Frauen für Plön

Heute berichten die Kieler Nachrichten im Lokalteil auf Seite 26 über die Initiative der Bürgervorsteherin, die sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön wünscht.
Die nächste sich bietende Gelegenheit zur Erfüllung dieses Wunsches haben wir bei der Wahl der/des nächsten Umweltbeauftragten. Ich bin gespannt, ob Ihre eigene Partei ihr da folgt, wenn in der nächsten Sitzung des Ausschusses Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über die Nachfolge des noch amtierenden Umweltbeauftragten beraten wird.

In der letzten Sitzung hatten sich zwei Kandidatinnen und ein Kandidat vorgestellt, die sich um dieses Ehrenamt beworben haben. Ich halte alle drei im Bezug auf ihre Qualifikation für gleichermaßen geeignet.

Vorerfahrung im Amt eines/einer Umweltbeauftragten kann keine*r der Bewerber*innen aufweisen. Mit 23 (wie die jüngste Bewerberin) ist niemand zu jung, Verantwortung zu übernehmen, mit 71 (so wie unsere Bürgervorsteherin) ist auch niemand zu alt dafür. Vor einiger Zeit hörte ich von einer alten weißen Frau im Bezug auf die jüngste Bewerberin: „Die ist ja viel zu jung, die hat ja gar keine Erfahrung“. Das ist nicht nur Blödsinn, sondern auch eine Form von Altersdiskriminierung. Und wer ernsthaft behauptet, daß Jäger*innen keine Ahnung von Natur haben, hat selber keine Ahnung oder spricht mit gespaltener Zunge. 

Ich würde es jedenfalls gut finden, wenn sich die Mitsprache junger Frauen nicht nur auf die von der Bürgervorsteherin im Beitrag der KN genannten breitgefächerten Themenfelder: „ … von öffentlichen Toiletten über Müll in der Innenstadt oder auf Spazierwegen, Hunde am Strandweg oder Spielgeräte für Kinder“ beschränkt.
Ihre Idee, Frauen die Möglichkeit zu geben, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren und dies auch über eine „Baby-Sitter-Zulage“ zu erleichtern, könnte man gerne einmal aufgreifen, wobei ich für eine solche Unterstützung von Alleinerziehenden durchaus Sympathie hätte.

Wie geht es weiter? Wir werden auf der Sitzung des GUT am Donnerstag, dem 18. März 2021 in einem Dringlichkeitsantrag darüber zu beschließen haben, die Beratung über die Nachfolge für das Amt des Umweltbeauftragten als Nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu nehmen.
Dort wird dann das Für und Wider diskutiert. Das Ergebnis wird offen sein. Die Frage, ob ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt wird, ist ebenfalls zu beraten. Personalentscheidungen können oftmals schwierig sein. Ziel wird es sein, einen Vorschlag zu erarbeiten, dem alle Mitglieder der Ratsversammlung folgen können.

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März wird dann über die Nachfolge entschieden. Die Amtszeit des/der Umweltbeauftragten und des/der Stellvertreter*in endet mit der laufenden Wahlperiode. 

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