Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller äußerte zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, daß es wohl eine sehr kurze Sitzung wird. Zwei Stunden sind kürzer als sonst, aber von kurz kann auch nicht so richtig die Rede sein. Das Thema Baulandaktivierung und B-Planänderung für das Gewerbegebiet boten breiten Raum für die Diskussion. Hinzu kamen auch noch die Berichte aus der Verwaltung.
Thema Baulandaktivierung.
Das Thema Baulandaktivierung leitet sich aus dem Neubauprojekt Seewiesen (Anm. 1) ab. Der Gesetzgeber sieht vor, daß die Entwicklung im Innenbereich zu erfolgen hat. Lediglich wenn das Potential im Innenraum ausgeschöpft ist, darf im Außenbereich gebaut werden. In dem Fall ist eine Potentialanalyse für den Innenbereich ist vom Verfahren her zwingend erforderlich. Die Seewiesen liegen im Außenbereich.
Die Potentialanalyse hat ergeben, daß im Plöner Innenbereich grundsätzlich auch in den kommenden Jahren ausreichend Potential vorhanden ist, um eine Bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnraum sicherzustellen. Sie enthält allerdings auch die Empfehlung, ein Neubaugebiet auf der “Grünen Wiese” zu entwickeln, das in seinem Umfang zufälligerweise wie maßgeschneidert für die Seewiesen ist.
Das Thema Baulandaktivierung wurde ursprünglich von der CDU aufgebracht. Nach meiner Einschätzung wollte sie durch eine Umfrage bei Grundstückseigentümern, die über möglicherweise verfügbare Bauflächen verfügen, das an sich positive Ergebnis der Potentialanalyse in Frage stellen, um den Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen begründen zu können. Die maßgeschneiderte Empfehlung für das Neubaugebiet war im Entwurf der Potentialanalyse nicht enthalten. Sie wurde erst nach der Diskussion des Entwurfes aufgenommen und ist seither im Beschlußdokument enthalten. Nach meiner Überzeugung wurde sie erst aufgrund von politischem Druck eingefügt, um das Projekt Seewiesen überhaupt weiterführen zu können. Da die CDU nach wie vor an dem Projekt Neubaugebiet Seewiesen festhält, schien es ihr darauf anzukommen, die Zahlen der Potentialanalyse in Frage zu stellen.
Bestärkt werde ich in meiner Annahme durch den Umstand, daß im ursprünglichen Antrag festgelegt werden sollte, die nicht zurücklaufenden Fragebögen als Nein-Stimmen zu werten. Das ist an der Grenze zur Fragwürdigkeit.
Hinzu kommt, daß der ursprüngliche Entwurf des Anschreiben an die Grundstückseigentümer*innen nicht nur nach meiner Auffassung geeignet war, Nein-Stimmen zu generieren. Daher wurde er auf Bestreben der Ausschußmitglieder nachgebessert.
Die jetzt vorliegenden Zahlen wurden seit der letzten Sitzung des SteU erstmals mit dem Kreis (Untere Naturschutzbehörde, Denkmalschutz, Kreisplanung und Bauaufsicht) abgestimmt. Die Abstimmung mit dem Kreis hatte ich schon seit Jahren gefordert, als es um die Erstellung der Potentialanalyse ging. Dieser Forderung ist man nicht nachgekommen.
Der Grund dafür ist vermutlich, daß man sich die Potentialanalyse schönfärben wollte, ohne sich dabei von anderen Fachleuten in die Karten gucken lassen zu wollen.
Die fehlenden Abstimmung mit dem Kreis ist auch der Grund, daß sich eine an sich simpler Verwaltungsvorgang über drei Monate hinzieht.
Jetzt stehen folgende Zahlen fest: In Plön gibt es 141 Grundstücke, auf denen 171 Wohneinheiten errichtet werden können. Dabei handelt es sich ausschließlich um Grundstücke, für die bereits heute Baurecht besteht (Anm. 2).
So fest stehen die Zahlen dann aber doch nicht:
Nicht erfaßt sind Grundstücke, für die man über eine entsprechende Bauleitplanung noch Baurecht schaffen könnte. Nicht erfaßt sind auch Ausbauten von Dachgeschossen, in denen neue Wohneinheiten entstehen. Darüber hinaus zeigt die Praxis, daß immer wieder Anträge für Neubauten auf Grundstücken gestellt und genehmigt werden, die in der Potentialanalyse gar nicht aufgezeigt wurden.
Mit dem heutigen Beschluß, den Fragebogen zu versenden, um mit einer aktiven Baulandaktivierung zu beginnen, ist die ursprüngliche Absicht in ihr Gegenteil verkehrt worden.
Ein weiterer Sargnagel für die Totgeburt Seewiesen.
Thema Bebauungsplan Gewerbegebiet
Der derzeitige Bebauungsplan für das Gewerbegebiet am Behler Weg entspricht nicht mehr den real existierenden Tatsachen, der gültigen Rechtslage und den Anforderungen an eine zielgerichtete Entwicklung des Bereiches. Die Verwaltung wurde beauftragt, für eine der kommenden Sitzungen einen Aufstellungsbeschluß für die vierte Änderung des Bebauungsplanes 14 vorzugbereiten. Die Verwaltung sieht sich aufgrund der Arbeitsbelastung außer Stande, den Bebauungsplan selber zu überarbeiten. Die voraussichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Planungsbüros wurden mit 62.000,– Euro beziffert. Nach meiner Meinung kann man dafür auch befristet für ein Jahr eine Fachkraft einstellen, sofern diese auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Diese Option sollte zumindest geprüft werden.
Mitteilungen aus der Verwaltung:
– Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung kann vermutlich Ende April begonnen werden. Als erste Maßnahme werden die energieintensiven Straßenkreuzungen in Angriff genommen. Weitere Straßenzüge folgen später. Frau Dr. Unbehau (B90/Die Grünen) beklagte die Verzögerungen bei der Umsetzung. Die Fraktion von B90/Die Grünen hatte die Umrüstung seinerzeit angestoßen.
– Zu den Straßenbauarbeiten am Steinbergweg hatte es heute einen behördenübergreifenden Abstimmungstermin mit dem Bodengutachter gegeben. Jetzt sollen die erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen ermittelt werden. Wann die Ergebnisse vorliegen, ist noch nicht klar, sobald sie vorliegen, sollen sie auch den Grundstückseigentümern zugänglich gemacht werden.
– Das Land fordert von der Stadt Plön ein Lärmschutzaktionsplan, um geltendes EU-Recht umzusetzen. Sollte der Plan nicht bis Juli vorliegen oder in Erarbeitung sein, droht die Ersatzvornahme. Dann würde das Land ein Büro beauftragen, die Stadt hätte die Kosten zu übernehmen. Das gilt es zu vermeiden. Der Ausschußvorsitzende Herr Möller führte aus, daß die Erstellung des Planes zwar verpflichtend sein nicht aber seine Umsetzung. Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt entgegnete, daß Lärm gesundheitsschädlich sei und es Aufgabe der Stadt sei, die Bürger*innen davor zu schützen. Der Lärmschutzaktionsplan könnte frühestens am 27. September in der Ratsversammlung beschlossen werden.
Daß ein entsprechender Plan zu erstellen ist, ist seit Jahren bekannt. Passiert ist nicht viel. Gehässig könnte ich anmerken, weil die Verwaltung mit den Arbeiten für den Planungsverband Seewiesen sowie anderen Pflichtaufgaben an der Grenze zur Überlastung angelangt ist.
– Das Land hat zu viel Geld. Es fordert die Stadt auf, sich an einem Interessensbekundungsverfahren für ein Förderprogramm zu beteiligen. Hoffentlich verläuft das nicht so im Sande wie das letzte Mal für das Förderprgramm kleine Städte und Gemeinden. Leider kann ich hier nicht ins Detail gehen.
Anmerkungen:
Anm. 1: Es handelt sich nach wie vor um das selbe Gebiet, den selben Planungsverband und den selben Investor. Die Umbenennung erfolgte meiner Meinung nach, um das von der Mehrzahl der Plöner*innen nicht gewollte Baugebiet mit seinem problembehafteten Namen unter einem unbelasteten Namen weiterzuführen, quasi unter fremder Flagge. Der Kürze, aber auch der inhaltlichen Klarheit wegen, verwende ich den alten und bekannten Begriff weiter.
Anm. 2: Aus der Umfrage an sich ergibt sich noch kein Baurecht, hier ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.