In der Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch (15. Dezember) wurde die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Gebührenpflicht für Genehmigungen und der Schutz von Obstbäumen.
Die Änderung der Baumschutzsatzung wurde durch ein Bauprojekt der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft angestoßen. Um ein gefälliges Straßenbild und eine optimale Aufstellung der Gebäude einschließlich der Nebenanlagen (Fahrradstand, Entsorgungscontainer, Wegeführung) zu gewährleisten, hätten im Ölmühlenquartier sechs Birken gefällt werden müssen. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte dem zugestimmt und sein Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wollte dem nicht folgen. Der Bürgermeister bemerkte, daß die alte Baumschutzsatzung das nicht zulasse und regte eine Änderung der Baumschutzsatzung an. Die Änderung wurde auf den Weg gebracht. Dann stellte sich aber heraus, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen – anders als bei der Erteilung des Einvernehmens zu bestimmten Bauvorhaben – keine Beteiligung der politisch gewählten Gremien vorgesehen ist.
Dieser Hinweis kam aus der Kreisverwaltung.
Die städtische Verwaltung hatte dann einen Entwurf erarbeitet, der folgende Neuerungen beinhaltet:
1. Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für die Beantragung von Fällgenehmigungen. Sie beträgt 90,- € und wird fällig, wenn ein Antrag genehmigt wird.
Abgelehnte Anträge bleiben kostenfrei.
Zudem gibt es klare Regelungen für Ersatzpflanzungen.
2. Obstbäume werden zusätzlich unter Schutz gestellt. Sie konnten bisher genehmigungsfrei gefällt werden.
Ich hätte es sehr begrüßt, wenn es im Bezug auf die Fällung von Bäumen einen politischen Entscheidungsvorbehalt gegeben hätte. Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt. Dass das rechtlich ausgeschlossen ist, hat sich erst später im Laufe des Verfahrens herausgestellt, als der Kreis unsere städtische Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat. Das akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es nicht gut finde.
Ferner habe ich mich dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht unter Schutz gestellt werden. Ich erkenne uneingeschränkt an, daß Obstbäume einen hohen ökologischen Wert haben (ich selber habe mehrere Apfelbäume, eine Quitte und eine Pflaume in meinem Hausgarten). Allerdings ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Satzung auch kontrolliert werden muß. Hier sehe ich zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zukommen. Die Verwaltung hat zwar seinerzeit erklärt, dass sie das problemlos mit erledigen könne. Allerdings, wenn ich mir die Vorlage zum Stellenplan ansehe und mich richtig an dessen Diskussion in der Ratsversammlung erinnere, wo darauf hingewiesen wurde wie belastet auch die Umweltabteilung ist, weiß ich nicht so recht, was ich für richtig halten soll.
Da eine politische Beteiligung an der Entscheidung über Baumfällungen rechtlich nicht möglich ist und weil zumindest abgelehnte Anträge auch zukünftig nicht gebührenpflichtig sein sollen, habe ich der geänderten Baumschutzsatzung zugestimmt. Der gesamte Vorlauf des Beschlusses hat ohnehin gezeigt, dass es in der Ratsversammlung eine große Mehrheit für den Beschluss geben wird. Einen eigenen Redebeitrag habe ich mir und den Kolleg*innen dann erspart.
Ich hoffe aber, dass die Bürger*innen jetzt nicht präventiv zur Säge greifen und ihre alten Obstbäume fällen, bevor die Fällgenehmigung kostenpflichtig wird. Wenn es darauf hinauslaufen würde, hätten wir mit unserer Entscheidung dem Baumschutz einen Bärendienst erwiesen.
Da es ja mittlerweile üblich ist, Vorlagen der Verwaltung, sofern sie „grüne Themen“ betreffen, mit Aphorismen auszuschmücken, kommentiere ich mein Abstimmungsverhalten mal mit dem Titel des Sex Pistol Albums: „Flogging a dead Horse“.
Es lohnt sich nicht, auf ein totes Pferd einzuprügeln.