Kopfkino ausgeschaltet

„ … dass ich sehr gut zu vögeln bin“ kalauerte am Mittwoch ein Redner in der Ratsversammlung, als es um die Krähenkolonie in der Eutiner Straße ging. Der erwartete Lacher blieb leider aus und ich schaltete auch sofort mein Kopfkino ab. Vielleicht meinte er aber auch wirklich „Vögeln“ und ich habe da etwas mißverstanden.

Ein Anwohner aus der Wilhelmstraße hatte angeregt, die benachbarten Bäume in der Eutiner Straße so einzukürzen, dass eine Ausbreitung der Krähenkolonie verhindert wird. Der Umweltbeauftragte erläuterte, daß die Saatkrähe in Schleswig Holstein zwar häufig vorkommt, aber in Deutschland sehr selten ist und damit unter Schutz steht. Der Bestand an Saatkrähen in Plön ist in den vergangenen Jahren um mehr als die Hälte zurückgegangen. Eine Einkürzung der Bäume sei nicht vertretbar, weil der Alleecharakter in der Eutiner Straße erhalten werden muß. Auch die Baumschutzsatzung der Stadt ließe eine Einkürzung nicht zu, da sie Bäume als Lebensraum für Tiere ausdrücklich vorgesehen sind. Im übrigen sei nicht ausgeschlossen, dass die Krähen dann in ein anderes Gebiet übersiedeln, wo ein höheres Konfliktpotential zwischen Mensch und Tier besteht. Die Einkürzung wurde mit 16 von 20 Stimmen abgelehnt.

Die Aussprache über den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes und die am 4. November in der Ratsversammlung verabschiedete Stellungnahme habe ich als unwürdige Schlammschlacht zwischen dem Bürgermeister und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, der als Sprecher für alle Fraktionen auftrat, empfunden. Ich will das an dieser Stelle nicht weiter kommentieren.

Die Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2008 bis 2014 und die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2015 bis 2017 sorgte ebenfalls für eine hitzige Auseinandersetzung. Der Herr Bürgermeister betonte, dass die Unterdeckung der Kosten von 500.000,– Euro, wie von der Presse schlecht recherchiert in den Umlauf gebracht wurde, nicht zutreffend war. Die Unterdeckung von gerade einmal 29.000,– Euro kann aus den dafür vorgesehenen Rücklagen beglichen werden.
Herr Plischka von der CDU erinnerte an die Steuermittel in Höhe von 170.000,– Euro, die aus der Stadtkasse in die Straßenreinigung geflossen sind.
Die neuen Straßenreinigungsgebühren sind mit 3,16 Euro pro Meter für die wöchentliche Reinigung und mit 16,06 Euro für die fünfmalige Reinigung pro Woche festgelegt worden. Soweit ich das sehe, wird der Preis leicht abgesenkt.

Die „Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung“ wurde vorbehaltlich des Beschlusses des am Donnerstag tagenden Verwaltungsrates genehmigt. Der Preis für Schmutzwasserbeseitigung soll von 3,27 Euro auf 3,48 Euro steigen, der für Niederschlagswasser von 0,79 Euro auf 0,84 Euro pro Kubikmeter.
Damit erreicht der Preis wieder das Niveau von 2008. In den vergangenen Jahren wurden vorher vorhandene Gebührenüberschüsse in Form von Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben. Diese Überschüsse stehen nach ihrer Abschmelzung nicht mehr zur Verfügung, so dass die Gebühren jetzt wieder angehoben werden müssen.

Vorratsbeschlüsse gab es auch für die allgemeine Abwasserversorgungssatzung und die Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung. Die Kosten bleiben stabil.

Mit dem Beschluß zur Hundesteuer werden für Gefahrenhunde bestimmte Rassen benannt. Auf die in einem Randgespräch gefallene Bemerkung, daß die Festlegung von Rassen unsinnig sei, weil nicht die Hunde, sondern die Halter gefährlich seinen, antworte ich, daß man leider die gefährlichen Frauchen und Herrchen nicht an die Leine legen kann.

Abschließend ging es um den Nachtragshaushalt. Durch Steuermehreinnahmen ist der Zuschußbedarf auf 75.500,– Euro gesunken. Fast wäre ein ausgeglichener Haushalt erreicht worden. Da die Ergebnisse des Mikrozensus im kommenden Jahr zum Tragen kommen – weniger Einwohner bedeutet auch die Zuweisung von weniger Geld aus der Landeskasse – ist für die kommenden Jahre leider eine sehr negative Entwicklung zu erwarten. Dem Nachtragshaushalt wurde zugestimmt. Bei der Abstimmung über den Stellenplan habe ich mich enthalten, weil ich der Ansicht bin, dass die strukturellen Defizite im Bereich Bauplanung und Stadtentwicklungsplanung nicht gelöst sind und das Durchgewurstel in diesem Bereich weitergeht.

Was in der Zeitung steht

Meinungs- und Pressefreiheit sind hohe Güter. Das bedeutet aber nicht, das man sich nicht kritich mit anderen Meinungen oder der Arbeit der Presse auseinandersetzen darf. Heute befasse ich mich einmal mit der Berichterstattung des OHA (Im Volksmund auch als “Lübecker” bekannt), genau genommen mit dem Inhalt des Artikels “Keine Glasuren im Appelwarder”.

Am 6. November hat Herr Kuhr es in einem Namensartikel über die letzte Ratsversammlung mal wieder richtig krachen lassen.

Er kritisiert, dass 5 von 23 Ratsleuten nicht an der Sitzung teilnahmen, weil sie wohl etwas Besseres zu tun gehabt hätten. Das ist nach meiner Meinung eine echte Anmaßung. Soweit ich weiß, haben die Kolleginnen und Kollegen sich beim Bürgervorsteher abgemeldet. Das ist in Ordnung, die Gründe interessieren mich nicht, und sie gehen auch Herrn Kuhr nicht wirklich etwas an.
Ich frage ja auch nicht nach, warum Herr Kuhr  während der letzten Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen nicht anwesend war und darüber berichtet hat. Vermutlich hatte er Besseres zu tun.

Darüber hinaus beklagt er sich, dass die mögliche Anmietung von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen als Geheimsache im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird. Hier geht es der Verwaltung und der Selbstverwaltung darum, mögliche Nachbarn direkt zu informieren und nicht über die Presse. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung die Medien im Rahmen einer aktiven Pressearbeit unterrichten wird, sobald hier belastbare Informationen vorliegen.

Zu guter letzt bezeichnet er die Entscheidung, im Appelwarder zukünftig keine glasierten Ziegel mehr zuzulassen, mit sarkastischem Unterton als in Anführungsstrichen „sensationelle“ Nachricht. Ich gebe natürlich zu, dass diese Nachricht jetzt keine Schlagzeile wert ist, obwohl das OHA eine draus gemacht hat.
Tatsache ist aber, dass der Appelwarder der einzige noch halbwegs erhaltenen Straßenzug aus der Zeit des Reformwohnungsbaus in ganz Ostholstein ist. Die Straße liegt in meinem Wahlbezirk. Nach meiner Beobachtung liegt der Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohnern daran, den charakteristischen Straßenzug in seinem jetzigen Charakter zu erhalten. Das die überwiegende Mehrheit der CDU den Wert historischer Straßenzüge nicht erkennen will, ist bedauerlich. Bedauerlich ist auch die Berichterstattung des OHA, das den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger und das öffentliche Interesse am Erhalt eines intakten Stadtbildes augenscheinlich ins Lächerliche ziehen möchte.

In der Vergangenheit hat sich die SPD über die ihrer Meinung nach CDU-freundliche Berichterstattung des OHA beklagt. Mittlerweile kann ich in der Berichterstattung nur noch eine  gegen die Verwaltung und gegen die Selbstverwaltung gerichtete Tendenz erkennen.

Eine interessante Frage wäre, welche Unterschiede es in der Qualitätssicherung beim OHA im  Vergleich dazu bei der OHZ (Der „Kieler“) gibt.

Schnelle Ratsversammlung

Schnelle Ratsversammlung

Die heutige Ratsversammlung verlief relativ schnell. Die wesentlichen Ergebnisse:
1. Der Bebauungsplan (B-Plan) 41 „Appelwarder“ wird korrigiert. Zukünftig sollen keine glasierten Dachpfannen zulässig sein.
2. Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (Nachkalkulation 2008 – 2010 und Kalkulation 2015 – 2017) wurde geschoben.

Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, mit einer vereinfachten Änderung zum B-Plan 41 einen Fehler zu korrigieren, der sich in den Plan eingeschlichen hat. Der Appelwarder ist ein fast vollständig erhaltener Straßenzug aus der Zeit des Reformwohnungsbaus und damit einmalig im Bereich Ostholstein. Um den Charakter dieser Straße zu bewahren, wurde vor 6 Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erstellen. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass den Eigentümern im rückwärtigen Bereich der Grundstücke die Möglichkleit gegeben wird, ihre Gebäude weiterzuentwickeln. Die Erstellung des B-Planes wurde von der Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohnern begrüßt, weil ihnen der Erhalt des besonderen Charakters ihrer Straße am Herzen liegt.
Leider wurde versäumt, über den Bebauungsplan glasierte Ziegel auszuschließen.

Große Teile der CDU und Teile der FWG sowie die FDP wollten sich dieser Auffassung nicht anschließen. Insbesondere der Wortbeitrag von Ratsherrn Zender (CDU, Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt), machte aber deutlich, dass er noch nicht erfaßt hat, dass es B-Pläne gibt, mit denen Baurecht geschaffen wird und B-Pläne, die eine bewahrende Funktion haben.
Er zitierte den Herrn Bürgervorteher, wir hätten B-Pläne für 100.000,– Euro gemacht, aber keinen Wohnraum geschaffen. Das ist natürlich auch Quatsch. In den letzten Jahren sind in Plön, das angeblich keinen Platz im Innenbereich hat, gut 80 Wohneinheiten entstanden. Mit dem B-Plan „Gänsemarktviertel“ werden noch einmal 40 – 60 Wohneinheiten hinzukommen. Im Übrigen kann ich mich auch nicht erinnern, dass unser Bürgervorsteher eine solche Äußerung gemacht hat.

Mit dem heutigen Beschluß (9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen) wird eine Korrektur des B-Planes „Appelwarder“ auf den Weg gebracht, die nur folgerichtig ist.

Die Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren entwickelt sich zum Dauerbrenner. Es wurde in der Vergangenheit unterlassen, die Straßenreinigungsgebühren zu kalkulieren, obwohl dem Bürgermeister bekannt war, dass eine neue Kalkulation erforderlich ist. Daraufhin schossen Spekulationen über die Höhe eines möglichwerweise entstandenen Vermögensschadens ins Kraut.
Die jetzt vorliegende Nachkaltukation hat ergeben, dass nur ein geringes Defizit entstanden ist, das aus den dafür vorgesehenen Rücklagen gedeckt werden kann. Die Kalkulation der Straßenreiniguzngsgebühren 2015 – 2017 hat ergeben, dass sie Kosten auch in den kommenden Jahren stabil bleiben.
Der Antrag des Bürgermeisters, die Ergebnisse der Kalkulation zu billigen und umzusetzen, wurde am 05. Oktober 2015 im Hauptausschuß einstimmig abgelehnt. Offenbar hatten die Fraktionen noch Fragen zu der Kalkulation.
Der Herr Bürgermeister bat darum, dem Beschlußvorschlag der Verwaltung zu folgen, um die neu kalkulierten Straßenreinigungsgebühren in städtisches Recht umsetzten zu können.
Der Herr Hagen (CDU, Vorsitzender des Hauptausschusses) beantragte, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Da der Punkt bereits in einer früheren Ratsversammlung von der Tagesordnung genommen wurde, war in diesem Fall eine Zwei/Drittel Mehrheit der Ratsversammlung erforderlich. Der Beschluss fiel einstimmig.

Darüber hinaus wurde die „Obdachlosensatzung“ beschlossen. Mit dieser Satzung werden die Kosten für die Übernachtung in den Obdachlosenunterkünften der Stadt geregelt. Diese Entscheidung fiel einstimmig und ohne weitere Aussprache.

In der Einwohnerfragestunde wurden zwei Themen angsprochen.
– Die Zugänglichkeit der Behindertentoiletten am Bahnhof. Sie sind derzeit wegen erheblicher Vandalismusschäden geschlossen. Zukünftig soll eine Viedeoüberwachung im Eingangsbereich eingerichtet werden. Detailfragen müssen noch mit der Datenschutzbehörde abgestimmt werden.
– Die Zugänglichkeit der Fahrradcontainer am Bahnhof. Der Sachstand ist: Schlüssel sind während der Öffnungszeiten der Tourist-Info erhältlich.

Darüber hinaus wurden einige Termine bekannt gegeben, die ich hier ohne Gewähr wiederhole:

12. Nov 10:00 (Donnerstag) / Öffentliche Vereidigung / öffentliches feierliches Gelöbnis auf dem Platz vor dem Schloß. Es spricht u.a. der Herr Ministerpräsident.

15. Nov 11:00 (Sonntag) / Volkstrauertag als gemeinsame Veranstaltung der Stadt, der MUS, der Gemeinschaftsschule, des Gymnasiums u.a., Aula des Gymnasiums. Das Thema in diesem Jahr: 70 Jahre Kriegsende.

27. Nov 18:00 (Freitag) / Anleuchten der Weihnachtstanne vor dem Schloß mit Begelitprogramm.

28. Nov 13:00 bis ca. 0300 (Samstag) / Festveranstaltung in der Patnerstadt Plau anläßlich des 25 jährigen Bestehens der Patenschaft.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass die CDU den Ratsherrn Stefan Thomsen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abzieht und durch das bürgerliche Mitglied Frau Ann-Katrin Petersen ersetzt. Möglicherweise gibt es einige Friktionen in der Fraktion. Auch wenn ich selten einer Meinung mit Herrn Thomsen war, finde ich seinen Abgang aus dem Ausschuß doch bedauerlich.

Abschließend kann ich mir den Hinweis nicht verkneifen, dass der Vorsitzende des Ortsvereins der CDU mit seinem Bürgermeisterwunschkandidaten im Publikum saß.

Zur letzten Ratsversammlung, bei der ich nicht dabei war.

Aus übergeordneten Günden konnte ich an der Ratsversammlung am letzten Mittwoch, dem 20. Mai, leider nicht teilnehmen.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Eröffnungsbilanz der vor fünf Jahren eingeführten doppelten Buchführung. In dem Zusammenhang ist auch der Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes zu sehen.

Der Bericht selber wurde mit folgendem Zitat aus dem Prüfbericht selber übermittelt:
„Soweit im Prüfbericht Angelegenheiten angesprochen worden sind, die dem Schutz personenbezogener Daten oder der Geheimhaltung u.a. nach §§ 11 KAG, 30 Abgabenordnung, § 35 SGB (I) , § 88 LVwG, § 3 Abs. 2 GO unterliegen oder deren Offenbarung nach § 203 Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist, hat die Stadt in eigener Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu sorgen.“ Da muß ich erst einmal prüfen, was sich hinter den Normen verbirgt.
Grundsätzlich sehe ich es auch so, daß nicht alle Informationen veröffentlicht werden dürfen, vor allem, wenn persönliche bzw. personenbezogene Interessen berührt sind. Andererseits halte ich auch nichts von zu viel Geheimniskrämerei und in Paragraphen verpackte Einschüchterungsversuche.

Ich habe den Bericht zwar überflogen, aber noch nicht gründlich gelesen. Daher will ich hier noch nicht im Detail darauf eingehen. Auf jeden Fall kann ich aber jetzt schon so viel sagen:
der positive Eindruck, der in der Presse in der Berichterstattun güber die Eröffnungsbilanz zum Beispiel im Hinblick auf das Eigenkapital erweckt wurde, gibt die finanzielle Situation der Stadt nicht wirklich zutreffend wider. Sicher wird es bei der Bewertung einzelner Posten noch Nachsteuerungsbedarf geben. Der Verweis auf eine Eigenkapitaldecke von über 10 Millionen zum Stichtag 31.12.2014 ist korrekt, solange die Bewertung einzelner Posten nicht dramatsich nach unten korrigiert werden muß. Die Prognose für die Eigenkapitalentwicklung – in der öffentlichen Vorlage zum Tagesordnungspunkt im Bürgerinformationssystem ALLRIS im Detail einsehbar – sagt für 2018 eine Reduzierung auf gut 6 Millionen voraus. Schreibt man die Prognose im Sinn ein wenig fort, ist das Eigenkapital 2024 aufgezehrt. Nach meiner Einschätzung wird diese Situation aber schon etwas früher eintreten. Das ist aus meiner Sicht nicht so bedenklich, wie es sich anhört, da man auch mit einem abgeschriebenen Wentorper Platz noch gut ein paar Jahre leben kann.

Wirklich bedenklich ist aber die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, die in einem nicht ausgeglichenen Verhältnis stehen. Der Prüfbericht enthält auch dazu Prüfbemerkungen, die noch einmal bewertet werden müssen, aber in ihrer Gesamtheit nicht unbeachtet bleiben können.

In der Ratsversammlung wollte – soweit ich gehört habe – der Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf Details eingehen, der Vorsitzende der Fraktion der SPD soll ihn unter Bezugnahme auf die Verschiegenheitspflicht unterbrochen haben.

In der vergangenen Woche war ich auf einem Seminar im Altmühltal. Leider gab es keinen Ausweichtermin. Daher konnte ich auch nicht an der Sitzung der Ratsversammlung teilnehmen.

Das Programm ließ wenig Zeit für private Unternehmungen. Während eines Abstechers zum Kloster Weltenburg entstand dieses Foto des Donaudurchbruches. Die felsen werden von der untergehenden Sonne beleuchtet.

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Ratsversammlung, sonst noch was?

Die Berichterstattung der Lokalpresse über die Ratsversammlung am vergangenen Mittwoch blieb auf die Haushaltsdebatte beschränkt.

Bei der Übergabe der Resolution gegen Fracking an unsere Landtagsabgeordnete Regina Poersch (SPD) nickten sich die beiden anwesenden Pressevertreter Hr. Kuhr und Hr. Schneider kurz zu, was ich im Nachherein als Absprache deute, über das Thema nicht zu berichten.

Außerdem wurde nicht über die Bürgerfragestunde berichtet.

Der ehemalige Ratsherr Dr. Lorenzen sprach den Bericht der KN vom 23. Januar 2015 an, wonach einer Mirbürgerin der Verkauf von selbst hergestellten Kleinigkeiten unter Verweis auf die Sondernutzungssatzung verboten wurde. Er regte an, daß der Bürgermeister von seinem Recht, Ausnahmeregelungen zu treffen, Gebrauch machen sollte.

Herr Gampert regte an, in der Resolution gegen Fracking auch eine klare Position gegen den Investorenschutz aufzunehmen.

Der Vertreter des Seniorenbeirates regte unter Bezug auf die Einsparvorschläge von Bündnis90 / Die Grünen an, die Straßenbeleuchtung nachts nicht abzuschalten un kündigte Widerstand an, falls diese Absicht weiter verfolgt würde. Straßenbeleuchtung sei ein aktiver Beitrag zur Kriminalitätsvermeidung und erzeugt ein Gefühl von Sicherheit. Frau Dr. Unbehau führte aus, daß ihre Vorschläge als Anregungen zu verstehen sind, die weiter untersucht und auch öffentlich diskutiert werden sollten.

Herr Schmidt aus dem Knivsbergring kritisierte erneut die Schließung des Kinderspielplatzes am Appelwarder (ehemalige B 76) und betonte, daß der Brief des Bürgermeisters die Fragen nicht ausreichend beantwortet und neue Fragen aufwirft. Der Vorsitzende des Hauptausschusses Hr. Oliver Hagen (CDU) betonte, daß Spekulationen von Seiten der Presse oder von mir über den Verkauf des Grundstückes unzutreffend sind. Eine Entscheidung würde nicht-öffentlich im Hausptausschuß getroffen. Hr. Pfau ergänzte, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen hat, das Grundstück oder Teile davon nicht zu verkaufen.

In den Berichten wurde auf folgende Termine hingewiesen:
24. März 1500, Altes E-Werk, Gespräch mit den Menschen mit Behinderung
28. März 0900, Bauhof, Aktion Sauberes Schleswig Holstein
30. März 1830, MUS, Feierstunde 250 Jahre Garnisonsstadt, auf Einladung
28. November, Plau am See, 25 Jahre Städtepartnerschaft

Habemus Haushalt

Wir haben einen Haushalt 2015, aber die Verabschiedung war eine schwere Geburt. Zum ersten Mal seit vielen Jahren entwickelte sich die Haushaltsdebatte zu einer kontroversen und emotional geführten Diskussion.
Bündnis 90/Die Grünen hatte angekündigt, dem Haushalt nicht zuzustimmen. Die FWG bemängelte fehlende Klar- und Wahrheit und kündigte ebenfalls die Ablehnung des Zahlenwerkes an.
Insbesondere wurde von der FWG ausgeführt, daß im Haushalt Mittel  für die Instandsetzung des Strandweges berücksichtigt sind, obwohl bekannt sein müßte, daß sie in diesem Jahr voraussichtlich nicht abfließen werden. Darüber hinaus wurde erläutert, daß die Kostensteigerung für den Bereich Steinbergweg und Ulmenstraße nicht plausibel erklärt wurden. Zudem wurde betont, daß die Vorgaben der Haushaltskonsolidierungsgruppe an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt, den Betrag für Planungskosten auf 20.000,– Euro abzusenken, nicht eingehalten wurden.
Zum ersten beiden Punkten antworteten der Herr Bürgermeister, Herr Hagen (CDU, Vorsitzender des für die Finanzen zuständigen Hauptausschusses) und Herr Pfau (SPD), daß durch eine Streichung kein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann, sondern lediglich die Neuerschuldung gesenkt wird. Wenn die Maßnahmen nicht begonnen würden, würden auch keine Kredite aufgenommen.
Die Kostensteigerung im Breich Steinbergweg/Ulmenstraße seinen durch die Fortführung der Planungen erklärbar. In deren Verlauf hätte sich ergeben, daß die Maßnahme teurer wird als ursprünglich gedacht.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Möller, stellte klar, daß die Vorgabe des Haushaltskonsolidierungsausschusses für Planungskosten unrealistisch niedrig sei und die Verantwortung für den Haushalt des Ausschusses beim Ausschuß liege. Die für 2015 eingestellten 42.000,– Euro orientieren sich an den vom Ausschuß beschlossenen Planungen.
Gerd Weber, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen hob hervor, daß seine Frage, wie hoch die von der Haushaltskonsolidierungsgruppe erwirtschafteten Einsparungen denn tatsächlich seinen, noch keine Antwort erhalten hätte. Darüber hinaus führte er aus, daß die Überstunden, die sich in der Verwaltung ansammeln, nicht mit der Absicht in Übereinstimmung zu bringen sei, in den kommenden 5 Jahren 5 weitere Stellen abzubauen.
In der weiteren Diskussion führte Herr Hagen aus, welche Konsequenzen es für die Stadt hätte, den Haushalt jetzt nicht zu verabschieden. Er betonte, daß ohne verabschiedeten Haushalt keine Fehlbedarfszuweisungen fließen würden, auf die die Stadt angewiesen ist. Außerdem wären keine Änderungen an der Gebührenordnung möglich. Er drohte, in dem Fall genau vorzurechnen, welcher Schaden der Stadt durch das Abstimmungsverhalten entstehen würde.
In meinem Beitrag verwies ich darauf, daß die Stadt ein strukturelles Haushaltsdefizit hat und der Herr Bürgermeister auch die Struktur der Verwaltung überprüfen müsse. Das Gemeindeprüfungsamt bemängelt immer noch ein zuviel an Personal, während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer mehr Überstunden aufbauen würden. Dabei erwähnte ich, daß die Verwaltung in den vergangenen Jahren durch außergewöhnliche Belastungen wie die Zusammenführung der Verwaltung von Plön und den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf sowie die Umstellung des Haushaltes auf die Doppelte Buchführung (DOPPIK) erheblichen zusätzlichen Aufwand betreiben mußte. Eine Struktur- und Aufgabenkritik wäre nach meiner Auffassung in der nächsten Zeit erforderlich.
Frau Killig (FDP) beantragte eine Sitzungsunterbrechung. In der zehnminütigen Pause wurden dann noch verschiedene Randgespräche geführt. FWG und Bündnis90/Die Grünen überdachten ihr weiteres Abstimmungsverhalten. Am Ende stimmte die Ratsversammlung mit 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den Produkthaushalt und die Haushaltssatzung, der Stellenplan wurde mit 16 Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.
Ich habe für den Haushalt gestimmt, mich beim Stellenplan enthalten.

Unsere Landtagsabgeordnete Regina Poersch (SPD) hat die Sitzung aufmerksam verfolgt. Sie war gekommen, um die Resolution gegen das Fracking, die einstimmig verabschiedet wurde, persönlich entgegenzunehmen. Aber dazu in einem späteren Beitrag mehr. Mich würde interessieren, was die Presse zu dem Thema bringt. Aus der Ferne sah es so aus, als wenn man sich einig war, von der Übergabe keine Fotos zu machen. Mal sehen, was an Textbeiträgen dazu veröffentlicht wird.

Resolution gegen Fracking

Heute habe ich einen Entwurf für eine Resolution gegen Fracking entworfen. Das Dokument habe ich mit der Bitte, es auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung zu setzen, an die Herren Bürgervorsteher und Bürgermeister verschickt.

Ich bin davon überzeugt, daß die ganz überwiegende Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger Fracking ablehnt. Daher ist die Forderung nach einem Totalverbot nach meiner Überzeugung Ausdruck des Bürgerwillens. Nach meiner Überzeugung sollten wir uns zu einer klaren Position durchringen und auf vorauseilende Kompromisse verzichten. Kompromisse werden in anderen Gremien eingegangen. Wir müssen Flagge zeigen und den Frackinggegnern in diesen Gremien den Rücken stärken.

Ich würde mich freuen, wenn sich alle Fraktionen, Parteien sowie Fraktions- und Parteilose (das bin ich) auf einen gemeinsamen Text einigen können, er dann einstimmig beschlossen wird. Natürlich bin ich auch an Rat, Kritik und Empfehlungen meiner interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger interessiert (ingobuth(at)gmx.de). Daher nachfolgend der Text meines Entwurfes:

Resolution der Ratsversammlung der Stadt Plön
gegen Fracking in der Stadt Plön und im Kreis Plön (1. Entwurf, 22. November)

Der Kreistag des Kreises Plön hat sich am 18 April 2014 über alle Parteigrenzen hinweg in einer Resolution einstimmig gegen das Fracking im Kreis Plön ausgesprochen.

Die Ratsversammlung Plön begrüßt und unterstützt die Resolution des Kreistages und beschließt eine eigene Resolution gegen Fracking.

Die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher werden beauftragt, diese Resolution in einem gemeinsamen Schreiben an folgende Adressen zu übermitteln:
Herrn Jean-Claude Junker, Präsident der Europäischen Kommission
Herrn Herman van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates
Herrn Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments
Frau Cicilia Malmström, EU Kommission, Kommissarin für Handel
Frau Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Herrn Sigmar Gabriel, Minister für Wirtschaft und Energie
Frau Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Herrn Torsten Albig, Ministerpräsident Schleswig Holstein
Herrn Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Frau Ulrike Rodust, MdE
Frau Birgit Malecha Nissen, MdB
Herr Philipp Murrman, MdB
Frau Regina Poersch, MdL
Städteverband Schleswig Holstein
Schleswig Holsteinischer Gemeindetag
Darüber hinaus werden die Herrn Bürgervorsteher und Bürgermeister gebeten, die Bürgermeister, Bürger- und Gemeindevorsteher der Umlandgemeinden sowie der Städte Preetz und Eutin zu informieren.

Die Stadt Plön ist durch das Untersuchungsfeld Leezen direkt vom Fracking betroffen. Die Regelungen des Bergrechtes schließen nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirksame Beteiligung der Kommunen als Träger öffentlicher Belange an den Genehmigungsverfahren weitgehend aus. Die Ratsversammlung betrachtet dies als nicht hinzunehmenden Eingriff in die Kommunale Selbstverwaltung.

Die Ratsversammlung in Plön sieht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch die laufenden Verfahren gefährdet.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön fordert die Verwaltung auf, das öffentliche Interesse gem. Beteiligung der Kommunen in § 15 BBergG (Bundesberggesetz) in Verbindung mit § 11 Nr. 10 BBergG unter Berücksichtigung des Urteils des BverwG vom 15. Oktober 1998 mit allen verfügbaren Mitteln durchzusetzen.

Fracking gefährdert die zügige Umsetzung der Energiewende und kann keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung Europas und Deutschlands leisten. Fracking beinhaltetet bislang noch nicht ausreichend untersuchte Gefahren und stellt damit ein unkalkulierbares Risiko für unsere natürliche Umwelt dar, die in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen steht.
Insbesondere bestehen Risiken für:
– Flora Fauna Habitat Flächen und andere Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie weitere Naturschutzbelange.
– die Trinkwasserversorgung
– den Tourismus als Hauptwirtschaftsfaktor in der Region
– die Erzeugung von unbelasteten Lebensmitteln

Wir richten die folgenden Forderungen an die Europäische Union, die Bundesregierung und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
– Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
– Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.

Wir richten die folgenden Forderungen an den Bund und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit müssen im Fokus der Novellierung zu stehen.
– Ein konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende und damit die Abkehr von fossilen Brennstoffen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.

Die Plöner Ratsversammlung befürchtet weiterhin, daß die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP enthaltenen Regelungen geeignet sind, die legitimen Rechte der EU, des Bundes, des Bundelandes Schleswig Holstein, des Kreises Plön sowie der Stadt Plön zu unterlaufen und Fracking über demokratisch nicht legitimierte Verfahrenswege durchzusetzen.
Wir fordern die Entscheidungsträger aller Ebenen auf:
– keine außergerichtlichen Schiedsgerichte und
– keine Absenkung europäischer und deutscher Sozialstandards, Umweltschutzstandards und Verbaucherschutzstandards zuzulassen

Die Mitglieder der Plöner Ratsversammlung rufen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Umlandes auf, eine der verschiedenen Petitionen gegen Fracking zu unterzeichnen und sich friedlich an möglichen Protestaktionen gegen Fracking zu beteiligen.

Anfrage zum Fracking

Wie ich bereits in meinem Beitrag vom 11. Dezember berichtet hatte, wurde in der letzten Ratsversammlung eine Frage an die Fraktionen der Ratsversammlung gerichtet. Hier die Frage in vollem Wortlauf:

“Betr.: Antrag der Central Anglia AS auf Aufsuchungserlaubnis im Feld Leezen

Ich bin Mitglied der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ und zugleich aktiv in der Ökologischen Plattform bei der Linkspartei-SH.

Im August 2014 wurde bekannt, dass das in Oslo angesiedelte Unternehmen Central Anglia AS einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe im Feld Leezen gestellt hat. Auch das Gebiet der Stadt Plön ist betroffen.

Gemäß § 15 BBergG hat das LBEG als zuständige Behörde vor der Entscheidung jenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 gehört. Laut  Urteil des BVerwG vom 15.10.98 – 4 B 94.98 – zählen ausdrücklich die betroffenen Gemeinden zu den anzusprechenden Behörden. Um ein fachgerechtes Urteil abgeben zu können, benötigt die Stadt Plön Einsicht in die vollständigen Antragsunterlagen, insbesondere in den Arbeitsplan. Das wurde vom LBEG verweigert. Stattdessen präsentierte man ein eineinhalb Seiten umfassendes Schreiben, aus dem weder hervorgeht, was das Unternehmen im Einzelnen plant, noch ein Hinweis auf die problematische Solvenz der Central Anglia. Deren Eigenkapital beträgt rund 13.000 Euro – jede einzelne Bohrung erfordert aber einen zweistelligen Millionenbetrag. Das ist so, als würde die Sparkasse meine schmale Altersrente mit einem zweistelligen Millionenkredit aufhübschen. Die Central Anglia ist bei diesem Eigenkapital nicht fähig, für mögliche Schäden aus der Förderung gerade zu stehen – alle Schäden würden Grundeigentümern und betroffener Kommune zur Last fallen.

Alleine schon dieser Fakt zwingt das LBEG, gemäß § 11 Nr. 7 BBergG den Antrag abzulehnen. Allerdings ließ der Stabstellenleiter im MELUR Tobias Goldschmidt in seinem Brief an den stellvertretenden Plöner Landrat Werner Kalinka  erkennen, dass er – entgegen dem eindeutigen Gesetzestext – einen Spielraum bei der Entscheidung sehe. Besonders zu beachten ist, dass im späteren Betriebsplanverfahren keine Ablehnungsgründe mit Aussicht auf Erfolg vorgebracht werden können, die schon bei der Antragstellung auf Aufsuchungserlaubnis bekannt waren. Damit wäre eine Vorentscheidung für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Leezen gefallen, einschließlich der als realistisch anzusehenden Möglichkeit zu fracken.

Meine Frage geht an alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung: Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt? Wie werden Sie damit umgehen?

Ich erbitte im Namen der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ schriftliche Antwort. Danke!“

Was spricht gegen Fracking?

Ich wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, den Entwurf für eine Resolution gegen Fracking zu schreiben. Daher habe ich mich mit dem Thema befaßt. Ich bin jetzt sicher kein Experte, glaube aber, zumindest einen ganz guten Überblick zu haben und bin der Ansicht, daß man Fracking – so wie in Frankreich – total verbieten sollte.
In der Ratsversammlung am 10. Dezember habe ich mich dazu klar positioniert und meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß auch die Kolleginnen und Kollegen eine eindeutige Haltung einnehmen.

1. Ich bin der Überzeugung, daß Fracking unsicher ist. Es werden Bohrungen durchgeführt, wobei  das Gestein entlang der Bohrungen angesprengt wird, damit sich Risse bilden. In diese Risse wird dann Wasser, dem unterschiedliche Chemikalien beigemengt werden, hineingepreßt, um das Gas oder Öl aus dem Gestein herauszulösen. Die Drücke, mit denen gearbeitet wird, sollen bis zu 2000 Bar betragen. (Das entspricht dem Wasserdruck in 20.000 Meter Tiefe). Ich kann nicht glauben, daß das Wasser bei dem Druck in der Tiefe bleibt, auch wenn die Bohrungen ausschließlich tiefer als 3000 Meter zugelassen werden. Ich kann mich erinnern, daß man im Zusammenhang mit der Asse erklärt hat, daß ein Salzstock besonders sicher sei, weil sich das Salz unter Druck immer wieder verdichtet und Risse sich quasi von selber schließen. Tatsächlich mußte man die Erfahrung machen, daß das Wasser durch den Salzstock rauscht. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß anderes Gestein sicherer ist. Es ist also zu befürchten, daß sich das Druckwasser durch Rissse und Klüfte einen Weg in höher gelegene Gesteinsschichten sucht und damit unter Umständen unser Grundwasser erreicht. Ein echtes Risiko sind nach meiner Auffassung auch alte Bohrlöcher, wie wir sie bei uns in der Umgebung haben. Die Älteren erinnern sich mit Sicherheit noch an die alten Pferdekopfpumpen, wie sie zu Beispiel hinter Ascheberg standen. Die Bohrlöcher sind verschlossen, aber wer will garantieren, daß die alten Betonmischungen tatsächlich noch dicht sind, wenn sie mit hohen Drücken belastet werden?

2. Die durch Fracking geförderten Erdgasmengen sind nicht von entscheidender Bedeutung für Deutschland und Europa. Die erwartete Fördermenge in Schleswig Holstein soll gerade einmal ausreichen, um den nationalen Gasbedarf für 29 Tage zu decken. Die Gesamtfördermenge in Deutschland deckt nach meiner Kenntnis gerade einmal den Bedarf für 2 Jahre.

3. Ich bin davon überzeugt, daß die Risiken ungerecht verteilt sind. Die Förderfirmen sind möglicherweise als GmbH organisiert und haften dann lediglich mit der Kapitaleinlage, die deutlich unter 100.000,– Euro betragen kann. Im Falle des Falles lassen sich Schäden damit m.E. nicht regulieren. Vermutlich müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die öffentliche Hand für die Regulierung von Schäden aufkommen.

4. Unter Beachtung der o.g. Punkte stehen für mich Risiko und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr.

5. Dazu kommt, daß die Anwendung von Fracking geeignet ist, die Umsetzung der Energiewende hinauszuzögern oder Zeit zu schinden, um sie bei nächst passender Gelegenheit zu unterlaufen.

6. Dann ist auch noch zu bedenken, daß das gültige deutsche Bergrecht die Beteiligung der Kommunen und die kommunale Planungshoheit in einem nicht hinnehmbaren Maße einschränkt.

7. Indirekt stehen auch die Deregulierungsabkommen CETA und TTIP – beschönigend Freihandelsabkommen genannt – im Zusammenhang mit der Thematik. Mit der darin festgeschriebenen Sondergerichtsbarkeit wird die Entscheidung über Streitfälle den ordentlichen Gerichten entzogen und an Schiedsgerichte übertragen, die hinter verschlossenen Türen verhandeln und deren Entscheidungen nicht mehr in einer höheren Instanz anfechtbar sind. Hohe Schadensersatzforderungen können den politischen Handlungsspielraum in einem nicht hinnehmbaren Maß einschränken.

Aus meiner Sicht ist relativ offensichtlich, daß die Bevölkerung mehrheitlich gegen Fracking und gegen die TTIP und CETA sind. Es wäre an der Ratsversammlung, diese Auffassung gegenüber dem Land, dem Bund und der EU zum Ausdruck zu bringen. Eine Resolution der Ratsversammlung sollte in diesem Sinne ausfallen. Dafür setze ich mich ein.

Werbeanlagensatzung, Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen

In der gestrigen Ratsversammlung gab es drei Themenkomplexe. Die Werbeanlagensatzung, die Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen waren die bestimmenden Inhalte.

Da alle drei Themen den Umfang eines Gesamtbeitrages sprengen würden, werde ich nachfolgend in Einzelbeiträgen darüber berichten.

Ausbaubeitragssatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Ausbaubeitragsatzung wurde vom Bürgermeister eingebracht. Zweck der neugefaßten Satzung ist zum einen, die Satzung aus dem Jahr 1999 der geänderten Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen, zum anderen, die Mindestbeiträge für die Eigentümer den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, damit das Land die Fehlbedarfszuweisungen nicht um die Beiträge kürzt, die die Stadt hätte einnehmen können. Die Neufassung der Satzung wurden in den letzten beiden Satzungen des Hauptausschusses diskutiert und abgestimmt. Die Festlegung der Kriterien für die Bewertung von Straßen als Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße wurden – wie im Hauptausschuß am Montag beschlossen – als Tischvorlage vor der Sitzung verteilt. Die Tischvorlage beinhaltetet zusätzlich zum Kriterium der Fahbahnbreite auch eine Beschreibung der Straßenfunktion.

Die Abstimmung hätte meines Wissens ohne Aussprache erfolgen sollen, aber der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Herr Bernd Möller, meldete sich zu Wort.
Er betonte, daß die Bürger bei der Anhebung der Ausbaubeiträge auf 85% für Anliegerstraßen die Zeche zahlen müßten und die Stadt noch nicht einmal in Höhe der Mehrwertsteuer beteiligt sei. Der Ausschußvorsitzende äußerte, daß er den Anteil für zu hoch erachten würde, daß die Stadt aber keine Spielräume hätte. Für Ihn sei die Anhebung Verpflichtung, zukünftig noch stärker nach den günstigsten Lösungen zu suchen.

Besser kann man sich als Sozialdemokrat bei Hauseigentümern kaum anbiedern, meine ich.

Die letzte Aussage ließe sich übrigens auch als Unvermögen interpretieren und wirft die Frage auf, ob in der Vergangenheit nicht nach der wirtschaftlichsten Lösung gesucht wurde. Und wenn dem so sei, wer trägt dafür die Verantwortung?
Eine mögliche Antwort könnte sein: “Der Ausschußvorsitzende”.

Gleichzeitg betonte er, daß für manche Straßen auch höhere esthetische Anforderungen gelten würden, was dann auch mit höheren Kosten verbunden wäre.

Also was den nun?

Ganz einfach ist die Beantwortung dieser Frage nicht, denn es geht nicht nur um die Interessen der Hauseigentümer, sondern auch um das öffentliches Interesse. In Abhängigkeit von der Lage der Straße wird es auch zukünftig Fälle geben, bei denen Straßen, die für das Stadtbild wichtig sind, im öffentlichen Interesse in höherer Qualität und damit auch mit höheren Kosten auszubauen sind. Bestes Beispiel ist die Klosterstraße. Diese Straße liegt im historischen Stadtkern direkt am vielbesuchten Markt und ist für das Stadtbild Plöns wichtig. Daher sah der erste Entwurf die vollständige Pflasterung mit Naturstein vor. Dies hätte dem historischen Zustand entsprochen. Auf Betreiben der Eigentümer wurde die Planung aus Kostengründen abgeändert. Ein Anwohner des Schloßbergs äußerte mir gegenüber seine Hochachtung für die CDU, in dieser Angelegenheit als einzige Fraktion (Anm.: zumindest am Anfang) nicht eingeknickt sei. Die meisten werden mir zustimmen wenn ich sage, daß in der Klosterstraße die kostengünstigste Lösung, Asphalt als Fahrbahn und graue Betonpflaster als Fußweg, keine Lösung gewesen wäre. Den jetzigen Ausbau kann ich mittragen, die Form der Bürgerbeteiligung übrigens auch, auch wenn das Interesse der Bürger trotz frühzeitiger Einbindung erst sehr spät zum Ausdruck gebracht wurden und zu erhöhten Arbeitsaufwand geführt hat.
In der Krabbe haben sich die Eigentümer übrigens mehrheitlich für die mittlere Lösung entschieden, auch wenn es Stimmen für Natursteinpflaster (teuerste Lösung) und Betonpflaster, grau (günstigste Lösung) gegeben hat.
Welche Lehre ziehe ich daraus? Es wird auch zukünftig erforderlich sein, den Einzelfall zu betrachten und das Öffentliche Interesse sowie die Interessen der Hauseigentümer gegeneinander abzuwägen. Die Eigentümer sind nach Möglichkeit so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess einzubinden. Außerdem wird sich an der bisherigen Praxis, die Aufträge auszuschreiben und von den Angeboten das günstigste auszuwählen, nichts ändern.

Ratsversammlung, Springerpresse, Tourismus und TSV

Vor kurzem wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß der Link in meinem Beitrag vom 4. April „ALDI geht auch anders“ auf einen Artikel im Hamburger Abendblatt führt, für dessen Ansicht bezahlt werden muss. Das tut mir leid, so ist sie, die Springer Presse. Was soll ich mehr sagen.
Vielleicht doch ein Link auf meinen Beitrag vom 18. Dezember des letzten Jahres, als sich die so genannte „Bild-Zeitung“ zur neuen APO erklärte. Hat jemand das schon bemerkt.

Heute Abend findet im Bahnhof eine Veranstaltung der Tourismusanbieter statt. Wenn ich es schaffe, rechtzeitig nach Plön zu kommen, werde ich daran teilnehmen.

Am Mittwoch findet die nächste Ratsversammlung statt. Hauptthema ist die Haushaltsdebatte, Anlaß für einen ritualisierten Schlagabtausch. Dieses Mal vermutlich unter Einsatz von Wattebäuschchen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU wird sicher eröffnen und betonen, daß die Einnahmesituation nach dem Mikrozensus dramatisch ist und starke Einschnitte erforderte. Gleichzeitig wird er betonen, daß die Zusammenarbeit der Gruppe Haushaltskonsolidierung und der Verwaltung Einsparungspotential in Höhe von einer halben Million Euro realisieren konnte. Der Fraktionsvorsitzende der SPD wird dann die gute Zusammenarbeit in der Gruppe Haushaltskonsolidierung betonen und anmerken, daß Streichungen im Bereich Soziales auf ein noch vertretbares Maß beschränkt bleiben konnten. Der FWG bleibt dann nur noch zu betonen, wie gut die Zusammenarbeit in der Gruppe mit dem langen Namen war und widerzukäuen, was die Vorredner gesagt haben. Eventuell wird es ein oder zwei Bemerkungen zu Projekten geben, die von der FWG angeregt und dann doch gestrichen wurden.
Auf den Beitrag der Grünen bin ich gespannt. Vermutlich wird sich auch Frau Killig (Fraktions- aber nicht parteilos (FDP)) mit einem kurzen Beitrag zu Wort melden.
Ich überlege noch, ob ich mich überhaupt zu Wort melden soll, und wenn ja, was ich dann sagen werde. Auf jeden Fall werde ich nicht die gute Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung loben, denn dort arbeiten nur Mitglieder der im Hauptausschuß vertretenen Parteien mit. Dazu gehöre ich nicht, und deshalb kann ich das auch nicht beurteilen. Das ermöglicht natürlich den Verzicht auf Eigenlobhudelei.

Am Donnerstag spielt die Handballmanschaft des TSV (Panther) im Rahmen der Feierlichkeiten zum 150 jährigen Bestehen gegen den THW Kiel (Zebras). Da wünsch ich den Plöner Handballern viel Glück und drücke die Daumen! Und allen Zuschauern wünsche ich einen spannenden Abend. Das Spiel in der Schiffstal-Sporthalle ist ausverkauft. Ich habe keine Karte, aber auch keine Zeit, obwohl ich sie mir gerne genommen hätte.

Am Samstag gehen die Veranstaltungen im Rahmen des TSV-Jubiläums weiter. Auch hier die alte Leider, ein Termin, den ich nicht schieben kann. Das ist bedauerlich, denn der Verein hat ein sehr abwechslungsreiches Programm – auch zum Mitmachen – auf die Beine gestellt. Vielleicht schaffe ich es ja doch, auf einen Sprung vorbeizukommen.

Umbesetzung nach Fraktionsaustritt

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung wurden nach meinem Austritt aus der SPD Fraktion die Ausschüsse für Gesellschaftliche Angelegenheiten sowie für Stadtentwicklung und Umwelt mit Thorsten Pfau bzw. Uschi Soltau neu besetzt.
Auf Bitte der Verwaltung – die in Absprache mit der SPD-Fraktion im Vorfeld an mich herangetreten ist – habe ich meinen Verzicht auf den Sitz als Stellvertreter in der Schulverbandsversammlung erklärt, so dass diese Position ebenfalls neu besetzt werden konnte.
Da ich nicht auf meinen Sitz als Stellvertreter im Planungsverband Seewiesen angesprochen wurde, habe ich den Platz auch nicht zur Verfügung gestellt.
Das hat sich im Rahmen der Sitzung so ergeben, ich war selber ein wenig überrascht.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder entzieht mir die Ratsversammlung auf der nächsten Sitzung das Mandat oder ich gebe es zurück, damit es dann neu besetzt werden kann. Das Ergebnis wird das gleiche sein. Daher werde ich meinen Verzicht wohl kurz vor der nächsten Ratsversammlung erklären. Mir geht es um Sachpolitik und darum, möhliche Mißstände aufzuzeigen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, nicht um Klamauk.

Ich werde zukünftig als stimmloses Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt sitzen. Da ich dort in der jüngeren Vergangenheit überwiegend mit der großen Mehrheit oder in Einzelfällen als einziger gegen Beschlussvorschläge gestimmt habe, wird sich faktisch wenig ändern.
In den anderen Ausschüssen habe ich Anwesenheits- und Rederecht, was im Wesentlichen der Position im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entspricht.
In der Ratsversammlung bleibe ich stimmberechtigt.
In den Verbandsversammlungen werde ich zukünftig wie jede Bürgerinn und jeder Bürger im öffentlichen Teil anwesend sein dürfen. Zu Wort melden kann ich mich dann lediglich in der Einwohnerfragestunde. Aber auch das ändert faktisch nichts, denn im Planungsverband Seewiesen habe ich noch nie vertreten. Obwohl ich Vertreter war, bekam ich die Sitzungsunterlagen nicht übermittelt, die Teilnahme am nicht-öffentlichen Teil der Sitzung war mir verwehrt. Nach meiner Einschätzung wäre ohnehin eher die Hölle eingefroren, als dass Bernd Möller es dazu hätte kommen lassen, dass ich ihn dort vertrete. Die Vertretung in der Schulverbandsversammlung habe ich übernommen, weil sie im Rahmen der Aufgabenverteilung übernommen werden mußte. Der Schulverband ist aber nicht mein Interessenschwerpunkt.

Letzte Ratsversammlung vor den Kommunalwahlen

In den letzten Tagen kam ich leider nicht zum bloggen, da ich neben der Leitung einer Besprechung mit internationaler Beteiligung, einer Vorsorgeuntersuchung, einer weiteren ganztägigen Besprechung, dem Wechsel von Winter auf Sommerreifen sowie einer Fraktions- und einer Vorstandssitzung noch das ganz normale Alltagsgeschäft und eine Ratsversammlung auf dem Zettel hatte.

Die Hauptthemen in der Ratsversammlung wurden in nicht-öffentlicher Beratung behandelt.

Hierbei ging es zum Einen um die personellen Aspekte der Übernahme von Beschäftigten der Verwaltung des Amtes Großer Plöner See. Diese Übernahme wurde erforderlich, nachdem die Gemeinden Ascheberg und Bösdorf aus Kostengründen entschieden haben, aus dem Amt Großer Plöner See auszuscheiden und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Plön einzugehen.

Zum Anderen gab es einen Bericht zu den Stadtwerken (Anstalt öffentlichen Rechts).

Wesentlicher Punkt der öffentlichen Tagesordnungspunkte war die Genehmigung Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Plön. Dieses Thema war im Vorfeld erheblich konfliktbehaftet. Nach meinem Eindruck wurde die Änderung der Zuschußrichtlinie durch die FWG auf den Weg gebracht, um nicht nur die Sportvereine zu fördern, sondern auch die Pfadfinder zu begünstigen. Leider entstand dadurch der Eindruck der Klientelpolitik, denn Herr Evers von der FWG ist bei den Pfandfindern aktiv. Das bei der Diskussion immer wieder in Feld geführte Argument der Gerechtigkeit ist leider auch nicht zutreffend, da die Pfadfinder – die übrigens kein eingetragener Verein sind – über andere finanzielle Quellen verfügen als die meisten Vereine.

Ungeachtet dessen wurde das Vorhaben von FWG, CDU und FDP weiter betrieben. Der ursprünglich – gegen den ausdrücklichen Rat der Verwaltung – eingebrachte Antrag dieser drei Parteien war so schlecht gemacht, dass er zu einer Kürzung des Zuschusses von ca. 10,– auf dann 3,– Euro pro Kind geführt hätte, was selbst von den Antragstellern so nicht gewollt war. Dieser Antrag ist am entschiedenen Widerstand der SPD – Fraktion gescheitert. Die jetzige Lösung wurde dann von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet und garantiert den Vereinen, die Jugendarbeit betreiben, pro Kind einen Zuschuss von 10,– Euro. Wie Oliver Hagen als Vorsitzender des HAuptausschusses in seiner Begründung betonte, wird dieser Zuschuss nur an eingetragene Vereine gezahlt. Darüber hinaus werden die Vereine, die sich mit Veranstaltungen am Programm des Kinderferienpasses beteiligen, einmalig mit 100,– Euro unterstützt.
Dies durch unsere Fraktion erzwungene Überarbeitung hat zwei Vorteile: Sie garantiert den Vereinen eine verlässliche und kalkulierbare Unterstützung in der vorher gewohnten Höhe und wurde über die Sportvereine hinaus auf alle Vereine ausgedehnt. Damit haben CDU und FDP die von Ihnen gewünschte Ausdehnung des Empfängerkreises erreicht, während wir die massiven Kürzungen bei den Sportvereinen verhindern konnten.
Aufgrund des gemeinsam erarbeiteten Lösungsvorschlages gab es trotz des bevorstehenden Wahlkampfes kein Rededuell. Es waren ohnehin kaum Wähler anwesend.

Darüber hinaus wurde die neue Behindertenbeauftragte, Frau Wacks, in Ihrem Amt bestätigt. Sie löst Herrn Schulz ab, der für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung stand. Die Ratsversammlung bedankte sich zum Abschluss bei Herrn Schulz mit einem kräftigen Applaus.

Ein letzter öffentlicher Tagesordnungspunkt war die Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2012 für Schulkostenbeiträge. Die Genehmigung war ohne Alternative.

Ich selber habe noch zwei Fragen an die Verwaltung gestellt, die im Zusammenhang den Seewiesen zu betrachten sind. Doch dazu in einem späteren Beitrag.

Jetzt muss ich mich sputen, damit ich rechtzeitig zum Einlass in der Aula am Schiffstal bin, um noch einen guten Platz zu bekommen, wenn es bei der Plöner Speeldeel heißt: „Wi könnt jümmer“

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