Ratsversammlung, Berichte und Einwohnerfragen

Die ersten Punkte der Tagesordnung einer Ratsversammlung sind in der Regel identisch. Nach der Begrüßung folgt die Abstimmung über die Tagesordnung. Am Mittwoch wurden zwei Tagesordnungspunkte abgesetzt, nämlich die Abstimmung über die Festsetzung der Kur- zund Fremdenverkehrsabgabe und die Kalkulation der Tourismusabgabe 2017 bis 2019. So wie es aussieht, wollen die Kolleginnen und Kollegen verhindern, die Abgabe gem. der Kalkulation mehr als zu verdoppeln.  Der Tatgesordnungspunkt war damit nicht beschlußreif und wurde zur weiteren Beratung in den Hauptausschuß überwiesen.
Dieser Auffassung schließe ich mich an. Eine Anpassung wird nicht zu vermeiden sein, aber eine Verdoppelung auf einen Schlag halte ich für falsch.

Anschließend berichten Bürgervorsteher und Bürgermeister.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Beteiligten für die würdevolle Ausrichtung des Volkstrauertages. Dem Dank schloß sich die Ratsversammlung durch langes und lautes Klopfen auf den Tischen an.

Darüber hinaus wurde der Verkauf eines Grundstückes bekanntgegeben.
Der diesjährige Neujahrsempfang in Plön wird am 08. Januar 2017 um 11:30 Uhr in der Sparkasse stattfinden, in der darauf folgenden Woche wird der Neujahrsempfang in unserer Partnerstadt Plau am See durchgeführt. Der Bürgervorsteher bemerkte, daß natürlich eine Delegation der Stadt nach Plau fahren wird und empfahl den Anwesenden, vielleicht ein Wochenende in Plau zu verbringen und den dortigen Neujahrsempfang zu besuchen.

Der Bürgermeister wies darauf hin, daß die Behindertentoilette am Bahnhof renoviert wird. Zur Abwehr weiterer Vandalismusschäden ist die Überwachung des Eingangsbereiches mit einer Videoanlage vorgesehen. Diese Maßnahme wäre ach mit dem Datenschutz abgestimmt.
Darüberhinaus bedankte er sich für die Vertretung durch den ersten Stadtrat Dr. Henning Höppner (SPD) für die Vertretung während seiner krankheitsbedingten Abwesenheit.

In der nachfolgenden Einwohnerfragestunde wurde durch den Vertreter des Seniorenbeirats die Einfahrtsituation bei ALDI angesprochen. Die Kantsteine müßten nachgebessert werden und die Lärmschutzwand würde  bei der Ausfahrt die Sicht auf den Verkehr versperren.
Die Anregung bezüglich der Kantsteine wurde aufgenommen, hier wird sich die Verwaltung noch einmal an ALDI wenden. Nach Angaber einiger Anwesender ist die Lärmschutzwand seit Dienstag mit einem Fenster nachgerüstet, so daß jetzt eine sicherere Ausfahrt möglich sein dürfte.

Zwei Anwohner aus dem Steinbergweg erkundigten sich nach dem Sachstand bezüglich des Ausbaus. Dabei ging es erst einmal um die Änderung der Ausbausatzung. Hierzu bekamen sie die Auskunft, daß die Ausbausatzung an rechtliche Anforderungen angepasst werden mußte. Darüber hinaus würde die Zahlungsfrist nunmehr von einem auf drei Monate verlängert und eine Verrentung (Ratenzahlung) würden zukünftig grundsätzlich genehmigt, wenn sie beantragt wird.

Nicht berücksichtigt wurde bei der Antwort, daß auch die Vergünstigung für Eckgrundstückseigentümer zukünftig entfallen soll.
Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mittrage, auch wenn ich mir über die Auswirkung auf den Haushalt (mögliche Kürzung der Fehlbedarfszuweisung) durchaus im klaren bin. Sollten Eigentümer*innen ein Eckgrundstück besitzen, müssen sie nun bei Straßenbaumaßnahmen an beiden Straßen voll zahlen. Da kommt schnell ein ruinöser Betrag zusammen.

Die derzeitige Regelung der Ausbaubeiträge halte ich – auch als Grundstückseigentümer – für richtig. Derzeit zahlen die Grundstückseigentümer für die Straße an ihren Grundstücken. Eine Umlegung auf alle Anlieger*innen, also die Mieter*innen, hielte ich für falsch, da dieser Personenkreis schon öfter die Wohnung wechselt und dann bezahlt hat, ohne zu nutzen. Darüber hinaus vermute ich, daß Mieter in der überwiegenden Zahl der Fälle wirtschaftlich schlechter gestellt sind als Hauseigentümer*innen. Damit wäre eine Neuregelung ein weiterer Beitrag zur Umverteilung von unten nach oben. Die Forderung zur Abschaffung der Ausbaubeiträge ist aufgrund der finanziellen Situation der Stadt nur vertretbar, wenn aufgezeigt wird, wie die Mittel auf anderem Wege aufgebracht werden können. Alternativen zur jetzigen Regelung sollen zwar geprüft werden, aber ich bin der Ansicht, da sollten keine großen Erwartungen mit verbunden werden.

Die zweite Frage richtete sich auf die Höhe der Kosten, die auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zukommen werden. Hierzu konnte die Verwaltung noch keine verbindlichen Aussagen machen, da die Planungen im jetzigen Stand noch keine belastbaren Aussagen zulassen.
Anschließend wurde die Frage erörtert, ob der Steinbergweg eine Anwohner- oder Erschließungssstraße ist. Die Einordung in eine dieser Kategorien hat Auswirkungen auf die Höhe den Anteil, den die Eigentümer*innen an den Kosten zu übernehmen haben. Für Anwohnerstraßen sind das 85%, für Erschließungsstraßen beträgt der Anteil 65%, woweit ich das richtig in Erinnerung habe.
Nachdem bereits die Hipperstraße nach der Quengelei eines Eigentümers mit CDU-Hintergrund zu einer Erschließungsstraße erklärt wurde, würde es mich wundern, wenn der deutlich stärker genutzten Steinbergweg (nach meiner Auffasung berifft das nur den Anteil der Straße von der Kreuzung Hipperstraße bis zur B 76) als Anwohnerstraße eingeordnet würde. Ohne sich festzulegen, wurde hier in der Diskussion deutlich, daß die Mitglieder der Ratsversammlung auch eher zu dieser Auffassung tendieren.

Der letzte feste Tagesordnungspunt sind die Anfragen der Ratsmitglieder. Ich hatte eine Anfrage zur Vergabepraxis der Aula, aber dazu mehr in einem späteren Beitrag.

Der Haushalt 2017 ist durch die Ratsversammlung

Am Mittwoch, dem 07. Dezember 2016, hat die Ratsversammlung den Haushalt 2017 gebilligt. Ich habe dem Haushalt und den dazugehörigen Tagesordnungspunkten zugestimmt, lediglich bei dem Stellenplan enthielt ich mich der Stimme. Nach meiner festen Überzeugung ist es erforderlich, daß die Stadtplanung als Stabsstelle direkt beim Bürgermeister angesiedelt wird, am besten in Verbindung mit der Wirtschaftsförderung.

Die einzelnen Teile des Haushaltsplanes wurden – beginnend nach den Sommerferien – in den zuständigen Ausschüssen diskutiert und abgestimmt. Danach wurden die einzelnen Teile zusammengefaßt und im Hauptausschuß weiter abgestimmt. Dem Haushalt als Gesamtwerk wurde in der letzten Sitzung des Hauptausschusses zugestimmt, der Haushalt wurde der Ratsversammlung dann zum Beschluß vorgelegt.

Die Verabschiedung des Haushaltes ist an und für sich kein Grund zu Jubeln. Er ist nicht unumstritten, daher gab es – soweit ich mich erinnere – zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Aber immerhin ist es gelungen, den Haushalt 2017 so rechtzeitig zu beschließen, daß er zum 1. Januar 2017 auch in Kraft tritt. Gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben wären auch ohne gebilligten Haushalt weiterhin möglich, Investitionen und freiwillige Ausgaben aber nicht.

Plön ist und bleibt eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Einnahmen reichen nicht aus, die verbindlich  vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Hier hilft das Land mit so genennten Fehlbedarfszuweisungen, mit der die fehlenden Mittel z.T. ausgeglichen werden. Diese Fehlbedarfszuweisungen können gekürzt werden, etwa um den Betrag freiwilliger Leistungen der Stadt oder wenn Einnahmequellen nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Das strukturelle Defizit – und damit der Fehlbedarf – wird sich nach Einschätzung des Bürgermeisters in den kommenden Jahren bei ca. 1,3 Millionen einpendeln.

Der Plöner Haushalt 2017 ist geprägt durch den Versuch, weitere Kosten zu senken und Einnahmequellen auszuschöpfen. Hierzu wurde eine 100 Punkte Leitlinie des Landes abgearbeitet. In Folge werden die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuersatz um 10 Prozentpunkte angehoben (von 370 auf 380 / von 390 auf 400 / von 370 auf 380). Im Rahmen eines sozialverträglichen Personalabbaus (Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen) wird die Anzahl der Personalstellen von 85,285 auf 84,285 abgesenkt. Die Fremdenverkehrs- und Kurabgabe muß erhöht werden. Die durchgeführte Kalkulation kommt zu dem Ergebnis, sie um mehr als das Doppelte anzuheben ist. Dies scheint aber nicht zumutbar, so daß das Thema noch einmal zur Beratung in den Hauptausschuß zurückgegeben wurde.

Der Ergebnisplan sieht Erträge in Höhe von 16.482.600,– Euro und Aufwendungen in Höhe von 18.007.300,– Euro vor. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von 1.524.700,– Euro.
Der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.309.500,– Euro festgelegt, der für Verpflichtungsermächtigungen auf 1.115.000,– Euro. Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 8 Millionen gedeckelt.

Die Haushaltsdebatte ist in der Regel der Ort für den politischen Schlagabtausch. Der fand aber in einer sehr gehaltvollen Debatte bereits zuvor zum Tagesordnungspunkt „Zukunft der Stadtwerke Plön AöR sichern“ statt.

Ratsherr Hagen (CDU) als Vorsitzender des für den Haushalt zuständigen Ausschusses brachte den Haushalt in die Debatte ein. Er erwähnte die Berücksichtigung der Vorgaben des Landes ebenso wie die Bemühungen der Stadt, durch den weiteren Verkauf von Grundstücken Einnahmen zu erzielen und den Kosten- und Verwaltungsaufwand für den Unterhalt von Grundstücken langfristig zu reduzieren.

Als zweiter sprach Herr Bürgermeister Paustian. Er verwies darauf, daß der Haushalt ein Gemeinschaftswerk von Verwaltung und Selbstverwaltung sei. Vor allem betonte er, daß der Fehlbedarf des Vorjahres um die Hälfte niedriger lag als veranschlagt. Hierzu bemerkte Frau Killig (FDP) später in der Debatte, daß dies auf den Eingang von Fehlbedarfszuweisungen früherer Jahre zurückzuführen sei, außerdem wären Investitionen nicht umgesezt worden, weil die Pläne noch nicht so weit bearbeitet waren, daß sie hätten umgesetzt werden können.

Nach dem Bürgermeister meldete sich der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Pfau, zu Wort. Er betonte, daß Plön als zentraler Ort (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums) Einrichtungen wie das Schwimmbad, die Bücherei und das Soziale Dienstleistungszentrum betreiben würde und dafür auch Geld erhielte. Dennoch würde das nicht reichen, um die Kosten zu decken. Er wünschte sich, daß der Kreis die Kreisumlage um einen Prozentpunkt absenken und die Stadt Plön in Sachen Wirtschaftsförderung stärker unterstützen würde.

Ratsherr Dräger von der drittgrößten Fraktion (FWG) ließ erkennen, daß er bei den Kürzungen der freiwilligen Leistungen gerne noch einmal nachprüfen würde.

Ratsherr Weber von Bündnis 90/Die Grünen fasste sich sehr kurz, nachdem er zum Thema Stadtwerke bereits sehr ausführlich und auch fundiert vorgetragen hatte.

Frau Killig (FDP) betonte, daß sie die Anhebung der Steuersätze nicht mittragen würde, weil sie ein Hemmnis für die Ansiedlung von jungen Familien sei und das Gewerbe – insbesondere inhabergeführte Fachgeschäfte – besonders belasten würde. Frau Killig verwies weiterhin auf die Leerstände in der Innenstadt.

Das habe ich aufgegriffen, um klarzustellen, dass der Leerstand in der Innenstadt im Wesentlichen durch zwei Faktoren bedingt sei. Dies wären zum Einen die z.T. wohl überzogenen Vorstellungen einiger Vermieter*innen für Pachten, zum anderen durch eine verfehlte bzw. fehlende Stadtplanung. Es seinen keinerlei Maßnahmen ergriffen worden, um den Standort Innenstadt zu stärken, vielmehr hätte man durch die Genehmigung des „neuen“ ALDI dafür gesorgt, daß weitere Kaufkraft aus der Innenstadt abgezogen wird. Im übrigen betonte ich, daß aufgrund eines fehlenden Integrierten Stadtentwicklungskonzept keine Angebotsplanungen für Investoren gemacht werden können.
(Aber das betone ich seit Jahren, und seit Jahren wurstelt sich die Stadtplanung des noch amtierenden Bürgermeisters so durch.)

Mehr zur Ratsversammlung in den kommenden Tagen.

Der Haushalt 2017 wird wohl noch in diesem Jahr verabschiedet.

Gestern tagte der Hauptausschuß von 18:30 bis 22:20 Uhr. Insgesamt standen 16 Punkte auf der Tagesordnung. 15 wurden abgearbeitet. Das wichtigste Ergebnis: Vermutlich kann auf der Ratsversammlung am 07. Dezember der Haushalt für 2017 verabschiedet werden. Damit erfüllt die Verwaltung eine Forderung der Selbstverwaltung, der es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, den Haushaltsentwurf rechtzeitig im Vorjahr zur Genehmigung vorzulegen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch mal bei den Mitarbeiterinenn und Mitarbeitern im Rathaus bedanken.

Der Produkthaushalt des laufenden Jahres wurde im Mai 2016 verabschiedet und wies einen Fehlbetrag von 2.025.000,– Euro aus. Durch eine erfreuliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens (+ 300.000,– Euro), die Auszahlung der Fehlbedarfszuweisungen vor 2009 und 2010 (175.000,– Euro) und eine Gewinnausschüttung der Stadtwerke (50.000,– Euro) wurde der Haushalt ebenso entlastet wie durch Ausgaben, die nicht getätigt werden konnten, etwa bei der Unterhaltung der Straßen. Vermutlich wird der Fehlbetrag 2016 unter einer Million liegen.

Ein Tiefschlag für den Haushalt 2017 ist der Einbruch der Schlüsselzuweisungen, der aufgrund der Ergebnisse des Mikrozensus zu verzeichnen ist. Sie betrugen 2012 noch ca. 4.700.000,– Euro und fallen 2017 auf vermutlich 2.040.000,– Euro. Nach derzeitigem Stand wird Plön 2017 eine Kreisumlage von 3.170.000,– Euro zahlen müssen. Sie ist damit höher als die Schlüsselzuweisung. Eine Absenkung der Kreisumlage um 0.5 oder 1 Prozent, wie derzeit diskutiert, würde den Haushalt um 44.000,– bzw. 88.000,– Euro entlasten. Eine der wesentlichen Einnahmequellen der Stadt ist die Gewerbesteuer. Sie beläuft sich auf 6.770.324,– Euro und konnte sich gegenüber dem Vorjahr um gut 500.000,– Euro steigern.

Trotz alledem wird sich der Fehlbedarf des Ergebnisplanes 2017 auf 1.505.200,– Euro belaufen.

Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hat sich intensiv um weitere Sparmaßnahmen bemüht. Hierbei orientierte sie sich auch an der Erlaßlage des Landes zur Haushaltskonsolidierung und die Gewährung von Fehlbedarfszuweisungen. Daher schägt die fraktionsübergreifende Haushaltskonsolidierungsgruppe vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A (von 370 auf 380 von Hundert (v.H.), die Grundsteuer B (von 390 auf 400 v.H.) und die Gewerbesteuer (von 370 auf 380 v.H.) anzuheben. Hierdurch werden Mehreinnahmen in Höhe von 85.000,– Euro erwartet. Vor allem ist mit der Anhebung über den Mindestsatz die Hoffnung verbunden, daß die Fehlbedarfszuweisungen höher ausfallen, da das Land die Gemeinden belohnen will, die ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

Die Personalausgaben werden für 2017 mit 5.127.000,– Euro veranschlagt und liegen damit über den Ausgaben des Vorjahres (5.047.800,– Euro). Die Steigerung ist durch zusätzliche Pensions- und Beihilferückstellungen begründet. Ohne diesen Sondereffekt wären 4.977.000,– Euro zu berücksichtigen gewesen. Der – bei Herausrechnen der Sondereffekte – Rückgang ergibt sich aus dem Personalabbau der vergangenen Jahre.

2017 werden weitere hohe Ausgaben erwartet. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wird Investitionskosten in Höhe von 850.000,– Euro erfordern, die Zuwendungen des Bundes für diese Maßnahmer werden vermutlich erst 2019 berücksichtigt werden können. Die Umrüstung wird allerdings in den kommenden Jahren eine erhebliche Einsparung bei den Betriebskosten nach sich ziehen.

Ein Grundstücksverkauf wird voraussichtlich 370.000,– Euro bringen und den Haushalt damit einmalig entlasten.

Insgesamt wird eine Darlehensaufnahme von 1.309.500,– Euro vorgesehen.

In der nachfolgenden Aussprache bezifferte die Verwaltung das strukturelle Defizit der Stadt mit 1,6 bis 1,8 Millionen. Den Zeitpunkt, wann das Eigenkapital der Stadt vermutlich aufgezehrt sein wird, konnte sie nicht benennen, da die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre noch nicht vorliegen. Nach einer ersten Einschätzung reicht das Eigenkapital noch über das Jahr 2020 hinaus.

Herr Evers (FWG) sprach sich nooch dafür aus, die Grundsteuer B nicht heraufzusetzen, da die zusätzlichen Kosten von Vermietern auf Mieter umgelegt werden können und zur Erhöhung der Nebenkosten führen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Hagen (CDU), betonte in seiner Antwort, daß ihm als Gewerbetreibenden in der Immobienbranche, als Hauseigentümer und als Vermieter die Steuererhöhungen auch persönlich treffen, daß er aber im öffentlichen Interesse für diese Erhöhungen stimmen wird, so schwer es ihm auch falle.

In Anbetracht der fortgeschrittenen Uhrzeit werde ich zu den anderen Themen morgen der Übermorgen berichten.

Aus dem Hauptausschuß

Gestern tagte der Hauptausschuß. Drei Themen erscheinen mir berichtenswert.

1. Ein sehr wesentliches Thema war der nicht-öffentlich geplante Tagesordnungspunkt 16 (Beteiligung an der SH-Netz AG, hier: Beratung und Beschluß).
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thorsten Pfau, fragte dazu bei der Beratung des Tagesordnungspunkt 1 (Feststellung der Tagesoordnung) nach, warum dieses Thema unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt werden solle, obwohl Geschäftsgeheimnisse der SH-Netz AG nicht betroffen seien. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses vertagt. Bis dahin soll geklärt werden, welche Anteile des Themenkomplexes öffentlich behandelt werden können und welche nicht.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, aber wer die Plöner Kommunalpolitik bisher aufmerksam verfolgt hat wird sich fragen, warum der Erwerb von Anteilen an der SH Netz AG auf der Tagesrdnung steht, wo die Beschlußlage doch die Vergabe der Wegenutzung (damit verbunden das Recht auf den Berieb der Strom- und Gasleitungen) an die Stadtwerke vorsieht.

2. Das Stadtbuchtfest 2017 findet vom 30. Juni bis 02. Juli statt, also nach der Kieler Woche und vor Beginn der Schulferien.

3. Ab 2017 ändern sich die Regelungen für die Umsatzsteuer. Es wird sich auf die Stadt Plön auswirken, allerdings ist noch nicht absehbar, in welcher Form. Es ist auch offen, ob die Stadt möglicherweise entstehende zusätzlichen Steueraufwendungen an mögliche Vertragspartner weitergeben kann. Es besteht aber die Möglichkeit, bis 2020 weiter nach den alten Regelungen zu verfahren, wenn dies rechtzeitig angemeldet wird. Sofern die Fortsetzung der bisherigen Praxis fristgerecht beantragt wird, soll es nach Angaben der Finanzverwaltung auch möglich sein, rückwirkend auf die neue Praxis umzusteigen. Das wäre natürlich sinnvoll, falls sich die neue Regelung für die Stadt besser rechnen sollte. Auf Anraten der Steuerberater hat der Ausschuß entschieden, eine Fortsetzung der bisherigen Regelung bis 2020 zu erwirken.