Der Haushalt 2017 wird wohl noch in diesem Jahr verabschiedet.

Gestern tagte der Hauptausschuß von 18:30 bis 22:20 Uhr. Insgesamt standen 16 Punkte auf der Tagesordnung. 15 wurden abgearbeitet. Das wichtigste Ergebnis: Vermutlich kann auf der Ratsversammlung am 07. Dezember der Haushalt für 2017 verabschiedet werden. Damit erfüllt die Verwaltung eine Forderung der Selbstverwaltung, der es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, den Haushaltsentwurf rechtzeitig im Vorjahr zur Genehmigung vorzulegen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch mal bei den Mitarbeiterinenn und Mitarbeitern im Rathaus bedanken.

Der Produkthaushalt des laufenden Jahres wurde im Mai 2016 verabschiedet und wies einen Fehlbetrag von 2.025.000,– Euro aus. Durch eine erfreuliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens (+ 300.000,– Euro), die Auszahlung der Fehlbedarfszuweisungen vor 2009 und 2010 (175.000,– Euro) und eine Gewinnausschüttung der Stadtwerke (50.000,– Euro) wurde der Haushalt ebenso entlastet wie durch Ausgaben, die nicht getätigt werden konnten, etwa bei der Unterhaltung der Straßen. Vermutlich wird der Fehlbetrag 2016 unter einer Million liegen.

Ein Tiefschlag für den Haushalt 2017 ist der Einbruch der Schlüsselzuweisungen, der aufgrund der Ergebnisse des Mikrozensus zu verzeichnen ist. Sie betrugen 2012 noch ca. 4.700.000,– Euro und fallen 2017 auf vermutlich 2.040.000,– Euro. Nach derzeitigem Stand wird Plön 2017 eine Kreisumlage von 3.170.000,– Euro zahlen müssen. Sie ist damit höher als die Schlüsselzuweisung. Eine Absenkung der Kreisumlage um 0.5 oder 1 Prozent, wie derzeit diskutiert, würde den Haushalt um 44.000,– bzw. 88.000,– Euro entlasten. Eine der wesentlichen Einnahmequellen der Stadt ist die Gewerbesteuer. Sie beläuft sich auf 6.770.324,– Euro und konnte sich gegenüber dem Vorjahr um gut 500.000,– Euro steigern.

Trotz alledem wird sich der Fehlbedarf des Ergebnisplanes 2017 auf 1.505.200,– Euro belaufen.

Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hat sich intensiv um weitere Sparmaßnahmen bemüht. Hierbei orientierte sie sich auch an der Erlaßlage des Landes zur Haushaltskonsolidierung und die Gewährung von Fehlbedarfszuweisungen. Daher schägt die fraktionsübergreifende Haushaltskonsolidierungsgruppe vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A (von 370 auf 380 von Hundert (v.H.), die Grundsteuer B (von 390 auf 400 v.H.) und die Gewerbesteuer (von 370 auf 380 v.H.) anzuheben. Hierdurch werden Mehreinnahmen in Höhe von 85.000,– Euro erwartet. Vor allem ist mit der Anhebung über den Mindestsatz die Hoffnung verbunden, daß die Fehlbedarfszuweisungen höher ausfallen, da das Land die Gemeinden belohnen will, die ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

Die Personalausgaben werden für 2017 mit 5.127.000,– Euro veranschlagt und liegen damit über den Ausgaben des Vorjahres (5.047.800,– Euro). Die Steigerung ist durch zusätzliche Pensions- und Beihilferückstellungen begründet. Ohne diesen Sondereffekt wären 4.977.000,– Euro zu berücksichtigen gewesen. Der – bei Herausrechnen der Sondereffekte – Rückgang ergibt sich aus dem Personalabbau der vergangenen Jahre.

2017 werden weitere hohe Ausgaben erwartet. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wird Investitionskosten in Höhe von 850.000,– Euro erfordern, die Zuwendungen des Bundes für diese Maßnahmer werden vermutlich erst 2019 berücksichtigt werden können. Die Umrüstung wird allerdings in den kommenden Jahren eine erhebliche Einsparung bei den Betriebskosten nach sich ziehen.

Ein Grundstücksverkauf wird voraussichtlich 370.000,– Euro bringen und den Haushalt damit einmalig entlasten.

Insgesamt wird eine Darlehensaufnahme von 1.309.500,– Euro vorgesehen.

In der nachfolgenden Aussprache bezifferte die Verwaltung das strukturelle Defizit der Stadt mit 1,6 bis 1,8 Millionen. Den Zeitpunkt, wann das Eigenkapital der Stadt vermutlich aufgezehrt sein wird, konnte sie nicht benennen, da die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre noch nicht vorliegen. Nach einer ersten Einschätzung reicht das Eigenkapital noch über das Jahr 2020 hinaus.

Herr Evers (FWG) sprach sich nooch dafür aus, die Grundsteuer B nicht heraufzusetzen, da die zusätzlichen Kosten von Vermietern auf Mieter umgelegt werden können und zur Erhöhung der Nebenkosten führen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Hagen (CDU), betonte in seiner Antwort, daß ihm als Gewerbetreibenden in der Immobienbranche, als Hauseigentümer und als Vermieter die Steuererhöhungen auch persönlich treffen, daß er aber im öffentlichen Interesse für diese Erhöhungen stimmen wird, so schwer es ihm auch falle.

In Anbetracht der fortgeschrittenen Uhrzeit werde ich zu den anderen Themen morgen der Übermorgen berichten.

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