Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.
Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.
Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.
In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.
Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.