Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im SteP vorgestellt.

Am Mittwoch, dem 13. März tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung in den Räumen der Tourist Info im Bahnhof.

Der inhaltliche TEil begann mit dem Bericht der Verwaltung.

Der Bürgermeister beantwortete eine Frage von Herrn Gampert aus einer vorherigen Sitzung zu den geplanten Pollern. Die Wartungskosten für baugleiche Ploller in Oldesloe betrugen nach Auskunft des Herrn Bürgermeisters  insgesammt 700,– Euro für vier Anlagen. Der Hinweis von Herrn Gampert (FWG), noch einmal in Scharbeutz nachzufragen, wurde auch von der Selbstverwaltung mit wenig Begeisterung aufgenommen.

Darüber hinaus steht ein weiterer Umbau am Gymnasium Schloß Plön an. Nach Abschluß der Arbeiten am „neuen“ Neubau soll der Cafeteria – Trakt deutlich vergrößert werden. Derzeit wird die Realisierbarkeit geprüft. Wenn der Umbau abgeschossen ist, wird der „alte“ Neubau aus den siebziger Jahren abgerissen.
Durch die Baumaßnahme am Cafeteria-Trakt soll vermieden werden, einen weiteren Anbau an den „neuen“ Neubau zu setzen, der dann den Rest des Schulhofes noch einmal verkleinert.

In der Ulmenstraße steht die Stadt in Verhandlung mit der Gewerblichen- und der Wankendorfer Baugenossenschaft. Hier sollen 7 zusätzliche Wohneinheiten entstehen und durch einen Flächentausch und weitere Vereinbarungen könnten bis zu 30 zusätzliche Stell- und Parkplätze entstehen. Die zusätzlich entstehenden Kosten belaufen sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen auf 70.000,– Euro. Das Stimmungsbild im Ausschuß war vom Grundsatz her positiv, so daß der Bürgermeister die politische Rückendeckung für weitere Gespräche mit den Baugenossenschaften hat.

Auch aus der Selbstverwaltung gab es Berichte bzw. Anfragen

Frau Meyer (Bündnis 90 / Die Grünen) berichtete über ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes, auf dessen Basis ein Tempo 30 Abschnitt in Eckernförde eingeführt wurde.
(Anm.: Die Presse berichtete darüber und darüber, daß die Maßnehme bei den Autofahrer*innen zu Unmut geführt hat und diese ihren Unmut mit trotzigen Hupkonzerten zum Ausdruck bringen.)
Sie führte aus, daß die Einrichtung von Tempo 30 Abschnitten auf Bundesstraßen damit nicht mehr alleine aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt werden kann, sondern auch aus Gründen des Lärmschutzes. Frau Meyer fragte nach, ob die Verwaltung prüfen könne, ob das Urteil auch eine Anwendung für Plön möglich machen würde.
Wir hatten über das Thema bereits im Vorfeld diskutiert und halten eine solche Maßnahme durchaus für denkbar.

Mit dem neuen Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) stand ein langfristig sehr bedeutsames Thema auf der Tagesordnung. Ich persönlich fand die Vorlage der Verwaltung inhaltlich ziemlich dünn. Sie kam über eine kurze Zusammenfassung nicht hinaus und enthielt weder Bewertungen noch Empfehlungen. Allerdings waren die beiden wesentlichen Punkte aufgeführt.
Plön behält seine Stellung als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
Plön wird gemeinsam mit Eutin und Malente in einen Schwerpunktraum Tourismus und Erholung aufgenommen. Es handelt sich dabei um den ersten Schwerpunktraum, der nicht direkt an einer der Küsten liegt.
Ich persönlich hielt die Vorlage erst einmal nicht für beratungs- oder beschlußfähig und hatte daher beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, was aber nicht erfolgte. Der Bürgermeister betonte, daß die Vorlage erst einmal nur der Information über den LEP dienen würde. Die Fraktionen können jetzt den LEP lesen und Beiträge für die Stellungnahme an die Verwaltung geben. Das wäre, sagen wir mal, ein gewöhnungsbedürftiges Vorgehen. Vielmehr wäre es nach meiner Auffassung richtig, daß die Verwaltung den LEP mit seinem gesamten Sachverstand durcharbeitet und die einzelnen Punkte analysiert, Vor- oder Nachteile darstellt, diese abwägt, bewertet und Empfehlungen für eine Stellungnahme der Stadt formuliert, über die die Politik dann beraten kann. Das brachte ich so zum Ausdruck und dieser Auffassung folgte auch der Ausschußvorsitzende Herr Meltzer (CDU) und der Rest des Ausschusses.
Bemerkenswert fand ich, daß die Verwaltung den Schwerpunkt Siedlungsbau als „betroffene Belange der Stadt Plön“ ausdrücklich aufgeführt hat und unterschwellig aber offenkundig für eine Fortsetzung der Planungen auf den Trammer Seewiesen argumentierte. Dabei hat sich nach meiner Einschätzung hier im Vergleich zum alten LEP gar nichts geändert.
Ich finde, daß die Belange der Stadt Plön auch dadurch betroffen sind, daß die Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön im Kapitel Regionalverkehr gar nicht aufgeführt ist, anders als die Strecke Kiel – Schönberg. Davon ist in der Vorlage der Verwaltung aber nichts zu finden.
Die Liste der nicht aufgeführten „betroffenen Belange“ ließe sich durchaus noch verlängern.
Darüber hinaus wurde in der weiteren Diskussion festgestellt, daß der LEP auch in erheblichem Maße Belange des Umwelt und Naturschutzes und des Tourismus betrifft. Vor diesem Hintergund wurde geäußert, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sich ebenfalls mit der Stellungnahme zum LEP befassen sollte.

Die nächsten beiden TAgesordnungspunkte betrafen das Gewerbegebiet Behler Weg. Hier hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises einen Weg aufgezeigt, eine weitere Fläche für eine Erweiterung des Gewerbegebietes auszuweisen. Es wurde beschlossen, die erforderlichen planerischen Grundlagen zu schaffen, um die Fläche zu aktiviren.

Anschließend ging es um die Zukunft der Bootsvermietung „Tante Thea“ Der Bürgermeister berichtete, daß die Fläche nunmehr von der Stadt gepachtet sei. Pacht sei aber keine geeignete Grundlage für eine Investitionssicherung, weder für die Stadt noch für einen Investor.
Der bestehende Bau ist ein Schwarzbau aus dem Jahr 1949, der teilweise erweitert wurde. Seit 1975 gibt es eine Akte, die im wesentlichen die ständige Verlängerung des Betriebes um jeweils 5 Jahre beinhaltete. Auf meine Nachfrage hin bestätigte der Herr Bürgermeister, daß auch die vorhandenen gastronomischen Einrichtungen nicht weiter betrieben werden können, da sie nicht mehr den Anforderungen entsprechen und ein neuer Betreiber die Räumlichkeiten so herrichten müßte, daß sie heutigen Anforderungen entsprechen. Damit überhaupt etwas passieren kann, muß auf jeden Fall Baurecht geschaffen werden. Tatsächlich soll es sogar einen Bebauungsplan geben, der aber bei der Stadt als nicht anwendbar eingestuft ist, wobei der Kreis das möglicherweise anders sieht. Aber auch das würde nicht weiter helfen, weil der Bereich als Wald eingetragen ist.
Hier sind weitere Abklärungsprozesse erforderlich und es wird ein aufwendiges und langwieriges Verfahren. Die Toilettenanlage soll aber erst einmal weiter betrieben werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 6, Johannisstraße

Heute fand um 18:30 Uhr im Bahnhof eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße“ statt. Dies erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die noch bis zum 27. April läuft. Bis dahin haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen an die Stadt zu geben. Die werden dann, ebenso wie die Anmerkungen anderer Behörden und der Träger öffentlicher Belange, im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert und abgewogen. Danach wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt über den Entwurf des Planes und mögliche Änderungen beraten und abstimmen. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann in der Ratsversammlung. Wird dem Plan dort zugestimmt, dann wird er rechtskräftig.
Mit ca. 60 Personen war die Versammlung recht gut besucht. Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt waren Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) und ich vertreten.

Die Johannisstraße liegt in einem der ältesten Viertel der Stadt, der 1685 unter Herzog Hans Adolf (https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Adolf_(Schleswig-Holstein-Sonderburg-Pl%C3%B6n))errichteten Neustadt. Die Straße ist wesentlicher Bestandteil des historischen Sadtbildes und damit wegen seiner kulturellen und damit auch wegen seiner touristischen Bedeutung schützenswert. Um diesen Schutz zu gewährleisten hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt schon vor einigen Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll vermieden werden, daß hier Gebäude entstehen, die den Charakter der Straße entstellen. Außerdem werden im Bereich Hans Adolf Straße Baufenster ausgewiesen, in denen Wohngebäude errichtet werden können. Dazu müßten Grundstücke zusammengelegt werden, die jetzigen Eigentümer müßten sich einigen und das zusammengelegte Grundstück dann selber bebauen oder an einen Investor verkaufen. Die Stadt schafft damit ein Angebot, niemand kann gezwungen werden, sein Grundstück zu verkaufen.
Zu guter letzt ist der Plan auch geeignet, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, da die Möglichkeiten zur Bebauung der rückwärtigen Flächen nunmehr geregelt werden. Künftig ist klar, was gebaut werden darf und was nicht. Damit werden Eigentümer*innen vor möglicherweise als überdimensioniert empfundenen Bauvorhaben ihrer Nachbarn geschützt.

Die Ausführungen des Stadtplaners und der Verwaltung waren gut verständlich. Natürlich spielt bei einem Bebauungsplan immer die Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen eine Rolle, weil der Bebauungsplan die bauliche Entwicklung regelt und Vorgaben macht, was von Eigentümern als Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit gesehen und grundsätzlich abgelehnt wird. Da die Fürsprecher der öffentlichen Interessen an anderer Stelle zu Wort kommen, kann auf öffentlichen Informationsveranstaltungen immer schnell der Eindruck entstehen, daß neue Bebauungspläne von der Bevölkerung abgelehnt werden. Das war heute aber nicht der Fall, die Veranstaltung lief ausgesprochen sachlich ab. Viele Fragen bezogen sich auf die zukünftigen Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Selbstverständlich nehmen die Eigentümer*innen hier ihre Interessen wahr, das ist auch der Sinn der Bürgerbeteiligung. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß bei der Nutzung von bestehenden Gebäuden im rückwärtigen Bereich noch Anpassungen erfolgen, etwa wenn aus einem Stallgebäude eine Wohnung werden sollen. Das muß man sich dann im Detail noch genauer ansehen.

Ein weiteres Thema war die Verkehrs- und Parksituation in der Johannisstraße. Sie war nicht Bestandteil der Planung. Tatsächlich ist die Johannisstraße häufig zugeparkt. Anwohner*innen nehmen die Straße ebenso in Anspruch wie Einheimische und Gäste, da die Parkplätze dort kostenfrei und innenstadtnah sind. Zum Teil stehen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße, so daß für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen ist. Auf die Frage, ob man dort nicht Anwohnerparkplätze schaffen könnte, sagte der Bürgermeister, daß der das umsetzen würde, wenn sich in der Straße eine Mehrheit für eine solche Lösung findet. Er gab aber zu bedenken, daß für eine entsprechende Plakette Gebühren in Höhe von 30,– Euro pro Jahr zu erheben wären und nicht garantiert werden kann, daß die Plaketteninhaber*innen auch tatsächlich einen Parkplatz bekommen. Bei einer Abfrage des Stimmungsbildes meldeten sich lediglich drei Personen für eine solche Lösung. Vielleicht sollte man hier aber nicht nur die Eigentümer der Häuser in der Johannisstraße befragen, sondern die Bewohner*innen. Ich würde eine solche Befragung unterstützen.
Parkraum und seine Verwaltung ist in vielen Städten ein ständiger Diskussions- und Ärgerpunkt.
Da ist Plön keine Ausnahme.