Die Straßenreinigungsgebühren wurden in den vergangenen Jahren ohne Satzung, also ohne gültige Rechtsgrundlage, eingezogen. Die letzte gültige Gebührensatzung wurde 2008 erlassen und galt bis 2010. Anschließend wurde keine neue Satzung mehr erlassen. Es wäre nach meiner Einschätzung Aufgabe des Herrn Bürgermeisters gewesen, bereits damals den Entwurf für eine neue Satzung vorzulegen. Bereits 2010 war ihm nachweislich bekannt, dass eine neue Satzung erforderlich war. Aufgabe der Selbstverwaltung wäre es gewesen, den vorgelegten Satzungsentwurf zu beraten und zu beschließen.
Die vergangenen Jahre wurden nun durch ein Wirtschaftsberatungsbüro nachkalkuliert. Darüber hinaus wurden die Gebühren für die neu zu beschließende Satzung berechnet und dem Ausschuß als Empfehlung vorgestellt.
Die eigentliche Frage ist aber, ob der Stadt ein Schaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe
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Herr Plischka von der CDU rechnete vor, dass die Stadt im Abrechnungszeitraum 2008 bis 2010 170.000,– Euro ausgegeben hat, die eigentlich auf die Eigentümer hätten umgelegt werden können. Nach Aussage des Wirtschaftsprüfers entsprach die Regelung aber der Beschlusslage der damaligen Ratsversammlung. Daher wurde hier nicht von einem Schaden, sondern von der Subventionierung der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen gesprochen.
Für die darauf folgende Abrechnungsperiode gab es nach Aussage des Wirtschaftsprüfers eine Unterdeckung von ca. 45.000,– Euro, die durch die Stadt getragen wurde. Die Stadtwerke hätten für den Zeitraum noch einmal ca. 17.000,– Euro überwiesen. Damit verringerte sich die Unterdeckung auf ungefähr 28.000,– Euro. Dieses Geld hat die Stadt bezahlt, obwohl es auf die Grundstückseigentümerinen und -eigentümer hätte umgelegt werden könnnen. Meine Frage, ob es sich dabei nicht um einen Vermögensschaden handeln würde, brachte den ansonsten sehr sicheren Wirtschaftsprüfer nach meiner Meinung ein wenig aus dem Konzept. Um die Frage nicht beantworten zu müssen äußerte er, daß dies eine Frage der politischen Bewertung sei.
Die restliche Diskussion bezog sich auf die Höhe der Verwaltungskosten. Herr Ewers von der FWG, Herr Plischka von der CDU und Herr Weber von Bündnis 90/Die Grünen fragte nach, ob der Ansatz der Verwaltungskosten nicht zu niedrig wäre. Dazu entwickelte sich eine sehr sachlich geführte Diskussion, die sehr in die Tiefe ging. Insbesondere ging es um zwei Punkte:
– Den Einen schien es wichtig zu sein, dass in Anbetracht leerer Kassen die Kosten, die rechtlich umgelegt werden dürfen, auch auf die Grundstückseigentümer und – igentümerinnen umgelegt werden.
– Den anderen ging es möglicherweise darum, die Kosten korrekt zu berechnen, damit nicht in drei Jahren, also im nächsten Kommunalwahlkampf, eine kräftige Gebührenerhöhung die Stimmung verhagelt.
Ich hatte den Eindruck, als wenn es unterschwellig darum ging, aufzudecken, dass ein möglicherweise entstandenen Vermögensschaden durch bewußt niedrig angesetzte Verwaltungskosten rechnerisch so gering wie möglich gehalten werden soll.
Daher wollen die Fraktionen die Höhe der Verwaltungskosten noch einmal genau unter die Lupe nehmen.
Ergeben sich keine Umstände, die eine Neuberechnung der Verwaltungskosten zulassen, werden die Straßenreinigungskosten voraussichtlich von 3,22 Euro pro laufendem Meter auf 3,17 oder 3.15 Euro sinken. Den Grund für die Stabilität der Straßenreinigungsgebühren sieht der Wirtschaftsprüfer in der Übertragung der Aufgabe an unsere Stadtwerke.