Wiedereingliederung des Bauhofes

Die wohl wichtigste Entscheidung der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses wurde zum Tagesordnungspunkt 7 / “Rückführung des Baubetriebshofes von den Stadtwerken Plön AöR zur Stadt Plön” getroffen.
Einstimmig (11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung) faßte der Ausschuß den Beschluß, der Ratsversammlung folgendes zu empfehlen:
– Rückführung des Baubetriebshofes aus der AöR zur Stadt Plön als Regiebetrieb.
– Planung der Umsetzung der Leitung des Baubetriebshofes.
Die Wiedereingliederung des Bauhofes in die Verwaltung soll spätestens zum 01. Januar 2023 abgeschossen sein.

Damit ist zwar noch keine endgültige Entscheidung gefallen, aber die Richtung ist vorgegeben.
Die Ratsversammlung wird am 15. Dezember über diesen Schritt zu beschließen haben.
Wenn im Rahmen der weiteren Prüfung keine gravierenden Gründe erkannt werden, die zu einem Überdenken der Entscheidung führen sollten, wird dieser Weg beschritten.

In der Diskussion konnte niemand sagen, warum der Baubetriebshof seinerzeit aus der Verwaltung ausgegliedert wurde. Im Grunde genommen ist das für die aktuell anstehende Entscheidung auch belanglos.
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden künftig Umsatzsteuern auf Bauhofleistungen zu zahlen sein, weil der Bauhof nunmehr als externer Dienstleister angesehen wird.
Durch die Wiedereingliederung in die Verwaltung wird die Tätigkeit des Bauhofes zu einer Tätigkeit innerhalb der Verwaltung. Damit fällt auch keine Umsatzsteuer an.

Alle Denkansätze, die daraus hinauflaufen, Rasenmäher und Papierkörbe leeren zu hoheitlichen Aufgaben umzudeuten, um die AöR bei den Stadtwerken zu lassen, sind eher fragwürdig und angreifbar. 
Herr Hochstädter vom Büro Sander + Partner berät die Verwaltung und hat die Thematik noch einmal anschaulich erörtert.

Würde diese Wiedereingliederung nicht erfolgen, würden sich die Rechnungen, die die Stadtwerke bislang an die Stadt schicken, zukünftig um die Umsatzsteuer (üblicherweise 19%) erhöhen.
Daher ist es im Grunde genommen schon ein Gebot des wirtschaftlichen Handelns, diesen Weg zu gehen.

Am Personalbestand soll sich nichts ändern, lediglich die Organisationsstruktur wird angepaßt. Die Überlegungen des Bürgermeisters laufen darauf hinaus, den Betriebsleiter als Teamleiter im Fachbereich 2 anzusiedeln. Das wird im Detail natürlich noch zu klären sein.

Möglicherweise wird es noch zu einer Diskussion kommen, ob die Wiedereingliederung zu einer Gebührenerhöhung führt. Mit Sicherheit wäre eine Gebührenerhöhung vorprogrammiert, wenn wir diesen Schritt nicht gehen würden und künftig Umsatzsteuer zu zahlen hätten.
Aus meiner Erfahrung als Gebührenzahler heraus kann ich nur sagen, daß Gebühren auf lange Sicht gesehen immer gestiegen sind, vielleicht mit Ausnahme der Telefongebühren, aber das sind seit der Marktöffnung für Kommunikation auch keine Gebühren im eigentlichen Sinne mehr.
Ich vermute, dass sich die Gebühren für Leistungen des Bauhofes, z.B. Straßenreinigung, auf lange Sicht moderat erhöhen, da Personal- und Energiekosten ebenfalls eher steigen.
Wenn Kosten für den Geschäftsführer der AöR künftig nicht mehr eingerechnet werden, dann hat das nach meiner persönlichen Einschätzung eher nur einen kurzfristigen Einfluß auf die Gebührenhöhe. Aber ich möchte betonen, daß das eher persönliche Einschätzungen sind, die auf keinen verläßlichen Daten beruhen.
Eine verläßliche Aussage zur Gebührenentwicklung ist im Moment nicht möglich.

Aus dem Hauptausschuß

Gestern tagte der Hauptausschuß. Drei Themen erscheinen mir berichtenswert.

1. Ein sehr wesentliches Thema war der nicht-öffentlich geplante Tagesordnungspunkt 16 (Beteiligung an der SH-Netz AG, hier: Beratung und Beschluß).
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thorsten Pfau, fragte dazu bei der Beratung des Tagesordnungspunkt 1 (Feststellung der Tagesoordnung) nach, warum dieses Thema unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt werden solle, obwohl Geschäftsgeheimnisse der SH-Netz AG nicht betroffen seien. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses vertagt. Bis dahin soll geklärt werden, welche Anteile des Themenkomplexes öffentlich behandelt werden können und welche nicht.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, aber wer die Plöner Kommunalpolitik bisher aufmerksam verfolgt hat wird sich fragen, warum der Erwerb von Anteilen an der SH Netz AG auf der Tagesrdnung steht, wo die Beschlußlage doch die Vergabe der Wegenutzung (damit verbunden das Recht auf den Berieb der Strom- und Gasleitungen) an die Stadtwerke vorsieht.

2. Das Stadtbuchtfest 2017 findet vom 30. Juni bis 02. Juli statt, also nach der Kieler Woche und vor Beginn der Schulferien.

3. Ab 2017 ändern sich die Regelungen für die Umsatzsteuer. Es wird sich auf die Stadt Plön auswirken, allerdings ist noch nicht absehbar, in welcher Form. Es ist auch offen, ob die Stadt möglicherweise entstehende zusätzlichen Steueraufwendungen an mögliche Vertragspartner weitergeben kann. Es besteht aber die Möglichkeit, bis 2020 weiter nach den alten Regelungen zu verfahren, wenn dies rechtzeitig angemeldet wird. Sofern die Fortsetzung der bisherigen Praxis fristgerecht beantragt wird, soll es nach Angaben der Finanzverwaltung auch möglich sein, rückwirkend auf die neue Praxis umzusteigen. Das wäre natürlich sinnvoll, falls sich die neue Regelung für die Stadt besser rechnen sollte. Auf Anraten der Steuerberater hat der Ausschuß entschieden, eine Fortsetzung der bisherigen Regelung bis 2020 zu erwirken.