema bereits im Vorfeld diskutiert und halten eine solche Maßnahme durchaus für denkbar.

Mit dem neuen Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) stand ein langfristig sehr bedeutsames Thema auf der Tagesordnung. Ich persönlich fand die Vorlage der Verwaltung inhaltlich ziemlich dünn. Sie kam über eine kurze Zusammenfassung nicht hinaus und enthielt weder Bewertungen noch Empfehlungen. Allerdings waren die beiden wesentlichen Punkte aufgeführt.
Plön behält seine Stellung als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
Plön wird gemeinsam mit Eutin und Malente in einen Schwerpunktraum Tourismus und Erholung aufgenommen. Es handelt sich dabei um den ersten Schwerpunktraum, der nicht direkt an einer der Küsten liegt.
Ich persönlich hielt die Vorlage erst einmal nicht für beratungs- oder beschlußfähig und hatte daher beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, was aber nicht erfolgte. Der Bürgermeister betonte, daß die Vorlage erst einmal nur der Information über den LEP dienen würde. Die Fraktionen können jetzt den LEP lesen und Beiträge für die Stellungnahme an die Verwaltung geben. Das wäre, sagen wir mal, ein gewöhnungsbedürftiges Vorgehen. Vielmehr wäre es nach meiner Auffassung richtig, daß die Verwaltung den LEP mit seinem gesamten Sachverstand durcharbeitet und die einzelnen Punkte analysiert, Vor- oder Nachteile darstellt, diese abwägt, bewertet und Empfehlungen für eine Stellungnahme der Stadt formuliert, über die die Politik dann beraten kann. Das brachte ich so zum Ausdruck und dieser Auffassung folgte auch der Ausschußvorsitzende Herr Meltzer (CDU) und der Rest des Ausschusses.
Bemerkenswert fand ich, daß die Verwaltung den Schwerpunkt Siedlungsbau als „betroffene Belange der Stadt Plön“ ausdrücklich aufgeführt hat und unterschwellig aber offenkundig für eine Fortsetzung der Planungen auf den Trammer Seewiesen argumentierte. Dabei hat sich nach meiner Einschätzung hier im Vergleich zum alten LEP gar nichts geändert.
Ich finde, daß die Belange der Stadt Plön auch dadurch betroffen sind, daß die Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön im Kapitel Regionalverkehr gar nicht aufgeführt ist, anders als die Strecke Kiel – Schönberg. Davon ist in der Vorlage der Verwaltung aber nichts zu finden.
Die Liste der nicht aufgeführten „betroffenen Belange“ ließe sich durchaus noch verlängern.
Darüber hinaus wurde in der weiteren Diskussion festgestellt, daß der LEP auch in erheblichem Maße Belange des Umwelt und Naturschutzes und des Tourismus betrifft. Vor diesem Hintergund wurde geäußert, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sich ebenfalls mit der Stellungnahme zum LEP befassen sollte.

Die nächsten beiden TAgesordnungspunkte betrafen das Gewerbegebiet Behler Weg. Hier hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises einen Weg aufgezeigt, eine weitere Fläche für eine Erweiterung des Gewerbegebietes auszuweisen. Es wurde beschlossen, die erforderlichen planerischen Grundlagen zu schaffen, um die Fläche zu aktiviren.

Anschließend ging es um die Zukunft der Bootsvermietung „Tante Thea“ Der Bürgermeister berichtete, daß die Fläche nunmehr von der Stadt gepachtet sei. Pacht sei aber keine geeignete Grundlage für eine Investitionssicherung, weder für die Stadt noch für einen Investor.
Der bestehende Bau ist ein Schwarzbau aus dem Jahr 1949, der teilweise erweitert wurde. Seit 1975 gibt es eine Akte, die im wesentlichen die ständige Verlängerung des Betriebes um jeweils 5 Jahre beinhaltete. Auf meine Nachfrage hin bestätigte der Herr Bürgermeister, daß auch die vorhandenen gastronomischen Einrichtungen nicht weiter betrieben werden können, da sie nicht mehr den Anforderungen entsprechen und ein neuer Betreiber die Räumlichkeiten so herrichten müßte, daß sie heutigen Anforderungen entsprechen. Damit überhaupt etwas passieren kann, muß auf jeden Fall Baurecht geschaffen werden. Tatsächlich soll es sogar einen Bebauungsplan geben, der aber bei der Stadt als nicht anwendbar eingestuft ist, wobei der Kreis das möglicherweise anders sieht. Aber auch das würde nicht weiter helfen, weil der Bereich als Wald eingetragen ist.
Hier sind weitere Abklärungsprozesse erforderlich und es wird ein aufwendiges und langwieriges Verfahren. Die Toilettenanlage soll aber erst einmal weiter betrieben werden.

Der Ostholsteiner Anzeiger berichtet

von der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP), ohne dabei gewesen zu sein. Der OHA fragte nach eigenen Angaben beim CDU-Fraktionsvorsitzenden Andre Jagusch nach, der aber ebenfalls nicht an der Sitzung teilgenommen hat und berichtet unter der Schlagzeile: „CDU macht Politik im neuen Haushalt“ über die Sitzung des letzten SteP am 07. November 2018.
Leider ist nicht alles zutreffend, was dort zu lesen ist, ich werde mich gleich im Detail dazu äußern.

Vorher erlaube ich mir noch eine persönliche Bewertung: Im Allgemeinen wehrt sich der Ostholsteiner Anzeiger immer gegen den Vorwurf, einseitig zu Gunsten der CDU zu berichten. Aber viele Artikel im Bereich Lokalpolitik sind gut recherchiert und es werden eher „heiße Eisen“ angefaßt als in anderen Blättern, aber dieser Beitrag bestätigt als Ausnahme die Regel und ist nicht geeignet den Eindruck zu erwecken, daß er ein Musterbeispiel für eine gelungene und ausgewogene Berichterstattung ist.

Der OHA schreibt am 08. November: „Fast zwölf Stunden hat die CDU-Ratsfraktion in einer Haushaltsklausur getagt, um neue Ideen für Plön zu entwickeln. Die ersten Anträge wurden nun im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung gestellt.“
Das ist wohl zutreffend und man muß ehrlich anerkennen, daß die neue CDU-Fraktion sich mit Ihrer Arbeit viel Mühe gegeben hat, mehr vermutlich, als alle anderen Fraktionen. Davor habe ich großen Respekt, und ja, die CDU-Fraktion hat tatsächlich Politik gemacht.
Aber nicht jede Idee ist wirklich neu.

Der OHA schreibt am 08. November: „Für die Erstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Ochsenkoppel sollen nun 60 000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt will die Gelegenheit der Neuentwicklung des dortigen Geländes der ehemaligen Zentrale der Kreisfeuerwehr nutzen. Die CDU-Gedanken befassen sich auch mit einem Kauf der Zentrale.“

Das ist korrekt, aber das mit dem Plan ist nicht neu. Ich habe die Überplanung des Bereiches schon seit Jahren gefordert. Leider war in den vergangenen Jahren keine Mehrheit dafür erkennbar, eine solche Planung auf den Weg zu bringen. Ich finde es sehr gut, daß das jetzt von der neuen CDU-Fraktion angeschoben wird. Diese Maßnahme war dann auch völlig unstrittig und wurde von allen Fraktionen unterstützt.

Weiter schreibt der Ostholsteiner Anzeiger am 08. November: „Aber auch der Bebauungsplan Behler Weg soll für 60 000 Euro auf den Weg gebracht werden, teilte André Jagusch auf OHA-Anfrage mit. Das Geld wolle mit einem Sperrvermerk versehen werden. Es gehe dabei um eine Vergrößerung des dortigen Gewerbegebietes.“

Im Antrag der CDU steht: „Der Ausschuss möge der Ratsversammlung empfehlen, den Betrag für die Erstellung eines B-Planes für den Bereich Behler Weg auf 65.000 Euro zu erhöhen, mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Freigabe der Mittel soll durch den SteP-Ausschuß erfolgen.“
Wenn ich richtig aufgepasst habe ging es darum, den ohnehin bereits geplanten Betrag von 60.000,– Euro um 5.000,– Euro auf 65.000,– Euro zu erhöhen, um weitere Flächen mit einzubeziehen und damit ein größeres Angebot von Gewerbeflächen zu schaffen.
Dieser Antrag wurde zurückgezogen, weil die Betrachtung zusätzlicher Flächen im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes möglich ist.

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt weiter: „Die Treppenanlagen an der Plöner Bürgermeister-Kinder-Straße, dem TSV-Heim und der Klanderstraße zur Rosenstraße sollen für zusammen 10 000 Euro instand gesetzt werden”.

Auch hier verhält es sich anders, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt. Die Treppenanlagen im Bereich TSV-Heim sollen tatsächlich instandgesetzt werden. Über die Notwendigkeit waren sich alle Beteiligten einig. Zusätzliche Mittel werden für die Verbesserung der Barrierefreiheit der Verbindung zur Bürgermeister Kinder Straße bereitgestellt, damit sie mit Kinderwagen und Rollatoren einfacher zu befahren ist. Dazu kommen noch einmal Mittel für die Verbindungstreppe von der Klanderstraße zum Schaarweg. Ich bin mir nicht sicher, aber zusammen waren das mehr als 10.000,– Euro.

Nachfolgend schreibt der Ostholsteiner Anzeiger noch: „Aber auch die Steganlage am Bootshafen bedarf der Erneuerung. Hierfür wurden 40 000 Euro mit einem Sperrvermerk in den Haushalt 2020 verschoben. Es soll geprüft werden, ob durch den Einsatz von Kunststoff-Material eine längere Haltbarkeit erzielt werden kann.“

Das ist einfach falsch. Es handelte sich im CDU-Antrag um einen Betrag von 35.000,– Euro und aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt wird der Betrag nicht in das Jahr 2020 geschoben.

Weiter im Text des Ostholsteiner Anzeigers: „Mit einem Sperrvermerk sollen nach einem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 15 000 Euro für Parkplätze am Klinkerteich ausgegeben werden.“
Fakt ist, daß der CDU-Antrag lautete: „Der Ausschuß möge der Ratsversammlung empfehlen, diese Baumaßnahme (15 TE) zu streichen. Der einstimmige Beschluß des Ausschusses lautete, die 15,000,– Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dem ursprünglichen Antrag der CDU wurde damit nicht gefolgt, es wird aber der Eindruck erweckt, daß hier CDU-Politik umgesetzt wird.

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt weiter: „Auf CDU-Initiative empfiehlt der Ausschuss der Ratsversammlung, 5000 Euro für ein Parkkonzept auszugeben. Es geht dabei um Motorrad-Parkplätze an der Förde-Sparkasse und am Wentoprer Platz sowie neue Behindertenparkplätze am Bürgerbüro.“

Das ist auch falsch. Der Punkt Parkkonzept ist in den Anträgen der CDU-Fraktion nicht enthalten. Diese Initiative kam von Bündnis 90/Die Grünen, ihr wurde zugestimmt. Dabei wurde auch mein Hinweis mit aufgenommen, daß zu untersuchen ist, ob und wie die Einnahmen aus Parkgebühren erhöht werden können, .
Dazu eine kurze Bemerkung: Den Punkt Parkgebühren werfe ich ungern auf, weil man damit in der öffentlichen Diskussion nur verlieren kann. Aber Plön bekommt von den jährlichen Fehlbedarfszuweisungen 150.000,– Euro abgezogen, weil es nach Ansicht der Prüfungsbehörde nicht alle Möglichkeiten ausschöpft. Genau genommen heißt das, wir verzichten freiwillig auf Einnahmen in Höhe von 150.000,– Euro und bekommen die selbe Summe von unseren Fehlbedarfszuweisungen noch einmal abgezogen. Bei strenger Betrachtung verzichten wir auf Einnahmen in Höhe von 300.000,– Euro. Nach meiner Ansicht können wir uns diese „Förderung des Autoverkehrs“ nicht leisten.

Die zusätzlichen Motorradparkplätze am Markt und am Wentorper Platz sind in der Tat im Antrag der CDU enthalten, aber als eigenständiger Punkt. Jeder weiß, daß die Motorräder am Wentorper Platz und am Markt wild parken. Insbesondere am Wentorper Platz wird die Legalisierung des Fehlverhaltens abgelehnt, da hier Behindertenparkplätze entstehen sollen, wenn das barrierefreie Bürgerbüro im Bereich Wentorper Platz eingerichtet wird. Bislang ist aber noch gar nicht entschieden, ob ein Bürgerbüro eingerichtet wird und wenn ja, an welchem der zwei denkbaren Standorte das erfolgen wird. Diese Entscheidung fällt erst in der Sitzung des Hauptausschusses am 19. November in nichtöffentlicher Sitzung.
Der Antrag wurde mit fünf Ja- gegen fünf Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. (Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt)
Im übrigen bin ich der Meinung, daß hier endlich neue Wackeltiere aufgestellt werden sollten. Die alten, bei den Kindern sehr beliebten Wackeltiere wurden entfernt, weil sie den Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr entsprachen. Ich habe darauf verzichtet, dazu einen eigenen Antrag zu stellen, weil die Mittel in dem dafür vorgesehenen Titel des Haushaltes vorhanden sein sollten.

Der Ostholsteiner Anzeiger fährt fort: „Abgelehnt wurde im Ausschuss ein CDU-Antrag auf Streichung von 5000 Euro zur Gestaltung neuer Beete sowie die Reduzierung der Kosten von 20 000 auf 5000 Euro für eine bessere Anbindung des Anlegers an der Fegetasche am Wochenende durch den ÖPNV. Die CDU hätte sich gern des neuen Anruftaxis bedient.
Das ist korrekt. Ich bin durchaus ein Freund von Anruflinientaxis, zumal diese in und um Lütjenburg wohl sehr erfolgreich getestet wurden. Argumentiert wurde aber, daß diese Linientaxis zum Bustarif für Gruppen zu klein sind, die 5-Seen-Fahrt aber vielfach von Gruppen genutzt wird. Diese Auffassung wurde mehrheitlich geteilt.

Zu guter letzt schreibt der Ostholsteiner Anzeiger: „Die SPD hat im Ausschuss für die Instandsetzung der Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel für rund 15000 Euro gesorgt. Außerdem wurde beschlossen, 10 000 Euro in den Haushalt zum Erhalt von „Tante Theas Bootsverleih“ zu stecken. Derzeit ist die Stadt mit der Segelschule Wiederich im Gespräch, um dort einen Tretbootverleih zu installieren.“

Auch hier trifft die Berichterstattung nicht vollständig zu. Tatsächlich werden 15.000,– Euro für einen neuen Steg für die DLRG eingestellt, allerdings wurde keine verbindliche Aussage zum Standort getroffen, weil sich die Verhandlungen mit den Hohenzollern über den Standort Prinzeninsel noch hinziehen. Unstrittig ist jedoch, daß die DLRG die Möglichkeit erhalten soll, an einer der Badestellen ihrer Aufgabe nachzukommen.

Bei den 10.000,– Euro für den Erhalt von „Tante Theas Bootsverleih“ handelt es sich um Mittel zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, nicht um investive Maßnahmen, da auch hier die Gespräche über den zukünftigen Betrieb noch nicht abgeschlossen sind.

Jetzt bin ich gespannt, ob und wenn ja was der Ostholsteiner Anzeiger zur Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus berichten wird.

– Quelle: https://www.shz.de/21597942 ©2018
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/cdu-macht-politik-im-neuen-haushalt-id21597942.html

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