3,5 Stunden Hauptausschuß

Im Hauptausschuß wurden heute Haushalts- und Stellenplan beraten. Die finanzielle Situation ist nach wie vor bedenklich. Trotz der Änderungen in der Finanzierung der Städte und Gemeinden muß Plön aufgrund der nach dem Mikrozensus nach unten korrigierten Einwohnerzahl mit einem stukturellen Defizit von ca. 250.000 Euro zurechtkommen. Der Herr Bürgermeister bemerkte zu Recht, daß Plön mit dem Problem nicht alleine stehen würde und die Finanzierung der Städte und Gemeinden nicht ausreichend sei. Bernd Möller (SPD) führte dazu aus, daß das Defizit bei der bestehenden Ausgabenstruktur nur durch Einsparungen beim Personal realisierbar sei. Der Reduzierung der Beschaffung von Bleistiften bringe gar nichts.
Aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse sind weitere Einsparungen beim Personal im Moment nicht absehbar. Durch eine interne Umstrukturierung wird die Kämmerei aber mit einer zusätzlichen Stelle verstärkt.

Mit der Aussage des Herrn Bürgermeisters, Plön bräuchte mehr Einwohner, machte er sich als Vorsitzender des Planungsverband Seewiesen (nach dem Etikettenschwindel jetzt Wohngebiet Trammer See Plön Rathensdorf) für das Baugebiet Ex-Seewiesen stark.
Der Vorsitzende des zuständigen Fachausschusses konfrontierte ihn mit dem Ergebnis der  Folgekostenrechnung: Das Wohngebiet wird langfristig keinerlei positive finanzielle Auswirkungen für die Stadt Plön bringen.
Darüber hinaus äußerte der Bürgermeister, daß wir zu viele kleinteilige Bebauungspläne hätten, die die Verwaltung binden, ohne daß dadurch neue Häuser entstanden seien.
Wer so etwas sagt, hat allem Anschein nach von Stadtentwicklung keine Ahnung oder käut den Unfug wider, den ich bislang nur vereinzelt aus Kreisen der CDU gehört habe.
Grundsätzlich kann man zwei Funktionen von Bebauungsplänen unterscheiden. Mit den einen wird die Voraussetzung für die Erstellung neuer Wohn- und Gewerbegebäude geschaffen. Ein Beispiel dafür ist der Bebauungsplan Gänsemarktviertel. Mit den anderen werden einmalige und erhaltenswerte Straßenbilder für die Nachwelt bewahrt und die Entwicklungsmöglichkeiten für die Eigentümerinnen und Eigentümer gesteuert. Der B-Plan Appelwarder ist ein solcher Plan, und gar kein schlechter.

HA, Stadtwerke und Barrierefreiheit

Heute tagte der Hauptausschuß, volle vier Stunden, von 18:30 bis 22:30. Das Hauptthema im öffentlichen Teil war der Quartalsbericht der Stadtwerke / Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR). Der Schuldenstand wurde von über 5 Mio im Jahr 2005 auf gut 2,4 Mio im Jahr 2015 mehr als halbiert. Entsprechend sank der Zinsaufwand von 230.000 Euro auf knapp 99.000 Euro.
Die Kostenentwicklung für dem Bauhof ist stabil. Die von der Stadt Plön zu tragenden Aufwendungen sanken von 1,21 Mio im Jahr 2008 auf 1.15 Mio im Jahr 2015.
Die Gebühren für Schutz- und Niederschlagswasser stiegen leicht an (3,48 Euro/m3, bisher: 3,27 bzw. 0,84 E/m3, vorher 0,79 E/m3).
 
Im Vorfeld wurde überlegt, die Sitzungen der Ausschüsse zukünftig an Orten durchzuführen, die barrierefrei zu erreichen sind. Um die Barrierefreiheit zu verbessern – das Rathaus liegt nun mal am Schloßberg und ist nur über das historische Kopfsteinpflaster zu erreichen – wurden weitere Überlegungen vorgetragen, ein Bürgerbüro im Bereich der Fußgängerzone oder des verkehrsberuhigten Bereiches einzurichten.

Im nicht-öffentlichen Teil wurde erneut das Thema “Wegenutzungsverträge Strom und Gas” behandelt. Hierbei wurden sehr komplexe rechtliche Fragen erörtert. Auch das Thema “Haushaltsabschlüsse” stand nicht zum ersten mal auf der Tagesordnung.

Schnelleres Internet für Plön?

Dieser Beitrag wurde nachträglich geändert. Meine Formulierungen im ursprünglichen Text erweckten den Eindruck, als würde eine Internetanbindung mit 1000 Mbit angeboten. Tatsächlich werden 100 bzw. 200 Mbit angeboten. Die 1000 Mbit bezogen sich lediglich auf die technische Machbarkeit.  Tut mir leid.

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses ging es um die Versorgung mit schnellem Internet. Die „Deutsche Glasfaser“ hatte die Gelegenheit, ihre Produkte und ihr Konzept für Plön vorzustellen.
Das Produkt ist ein schneller Internatanschluß mit 100 oder 200 Mbit  im Down- und Upload, wobei technisch bis zu 1000 Mbit möglich wären. (Zum Vergleich: VDSL: Download 50 Mbit, Upload 10 Mbit / LTE: Download 100 Mbit, Upload 50 Mbit, Kabel: Download 150 Mbit, Upload 6 Mbit). Erreicht wird die hohe Bandbreite durch die ausschließliche Verwendung von Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH, Fibre to the Home).

Voraussetzung für ein Engagement der Firma ist, daß in Plön eine Anschlußquote von 40% bei Privatanschlüssen erreicht wird.

Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 34,95 Euro für den Internet und Telefonanschluß, für 5,– Euro gibt es die Flatrate in das deutsche Festnetz dazu. Das Zusatzpaket Fernsehen gibt es für weitere 15,– Euro. In der Anfangsphase ist der Anschluß kostenfrei, danach werden 750,– Euro fällig. Wenn ich es richig verstanden habe, entfällt auch die Bereitstellungsgebühr von 50,– Euro, sofern man sich in der Einführungsphase für die „Deutsche Glasfaser“ entscheidet. Einen voreingestellter Router ist für 39,95 Euro zu haben. (ohne Gewähr)

Wenn ich meine jetzige Telefon- und Internetrechnung betrachte, handelt es sich um ein sehr konkurrenzfähiges Angebot bei deutlich höherer Übertragungsgeschwindigkeit. (Im Moment kommen bei mir etwas mehr als 4 Mbit aus der Anschlußdose.)
Nun sind meine Befindlichkeiten keine Entscheidungsgrundlage. Mögliche Kriterien, die im Vergleich mit anderen Angeboten zu bewerten wären, könnten sein:
– Kosten für die Kommune
– Kosten-Leistungsverhältnis für den Verbraucher
– Flächendeckende Internetversorgung
– Zukunftsfähigkeit der Technologie
– Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens durch Bautätigkeit

Für die Stadt ist schnelles Internet ein Standortfaktor. Ich kenne Vermieter, die davon berichteten, daß die Mietinteressenten zu allererst nach dem Internetzugang gefragt haben. Aber auch für Firmen, die für ihr Geschäft auf das Internet angewiesen sind, ist ein schneller Anschluß von Bedeutung. Das Angebot der Firma ist für die Stadt kostenfrei, sie benötigt allerdings einen Genehmigungsvertrag mit der Stadt.

Die Deutsche Glasfaser ist ein überregional tätiges Unternehmen, das in Bayern, Nordrheinwestphalen, Niedersachsen und Schleswig Holstein aktiv ist. Im Kreis Plön versorgt die Firma gerade Wankendorf und Stolpe mit einem Zugang zum schnellen Internet. Bundesweit sind über 148.000 Haushalte an das Glasfasernetz des Unternehmens angeschlossen.

Sofern die Stand und die Firma einen Genehmigungsvertrag abschließen, würde die Vorbereitung beginnen. Im Mai könnte die Informations- und Anmeldephase starten. Wenn die Anschlußquote von 40% erreicht wird, könnte die Verlegung des Glasfasernetzes im Herbst beginnen. Der Abschuß der Arbeiten wäre Anfang nächsten Jahres zu erwarten.

Ein weiteres Thema war der städtische Haushalt, aber dazu werde ich erst morgen etwas schreiben.

bortaS blr jablu’Dl’ reH QaQqu’ nay’

Die Überschrift hat jetzt nichts mit der heutigen Sitzung des Hauptausses zu tun. Sie steht nur hier wegen eines Randgespräches, das ich nach der Sitzung noch geführt habe.

Vor der Sitzung hatte ich noch ein Telefonat zum Thema Stadtentwicklung, dass ich nicht vorzeitig beenden wollte. Als ich im Rathaus eintraf, lief die Einwohnerfragestunde bereits. Themen waren unter anderem:

– Ampelschaltung / die güne Welle ist nur bei Tempo 80 machbar, das Tempolimit ist aber 50.
– Lärmschutz Eutiner Straße / wann ist damit zu rechnen?
Für beide Themen ist der Landesbetrieb für Straßenbau zuständig. Obwohl beide Themen schon öfter von der Stadt an die Behörde herangetragen wurden, ist nichts passiert.
Meine Meinung: Ich habe seinerzeit die Lösung von Herrn Reibetanz (Stadtplaner aus Berlin) unterstützt. Rückbau der Straße vom Standard „außerörtliche Umgehung“ auf „inenrörtliche Durchfahrt“ in Verbindung mit Begleitgrün, Fuß- und Fahrradweg.
Diese Lösung fand auch im Ausschuß eine Mehrheit, der Herr Bürgermeister konnte sie aber nicht durchsetzen. Im Ergebnis werden über kurz oder lang Lärmschutzmauern entstehen, die die Stadt optisch zerschneiden. Der Tunneleffekt wird dazu führen, dass Autos dort, wo an beiden Seiten Lärmschutzmauern stehen, schneller fahren und dadurch lauter werden.

– Barierefreies Rathaus / Pflicht ab 2020, eine Umsetzung vor dem Termin wäre besser. Eine Umsetzung der EU-Forderung im bestehenden Rathaus ist bautechnisch anspruchsvoll und damit teuer.
Nach meiner Meinung wäre es an der Zeit, jetzt mit der Planung zu beginnen. Bis 2020 ist es nicht mehr lange hin.

– Flüchtlinge / derzeit leben ca. 80 Flüchtlinge in Plön, davon sind ca. 30 Kinder bzw. Jugendliche unter 18 / Nach derzeitigem Stand sind 2016 weitere 88 Flüchtlinge duch die Stadt aufzunehmen.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP) 6 ging es um die Bürgermeisterwahl. Die kleinen Parteien, die bislang keinen Kandidaten aus ihren Reihen stellen können, bemängelten, daß die Stellenanzeige für die Nachbesetzung des Vorzimmers des Bürgermeisters größer war als die Anzeige, mit der die Bürgereisterwahl angekündigt wurde. Insbesondere wurde nachgefragt, warum die Anzeige nicht schleswigholsteinweit und im Amtsblatt erschienen ist. Der Herr Bürgermeister entgegnete, dass die geschaltete Anzeige den gesetzlichen Vorgaben entspricht und zudem im Internet einsehbar ist. Der Ausschuß faßte den Entschluß, entsprechende Anzeigen in den oben genannten Blättern zu schalten.
Ich finde den Beschuß gut, weil so der Anschein vermieden wird, als ob der Kreis potentieller Bewerber künstlich klein gehalten werden soll. Bemerkenswert fand ich zudem, dass auch zwei Ausschußmitglieder der CDU für diesen Antrag stimmten, obwohl sie die Anzeigen in ihren Redebeiträgen für verzichtbar hielten und ihr eigenen Kandidat im Publikum saß.

TOP 7 / Der Punkt „Nachtrag Straßenreinigungsgebühren“ wurde ohne Aussprache abgestimmt und beschlossen.

TOP 8 / Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Ausschüsse und der Ratsversammlung erhalten eine Aufwandsentschädigung. Aufgrund der Haushaltslage verzichtet die Selbstverwaltung auf 20% des empfohlenen Höchstbetrages. Aufgrund der Steigerung des Preisindexes seit 2009 sollen die Aufwandsentschädigungen um 7,7% angehoben werden.
Ich mach Politik nicht wegen des Geldes und könnte auf diese Anhebung verzichten. In Anbetracht der Haushaltslage hätte ich auch nichts gegen eine 10%ige Kürzung. In Anbetacht der geringen Summe hätte der Verzicht aber nicht viel mehr als symbolischen Charakter.

TOP 9 / Der Jahresabschluß 2010 ist eigentlich Vergangenheitsbewältigung. Nach Voelage des Prüfberichtes durch die Ratsmitglieder Weber (Bündnis 90/Die Grünen) und Soltau (SPD) wurde der Abschluß gebilligt.

Im nichtöffentlichen Teil wurde der TOP 11 (Wegenutzungsverträge Strom und Gas) mit seinen Unterpunkten 1 (Wegenutzungsverträge Strom und Gas; hier: Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen zum Klageverfahren über Akteneinsicht) und 2 (Wegenutzungsverträge Strom und Gas; hier: Beratung und Beschluss über den Abschluss einer Interimsvereinbarung) ausführlich behandelt.
Wir erinnern uns: die Vergabe der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas hatte zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung geführt, in deren Verlauf die Verwaltung unter Führung des Ersten Stadtrates – der Herr Bürgermeister hatte sich für befangen erklärt – gegen den Beschluß der Selbstverwaltung geklagt hatte. Das kostete die Stadt einen sechsstelligen Betrag. Leider entstand seinerzeit der Anschein, dass der damalige Erste Stadtrat, der der CDU angehörte, von seinen Parteifreunden in seiner Funktion als stellvertretender Bürgermeister zur Klage gegen die Selbstverwaltung bewegt wurde, um die Entscheidung zur Vergabe der Nutzungsverträge an die Stadtwerke zu revidieren. Die CDU hatte sich in der damaligen Debatte eindeutig gegen die Rekommunalisierung und damit gegen die Vergabe an die Stadtwerke ausgesprochen.

Wegen des Einstufung als „Nichtöffentlich“ kann ich nicht aus der aktuellen Sitzung  berichten. Die Verwendung des Begiffes „Interimsvereinbarung“ dürfte aber klar machen, worum es geht.

Aus dem Hauptausschuß

Hauptausschuß

Die heutige Sitzung des Hauptausschusses begann um 1830 und dauerte so lange, dass nach Ende  der Sitzung alle Dönerläden auf dem Weg nach Hause schon geschlossen hatten. Mit den Punkten:
N 9 / Übertragung von Aufgaben an die Stadtwerke Plön AöR
N 10 / Sondernutzungsgebühren
N 11 / Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2008 mit Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 sowie ausgewählter Prüfungsschwerpunkte; hier: Beratung und Beschluss
N 12 / Personalsituation
N 13 / Personal- und Organisationsumstrukturierungskonzept sowie Schwachstellenanalyse des Bürgermeisters
standen spannende Theman auf der Tagesordnung, allerdings im nicht-öffentlichen Teil.

Aus dem öffentlichen Teil:
Während der Einwohnerfragestunde wurde das Thema „barrierefreies Rathaus“ angesprochen. Rollator- und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer haben keine Möglichkeit, ohne fremde Hilfe in das Rathaus zu gelangen. Der Ausschußvorsitzende Oliver Hagen (CDU) betonte, dass das Problem bekannt sei. Der Hauptausschuß würde sich in Kürze mit dem Thema befassen, weil öffentliche Gebäude bis 2020 barrierefrei erreichbar sein müssen. Herr Bürgermeister Paustian betonte, dass er und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Betroffenen gerne über die Stufen des  Rathauses helfen und das im Erdgeschoß ein Büro für persönliche Gespräche zur Verfügung stehen würde. Bislang hätte es mit dem Verfahren keine Probleme gegeben.
Darüber hinaus wurde angesprochen, dass im Plönbad kein Lift für Rollstuhlfahrer vorhanden sei. Herr Bürgermeister Paustian wies darauf hin, dass im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten seinerzeit entschieden wurde, keinen Lift einzubauen, da hierfür eine komplette Schwimmbahn hätte aufgegeben werden müssen. Er verwies gleichzeitig darauf, dass das Schwimmhallenpersonal gerne Hilfestellung leistet. Die Fragestellerin entgegnete, dass viele Menschen mit Behinderung diese Hilfestellung ablehnen würden.

Im Berichtsteil wies die Verwaltung darauf hin, dass beabsichtigt sein, die Niederschriften zu den Sitzungen der Ausschüsse zukünftig zu veröffentlichen, sobald sie vom Vorsitzenden des Ausschusses unterschrieben wurden. Das jetzige Verfahren, sie erst zu veröffentlichen, nachdem der Ausschuß sie in einer der nachfolgenden Sitzungen zur Kenntnis genommen hat, würde dazu führen, dass die Öffentlichkeit erst sehr spät informiert wird.
Anm.: Dem Verfahren kann ich zustimmen, vorausgesetzt, die Protokolle werden den Mitgliedern des Ausschusses vorher oder zumindest zeitgleich per EMail zugestellt.

Weiterhin erwähnte die Verwaltung, dass die Prüfung des Landesrechnungshofes zur Rekommunalisierung der Versorgungsnetzte vorliegen würde. Thorsten Pfau (SPD, Fraktionsvorsitzender) ergänzete, dass der Landesrechnungshof nur die Fälle der Rekommunalisierung von Stadtwerken geprüft hätte, aber nicht die Beteiligung von Kommunen an der SH-Netz-AG.

Der Tagesordungspunkt 6 „Beschluss über die Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Plön (Obdachlosensatzung)“ wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 7 „Kurabgabe; hier: Kalkulationsvergabe“ führte hingegen zu einer längeren Aussprache. Hier wurde die Frage gestellt, warum die Kalkulation extern vergeben werden soll. Gleichzetig damit wurde die Frage aufgeworfen, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter diese Aufgabe gem. Stellenbeschreibung eigentlich durchführen müßte. Auf diese Frage aufbauend wurde hinterfragt, ob eine externe Vergabe nicht möglicherweise Auswirkungen auf den Stellenplan oder auf die Einordnung in der Stellenbewertung haben könnte. Letzteres hätte möglicherweise direkte Auswirkung auf die Besoldung dieser Stelle.
Darüber hinaus wurde die Frage angesprochen, wie sich die Kurabgabe nach einer neuen Kalkulation entwickeln würde. Hierzu wagte niemand eine Prognose, da es bisher wohl kaum eine oder gar keine Kommunge gibt, die die Kurabgabe jemals kalkuliert hätte. Der Knackpunkt ist aber, dass für eine Erhöhung eine Kalkulation erforderlich ist.
Als dritter Themenkomplex wurde die Frage angerissen, wie die Kurabgabe nicht nur von Übernachtungsgästen, sondern auch von Tagesgästen erhoben werden kann.
Eine persönliche Anmerkung: Um mir vorzustellen, wie das im wirklich richtigen Leben  funktionieren soll, fehlt mir die Phantasie. Aber vielleicht fällt den Kolleginen und Kollegen von der CDU mit Unterstützung aus der FWG ja eine praktikable Lösung ein.
Außerdem erschloß sich den Mitgliedern des Ausschusses nicht, warum auch die Erstellung der Satzung extern vergeben werden soll.
Die Entschlußfassung wurde erst einmal geschoben. Das ist nicht kritisch. Die alte Satzung über die Kurabgabe verliert zwar am Ende des Jahres ihre Gültigkeit, aber da die Abgabepflicht bislang erst Mitte Mai gültig wurde, haben wir noch ein paar Monate Zeit, um das Thema abzuarbeiten.

Am Mittwoch tagt übrigens die Ratsversammlung um 1900 in der Aula. Spannender wird es aber am kommenden Dienstag, 10. Nov 19:00 im Plöner Rathaus, wenn der Planungsverband Seewiesen wieder tagt. Ich jedenfalls laufe mich schon mal warm.

Bis dahin hätte ich noch folgende Veranstaltungshinweise, ganz ohne Gewähr:
Dienstag, 3. November 19:00, Max Plank Institut. Vortrag über die neuesten Forschungsergebnisse
Freitag, 6. November 19:00, Kiel, Rendsburger Landstraße 389, Soli-Konzert mit den Speellüd und anderen
Samstag, 7. Nov 20:00, Grebin, Hofkneipe: Zwei Bosköppe

Leistungszulage für alle, Hecke beim PSV und Klosterstraße

In der Einwohnerfragestunde wurden vier Themen angesprochen. Drei sind mir in Erinnerung geblieben:

1. Der Vorsitzende des Seniorenbeirats fragte nach, ob man die Hecke beim PSV jetzt so hoch wachsen läßt, damit die Passanten in der Eutiner Straße nicht mehr auf den See schauen können, weil sie auf den Anblick der vom PSV geplanten Bootshalle gewöhnt werden sollen.
Der Herr Bürgermeister will sich darum kümmern.
Ich gehe davon aus, dass es eine Regelung gibt, die festlegt, wie hoch Hecken wachsen dürfen. Wenn das so ist, sind neue Verspannungen mit dem Vorstand des PSV vorhersehbar.

2. Es wurde nachgefragt, ob der Zeitungsbericht zutreffend ist, dass alle Mitarbeiterinen und Mitarbeiter der Verwaltung eine Leistungszulage bekommen.
Die Berichterstattung der OHA (nachträglich verbessert, ursprünglich hatte ich OHZ geschrieben, aber ich meinte natürlich die “Eutiner” und nicht die “Plöner” Zeitung. Danke an den aufmerksamen Leser) wurde in der letzten Zeit mehrfach und nach meiner Meinung auch zu Recht kritisiert. Der Herr Bürgermeister wird mit dem Fragesteller ein nicht-öffentliches Gespräch führen und danach öffentlich Stellung nehmen.

3. Ein Bürger aus der Klosterstraße berichtete, daß er gegen die Abrechnung der Baumaßnahme Widerspruch eingelegt und der Ablehnungsbescheid von der BAufirma erhalten habe. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Thorsten Pfau, bemerkte, dass der Ablehnungsbescheid von der Verwaltung kommen müsste. Der Herr Bürgermeister will den Sachverhalt klären.

Amtsführung des Bürgermeisters

Gestern tagte der Hauptausschuß. Nach dem Vorgang „aus irgendeinem Grund sind die Straßenreinigungsgebühren jahrelang nicht an die Kostenentwicklung angepaßt worden und dadurch ist nun ein Vermögensschaden entstanden“ – um das Wort Skandal zu vermeiden – hatten die Fraktionen das Thema Amtsführung des Bürgermeisters auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt.

An das eigentliche Thema: „Hier ist ein Vermögensschaden entstanden, kann man den Verantwortlichen dafür haftbar machen?“ scheint sich niemand heranzutrauen.

Der Herr Bürgermeister führte aus, daß verwaltungsintern Maßnahmen getroffen werden, einen solchen Vorgang zukünftig auszuschließen und warb bei den Mitgliedern des Ausschusses um Vertrauen. Er regte einen verstärkten Informationsaustasch zwischen ihm und den Fraktionen an. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Thorsten Pfau, betonte noch einmal, dass es offenbar Verbesserungspotential bei der Zusammenarbeit gäbe. Sofern es aber verwaltungsinterne Probleme gäbe sei es Sache des Bürgermeisters, diese zu lösen.

Breitband in Plön

Vor einiger Zeit wurde von der FWG die Frage aufgeworfen, ob Plön sich am Zweckverband Breitbandversorgung  beteiligen sollte. In dem Zusammenhang hatte ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um einen aktuellen Überblick über die Breitbandversorgung in Plön zu erhalten und mögliche Optionen für deren Verbesserung aufzeigen zu lassen.
Daraufhin wurde ich vom Herrn Bürgermeister gebeten, die Anfrage zurückzuziehen, da das Thema in der Sitzung des Hauptausschusses am 16. März behandelt würde. Ich abe die Anfrage zurückgezogen, heute wurde das Thema behandelt.

Ein Mitarbeiter von Kabel Deutschland führte aus, daß von ca. 4800 Haushalten in Plön 4681 Wohneinheiten schon jetzt an das Breitbandnetz von Kabel Deutschland angeschlossen werden können. Das würde einer Quote von 97 % entsprechen. Auf der Karte, die die Abdeckung des Stadtgebietes zeigte, waren nur ganz vereinzelt weiße – also nicht versorgbare – Flecken erkennbar.

Der Mitarbeiter von der Telekom führte aus, dass sein Unternehmen in den Ausbau der Infrastuktur investiert und ein schrittweiser Ausbau vorgesehen ist. Lanfristig sei zwar der Einsatz von Glasfaser bis an den Bürgersteig oder in die Wohnung vorgesehen, bis dahin würde die Leistungsfähigkeit der Übertragung über Kupferkabel mit dem Verfahren VDSL oder die Kombination von Kupferkabel in Verbindung mit Mobilfunkübertragung (Hybrid-System) gesteigert. Ab 2017 will die Telecom bis zu 250 Mbit, ab 2018 bis zu 500 MBit anbieten. Er betonte aber auch, daß die Telecom diese Leistungen nur dort anbieten wird, wo es sich rechnet. Wenn die Stadt eine weitergehende Versorgung wünscht, müßte sie sich an den Kosten beteiligen. Dazu würden die Baukosten ermittelt, die voraussichtlichen Einnahmen davon abgezogen und den Fehlbetrag müßte die Stadt finanzieren. Dabei wies er darauf hin, daß Investitionen in die Breitbandversorgung mit bis zu 75 % gefördert werden können.

Damit dürfte jetzt eigentlich klar sein, daß ein Beitritt zum Zweckverband Breitbandversorgung nicht weiterführt. Interessanter zu wissen wäre, ob die Breitbandversorgung nicht unter Umständen auch ein interessantes Geschäftsfeld für unsere Stadtwerke wäre.

Die CDU überraschte uns dann in der Sitzung mit einem Antrag, ein Markterkundungsverfahren zum Breitbandausbau durchzuführen. Der Antrag wurde nicht weiter beraten. Ein möglicher Beschluß wurde auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses geschoben, damit die anderen Fraktionen die Gelegenheit haben, über das Thema zu beraten.

Hauptausschuß und Straßenreinigungsgebühren

Nach der Sportlerehrung tagte der Hauptausschuß.

Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Oliver Hagen (CDU) gratulierte im Namen des Ausschusses und der Selbstverwaltung dem Herrn Bürgermeister, der am Sonntag sein 10-jähriges Dienstjubiläum begehen konnte.

Ein Thema war die Breitbandversorgung. Schnelles Internet ist ein Standortfaktor. Die Gründung des Zweckverbandes Breitbandversorgung warf die Frage auf, ob Plön sich an dem Verband beteiligen sollte oder ob es andere Lösungen gibt. Hierzu wird ein Sachstand erarbeitet, der am 16. März in der Sitzung des Hauptausschusses öffentlich vorgestellt werden soll. Wie im öffentlichen Teil der Sitzung angekündigt wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Zwischenstand vorgestellt.

Das beherrschende Thema waren aber die Straßenreinigungsgebühren. Dazu gab es eine Anfrage der Fraktionen und der FDP. Sofern Herr Ewers (FWG) Recht hat, wurden die Gebühren letztmalig im Jahr 2007 kalkuliert. Sie hätten nach drei Jahren – also 2010 – erneut kalkuliert werden müssen, wurden sie aber nicht. Gebühren werden zweckgebunden für öffentliche Leistungen gezahlt. Sie müssen die Kosten der Leistung decken, Gewinne dürfen nicht erzielt werden. Aufgrund der Kostensteigerungen kann angenommen werden, daß zumindest in den letzten Jahren nicht mehr kostendeckend gewirtschaftet wurde. Der Herr Bürgermeister führte aus, daß eine neue Kalkulation beauftragt ist, deren Ergebnisse aber noch nicht vorliegen und er daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlen nennen könne.

Nach meiner Meinung werden wir abwarten müssen, bis die Zahlen vorliegen. Dann werden wir auch wissen, ob durch zu niedrige Einnahmen möglicherweise ein Vermögensschaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Erst dann wird man auch entscheiden können, wie man weiter mit der Angelegenheit umgeht.

Ich hatte im öffentlichen Teil der Sitzung noch einmal nachgefragt, ob den Bürgerinnen und Bürger rückwirkend die tatsächlichen Kosten noch in Rechnung gestellt werden können. Das ist wohl nicht der Fall. Es ist aber davon auszugehen, daß die Gebühren nach der Neuberechnung steigen werden. Auch wenn ich selber davon betroffen bin, halte ich das für einen normalen Vorgang. Da die Zeit zwischen der letzten und der kommenden Kalkulation relativ lang war, könnte die mögliche Anhebung spürbar sein. Wenn das so kommen sollte, kann man sich ärgern, gerechterweise sollten die Gebührenzahlerinnen und -zahler sich aber freuen, daß sie so lange von der Stadt “subventioniert” wurden.

Spielplatz Appelwarder II

Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.

Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.

Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.

Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.

Nachspiel Spielplatz Appelwarder

In meinem Beitrag über den Spielplatz Appelwarder vom 28. Dezember 2014 habe ich in Frageform den Begriff „AG Dilettanti“ im Zusammenhang mit der Arbeit der AG-Soziales gebraucht. Dabei war es nicht meine Absicht, einzelne Mitglieder der AG persönlich als Dilettanten zu bezeichnen.  Ich habe das auch nicht getan. Sollte der gegenteilige Eindruck entstanden sein, bedaure ich es sehr und bitte das zu entschuldigen.

Es ging mir vielmehr darum, das Vorgehen der AG und des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten kritisch zu hinterfragen, weil ich der Meinung bin, daß hier ein Fall kollektiven Versagens vorliegt.

Eine der Ursachen ist nach meiner Auffassung mit mangelnden Informationsverhalten der AG Soziales zu suchen. Nach meiner persönlichen Überzeugung gehört es zu den Verpflichtungen von Verwaltung, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Ratsfrauen und Ratsherren umfassend zu informieren. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt. Mir liegen bis heute keine Informationen vor, wie die AG Soziales zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Spielplatz verzichtbar ist. Es hat meines Wissens keine Bedarfsermittlung und keine umfassende Abwägung stattgefunden, ob der Spielplatz Appelwarder oder vielleicht eher der konkurrierende Spielplatz Trammer Furt aufzugeben ist. Zumindest geht es nicht aus den öffentlich einsehbaren Protokollen oder Vorlagen hervor. Aus denen geht lediglich hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential zu beziffern.
Was soll man nun davon halten?

Zumindest wundert es mich nicht, daß in der Nachbarschaft die Frage umherläuft, ob es für das Grundstück nicht längst einen Käufer geben würde. Auch das Folge eines nach meiner Meinung verfehlten Informationsverhaltens.

In dem Zusammenhang müchte ich auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hinweisen, die das Thema Bebauung Appelwarder am kommenden Mittwoch erörtern wird. Die Sitzung beginnt um 1800 Uhr im Rathaus. Die Vorlage kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Ansonsten war der öffentliche Teil der heutigen Sitzung des Hauptausschusses nach wenigen Minuten beendet. Berichtenswertes gab es nicht.

Spielplatz Appelwarder und schnelles Internet

Heute tagte der Hauptausschuß zum letzten Mal in diesem Jahr. In der Einwohnerfragestunde ging es um die Aufgabe des Spielplatzes am Appelwarder.
Hierzu meldete sich ein Anwohner zu Wort. Er hatte einen umfangreichen Fragenkomplex vorbereitet, den er vorgetragen hat. Die Antworten hat er für die Einwohnerfragestunde in der nächsten Ratsversammlung erbeten. Offenbar gibt es Bedenken, die Fragen in aller Öffentlichkeit zu beantworten. So sagte man ihm die schriftliche Beantwortung zu. Ich kann aber nicht erkennen, welche Gründe dagegen sprechen sollten, öffentliche Fragen auch öffentlich zu beantworten.

Ich hoffe, ich habe die Fragen zumindest sinngemäß mitgeschrieben:
– Warum wurden die Klettergeräte trotz Schlechtwetter mit Regen und Wind so schnell abgebaut?
– Die Kletterwand und das Gerüst wurden zersägt und entsorgt. Was geschieht mit den übrigen Spielgeräten? Werden sie eingelagert, anderswo aufgebaut oder verkauft?
– Der Spielplatz wurde nach den Beobachtungen der Nachbarn durchaus von Kindern genutzt. Gibt es Protokolle, die belegen, daß der Platz nicht mehr genutzt wurde?
– Wenn es aus Kostengründen um die Schließung eines Spielplatzes ging, wurde geprüft, ob ggf. nicht der Spielplatz an der Trammer Furt geschlossen werden müßte, da das Gefährdungspotential hier viel höher ist? Wurde dazu fachlicher Rat, z.B. von der Polizei eingeholt?
– Wie ist der Abriß eines Spielplatzes mit dem Anspruch „kinderfreundliches Plön“ vereinbar?
– Ist der Verkauf als Bauland beabsichtigt? Wenn ja, gibt es bereits einen Interessenten?
– Ist das Grundstück überhaupt bebaubar? Gibt es einen Bebauungsplan?
– Wie hoch sind die Kosten für die Pflege des Grundstückes nach Abbau der Spielgeräte, wie hoch waren die Kosten für die Pflege bisher?

Gute Fragen, die eine öffentliche Beantwortung verdienen.

Die Frage von Herrn Gampert (FWG) bezog sich auf die Einrichtung eines Hotspots für freies WLAN am Bahnhof und wurde im im späteren Tagesordnungspunkt behandelt.

Das erste Thema wurde durch einen Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Hier ging es um die Versorgung der Stadt mit „schnellem“ Internet und den möglichen Beiritt zum „Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön“. Die Versorgung mit schnellem Internet ist ein wichtiger Standortfaktor, sowohl für die Wirtschaft wie auch für die Stadt als Wohnort. Von daher halte ich es für richtig, daß die FWG das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat und daß die Verwaltung sich damit beschäftig. Offenbar gibt es aber bereits eine Untersuchung durch die Stadtwerke, die dort im Verwaltungsrat noch besprochen und dann im nächsten Hauptausschuß vorgestellt werden soll. Darüber hinaus führte der Herr Bürgermeister aus, daß ein späterer Beitritt zum Zweckverband immer noch möglich ist und die damit verbundenen Kosten derzeit nicht bekannt sind. Von daher finde ich es gut, daß die Entscheidung erst einmal bis zur Vorlage der Ergebnisse der Untersuchung und der Beantwortung der Kostenfrage ausgesetzt wurde. Ich kann mich auch der Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD anschließen, die Klärung der offenen Fragen mit Nachdruck herbeizuführen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den freien Internetzugang am Bahnhof. Für die Einrichtung einer „kleinen Lösung“ werden Einmalkosten in Höhe von 1200,– bis 2200,– Euro fällig, die laufenden Kosten werden mit 107,– bis 123,– Euro pro Monat beziffert. Die FWG sieht in der Bereitstellung eines kostenlosen WLAN-Netzes einen Beitrag zur Steigerung der touristischen Attraktivität. Ich halte diese Investition für verzichtbar. Heute hat nach meiner Auffassung so ziemlich jedes Handy, das WLAN-fähig ist, auch die Möglichkeit, über Datenaustausch ins Internet zu gehen, mit Ausnahme des I-Phones eines FWG-Mitgliedes. Wie der Fraktionsvorsitzende der SPD richtig bemerkte, errodieren die Preise für Datenvolumen zusehens, so daß sich jeder den mobilen Zugang zum Internet leisten kann. Darüber hinaus muß der Betreiber für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften, und hier sehe ich ein erhebliches Risiko für die Stadt, wenn eine oder einer der wartenden Bahnkundinnen oder Bahnkunden mal schnell und ganz anonym was runterlädt. Ich kann auch nicht glauben, daß es hier wirksame technische Lösungen gibt, selbst wenn etwas anderes behauptet wurde. Da Ratsfrau Soltau angeboten hat, sich nach einer kostengünstigeren Lösung zu erkundigen, wurde edas Thema wieder einmal geschoben. Wäre es nach mir gegangen, hätte man es streichen können

Damit endete der öffentliche Teil. Im nichtöffentlichen Teil ging es um Zuschüsse für Tourismus und gewerbe sowie das Stadtmarketing.

Skandal im Rathaus ?

Am Freitag ist in der Onlineausgabe der SHZ ein Artikel unter der Überschrift: „Mißtrauen regiert das Rathaus“ erschienen. Ich vermute, daß die Telefone der Fraktionsvorsitzenden seither geglüht haben und viele Gespräch im Rathaus heute um dieses Thema kreisten.

Der Artikel wirft viele Fragen auf. Eine davon ist:
Wer hat den nicht öffentlichen Brief der SPD, FWG, Grünen und der FDP an die Öffentlichkeit gebracht und wem nutzt es?
Die „Witterung“ von Herrn Hagen, daß ihm Schaden zugefügt werden soll, nehme ich auch wahr.
Die Begründung liefert die SHZ gleich mit wenn sie berichtet, daß Herr Hagen sich als Bürgermeisterkandidat warmlaufen würde, es aber in der CDU weitere Interessenten für dieses Amt gäbe.

Wer die letzte Ratsversammlung erlebt hat wird meine Einschätzung teilen, daß die CDU Fraktion zutiefst gespalten ist. Die Kürzung der Aufwandsentschädigung um 20% war aus meiner Sicht inhaltlich eine Lappalie, aber ein wichtiges symbolisches Zeichen der Ratsfrauen und -herrn, sich an den Sparbemühungen der Stadt zu beteiligen. Die Kürzung der eigenen Bezüge war Bestandteil der umfangreichen Sparpaketes, an dem Herr Hagen innerhalb der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung maßgeblich mitgewirkt hat. Wenn fünf von sieben anwesenden Mitgliedern der CDU Fraktion gegen diese Maßnahme stimmen, kann das nur als destruktives Mißtrauensvotum gegenüber ihrem Fraktionsvorsitzenden gewertet werden.

Daher liegt die Vermutung nahe, daß jemand aus Kreisen der CDU-Fraktion noch eine Rechnung mit dem Fraktionsvorsitzenden offen hatte. Oder der Fraktionsvorsitzende soll beseitigt werden, um den Platz für jemand anderes frei zu machen. Der Fraktionsvorsitzende ist selbstverständlich erst einmal der natürliche Bürgermeisterkandidat seiner Partei.

Herr Hagen ist aber nicht ausschließlich Opfer. Die Teilnahme des Fraktionsvorsitzenden der CDU am Betriebsausflug der Verwaltung– wenn auch in seiner Funktion als Vorsitzender des Hauptausschusses – ist nach meiner Auffassung mehr als ungeschickt, denn damit kann der Eindruck erweckt werden, daß er gegenüber allen anderen Ratsfrauen und -herrn eine hervorgehobene Position einnimmt, die es ihm erlaubt, durch die Nähe zur Verwaltung unter Umständen in besonderer Weise eigene Ziele zu verfolgen und möglicherweise Einfluß auf die Entscheidungsfindung in der Verwaltung zu nehmen. Ich schätze die Teilnahme als politischen Fehler ein, der sich jetzt rächt.

Wenn Angehörige von Ratsfrauen und -herren in der Verwaltung eingestellt werden oder beschäftigt sind, ist das ein Thema, mit dem sich die Ratsfrauen oder -herrn unter Umständen angreifbar machen können. Daher ist in einem solchen Fall besondere Sorgfalt erforderlich. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn die Ratsfrau oder der Ratsherr eine einflußreiche Position besetzt oder eine sehr enge Nähe zur Verwaltung hat, wie es bei Ausschußvorsitzenden des Hauptausschusses nun einmal der Fall ist. Die Sensibilität des Themas mußte sowohl Herrn Hagen wie auch dem Herrn Bürgermeister bewußt sein oder hätte ihnen bewußt sein müssen. In jedem Fall wäre für die betreffende hausinterne Umbesetzung aus meiner Sicht deutlich mehr Fingerspitzengefühl erforderlich gewesen. Daß die Parteien sich gewünscht hätten, über die Umbesetzung vorab im Hauptausschuß informiert zu werden, kann ich daher nachvollziehen, auch wenn keinen Rechtsanspruch darauf besteht. Eine frühzeitige – nicht öffentliche – Information der Ratsfrauen und -herren hätte die öffentliche Diskussion über einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Verwaltung möglicherweise verhindern können.

Ob für die Umbesetzung eine Ausschreibung notwendig gewesen wäre, ist eine Frage, die ich im Moment nicht beantworten kann. Wenn sie erforderlich gewesen wäre, aber nicht durchgeführt wurde, wirft das natürlich ein Frage auf, warum dies nicht erfolgt ist. Diese Frage müßte dann in einer Untersuchung geklärt werden. Wenn sich die Antwort an die Parteien tatsächlich auf den im Artikel veröffentlichten Satz: „Die interne Umbesetzung liegt in der Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters.“ beschränkt, wurde hier nach meiner Bewertung ein schwerwiegender Fehler im Krisenmanagement gemacht. Diese Antwort geht an der Frage vorbei. Sie ist geeignet, den Anschein zu erwecken, daß die Frage nicht beantwortet werden soll und schafft damit Raum für weitreichende Spekulationen. Die Verbitterung über den Versuch, mit einer solch ausweichenden Antwort abgespeist zu werden, könnte natürlich für Ratsfrauen und -herren ein Motiv sein, den Brief und weitere Hintergrundinformationen an die Presse zu geben.

Ich halte es für völlig legitim, daß sich Ratsfrauen und -herrn, an die  Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher wenden, wenn sie mit seiner Personalentscheidungen nicht einverstanden sind, wenn fachliche Leistungen einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu bemängeln sind oder Verfahren nicht auf Zustimmung stoßen. Dies sollte in erster Linie nicht-öffentlich erfolgen, insbesondere wenn einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon direkt persönlich betroffen sind. Daher ist es natürlich bedenklich, wenn ein Brief mit konkreten Angeben zu einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen an die Presse weitergegeben wurde.
In der Vergangenheit sind Mitglieder der Ratsversammlung schon für weniger isoliert oder „gegangen worden“.

Wenn Fehlleistungen in einer öffentlicher Sitzung präsentiert werden, kann oder muß die Kritik auch öffentlich erfolgen, um darauf basierende Fehlentscheidungen der Selbsverwaltung zu verhindern. Beispielhaft hierfür ist die öffentliche Bewertung der Teamleiterin 30 zur Stellungnahme der Landesplanung zu den Planungen Seewiesen. Auch die Personalpolitik des Bürgermeisters kann nach meiner Überzeugung durch Miglieder der Ratsversammlung öffentlich kritisiert werden. So haben Frau Soltau, Frau Sachau und ich der neuen Verwaltungsstruktur, dem Dreisäulenmodell ohne Bauamt, nicht zugestimmt, als es der Ratsversammlung zur Billigung vorgelegt wurde. Wir haben unsere Ablehnung auch öffentlich begründet. Die Konsequenzen der damaligen Fehlentscheidung sind für mich heute sehr deutlich erkennbar.
Eine weitere Frage, die öffentlich gestellt werden kann ist, ob die bürgerorientierten Leistungen wie Stadtbücherei, Tourist Information Plön oder Schwimmhalle noch ausreichend mit Personal ausgestattet sind und ob es die richtige Entscheidung ist, gerade in diesen Bereichen „auszudünnen“.

Leider muß ich auch die Berichterstattung der SHZ als suboptimal bewerten. Eine meiner Meinung nach versuchte Bagatellisierung der Fehler des Fraktions- und Ausschußvorsitzenden Herrn Hagen wird weder der Sache noch Herrn Hagen gerecht. Grund für meine Bewertung sind Formulierungen, die in diese Richtung gehen: Man neidet ihm den Erfolg in Sachen Haushaltskonsolodierung, die Teilnahme am Betriebsausflug sei nur die Fortführung einer alten Tradition aus Magistratszeiten. Auch der letzte Absatz dient dazu, den Eindruck der Relativierung zu verfestigen. Hier wird berichtet, daß die Frau eines ehemaligen SPD Ratsherrn in die Arbeit im Vorzimmer des Bügermeisters eingewiesen wird.
Dieser Absatz ist nach meiner persönlichen Auffassung völlig verfehlt. Wenn die Information über die Tätigkeit des Ehemanes als Ratsherr der SPD zurtifft, dann muß das schon sehr lange her sein. Ich bin nun in der zweiten Legislaturperiode dabei und kann mich nicht erinnern, das der Betreffende als Ratsherr der SPD jemals erwähnt wurde. Mit Sicherheit hat er niemals eine so einflußreiche Position innegehabt wie Herr Hagen heute. Jeder Vergleich in dieser Angelegenheit hinkt. Und was der Schlußsatz: „Ein Schelm, der Böses dabei denkt.“ in diesem Zusammenhang bedeuten soll, erschließt sich mir auch nach längerem Nachdenken noch nicht.

Ob es sich hierbei um einen Fall für den deutschen Presserat handelt, kann ich nicht beurteilen.
Guter Journalismus sieht nach meiner Meinung anders aus.

Aufwandsentschädigungen gekürzt ?

Vermutlich ja. Leider hatte ich gestern keine Zeit, an der Sitzung des Hauptausschusses teilzunehmen. Wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Änderung der “Entschädigungssatzung”.
Die Aufwandsentschädigung für die Ratsherren und Ratsfrauen sollten in Anbetracht der schlechten finanziellen Situation gekürzt werden.

Das ist für mich in Ordnung, da ich die Aufgabe nicht wegen des Geldes übernommen habe. Ein besonders großer Aufwand entsteht kaum, da sich die allermeisten Dinge über EMails oder Telefonate erledigen lassen, was bei einer Flat-Rate keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die Zeit darf man ohnehin nicht rechnen.

Gestern im Hauptausschuß

Das beherrschende Thema im gestrigen Hauptausschuß war die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön (Ausbaubeitragssatzung).

Bereits in der Einwohnerfragestunde wurde dieses Thema angerissen, als der Eigentümer eines Mietshauses aus der Hipperstraße (der, dem sein Gebäude anstrengungslos zugefallen ist) sich ersichtlich dafür einsetzte, daß die Hipperstraße nicht als Anwohnerstraße, sondern als Haupterschließungsstraße eingestuft wird. Bei einer solchen Einstufung erfolgt eine niedrigere Kostenbeteiligung der Anwohner. Die dritte Kategorie sind Hauptverkehrsstraßen.

Die Begründung für die Änderung der Satzung wurde von der Verwaltung erläutert.
Zum einen geht es darum, die Begriffe der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Zum anderen geht es vor allem um das Geld. Die derzeitig gültigen Sätze liegen mittlerweile unter der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze, sie sollen in der Regel um 10% erhöht werden.

Plön als Fehlbedarfsgemeinde ist verpflichtet, alle Einnahmequellen in vollem Umfang auszuschöpfen. Tut die Stadt das nicht, werden die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt. Es würde die Differenz zwischen den möglichen und tatsächlichen Einnahmen ermittelt. Die Fehlbedarfszuweisungen würden dann um diesen Differenzbetrag gekürzt. Soll heißen: Die Stadt erzielt weniger Einnahmen, und dieselbe Summe, die nicht eingenommen wird, wird noch einmal von den Zuschüssen des Landes abgezogen.
Das kann sich die Stadt in Anbetracht der finanziellen Situation nicht leisten. Daher gab es zu der Erhöhung der Beitragssätze keine vernünftige Alternative.

Ich hätte gerne noch zu den übrigen Themen berichtet, die in der Einwohnerfragestunde angerissen wurden, aber leider habe ich meine Unterlagen nicht zur Hand. Außerdem muß ich noch einen Bericht für den heutigen SteU vorbereiten.

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