Breitband in Plön

Vor einiger Zeit wurde von der FWG die Frage aufgeworfen, ob Plön sich am Zweckverband Breitbandversorgung  beteiligen sollte. In dem Zusammenhang hatte ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um einen aktuellen Überblick über die Breitbandversorgung in Plön zu erhalten und mögliche Optionen für deren Verbesserung aufzeigen zu lassen.
Daraufhin wurde ich vom Herrn Bürgermeister gebeten, die Anfrage zurückzuziehen, da das Thema in der Sitzung des Hauptausschusses am 16. März behandelt würde. Ich abe die Anfrage zurückgezogen, heute wurde das Thema behandelt.

Ein Mitarbeiter von Kabel Deutschland führte aus, daß von ca. 4800 Haushalten in Plön 4681 Wohneinheiten schon jetzt an das Breitbandnetz von Kabel Deutschland angeschlossen werden können. Das würde einer Quote von 97 % entsprechen. Auf der Karte, die die Abdeckung des Stadtgebietes zeigte, waren nur ganz vereinzelt weiße – also nicht versorgbare – Flecken erkennbar.

Der Mitarbeiter von der Telekom führte aus, dass sein Unternehmen in den Ausbau der Infrastuktur investiert und ein schrittweiser Ausbau vorgesehen ist. Lanfristig sei zwar der Einsatz von Glasfaser bis an den Bürgersteig oder in die Wohnung vorgesehen, bis dahin würde die Leistungsfähigkeit der Übertragung über Kupferkabel mit dem Verfahren VDSL oder die Kombination von Kupferkabel in Verbindung mit Mobilfunkübertragung (Hybrid-System) gesteigert. Ab 2017 will die Telecom bis zu 250 Mbit, ab 2018 bis zu 500 MBit anbieten. Er betonte aber auch, daß die Telecom diese Leistungen nur dort anbieten wird, wo es sich rechnet. Wenn die Stadt eine weitergehende Versorgung wünscht, müßte sie sich an den Kosten beteiligen. Dazu würden die Baukosten ermittelt, die voraussichtlichen Einnahmen davon abgezogen und den Fehlbetrag müßte die Stadt finanzieren. Dabei wies er darauf hin, daß Investitionen in die Breitbandversorgung mit bis zu 75 % gefördert werden können.

Damit dürfte jetzt eigentlich klar sein, daß ein Beitritt zum Zweckverband Breitbandversorgung nicht weiterführt. Interessanter zu wissen wäre, ob die Breitbandversorgung nicht unter Umständen auch ein interessantes Geschäftsfeld für unsere Stadtwerke wäre.

Die CDU überraschte uns dann in der Sitzung mit einem Antrag, ein Markterkundungsverfahren zum Breitbandausbau durchzuführen. Der Antrag wurde nicht weiter beraten. Ein möglicher Beschluß wurde auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses geschoben, damit die anderen Fraktionen die Gelegenheit haben, über das Thema zu beraten.

Hauptausschuß und Straßenreinigungsgebühren

Nach der Sportlerehrung tagte der Hauptausschuß.

Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Oliver Hagen (CDU) gratulierte im Namen des Ausschusses und der Selbstverwaltung dem Herrn Bürgermeister, der am Sonntag sein 10-jähriges Dienstjubiläum begehen konnte.

Ein Thema war die Breitbandversorgung. Schnelles Internet ist ein Standortfaktor. Die Gründung des Zweckverbandes Breitbandversorgung warf die Frage auf, ob Plön sich an dem Verband beteiligen sollte oder ob es andere Lösungen gibt. Hierzu wird ein Sachstand erarbeitet, der am 16. März in der Sitzung des Hauptausschusses öffentlich vorgestellt werden soll. Wie im öffentlichen Teil der Sitzung angekündigt wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Zwischenstand vorgestellt.

Das beherrschende Thema waren aber die Straßenreinigungsgebühren. Dazu gab es eine Anfrage der Fraktionen und der FDP. Sofern Herr Ewers (FWG) Recht hat, wurden die Gebühren letztmalig im Jahr 2007 kalkuliert. Sie hätten nach drei Jahren – also 2010 – erneut kalkuliert werden müssen, wurden sie aber nicht. Gebühren werden zweckgebunden für öffentliche Leistungen gezahlt. Sie müssen die Kosten der Leistung decken, Gewinne dürfen nicht erzielt werden. Aufgrund der Kostensteigerungen kann angenommen werden, daß zumindest in den letzten Jahren nicht mehr kostendeckend gewirtschaftet wurde. Der Herr Bürgermeister führte aus, daß eine neue Kalkulation beauftragt ist, deren Ergebnisse aber noch nicht vorliegen und er daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlen nennen könne.

Nach meiner Meinung werden wir abwarten müssen, bis die Zahlen vorliegen. Dann werden wir auch wissen, ob durch zu niedrige Einnahmen möglicherweise ein Vermögensschaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Erst dann wird man auch entscheiden können, wie man weiter mit der Angelegenheit umgeht.

Ich hatte im öffentlichen Teil der Sitzung noch einmal nachgefragt, ob den Bürgerinnen und Bürger rückwirkend die tatsächlichen Kosten noch in Rechnung gestellt werden können. Das ist wohl nicht der Fall. Es ist aber davon auszugehen, daß die Gebühren nach der Neuberechnung steigen werden. Auch wenn ich selber davon betroffen bin, halte ich das für einen normalen Vorgang. Da die Zeit zwischen der letzten und der kommenden Kalkulation relativ lang war, könnte die mögliche Anhebung spürbar sein. Wenn das so kommen sollte, kann man sich ärgern, gerechterweise sollten die Gebührenzahlerinnen und -zahler sich aber freuen, daß sie so lange von der Stadt “subventioniert” wurden.