Kälte und Wärmeplanung mit taktischen Zügen

Zuerst einmal ein Überblick,
was bisher geschah:

2017 Das EWKG tritt in Kraft. Seit dem Zeitpunkt müsste der Verwaltung der Stadt Plön bekannt gewesen sein, dass bis zum Termin: 31. Dezember 2024 eine Kälte- und Wärmeplanung abzugeben ist.

2023 Die Stadt Plön schreibt den Auftrag für die Kälte und Wärmeplanung aus. Es erfolgen zwei Ausschreibungen, auf die zweite Ausschreibung gehen drei Angebote ein. 

01. Februar 2024 Die Ergebnisse der Ausschreibung werden durch den FB 3 ausgewertet. Die Firma Zeitengrad erhält den Zuschlag 

Seit Mitte 2024 ist bekannt, dass das Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig Holstein überarbeitet (novelliert) werden soll.

11. Juni 2024 Die Verwaltung lädt die Mitglieder der Lenkungsgruppe (bestehend aus Mitgliedern der politischen Fraktionen) zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die erste Sitzung der Lenkungsgruppe nach den Sommerferien stattfinden soll.
Anmerkung: Bis heute fand keine Sitzung der Lenkungsgruppe statt. Die bereits vor Weihnachten 2024 abgegebene Kälte- und Wärmeplanung wurde am 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop vorgestellt.

04. Juli 2024 Alle Mitglieder der Lenkungsgruppe Kälte- und Wärmeplanung werden zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie eingeladen.
Der Ausschuss nimmt die unter TOP 7 vorgeschlagenen Beschlussvorschlag zur Vorgehensweise bezüglich der Kälte und Wärmeplanung zustimmend zur Kenntnis. Wohl bemerkt: Zur Vorgehensweise, nicht zu den Inhalten der Planung.

Weder die Verwaltung noch das Büro Zeitengrad hat in der Sitzung darauf hingewiesen, dass der Abgabetermin der KWP (31. Dezember 2024) nicht eingehalten werden kann.
Diese Information lag den Genannten spätestens seit der Vergabe des Angebotes durch die Verwaltung Anfang 2024 vor.

In der Niederschrift der Sitzung vom 04. Juni 2024 ist keine Information dazu enthalten.
In der Niederschrift wird lediglich auf die Präsentation verwiesen, die dem Protokoll beigefügt werden sollte. Die Präsentation ist dem Protokoll nicht beigefügt.
Sie kann allerdings unter dem Tagesordnungspunkt im Bürgerinformationssystem eingesehen werden. Der Fertigstellungsterm 28. Februar 2025 steht relativ klein gedruckt auf der 14ten von 18 Folien. Zu dem Zeitpunkt war mir nicht bekannt oder bewußt, dass der Abgabetermin bereits der 31. Dezember 2024 ist.
Ich habe an der Sitzung teilgenommen und kann mich nicht erinnern, dass die Verwaltung oder das Planungsbüro darauf hingewiesen hätten, dass es eine Terminüberschreitung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt ist. Die Niederschrift enthält keine entsprechende Information.

04. – 06. Dezember 2024 Die Verwaltung lädt zu einem Workshop zum Thema Wärmewende ein und „erinnert“ an die Abgabe eines kurzen Positionspapiers der Fraktionen zum Thema Wärmewende.

Die FWG-Fraktion sah sich nicht in er Lage, ein solches Dokument abzugeben, da die entsprechenden Informationen fehlen. Zur Abgabe der Positionspapiere der anderen Fraktionen möchte ich keine Auskunft geben. 

12. Dezember 2024 (22:32) Am späten Abend bitte ich die Verwaltung um die Übermittlung des Entwurfes der KWP im aktuellen Bearbeitungstand an die Fraktionen.

13. Dezember 2024 (08:56) Bereits am nächsten Morgen erhalte ich die Antwort, dass  das nicht möglich sei, weil an der KWP intensiv gearbeitet würde.

20. Dezember 2024 Die KWP wird – mit dem Verweis auf die fehlende Beschlusslage – an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUM) geschickt. Weder die Lenkungsgruppe noch die politischen Entscheidungsträger*innen wurden in Kopie beteiligt.

Am gleichen Tag teilt die Verwaltung per Email (11:20) mit, dass der Sitzungstermin für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 16. Januar 2025 in Absprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Dahmke entfällt. 

09. Januar 2025 (09:13) Der aktuelle Stand der KWP wird zur Vorbereitung des Wärmeworkshops an die Selbstverwaltung übermittelt. Gleichzeitig wird darum gebeten, das Dokument als vertraulich zu betrachten. 

18. Januar 2025 Im Bahnhof findet ein nicht-öffentlicher Workshop zur Wärmewende statt. Das Büro Zeitengrad stellt die Planungen der KWP vor. Darüber hinaus gibt es einen hervorragenden Vortrag durch einen renommierten Juristen zum Thema Kartell- und Vergaberecht. 
Zu diesem Zeitpunkt äußert sich die Bürgermeisterin noch dahingehend, dass die Beschlussfassung der KWP am 21. Mai 2025 stattfinden soll.

19. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion beantragt die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung des Hauptausschusses:„Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“.
Ziel ist es, in einem geordneten Verfahren zu einem rechtssicheren Beschluss zu kommen.

20. Januar 2025 reichen wir den zugehörigen Antrag zum o.g. Tagesordnungspunkt nach. Gleichzeitig übermitteln wir das Positionspapier der FWG-Plön zur Wärmewende.

21. Januar 2025 Es dringt gerüchteweise die Information zu mir durch, dass parallel zur Sitzung des Hauptausschuss am 03. Februar 2025 auch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagen soll.

22. Januar 2025 Die Verwaltung führt ein Telefongespräch mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Am gleichen Tag fragt die Verwaltung beim MEKUN nach, ob es ausreichend sei, den Beschluss in der RV am 19. Februar 2025 zu fassen. 

Am gleichen Tag wird das durch das MEKUN bestätigt. Damit verbunden ist der Hinweis, dass der geringfügige Fehler (damit ist der ausstehende Beschluss der KWP durch die Ratsversammlung gemeint) geheilt werden kann, indem der Beschluss bis Ende Februar nachgeholt wird.

Am gleichen Tag erfolgt die Einladung zu einer Info-Veranstaltung am 27. Januar 2024

23. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion übermittelt in Unkenntnis der Vorgänge am 22. Januar 2025 einen Ergänzungsantrag zum o.g. Tagesordnungspunkt vom 19. Januar 2025 für den Hauptausschuss.

24. Januar 2025 Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 werden verschickt. Als Anlage wird die Kälte- und Wärmeplanung erstmals im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Als weitere Anlage ist der Brief des MEKUN beigefügt, aus dem hervorgeht, dass für ein Beschuss bis Ende Februar ausreichend ist.
Am gleichen Tag beantrage ich Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Ausschreibung und Vergabe der Kälte- und Wärmeplanung. 

27. Januar 2025 In einer Informationsveranstaltung wird darüber informiert, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung am 19. Februar 2025 gefasst werden sollte, weil man nicht wüßte, ob sonst eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach Bundesrecht durchzuführen sei und keine Kenntnisse über die Förderungsmöglichkeiten vorliegen würden.
Daher wäre die Eile jetzt geboten. Ansonsten müsste wahrscheinlich eine neue Planung nach Bundesrecht erfolgen.
In meinem Blog habe ich in dem Beitrag vom 26. Januar 2025 (Lieber keine Planung als eine teure Planung) bereits darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Erstellung der KWP auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen hat, diese Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch nicht erfolgt ist. 

28. Januar 2025 Ich erhalte die am 24. Januar 2025 erbetene Akteneinsicht 

29. Januar 2025 Ich schreibe das MEKUN als Oberste Landesbehörde an und teile mit, dass die Kälte und Wärmeplanung der Stadt Plön vermutlich mit einem schweren Formfehler behaftet ist, weil es keine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat, die den an eine Öffentlichkeitsbeteiligung gestellten Anforderungen genügt.
Ich stelle die Frage, ob die Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Mai ggf. möglich wäre. Die Information geht unter anderem auch an die Frau Bürgermeisterin und die Kolleg*innen Fraktionsvorsitzende.

Mein Fazit: 

1. Der Termin für die Abgabe der KWP ist seit 2017 bekannt. Ich bin verwundert, dass es der Verwaltung nicht möglich war, dass innerhalb des Zeitraums eine Ausschreibung und Vergabe so frühzeitig zu initiieren, dass eine Bearbeitung innerhalb der Frist erfolgt ist. 

Die Begründung, dass die Ausschreibung zweimal erfolgen musste, ist zwar korrekt, ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Verwunderung.

2. Es hat im Rahmen der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung keine Sitzung der Lenkungsgruppe gegeben, lediglich einen Workshop und eine Infoveranstaltung, beide erst nachdem die KWP bereits an das MEKUN abgegeben wurde. Es bestand für die Mitglieder der Selbstverwaltung keine Möglichkeit, die Arbeiten an dem Konzept zu verfolgen und wichtige Inputs zu geben, etwa eine realistische Einschätzung zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Plön.

3. Das Verfahren zur Erstellung der KWP wurde aus meiner Sicht nicht in vollem Umfang entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Der Verzicht auf eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit stellt nach meiner Bewertung einen schweren Verfahrensfehler dar, der bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 19. Februar 2025 nicht geheilt werden kann. Aus meiner Sicht darf der Beschluss gar nicht erfolgen, weil er im Falle einer juristischen Überprüfung wieder aufgehoben werden müsste.
Sollten bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung Verträge beschlossen werden, die wieder aufgehoben werden müssen und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, dann sind Haftungsansprüche zu prüfen.
Es wäre ein Ausdruck unserer Fürsorgepflicht als Mitglieder des Hauptausschusses gegenüber unserer Bürgermeisterin, sie davor zu bewahren.

4. Um eine rechtssichere KWP zu beschließen würde ich auch empfehlen, das Ausschreibung- und Vergabeverfahren noch einmal überprüfen zu lassen.

5. Nachdem die FWG-Fraktion den Antrag gestellt hat, den Punkt „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen und die entsprechenden Anträge nachgereicht hat, ist eine erhebliche Zunahme an Aktivitäten zu verzeichnen. Die sehr kurzfristige Einladung zu einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie war für mich überraschend, da die für den 16. Januar vorgesehene Sitzung des Ausschusses vorher abgesagt wurde. Der von der Verwaltung eingebrachte Tagesordnungspunkt: „Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön“ ist pfiffig gewählt, weil er geeignet ist, die Anträge der FWG-Plön Fraktion auszuhebeln.
Auch die Begründung, dass die Novellierung des Energiewende und Klimaschutzgesetzes in der Sitzung des Landtages am 29. Januar 2025 vorgesehen ist und man nicht wüßte, was sich daraus für Konsequenzen ergeben, ist nicht völlig überzeugend.

Es würde mich nicht wundern, wenn bei dem Beschluss der Tagesordnung der Antrag kommt, den Tagesordnungspunkt der FWG-Plön Fraktion von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Damit würde der Tagesordnungspunkt nicht im Protokoll aufgenommen, es würden auch unsere Anträge aus dem Bürgerinformationssystem verschwinden.


Worum geht es in dem Antrag und in dem Ergänzungsantrag?

Damit Sie/Ihr nicht im Bürgerinformationssystem suchen müßt, kopieren ich den Text der Anträge der Einfachheit halber nachfolgend einfach noch mal in meinen Blog: 

Antrag vom 20. Januar

Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen, der nächsten Ratsversammlung – geplant am
19. Februar 2025 – zu empfehlen, den vorliegenden Kälte- und Wärmeplan (KWP) vor dem Beschluss in einer späteren Ratsversammlung überarbeiten zu lassen.

Durch die Überarbeitung soll neben der aufgezeigten Entscheidungsempfehlung auch eine alternative Entscheidungsmöglichkeit entwickelt werden, die folgende Aspekte in den Mittelpunkt stellt:

– Konzentration der Maßnahmen im Bezug auf die Planung von Wärmenetzen in
 den Bereichen, in denen eine individuelle Umsetzung der gesetzlich
 vorgeschriebenen Klimaschutzmaßnahmen nicht möglich ist.

– Verzicht auf eine kommunale Planung von Wärmenetzen in Quartieren, in denen Eigentümer und Eigentümerinnen selbstverantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen können.

– Minimierung von wirtschaftlichen/finanzielle/organisatorischen Risiken für die Stadt Plön.

– Herbeiführen einer schnellen und verläßlichen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ziel ist es zu gewährleisten, dass die Ratsversammlung bei ihrer Entscheidung zwischen zwei echten Alternativen auswählen kann.

Begründung:
 

Sachstand:

1. Die Stadt Plön ist auf Basis der Landesgesetzgebung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung (KWP) zum 31. Dezember 2024 verpflichtet.

Die KWP wurde termingerecht abgegeben.

2. Der politische Beschluss über die KWP ist noch nicht erfolgt und soll voraussichtlich am 21. Mai 2025 in einer Ratsversammlung nachgeholt werden.

3. Bislang bestand keine Möglichkeit für die Selbstverwaltung, eine politische Richtungsentscheidung zu den Inhalten der Kälte- und Wärmeplanung zu treffen.
 Anfang Januar 2025 wurde die KWP den Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung übermittelt. Eine fachliche Diskussion der Inhalte der KWP erfolgte erstmals am
18. Januar 2025 im Rahmen eines Workshops.

4. Die derzeit vorliegende KWP fokussiert sich auf einen sehr weitreichenden konkreten und potentiellen Ausbau von Wärmenetzen in den einzelnen Quartieren.

5. Die Einrichtung und der Betrieb von Wärmenetzen ist eine freiwillige Aufgabe für die Stadt. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. In wie weit sich das auf die Fehlbedarfszuweisungen auswirken wird, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt.

6. Eine alternative Lösungsmöglichkeit wie z.B. die Schwerpunktsetzung auf private Einzelanlagen (z.B. Wärmepumpen oder andere Anlagen, die die gesetzliche Vorgaben erfüllen) wurde nicht geprüft.

7. Die vorliegende KWP enthält eine Vielzahl an Planungen, die einen erheblichen Aufwand an Prüfungen und weitergehenden Untersuchungen nach sich ziehen. Hieraus ergibt sich ein derzeit nicht absehbarer Aufwand. Das bezieht sich unter anderem auf:

– noch nicht oder auch derzeit noch nicht kalkulierbare Kosten

– zeitlicher Aufwand für die Verwaltung

– weiterer Personalaufwuchs der Verwaltung in den Bereichen Klimaschutz und Beteiligungsmanagement

– Personalaufwuchs in den Betrieben der Stadt.

8. Das derzeit in der Verwaltung und in den Betrieben der Stadt beschäftigte Personal verfügt über keine fachliche Erfahrung bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen.

Diese Erfahrung ist nur bei den Stadtwerken Eutin vorhanden, die eine 30% Beteiligung an den Stadtwerke Plön Versorgung GmbH hält.

9. Sofern die Stadt oder einer ihrer Betriebe sich an der Planung, dem Bau und dem Betrieb beteiligen soll, ist das erforderliche Eigenkapital über Kredite zu finanzieren.

10. Ein exakter Vergleich der Kosten für die Investition in und den Betrieb einer eigenen Wärmepumpe und der Kosten eines Anschlusses an ein Nahwärmenetz ist tendenziell für die Bürgerinnen und Bürger vergleichbar . In der Einzelfallbetrachtung kann entweder die eine oder die andere Lösung günstiger ausfallen.

11. Aus einer KWP ergeben sich keine Rechtsansprüche für Dritte. Eine Klage von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Unternehmen wird ausgeschlossen.
 Sofern die Ratsversammlung die KWP beschließt, ist sie aber als Vorgabe für die Arbeit der Verwaltung zu verstehen und entfaltet damit eine Binnenwirkung.

12. Es ist eine offene Frage, ob ausreichende Flächen für die Installation der Nahwärmenetze und der Wärmeerzeugung im städtischen Eigentum verfügbar sind oder von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen erworben werden können.

Bewertung

13. Die Stadt Plön ist ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung nachgekommen. Gleichzeitig hat die Verwaltung das Land informiert, dass die abgegebene Planung noch nicht von der Selbstverwaltung beschlossen wurde. Damit besteht die Möglichkeit, die KWP bis zum Beschluss inhaltlich überarbeiten zu lassen.

14. Die Zielsetzung: „CO2 Reduktion“ im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben kann sowohl mit der Lösung Wärmenetze und mit der Lösung Einzelanlagen erreicht werden. Nur dort, wo die Vorgaben ausschließlich über ein Wärmenetz erfüllt werden können, müßten die bereits laufenden Planungen für ein Wärmenetz im Rahmen der Daseinsvorsorge fortgesetzt werden. Hierzu ist eine politische Entscheidung zu treffen,

15. Die Planung, der Bau und der Betrieb von Wärmenetze ist eine freiwillige Aufgabe.
 Die Stadt Plön ist dazu nicht verpflichtet.

Als Fehlbedarfsgemeinde wird die Stadt Plön hier zusätzlichen personellen und administrativen Aufwand betreiben müssen, um Kürzungen der Fehlbedarfszuweisungen zu vermeiden.

16. Aus der Kreditfinanzierung des Eigenkapitals erwachsen zusätzliche finanzielle Belastungen, die den finanziellen Spielraum der Stadt weiter dauerhaft einschränken werden. Die Stadt Plön sollte daher die Planung, den Bau und den Betrieb von Wärmenetzen auf das absolut erforderliche Minimum beschränken.

17. Planung, Bau und Betrieb eines eigenen Wärmenetzes wären unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ein sehr erhebliches Risikofür den zukünftigen Handlungsspielraum der Stadt.

18. Der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen oder Mikrowärmenetzen oder die Gründung von nicht-städtischen Energiegenossenschaften durch Dritte kann auch zukünftig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zugestimmt werden.

19. Eine schnelle Entscheidung über den Verzicht auf den Ausbau von Wärmenetzen schafft Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer in den einzelnen Quartieren. Sie brauchen nicht auf einen Planungsprozess mit umgewissem Ausgang warten und wissen verläßlich, dass sie die gesetzlichen Vorgaben in eigener Verantwortung umzusetzen müssen.

20. Nur durch die Überarbeitung der KWP und die Herausarbeitung einer Alternative hat die Selbstverwaltung die Möglichkeit, eine echte Auswahl zwischen zwei Optionen zu treffen, mit denen die Ziele des Bundes und Landes erreicht werden können.

Empfehlung

Beschluss des eingangs aufgeführten Antrags.

Nachfolgend der Text unseres Ergänzungsantrag vom 23. Januar

Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Der HA möge beschließen, das Verfahren der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) und die derzeit vorliegende KWP fachjuristisch auf ihre Rechtssicherheit überprüfen zu lassen.

Ferner soll eine Bewertung eingeholt werden,, ob nach Ablauf der Abgabefrist 31. Dezember 2024 bzw. nach Abgabe einer nicht beschlossenen KWP vor dem 31. Dezember 2024 bereits jetzt rechtliche Verpflichtungen bestehen, die sich aus der Gesetzgebung von Bund und Land ergeben.

Begründung

Sachstand

1. In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Schleswig Holstein ist unter
§ 12 festgehalten, dass vor dem Beschluss von Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung“ ermittelt werden muss. Das ist für die KWP bisher nicht erfolgt.

2. Bundesgesetzgebung sieht im Wärmeplanungsgesetz (WPG) unter § 13 Abs 4 (Anmerkung 1) eine Beteiligung der berührten Behörden, der Träger Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor.

3. Die Landesgesetzgebung, hier das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) sieht in
 § 7 Abs. 4 eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Da Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung im EWKG nicht weiter definiert sind, sind nach meiner Auffassung die Regulation nach WPG § 13 Abs 4 (Anmerkung 2)

Bewertung

4. Die FWG-Plön Fraktion ist nicht in der Lage, die komplexen Zusammenhänge fachjuristisch zu bewerten.

5. Die Kälte- und Wärmeplanung (KWP) hat nach unserer Auffassung keine rechtliche Außenwirkung. Es besteht aber eine rechtliche Binnenwirkung. Sie ist eine strategische Planung und damit Grundlage für darauf aufbauende Planungen und Maßnahmen.

Daher muss nach unserer Auffassung der § 12 der GemHVO bereits jetzt Anwendung finden, und zwar bevor bevor die Selbstverwaltung eine strategische Richtungsentscheidung trifft.
 Von daher ist noch ein „Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten“ durchzuführen. Nur damit und in Verbindung mit einer echten Alternativenprüfung kann die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermitteln und auf dieser Basis eine verantwortbare Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus könnte auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung vorliegen.

6. Von unserer Seite aus bestehen auch berechtigte Zweifel, ob das Verfahren die Vorgaben der Gesetzgebung von Bund und Land bei der Erstellung der KWP in ausreichendem Maße berücksichtigt hat. Von daher ist ungewiß, dass die KWP den Anforderungen an deren Rechtssicherheit genügt. Darum besteht unseres Erachtens auch die berechtigteZweifel, dass die KWP in der vorliegenden Form rechtssicher angewendet werden kann.

7. Da die Kälte- und Wärmeplanung die Grundlage für weitere Planungen und Vorhaben von erheblichem Umfang ist, ist eine qualifizierte juristische Prüfung vor einer Entscheidung zwingend erforderlich.

Die Prüfung sollte u.a. umfassen:

– Rechtssicherheit der KWP

– bei Zweifeln an der Rechtssicherheit Empfehlungen für Verfahrensschritte, mit denen Schwächen im bisherigen Verfahren geheilt werden können.

– Stellungnahme, ob die abgegebene KWP durch des Planungsbüros Zeitenwende den Anforderungen an eine KWP gerecht geworden ist.

– Einschätzung, ob es bereits nach Ablauf der Abgabefrist der KWP (31. Dezember 2024) Regularien gibt, die Plöner Bürgerinnen- und Bürger betreffen, und wenn ja, welche.

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

Anm. 1

(4) Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten erhalten nach Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie des in Absatz 3 genannten Entwurfs die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren Frist. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Anm. 2

§ 7 (4) Als Abschlussbemerkung zu lesen: (nachträglich korrigiert).

Die Öffentlichkeit ist angemessen zu beteiligen. 

Letzte Ratsversammlung vor Weihnachten. Entscheidung zur Grundsteuer

Die letzte Ratsversammlung dieses Jahres fand am 11. Dezember in der Marineunteroffizierschule (MUS) statt. Die Offiziermesse bietet nicht nur ein sehr würdigen Rahmen, sie hat auch eine sehr gute Küche. Im Anschluss an die Sitzung gab es noch ein kleines Buffett und die Gelegenheit für interessante Gespräche.

Zur Sitzung selber. Ich gehe in den einzelnen Absätzen zu den Tagesordnungspunkten ein. Die Tagesordnungspunkte, die nur eine untergeordnete Bedeutung haben und reine Formsache waren, erwähne ich nicht weiter. 

Herr Askemper, der Umweltbeauftragte der Stadt Plön, berichtete über seine Gespräche mit der MUS.
Es ging darum, wie die Bedingungen für den Artenschutz auch in der Kaserne verbessert werden können. Dazu wurde gemeinsam mit der MUS ein Plan entwickelt, der verschiedene Maßnahmen enthält. So sollen an 28 Stellen an Gebäuden Nisthilfen für Schwalben, Mauersegler und Fledermäuse angebracht werden. Es wird vorgesehen, den Schilfstreifen „wiederaufzuforsten“ – und mit zusätzlichen Bojen, die Erläuterungen tragen, sollen Wassersportler*innen auf die Maßnahmen zum Schutz der Seenlandschaft hingewiesen werden. Die Soldaten und Soldatinnen der MUS sollen im Rahmen einer Übung dafür sorgen, dass die Bojen an den richtigen Stellen platziert werden.
Herr Aspemper bedankte sich für die hervorragende Zusammenarbeit. 

Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön, Anstalt öffentlichen Rechtes (SWP AöR) wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Zuvor wurden sie im Hauptausschuss beraten. Der Hauptausschuss hat den Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von der Stadt Plön in den Verwaltungsrat entsandt wurden, empfohlen, den Wirtschaftsplänen in dem Gremium zuzustimmen. Die Ratsversammlung nahm das zur Kenntnis. 

Die Gebührenkalkulation 2023 für die Straßenreinigung wurde vorgestellt. Ihr wurde einstimmig zugestimmt.
Über die Vorlage zur Gebührenkaltulation 2025 kam es zu einer kontroversen Debatte. Auch wenn die Gebühren stabil bleiben, es gab unterschiedliche Meinungen zu der Information, dass die Gebührenkalkulation jetzt in der Verwaltung durchgeführt werden soll.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen führte aus, dass das aus zwei Gründen problematisch wäre. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass die Verlagerung in die eigene Verwaltung zu Mehrarbeit führt und man vermeiden wolle, dass daraus – möglicherweise in Verbindung mit anderen Aufgaben – die Forderung nach einer Stelle für zusätzliches Personal entsteht.
Gleichzeitig können die Kosten für die externe Beratung in der Gebührenkalkulation mit berücksichtigt werden, die Kosten für eine interne Beratung aber nicht.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, beim alten System zu bleiben, hatte keine Chance auf eine Mehrheit. Darum wurde er dahingehend abgeändert, darüber zu einem späteren Zeitpunkt abzustimmen, wenn die Rahmenbedingungen für die Abrechnung noch einmal geprüft wurden.
Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Der Verwaltungsvorschlag wurde danach mit neun Ja-Stimmen (CDU/SPD/FDP) und fünf Nein-Stimmen (FWG-Plön/Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen.
Das Thema wird möglicherweise bei der Beratung des Haushalts 2025 noch einmal angesprochen.

Die Neufassung der Satzung über die Erhöhung einer Zweitwohnungssteuer in Plön wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung mußte der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden.
Mit der Neufassung werden keine zusätzlichen Steuereinnahmen erzielt.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer sollte aus meiner Sicht durchaus im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 diskutiert werden. Durch eine Erhöhung würde die Umwandlung von bestehendem Wohnraum unattraktiver, so dass mehr „regulärer Wohnraum“ zur Verfügung stände. Außerdem wäre eine – wenn auch nicht besonders große -Verbesserung der Einnahmesituation die Folge. 

Die meisten Plönerinnen und Plöner kennen bereits das neue Logo, eines der Ergebnisse des Marken- und Leitbildprozesses der Stadt Plön. Obwohl Teile des Prozesses bereits beschlossen wurden und in der Umsetzung sind, hat die Ratsversammlung jetzt das „Gesamtpaket“ mit 13 Ja- Stimmen bei einer Nein-Stimme (Carsten Gampert, FWG-Plön) beschossen.
Mein Fraktionskollege brachte damit zum Ausdruck, dass er der Ansicht ist, dass der Nutzen des Marken- und Leitbildprozesses in keinem Verhältnis zu den Kosten steht. Auch wenn ich das neue Logo wirklich gelungen finde, kann man über die ein oder andere weitere Maßnahme durchaus geteilter Meinung sein. 

Über die Entscheidung zum Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes im Düwelsbrook Süd habe ich ja bereits am 13. Dezember gebloggt.
http://www.ingo-buth.de/2024/12/13/lippenbekenntnis-zum-natur-und-umweltschutz/
Für mich nach wie vor eine Fehlentscheidung.

Für den Haushalt 2024 musste noch ein Nachtrag beschlossen werden. Es wurden etliche Korrekturen, insbesondere bei den Investitionen vorgenommen. Viele Projekte wurden nicht umgesetzt. Das Land fordert jedoch verbindlich, dass mindestens 60% der Investitionen, die im Haushaltsplan aufgeführt sind, auch erfolgen müssen. In Verbindung mit der Auszahlung der Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2022 und 2023 sah die Haushaltssituation gar nicht so schlecht aus. Das wird sich in den folgenden Jahren voraussichtlich ändern, wenn die Grundsanierung des Sportplatzes, der Bau einer neuen Obdachlosenunterkunft und der Bau eines Kindergartens ansteht.

Der Stellenplan ist quasi Bestandteil des Haushaltsplanes. Auch zum Stellenplan gab es einen Nachtrag. Da wir von der FWG-Fraktion einen Stellenabbau fordern, der Stellenplan 2024 aber z.B. im Bereich Touristik aufgewachsen ist, haben wir dem Stellenplan 2024 seinerzeit nicht zugestimmt. Daher gab es von der FWG auch keine Stimme für den Nachtrag zum Stellenplan. Im meinem Redebeitrag habe ich deutlich gemacht, dass unsere Ablehnung sich nicht gegen die Person richtet, um die es beim Nachtrag ging. Diese betreffende Stelle wurde von der Diakonie übernommen und wir haben die Stelle bei der Diakonie in der Vergangenheit ohnehin bezahlt. Mir ist durchaus bewußt, dass dieser Personalaufwand und erst einmal nichts kostet. Andererseits haben Stellen die Eigenschaft, sich auf Dauer zu verfestigen, selbst wenn sie erst einmal mit einem KW-Vermerk (Kann Wegfallen) versehen werden. KW bedeutet, dass die Stelle nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin nicht neu besetzt und aus dem Stellenplan gestrichen wird. 

Der Tagesordnungspunkt, der die Bürgerinnen und Bürger Plöns am meisten betreffen wird, positiv wie negativ, stand als letztes auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung,
Der sperrige Name des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern in der Stadt Plön. (Hebesatzsatzung).

Die Umstellung der Grundsteuer auf eine neue Basis war durch einen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich geworden. Die Neuberechnung des Wertes der Gebäude und Grundstücke erfolgte durch die Finanzämter. Der Gesetzgeber hat auch den nachdrücklichen Wunsch an die Städte und Gemeinden gerichtet, durch die Umstellung keine verdeckte Steuererhöhung durchzuführen. Es war von Aufkommensneutralität die Rede. Ziel solle sein, insgesamt nicht mehr Steuern einzunehmen wie vorher. Dazu hat das Land ein Tranzparenzregister erstellt. Dort kann man nachlesen, mit welchen neuen Hebesätze man für die Grundsteuer berechnen muss, wenn man diese Aufkommensneutralität erreichen will.
Für Plön bedeutet das:
Für die Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Flächen) wird der Hebesatz ab 2025 von 380 Prozentpunkten auf 207 Prozentpunkte abgesenkt.
Für die Grundsteuer B (Gebäude und Bauland) wird der Hebesatz ab 2025 von 475 auf 599 Prozentpunkte steigen.
Damit wird die Stadt im Kommenden Jahr nicht mehr und nicht weniger Geld aus der Grundsteuer einnehmen.
Um die Fehlbedarfszuweisungen nicht zu verlieren, muss die Stadt Plön mindestens 202 Prozentpunkte für die Grundsteuer A und 536 Prozentpunkte für die Grundsteuer B.
Das tut sie mit den neuen Hebesätzen.
Was die Sache problematisch macht ist, dass Aufkommensneutralität nicht bedeutet, dass es für Jede und Jeden so bleibt wie es ist. Die Leute, deren Gebäude höher bewertet wurden, weil sie in einer Gegend liegen, in der sich der Wert der Grundstücke und Gebäude in den letzten 60 Jahren überdurchschnittlich gut entwickelt hat, werden mehr zahlen müssen. Anderen werden weniger zahlen müssen. Das wird noch für Unmut sorgen.
Der Umstellung auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze wurde dann mit acht Ja-Stimmen bei sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ja-Stimmen kamen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und von der FWG (eine von zwei Stimmen). Die Nein Stimmen kamen von der CDU, der FDP und der FWG (eine von zwei Stimmen).
Mein Kollege Carsten Gampert (FWG-Plön) begründete seine Ablehnung damit, dass die Stadt schon seit Jahren über ihre Verhältnisse leben würde. Eine andere Ratsperson begründete Ihre Ablehnung bereits früher in einem Randgespräch damit, dass jede Mehreinnahme, die wir machen, in weitere Projekte fließt, die wir uns eigentlich nicht leisten können.
Ich kann beiden Argumenten ein ganzes Stück weit folgen. Mehr Geld weckt mehr Begehrlichkeiten. Und wir haben an einigen Stellen Geld ausgegeben, wo es auch nach meiner Meinung nicht nötig getan hätte. Das betrifft auch die Aufwüchse im Bereich Personal. Daher vertrete ich schon seit Jahren die Auffassung, dass wir sozialverträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen den Stellenplan vorsichtig reduzieren sollten.
Ungeachtet dessen halte ich es für falsch, in dieser Situation Einnahmen zu kürzen, wenn das Geld ohnehin schon nicht reicht.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung tagt nächste Woche Mittwoch

Wir werden in der Fraktion noch über die Themen beraten, aber meinePositionen sind relativ klar. Worum wird es gehen?

– Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwicklung des touristischen Nutzungskonzeptes im Plöner Bahnhof. Ursprünglich stand unter dieser Überschrift einmal eine millionenschwere Umbaumaßnahme des Plöner Bahnhofes. Davon sind wir wohl erst einmal abgekommen. Für mich ist klar, dass die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion hat und die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen von der FWG-Fraktion gefordert, dass verschiedenen Optionen für den Umbau vorgelegt werden, um dann eine Entscheidung zu treffen, was gemacht werden soll. Insbesondere habe ich darauf hingewirkt, dass eine der Optionen lediglich die Baumaßnahmen (und Kosten) aufzeigt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes unumgänglich sind. Die Tagesordnung der Sitzung ist bereits im Bürgerinformationssystem einsehbar. Leider trifft das für die Vorlage der Verwaltung mit den entsprechenden Vorschlägen noch nicht zu.

– Das gilt auch für den Standort der neuen Obdachlosenunterkunft. Eigentlich ist das Grundstück an der B 76 gegenüber der Gartenstrasse schon länger dafür vorgesehen. Für den Kauf wurde Geld in den Haushalt eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Grundstück nicht schon im Eigentum der Stadt befindet. Bisher war vorgesehen, das Konzept „Housing First“ umzusetzen, mit dem die Leute erst einmal von der Straße geholt werden und dann durch gezielte Sozialarbeit wieder in den Alltag integriert werden sollen. Dieses Konzept hat sich an anderen Orten bereits gut bewährt.

– Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu gab es bereits im Frühjahr eine Diskussion. Da der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen kein eigenen Antragsrecht hat, wurde ich von den Ausschussmitgliedern gebeten, für ihn einen Antrag zu stellen. Das habe ich dann auch getan. Der Antrag wurde zu einer großen Überraschung dann abgelehnt, auch von Kolleg*innen, die mich darum gebeten hatten. Als Kompromiss wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossen, erst einmal die Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz abzuwarten und die Belegung der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen den Sommer über zu beobachten, um dann später neu zu beraten und zu entscheiden. Jetzt ist es wohl so weit.
Hierzu gibt es bereits eine Vorlage. Im Zeitraum vom 10.06. bis 31.07. wurden die Parkplatzbelegungen dokumentiert. Als Spitzenwert wurde die Belegung von 6 der 18 Plätze ermittelt. Am Wochenende wurde nicht gezählt.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass zumindest der Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen, der sich auf dem Längsstreifen an der Stadtgrabenstraße befindet, verlegt werden muss, weil er nicht normgerecht ist. Ansonsten bn ich an der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen interessiert. 

– Geförderter Wohnraum. Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Regelung für den Sozialwohnungsbau zu beschließen. Vor 10 Jahren hatten wir noch ca. 500 Sozialwohnungen in Plön. Heute sind es wohl nur noch 88, also weniger als 80% des alten Bestandes. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sollen nach der Vorstellung der SPD zukünftig bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit über 10 Wohneinheiten 30% der Wohnungen Sozialwohnungen sein.
Das ist natürlich ein Spagat. Einerseits müssen Investoren gefunden werden, die diese Forderung in einem städtebaulichen Vertrag akzeptieren, andererseits ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnmöglichkeit in der Stadt zu bieten und steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Ich persönlich könnte mir eine solche Lösung vorstellen, gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird. Vielleicht läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.

– Spannend kann es auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden. Dort steht der „Bebauungsplan 65, Düvelsbrook Süd“ zur Beratung über das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung. Ohne in die nicht-öffentlichen Details zu gehen, aber meine persönliche Meinung (die nicht mit der Meinung meiner Kolleg*innen aus der Fraktion übereinstimmen muss): – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bebauungsplan jemals zur Genehmigungsreife gebracht werden kann, weil sich in dem Gebiet mehrere geschützte Biotope befinden.
Bereits beim unmittelbar angrenzenden Baugebiet Düvelbrook Nord wurden vom Investor und von Bauherren Auflagen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht oder nur teilweise umgesetzt. Unter Tagesordnungspunkt 12 (öffentlich) des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 21. September ist ein Schreiben des NABU einsehbar, in dem die Versäumnisse und Verstöße dokumentiert sind.
Ein Protokoll des Ortstermins von Kreis- und Stadtverwaltung liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht vor.

Vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde am 05. April 2023 in der Ratsversammlung öffentlich darüber abgestimmt, ob der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden solle, „drei Biotope von den Regelungen der bundes- und landesrechtlichen Schutzvorschriften auszunehmen.“
Die Ratsversammlung hat das mit knapper Mehrheit (10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.)

Die Verwaltung hat danach folgerichtig empfohlen, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan aufzuheben. Aus meiner Sicht wäre das die logische Konsequenz gewesen.
Dass das Thema erneut auf der Tagesordnung auftaucht werte ich als Versuch, es nach der Kommunalwahl doch noch einmal zu versuchen. Vielleicht klappt es ja jetzt.
Nach meiner Meinung ist aber jede weitere Beschäftigung mit dem Thema rausgeschmissene Zeit (Arbeitszeit der Verwaltung) und damit auch rausgeschmissenes Geld (Steuergeld).

Was ich davon halte – und an meiner Meinung hat sich nichts wesentliches geändert -habeich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlung am 05.04.2023 unter dem öffentlich behandelten TOP 11 gesagt. Meine Aussage ist im Protokoll nachzulesen. Der Einfachheit halber habe ich es aber hier hineinkopiert und nachträglich einige Ergänzungen eingefügt, um einige missverständliche oder falsche Passagen klarzustellen. Ich will nicht auf die Protokollführung schimpfen, zumal es gut sein kann, dass ich in meinem Redebeitrag im Eifer des Gefechtes auch einige Fehler gemacht habe.
 
„Ratsherr Buth leitet ein, . … Argumente, die hier zum Teil sehr langatmig angeführt wurden, sind zum Teil nicht zutreffend. Wenn hier behauptet wird, wir haben eine fast durchgehende Wohnbebauung am Ufer des Trammer Sees, vom Osterterp bis zum Düvelsbrook Nord, so ist das einfach falsch. Von der Trammer Furt bis zum Düvelsbrook Nord haben wir ein weitgehend naturbelassenes Ufer, und diese Ufer wird beeinträchtigt durch das Baugebiet Düvelsbrook Nord. Und zwar aus einen Grund: Weil die Ausgleichsmaßnahmen, die dort vorgesehen waren, von den Anwohner:innen und Anwohnern nicht eingehalten wurden. Bei den Akteuren, die mit dem Baugebiet Düvelsbrook Nord verbunden sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Akteure, die jetzt auch das Baugebiet Düvelsbrook Süd entwickeln wollen. Er hat Zweifel, ob wirklich die erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, das sensible Biotop in die Hände der Leute zu geben, die bereits bei dem anderen Baugebiet sich ganz offensichtlich nicht an die Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen gehalten haben. Das eigentliche Problem ist folgendes: Es existiert ein (nachträgliche Einfügung von mir: „Aufstellungsbeschluss für einen“) Bebaungsplan; dieser wurde beschlossen und ermöglicht die (Nachträgliche Anmerkung von mir: „zukünftige“ Bebauung. Die bleibt auch weiterhin so bestehen, auch wenn kein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beantragt wird. D. h., es könnte dort zwei bis drei Stadtvillen entstehen, was in etwa dem entspricht, was mit dem (nachträgliche Einfügung von mir: Aufstellungsbeschluss) für den B – Plan beschlossen wurde. Wenn nunmehr die Befreiung aus dem Biotopschutz durchgesetzt werden kann, könnten dort zusätzliche zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das geht aus der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung ja auch hervor. Um überhaupt eine Befreiung aus dem Biotopschutz erreichen zu können, muss (nachträgliche Einfügung von mir: es) ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Vorhaben geben. Dieses übergeordnete öffentliche Interesse ist in der Vorlage weder genannt noch begründet. Von daher bleibt der Kreisverwaltung in Form der UNB gar nichts anderes übrig, als einen Antrag der Stadt abzulehnen. Hinzu kommt, dass die UNB bereits in Vorgesprächen verlautbart hat, das s eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Hinweis, dass keine Kosten entstehen, ist auch falsch. Das überwiegende öffentliche Interesse begründen zu müssen, bedarf eines hohen Maßes administrativer Qualität, was eine ganze Menge an Verwaltungsarbeit erfordert. Wenn der Antrag an den Kreis geht, wird er abgelehnt, was sodann das verwaltungsgerichtliche Verfahren anstößt. Da das Verfahren Arbeitszeit- und Kraft bindet, entstehen an die dieser Stelle Kosten. Insoweit bezeichnet er ein Festhalten an der Antragstellung als unverantwortlich und bittet die Anwesenden, sich seinen Überlegungen anzuschließen.

Das schöne an ausführlichen Protokollen ist ja, dass man nachvollziehen kann, wer wann welche Position bezogen hat. Damit läßt sich auch später die politische Verantwortlichkeit für Entscheidungen klar zuordnen.  

Sparsame Haushaltsführung? Nicht für Facebook und Instagram!

Am 26. Februar 2024 tagte der Hauptausschuss. Auf der Tagesordnung stand das Thema: „Konzept für Social Media Präsentation der Stadt Plön“.
Die Stadt Plön betreibt eine Homepage als Internetpräsenz, “plön.de” Auf der Seite werden sehr viele, auch wichtige Informationen bereitgestellt. Zugegebenermaßen ist die Nutzung der Homepage nicht völlig barrierefrei. Ihr Aufbau ist relativ komplex.
Nun soll zusätzlich eine Internetpräsenz auf den Sozialen Medien „Facebook“ und „Instagram“ eingerichtet werden. Die Betreuung der Kanäle soll durch das Personal der Tourist Info erfolgen.
Um das sicherzustellen, soll der Stundenansatz einer Mitarbeiterin um 10,5 Wochenstunden aufgestockt werden. Dafür werden 16600,- Euro als Personalkosten veranschlagt, Dazu kommt ein Abzug von den Schlüsselzuweisungen in gleicher Höhe. Faktisch wird der Haushalt der Stadt Plön also mit 33.000,- Euro belastet.

Dazu hat die FWG Fraktion einen Antrag gestellt. Der Antrag der Verwaltung und der Antrag der FWG-Fraktion wurden im Rahmen des Tagesordnungspunktes 9 öffentlich beraten. Die Vorlage dazu kann im Bürgerinformationssystem der Stadt Plön eingesehen werden.

Hier der die Verlinkung zum Tagesordnung des Hauptausschusses:
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/to010.asp?SILFDNR=2403


Hier die Verlinkung zur Vorlage der Verwaltung:
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/vo020.asp?VOLFDNR=4160

Danach soll der Hauptausschuss die Einrichtung und Umsetzung einer Social Media Strategie für die Stadt Plön befürworten und im Stellenplan 2024 die entsprechenden zusätzlichen personellen Ressourcen (10,5 Stunden wöchentlich) im Fachbereich 5 / Tourist Info Plön zur Verfügung stellen.

Die FWG-Plön hat dazu einen eigenen Antrag gestellt. Dazu wurde der erste Teil des Beschlussvorschlages der Verwaltung wortwörtlich übernommen und dann ergänzt:
„Der Hauptausschuss befürwortet die Errichtung und Umsetzung einer Social Media Strategie für die Stadt Plön.
Das für die Erfüllung der Aufgabe erforderliche Stundenkontingent ist im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen innerhalb des bestehenden Stellenplanes zu erwirtschaften.“

Im Haushaltsplan 2023 wurde im Ergebnisplan ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 3.591.600,- Euro ausgewiesen.
Im Haushaltsplan 2024 wird dieser Fehlbedarf nach meiner persönlichen Einschätzung auf 1.300.000,- Euro sinken. Die Ursache dafür dürfte sein, dass alle Maßnahmen, die 2024 nicht umgesetzt werden können, aus dem Haushaltsentwurf gestrichen werden müssen. Auch wenn sich die Summe damit mehr als halbiert, ist das kein Grund, bei einem geschätzten Fehlbedarf von 1,3 Millionen unnötige Ausgaben zu tätigen.

Der Antrag der FWG-Plön richtet sich damit nicht gegen die Einrichtung einer Präsenz auf den Social Media Plattformen „Facebook“ und „Instagram“. Ziel war es, eine kostengünstiger Lösung zu beschließen, mit der die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit fast ebenso gut möglich wäre. Die einfache und kostengünstigere Lösung hätte darin bestanden, die Kommentar- und Antwortfunktionen nicht freizuschalten. Damit wäre auch der erhebliche Zeitaufwand für die Moderation der Internetpräsenzen auf Facebook und Instagram entfallen.
Die Erstellung eines Beitrags auf Facebook, etwa der Hinweis auf eine Pressemitteilung oder die Verlinkung auf eine Veranstaltung, zum Beispiel auf das Stadbuchtfest, ist in weniger als 5 Minuten gemacht. Aus eigener Praxiserfahrung: Wenn ich diesen Beitrag auf meinem Blog ingobuth.de freigegeben habe, dauert es maximal 10 Minuten, ihn auf meiner eigenen Facebook Präsenz sowie in den vier Gruppen Plönbook, Plöner Runde, Wir sind Plön und Politbook Plön zu verlinken. Sehr viel mehr Zeit kostet es, die Kommentare zu lesen und teilweise zu beantworten.
Auch der Kollege Jörg Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) bestätigte aus eigener Erfahrung, dass der Aufwand für die Moderation der Gruppe „Plönbook“ erheblich ist und sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Er ist der Administrator dieser Gruppe.
Würde bei der Einrichtung einer städtischen Internetpräsenz auf „Facebook“ und „Instagram“ auf die Freischaltung der Kommentarfunktion verzichtet, ließe sich der Arbeitsaufwand von den veranschlagten 10,5 Stunden auf – sagen wir mal – täglich 20 Minuten reduzieren. Das wären dann knapp zwei Stunden in der Woche.
Einerseits würde das keine wesentliche Einbußen für die Informationen bedeuten, die auf diese Weise transportiert werden sollen, andererseits wären zwei Stunden durch die Umschichtung von Aufgaben im vorhandenen Personalbestand mit Sicherheit kein Problem für eine leistungsfähige Verwaltung.

Ausschussmitglied Thure Koll (CDU) sprach sich in der Diskussion dafür aus, die Kommentarfunktion freizugeben. Dies wäre ein Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit, würde den Dialog mit den Bürger*innen fördern und der Demokratiemüdigkeit entgegenwirken.
Damit befürwortete er mehr oder weniger direkt auch den Stundenaufwuchs.

Frau Dahmke von Bündnis 90 / Die Grünen fragte nach, ob sich der Arbeitsaufwand nicht durch den Einsatz von KI reduzieren ließe. Das ist eine berechtigte Frage. Frau Backmann, Leiterin der Tourist Info, verneinte das und merkte an, dass KI allgemeine Fragen zwar beantworten könne, aber auf spezielle Fragen keine ausreichenden Antworten geben würde.

In der Abstimmung setzte sich die SPD-Fraktion einstimmig für den Stundenaufwuchs ein .
Das Abstimmungsverhalten der CDU war gespalten. Die Ausschussmitglieder Thure Koll und Thore Kalinka sprachen sich ebenfalls für die Freischaltung der Kommentarfunktion und damit für den Stellenaufwuchs aus. Ihr Fraktionsvorsitzender Gernot Melzer stimmte dagegen. (So meine Erinnerung, aber da bin ich mir im Moment nicht zu 100% sicher.)
Mein Kollege Stefan Kruppa und ich (FWG-Plön) stimmten gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Mit zwei Nein-Stimmen der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hätte es ein Patt (5 Ja- / 5 Nein-Stimmen) gegeben. Bei Stimmengleichheit wäre der Antrag abgelehnt worden. Bündnis 90 / Die Grünen hat sich aber enthalten und damit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu einer Mehrheit verholfen.
Die FDP (ein Sitz) war auf der Sitzung nicht vertreten.

Die Diskussion auf Facebook und Instagram ist keine klassische Aufgabe einer Stadtverwaltung. Auch wenn nicht in Frage gestellt wird, dass eine Verwaltung auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben muss, kann daraus keine Verpflichtung zur Diskussion auf Facebook und Instagram abgeleitet werden.
Nach meiner Ansicht ist es nicht vertretbar, bei einem vorhersehbaren Millionendefizit im Haushalt 2024 in diesem Fall eine neue freiwillige Aufgabe zu übernehmen, die mit einem Stundenaufwuchs verbunden ist.
Das gebietet der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung.

Ich vermute, dass die Mehrheitsmeinung im Hauptausschuss nicht unbedingt repräsentativ für die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung ist. Daher würde ich nicht völlig ausschließen, dass dieser Beschluss in der vorliegenden Form in der Ratsversammlung keinen Bestand haben wird. Letztendlich wird die Ratsversammlung am 29. April 2024 über den Haushaltsplan 2024 und in dem Zusammenhang auch über den neuen Stellenplan entscheiden müssen.

Ratsversammlung in der MUS

Gestern, am 13. Dezember, fand die letzte Ratsversammlung im Jahr 2023 in der Messe in der MUS statt. 

Mit 25 Tagesordnungspunkten hatten wir eine herausfordernde Sitzung zu bewältigen. Ziel war, die Sitzungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Üblicherweise werden im Anschluss an die letzte Sitzung der Ratsversammlung noch ein paar Häppchen gereicht und etwas getrunken, um mit den anwesenden Bürger*innen ins Gespräch zu kommen und das politische Jahr damit ausklingen zu lassen. In diesem Jahr kamen die Gastgeber der Marineunteroffizierschule noch hinzu.

Ich habe im Ältestenrat zugestimmt, so zu verfahren. Es gab keine richtige Alternative dazu. Daher wurde für die meisten Tagesordnungspunkte vereinbart, ohne vorherige Aussprache zu beschließen. Allerdings fand ich das relativ unglücklich, denn es standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die im Vorfeld vorher nicht in den Ausschüssen beraten wurden. Dabei ging es überwiegend um Gebührenfragen.

Da es 23 öffentliche und drei nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte gab, will ich nur auf einige eingehen.

TOP 12 / Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön Anstalt öffentlichen Rechts (SWP AöR)  und der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH (SWP GmbH).
Die SWP AöR sind für die Abwasserbeseitigung und den Bauhof, damit verbunden auch für die Straßenreinigung zuständig. Zudem gehört das Glasfasernetz zu ihrem Aufgabenfeld.
Die Stadt Plön ist an der SWP GmbH zu 70% beteiligt, die anderen 30% werden von den Stadtwerken Eutin gehalten. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören die Vermarktung von Strom und Gas sowie die Vermarktung des Glasfaserangebotes.
Die SWP AöR sind ein Tochterunternehmen der Stadt. Die Ratsversammlung entsendet Mitglieder in den Verwaltungsrat der Stadtwerke AöR. Dort werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefaßt. Seit einiger Zeit steht fest, dass die städtischen Gremien gegenüber den Mitgliedern, die von der Stadt in den Verwaltungsrat entsandt wurden, weisungsbefugt sind.
Vor dem Hintergrund fand ich den Vorlauf des Beschlusses „unglücklich“. Daher hatte ich in der Ältestenratssitzung angekündigt, dass ich zu dem TOP Aussprachebedarf sehe.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde uns erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2023 vorgestellt. Es gab keine vorherige Information, so dass man sich nicht auf den Tagesordnungspunkt vorbereiten konnte. In der laufenden Sitzung ist eine gründliche Analyse nicht möglich. Somit war es nur theoretisch möglich, den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine Weisung für die Sitzung des Verwaltungsrates am 07. Dezember 2023 (also nur 10 Tage später)
mit auf den Weg zu geben. Dort wurde der Wirtschaftsplan dann auch beschlossen.
Ich habe dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsrat zugestimmt, da ich keine Fehler oder echten Gefahren erkannt habe. Dennoch kann das nicht der richtige Weg sein. Deshalb habe ich die Erwartung geäußert, dass wir im nächsten Jahr sowohl den Wirtschaftsplan wie auch die Stellungnahme des Beteiligungsmanagements der Verwaltung rechtzeitig vor der Sitzung des Hauptausschusses bekommen, damit im Vorfeld in den Fraktionen darüber gesprochen werden kann.
Das ist eigentlich die Voraussetzung, im Hauptausschuss sinnvoll über den Wirtschaftsplan zu beraten und ggf. Weisungen zu erarbeiten.
Erst danach ist es angebracht, im Verwaltungsrat zu entscheiden.
Eigentlich sah der Beschlussvorschlag vor, dass wir über die Kenntnisnahme entscheiden. Ich hatte in meinem Wortbeitrag angekündigt, dass die FWG-Fraktion sich enthalten wird, wohl wissend, das das bei einer Kenntnisnahme nur symbolischen Charakter hat. Allerdings wollten wir damit deutlich machen, dass das Verfahren – so wie es in diesem Jahr durchgeführt wurde – nicht mitgetragen wird.
Irgendwie kam es dann aber doch nicht zur Abstimmung. Wichtig ist mir, dass unsere Forderung im Protokoll auftaucht, so dass wir uns im Hebest 2024 darauf beziehen können und niemand behaupten kann, man hätte davon nichts gewußt.

TOP 13 / Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden steigen. Das die Abwasserentsorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Stadtwerke quasi ein Monopol haben, unterliegen sie besonderen Bedingungen und werden kontrolliert. Gebühren müssen kostendeckend sein, es dürfen aber keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Werden dennoch Überschüsse erzielt, sind sie in der kommenden Abrechnungsperiode bei der Gebührenrechnung zu verrechnen. Sie werden quasi an den Kunden zurückgeben.
In der vorletzten Abrechnungsperiode wurden Überschüsse erzielt. Diese Überschüsse wurden in der letzten Abrechnungsperiode verrechnet. Die Gebühren sind gesunken. Jetzt sind die Überschüsse aufgebraucht. Die Gebühren werden für die erwartenden Kosten kalkuliert. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden allgemeinen Kostensteigerungenwerden die Grundgebühren je nach Zählergröße um 25% angehoben, die Zusatzgebühr steigt um 9,17% von 3,38 € auf 3,69 € und die Gebühr für Regenwasser wird um 22,37% von 0,76 € auf 0,93 € pro Berechnungseinheit angehoben.

TOP 14 / Wassergebühren
Die Gebühren für die Wasserversorgung steigen ebenfalls. Die Grundgebühr wird um 2,82% angehoben, der Kubikmeterpreis steigt um 1,68% von 1,79 € auf 1,82 €

TOP 18 / Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach den Frontmetern zur Straße. Sie steigt ab 2024 von 3,86 € pro Meter im Jahr auf 4,27 € .

TOP 19 / Tourismusabgabe
Viele Unternehmen in Plön müssen eine Tourismusabgabe zahlen. Die einen profitieren mehr, die anderen weniger von unseren Gästen. Bisher gilt der Realgrößenbezug als Grundlage für die Berechnung. Die Kommunalaufsicht hatte angeregt, zukünftig die Umsatzhöhe als Bemessungsgrundlage zu nutzen, weil diese Berechnung ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit gewährleistet. Bei der Umsetzung der Änderung hat sich aber gezeigt, dass damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gleichzeitig haben sich einzelne Berufsgruppen – ins besondere die Ärzteschaft – gegen die Umstellung gewehrt. Unter Berücksichtigung der neuen Information zum Aufwand für die Umstellung in Verbindung mit den Vorbehalten aus der Bürgerschaft wurde auf die Umstellung verzichtet, solange die Berechnung auf Basis der Realgrößen rechtlich noch zulässig ist.

Die Beschlüsse wurden bis dahin meist einstimmig – teilweise bei einer oder zwei Enthaltungen – oder mit einer Gegenstimme beschlossen. (Anm.: bei z.B. 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gilt eine Entscheidung als einstimmig.)

Anders war es bei TOP 21 / Umsetzung Fahrradstraße Eutiner Straße.
Vorhergegangen war eine Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Dort gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen die Umsetzung der Fahrradstraße. Da in der Sitzung ein Mitglied fehlte und es Vertretungen gab, konnte davon ausgegangen werden, dass das Abstimmungsergebnis nicht repräsentativ für das allgemeine Meinung in der Ratsversammlung ist.
Um hier eine erneute Abstimmug herbeizuführen, die die Mehrheitsmeinung widerspiegelt, hatte die SPD gleich im Anschluss an die Entscheidung beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. In Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde aber festgestellt, dass die Ratsversammlung aufgrund der Festsetzung der Verfahrensregeln in der Zuständigkeitsordnung und in der Hauptsatzung die Entscheidung des Ausschusses nicht überstimmen kann. Sie kann das Thema aber zur erneuten Beratung zurück in den Ausschuss verweisen. Alternativ wäre es möglich, dass eine Fraktion den Antrag erneut in den Ausschuss einbringt.
Der SPD ging es nun darum, den Ausschuss mit einer Mehrheit aus der Ratsversammlung heraus mit der erneuten Beratung zu beauftragen. Der CDU kam es darauf an, genau das zu verhindern. Sie schlug vor, dass die SPD den Antrag zurückzieht und einen neuen Antrag in den Ausschuss einbringt. Daraufhin wurde nicht in der Sache, aber über das Verfahren beraten. In der Abstimmung gab es dann mit 11 Ja bei fünf Nein-Stimmen eine klare Mehrheit in der Ratsversammlung, das Thema erneut im Ausschuss zu beraten.
Zu dem Thema gab es in unserer Fraktion (FWG) unterschiedliche Auffassungen. Da wir weder Fraktionszwang noch Fraktionsdisziplin kennen (was nicht heißt, dass wir in den Fraktionssitzungen nicht konzentriert, ernsthaft und diszipliniert arbeiten) und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, stimmten Ratsherr Kruppa und ich für den Antrag, Ratsherr Gampert stimmte dagegen.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde in Rekordzeit abgearbeitet, da für alle Punkte eine Abstimmung ohne Aussprache verabredet war.
Im Anschluss gab es dann sehr leckere Häppchen und auch das ein oder andere Getränk. Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mich mit einem der Anwesenden Soldaten zu unterhalten. Wie sich im Laufe des Gespräches herausstelle, hatten wir als Ubootgahrer vor vielen Jahren schon einmal einen flüchtigen dienstlichen Kontakt.

Konstituierende Ratsversammlung und die Zeichen der Zeit

Gestern fand die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung statt. Ablauf und Hintergründe  hat der Kollege Jagusch (CDU) in seinem Blog einen sehr gut lesbaren Beitrag dargestellt.

https://ploenblog.de/2023/06/die-ploener-ratsversammlung-hat-sich-konstituiert-thure-koll-einstimmig-zum-neuen-buergervorsteher-gewaehlt/

Seine Bewertung teile ich allerdings nur zum Teil.
Sowohl CDU wie auch SPD haben in der Kommunalwahl Stimmanteile verloren (minus 2,8 bzw. minus 5,1 %), genau wie DIE LINKE (minus 1,7 %). Die FDP blieb nahezu unverändert, zugewonnen haben Bündnis 90/Die Grünen (plus 1,9 %) und vor allem die FWG-Plön (plus 6,7%).
Da keine Überhangmandate ausgeglichen werden mussten, schrumpfte die Anzahl der Mitglieder der Ratsversammlung von 25 auf 19. Das ist die vorgesehene Größe.

Aus dem Wahlergebnis ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 5 / Die Grünen 4 / SPD 4 /FWG-Plön 3 / FDP 2 / DIE LINKE 1
Aus der Anzahl der Mandate ergibt sich die folgende Verteilung der 11 Sitze in den drei Ausschüssen:
CDU 3 / Die Grünen „2 oder 3“ / SPD „2 oder 3“ / FWG 2 / FDP 1
DIE LINKE bleibt unberücksichtigt, weil sie mit nur einem Sitz in der Ratsversammlung keinen Fraktionsstatus erreicht hat.

Im Rahmen der Berechnungen stellte sich heraus, dass Bündnis 90/Die Grünen und SPD für die Besetzung der Ausschüsse die gleichen Bewertungsziffern erreicht haben. Sie hätten über die Vergabe des dritten Sitzes im Ausschusses einigen müssen. Wenn keine Einigung zustande gekommen wäre, hätte das Los entschieden müssen. 

Es hätte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung jeder Fraktion frei gestanden, mit einer anderen Fraktion eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen. Die SPD und DIE LINKE haben sich entschieden, diesen Schritt zu gehen. Das hat für beide Parteien deutliche Vorteile.
Die Linke bekommt einen von neun Ausschusssitzen und erlangt so im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung einen Sitz mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Zudem kann die SPD nun fünf Mandate in die Waagschale werfen, genau wie die CDU.
Damit haben beide Fraktionen das Zugriffsrecht auf die Positionen des Bürgervorstehers und des Ersten Stadtrates.

Das hatte für zwei Parteien gravierende Folgen.

1. Bündnis 90/Die Grünen bekommen durch die Berechnung nur zwei Sitze in den Ausschüssen, die SPD/LINKE kann durchgehend drei besetzen.

2. Die CDU muss sich mit der SPD über die Besetzung der beiden Spitzenpositionen einigen.
Die Spitzenpositionen sind die des Bürgervorstehers und die des ersten Stadtrates.

Der Bürgervorsteher ist der Repräsentant der Ratsversammlung, der hat zwei Stellvertreter*innen. Er oder sie leitet die Ratsversammlung und wird in der Öffentlichkeit – auch als Vertreter seiner/ihrer Partei – wahrgenommen.

Der erste Stadtrat ist Vertreter der Bürgermeisterin. Er hat einen Stellvertreter. Seine Aufgabe ist weniger repräsentativ, aber durchaus sehr einflußreich. Er tritt selten in den Vordergrund.

Herr Jagusch verwendet in seinem für die Bildung der Fraktionsgemeinschaft zwischen SPD und DIE LINKE den Begriff „Handel“ und setzt ihn in Anführungsstriche. Das kann man machen, aber es vermittelt den Eindruck, dass diese Vereinbarung nicht ganz sauber ist. Dabei steht es jeder Fraktion frei, mit anderen Fraktionen Gemeinschaften zu bilden und Absprachen zu treffen. Das ist nichts anrüchiges.

Aus meiner Sicht sind zuerst einmal Bündnis 90/Die Grünen die Hauptleidtragenden. Als zweitstärkste Partei sitzen sie jetzt nur mit zwei Personen in den Ausschüssen. Da ihnen nichts anderes übrig bliebt, haben sie das in der Ratsversammlung klaglos hingenommen.

Anders die CDU. Mit fünf Mandaten ebenso stark wie die Fraktiosngemeinschaft SPD/DIE LINKE hätten beide Parteien sich im Vorfeld über die Verteilung der beiden Spitzenposten verständigen können. Die SPD hat ausdrücklich auf ihr Vorschlagsrecht für den Bürgervorsteher verzichtet und erklärt, Thure Koll (CDU) zu unterstützen. Im Gegenzug stand die Erwartungshaltung im Raum, dass die CDU damit auf das Erstzugriffsrecht für den Posten des Ersten Stadtrates verzichtet und es der SPD überläßt. Es zeichnete sich bereits seit über einer Woche ab, dass die CDU sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlassen will. Gleichzeitig wurde der CDU signalisiert, dass es in dem Fall einer Kampfabstimmung keine Mehrheit für Ihren Kandidaten geben wird.

Der neue Bürgervorsteher Thure Koll ließ dann in alphabetischer Reihenfolge abstimmen, also erst Herr Landschof (SPD). Für den Fall, dass Herr Landschof nicht die erforderliche Anzahl von Ja-Stimmen erreicht hätte, wäre über Herrn Seeligmann (CDU) abgestimmt worden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Meltzer beantragte dann geheime Abstimmung.
Herr Landschof (SPD) wurde mit 11 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen gewählt.
Damit wurde Herrn Seeligmann (CDU) eine direkte Abstimmungsniederlage erspart.

Da der Vorschlag der SPD erfolgreich war, hatte die CDU automatisch das Vorschlagsrecht für den zweiten Stadtrat. Diesmal beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion geheime Wahl. Herr Seeligmann wurde dann mit 7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen gewählt.

Das ist ein sehr knappes und enttäuschendes Wahlergebnis, was Herr Jagusch in seinem Blog mit dem Begriff „Retourkutsche“ kommentiert.

Auch diese Bewertung teile ich nicht. Es ist nach meiner Meinung ein sehr klares Zeichen, dass 28,3 % nicht zum Durchregieren reichen. Es wird schwer bis unmöglich, sich gegen die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung durchzusetzen. Gleichzeitig zeigt die einstimmige Wahl des Bürgervorstehers Thure Koll, dass alle Fraktionen an einer kooperativen Zusammenarbeit und einvernehmlichen Lösungen interessiert sind. Der Rahmen ist damit abgesteckt.

In dem Sinne werden wir uns nach meiner Einschätzung dann auch zu einer fairen, sachorientierten Arbeit zusammenraufen, auch wenn dazu vermutlich der ein oder andere Kompromiss erforderlich ist.


Antrag zur Befreiung vom Biotopschutz abgelehnt

Das Baugebiet Düvelsbrook Süd ist seit knapp einem Jahr Anlass für kontroverse Diskussionen.
Jetzt hat die Ratsversammlung entschieden, keinen Antrag bei der “Unteren Naturschutzbehörde ” zu stellen, um den Biotopschutzes aufzuheben.
Die Entscheidung fiel mit 9 Ja- und 10 Neinstimmen bei einer Enthaltung denkbar knapp aus.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Düvelsbrook Süd (B-Plan) wurde im April 2018 gefaßt. Dann passierte erst einmal eine ganze Zeit lang nichts. Irgendwann wurde der erste Entwurf für einen B-Plan vorgelegt. Der war nicht bearbeitungsfähig, weil er die Ansprüche an die Qualität eines solchen Planes nicht erfüllt hat. Dann passierte längere Zeit wieder nichts. Im Herbst letzten Jahres hat Ratsherr Möller (SPD) dann massiv darauf gedrängt, diesen B-Plan in der Bearbeitungsliste auf „Priorität Eins“ zu heben. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob der Biotopschutz für eine Streuobstwiese und vier weitere, kleine Feuchtbiotope aufgehoben werden soll.

Ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten im Gebiet des Bebauungsplanes Düvelsbrook Süd zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wird der Biotopschutz aufgehoben, wären es insgesamt sechs oder sieben.

Anfang des Jahres wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus darüber beraten. Unmittelbar vor der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung geändert. Herr Möller( SPD) und Herr Koll (CDU) hatten aus der Zuständigkeitsordnung herausgelesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Entscheidung treffen müsste. Dazu sollte man erwähnen, dass beide dabei als zweiter bzw. erster Stadtrat, also als Stellvertreter des Bürgermeisters, gehandelt haben. Beide sitzen aber auch als Ratsherren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, der nun entscheiden sollte. 

Letztendlich kam es auch dort nicht zu einer Entscheidung, weil unklar war, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wirklich zuständig ist. Die Frage wurde an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsordnung hier nicht eindeutig ist und den Hinweis gegeben, das wesentliche Entscheidungen in der Ratsversammlung zu treffen sind.

Das ist am vergangenen Mittwoch geschehen. Nach der Einführung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Meltzer, ergriff Herr Möller das Wort. Er führte noch einmal sehr ausführlich aus, warum der Bau von 3 bis 4 zusätzlichen Stadtvillen in einem ökologisch sensiblen Gebiet und einer landschaftlich besonders reizvollen Seelage so viel bedeutsamer ist als der Erhalt besonders geschützter Biotope.

Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte und betonte die Bedeutung des Naturschutzes. Er verwies auf zahlreiche Dokumente wie das Klimaschutzkonzept oder an der Initiative „Stadtgrün naturnah“, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund könne er den Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz nicht nachvollziehen.

Die Umweltbeauftragte Frau Dahmke sprach sich ebenso dafür aus, die Flächen nicht aus dem Biotopschutz zu entlassen. Sie betonte als Diplombiologin die Bedeutung der Artenvielfalt und des Genpools verschiedener Populationen, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope gewährleistet bleiben muss.

Für mich war ein Punkt besonders wichtig, das war der Verfahrensgang. Auch die Stadt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz trifft die „Untere Naturschutzbehörde“ des Kreises (UNB).
Die UNB hatte aber bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Entlassung aus dem Biotopschutz ist nur möglich, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das wurde aber in der Vorlage nirgends begründet und es läßt sich nach meiner Überzeugung auch nicht begründen.
Damit bliebe der UNB nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen. Dagegen könnte die Stadt dann Widerspruch einlegen. Die UNB würde den Widerspruch zurückweisen. Als letzter Schritt bliebe der Stadt der Gang vor das Verwaltungsgericht. Das gesamte Verfahren bis zu einer Entscheidung würde nach meiner Schätzung mindest 3 Jahre dauern.
Auch wenn der Investor zugesagt hat, die Kosten für das Planverfahren und die Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen, die Arbeitsstunden in der Verwaltung müssen auch bezahlt werden und können besser genutzt werden als für ein Verfahren, das von Anfang an aussichtslos ist. 

Vom Plön-Turbo zurück auf Schneckentempo

Noch Anfang Februar versuchten CDU und SPD, allen voran Bernd Möller (SPD und ehemals Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt), einen Antrag durchzupeitschen (Anmerkung 1), um die Entlassung von geschützten Biotopen aus dem Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zu erreichen. Es geht darum, ob zwei oder sechs Stadtvillen im Baugebiet Düvelsbrook am Trammer See gebaut werden können. Ich habe dazu bereits am 14. Februar einen Beitrag veröffentlicht, der Herrn Möller auf die Palme getrieben hat. In dem Zusammenhang nannte er meinen Blog eine „Sozialkloake“, behauptete, dass die Jugend so sprechen würde, und zog sich einen Ordnungsruf zu. Hier noch mal der Link zum Stein des Anstoßes:
http://www.ingo-buth.de/2023/02/14/voller-einsatz-fuer-zwei-stadtvillen/

Ursprünglich war vorgesehen, über den Antrag auf Entlassung aus dem Biotopschutz am 09. Februar 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zu beschließen.
Für mich sieht es so aus: Die Befürworter des Bauvorhabens könnten befürchtet haben, dass es in diesem Ausschuss keine Mehrheit für eine Befreiung gibt.
Auf jeden Fall haben die Ratsherren Koll (CDU) und Möller (SPD) gehandelt. Sie sind nicht nur Ratsherren, sondern gleichzeitig auch Erster und Zweiter Stadtrat und damit Vertreter des Bürgermeisters. Der Bürgermeister war im Urlaub und als stellvertretende Leiter der Verwaltung haben sie nach gründlichem Studium der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass die Zuständigkeit nicht im GUT liegt, sondern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (STeP). Beide sind selber Mitglied in diesem Ausschuss. Ein Ergebnis gewissenhafter Verwaltungsarbeit. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Nach hinreichend emotioneller Diskussion während der Sitzung des STeP wurde dann entschieden, die Kommunalaufsicht anzurufen. Sie sollte um Rat gefragt werden, welcher Ausschuss tatsächlich zuständig ist. Als Antwort kam der Hinweis zurück, dass die Zuständigkeit nicht klar geregelt ist und in Erwägung gezogen werden solle, die Ratsversammlung entscheiden zu lassen.
Diese Empfehlung wurde aufgenommen. Die Entscheidung über den Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes wurde umgehend auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 28. Februar gesetzt. Allerdings zeichnete sich ab, dass die Ratsherren Möller und Wegener (CDU) nicht an der Ratsversammlung teilnehmen werden. Nach den sehr knappen Abstimmungsergebnissen im GUT und STeP war es nunmehr fraglich, ob CDU und SPD in der Ratsversammlung eine Mehrheit für den Antrag bekommen würden, den Biotopschutz aufzuheben.
Obwohl Anfang Februar noch mit massivem Nachdruck daran gearbeitet wurde, eben diesen Beschluss zu fassen, sah man plötzlich offene Fragen, die vor einem Beschluss noch geklärt werden müssten.
So wurde erst einmal vom Turbo in den Kriechgang zurückgeschaltet. Meine Vermutung, man will Zeit gewinnen.
Allerdings frage ich mich auch, warum man Anfang Februar – übrigens gegen die ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung – schon Knall auf Fall entscheiden wollte, wo die bis heute offenen Fragen doch auch damals schon hätten im Raum stehen können.

Anmerkung 1: Mir ist bewusst, dass dieser Begriff polemisch aufgefasst werden kann. Dennoch verwende ich ihn, weil er meinen Eindruck vom Vorgehen sehr treffend wiedergibt. Der Rest des Beitrages ist nicht polemisch, sondern einen leicht sarkastischen Unterton. Es fällt mir sehr schwer, in dieser Angelegenheit sachlich zu bleiben.

Ratsversammlung beschließt den Beitritt zur Initiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten”

Am gestrigen Mittwoch hat die Ratsversammlung getagt. In der Sitzung wurde unsere – jetzt ehemalige – ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Torges, verabschiedet. Sie zog noch einmal ein Resümee ihrer langjährigen Tätigkeit. Die Verabschiedung übernahm der erste Stadtrat, Herr Koll. Er sprang für Herrn Bürgermeister Winter ein, der an Corona erkrankt ist. Die Ratsversammlung wünschte Frau Torges viel Glück in ihrer neuen Tätigkeit. Sie arbeitet bereits als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in unserer Nachbarstadt Preetz.
Preetz hat mehr Einwohner*innen als Plön und ist daher verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. 

Der Tagesordnungspunkt mit der wohl langfristigsten Bedeutung war ein gemeinsamer Antrag, den die Kolleg*innen Kyra Grieser (FDP), Stefanie Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg Schröder (Die Linke), Yorck Wegener (CDU), Dorit Dahmke (Umweltbeauftragte) und ich eingebracht haben. Hier geht es um den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.

Im Rahmen der AG-Lärmschutz hatten wir im kleinen Kreis bereits über das Thema gesprochen. Am 27. September 2017 hat die Stadt Plön den „Lärmaktionsplan der Stadt Plön zur zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie“ beschlossen. In dem Plan wurde aufgezeigt, dass vor allem die Bereiche der Bundesstraßen Hamburger Straße und Rautenbergstraße (zwei- und vierspuriger Teil) besonders von Lärm belastet sind. Für die nächsten fünf Jahre wurden 2017 unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen: „Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ und „Verstetigung des Verkehrs“.  Beide Maßnahmen haben zum Ziel, eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten. In den letzten 4 1/2 Jahren ist wehr oder weniger nichts passiert. Selbst der Versuch, für die Rautenbergstraße im Bereich der Grundschule Breitenaustraße und der Kita Seeblüte aus Sicherheitsgründen Tempo 30 einzuführen, scheiterte an der Verkehrsaufsicht des Kreises.

Ziel des Bündnisses ist es, die Entscheidung über die Regelung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf die Ebene der Städte und Gemeinden zu ziehen.
Der Bundestag hat bereits am 17. Januar 2020 und am 16. April 2021 Beschlüsse gefaßt, die in diese Richtung gehen.
Auch Herr Verkehrsminister Wissing (FDP) will es den Kommunen erleichtern, auf ihren Straßen Tempo 30 vorzuschreiben. “Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was für ihre Bewohner gut ist … „, auch wenn er von einem flächendeckenden Tempo 30 nicht überzeugt ist. Dahingehend hat er sich zumindest im Januar diesen Jahres geäußert.

Das betonte auch der Kollege Wegener, der unseren gemeinsamen Antrag in die Ratsversammlung einbrachte. Er betonte, dass es erst einmal nicht darum geht, morgen Tempo 30 Schilder auf den Hauptverkehrsstraßen zu verteilen. Vielmehr soll der Beitritt zu dem Bündnis dazu führen, dass dem Gesetzgeber verdeutlicht wird, dass die Kommunen erwarten, die Gesetzeslage den Bedürfnissen der Menschen anzupassen. Ziel muß, die Entscheidung über die Einführung von Tempo 30 auf die Kommunen zu verlagern. Dann werden wir vor Ort im Einzelfall entscheiden können, wo die Geschwindigkeit reduziert wird.

Er führte aus, dass es in Plön – anders als in größeren Städten, die ja häufig auch Universitätsstädte sind – weniger darum geht, die Geschwindigkeiten von Auto- und Fahrradverkehr einander anzupassen, um das Gefahrenpotential zu reduzieren, das sich aus größeren Geschwindigkeitsdifferenzen ergibt. Das wäre in Plön eher ein Nebeneffekt. Bei uns steht das Ziel im Vordergrund, den Lärmschutz zu verbessern. 

Die Ratsversammlung hat mit 16 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den Herrn Bürgermeister gebeten, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beizutreten.

Darüber hinaus hat die Ratsversammlung weitere Beschlüsse gefaßt. Als Vorsitzender des Hauptausschusses habe ich in die Tagesordnungspunkte 11 und 12 eingeführt.
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die Gemeindeordnung geändert, so dass Sitzungen auch online stattfinden können. Lediglich Wahlen waren davon ausgenommen. Nach einer weiteren Anpassung der Gemeindeordnung ist das jetzt auch möglich, Mit unserem Beschluss setzen wir das auch für Plön um.
Darüber hinaus ging es um die Neuberechnung der Benutzungsgebühren der Obdachlosenunterkünfte. Das war eher eine Formsache.
Beide Beschlüsse wurden ohne Aussprache einstimmig gefasst.

Der Kollege Meltzer brachte als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) die Änderung der Werbeanlagensatzung ein. Sie beinhaltet eine Verbesserung der Werbemöglichkeiten für Gewerbetreibende „in der zweiten Reihe“ (also zur Stadtgrabenstraße hin) und für Betriebe im ersten Stock. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung auf den Bereich des Bootshafens ausgedehnt.
Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

Der Kollege Weber hat als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stadtwerke – Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) eine Änderung der Satzung der Stadtwerke mit Bezug auf die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung eingebracht. Die Ratsversammlung muß Satzungsänderungen der Stadtwerke – AöR zu stimmen. Das hat sie dann auch getan.

Sowohl der Herr Bürgermeister wie auch weitere sieben Mitglieder der Ratsversammlung haben aufgrund er Corona-Lage nicht an der Sitzung teilgenommen. Es wurde wohl kurzfristig überlegt, die Sitzung online durchzuführen oder zu vertagen. Das hat man dann doch nicht getan, da auch der Wahlausschuss für die Direktwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu wählen war. Vorsitzender des Wahlausschusses ist Herr Westerwelle (Verwaltung), Beisitzer*innen sind: Herr Wegener (CDU), Herr Melzer (CDU), Herr Pfau (SPD), Frau Hansen (SPD), Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen, Frau Dr. Unbehauen (Bündnis 90/Die Grünen), Herr Messer (FDP) sowie Herr Schröder (Die Linke).

Die Sitzung verlief reibungslos und war nach 45 Minuten bereits beendet. Das ist in Anbetracht der Corona-Situation durchaus zu begrüßen. Die Mitglieder der Ratsversammlung haben auch durchgehend Masken getragen. Wie die Bürgervorsteherin sagte: „Passen sie auf sich auf.”

Und nun zum Klima, das Nahwärmenetz

In der Ratsversammlung am Mittwoch zwei Themen mit Bezug zum Klimawandel beraten.
Zum Einen ging es um das energetische „Quatierskonzept Plön  Südwest“ (kurz: Quartierskonzept), zum anderen um die Etablierung eines Klimaanpassungsmanagements.

Das Quartierkonzept ist Ausfluss des Klimakonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“. Kernziel des ist der Aufbau eines Nahwärmenetzes im Bereich von der Seestraße einschließlich der Innenstadt bis hin zur Stadtschwentine.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Einrichtung eines zentralen Wärmenetzes zur Versorgung des genannten Gebietes. Hierbei soll die Abwärme der „Massenalgenkulturanlage“ (kurz Algenanlage) genutzt werden. Die Algenanlage ist eine weitere Klärstufe, die als Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität (CAU) auf dem Gebiet der Kläranlage errichtet werden soll. Diese Anlage erzeugt im Sommer voraussichtlich ausreichend Wärme, um den Bedarf des Quartiers Plön Südwest zu decken. Das ist der Kernbestandteil des Konzeptes 1, das im Endbericht „Integriertes Energetisches Quartierkonzept Plön-Südwest“ beschrieben wird.
Dieses Konzept unterstütze ich ausdrücklich.

Sollte sich herausstellen, daß die Wärmegewinnung über die Algenanlage nicht ausreicht, wird die Errichtung von Solarthermieanlagen auf den Trammer Seewiesen als Alternative vorgesehen. Auch die Wärmeerzeugung über Solarthermie wird nur im Sommer ausreichend sein.
Ein Nahwärmesystem mit Solarthermie wird im Endbericht als Konzept 2 beschrieben.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen lehne ich uneingeschränkt ab. Ich würde es in hohem Maße bedauern, wenn die Landschaft an dieser Stelle verbaut wird, sei es mit einem Neubaugebiet oder eben mit Solaranlagen.

Sowohl die Algenanlage als auch die Solarthermieanlage können nur im Sommer ausreichend Energie für ein Nahwärmenetz erzeugen. Im Winter ist eine zusätzliche Wärmegewinnung erforderlich. Hierzu werden folgende Anlagen als Option genannt: Blockheizkraftwerk (Erdgas, Bioethan), Gaskessel (Erdgas/Bioethan), Elektrokessel, Holzpellet-/Hackschnitzelkessel.
Dazu kommt ein Wärmespeicher, über dessen Ausmaße und Gestaltung erst einmal nichts weiter bekannt ist, außer, daß man zylindrische Körper stehend oder liegend vorstellen kann und dass die Speicherung in Dänemark in pyramidenförmigen Speichern erfolgt.

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Nahwärmenetzes ist die Bereitschaft der Eigentümer*innen der Gebäude, ihre Häuser ausreichend zu dämmen, um den Energieverbrauch schon im Ansatz zu senken. Verbunden damit soll das Netz mit deutlich niedrigeren Temperaturen sowohl für den Heizanteil wie auch den Warmwasseranteil des Trinkwassers betrieben werden (Absenkung von 80 auf 50 bzw. von 60 auf 30 Grad).

Die zu finanzierende Investitionssumme für das Konzept 1 wird mit ca. 8.070.634,- € angegeben. Für das Konzept 2 werden, je nach Ausbauvariante, Summen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- € genannt.

Entscheidend für den Erfolg wird auch sein, ob der Anbieter die Eigentümer*innen im Versorgungsgebiet zu halbwegs konkurrenzfähigen Preisen versorgen kann, denn nur dann besteht auch die Aussicht, eine ausreichende Anschlußquote zu erreichen.

Als mögliche Betreiber*innen des Nahwärmenetzes werden im Quartierskonzept die Stadtwerke, kommerzielle Betreiberinnen von Versorgungsleistungen oder Betriebsgenossenschaften genannt. 

Insgesamt bleibt festzustellen, dass wir es hier erst einmal mit einem Konzept zu tun haben, dessen Umsetzung vor hohen Hürden steht. Ob die Errichtung entsprechender Anlagen wie etwa eines Blockheizkraftwerkes oder eines Wärmespeichers auf dem Gebiet des Klärwerkes überhaupt möglich sein wird, ist aus meiner Sicht noch völlig offen. Das betrifft sowohl den Aspekt der tatsächlichen Bebaubarkeit wie auch des verfügbaren Platzes. Die Frage nach planungsrechtlicher Zulässigkeit ist bislang ebenso unbeantwortet. Die Antwort auf die Frage, wer das Netzt betreiben wird und wie sich die Investitionskosten tatsächlich entwickeln werden bleibt abzuwarten. Öffentliche Projekte wie der Flughafen in Berlin, die Elbphilharmonie oder auch unser Bürgerbüro bleiben selten im Preisrahmen – und ob die angebotenen Wärme dann auch noch konkurrenzfähig ist, bleibt abzuwarten.

Aus meiner Sicht ist es bereits heute absehbar, dass das Konzept 2 (Solarthermie) nicht umsetzbar ist. Um nicht, wie beim „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ über Jahre hinaus mit hohem Aufwand für den Papierkorb zu arbeiten, wäre es sinnvoll gewesen, wenn sich die Ratsversammlung jetzt auf das Konzept 1 (Algenanlage) festlegt und das Konzept 2 verworfen hätte. Ich habe das öfter als Anregung in die Diskussion eingebracht – erst in den Ausschüssen, dann auch in der Ratsversammlung – aber hier wollten mir meine Kolleg*innen nicht folgen.
Ich halte das Projekt „Nahwärmenetz“ für zukunftsträchtig. Da ich davon überzeugt bin, dass es vom Grundsatz her sinnvoll ist, habe ich dafür gestimmt, allerdings auch, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass das Solarthermiefeld niemals kommen wird. 

Kritische Betrachtung der Presseberichterstattung über die letzte Ratsversammlung

Die Sitzung der Ratsversammlung am Dienstag fand Ihren Niederschlag in der Lokalpresse.
Am 19. August 2021 titelte der Ostholsteiner Anzeiger auf Seite 10:
„Bekommt Plön 500000 Euro für die Innenstadt?“
Über diesen Artikel habe ich herzlich gelacht. Er ist nach meiner Meinung wieder einmal ein Beispiel dafür, wie Herr Kuhr, gewollt oder ungewollt, unterschwellig Wahlkampf für die CDU macht, egal ob gewollt oder ungewollt.
Da stellt sich die Frage: „Ist er eigentlich Mitglied der CDU und in der Lage, berufliche und politische Aspekte voneinander zu trennen?”
Mir geht es darum, daß ständige Wiederholungen die Wahrnehmung der Menschen beeinflussen kann. Im Zusammenhang mit positiv besetzen Themen würde ich hier von einer suggestiven Wahlkampfhilfe des OHA-Redakteurs für die CDU erkennen.
In dem Namensartikel schreibt Herr Kuhr:
– „Bürgervorsteherin Mechthilde Gräfin von Waldersee (CDU)“
– “York Wegener (CDU)”
und im Zusammenhang mit der Textpassage: „ … Zustimmung der CDU.“ wird mein Kollege  Andre Jagusch (CDU-Fraktionsvorsitzender) namentlich genannt.
Im Zusammenhang mit meinen Redebeiträgen werde ich – anders als die drei CDU Mitglieder – namentlich nicht genannt. Auch meine Zugehörigkeit zur SPD-Fraktion wird nicht erwähnt.
Lediglich die Funktion „Vorsitzende(r) des städtischen Hauptausschusses“ wird genannt.
Da ich nicht glaube, daß Herr Kuhr sich vor der Nennung der SPD oder meines Namens fürchtet wie sich der Teufel vor dem Weihwasser, fühle ich mich in meiner Wahrnehmung bestätigt.

Vielleicht stimmt auch mit meiner Wahrnehmung etwas nicht. Der Satz: „Doch der Ausschußvorsitzende des städtischen Haushaltsausschusses sah die Einführung in das Thema prinzipiell in seiner Kompetenz und fand grundsätzlich die Zustimmung der CDU.“ deckt sich nicht mit meiner Erinnerung an den Sitzungsverlauf.
Ich hatte eher den Eindruck, daß das Gegenteil der Fall ist.

Die Kieler Nachrichten berichten am 20. August auf Seite 25 unter dem Titel „Plön will ein Stück vom 10 Millionen Paktet“ über die Sitzung der Ratsversammlung. Hier wird lediglich mein Kollege Bernd Möller (SPD) erwähnt, der die Anträge als 2. Stadtrat in Vertretung des Bürgermeisters unterschrieben hat.

Die Diskussion darüber, ob der/die Vorsitzende in den Tagesordnungspunkte einführender ob die Bürgervorsteherin diese Aufgabe an sich ziehen kann, wird im OHA angedeutet, in der KN gänzlich ausgeklammert. Im Rahmen dieser Diskussion hatte ich der Bürgervorsteherin Schwächen in der Ausführung ihres Amtes vorgeworfen. 

Zum Stand des Haushaltes 2021 und seinen Wirrungen

Noch ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Wochen, die im wesentlichen von der Erstellung des Haushaltes 2021 bestimmt waren. Die Ausschüsse für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT)“, „Stadtentwicklung und Planung (SteP)“ sowie der „Hauptausschuß (HA)“ haben zwei mal getagt. Auf der jeweils ersten Sitzung wurde der Haushalt der einzelnen Ausschüsse vorgestellt. Es konnten Fragen gestellt und schon einmal Erklärungen abgegeben werden.

Danach tagte die Haushaltskonsolidierungsgruppe. Plön ist strukturell unterfinanziert. Das heißt, selbst wenn alle freiwilligen Ausgaben gestrichen würden, käme die Stadt mit dem Geld nicht aus. Als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ bekommt die Stadt natürlich auch Mittel vom Land, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Wenn die Versorgung des Umlandes nicht mehr sichergestellt ist, etwa durch die Schließung der Schwimmhalle oder der Bücherei, würden diese Mittel wegfallen. Eine Schließung von unseren öffentlichen Einrichtungen würde damit im Grunde genommen nicht weiter helfen.
Als Fehlbedarfsgemeinde – also als Gemeinde, die sich nicht selbst finanzieren kann – ist die Stadt auf Zuschüsse vom Land angewiesen, so genannte Fehlbedarfszuweisungen. Daher wird unser Haushalt von der Kommunalaufsicht geprüft, die ihn dann genehmigen muß. Im Haushaltsplan müssen auch Konsolidierungsbemühungen aufgezeigt werden. Von daher müssen die Fraktionen jetzt über die Vorschläge der Verwaltung beraten.
Dazu wären sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation wie auch Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben oder eine Kombination aus beiden zu betrachten. Die Fraktionen sich gebeten, bis Mittwoch an die Verwaltung zu übermitteln, welchen Maßnahmen sie zustimmen würden, damit sie in den Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet werden können. 

Für die zweite Runde der Haushaltsberatungen wurden dann von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Ratsherrn Kruppa Haushaltsanträge gestellt. Die Anträge wurden in dem zuständigen Ausschuß beraten.
Als letztes hat der HA beraten, zum einen über seinen eigenen Haushalt, zum anderen aber auch noch über den Stellenplan und den Gesamthaushalt.

Viele der Anträge gingen im gegenseitigen Einvernehmen und mit großer Mehrheit durch. Einzelne Anträge sorgten aber für eine lebhafte Diskussion, so daß sich die Sitzungen von SteP und HA bisweilen sehr in die Länge zogen.

Der Abschließende Beschluß soll dann am 30. Juni in der Ratsversammlung folgen.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wäre realistischerweise 6 bis 8 Wochen später vor. Sie kann Auflagen enthalten, etwa eine Beschränkung der Kreditaufnahme. 

Zu den Ausschusssitzungen:

Auf das Jahr 2022 wurde z.B. der Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale geschoben. Das dafür vorgesehene Geld wird erst im kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt. Die Planung ist noch nicht so weit, daß in diesem Jahr eine Kaufentscheidung fallen kann.

Auf 2022 wurde auch der Ersatzneubau für die mittlerweile abgerissene Sporthalle am  Schiffsthal geschoben.  Zum einen ist die Förderung des Baus im Moment völlig offen, zum anderen sind die Planungen noch nicht konkret genug, um hierfür Haushaltsmittel vorzusehen. Mit einem Volumen von 5,9 Millionen Euro ist das der größte Brocken.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Instandsetzung der 5-Seen-Allee, die mit 150.000,- Euro veranschlagt ist. Die Verwaltung möchte diese Maßnahme schon seit längerem durchführen. Ich allerdings habe die Frage gestellt, ob diese Straße überhaupt notwendig ist. Als die Pionierkaserne in Stadtheide bestand, gab es keine Möglichkeit, über diesen Weg mit dem Auto von Plön nach Niederkleveez zu fahren. Für Radfahrer*innen und Fußgänger gab es schon immer den Wanderweg über den Adlerhorst. Den Weg gibt es immer noch, sie könnten aber auch zukünftig die 5-Seen Allee weiter nutzen. Sie müßte nur für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Bei einer Sperrung des Weges müßten Autofahrer*innen lediglich einen Umweg von weniger als 2 Kilometer in Kauf nehmen. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h entspricht das gerade einmal einer zusätzlichen Fahrtzeit von 2 Minuten.
Die Aussage, daß dann die Buslinie eingestellt werden müßte, weil der Umweg mit dem Fahrplan nicht mehr zu vereinbaren wäre, ist zu bedenken, aber sie ist ungeprüft.
Ich bin mir auch sicher, daß Bösdorf damit Probleme hätte, aber die Gemeinde dürfte die Situation kennen, da auch die Brücke über die Schwentine bei Timmendorf extrem teuer ist und eine Nutzungseinschränkung im Gespräch oder bereits umgesetzt ist.

Eine weitere Kontroverse gab es über die Sprottenflotte. Im GUT wurde beschlossen, in Plön 6 Stationen für dieses Leihfahrradprogramm der Kielregion einzurichten. Der selbe GUT, der das beschlossen hat, hat nun auf Antrag der CDU die Finanzmittel dafür zusammengestrichen, mit dem Ziel, nur noch zwei Stationen einzurichten, und zwar am Bahnhof und an der Fegetasche. Besonders der Kollege Koll von der CDU hat sich dafür stark gemacht.
Damit wird das System aber ad absurdum geführt. Es könnte dann zwar immer noch dazu dienen, vom Bahnhof zur Fegetasche mit dem Abfahrtpunkt der Großen Plöner Seerundfahrt und zurück zu kommen, aber die grundsätzliche Zielsetzung, innerstädtisch vom Auto auf das (Leih)Fahrrad umzusatteln, wäre ausgehebelt.
Zur Verbindung zwischen den Ostufergemeinden an der Kieler Förde kann eine Ausleihstation pro Ort ja ausreichen, um von Ort zu Ort zu kommen, so die Argumentation der CDU-Fraktion. Hier in Plön geht es aber vorrangig darum, von den Parkplätzen am Ortsrand in die Innenstadt zu kommen, als ein Beitrag zur Mobilitätswende. Natürlich hätten mehrere Stationen auch einen Einfluß auf die Förderung des Tourismus, nicht zuletzt, weil man dann mit dem Rad z.B. von Plön nach Preetz fahren könnte. Das Argument, man könne es ja erst einmal mit zwei Stationen versuchen, ist aus zwei Gründen problematisch:
1. Die Kiel-Region fordert mindestens 3 Stationen, um die Sprottenflotte finanziell zu fördern. Zumindest wiesen Bürgermeister Winter und die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin.
2. Das System muß von Anfang an so attraktiv sein, daß es angenommen wird. Es ist als Verkehrssystem zu verstehen, nicht als Verbindung zwischen zwei Punkten. Wenn man das System zusammenschrumpft, wird es nicht mehr funktionieren. Ein System ist nun mal mehr als die Summe der Teile.
In der abschließenden Beratung des Haushaltes habe ich dann beantragt, die Finanzierung des ursprünglichen Konzeptes wieder in den Haushalt mit aufzunehmen und der Ratsversammlung zu empfehlen, das zu beschließen.  Bei Stimmengleichheit und vielen Enthaltungen wurde der Antrag nicht angenommen.

Ganz ähnlich ging es dem SCvP, dem Segelverein bei der Jugendherberge. Dieser oft unbeachtete Verein hat immerhin fast 100 Mitglieder und liegt an einer Stelle, die besonders bei Stürmen sehr unruhig ist. Durch die Corona-Lage war der Verein auch nicht in der Lage, Arbeitsdienste durchzuführen. Dennoch muß die Verankerung der Wellenbrecher erneuert werden. Dafür wurde ein Zuschuß von 2500,- Euro beantragt. Der GUT hat diesem Zuschuß zugestimmt, wenn auch mit knapper Mehrheit, der Verein wurde informiert. Bei der Haushaltsverhandlung hat der GUT dann auf Antrag der CDU die Streichung der dafür vorgesehenen Gelder aus dem Haushalt beantragt und eine Mehrheit dafür gefunden.
Das ist für die Stadt – nicht nur für den Bürgermeister, sondern auch für die politischen Vertreter*innen schon sehr peinlich, nicht zuletzt, weil der Bürgermeister den Verein bereits über den positiven Entscheid informiert hatte.
Ich habe zwar versucht, den Zuschuß dann in der Abschließenden Beratung im HA wieder in den Haushalt zu bringen, aber mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, diesen Zuschuß zu bewilligen, wurde bei Stimmengleichheit und zahlreichen Enthaltungen nicht angenommen.

Im Haushalt hatte der Bürgermeister 2500,- Euro vorgesehen, um der Schützengilde anläßlich des 400-jährigen Jubiläums ein repräsentatives Geschenk machen zu können. Dieser Betrag wurde gestrichen. Das Geschenk ist nun aus dem normalen Geschenketitel des Bürgermeisters zu bezahlen.
Der Entscheidung ist eine rege Diskussion vorangegangen, in der erörtert wurde, ob man einen Verein, der Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder zuläßt, derartig repräsentativ beschenken sollte, (die Plöner Schützengilde ist ein eingetragener Verein, aber nach meiner Kenntnis aus dem Grunde nicht als gemeinnützig anerkannt).

Angenommen wurde mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, die eingeplanten Mittel für das Gründach im Wald auf dem Gebäude des Prinzenbades zu streichen und die bereits zugesagten Fördermittel zurückzugeben. Wenn die Ratsversammlung dieser Empfehlung nicht folgt, fließen über eine Viertel Million Euro an Steuermittel in ein paar Quadratmeter Gründach auf dem Prinzenbad. Eine Verschwendung von Steuermitteln, auch wenn die Stadt selber nur 10% davon aufzubringen hätte. Den Rest zahlt der Bund. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln sieht anders aus. 

Für die Pflege der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wurde der Betrag von 50.000,- auf 100.000,- Euro verdoppelt. Damit sollen die 53 Bäume gerettet werden. Geplant ist, das Erdreich aufzulockern, einen Zugang zum Wurzelbereich zu schaffen, über die dem Baum Wasser zugeführt werden kann, Bewässerungssäcke zu besorgen, um die Bäume kontinuierlich mit Wasser zu versorgen und Metallabdeckungen für das Erdteich um den Stamm, die sogenannte Baumscheibe, zu beschaffen, damit das Erdreich nicht weiter verdichtet wird. 
Ich habe gerade am Wochenende ein Gespräch geführt, in dem ich darauf hingewiesen wurde, daß das ganze vergebene Liebesmühe sei. Die Baumscheiben wären einfach zu klein für die gepflanzten Bäume, die Anlage des Parkplatzes sei schlicht und einfach fehlerhaft geplant und das Sterben der Bäume ließe sich so nur hinauszögern. 
In der Haushaltsberatung wurde allerdings darauf hingewiesen, daß eine Neuanpflanzung noch teurer wäre. 

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, begrenzt auf 2 Jahre eine zusätzliche Fachkraft im Bereich Stadtplanung in den Stellenplan mit aufzunehmen, fand keine Zustimmung. Selbst der Bürgermeister wies dieses Ansinnen zurück, da er im Rathaus aufgrund der Raumnot keinen Platz mehr hat und ansonsten auch noch zusätzlich eine*n technische*n Zeichner*in benötigen würde. Da die Ablehnung in der Vorberatung im SteP eindeutig war, wurde der Antrag dann zurück gezogen und im Hauptauschuß nicht weiter beraten.

Der Antrag von Ratsherrn Kruppa wurde im Ansatz begrüßt. Er hatte vorgeschlagen, die Arbeiten an mehreren Bebauungsplänen (B-Plänen) einzustellen und das Grundstück Eutiner Straße, „Altes Fährhaus“, an den Plöner Segelverein zu verkaufen, um von den Einsparungen und dem Erlös das Fischereigelände mit Gebäuden zu kaufen.
Das Konzept, da er dazu erarbeitet hat (Gastronomie, Imbiss, Ferienwohnungen) finde ich gar nicht schlecht, aber ein Verkauf des Grundstückes, auf dem das „Alte Fährhaus“ steht, sollte meines Erachtens nicht über das Knie gebrochen werden.
Dazu kommt, daß die Stadt mit dem Land gerade über ein Erbbaurecht betreffend des Fischereigeländes verhandelt.
Ebenso stand der Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV noch auf dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Hier griff Herr Dr. Erdtmann von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) das Wort, der sich kritisch zum Erbbaurechtsvertrag und völlig ablehnend zu einem Verkauf äußerte. Da wir Vertragsangelegenheiten grundsätzlich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandeln, mußte ich als Vorsitzender darauf achten, daß hier die Vertraulichkeit gewahrt wurde. Ich brauchte aber nicht einzugreifen.
Es widerstrebt mir, Redebeiträge zu unterbrechen oder zu unterbinden, auch wenn sie langatmig sind und man ihnen inhaltlich nicht immer folgen kann, aber wenn es darum ginge, Vorlagen der Verwaltung immer nur abzunicken, könnte ma auch ein paar Pelikane in die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse setzen.

 

 

Die Zusammensetzung von Ratsversammlung und Ausschüssen ändert sich

Am 09. Juni tritt die Ratsversammlung zusammen. Nach dem Austritt von Herrn Kruppa (CDU) aus der CDU-Fraktion und dem Rückzug von Frau Hinrichsen (ehemals FWG) aus der Ratsversammlung wird sich die Zusammensetzung der Ratsversammlung und der Ausschüsse erneut ändern.

Frau Hinrichsen ist Anfang des Jahres aus der FWG-Fraktion ausgetreten, hatte aber ihr Mandat als Ratsfrau behalten.
Letzter verbliebener FWG-Ratsherr war Herr Dr. Erdtmann, als „Einzelkämpfer“ allerdings ohne Fraktionsstatus.
Mit dem Verlust des Fraktionsstatusses hatte die FWG auch ihre stimmberechtigten Sitze in allen drei Ausschüssen verloren. Herr Dr. Erdtmann hatte in den Ausschüssen zwar immer noch Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht mehr.
Die stimmberechtigten Sitze der FWG gingen an die CDU über.
Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
4 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP und Die Linke.

Zum 31. Mai 2021 hat Frau Hinrichsen auch ihren Sitz in der Ratsversammlung aufgegeben.
Damit kann Herr Gampert als Ratsherr für die FWG aufrücken.
Folglich hat die FWG dann aber auch wieder Fraktionsstatus und Anspruch auf einen Sitz in jedem Ausschuß. Das geht dann zu Lasten der CDU.
Herr Dr. Erdtmann wird damit stimmberechtigt in den Hauptausschuß einziehen.
Herr Gampert wird die FWG im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung vertreten.
Herr Florian Dräger wird als bürgerliches Mitglied im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus für die FWG vertreten sein.

Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
3 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP, Die Linke und die FWG.

Üblicherweise werden die neu in den Rat und die Ausschüsse aufgenommenen Personen durch die Ratsversammlung einstimmig bestätigt. Das wird sicher auch für die oben genannten Personalveränderungen der Fall sein.

Problematisch wird es aber beim Antrag der FWG, Herrn Gampert in den Verwaltungsrat der Stadtwerke (Anstalt öffentlichen Rechts) aufzunehmen. Der Verwaltungsrat soll paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. Im Gegensatz zu den Ausschüssen besteht auch kein Anrecht auf Besetzung durch eine Partei oder Wählergruppe. Schon heute sind im Verwaltungsrat mehr Männer als Frauen vertreten. Mit dem Ausscheiden von Frau Hinrichsen aus dem Verwaltungsrat wird sich das Verhältnis nochmals verschlechtern. Die Wahl eines weiteren Mannes in den Verwaltungsrat steht damit eigentlich nicht zur Debatte und ich gehe davon aus, daß sich dafür auch keine Mehrheit findet.

Der Austritt von Herrn Kruppa aus der CDU Fraktion wird nach meiner Einschätzung keine Konsequenzen für die politische Konstellation haben. Anders als in der vorherigen Legislaturperiode, als die beiden aus der CDU-Fraktion ausgetretenen bzw. rausgeworfenen Mitglieder grundsätzlich gegen ihre alte Fraktion stimmten, gehe ich davon aus, daß sich Herr Kruppa mit seinen Entscheidungen weiterhin an einer sachorientierten Arbeit ausrichtet. Seine Kritik richtet sich ja nicht gegen die Inhalte der CDU-Linie an sich, sondern gegen den Führungsstil seines Fraktionsvorsitzenden Jagusch. So zumindest berichtet der OHA in seiner gestrigen Ausgabe. 

Naturparkumzug, zweiter Versuch

Gestern (Mittwoch, 28. April 2021) hat der Naturparkverein erneut den Versuch gestartet, nach Eutin umzuziehen. Diesmal wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins die Feddersche Scheune (oder so ähnlich) in Fissau als neuer Standort für die Ausstellung des Naturparks beschlossen.

Der erste Umzugsversuch nach Eutin ging wegen grober Planungsfehler krachend in die Hose. Es wurde versäumt, die Umzugspläne auch mit einem Mietvertrag für die Opernscheune abzusichern. Dilettantismus pur. Der Mietvertrag kam nicht zustande. Allerdings wurde niemand für dieses grobe Versagen zur Verantwortung gezogen.

Vorausgegangen war ein Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereins und der Marius-Böger-Stiftung. In Folge wurden für eine Neugestaltung der Ausstellung in Eutin 500.000,00 Euro von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Bindung der Mittel an einen Umzug nach Eutin wurde später zurückgenommen, aber zu dem Zeitpunkt war bereits eine Vorentscheidung getroffen.

Obwohl seit Dezember 2020 bekannt war, daß die Opernscheune in Eutin nicht verfügbar ist, wurde die Ausstellung im Uhrenhaus an der Reitbahn in Plön zwischenzeitlich geschlossen und abgebaut. Das macht nach meiner Meinung klar, daß es bei der gestrigen Entscheidung überhaupt nicht mehr um eine ergebnisoffene Standortprüfung ging.

Rein spekulativ: Vermutlich wurde eine Entscheidungsmatrix aufgestellt. Ein solches Vorgehen korrekt angewendet wäre professionell, es könnte aber auch  geeignet sein, den Anschein von Objektivität zu wahren.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie die Entscheidungsfindung Naturparkverein im Detail ablief. Ich wüßte aber, wie ich es machen würde, wenn es darum ginge, ein Ergebnis vorwegzunehmen. Dazu würde ich ein Kriterium “Verwaltung und Ausstellung in einem Gebäude” schaffen. Weil ich wüßte, das das im Uhrenhaus in Plön nicht umsetzbar ist, würde ich es mit einem so hohen Bewertungsfaktor gewichten, daß alle anderen Kriterien dadurch relativiert würden. Das reicht das kleine 1 x 1 der Verwaltungskunst.

Jetzt wurde offenbar erneut beschlossen, nach Eutin umzuziehen. Das hat unser Bürgermeister in der heutigen Sitzung der Ratsversammlung bekannt gegeben. Wieder einmal – so seine Information – lagen der Entscheidung weder Informationen über die Kosten des Umzuges noch über dessen Folgekosten zu Grunde. Auch ein Mietvertrag oder ein Vorvertrag ist wohl noch nicht vorhanden.
„Same procedure als last year.“ Genau genommen „as three years ago“, aber ich will es mir nicht verkneifen, den Klassiker wörtlich zu zitieren.

Im Grunde genommen befinden wir uns hier am Einstieg in eine Zeitschleife. Beim letzten Umzugsversuch haben der Kreis Plön, aber auch die Stadt Plön und andere Gemeinden die Mitgliedschaft in Naturparkverein gekündigt, da nicht absehbar war, wie sich der Umzug und die Miete (das Uhrenhaus in Plön stand dem Naturparkverein kostenlos zur Verfügung, in Eutin wäre Miete zu zahlen gewesen) sich auf die Mitgliedsbeiträge auswirken wird.
Ich gehe davon aus, daß erneut zu Diskussionen kommen kann, ob die Mitgliedschaft im Naturparkverein vorsorglich gekündigt werden sollte. Ob es so weit kommt, könnte ich jetzt nicht prognostizieren. 
Mit einer frühzeitigen Kündigung wäre Zeit gewonnen um zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die heutige Entscheidung haben wird. Die Kündigung kann man immer noch zurücknehmen, auch das hatten wir schon.

Bei der Diskussion um die Rücknahme des Austritts wurde 2019 auch klar, woran der Naturparkverein krankt. Den Mitgliedern geht es scheinbar vor allem darum, über den Verein Fördermittel für touristische Zwecke einzuwerben und die Region als solche zu vermarkten. Das ist vom Ansatz her in Ordnung.
Der Naturschutzgedanke scheint nach meiner Beobachtung eine eher untergeordnete Bedeutung zu haben. Das ist schade. 

Vor dem Hintergrund könnte man fragen, ob es überhaupt erforderlich ist, eine Ausstellung zu betreiben, zumal die Scheune in Fissau wohl ziemlich abseits liegt. Sie ist nach meinem Kenntnisstand mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar.
Wie die Gruppen, die jetzt in Plön mit umwelterzieherischen Angeboten wie geführten Exkursionen wirklich ziemlich gut betreut werden, nämlich vor allem Kinder und jüngere Heranwachsende, erschließt sich mir nicht. Fissau ist verkehrsfern, außer man setzt auf die Anreise mit dem Auto.

Vielleicht sollte hier ernsthaft darüber nachgedacht werden, ganz auf eine feste Ausstellung zu verzichten und mit mobilen Teams im gesamten Gebiet des Naturparkvereines tätig zu werden. Dann könnte man sich bei der Arbeit auf Kindergärten und Grundschulen konzentrieren. Das wären die Multiplikatoren der Zukunft. 

Ich habe mich in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Thema auseinander gesetzt. Wer Interesse hat, das nachzulesen, hier sind die Links: 

http://www.ingo-buth.de/2020/12/22/gescheiterte-umzugsplaene-des-naturparks-kein-grund-zur-klammheimlichen-schadenfreude/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/30/die-stadt-bleibt-mitglied-im-naturparkverein/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/20/der-haushalt-2020-wurde-verabschiedet/

http://www.ingo-buth.de/2019/11/21/bleibt-ploen-doch-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2019/09/27/mitgliedschaft-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/22/verlegung-naturparkinfozentrum-eine-sachgerechte-entscheidung/

http://www.ingo-buth.de/2018/12/21/verkackt-haben-es-die-gruenen-im-land/

http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Ein Eklat und meine Position

Heute oder morgen wird die Lokalpresse über die Wahl der Umweltbeauftragten und die Nichtwahl ihrer Stellvertreterin berichten. Die Lokalpresse vereinfacht die Berichterstattung, um sie für die interessierte Leserschaft leichter verständlich darzustellen. Da fallen Details, die ich für wichtig halte, schon mal unter den Tisch. Um Herr über die Deutung meiner Position zu bleiben, habe ich mich entschieden, hier doch noch einen – entschärften – Beitrag zum Thema zu schreiben. 
Um hier keine Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung preiszugeben, sehe ich mich gezwungen, im Text Konjunktive zu nutzen und offenkundigen Fragen zu stellen. Das macht ihn nicht leichter lesbar. 

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März, also gestern, zeichnete sich schon bei der Abstimmung über die Tagesordnung ab, daß es über den „Tagesordnungspunkt 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön“ zu einem Eklat kommen kann.
Trotz anderslautende Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) konnte keine Stellvertreterin gewählt werden.

Vorbemerkung:
Es ist eine lange bestehende Gepflogenheit, daß die Beschlüsse über die Besetzung von Ehrenämtern und Ausschüssen einstimmig gefaßt werden.
Nach meiner Wahrnehmung bestand im Vorfeld der Ratsversammlung das Einvernehmen, daß der Beschluß des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT) über die Nachbesetzung des Umweltbeauftragten in der Ratsversammlung einstimmig und ohne Aussprache erfolgen würde.
Dieses Einvernehmen wurde offenbar – und zumindest für mich völlig unvorbereitet – einseitig aufgekündigt. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet und massiv Kritik an der Bürgervorsteherin geäußert.
Dennoch fühlte ich mich an dieses Einvernehmen gebunden und habe für die neue Umweltbeauftragte gestimmt. Trotzreaktionen sind nicht meine Sache.
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg im Amt.
Später wurde auch die Umbesetzung der Ausschüsse einstimmig beschlossen.  Der Tagesordnungspunkt stand nach der Auflösung der FWG-Fraktion und der dadurch folgenden Neuverteilung der Sitze in den Ausschüssen auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.

Der Bürgermeister sprang der Bürgervorsteherin nach meiner Kritik an ihr zur Seite und verteidigte sie. Die Verwaltung hat die Tagesordnung aufgestellt und der Tagesordnungspunkt hätte gar nicht anders formuliert werden können, weil es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keinen Beschluß des GUT gab und nicht absehbar war, daß auch eine Stellvertreterin gewählt werden soll.

Dem möchte ich in Teilen widersprechen und das auch begründen.

Die erste Beratung über die Nachfolge unseres Umweltbeauftragten Achim Kuhnt erfolgte am 11. März 2021 im GUT unter „Tagesordnungspunkt 11 (Nicht-Öffentlich), Beratung über die/den neuen Umweltbeauftragte/n.
Wohlgemerkt, vier Tage vor dem 15. März 2021, dem Tag der Versendung der Tagesordnung der Ratsversammlung am 24. März 2021.
Der Tagesordnungspunkt des GUT vom 11. März ist durch die Genderung möglicherweise mißverständlich. Nach meiner Auffassung ist er aber eindeutig so zu lesen, daß hier bereits die Möglichkeit mit beinhaltet ist, über die Wahl einer Person oder über die Wahl einer Person und die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters zu beraten.
Das Protokoll der Sitzung liegt noch nicht vor, aber die Kolleginnen und Kollegen – das Protokoll  ist ja nichtöffentlich und damit nur Ratspersonen und der Verwaltung zugänglich – können dort dann später noch einmal den Diskussionsverlauf und Entscheidungsstand nachlesen. Dann werden sie beurteilen können, ob hier ausschließlich über eine Einzelwahl oder auch über die Möglichkeit einer Stellvertretung gesprochen wurde.

Am 15. März 2021, vier Tage nach der Sitzung des GUT, wurde die Einladung zur Sitzung der Ratsversammlung am 24. März 2021 verschickt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Bürgervorsteherin entweder gewußt, oder sie hätte es wissen müssen, ob oder ob nicht über einen Vertreter oder eine Vertreterin abgestimmt werden könnte.
Auch dem Bürgermeister müßte der Sachstand der Diskussion bekannt gewesen sein oder er hätte ihm bekannt sein müssen.
Dennoch lautet der Tagesordnungspunkt 9 der Ratsversammlung:
„9. Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön.“
Die Einladungen zur Ratsversammlung werden von der Verwaltung erstellt, aber die Bürgervorsteherin hat sie unterschriebt. Ich hab noch einmal nachgesehen. Sie ist damit letztendlich verantwortlich.

In der Sitzung des GUT am 18. März 2021 hat der Ausschuß die Nachfolgeregelung per Dringlichkeitsantrag erneut auf die Tagesordnung gesetzt, der Natur der Sache natürlich nichtöffentlich. Der Ausschuß hat dann beschlossen, der Ratsversammlung zu empfehlen, Frau Dahmke als Umweltschutzbeauftragte und Frau Stehle als Stellvertreterin zu wählen. Das ist jetzt kein Geheimnis aus der nichtöffentlichen Sitzung, es war so in der Zeitung zu lesen (OHA, im Internet veröffentlicht am 21. März 2021, 11:30 Uhr).
Da wäre also die Frage berechtigt: „Wurde das Thema Umweltbeauftragte oder Umweltbeauftragte und Vertreterin“ nicht vielleicht schon in der Sitzung eine Woche vorher, am 11.März besprochen?“

In der Ratsversammlung einen Monat zuvor, am 24. Februar 2021, haben wir erfahren müssen, daß wir nicht über die Satzungsänderung der Baumschutzsatzung beschließen konnten, weil wir dafür den Text des betreffenden Tagesordnungspunktes hätten ändern müssen. Die dafür erforderliche Zwei/Drittelmehrheit kam aber nicht zustande. Die Einladung wurde von der Verwaltung zwar vorbereitet, aber von der Bürgervorsteherin verantwortlich unterschrieben.
Nach meiner Meinung eine Fehlleistung, die ihr zuzuschreiben ist.
Nach meiner Einschätzung hätte es eine einfache Mehrheit für die Änderung der Baumschutzsatzung und die Fällgenehmigung für 6 Birken gegeben.
Diese Entscheidung wurde über das Verfahren ausgehebelt. Ob diese Entscheidung rechtlich einwandfrei gewesen wäre, ist eine andere Frage, die strittig diskutiert werden kann.

Um in der Ratsversammlung gestern über den Beschluß des GUT, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen, abstimmen zu können, sollte der Tagesordnungspunkt entsprechend geändert werden. Der Änderungsantrag: „TOP 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten und deren Stellvertretung der Stadt Plön“ hätte eine Zwei/Drittel Mehrheit erfordert.

Daß es schwierig sein könnte, eine Zwei/Drittelmehrheit zu erreichen, war spätestens nach dem Verlauf der Sitzung der Ratsversammlung einen Monat vorher bekannt, zumal einige Mitglieder der Ratsversammlung aufgrund gesundheitlicher Gefährdung nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 
Die erforderlichen 17 Stimmen wurden auch jetzt nicht erreicht, lediglich 15 Ratsmitglieder (soweit ich mich erinnere) stimmten dafür. Daher konnte nur über die Umweltbeauftragte, aber nicht über eine Stellvertretung abgestimmt werden.
Damit dürfte die Frage erlaubt sein: Handelt es sich um eine wiederholte Fehlleistung der Bürgervorsteherin oder könnte auch – basierend auf den Erfahrungen der vorhergehenden Ratssitzung – ein taktisches Kalkül vermutet werden?
Diese Frage habe ich dann zumindest sinngemäß auch der Bürgervorsteherin gestellt.

„Frauen für Ideenschmiede gesucht“ betitelt die KN am 16. März einen Artikel über die Bürgervorsteherin. Im Untertitel: „Bürgervorsteherin … wünscht sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön“. Im Text wird sie direkt und indirekt zitiert: „“Wir sind deutlich überaltert“, … und zu wenig weiblich“.  „Die Bürgervorsteherin glaubt, daß junge Frauen durchaus etwas zu Plöner Plänen zu sagen haben“.

Alles klar, gestern wäre die Möglichkeit gewesen, eine junge Frau über ein Ehrenamt an Entscheidungen zu beteiligen und sie an die Politik heranzuführen. Soweit ich das beobachtet habe, folgte ihre Fraktion ihr nicht. Wie sie selber abgestimmt hat, konnte ich nicht sehen. Mir war die Sicht verdeckt.

Dann habe ich die Bürgervorsteherin allerdings auch gefragt, wie sie im Ausschuß argumentiert hat und ob das mit dem Inhalt des Zeitungsberichtes zu vereinbaren ist. Diese Frage darf man wohl stellen.
Die Frage, ob sie eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen könne, hätte ich mir verkneifen sollen. Da bedaure ich, mich im Ton vergriffen zu haben.
Inhaltlich habe ich nichts zurückzunehmen.

Bereits in der Vergangenheit konnte die Bürgervorsteherin mich mit Ihren Leistungen nicht immer überzeugen. Sicher werde ich aufgefordert, hier Beispiele zu nennen. Das werde ich aber aus Respekt vor ihrem Amt nicht öffentlich tun, außer sie oder ihr Fraktionsvorsitzender fordert mich ausdrücklich dazu auf.   

Und natürlich stelle ich in meinem Blog gerne Raum für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, so wie ich es in der Vergangenheit auch schon getan habe. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen und die Verwaltung ausdrücklich dazu ein, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Herr Jagusch, der Fraktionsvorsitzende der CDU, stellt den Verlauf der gestrigen Sitzung in seinem Blog: Ploenblog.de dar. Ich verlinke den Beitrag gerne. 
https://ploenblog.de/2021/03/ergebnisse-der-gestrigen-ratsversammlung-1-2/?unapproved=315&moderation-hash=190bdf49bbf6514a41458e6cbb271812#comment-315

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