Haftung oder Rücktritt

Ich komme gerade von einer Dienstreise zurück und habe eben die KN von gestern und heute quergelesen.
Irgendwie glaube ich jetzt, daß es Paralleuniversen gibt. Im gestrigen Bericht über die Sitzung des Hauptausschusses wurde ausführlich über eine Diskussion berichtet, an die ich mich beim besten Willen nicht erinnern kann. Der Herr Bürgermeister hat sich zwar in der Sache „nicht erhobene  Straßenreinigungsgebühren“ in einem sehr kurzen Statement schützend vor seine Verwaltung gestellt und betont, er alleine würde die Verantwortung dafür tragen, daß die Gebühren in den vergangenen Jahren nicht den tatsächlichen Kosten angepaßt wurden. Vielleicht lag es daran, daß ich fünf Minuten zu spät kam, aber als ich im Rathaus eintraf, besprachen sich die Mitglieder des Hauptausschusses im Flur Ich wollte mich dazustellen, wurde aber gebeten, in den Sitzungssaal zu gehen.
Des verwaltungsinternen Schreibens, von dem die KN berichtet, ist mir nicht bekannt. Daher ist die Aussage, daß die entgangenen Einnahmen 420.000,– Euro betragen sollen, für mich neu, nicht bestätigt, aber auch nicht überraschend. Meine Überschlagsrechnung, die ich vor ein paar Tagen angestellt habe, lag allerdings etwas darunter. Nach meiner Einschätzung liegt hier ein Vermögensschaden vor.
Sehr überrascht war ich, in der heutigen Ausgabe zu lesen, daß der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Oliver Hagen, dem Bürgermeister indirekt den Rücktritt empfiehlt. Anders kann ich das Zitat in der KN, wenn es denn zutrifft, nicht deuten: „ … daß andere Bürgermeister wegen dieser Sache schon zurückgetreten wären.“
Danach wird über die Bürgermeisterwahl 2010 berichtet, bei der sich die CDU erst hinter den Kandidaten Paustian gestellt hat, als kein anderer akzeptabler Kandidat gefunden werden konnte. Eine Gesprächspartnerin erläuterte mir damals, wie geschickt dieser Schachzug sei, da die CDU auf diesem Weg eine enge Bindung mit dem amtierenden und zukünftigen Bürgermeister aufbauen würde. Ich erinnere mich genau an die Aussage: „So macht man Kommunalpolitik.“
Um so mehr habe ich jetzt den Eindruck, in einer Zeitschleife gelandet zu sein, wenn ich lese, daß die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU bereits jetzt über einen gemeinsamen Kandidaten für die nächste Bürgermeisterwahl nachdenken.
Nach meiner Meinung ist die Sache verhältnismäßig einfach: Kein Grund für einen Rücktritt, eher ein Fall für die Amtshaftpflichtversicherung.