1848 kam es im Deutschen Bund zur Märzrevolution. Dänemark nutzte die Zeit des gesellschaftlichen Umbruches für den Versuch, den Landesteil Schleswig vom Landesteil Holstein zu trennen. Am 13. April 1948 kam es zum Krieg. Unter Berufung auf die Bundesverfassung wurde vom Bundestag der militärische Einmarsch von 6 Divisionen des Bundeskorps in Schleswig und Holstein angeordnet. Dänemark antwortete am 14. Mai mit der Aufbringung deutscher Handelsschiffe in Nord- und Ostsee und begann am 1. Mai mit der Blockade deutscher Häfen. Der Deutsche Bund verfügte zu dieser Zeit zwar über 10 Armeekorps, die maritimen Interessen wurden bis dahin durch Großbritannien, die Vereinigten Niederlande, Östereich und Dänemark wahrgenommen. Die Marine bestand aber nur aus 4 Einheiten, davon 2 Kanonenjollen, und war damit der Dänischen Marine, die über 105 Einheiten, davon je 6 Linienschiffe und Fregatten verfügte, hoffnungslos unterlegen. Darüber hinaus besaßen Preussen und Schleswig Holstein über Marinekräfte von untergeordneter Bedeutung.
Bereits am 13. Mai wurde im Bundestag der Antrag zur Aufstellung einer Deutschen Flotte eingebracht, am 18. Mai setzte die Nationalversammlung einen Marine Ausschuß ein. Zusätzlich wurde eine Marinekommission unter dem Vorsitz des Prinzen Adalbert von Preußen gegründet. Mitte Mai veröffentlichte der “Fünfziger Ausschuß” einen “Aufruf zur Gründung einer deutschen Kriegsflotte” und rief zu einer Spendenaktion auf. Auf der 16. Sitzung der Nationalversammlung, am 14. Juni 1848, wurde über die Bewilligung von 6 Mio Talern für die Gründung einer deutschen Flotte beraten und es wurden 3 Mio Taler als Sofortmaßnahme bewilligt. Mit der Veröffentlichung im Reichs-Gesetz-Blatt vom 14. Oktober 1848 wurde das Ministerium der Finanzen mit dem Vollzug der Verordnung beauftragt.
Im März 1850 war der Aufbau der Reichsflotte im wesentlichen abgeschlossen. Sie verfügte zu dem Zeitpunkt über 9 dampfgetriebene Fregatten und Korvetten sowie 27 Kanonenboote. Nach Ablösung des Prinzen Adalbert von Preußen wurde die Führung am 5. April 1849 an Kapitän Karl Rudolf Bromme, später auch als Admiral Brommy bekannt, übertragen. Am 4. Juni 1849 kam es dann im Rahmen einer Erkundungsfahrt mit dänischen Einheiten zu einem Seegefecht bei Helgoland, das auf Grund des Eingreifens der auf der damals englischen Insel stationierten britischen Kräfte abgebrochen werden mußte.
Nach dem Scheitern der Revolution und der Herstellung des alten Bundestages wurde am 2. April 1852 die Auflösung der Reichsflotte beschlossen.
Auch wenn das ganze Verfahren – wie oben beschrieben – kompliziert und bürokratisch klingt, fast schon so wie vieles heute, muß der Aufbau der Reichsflotte – vom Beschluß bis zum ersten Gefecht vergingen weniger als ein Jahr – eine ungeheuer dynamischer Vorgang gewesen sein, der durch klare Vorstellungen und Tatkraft bestimmt wurde und damit auch heute noch ein Beispiel geben kann.