Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 6, Johannisstraße

Heute fand um 18:30 Uhr im Bahnhof eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße“ statt. Dies erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die noch bis zum 27. April läuft. Bis dahin haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen an die Stadt zu geben. Die werden dann, ebenso wie die Anmerkungen anderer Behörden und der Träger öffentlicher Belange, im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert und abgewogen. Danach wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt über den Entwurf des Planes und mögliche Änderungen beraten und abstimmen. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann in der Ratsversammlung. Wird dem Plan dort zugestimmt, dann wird er rechtskräftig.
Mit ca. 60 Personen war die Versammlung recht gut besucht. Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt waren Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) und ich vertreten.

Die Johannisstraße liegt in einem der ältesten Viertel der Stadt, der 1685 unter Herzog Hans Adolf (https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Adolf_(Schleswig-Holstein-Sonderburg-Pl%C3%B6n))errichteten Neustadt. Die Straße ist wesentlicher Bestandteil des historischen Sadtbildes und damit wegen seiner kulturellen und damit auch wegen seiner touristischen Bedeutung schützenswert. Um diesen Schutz zu gewährleisten hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt schon vor einigen Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll vermieden werden, daß hier Gebäude entstehen, die den Charakter der Straße entstellen. Außerdem werden im Bereich Hans Adolf Straße Baufenster ausgewiesen, in denen Wohngebäude errichtet werden können. Dazu müßten Grundstücke zusammengelegt werden, die jetzigen Eigentümer müßten sich einigen und das zusammengelegte Grundstück dann selber bebauen oder an einen Investor verkaufen. Die Stadt schafft damit ein Angebot, niemand kann gezwungen werden, sein Grundstück zu verkaufen.
Zu guter letzt ist der Plan auch geeignet, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, da die Möglichkeiten zur Bebauung der rückwärtigen Flächen nunmehr geregelt werden. Künftig ist klar, was gebaut werden darf und was nicht. Damit werden Eigentümer*innen vor möglicherweise als überdimensioniert empfundenen Bauvorhaben ihrer Nachbarn geschützt.

Die Ausführungen des Stadtplaners und der Verwaltung waren gut verständlich. Natürlich spielt bei einem Bebauungsplan immer die Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen eine Rolle, weil der Bebauungsplan die bauliche Entwicklung regelt und Vorgaben macht, was von Eigentümern als Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit gesehen und grundsätzlich abgelehnt wird. Da die Fürsprecher der öffentlichen Interessen an anderer Stelle zu Wort kommen, kann auf öffentlichen Informationsveranstaltungen immer schnell der Eindruck entstehen, daß neue Bebauungspläne von der Bevölkerung abgelehnt werden. Das war heute aber nicht der Fall, die Veranstaltung lief ausgesprochen sachlich ab. Viele Fragen bezogen sich auf die zukünftigen Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Selbstverständlich nehmen die Eigentümer*innen hier ihre Interessen wahr, das ist auch der Sinn der Bürgerbeteiligung. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß bei der Nutzung von bestehenden Gebäuden im rückwärtigen Bereich noch Anpassungen erfolgen, etwa wenn aus einem Stallgebäude eine Wohnung werden sollen. Das muß man sich dann im Detail noch genauer ansehen.

Ein weiteres Thema war die Verkehrs- und Parksituation in der Johannisstraße. Sie war nicht Bestandteil der Planung. Tatsächlich ist die Johannisstraße häufig zugeparkt. Anwohner*innen nehmen die Straße ebenso in Anspruch wie Einheimische und Gäste, da die Parkplätze dort kostenfrei und innenstadtnah sind. Zum Teil stehen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße, so daß für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen ist. Auf die Frage, ob man dort nicht Anwohnerparkplätze schaffen könnte, sagte der Bürgermeister, daß der das umsetzen würde, wenn sich in der Straße eine Mehrheit für eine solche Lösung findet. Er gab aber zu bedenken, daß für eine entsprechende Plakette Gebühren in Höhe von 30,– Euro pro Jahr zu erheben wären und nicht garantiert werden kann, daß die Plaketteninhaber*innen auch tatsächlich einen Parkplatz bekommen. Bei einer Abfrage des Stimmungsbildes meldeten sich lediglich drei Personen für eine solche Lösung. Vielleicht sollte man hier aber nicht nur die Eigentümer der Häuser in der Johannisstraße befragen, sondern die Bewohner*innen. Ich würde eine solche Befragung unterstützen.
Parkraum und seine Verwaltung ist in vielen Städten ein ständiger Diskussions- und Ärgerpunkt.
Da ist Plön keine Ausnahme.

Sondersitzung des SteU zum Gänsemarktviertel

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Thema war die erneute  Auslegung des Bebauungsplanes 7c, 1. Änderung (Gänsemarktviertel). Hier kann ich einen echten Erfolg verbuchen. Für die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 7c sollen jetzt ausschließlich rote Ziegel vorgeschrieben werden. Ansonsten habe ich mich in den vergangenen Tagen recht vehement dafür eingesetzt, daß die im vergangenen Jahr als Kompromiß erarbeitet Lösung „Altstadtzeile“ weiterhin umgesetzt wird. Das hätte ich mir sparen können, wenn der verschickte B-Plan besser lesbar gewesen wäre und man die Beibehaltung der bisherigen Grundzüge der Planung bei der Vorstellung des überarbeiteten Planes vor zwei Wochen deutlich zum Ausdruck gebracht hätte.
In der Sitzung auch klar, daß die drei Buchen leider nicht zu halten sind. Der zweite hinzugezogene Baumgutachter hatte festgestellt, daß einer der drei großen Bäume gefällt werden muß und die anderen Beiden unter den Bauarbeiten erheblich leiden werden. Daher empfiehlt er, alle drei Buchen zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Nach längerer Diskussion kam der Ausschuß zu der Entscheidung, die Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchzuführen. Auch der Umweltschutzbeauftragte stimmte dieser Lösung zu.
Die CDU-Vertreter hatten im Vorfeld eine Liste mit Vorschlägen erarbeitet, die sie im B-Plan berücksichtigt wissen wollten. Teile der Vorschläge waren sinngemäß bereits im vorgelegten Plan enthalten, andere wurden aufgenommen. So sollen jetzt auch nicht glänzende enobierte Dachziegel (Ziegel mit einer farbigen Tonbeschichtung) zulässig sein.
Der Hinweis des Ausschußvorsitzenden, nicht erneut Themen aufzugreifen, über die schon abgestimmt wurde, ist zwar vom Vorgehen her nachvollziehbar, der Hinweis aus Kreisen der CDU, daß ein B-Planverfahren ergebnisoffen ist, trifft aber zu.
Herr Dr Erdtmann (FWG) schloß sich der Stellungnahme des Kreises an und betonte, daß der Neubau an Stelle des alten Gerberhofes zu groß ist und das Herreinragen des Baukörpers in den jetzigen Freiraum entlang der Schwentine das Stadtbild negativ verändern wird. Er enthielt sich er Stimme, alle anderen Mitglieder des Ausschusses stimmten der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes zu. Das Abstimmungsergebnis ist damit einstimmig.

Da die Lösung „Altstadtzeile“ beibehalten wird und meine wiederholt geäußerte Forderung „Roter Klinker, Lochfassade, stehende Fensterformate“ für die Strassenfassade des Hauses Lübecker Straße 9 in den B-Plan aufgenommen werden soll, begrüße ich den Verlauf und das Ergebnis der Sitzung, auch wenn ich die Vorbehalte von Dr. Erdtmann absolut nachvollziehen kann.
Hier kommt ein Projekt voran, das für die Stadtentwicklung wirklich richtungsweisen und wichtig ist.

Die Berichterstattung der KN zum Thema empfinde ich als lückenhaft. Darüber hinaus erweckt unsere Lokalzeitung leider den Anschein, daß sie ihre Leser*innen für zu blöd hält, den Unterschied zwischen einer Bauamtsleiterin und einer Teamleiterin Bauen zu verstehen. Stattdessen verwendet sie lieber den griffigeren, aber fachlich falschen Ausdruck. Ich hab mir aber vorgenommen, mich in Zukunft nur noch sehr sporadisch dazu zu äußern.