Wieder einmal wurde ein Pressemitteilung, in diesem Fall des Bürgermeisters und des Personalrates, an die Presse gegeben, bevor sie an die Mitglieder der Ratsversammlung und die bürgerlichen Vertreterinnen und Vertreter verschickt wurde. Ich wurde durch einen Kollegen darauf hingewiesen, der zu Recht sauer war. Es ist nicht hinnehmbar, dass wir Informationen aus dem Rathaus zuerst aus der Presse erfahren. das Thema wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach thematisiert. Immerhin bekamen wir die Pressemitteilung so zeitnah nachgereicht, dass sie bislang nur in der Online-Präsenz der Fördeaktuell erschienen ist.
In der Pressemitteilung geht es um die Vorwürfe gegen dem Herrn Bürgermeister, die im Zusammenhang mit seiner Amtsführung im Allgemeinen und den Straßenreinigungsgebühren im Besonderen geäußert wurden.
Ich habe die Themen in den Beiträgen vom 03. März 2015, vom 19. März 2015 und vom 15. Juni 2015 behandelt.
Zusammenfassend möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt feststellen:
1. Die Straßenreinigungsgebühren hätten schon seit Jahren neu berechnet werden müssen. Dies ist nicht erfolgt und liegt einzig und alleine im Verantwortungsbereich des Herrn Bürgermeister.
2. Ein Vermögensschaden durch nicht eingezogene Gebühren ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht oder nur in geringem Umfang entstanden. Das Ergebnis der Berechnung durch ein Fachbüro liegt noch nicht vor.
Sofern sich herausstellen sollte, dass tatsächlich kein Schaden entstanden ist, ist meine Überlegung, den Herrn Bürgermeister für den entstandenen Schaden haftbar zu machen, hinfällig.
Das ändert aber nichts an den in Punkt eins beschriebenen Verantwortlichkeiten und Versäumnissen.
3. Ich habe mich bei meiner Abschätzung einer möglichen Schadenshöhe von meinem Interessenschwerpunkt Stadtentwicklung und Umwelt auf das dünnes Eis der Finanzen begeben. Dabei habe ich mich offenkundig verschätzt. Das bedaure ich.
Der Umstand, dass ich nicht der Einzige war, ändert nichts am Bedauern meiner Fehleinschätzung.
4. Ich habe der Verwaltung – mit Ausnahme des Herrn Bürgermeister – gegenüber keine Vorwürfe gemacht und an keiner Stelle behauptet oder den Eindruck erweckt, dass sie in dieser Sache schlecht gearbeitet hat oder Verantwortung trägt.
5. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben offenbar auch in den kommenden Jahren stabil.
6. Es liegt im Entscheidungsbereich des Herrn Bürgermeister, die Berichterstattung in den Zeitungen durch den Presserat prüfen zu lassen.