Naturerlbnisraum Ölmühle, wollen wir das wirklich?

Die Entscheidung für den Umzug des Naturparkhauses von Plön nach Eutin ist und bleibt für mich ein Skandal. Nachdem die Planung für den Standort Eutin/Opernscheune fulminant in die Hose gegangen ist – nach meiner Meinung wegen Unfähigkeit des beteiligten Personals – soll die Ausstellung jetzt irgendwo in einer Scheune am Stadtrand eingerichtet werden, wo sie bei realistischer Betrachtung für die meisten Besucher*innen nur mit dem Auto erreichbar ist.
Gelebter Naturschutz. Immerhin ist zu vermuten, daß hier ein schönes Büro für die Leitung eingerichtet werden kann.

So wie ich es sehe, hat der Naturpark auch weniger mit Naturschutz als mehr mit Naturnutzung zu tun. Wohl die meisten Mitgliedgemeinden scheinen den Naturpark eher als Vehikel zu sehen, über den man Fördermittel für die Beschilderung neuer Wanderwege oder ähnliches einwerben kann.
Der Bürgermeister widersprach mir in der Sitzung des Hauptausschusses und führte aus, welche Aufgaben der Naturpark sich im Blick auf Naturschutz und Umwelterziehung auf die Fahnen geschrieben hat.
Damit hat er sicher recht, aber bei der Umsetzung der Ziele glaube ich doch Defizite zu erkennen.
Gerne lasse ich mich in der Beziehung eines Besseren belehren.

Die Ratsversammlung Plön hat sich seinerzeit entschieden, die vorsichtshalber ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft im Naturparkverein wieder zurück zu ziehen, als der Wert des Naturparks für die Tourismuswerbung betont und zudem vorgerechnet wurde, daß mehr Geld aus dem Naturpark herausgezogen als hineingesteckt wurde. Eine ökonomisch betrachtet richtige Entscheidung, die mit dem Naturschutzgedanken aber nicht viel zu tun hat.

Nachdem die Umzugsentscheidung getroffen war, wurde versucht, eine Alternative für die Ausstellung im Uhrenhaus als Standort für die Umweltbildung in Plön zu finden. Dabei wurde das Gelände in der Ölmühle, direkt an der Schwentine ins Auge gefaßt. Quasi als Schmerzensgeld für den Verlust der Naturparkausstellung stellte der Kreis Plön 50.000,- € in Aussicht, die Kreise Segeberg und Ostholstein waren bereit, je 38.000,- € beizusteuern. Mit weiteren Fördermaßnahmen kann davon ausgegangen werden, daß für die Investition 216.000,- € zur Verfügung stehen.
Die Stadt hat die entsprechenden Mittel in den Haushalt 2020 eingestellt, die Kommunalaufsicht des Kreises hat sie unter eine Einzelgenehmigung gestellt und erst einmal eine Folgekostenberechnung gefordert.
Das Ergebnis liegt vor. Die Erhaltung der Außenausstellung, und nur um die geht es, wird jährlich voraussichtlich 14.000,- Euro kosten.

Nach meiner Einschätzung ist das Gelände hinter dem Gebäude Ölmühle für die Einrichtung einer Anlage für die Umweltbildung nur bedingt geeignet. Die Wiese selber ist relativ feucht und damit für eine intensivierte Nutzung möglicherweise ungeeignet. Die Schwentine ist an dieser Stelle relativ naturnah, einschließlich noch vorhandener Schilfbestände. Eine Umweltbildungsstätte an dieser Stelle würde ich als Störfaktor betrachten, der den ohnehin schon bestehenden Nutzungsdruck auf dieses sensible Stück Fluß unnötig erhöht. 
Das Gelände ist auch relativ abgelegen. Ich habe meine Bedenken schon relativ früh geäußert und stehe damit auch nicht alleine.

Zumindest wurde der Standort nur als zweite Wahl angesehen, weil dann auch der Standort Uhrenhaus wieder ins Gespräch gebracht wurde, als der Traum von dem Standort Opernscheune Eutin platzte. Die Stadt Plön ließ die Planung für den Standort Ölmühle ruhen, um mit der Marius Böger Stiftung als Eigentümerin des Uhrenkaufes in Verhandlungen aufzunehmen. Die Stiftung hat jedoch mitgeteilt, mit anderen Interessenten im Gespräch zu stehen.
Hinzu käme, daß an diesem Standort Personal vorgehalten werden müßte, was die jährlichen Betriebskosten erheblich in die Höhe treiben dürfte.

Jetzt bestehen erneut Überlegungen, den Standort Ölmühle wieder in den Focus der Betrachtung zu stellen.

Dabei gilt es zu beachten, daß die Haushaltslage der Stadt Plön keine großen Sprünge zuläßt. So lange Überlegungen angestellt werden, die Öffnungszeiten des PlönBad zu kürzen oder die Gebühren für die Stadtbücherei zu erhöhen fragt die Verwaltung natürlich zu Recht bei der Politik an, ob an einem Projekt festgehalten werden soll, das mit jährlichen Zuschüssen in nicht unerheblicher Höhe am Leben gehalten werden muß.

Ich persönlich bin der Ansicht, daß man dieses Projekt einstellen sollte, weil davon auszugehen ist, daß des nur wenig genutzt wird und der Nutzen in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand steht. Auch wenn es ähnlich lautende Stimmen gab, konnte sich diese Auffassung im Hauptausschuß nicht durchsetzen. Der Ausschuss möchte weitere Beratungen. Unter anderem soll geklärt werden, ob der Kreis bereit wäre, die jährlichen Betriebskosten zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen. Damit kann ich erst einmal leben, obwohl ich durchaus Zweifel an der Eignung des Standortes habe. Viel interessanter fände ich, als Alternative ein niedrigschwelliges dezentrales Angebot in der Stadt oder am Strandweg anzubieten, das den Informationsschwerpunkt Wasser, See und Schwentine hat.

Herr Dr. Erdtmann (FWG) hat vorgeschlagen, mit der Monbijou Immobilien GmbH in Verbindung zu treten um zu prüfen, ob hier ein Informationszentrum aufgebaut werden kann. Diese Idee klingt im ersten Moment schlüssig, aber ich gab zu Bedenken, daß auf den See und die Seeufer bereits ein gestiegener Nutzungsdruck ausgeübt wird. Das gilt auch für das Naherholungsgebiet Prinzeninsel, auf der nach meiner Wahrnehmung vermehrt Veranstaltungen durchgeführt werden. Weitere Angebote würden diese Belastungen für die Umwelt nochmals erhöhen. Das lehne ich ab. Man muß der Natur Raum und Ruhe lassen.

Unser Bürgerbüro, teurer, als urspünglich geplant

In der gestrigen Sitzung nahm die Diskussion über den Haushaltsabschluß 2019 breiten Raum ein.
Der Gesamtabschluß ist deutlich besser ausgefallen als der ursprüngliche Ansatz.
Die Differenz beträgt rund 2.2 Millionen Euro.
Die Ursachen für das positive Ergebnis sind vielfältig:
– Die Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2014 bis 2016 wurden durch das Land gezahlt (977.000 €)
– Die vorsichtshalber eingestellten Mittel für die Sanierung des Piratenlandes im Plönbad wurden nicht benötigt (125.000€)
– Einsparungen bei Planungen im Bereich Städtebau und Flächennutzungsplan (402.000 €)
– Verringerung der Kreisumlage um (90.000 €)
– Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer (410.000 €)

Auf einen Nachtragshaushalt wurde verzichtet, weil das mit dem vorhandenen Personal nicht hätte geleistet werden können. Die Jahresabschlüsse bis 2020 müssen bis zum Ende dieses Jahres aufgearbeitet sein. Das ist eine Nachwirkung der Umstellung von der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten).

Der Haushaltsabschluß 2019 wurde am 23. August 2021 durch die Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die Ratsherren Koll (CDU) und Landschof (SPD) geprüft. Herr Koll stellte das Prüfergebnis vor und sparte nicht mit kritischen Anmerkungen. Frau Meyer merke dazu an, daß er sicher mit einigem Recht hätte, aber nicht mit allem und der Bericht so nicht im Team abgestimmt war.

Der Schwerpunkt der Kritik richtete sich auf die Finanzierung des Bürgerbüros im Otto Haack Haus in der Langen Straße. Die Gesamtkosten für die Einrichtung des Bürgerbüros lagen bei 203.587,26 € und waren damit deutlich höher als erwartet. Für einen Teilbetrag von 70.686,45 € reichte der Deckungskreis nicht aus. Die Deckung erfolgte aus dem Gesamthaushalt. 
Herr Koll machte am Anfang klar, daß sich seine Kritik nicht gegen die Sinnhaftigkeit des Bürgerbüros an sich richtet. Das ist – zumindest nach meiner Wahrnehmung – über alle Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten. Er betonte, daß sich seine Kritik gegen die Art und Weise richtet, mit dem es zu der Kostenüberschreitung kam. Die Kostensteigerung wäre der Selbstverwaltung auch trotz Nachfrage nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Er bezweifelte auch, daß diese Ausgaben unausweichlich und damit rechtmäßig waren.

Der Bürgermeister hat die Verantwortung dafür übernommen. Nachdem der Beschluß gefaßt wurde, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten, sei es ihm der damaligen Situation darauf angekommen, das so schnell wie möglich zu handeln. In der Vorlage wird darauf verwiesen, daß die UN-Behindertenkonvention 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und Barrierefreiheit damit in Deutschland geltendes Recht ist. Eine Alternative gab es nicht.
Im Rahmen des Umbaus hätten sich immer wieder neue Situationen ergeben, die in der Planung nicht berücksichtigt waren. Die erforderlichen Maßnahmen wurden seinerzeit schnell entschieden. Dabei habe er die Kostenentwicklung nicht vollständig im Auge behalten.

Letztendlich wurde die außerplanmäßige Auszahlung in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses vorerst nicht genehmigt. Die Kommunalaufsicht soll gebeten werden zu prüfen, ob die Ausgabe als überplanmäßige Ausgabe tatsächlich unausweichlich waren.
Erst danach soll der Beschuss in der Ratsversammlung behandelt werden.

Weiterhin wurde von Herrn Jagusch (CDU) zur Sprache gebracht, daß mit den Stadtwerken GmbH eine Absprache bestand, daß diese einen Teil der Kosten trägt. Das schien nachdem Stand der aktuellen Diskussion auch nicht der Fall zu sein. Hier soll geprüft werden, in wie weit eine vertragliche Verpflichtung besteht oder ob die Kosten über einen angehobenen Mietbeitrag auf die Stadtwerke GmbH umgelegt werden können.

Darüber hinaus betonte der Bürgermeister, daß bereits jetzt organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. Die Einbindung der Kämmerei in Zahlungsvorgänge erfolgt bereits jetzt und es ist ein internes Kontrollsystem im Aufbau. Das wäre eine Konsequenz aus der Erfahrung mit der DOPPIK, die, soweit ich es verstanden habe, ab 2023 dann auch so vorgeschrieben ist.

Die Vermutung, daß bei der Einrichtung des Bürgerbüros gegen das Vergaberecht verstoßen worden wäre, wies der Bürgermeister zurück.

Vom Grundsatz stehe ich zu der Entscheidung, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einrichtung des Bürgerbüros günstiger geworden wäre, wenn man Verfahren eingehalten hätte. Tatsache ist, daß die Selbstverwaltung nicht rechtzeitig über die Kostensteigerungen informiert wurde.
Die Verfahren wurden aber auch durch den Bürgermeister unbestritten nicht eingehalten. Das ist ein Fehler, zu dem er sich bekannt hat. Im Grunde genommen hatte Frau Killig (FDP) recht mit der Feststellung, daß der Bürgermeister im guten Glauben und mit guten Absichten gehandelt hat, aber etwas blauäugig war.

 

Zum Internationalen Frauentag

Zu Beginn der heutigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich ein paar Worte zum Internationalen Frauentag gesagt. Natürlich habe ich mich als Mann gefragt, ob ich prädestiniert dafür bin, zum Internationalen Frauentag zu sprechen. Aber bereits der Umstand, daß ich mir abhängig von meinem Geschlecht diese Frage stellen muß, zeigt, dass die Gleichberechtigung trotz aller Fortschritte in den letzen 100 Jahren immer noch nicht vollständig erreicht ist, auch bei uns nicht.
Um einen Eklat zu vermeiden habe ich im Vorfeld die Bürgervorsteherin und die Frauenbeauftragte sowie die Fraktionsvorstände gefragt, ob es in Ordnung ist, heute zu dem Thema zu  sprechen. 

Meine Damen und Herren, der heutige Internationale Frauentag ist nicht die Fortsetzung des Muttertages mit anderen Mitteln.

Er geht zurück auf die Initiative von sozialistischen Organisationen vor den Ersten Weltkrieg und wurde erstmals am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich-Ungarn, der Schweiz und Dänemark begangen. Vorrangiges Ziel der Initiative war die Erlangung des Frauenwahlrechtes.
Dieses Recht ist heute bei uns selbstverständlich und sie stimmen mir bestimmt zu, daß es von keinem ernsthaft in Frage gestellt wird.

Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland im Rahmen der Novemberrevolution 1918 eingeführt. 

Während der Weimarer Republik gab es zwei Frauentage, den kommunistischen am 8. März und den sozialdemokratischen, der an kein festes Datum gebunden war. 

Die Kernforderungen in der Zeit waren:
– Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnabschläge
– Senkung der Lebensmittelpreise
– Regelmäßige Schulspeisungen
– Recht auf legalen Schwangerschaftsabbruch

Zwischen 1933 und 1945 war der Frauentag in Deutschland verboten. In der NS Zeit wurden traditionelle Frauenbilder propagiert. Der Muttertag entsprach dem Leitbild der Frau in der nationalsozialistischen Gesellschaftsordnung.

1946 wurde der 8. März in der Sowjetisch besetzten Zone (SBZ) wieder eingeführt. In der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mutierte er dann im Laufe der Zeit zu einer Art sozialistischem Muttertag.

In der alten Bundesrepublik Deutschland (BRD) gewann der Frauentag erst Ende der Sechziger Jahre durch das Engagement der Frauenbewegung wieder an Bedeutung.

1975 erklärten die Vereinten Nationen den 8. März zum „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frauen und für den Frieden.“ Dennoch führte der Tag in der alten Bundesrepublik Deutschland eher ein Nischendasein. 

Seit Mitte der 90ger Jahre erlebt der Frauentag ein Comeback.
Während der Frauentag in den neuen Bundesländern in vielen Betrieben immer noch zur Alltagskultur gehört, hat er im gesamten Land einen Bedeutungswandel erfahren. Er rückte vom linken Rand in die Mitte der Gesellschaft.
In Berlin ist der Frauentag heute ein arbeitsfreier Feiertag.

Wenn Alice Schwarzer fordert: „Schaffen wir ihn endlich ab, diesen gönnerhaften 8. März. …“, dann läßt sich trefflich darüber streiten, ob und wie man diesen Tag begeht. 

Wenn ich jetzt hier in die Runde der Ausschussmitglieder gucke, dann stelle ich fest, der Ausschuss setzt sich überwiegend aus alten weißen Männern zusammen, was mich mit einschließt.
Es ist plakativ, was ich jetzt sage und man kann jede Aussage analysieren und versuchen, die Unterschiede zu begründen, aber:
80% der Mitarbeitenden in systemrelevanten Berufen sind Frauen.
Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind ein Fakt.
Übermorgen ist der Equal Pay Day. Bis dahin haben Frauen, gleiche Bezahlung wie Männer vorausgesetzt, quasi umsonst gearbeitet.
Frauen leisten 12 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit weltweit, jeden Tag.

Ich bin überzeugt, daß wir von dem Ziel „Gleichheit“ in Form von gleichen, fairen Chancen und Gleichberechtigung noch ein ganzes Stück entfernt sind.

Ich will nicht gönnerhaft wirken und überreiche heute auch keine Rosen.
Ich habe auch keinen Rat, wie man den Tag angemessen begehen soll.
Aber, liebe Mitbürgerinnen, kämpfen Sie für Ihre Rechte.

Ingo Buth

Der Rat darf den Bürgermeister doch einschränken, zumindest im Einzelfall

Am 23. Januar 2021 erschien im OHA auf Seite 10 ein Artikel unter der Überschrift: „Rat darf Lars Winter nicht einschränken“. Das gilt grundsätzlich schon, aber nicht im Einzelfall. So kann die Ratsversammlung eine Entscheidungsbefugnis, die durch die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung an den Bürgermeister überwiesen wurde, durchaus wieder an sich ziehen.
Das ist für den Fall des Abschlusses eines Vertrages über die Nutzung der Prinzeninsel am 30. September 2020 geschehen. Ich hatte dort den Antrag gestellt:
„Er (Herr Buth, also ich) beantragt daher, dass die Ratsversammlung beschließen möge, dass das Thema „Vertragsabschluss Prinzeninsel“ zuständigkeitshalber zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss verwiesen wird. Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind dazu anzupassen.“
Mein Antrag ist so auch im Protokoll festgehalten. Später ist im Protokoll ferner festgehalten: 
„Ratsherr Buth konstatiert, dass der Beratungsgegenstand nicht ausdrücklich in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung genannt ist. Beide Regelwerke schließen allerdings eine Befassung auch nicht aus. Die Befugnisse des Hauptausschusses lassen es durchaus zu, dass dieses Thema dort beraten und beschlossen werden kann. Er hält seinen Antrag aufrecht.“

Dieser Antrag wurde mit 23 JA und zwei NEIN-Stimmen beschlossen. 

Leider geht die Beschlusslage aus dem Protokoll der Ratssitzung nicht eindeutig hervor, daß auch genau das so beschlossen wurde. Der Beschluß ist dort wie folgt dokumentiert:
„Der Antrag der FWG – Fraktion; hier: Zuständigkeit der Ratsversammlung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend die Prinzeninsel wird zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.“

Die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 wurde in der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 so bestätigt. Da muß ich mir den Vorwurf machen, die Niederschrift nicht gründlich genug gelesen zu haben oder mich bezüglich der Beschlussfassung von meiner Erinnerung täuschen zu lassen.

Das ist aber nicht der Kernpunkt. Der Kernpunkt ist, daß ich mich am 12. Oktober 2020 mit mehreren Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt habe, um meinen Standpunkt prüfen zu lassen. 

Die Antwort auf die Frage, wer für den Abschluss des Vertrages mit der Eigentümerin der Prinzeninsel zuständig ist, geht für mich aus dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom gleichen Tag eindeutig hervor. Die Ratsversammlung kann im Einzelfall die Zuständigkeit an einen Ausschuß übertragen oder ganz an sich ziehen. Damit ist nach meiner Auffassung der Hauptausschuß für die Beratung und den Beschluß des Vertrages über die zukünftige Nutzung der Prinzeninsel zuständig, auch wenn die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 das nicht in dieser Eindeutigkeit darstellt.

Sofern es Zweifel an der Auslegung des Beschlusses gibt sehe ich die Möglichkeit, das in der nächsten Ratsversammlung noch einmal klarzustellen. 

Der Haushalt im Hauptausschuß

In der Sitzung des Hauptausschusses am Montag wurde über den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beraten. Nach jetzigem Stand wird es 2020 einen Fehlbedarf von 2.171.000,– Euro geben, der in den Folgejahren bis 2023 auf 1.349.300,– Euro absinken wird. Ursächlich sind niedrigere Steuereinnahmen und zusätzliche Kosten, etwa für Kindergartenplätze.
Auch der Weggang von Ascheberg aus der Verwaltungsgemeinschaft wird sich ab 2021 negativ auf die Finanzentwicklung auswirken. Nicht, weil durch die Einnahmen Gewinne erzielt wurden. Die Beiträge waren nicht ganz kostendeckend. Vielmehr hat die Stadt seinerzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Großer Plöner See übernommen. Diese Mitarbeiter*innen gehen aber nach dem Weggang ganz offensichtlich nicht zurück zum Amt oder in die neue Ascheberger Verwaltung nach Quickborn, sondern verbleiben in der Plöner Verwaltung, wo sie in den kommenden Jahren als Personalüberhang bestehen.
Der Abbau des Personalüberhanges wird durch Abgänge sozialverträglich erfolgen müssen.
Darüber hinaus werden – unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels – die guten Auszubildenden übernommen, um die langfristig durch den Abgang der Baby-Boomer Generation entstehende Lücken mit eigenen Leuten aufzufüllen. Der Fachkräftemangel macht sich auch in der Verwaltung bemerkbar.
Personalplanung ist ein komplexes Geschäft. Am Ende des Tages werden wir froh sein können, wenn wir den derzeitigen Personalbestand halten und langfristig etwas reduzieren können. Der Bürgermeister betonte aber, daß das bei immer mehr Aufgaben, die auf die Stadt übertragen werden, sehr problematisch werden kann.

Die Maßnahmen, die das Land zur Neuordnung des Finanzausgleiches getroffen hat, gehen dabei auch zu Lasten der Stadt Plön. Die jetzt ins Auge gefaßten Nachbesserungen helfen zwar etwas weiter, werden die Mehrbelastungen aber nicht ausgleichen.
Die Prognosen sind also nicht gut.

Die Produkthaushalte der Ausschüsse wurden vor ca. einem Monat erstmalig beraten. Am Montag ging es dann um die Veränderungen in den einzelnen Produkthaushalten, die sich aus den vorhergegangenen Beratungen ergeben haben. Diese Veränderungen wurden in den Veränderungslisten zusammengefaßt, über sie wurde einzeln abgestimmt. Wenn allserdings die Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen von 110.000,– Euro aufgrund von verbindlichen Vorgaben auf 192.000,– Euro angehoben werden müssen, dann gibt es keine andere Möglichkeit, als das zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Hauptausschuß wurden dann die Änderungsanträge zum Haushalt besprochen. Die Fraktionen von SPD und CDU haben hierzu Haushaltsklausuren durchgeführt und Anträge eingereicht.

Der Vorschlag der SPD, den Exchangeserver nicht zu tauschen (Einsparung 19.000,– Euro) wurde verworfen, da es für da alte Gerät wohl keine Ersatzteile mehr gibt und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung bei einem Ausfall massiv eingeschränkt wird.) Lediglich die Beschaffung neuer Software wird um ein Jahr geschoben (Einsparung 10.000,– Euro).

Der Bau der Glasfaser-Ringleitung (Einsparung 80.000,–) Euro im Bereich Appelwarder/Krabbe wird geschoben und soll – in Abstimmung mit einem ähnlich lautenden Antrag der CDU – erst im Rahmen der Glasfaserverlegung durch die Stadtwerke erfolgen. Das Risiko eines Ausfalls der bestehenden Leitung und dadurch folgende kurzfristige Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit (Bücjerei, Mehrgeneratiopnenhaus) werden als Risiko akzeptiert. (Einsparung 80.000,– Euro)

Die Befestigung des Parkplatzes neben der Feuerwehrhalle, um diesen für LKW tragfähig zu machen, wird aus dem Haushalt 2020 gestrichen. Dies entsprach auch einem fast gleichlautenden Antrag der CDU-Fraktion (Einsparung 80.000,– Euro)

Die CDU hatte vorgeschlagen, das Gebäude Schloßberg 12 zu verkaufen und den Erlös in den Haushalt einzustellen. Dieses Ansinnen wurde von der Verwaltung zurück gewiesen, da trotz der bevorstehenden Eröffnung des Bürgerbüros nach wie vor Bedarf für Büroräume und Archivraum bestehen würde.
Alternativ wurde die Verwaltung gebeten, im kommenden JAhr ein Raumkonzept vorzulegen und den  Raumbedarf zu begründen, bevor hier eine Entscheidung getroffen wird.

Der von der CDU vorgeschlagenen Verkauf des Grundstückes Behler Weg 13 steht unmittelbar bevor. Hier folgte der Ausschuß dem Ansinnen der CDU, den Erlös in den Haushalt 2020 einzustellen, sofern sich daraus keine haushaltsrechtlichen Nachteile ergeben. Damit verschlechtert sich das Ergebnis für das Jahr – ich glaube- 2018, das Ergebnis für 2020 sieht dafür etwas besser aus.

Der Antrag, 600.000,– Euro für den Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale einzustellen, fand allgemeine Zustimmung, war aber bereits Bestandteil der Beratungen im SteP. Wir haben jetzt einen Sperrvermerk auf dem Posten, ich hätte dem auch ohne Sperrvermerk zugestimmt. Es wäre ein Gewinn für die Stadt, wenn dort eine geordnete wirtschaftliche und touristische Entwicklung mit dem Schwerpunkt Wassersport in Gange käme.

Für Diskussion sorgte auch der Vorschlag, den städtischen Anteil der Schloßgarage zu verkaufen. Der Bürgermeister führte aus, daß das aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der damit zusammenhängenden vertraglichen Vereinbarungen durchaus schwierig sein könnte. Darüber hinaus befände sich die Stadt in einer schwierigen Verhandlungsposition gegenüber potentiellen Interessenten, wenn der angestrebte Erlös bereits im Haushalt steht.
Die Einnahmen in Höhe von 16.000,– Euro pro Jahr hätte der Bürgermeister auch weiterhin gerne im Haushalt. Dem gegenüber stand die Haltung des Ausschusses, daß die Einnahmen langfristig durch die Ausgaben für Sanierungen wieder aufgezehrt werden.
Es wurde beschlossen, die Rahmenbedingungen für einen möglichen Verkauf zu klären und potentielle Interessenten anzusprechen.

Darüber hinaus wurden auf Antrag der CDU 3000,– Euro für die Feierlichkeiten anläßlich des Jubiläums der MUS in den Haushalt eingestellt.

Die ebenfalls von der CDU beantragte Prüfung, ob die Toilettenbewirtschaftung privatisiert werden könne, wurde bei gleicher Stimmzahl (4 ja/4 nein/2 Enthaltung) abgelehnt.

Eine pauschale Kürzung der Beträge für Vermischte Aufwendungen und Vermischte Auszahlungen um 50% wurde von der Verwaltung abgelehnt und sehr nachvollziehbar begründet. Eine Abstimmung entfiel, da der Antrag danach von der CDU zurück gezogen wurde.

Mit der Zustimmung zu den Vorschlägen der Verwaltung, zu der Veränderungsliste und den Ergebnissen der Abstimmung der Anträge von SPD und CDU sowie der nachfolgenden Zustimmung zum Stellenplan wurde der Produkthaushalt des Hauptausschusses beschlossen.

Danach wurden die Veränderungslisten von des SteP und GUT beraten. Die zum Teil hohen Summen bei Ausgaben setzten sich aus dem Beitrag der Stadt und den Zuschüssen Dritter zusammen, die im Rahmen des Bruttoprinzips als Ausgaben in den Haushalt aufgenommen werden müssen. Dem stehen aber die Zuschüsse als Einnahmen gegenüber.

Nachdem es keine Einwendungen und keinen weiteren Beratungsbedarf gab, wurde beschlossen, den Gesamthaushalt und den Stellenplan der Ratsversammlung vorzulegen, um ihn dann am 19. Dezember beschließen zu können.

Die schlechte Nachricht ist, daß es uns nicht gelungen ist, die finanzielle Situation der Stadt zu verbessern, die gute Nachicht ist, daß es uns ebenso wie im letzten Jahr vermutlich auch in diesem Jahr gelingen wird, einen Haushalt für das Folgejahr zu beschließen und nicht wie früher ohne beschlossenen Haushalt in das neue Jahr zu starten.

Sitzung des Hauptausschusses am 24. Juni 2019

Nachdem ich wegen gesundheitlicher Probleme einen guten Monat Pause gemacht habe, war ich heute im Hauptausschuß.

Besonders gespannt war ich auf das Thema „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön, sowie der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und deren Ausschüsse“. Hierzu lagen jeweils ein Antrag der SPD und ein Antrag der CDU vor.
Im Kern ging es im Antrag der CDU darum, allen „Beauftragten“ und „Beiräten“ (z.B. Umweltbeauftragter oder Seniorenbeirat) die uneingeschränkte Teilnahme an den nichtöffentlichen Teilen der Sitzungen und Ratsversammlungen zu ermöglichen.
Der Antrag der SPD hatte zum Inhalt, der Gleichstellungsbeauftragten die uneingeschränkte Teilnahme zu ermöglichen, die Teilnahme der übrigen Beauftragten und Beiräte auf Themen zu begrenzen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Am Ende wurde der SPD-Antrag einstimmig beschlossen.

In der Diskussion wurde klar, daß der Antrag der CDU nicht den rechtlichen Normen entspricht. Daher hat der Fraktionsvorsitzende ihn zurückgezogen. Gleichzeitig wies er aber auf den unterschiedlichen Rechtsstatus von Beiräten und Beauftragten hin und bat die Verwaltung, hier Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß „Beauftragte“ in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die Notwendigkeit, hier eine klare rechtliche Grundlage in unserer Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung zu schaffen. Sie können aber als interessierte Bürger mit Fachkenntnissen durchaus zur Teilnahme an Sitzungen zugelassen werden.
Die bis vor kurzem noch gut funktionierende Regelung, die sich aus meiner Sicht als angemessen und praktikabel erwiesen hat, werden wir so auf Dauer nicht weiterführen können.

Der vorher tagende Ältestenrat hat auch ein Papier vorgelegt, in dem die Termine für die Erstellung des Haushaltes aufgelistet sind. Mit den Vorschlägen, so wie sie für den Hauptausschuß gemacht wurden, können der Ausschuß und ich so weit leben. Den Termin für das zweite Zusammentreffen der Haushaltskonsolidierungsgruppe in diesem Jahr haben wir auch festgelegt. Die Termine der anderen Ausschüsse werden in den kommenden Tagen in deren Sitzungen festgelegt. Es ist aber absehbar, daß man im Wesentlichen den Vorstellungen des Ätestenrates folgen wird.

Weiterhin berichtete der Bürgermeister, daß es jetzt einen Ansprechpartner in Tunesien gibt, der für die Reaktivierung der Städtepartnerschaft mit Ksour-Essaf zuständig ist. Dazu werden wohl in absehbarer Zeit Gespräche aufgenommen.

Ein weiterer Bericht befaßte sich mit der LED-Beleuchtung in der Schwimmhalle. Über die Einsparung von 106 Tonnen CO-2 wurde der Stadt ein Zertifikat überreicht.

Darüber hinaus hat Plön sich beim ADFC Test als eine der wenigen Städte im Ergebnis verbessern können. Daraufhin bemerkte ich, daß die Situation für Fahrradfahrer*innen nicht verbessert hat, weil die bessere Bewertung lediglich dadurch zustande gekommen ist, daß die Beschäftigung mit dem Thema Radwege mit eingeflossen ist. Meinem Hinweis, daß noch nicht einmal die Einfädelungsspur bei ALDI realisiert wurde, begegnete der Bürgermeister mit dem Hinweis, daß derzeit keine Firmen zu finden sind, die die Markierungsarbeiten übernehmen würden.
Nach meiner Einschätzung sind wir von Verbesserungen wie der Ausweisung der Eutiner Straße, der Johannisstraße oder des Stadtgrabens als Fahrradstraße noch meilenweit ertfernt.

Zum ersten Mal Ausschußvorsitzender

Montag tagte der Hauptausschuß (HA) und ich hatte zum ersten Mal die Ehre, die Sitzung als Vorsitzender zu leiten.

Das Kernthema war die Machbarkeitsstudie für die Elektrofähre auf dem Plöner Se, mit der die touristischen Kernbereiche Koppelsberg, Jugendherberge und Campingplatz Spitzenort besser an den Plöner Innenstadtbereich angebunden werden sollen.
In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der alte Hauptausschuß bereits beschlossen, die Untersuchung in Auftrag zu geben, die Entscheidung aber davon abhängig gemacht, ob die Aktivregion EU-Mittel bereitstellt, um die Untersuchung mit zu finanzieren. Daher wurde diese Ausgabe mit einem Sperrvermerk versehen. Mittlerweile liegt eine Zusage vor, 80% der Nettokosten zu bezuschussen. Die Stadt wird damit einen Kostenbeitrag von ca. 5300,– Euro zu übernehmen haben.

Durch die Neuverteilung der Zuständigkeiten wurde die Verantwortung für den Bereich Tourismus aus dem Hauptausschuß in den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) verlagert. Damit ist die inhaltliche Diskussion und Entscheidung dort angesiedelt. Der Hauptausschuß  zuständig für Finanzen – hatte damit nur die Aufgabe, den Sperrvermerk aufzuheben. Diese Aufgabenverteilung hatte ich in der vergangenen Woche mit der Vorsitzenden des GUT und der Verwaltung auch so abgestimmt. Damit Wäre die Diskussion eigentlich recht kurz gewesen. Ich selber hätte es gut gefunden, wenn die über die Freigabe der Mittel erst nach der fachlichen Entscheidung des GUT entschieden worden wäre, aber im Grunde ist auch dieser Verfahrensablauf unschädlich, weil die Entscheidungen beider Ausschüsse erforderlich sind, um die Untersuchung auf den Weg zu bringen.
Der GUT wird am Donnerstag dieser Woche um 18:00 in der Mensa der offenen Ganztagesschule im Schiffsthal tagen, es sind spannende Diskussionen zu erwarten.

Vor Sitzungsbeginn ging noch ein Schreiben von Herrn Andre Jagusch, Fraktionsvorsitzender der CDU, beim Bürgermeister ein, in dem vier Fragen aufgeworfen wurden, die im fachlichen Zusammenhang mit der Untersuchung standen. Im Grunde genommen wollte ich die fachliche Diskussion im HA nicht führen und hatte überlegt, die Fragen zuständigkeitshalber und ohne weitere Aussprache in den GUT zu verweisen, fand das aber wenig kollegial. Daher hatte ich den Bürgermeister gebeten, kurz auf die Fragen zu antworten.
Die anschließende Diskussion ließ sich so relativ kurz halten.
Die Änderungsvorschläge von Herrn Melzer (CDU) und Herrn Meußer (FDP) für den Beschlußvorschlag wurden aufgenommen, der Beschluß wurde sehr kurz und knackig, frei von jeder Prosa, ganz nach meinem Geschmack. Die Mittel werden vorbehaltlich des Beschlusses des GUT freigegeben. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen.

Natürlich gab es auch Berichte aus der Verwaltung bzw. Selbstverwaltung.

Der Bürgermeister informierte u.a. über folgende Themen:

– Die Feuerwehr lädt die Angehörigen der Politik ein, um Aufgaben, Gebäude und Rettungsmittel vorzustellen.
Der Termin ist der 17. September um 1900.

– Nach der Gebührenerhöhung sind in der Schloßgarage 20 Dauerparkplätze gekündigt worden, 50 Dauerparker haben die erhöhten Gebühren akzeptiert. Der Bürgermeister geht aber davon aus, daß frei gewordenen Parkplätze spätestens zum Winterbeginn wieder belegt werden.
Zudem soll ein Gutachten zur erforderlichen Betonsanierung erstellt werden.

– Der Plöner Seglerverein (PSV) beabsichtigt nicht mehr, das Gelände in der Eutiner Straße zu kaufen. Die Absicht ist jetzt, es erneut langfristig zu pachten. Der Bürgermeister bat die Parteien, Mitglieder für eine überfraktionelle Arbeitsgruppe zu benennen, die gemeinsam mit dem PSV den Letter of Intent weiter zu bearbeitet, um zu einer mit allen abgestimmten Meinung zu kommen, wie das Gelände des PSV weiter entwickelt werden soll.

– Die Stadt ist weiter auf der Suche nach einem barrierefreien Bürgerbüro. Derzeit wird geprüft, ob das Gebäude Lange Straße 22 (jetzt noch ein Bekleidungsgeschäft) geeignet ist.
Auch das ist ein wichtiger Punkt, der weiter verfolgt werden sollte. Unser Rathaus ist für Rollstuhlfahrer*innen und Menschen, die schlecht gehen können, kaum erreichbar und z.T. ohne fremde Hilfe nicht zu betreten.

Als Selbstverwaltung habe ich darüber informiert, daß von der FDP ein Antrag eingegangen ist, der zum Ziel hat, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Dieser Antrag ist allerdings fast zeitgleich mit der Versendung der Einladung zur Sitzung eingegangen und konnte damit nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen werden. Im Einvernehmen mit dem Fraktionsvorsitzenden der FDP wird der Antrag nun von ihm an die übrigen Fraktionsvorsitzenden verteilt und im nächsten Ausschuß am 10. September 2018 beraten.
Als Ausschußvorsitzender bin ich um Neutralität bemüht und werde mich zukünftig nicht mehr zu Themen äußern, die erst noch zu beraten sind.

Gestern ging es um Ausbaubeiträge und Einwohnerfragen, heute Abend stehen die Seewiesen auf dem Programm

Zuerst eine Vorankündigung, dann zum Bericht über die gestrige Sitzung des Hauptausschusses.

Heute um 19:00 Uhr findet in der Aula am Schiffsthal eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“, besser bekannt als „Seewiesen“, statt. Die Informationsveranstaltung ist als Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt seit gestern bis zum 13. Oktober im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Natürlich können bereits heute Abend Anregungen und Bedenken geäußert werden.
Über die Veranstaltung werde ich natürlich heute oder morgen berichten.

Jetzt möchte ich mich den Themen widmen, die im gestrigen Hauptausschuß behandelt wurden.
In der Einwohnerfragestunde wurden von Herrn Gampert (FWG) folgende Themen angesprochen:

1. Weiteres Vorgehen bei der Breitbandversorgung in Plön.
2. Sperrung der Skaterbahn.
3. Baulicher Zustand der Verkehrsübungsanlage an der Rodomstorschule.
4. Touristisches Angebot am Plöner See, hier: Bootsverleih. Sollte „Tante Thea“ den Betrieb nicht wieder aufnehmen, müsste über Alternativen nachgedacht werden.

Zu den einzelnen Themenbereichen nahm der Herr Bürgermeister Stellung:

1. Die Verwaltung arbeitet an der Verbesserung der Breitbandversorgung. In das laufende Verfahren sind auch unsere Stadtwerke einbezogen. Über den Stand der Gespräche und Lösungsansätze werde im Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung berichtet. Im Berichtsteil zeigte er sich zuversichtlich, dass es bereits 2018 zu Verbesserungen kommen werde.
2. Die Skaterbahn musste gesperrt werden, da sie Beschädigungen aufweist. Ein sicherer Betrieb ist im Moment nicht möglich. Hier werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, die Anlage zu reparieren. Dies gestaltet sich aber schwierig, da der Hersteller nicht mehr existiert.
3. Der Verkehrsübungsplatz gehört der Straßenverkehrswacht, in Teilen auch dem Land und der Stadt. Der Zustand ist tatsächlich schlecht. Es stellt sich die Frage, den Platz aufzugeben, da er nicht genutzt wird und die Verkehrsausbildung der Schüler*innen auf anderem Wege sichergestellt wird.
4. Der Bootsverleih Tante Thea hatte in diesem Jahr nicht geöffnet. Es ist allerdings ein privater Betrieb und es steht der Stadt nicht zu, sich hierzu zu äußern. Allerdings ist nach seinem Kenntnisstand geplant, den Bootsverleih im kommenden Jahr wieder zu betreiben.

Neben den Anmerkungen zum Breitbandausbau ging es im Berichtsteil noch um folgende Themen:

1. Es finden derzeit Gespräche und Vorprüfungen statt, den Camingplatz Spitzenort, die Jugendherberge und den Koppelsberg mit Elektrofähren im Pendelverkehr an die Plöner Innenstadt anzubinden. Hierzu sind allerdings noch einige Fragen zu klären.
2. Im Rahmen des Ausbaus der Ulmenstraße wird es möglicherweise mit den dortigen Wohnungsbaugesellschaften zu einem Flächenaustausch kommen, um die Gehwegführung zu verbessern. Ein weiterer Flächentausch kann erforderlich werden, um die Bushaltestellen barrierefrei auszubauen. Ergänzend wird geprüft, ob die Bushaltestelle an der Schöseewiese ein paar Meter in Richtung Wohngebiet verlegt werden kann.
3. Der Geschäftsverteilungsplan wird den Änderungen angepasst, die sich durch die laufenden Änderungen im Personalkörper und durch die Änderungen im Stellenplan ergeben. So wird Frau Kricheldorff künftig eine Stabsstelle Stadtplanung besetzen. Damit übt sie keine Vorgesetztenfunktionen mehr aus und untersteht direkt der Führung des Bürgermeisters.
Anmerkung: Eine solche Stabsstelle habe ich bereits seit Jahren angeregt. Ob die Besetzung  zukünftig noch weiter verbessert werden kann, wird sich zeigen.
4. Die Wartezeit auf Wunschtermine für Trauungen in Plön wird als zu lang empfunden. Die zum Teil sehr langen Wartezeiten erklären sich zum einen aus dem vorhandenen Personalansatz,, zum anderen durch die stetige Zunahme von Trauungen sowie durch den zusätzlichen Zeitaufwand, der entsteht, weil die Schloßkapelle und der Rokoko-Saal als Ort für Trauungen zunehmend beliebter werden.

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 ging es dann um den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Die erfreuliche Nachricht: Durch Steuermehreinnahmen (Gewerbesteuer) sinkt der Fehlbedarf der Stadt um 312.600,– Euro von 1.524.700,– Euro auf 1.212.100,– Euro. Der Bürgermeister führte zu Recht aus, daß dies zwar erfreulich sei, sich aber auch schnell wieder ändern könne.
Anmerkung: Man könnte auch sagen, das ist jetzt nicht gut, sondern nur etwas weniger schlimm.

Im Anschluß wurde im öffentlichen Teil noch über die Fortsetzung der Haushaltssanierung diskutiert. Ich habe mich dafür ausgesprochen, die fraktionsübergreifende Haushaltssanierungsgruppe beizubehalten, um dort eine Vorabstimmung über weitere Sparmaßnahmen herbeizuführen und unpopuläre Maßnahmen (Streichungen oder Steuererhöhungen) im kollegialen Rahmen sachlich abzustimmen und parteipolitischem Streit hierrüber zu vermeiden. Über die Ergebnisse kann dann im Ausschuß und der Ratsversammlung öffentlich beraten werden. Hier könne man dann auch politisch über Punkte streiten, bei denen keine übergreifende Einigung erzielt werden konnte. Dabei verwies ich auf meinen seinerzeit vehementen Widerstand gegen die Streichung der Zuschüsse für die Jugendarbeit der Vereine. Diese Streichung soll im Übrigen wieder rückgängig gemacht werden.

Last but not least wurde dann noch über die die Änderungen der Ausbaubeitragssatzung beschlossen. Die Änderung war erforderlich geworden, um sie den Änderungen im Landesrecht anzupassen. Künftig können Beiträge und Vorauszahlungen auf Beiträge nicht mehr nur in 10, sondern in maximal  20 Jahresleistungen entrichtet werden. Darüber hinaus wird die Verzinsung auf höchstens 3% über den zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz begrenzt.

Mein Nachbar fragte dann unter der Hand, ob die neue Landesregierung nicht die Möglichkeit geschaffen hätte, auf Ausbaubeiträge zu verzichten.
Dazu ist aber anzumerken, dass Gemeinden, die auf Fehlbedarfszuweisungen angewiesen sind – so wie Plön – alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen müssen. Dazu gehören gem. Erlass der neuen Landesregierung ausdrücklich auch die Ausbaubeiträge. Würde Plön darauf verzichten, würde die Landesregierung die Fehlbedarfszuweisungen an Plön um den nicht eingenommenen Betrag kürzen. Zusätzlich zum Einnahmeverlust käme also auch noch eine Einnahmekürzung.
Der Verzicht auf die Ausbaubeiträge ist also eher hypothetisch und kommt nur für die ganz wenigen Gemeinden in Frage, die im Geld schwimmen.

Der letzte Hauptausschuß vor den Sommerferien

Gestern tagte um 19:00 Uhr der Hauptausschuß im Rathaus. Erstmalig trat Herr Plischka (CDU) in seiner neuen Funktion als Ausschussvorsitzender an. Er leitete die Sitzung ausgesprochen ruhig und souverän und knüpfte damit bruchlos an die Arbeit seines Vorgängers (Herr Oliver Hagen) an. Herr Zender als neuer CDU-Fraktionsvorsitzender war ebenfalls anwesend.

Die beiden wirklich wichtigen Themen wurden im nicht-öffentlichen Teil behandelt. Dabei ging es zum einen um den Sachstandbericht zum Thema Wegenutzungsverträge Strom und Gas, zum anderen um die Auswertung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in der Verwaltungsgemeinschaft.

Dafür entspannte sich eine lebhafte Diskussion in der Einwohnerfragestunde. So wurde beklagt, daß Radfahrer häufig die Radwege entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nutzen. Zur Befolgung von Regeln im Straßenverkehr kamen dann mehrere Beiträge. So bemerkte ich, daß viele Planungen aus den siebziger Jahren stammen würden. Das war eine Zeit, als die „autogerechte“ Stadt hoch im Kurs stand und Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen nicht als Verkehrsteilnehmer, sondern als Verkehrshindernisse behandelt wurden. Es gibt nur wenige Regelungen für Fußgänger*innen, über die sie sich gefahrlos hinwegsetzen können. Meine Hypothese ist, daß sie es darum auch nicht tun. Für Fahrradfahrer*innen ist dies einfacher möglich und daher durchaus nachvollziehbar. So ist der Radweg entlang der Rautenbergstraße stadteinwärts schlichtweg eine Zumutung. Wer immer die Unterführung unter der B 76 geplant hat, ist wahrscheinlich in seinem Leben noch nie Fahrrad gefahren. Von den Absperrbügeln an der Einmündung zur Eutiner Straße ganz zu schweigen. Wer sich das ausgedacht hat, hat mit Sicherheit nicht die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Fahrradverkehrs im Sinn gehabt. Ich will an dieser Stelle nicht für Verständnis für Regelverstöße werben, aber für mich ist völlig nachvollziehbar, daß einige Radfahrer*innen hier seit der Eröffnung der „innerörtlichen Umgehungsstraße“ vor fast 40 Jahren den Radweg auf der „falschen“ Seite nutzen. Darüber hinaus habe ich darauf verwiesen, daß pauschale Schuldzuweisungen an Radfahrer*innen unangebracht sind, weil auch Autofahrer*innen mit schöner Regelmäßigkeit gegen Regeln verstoßen würden. Dabei habe ich auf den Bereich Wasserturmgelände verwiesen. Dort parken Autos ständig auf Bürgersteigen, ohne daß überhaupt, geschweige denn nachhaltig dagegen eingeschritten wird. Als eine Ursache für den kontinuierlichen Regelverstoß habe ich angeführt, daß man von Seiten der Stadt seinerzeit nicht die Anregung der Anwohner aufgenommen hatte, dort eine Einbahnstaßenregelung mit ausgewiesenen Parkstreifen zu realisieren. Ein entschiedenes Eingreifen wäre auch problematisch, ohne eine praktikable Lösung für die Park- bzw. Stellplatzproblematik anzubieten. Da weder für die suboptimale Radwegesituation noch für die suboptimale Parksituation in verschiedenen Bereichen der Stadt einfache Lösungen zu finden sind, werden wir bei realistischer Betrachtungsweise vermutlich damit leben müssen, daß Regelverstöße die Regel sind. Apelle, sich an die Regeln zu halten, sind vom Grundsatz her richtig, sie werden aber wie in den vergangenen Jahrzehnten unbeachtet verpuffen.
Die Anregung von Herrn Weber (Bündnis 90/Die Grünen), die Ergebnisse der AG Fahrrad abzuwarten, um dann die aufgezeigten Mißstände abzustellen, kann ich uneingeschränkt unterstützen.

Hauptausschuß am letzen Montag

Am 29. Mai tagte der Hauptausschuß der Stadt Plön. Hervorzuheben sind hier die Berichte des Herrn Bürgermeister und der Stadtwerke AöR.

1. Die Verträge mit der Deutschen Glasfaser sind gekündigt.
Anmerkung: Damit ist eine flächendeckende Anbindung der Haushalte an das Glasfasernetz (Fiber to the Home, also Glasfaser in die Wohnung) erst einmal vom Tisch. Nach dem die TELECOM die örtlichen Netze – auch ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt – ertüchtigt hat, ist jetzt fast im gesamten Stadtgebiet eine Internetanbindung mit hoher Datenübertragungsrate im Download verfügbar.

2. Im Bezug auf die Wegenutzungsverträge (Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas an die Stadtwerke GmbH) werden die Unterlagen durch den Herrn Bürgermeister neu gesichtet und bewertet. Zudem werden weitere Gespräche geführt. Ein Entscheidungsvorschlag wird in absehbarer Zeit erarbeitet.
Anmerkung: Ich wage keine Prognose zum Ergebnis des Abwägungsvorganges, gehe aber davon aus, daß wir uns nach Vorliegen des Vorschlages in der Ratsversammlung damit befassen werden.

3. Bauvorhaben Steinbergweg. Die Ausschreibung ist erfolgt, sechs Angebote sind eingegangen. Die Kosten gem. der entsprechenden Angebote liegen zwischen 1,6 und 2,2 Millionen Euro. Die Finanzierung kann durch Umschichtungen im Haushalt gewährleistet werden. Auf Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen wurde bestätigt, daß dies nicht zu Lasten der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gehen wird. Die Umrüstung der großen Kreuzungen soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

4. Der Quartaalsbericht der Stadtwerke AöR enthielt keine unangenehmen Zahlen. Die Entwicklung liegt im Rahmen der Planung.

Keine Anteile an der SH-Netz-AG

Im Hauptausschuß wurde gestern über den ursprünglich von der CDU initiierten Antrag  abgestimmt, Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH-Netz-AG) zu erwerben.

Ich hatte mich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlug der letzen Woche schon kritisch dazu geäußert, weil ich in dem Erwerb den Versuch gesehen habe, bei einem weiteren Vergabeverfahren für die Strom- und Gasnetze eine Vorentscheidung zu Gunsten der SH-Netz-AG zu treffen.

Im ersten Moment scheint der Erwerb von Anteilen ein sinnvolles Anliegen zu sein. Durch die Beteiligung ließe sich für fünf Jahre ein garantierter Zinssatz von fünf Prozent realisieren. Selbst wenn die Finanzierung mit Krediten erfolgen müßte, wäre der Erwerb bei dem derzeit niedrigen Zinssatz (deutlich unter fünf Prozent) ein rentables Geschäft. Nach fünf Jahren können die Anteile weiter gehalten oder zum Ausgabepreis zurückgegeben werden.

Der Hauptausschuß hat in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Gas und Strom an die Stadtwerke GmbH im Jahr 2019 auslaufen zu lassen. Ziel ist es, eine erneute  Ausschreibung durchzuführen. Mögliche Bewerber könnten die Stadtwerke GmbH sowie die SH-Netz-AG sein.

Nach meiner Auffassung ist das Angebot der SH-Netz-AG der Versuch, die Argumentation vieler Stadtwerke auszuhebeln, die damit werben, die Entscheidungsgewalt über die Netze in kommunaler Hand vor Ort zu behalten und die Gewinne in die Gemeindekasse fließen zu lassen. Die Beteiligung läßt eine Art Mitsprache vermuten, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals ist verlockend. Man könnte andererseits auch argumentieren, dass man die Vorteile der Stadtwerke realisiert, ohne deren Risiken tragen zu müssen.

Der Erwerb von Anteilen ist allerdings an die vertragliche Vergabe der Konzessionen für Gas- und Stromnetze an die SH-Netz-AG gebunden. Da dies nicht der Fall ist, wurde die Option in der Vorlage der Verwaltung verworfen. Der Hauptausschuß folgte dem Beschlußvorschlag der Verwaltung.

Stadtwerke in der Diskussion

Die Stadtwerke bestehen aus zwei Teilen, der Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) und der Stadtwerke GmbH. Die GmbH vertreibt u.a. Strom und Gas und hat ihre Geschäftsstelle in der Lübecker Straße, sie ist eine Tochter der Stadtwerke Eutin und der Stadtwerke Plön AöR), die mit jeweils 50% an der GmbH beteiligt sind. Die Stadtwerke AöR ist u.a. für den Bauhof zuständig.

Die Geschäftsleitung der Stadtwerke AöR wird von einem Verwaltungsrat kontrolliert und gesteuert. Der Verwaltungsrat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Plöner Fraktionen, wobei Bürgermeister Paustian auf einem Platz sitzt, der ihm von der SPD überlassen wurde.

Nun stellte die SPD in der letzten Sitzung der Ratsversammlung einen Antrag, in dem sich die Fraktionen zur Weiterentwicklung und Ausweitung des Geschäftsbereiches der Stadtwerke AöR und zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit bekennen sollten. Dieser Antrag fand keine uneingeschränkte Unterstützung, weil einige Kolleginnen und Kollegen das für selbstverständlich hielten, andere verstanden den Antrag als Mißtrauensbekundung. Ratsherr Weber (Bündnis 90 / Die Grünen) führte am Beispiel der Entscheidung zur Vergabe der Glasfaserversorgung zutreffend aus, dass es vor dieser Entscheidung 1 1/2 – jährigen Vorlauf gegeben habe. Zu dem Thema sei ein Gutachten angefertigt worden.
Die Stadtwerke hätten einen Investitionsbedarf von bis zu 10 Mio. Euro für die Breitbandversorgung ausgeben müssen, es hätte bis zu 20 Jahre gedauert, bis sich die Investition amortisiert, vorausgesetzt, eine 60%ige Anschlußquote wäre erreicht worden. Ob diese Quote erreichbar gewesen wäre, wurde in Frage gestellt. Daher sei die Entscheidung zu Gunsten der Deutschen Glasfaser getroffen worden, die die Versorgung mit Glasfaser auf eigene Kosten realisieren will, sofern eine Anschlußquote von 40% erreicht wird.
Weiterhin ging er an die Vergabe der Wassernetze an die Holstein Wasser ein. Hier sei die Übernahme der Netze an die Stadtwerke nicht erfolgt, da der Preis strittig war. Dafür würde der Versorger nach langen Verhandlungen jetzt eine Konzessionsabgabe zahlen.
Er faßte zusammen, daß das Mantra der SPD die Rekommunalisierung sei, und zwar um jeden Preis, die übrigen Fraktionen wären für Rekommunalisierung, aber nur, wenn es sich auch rechnet.

Weitere Info zum Verlauf der Diskussion in der Lokalpresse:
http://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/feilen-an-zukunft-der-stadtwerke-id15553421.html

Der Verwaltungsrat tagt in nicht-öffentlicher Sitzung, da hier Geschäftsgeheimnisse mit behandelt werden. In meinem Wortbeitrag bemerkte ich, dass die Themen, die im Verwaltungsrat diskutiert werden, zu den am besten gehüteten Geheimnissen in Plön gehören würde und man selbst als interessierter Ratsherr nur darüber spekulieren könne, solange man nicht selber im Verwaltugsrat sitzen würde. Daher bliebe mir nur übrig, zu spekulieren.
So mutmaßte ich weiter, dass ich mir den Verzicht der Stadtwerke, sich an der Ausschreibung des Glasfasernetzes zu beteiligen, nur so erklären könne:
Entweder hat die Geschäftsführung in Verbindung mit dem Verwaltungsrat die Beteiligung an der Ausschreibung verpennt
oder der Verwaltungsrat hat die Geschäftsführung daran gehindert, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Andere Erklärungsansätze kann ich im Moment nicht erkennen.
Diese Aussage wurde von niemandem kommentiert, aber kein Kommentar ist irgendwie auch eine Aussage.

Stadtwerke sind kein wirtschaftlicher Selbstgänger, Geld wird mit Netzen verdient, so ein fachkundiger Bankmitarbeiter aus Hamburg, mit dem ich mich lange allgemein zu dem Thema Stadtwerke unterhalten habe. Von daher kann ich natürlich verstehen, daß die bisherigen Netzbetreiber die Netze auf jeden Fall behalten wollen und eine Übergabe mit allen – auch juristischen – Mitteln verhindern wollen. Die Frage, was die AöR bisher getan hat, um die Herausgabe der Netze zu erwirken, darf gerne gestellt werden, ebenso die Frage, in wie weit der Verwaltungsrat die Geschäftsführung hier unterstützt hat. Aus den Ausführungen von Ratsherrn Weber war zu entnehmen, dass der Verwaltungsrat beim Wassernetz vor dem Klagerisiko zurückgeschreckt ist. Das Kostenrisiko eines Prozesses wurde mit 1,8 Mion angegeben.

Die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Strom und Gas an die Stadtwerke wurde in der vergangenen Legislaturperiode mit knapper Mehrheit gegen die große Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion getroffen. Eine Übergabe der Netze ist nach meinem Kenntnisstand bis Heute strittig.
In dem Zusammenkang sehe ich den Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Hauptausschusses am 19. Dezember 2016. Er lautet: „Erwerb von Beteiligungen an der SH – Netz AG.“ Leider gibt es zu dem Thema im Ratsinformationssystem noch keine Vorlage, die eingesehen werden könnte. Für mich sieht es aber so aus, als wenn die damalige Entscheidung durch die Hintertür wieder einkassiert werden soll. Mit dem Erwerb von Beteiligungen an der SH – Netz AG würde nach meiner Auffassung auch eine Vorfestlegung auf einen Anbieter erfolgen, sofern die derzeitige Beschlußlage ausgehebelt wird und eine neue Ausschreibung erfolgt.

Der Haushalt 2017 wird wohl noch in diesem Jahr verabschiedet.

Gestern tagte der Hauptausschuß von 18:30 bis 22:20 Uhr. Insgesamt standen 16 Punkte auf der Tagesordnung. 15 wurden abgearbeitet. Das wichtigste Ergebnis: Vermutlich kann auf der Ratsversammlung am 07. Dezember der Haushalt für 2017 verabschiedet werden. Damit erfüllt die Verwaltung eine Forderung der Selbstverwaltung, der es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, den Haushaltsentwurf rechtzeitig im Vorjahr zur Genehmigung vorzulegen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch mal bei den Mitarbeiterinenn und Mitarbeitern im Rathaus bedanken.

Der Produkthaushalt des laufenden Jahres wurde im Mai 2016 verabschiedet und wies einen Fehlbetrag von 2.025.000,– Euro aus. Durch eine erfreuliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens (+ 300.000,– Euro), die Auszahlung der Fehlbedarfszuweisungen vor 2009 und 2010 (175.000,– Euro) und eine Gewinnausschüttung der Stadtwerke (50.000,– Euro) wurde der Haushalt ebenso entlastet wie durch Ausgaben, die nicht getätigt werden konnten, etwa bei der Unterhaltung der Straßen. Vermutlich wird der Fehlbetrag 2016 unter einer Million liegen.

Ein Tiefschlag für den Haushalt 2017 ist der Einbruch der Schlüsselzuweisungen, der aufgrund der Ergebnisse des Mikrozensus zu verzeichnen ist. Sie betrugen 2012 noch ca. 4.700.000,– Euro und fallen 2017 auf vermutlich 2.040.000,– Euro. Nach derzeitigem Stand wird Plön 2017 eine Kreisumlage von 3.170.000,– Euro zahlen müssen. Sie ist damit höher als die Schlüsselzuweisung. Eine Absenkung der Kreisumlage um 0.5 oder 1 Prozent, wie derzeit diskutiert, würde den Haushalt um 44.000,– bzw. 88.000,– Euro entlasten. Eine der wesentlichen Einnahmequellen der Stadt ist die Gewerbesteuer. Sie beläuft sich auf 6.770.324,– Euro und konnte sich gegenüber dem Vorjahr um gut 500.000,– Euro steigern.

Trotz alledem wird sich der Fehlbedarf des Ergebnisplanes 2017 auf 1.505.200,– Euro belaufen.

Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hat sich intensiv um weitere Sparmaßnahmen bemüht. Hierbei orientierte sie sich auch an der Erlaßlage des Landes zur Haushaltskonsolidierung und die Gewährung von Fehlbedarfszuweisungen. Daher schägt die fraktionsübergreifende Haushaltskonsolidierungsgruppe vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A (von 370 auf 380 von Hundert (v.H.), die Grundsteuer B (von 390 auf 400 v.H.) und die Gewerbesteuer (von 370 auf 380 v.H.) anzuheben. Hierdurch werden Mehreinnahmen in Höhe von 85.000,– Euro erwartet. Vor allem ist mit der Anhebung über den Mindestsatz die Hoffnung verbunden, daß die Fehlbedarfszuweisungen höher ausfallen, da das Land die Gemeinden belohnen will, die ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

Die Personalausgaben werden für 2017 mit 5.127.000,– Euro veranschlagt und liegen damit über den Ausgaben des Vorjahres (5.047.800,– Euro). Die Steigerung ist durch zusätzliche Pensions- und Beihilferückstellungen begründet. Ohne diesen Sondereffekt wären 4.977.000,– Euro zu berücksichtigen gewesen. Der – bei Herausrechnen der Sondereffekte – Rückgang ergibt sich aus dem Personalabbau der vergangenen Jahre.

2017 werden weitere hohe Ausgaben erwartet. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wird Investitionskosten in Höhe von 850.000,– Euro erfordern, die Zuwendungen des Bundes für diese Maßnahmer werden vermutlich erst 2019 berücksichtigt werden können. Die Umrüstung wird allerdings in den kommenden Jahren eine erhebliche Einsparung bei den Betriebskosten nach sich ziehen.

Ein Grundstücksverkauf wird voraussichtlich 370.000,– Euro bringen und den Haushalt damit einmalig entlasten.

Insgesamt wird eine Darlehensaufnahme von 1.309.500,– Euro vorgesehen.

In der nachfolgenden Aussprache bezifferte die Verwaltung das strukturelle Defizit der Stadt mit 1,6 bis 1,8 Millionen. Den Zeitpunkt, wann das Eigenkapital der Stadt vermutlich aufgezehrt sein wird, konnte sie nicht benennen, da die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre noch nicht vorliegen. Nach einer ersten Einschätzung reicht das Eigenkapital noch über das Jahr 2020 hinaus.

Herr Evers (FWG) sprach sich nooch dafür aus, die Grundsteuer B nicht heraufzusetzen, da die zusätzlichen Kosten von Vermietern auf Mieter umgelegt werden können und zur Erhöhung der Nebenkosten führen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Hagen (CDU), betonte in seiner Antwort, daß ihm als Gewerbetreibenden in der Immobienbranche, als Hauseigentümer und als Vermieter die Steuererhöhungen auch persönlich treffen, daß er aber im öffentlichen Interesse für diese Erhöhungen stimmen wird, so schwer es ihm auch falle.

In Anbetracht der fortgeschrittenen Uhrzeit werde ich zu den anderen Themen morgen der Übermorgen berichten.

Aus dem Hauptausschuß

Gestern tagte der Hauptausschuß. Drei Themen erscheinen mir berichtenswert.

1. Ein sehr wesentliches Thema war der nicht-öffentlich geplante Tagesordnungspunkt 16 (Beteiligung an der SH-Netz AG, hier: Beratung und Beschluß).
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thorsten Pfau, fragte dazu bei der Beratung des Tagesordnungspunkt 1 (Feststellung der Tagesoordnung) nach, warum dieses Thema unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt werden solle, obwohl Geschäftsgeheimnisse der SH-Netz AG nicht betroffen seien. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses vertagt. Bis dahin soll geklärt werden, welche Anteile des Themenkomplexes öffentlich behandelt werden können und welche nicht.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, aber wer die Plöner Kommunalpolitik bisher aufmerksam verfolgt hat wird sich fragen, warum der Erwerb von Anteilen an der SH Netz AG auf der Tagesrdnung steht, wo die Beschlußlage doch die Vergabe der Wegenutzung (damit verbunden das Recht auf den Berieb der Strom- und Gasleitungen) an die Stadtwerke vorsieht.

2. Das Stadtbuchtfest 2017 findet vom 30. Juni bis 02. Juli statt, also nach der Kieler Woche und vor Beginn der Schulferien.

3. Ab 2017 ändern sich die Regelungen für die Umsatzsteuer. Es wird sich auf die Stadt Plön auswirken, allerdings ist noch nicht absehbar, in welcher Form. Es ist auch offen, ob die Stadt möglicherweise entstehende zusätzlichen Steueraufwendungen an mögliche Vertragspartner weitergeben kann. Es besteht aber die Möglichkeit, bis 2020 weiter nach den alten Regelungen zu verfahren, wenn dies rechtzeitig angemeldet wird. Sofern die Fortsetzung der bisherigen Praxis fristgerecht beantragt wird, soll es nach Angaben der Finanzverwaltung auch möglich sein, rückwirkend auf die neue Praxis umzusteigen. Das wäre natürlich sinnvoll, falls sich die neue Regelung für die Stadt besser rechnen sollte. Auf Anraten der Steuerberater hat der Ausschuß entschieden, eine Fortsetzung der bisherigen Regelung bis 2020 zu erwirken.

Aus dem Hauptausschuß

Zur gestrigen Sitzung des Hauptausschusses kann ich wenig berhalten, berichten, da ich aus persönlichen Gründen erst ab 19:00 Uhr an der Sitzung teilnehmen konnte. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Quartalsbericht der Stadtwerke vorgestellt, denen die Angehörigen der CDU-Frakion mit bemerkenswertem Desinteresse folgten. Unter Berücksichtigung , dass die Entscheidung über den Abschluß eines Vertrages zur Vergabe des Glasfasernetzes an die „Deutsche Glasfaser“ für den nicht-öffentlichen Teil auf der Tagesordnung stand, nutzte Herr Eitelbach die Gelegenheit, noch einmal für die Vergabe des Glasfasernetzes an die Stadtwerke zu werben. Im nichtöffentlichen Teil standen u.a. die Themen „Breitbandausbau“ und „Gas- und Stromnetz“ auf der Tagesordnung.

Ich hatte die Gelegenheit, mich am letzten Montag mit dem Mitarbeiter einer größeren Bank unterhalten. Die Kernaussage: Stadtwerke können für Städte sehr lukrativ sein, solange sie nicht Energieerzeuger sind. Geld wird mit dem Betrieb der Netze verdient.

Beide Bürgermeisterkandidaten (Herr Winter, SPD-Kandidat, Herr Meyer, CDU Mitglied und unabhängiger Bewerber) scheinen das genau so zu sehen. Die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeiger vom letzten Samstag legt diesen Schluß zumindest nahe.

In Anbetracht der im nicht-öffentlichen Teil getroffenen Beschlüsse kann festgestellt werden, dass die Mehrheit der Mitglieder des Hauptausschusses dazu anderer Auffassung sind.

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