Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühren wurden in den vergangenen Jahren ohne Satzung, also ohne gültige Rechtsgrundlage, eingezogen. Die letzte gültige Gebührensatzung wurde 2008 erlassen und galt bis 2010. Anschließend wurde keine neue Satzung mehr erlassen. Es wäre nach meiner Einschätzung Aufgabe des Herrn Bürgermeisters gewesen, bereits damals den Entwurf für eine neue Satzung vorzulegen. Bereits 2010 war ihm nachweislich bekannt, dass eine neue Satzung erforderlich war. Aufgabe der Selbstverwaltung wäre es gewesen, den vorgelegten Satzungsentwurf zu beraten und zu beschließen.

Die vergangenen Jahre wurden nun durch ein Wirtschaftsberatungsbüro nachkalkuliert. Darüber hinaus wurden die Gebühren für die neu zu beschließende Satzung berechnet und dem Ausschuß als Empfehlung vorgestellt.

Die eigentliche Frage ist aber, ob der Stadt ein Schaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe
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Herr Plischka von der CDU rechnete vor, dass die Stadt im Abrechnungszeitraum 2008 bis 2010 170.000,– Euro ausgegeben hat, die eigentlich auf die Eigentümer hätten umgelegt werden können. Nach Aussage des Wirtschaftsprüfers entsprach die Regelung aber der Beschlusslage der damaligen Ratsversammlung. Daher wurde hier nicht von einem Schaden, sondern von der Subventionierung der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen gesprochen.

Für die darauf folgende Abrechnungsperiode gab es nach Aussage des Wirtschaftsprüfers eine Unterdeckung von ca. 45.000,– Euro, die durch die Stadt getragen wurde. Die Stadtwerke hätten für den Zeitraum noch einmal ca. 17.000,– Euro überwiesen. Damit verringerte sich die Unterdeckung auf ungefähr 28.000,– Euro. Dieses Geld hat die Stadt bezahlt, obwohl es auf die Grundstückseigentümerinen und -eigentümer hätte umgelegt werden könnnen. Meine Frage, ob es sich dabei nicht um einen Vermögensschaden handeln würde, brachte den ansonsten sehr sicheren Wirtschaftsprüfer nach meiner Meinung ein wenig aus dem Konzept. Um die Frage nicht beantworten zu müssen äußerte er, daß dies eine Frage der politischen Bewertung sei.

Die restliche Diskussion bezog sich auf die Höhe der Verwaltungskosten. Herr Ewers von der FWG, Herr Plischka von der CDU und Herr Weber von Bündnis 90/Die Grünen fragte nach, ob der Ansatz der Verwaltungskosten nicht zu niedrig wäre. Dazu entwickelte sich eine sehr sachlich geführte Diskussion, die sehr in die Tiefe ging. Insbesondere ging es um zwei Punkte:
– Den Einen schien es wichtig zu sein, dass in Anbetracht leerer Kassen die Kosten, die rechtlich umgelegt werden dürfen, auch auf die Grundstückseigentümer und – igentümerinnen umgelegt werden.
– Den anderen ging es möglicherweise darum, die Kosten korrekt zu berechnen, damit nicht in drei Jahren, also im nächsten Kommunalwahlkampf, eine kräftige Gebührenerhöhung die Stimmung verhagelt.

Ich hatte den Eindruck, als wenn es unterschwellig darum ging, aufzudecken, dass ein möglicherweise entstandenen Vermögensschaden durch bewußt niedrig angesetzte Verwaltungskosten rechnerisch so gering wie möglich gehalten werden soll.
Daher wollen die Fraktionen die Höhe der Verwaltungskosten noch einmal genau unter die Lupe nehmen.

Ergeben sich keine Umstände, die eine Neuberechnung der Verwaltungskosten zulassen, werden die Straßenreinigungskosten voraussichtlich von 3,22 Euro pro laufendem Meter auf 3,17 oder 3.15 Euro sinken. Den Grund für die Stabilität der Straßenreinigungsgebühren sieht der Wirtschaftsprüfer in der Übertragung der Aufgabe an unsere Stadtwerke.

Pressemitteilung zu Straßenreinigungsgebühren

Wieder einmal wurde ein Pressemitteilung, in diesem Fall des Bürgermeisters und des Personalrates,  an die Presse gegeben, bevor sie an die Mitglieder der Ratsversammlung und die bürgerlichen Vertreterinnen und Vertreter verschickt wurde. Ich wurde durch einen Kollegen darauf hingewiesen, der zu Recht sauer war. Es ist nicht hinnehmbar, dass wir Informationen aus dem Rathaus zuerst aus der Presse erfahren. das Thema wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach thematisiert. Immerhin bekamen wir die Pressemitteilung so zeitnah nachgereicht, dass sie bislang nur in der Online-Präsenz der Fördeaktuell erschienen ist.

In der Pressemitteilung geht es um die Vorwürfe gegen dem Herrn Bürgermeister, die im Zusammenhang mit seiner Amtsführung im Allgemeinen und den Straßenreinigungsgebühren im Besonderen geäußert wurden.

Ich habe die Themen in den Beiträgen vom 03. März 2015, vom 19. März 2015 und vom  15. Juni 2015 behandelt.

Zusammenfassend möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt feststellen:

1. Die Straßenreinigungsgebühren hätten schon seit Jahren neu berechnet werden müssen. Dies ist nicht erfolgt und liegt einzig und alleine im Verantwortungsbereich des Herrn Bürgermeister.
2. Ein Vermögensschaden durch nicht eingezogene Gebühren ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht oder nur in geringem Umfang entstanden. Das Ergebnis der Berechnung durch ein Fachbüro liegt noch nicht vor.
Sofern sich herausstellen sollte, dass tatsächlich kein Schaden entstanden ist, ist meine Überlegung, den Herrn Bürgermeister für den entstandenen Schaden haftbar zu machen, hinfällig.
Das ändert aber nichts an den in Punkt eins beschriebenen Verantwortlichkeiten und Versäumnissen.
3. Ich habe mich bei meiner Abschätzung einer möglichen Schadenshöhe von meinem Interessenschwerpunkt Stadtentwicklung und Umwelt auf das dünnes Eis der Finanzen begeben. Dabei habe ich mich offenkundig verschätzt. Das bedaure ich.
Der Umstand, dass ich nicht der Einzige war, ändert nichts am Bedauern meiner Fehleinschätzung.
4. Ich habe der Verwaltung – mit Ausnahme des Herrn Bürgermeister – gegenüber keine Vorwürfe gemacht und an  keiner Stelle behauptet oder den Eindruck erweckt, dass sie in dieser Sache schlecht gearbeitet hat oder Verantwortung trägt.
5. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben offenbar auch in den kommenden Jahren stabil.
6. Es liegt im Entscheidungsbereich des Herrn Bürgermeister, die Berichterstattung in den Zeitungen durch den Presserat prüfen zu lassen.

Amtsführung des Bürgermeisters

Gestern tagte der Hauptausschuß. Nach dem Vorgang „aus irgendeinem Grund sind die Straßenreinigungsgebühren jahrelang nicht an die Kostenentwicklung angepaßt worden und dadurch ist nun ein Vermögensschaden entstanden“ – um das Wort Skandal zu vermeiden – hatten die Fraktionen das Thema Amtsführung des Bürgermeisters auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt.

An das eigentliche Thema: „Hier ist ein Vermögensschaden entstanden, kann man den Verantwortlichen dafür haftbar machen?“ scheint sich niemand heranzutrauen.

Der Herr Bürgermeister führte aus, daß verwaltungsintern Maßnahmen getroffen werden, einen solchen Vorgang zukünftig auszuschließen und warb bei den Mitgliedern des Ausschusses um Vertrauen. Er regte einen verstärkten Informationsaustasch zwischen ihm und den Fraktionen an. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Thorsten Pfau, betonte noch einmal, dass es offenbar Verbesserungspotential bei der Zusammenarbeit gäbe. Sofern es aber verwaltungsinterne Probleme gäbe sei es Sache des Bürgermeisters, diese zu lösen.

Haftung oder Rücktritt

Ich komme gerade von einer Dienstreise zurück und habe eben die KN von gestern und heute quergelesen.
Irgendwie glaube ich jetzt, daß es Paralleuniversen gibt. Im gestrigen Bericht über die Sitzung des Hauptausschusses wurde ausführlich über eine Diskussion berichtet, an die ich mich beim besten Willen nicht erinnern kann. Der Herr Bürgermeister hat sich zwar in der Sache „nicht erhobene  Straßenreinigungsgebühren“ in einem sehr kurzen Statement schützend vor seine Verwaltung gestellt und betont, er alleine würde die Verantwortung dafür tragen, daß die Gebühren in den vergangenen Jahren nicht den tatsächlichen Kosten angepaßt wurden. Vielleicht lag es daran, daß ich fünf Minuten zu spät kam, aber als ich im Rathaus eintraf, besprachen sich die Mitglieder des Hauptausschusses im Flur Ich wollte mich dazustellen, wurde aber gebeten, in den Sitzungssaal zu gehen.
Des verwaltungsinternen Schreibens, von dem die KN berichtet, ist mir nicht bekannt. Daher ist die Aussage, daß die entgangenen Einnahmen 420.000,– Euro betragen sollen, für mich neu, nicht bestätigt, aber auch nicht überraschend. Meine Überschlagsrechnung, die ich vor ein paar Tagen angestellt habe, lag allerdings etwas darunter. Nach meiner Einschätzung liegt hier ein Vermögensschaden vor.
Sehr überrascht war ich, in der heutigen Ausgabe zu lesen, daß der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Oliver Hagen, dem Bürgermeister indirekt den Rücktritt empfiehlt. Anders kann ich das Zitat in der KN, wenn es denn zutrifft, nicht deuten: „ … daß andere Bürgermeister wegen dieser Sache schon zurückgetreten wären.“
Danach wird über die Bürgermeisterwahl 2010 berichtet, bei der sich die CDU erst hinter den Kandidaten Paustian gestellt hat, als kein anderer akzeptabler Kandidat gefunden werden konnte. Eine Gesprächspartnerin erläuterte mir damals, wie geschickt dieser Schachzug sei, da die CDU auf diesem Weg eine enge Bindung mit dem amtierenden und zukünftigen Bürgermeister aufbauen würde. Ich erinnere mich genau an die Aussage: „So macht man Kommunalpolitik.“
Um so mehr habe ich jetzt den Eindruck, in einer Zeitschleife gelandet zu sein, wenn ich lese, daß die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU bereits jetzt über einen gemeinsamen Kandidaten für die nächste Bürgermeisterwahl nachdenken.
Nach meiner Meinung ist die Sache verhältnismäßig einfach: Kein Grund für einen Rücktritt, eher ein Fall für die Amtshaftpflichtversicherung.

Hauptausschuß und Straßenreinigungsgebühren

Nach der Sportlerehrung tagte der Hauptausschuß.

Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Oliver Hagen (CDU) gratulierte im Namen des Ausschusses und der Selbstverwaltung dem Herrn Bürgermeister, der am Sonntag sein 10-jähriges Dienstjubiläum begehen konnte.

Ein Thema war die Breitbandversorgung. Schnelles Internet ist ein Standortfaktor. Die Gründung des Zweckverbandes Breitbandversorgung warf die Frage auf, ob Plön sich an dem Verband beteiligen sollte oder ob es andere Lösungen gibt. Hierzu wird ein Sachstand erarbeitet, der am 16. März in der Sitzung des Hauptausschusses öffentlich vorgestellt werden soll. Wie im öffentlichen Teil der Sitzung angekündigt wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Zwischenstand vorgestellt.

Das beherrschende Thema waren aber die Straßenreinigungsgebühren. Dazu gab es eine Anfrage der Fraktionen und der FDP. Sofern Herr Ewers (FWG) Recht hat, wurden die Gebühren letztmalig im Jahr 2007 kalkuliert. Sie hätten nach drei Jahren – also 2010 – erneut kalkuliert werden müssen, wurden sie aber nicht. Gebühren werden zweckgebunden für öffentliche Leistungen gezahlt. Sie müssen die Kosten der Leistung decken, Gewinne dürfen nicht erzielt werden. Aufgrund der Kostensteigerungen kann angenommen werden, daß zumindest in den letzten Jahren nicht mehr kostendeckend gewirtschaftet wurde. Der Herr Bürgermeister führte aus, daß eine neue Kalkulation beauftragt ist, deren Ergebnisse aber noch nicht vorliegen und er daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlen nennen könne.

Nach meiner Meinung werden wir abwarten müssen, bis die Zahlen vorliegen. Dann werden wir auch wissen, ob durch zu niedrige Einnahmen möglicherweise ein Vermögensschaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Erst dann wird man auch entscheiden können, wie man weiter mit der Angelegenheit umgeht.

Ich hatte im öffentlichen Teil der Sitzung noch einmal nachgefragt, ob den Bürgerinnen und Bürger rückwirkend die tatsächlichen Kosten noch in Rechnung gestellt werden können. Das ist wohl nicht der Fall. Es ist aber davon auszugehen, daß die Gebühren nach der Neuberechnung steigen werden. Auch wenn ich selber davon betroffen bin, halte ich das für einen normalen Vorgang. Da die Zeit zwischen der letzten und der kommenden Kalkulation relativ lang war, könnte die mögliche Anhebung spürbar sein. Wenn das so kommen sollte, kann man sich ärgern, gerechterweise sollten die Gebührenzahlerinnen und -zahler sich aber freuen, daß sie so lange von der Stadt “subventioniert” wurden.