Ratsversammlung, sonst noch was?

Die Berichterstattung der Lokalpresse über die Ratsversammlung am vergangenen Mittwoch blieb auf die Haushaltsdebatte beschränkt.

Bei der Übergabe der Resolution gegen Fracking an unsere Landtagsabgeordnete Regina Poersch (SPD) nickten sich die beiden anwesenden Pressevertreter Hr. Kuhr und Hr. Schneider kurz zu, was ich im Nachherein als Absprache deute, über das Thema nicht zu berichten.

Außerdem wurde nicht über die Bürgerfragestunde berichtet.

Der ehemalige Ratsherr Dr. Lorenzen sprach den Bericht der KN vom 23. Januar 2015 an, wonach einer Mirbürgerin der Verkauf von selbst hergestellten Kleinigkeiten unter Verweis auf die Sondernutzungssatzung verboten wurde. Er regte an, daß der Bürgermeister von seinem Recht, Ausnahmeregelungen zu treffen, Gebrauch machen sollte.

Herr Gampert regte an, in der Resolution gegen Fracking auch eine klare Position gegen den Investorenschutz aufzunehmen.

Der Vertreter des Seniorenbeirates regte unter Bezug auf die Einsparvorschläge von Bündnis90 / Die Grünen an, die Straßenbeleuchtung nachts nicht abzuschalten un kündigte Widerstand an, falls diese Absicht weiter verfolgt würde. Straßenbeleuchtung sei ein aktiver Beitrag zur Kriminalitätsvermeidung und erzeugt ein Gefühl von Sicherheit. Frau Dr. Unbehau führte aus, daß ihre Vorschläge als Anregungen zu verstehen sind, die weiter untersucht und auch öffentlich diskutiert werden sollten.

Herr Schmidt aus dem Knivsbergring kritisierte erneut die Schließung des Kinderspielplatzes am Appelwarder (ehemalige B 76) und betonte, daß der Brief des Bürgermeisters die Fragen nicht ausreichend beantwortet und neue Fragen aufwirft. Der Vorsitzende des Hauptausschusses Hr. Oliver Hagen (CDU) betonte, daß Spekulationen von Seiten der Presse oder von mir über den Verkauf des Grundstückes unzutreffend sind. Eine Entscheidung würde nicht-öffentlich im Hausptausschuß getroffen. Hr. Pfau ergänzte, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen hat, das Grundstück oder Teile davon nicht zu verkaufen.

In den Berichten wurde auf folgende Termine hingewiesen:
24. März 1500, Altes E-Werk, Gespräch mit den Menschen mit Behinderung
28. März 0900, Bauhof, Aktion Sauberes Schleswig Holstein
30. März 1830, MUS, Feierstunde 250 Jahre Garnisonsstadt, auf Einladung
28. November, Plau am See, 25 Jahre Städtepartnerschaft

Fracking im Kreis Plön? Nein danke!

Das war die klare Aussage des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschat des Kreises während der Informationsveranstaltung des Kreises in Schönberg, die mit geschätzt 130 Zuhörerinen und Zuhörern gut besucht war. Bereits in ihren Eingangsworten mache unsere Landrätin klar, daß die Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Fracking im Kreistag über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und im Einklang  mit den Bürgerinitiativen einhellig abgelehnt wird.
Umweltminister Harbeck betonte, daß das es das Ziel sein muß, langfristig aus der Kohlenwasserstoffwirtschaft (Erdöl und Erdgas) auszusteigen und die Energiewende kosequent umzusetzen. Billiges Öl und billiges Erdgas – auch aus Fracking – stehen dem Ziel entgegen. Er unterstrich, daß das Verbot des Fracking eine politische Frage ist, bei der man sich nicht wegducken dürfe. Hier heißt es, eine klare Position zu beziehen. Der Versuch, das Fracking über das Wasserhaushaltsgesetz oder andere Verwaltungswege zu verhindern, ist politisch falsch und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
Er führte weiter aus, daß die Landesregierung bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Regelungen zu erreichen, das Fracking bundesweit oder zumindest regional zu verbieten. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung ist das Ziel nicht zu erreichen, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Totalverbot auf Bundesebene nicht erreichbar ist, so muß es das Ziel sein, zumindest den Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, ob in ihren Landesgrenzen gefrackt wird oder nicht. Ein kleiner Schritt ist besser als kein Schritt.
Gleichzeitig äußerte er noch, daß das Bundesberggesetz im Bezug auf Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung entspricht. Hier bestünde dringender Änderungsbedarf.
Minister Harbeck hob aber hervor, daß er als Minister an geltendes Recht gebunden ist und deshalb entsprechende Genehmigungen für Erkundungen erteilen mußte. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Eine landeseigene Bergbaubehörde wäre sehr kostspielig und würde vermutlich zu keinen anderen Ergebnissen kommen.
Herr Söntgerath, Leitender Bergdirektor beim LBEG erläuterte im Anschluß das geltende Bergrecht und beantwortete Fragen. Dabei kamen bei den Fragestellerinnen und Fragestellern auch schon mal ein paar Emotionen hoch. Dabei wurde verkannt, daß Herr Söntgerath lediglich die Rechtslage erläuterte, mit der die Behörde arbeiten muß. Er führte aber auch aus, daß es unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume gibt. Insgesamt klang es für mich so, als hätte früher die Tendenz bestanden, eher im Sinne der Antragsteller zu entscheiden. Das ist wohl die Situation, die die Moderatorin mit zustimmungsfreudige Behörde meinte. Ich hatte den Eindruck, daß man heute, auch unter dem Einfluß des öffentlichen Druckes, den Ermessensspielraum vorsichtiger nutzt.
Eines wurde aber klar: Der Kreis hat auf das Verfahren so gut wie gar keine Einflußmöglichkeiten, den Städte und Gemeinden geht es nicht besser. Ihre einzige Möglichkeit ist, öffentlichen Druck aufzubauen.

Zum Abschluß trug die Kreistagsabgeordnete und Geologin Frau Niedermeier-Lange noch zur schleswig-holsteinischen Geologie vor. Der Vortrag wird in Kürze mit anderen Unterlagen auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Informationen sehe ich mich mit dem Resolutionsentwurf, den ich in die nächste Ratsversammlung einbringen will, absolut auf dem richtigen Weg. Schauen wir mal, ob er die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erhält.

Anfrage zum Fracking

Wie ich bereits in meinem Beitrag vom 11. Dezember berichtet hatte, wurde in der letzten Ratsversammlung eine Frage an die Fraktionen der Ratsversammlung gerichtet. Hier die Frage in vollem Wortlauf:

“Betr.: Antrag der Central Anglia AS auf Aufsuchungserlaubnis im Feld Leezen

Ich bin Mitglied der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ und zugleich aktiv in der Ökologischen Plattform bei der Linkspartei-SH.

Im August 2014 wurde bekannt, dass das in Oslo angesiedelte Unternehmen Central Anglia AS einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe im Feld Leezen gestellt hat. Auch das Gebiet der Stadt Plön ist betroffen.

Gemäß § 15 BBergG hat das LBEG als zuständige Behörde vor der Entscheidung jenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 gehört. Laut  Urteil des BVerwG vom 15.10.98 – 4 B 94.98 – zählen ausdrücklich die betroffenen Gemeinden zu den anzusprechenden Behörden. Um ein fachgerechtes Urteil abgeben zu können, benötigt die Stadt Plön Einsicht in die vollständigen Antragsunterlagen, insbesondere in den Arbeitsplan. Das wurde vom LBEG verweigert. Stattdessen präsentierte man ein eineinhalb Seiten umfassendes Schreiben, aus dem weder hervorgeht, was das Unternehmen im Einzelnen plant, noch ein Hinweis auf die problematische Solvenz der Central Anglia. Deren Eigenkapital beträgt rund 13.000 Euro – jede einzelne Bohrung erfordert aber einen zweistelligen Millionenbetrag. Das ist so, als würde die Sparkasse meine schmale Altersrente mit einem zweistelligen Millionenkredit aufhübschen. Die Central Anglia ist bei diesem Eigenkapital nicht fähig, für mögliche Schäden aus der Förderung gerade zu stehen – alle Schäden würden Grundeigentümern und betroffener Kommune zur Last fallen.

Alleine schon dieser Fakt zwingt das LBEG, gemäß § 11 Nr. 7 BBergG den Antrag abzulehnen. Allerdings ließ der Stabstellenleiter im MELUR Tobias Goldschmidt in seinem Brief an den stellvertretenden Plöner Landrat Werner Kalinka  erkennen, dass er – entgegen dem eindeutigen Gesetzestext – einen Spielraum bei der Entscheidung sehe. Besonders zu beachten ist, dass im späteren Betriebsplanverfahren keine Ablehnungsgründe mit Aussicht auf Erfolg vorgebracht werden können, die schon bei der Antragstellung auf Aufsuchungserlaubnis bekannt waren. Damit wäre eine Vorentscheidung für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Leezen gefallen, einschließlich der als realistisch anzusehenden Möglichkeit zu fracken.

Meine Frage geht an alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung: Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt? Wie werden Sie damit umgehen?

Ich erbitte im Namen der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ schriftliche Antwort. Danke!“

Was spricht gegen Fracking?

Ich wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, den Entwurf für eine Resolution gegen Fracking zu schreiben. Daher habe ich mich mit dem Thema befaßt. Ich bin jetzt sicher kein Experte, glaube aber, zumindest einen ganz guten Überblick zu haben und bin der Ansicht, daß man Fracking – so wie in Frankreich – total verbieten sollte.
In der Ratsversammlung am 10. Dezember habe ich mich dazu klar positioniert und meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß auch die Kolleginnen und Kollegen eine eindeutige Haltung einnehmen.

1. Ich bin der Überzeugung, daß Fracking unsicher ist. Es werden Bohrungen durchgeführt, wobei  das Gestein entlang der Bohrungen angesprengt wird, damit sich Risse bilden. In diese Risse wird dann Wasser, dem unterschiedliche Chemikalien beigemengt werden, hineingepreßt, um das Gas oder Öl aus dem Gestein herauszulösen. Die Drücke, mit denen gearbeitet wird, sollen bis zu 2000 Bar betragen. (Das entspricht dem Wasserdruck in 20.000 Meter Tiefe). Ich kann nicht glauben, daß das Wasser bei dem Druck in der Tiefe bleibt, auch wenn die Bohrungen ausschließlich tiefer als 3000 Meter zugelassen werden. Ich kann mich erinnern, daß man im Zusammenhang mit der Asse erklärt hat, daß ein Salzstock besonders sicher sei, weil sich das Salz unter Druck immer wieder verdichtet und Risse sich quasi von selber schließen. Tatsächlich mußte man die Erfahrung machen, daß das Wasser durch den Salzstock rauscht. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß anderes Gestein sicherer ist. Es ist also zu befürchten, daß sich das Druckwasser durch Rissse und Klüfte einen Weg in höher gelegene Gesteinsschichten sucht und damit unter Umständen unser Grundwasser erreicht. Ein echtes Risiko sind nach meiner Auffassung auch alte Bohrlöcher, wie wir sie bei uns in der Umgebung haben. Die Älteren erinnern sich mit Sicherheit noch an die alten Pferdekopfpumpen, wie sie zu Beispiel hinter Ascheberg standen. Die Bohrlöcher sind verschlossen, aber wer will garantieren, daß die alten Betonmischungen tatsächlich noch dicht sind, wenn sie mit hohen Drücken belastet werden?

2. Die durch Fracking geförderten Erdgasmengen sind nicht von entscheidender Bedeutung für Deutschland und Europa. Die erwartete Fördermenge in Schleswig Holstein soll gerade einmal ausreichen, um den nationalen Gasbedarf für 29 Tage zu decken. Die Gesamtfördermenge in Deutschland deckt nach meiner Kenntnis gerade einmal den Bedarf für 2 Jahre.

3. Ich bin davon überzeugt, daß die Risiken ungerecht verteilt sind. Die Förderfirmen sind möglicherweise als GmbH organisiert und haften dann lediglich mit der Kapitaleinlage, die deutlich unter 100.000,– Euro betragen kann. Im Falle des Falles lassen sich Schäden damit m.E. nicht regulieren. Vermutlich müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die öffentliche Hand für die Regulierung von Schäden aufkommen.

4. Unter Beachtung der o.g. Punkte stehen für mich Risiko und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr.

5. Dazu kommt, daß die Anwendung von Fracking geeignet ist, die Umsetzung der Energiewende hinauszuzögern oder Zeit zu schinden, um sie bei nächst passender Gelegenheit zu unterlaufen.

6. Dann ist auch noch zu bedenken, daß das gültige deutsche Bergrecht die Beteiligung der Kommunen und die kommunale Planungshoheit in einem nicht hinnehmbaren Maße einschränkt.

7. Indirekt stehen auch die Deregulierungsabkommen CETA und TTIP – beschönigend Freihandelsabkommen genannt – im Zusammenhang mit der Thematik. Mit der darin festgeschriebenen Sondergerichtsbarkeit wird die Entscheidung über Streitfälle den ordentlichen Gerichten entzogen und an Schiedsgerichte übertragen, die hinter verschlossenen Türen verhandeln und deren Entscheidungen nicht mehr in einer höheren Instanz anfechtbar sind. Hohe Schadensersatzforderungen können den politischen Handlungsspielraum in einem nicht hinnehmbaren Maß einschränken.

Aus meiner Sicht ist relativ offensichtlich, daß die Bevölkerung mehrheitlich gegen Fracking und gegen die TTIP und CETA sind. Es wäre an der Ratsversammlung, diese Auffassung gegenüber dem Land, dem Bund und der EU zum Ausdruck zu bringen. Eine Resolution der Ratsversammlung sollte in diesem Sinne ausfallen. Dafür setze ich mich ein.

Hebesätze angehoben

In der heutigen Ratsversammlung nahmen die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher noch einmal sehr eindeutig Stellung zur Berichterstattung des OHA vom 15 November, der unter dem Titel „Mißtrauen regiert das Rathaus“ für reichlich Furore gesorgt hat. Ich habe immer noch keine klare Vorstellung, aus welchem Beweggrund das OHA gerade diesen Artikel in der Form veröffentlicht hat, aber aus meiner Sicht wäre er ein Fall für den Deutschen Presserat.

In der Einwohnerfragestunde wies Herr Jörg Schröder (Die Linke) darauf hin, daß der Kreistag sich eindeutig gegen Fracking ausgesprochen hat und regte an, daß sich der Rat mit dem Thema befassen möge. Der Bürgervorsteher entgegnete, daß sich bereits ein Resolutionsentwurf in der Abstimmung befindet, der auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung gesetzt werden soll.
Ich nutzte die Gelegenheit, eine klare Position gegen Fracking zu beziehen. Für mich beinhaltet Fracking unkalkulierbare Gefahren, die in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. Dazu kommt, daß das geltende Bergrecht für ausgesprochen intransparente Entscheidungsgänge sorgt, die die Energieerzeugungsunternehmen über Gebühr begünstigen. Wohl wissend, daß eine Resolution der Plöner Ratsversammlung alleine für sich die politische Durchschlagskraft eines Wattebäuschchens hat, sie wäre eine von tausenden Resolutionen, und viele Tropfen höhlen bekanntlich den Stein. Daher sprach ich mich auch ganz eindeutig dafür aus, eine Resolution an die Entscheidungsträger in der EU, im Bund und im Land zu schicken. Eine Beschränkung auf Hinterbänkler oder Hinterbänklerinnen im Land oder Kreis wird der Sache nicht gerecht.
Ich sehe auch eine ganz starke Gefahr, daß über die so genannten „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP eine Sondergerichtsbarkeit mit Schiedsgerichten eingeführt wird, die nationales Recht aushebelt. Damit könnte Fracking quasi durch die Hintertür durchgesetzt werden. Leider habe ich vergessen, auch auf diesen Aspekt hinzuweisen.
Anschließend stellte Herr Schulze von den Linken noch eine sehr lange Frage, über die ich hier jetzt nicht berichte. Die Frage war aber nicht schlecht. Ich habe ihn daher gebeten, mir den Fragetext zuzumailen, damit ich ihn in den nächsten Tagen veröffentlichen kann.
Zum Abschluß habe ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich auch die anderen Angehörigen der Ratsversammlung eindeutig und entschieden gegen Fracking positionieren.

Zurück zum Haushalt und den Steuererhöhungen, denn nichts anderes sind die Anhebung der Hebesätze. Der Bürgermeister, aber auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU sowie der Fraktionsvorsitzende der SPD wiesen darauf hin, daß die finanzielle Situation der Stadt nach den Ergebnissen des Mikrozensus und dem damit verbundenen statistischen Einwohnerverlust nach wie vor bedenklich ist und ein strukturelles Defizit aufweist. Eine unerwartete Mehreinnahme von 800.000,– Euro aus Gewerbesteuereinnahmen ändert daran nichts. Der finanzielle Mehrbedarf wird damit für 2015 von ca. 1,38 Millionen auf ca. 830.000,– Euro sinken. Für 2016 wird ein Fehlbedarf von 1,4 Millionen geschätzt, 2017 werden es voraussichtlich 1,6 Millionen sein.
Die Stadt muß daher nicht nur den bereits eingeschlagenen Sparkurs konsequent weiter verfolgen, sie muß auch alle Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört auch, daß Steuersätze auf die vom Land vorgegebene Mindesthöhe angehoben werden. Tut die Stadt es nicht, werden die Ausgleichszahlungen des Landes um den Betrag gekürzt, den die Stadt hätte einnehmen können.
Dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU passierte dabei ein kleiner Fehler; er kündigte an, daß die Grundsteuer um 10% angehoben würde. Das stimmt natürlich so nicht. Sie wird von 360 auf 370 Prozentpunkte angehoben, was einer realen Anhebung von ca. 3 % entspricht.
Soll noch mal Einer oder Eine behaupten, die CDU könne besser rechnen. Ich habe mir daher nicht verkneifen können, ans Rednerpult zu treten, um mein Rechenergebnis zu verkünden und klarzustellen, daß ich eine dreiprozentige Anhebung für vertretbar halte. (betrifft mich im Übrigen auch)

Die Steuererhöhungen im Einzelnen.
Der Hebesatz für die Grundsteuern steigt wie folgt:
Grundsteuer A: von 360 v.H. auf 370 v.H.
Grundsteuer B: von 380 v.H. auf 390 v.H.
Gewerbesteuer: von 360 v.H. auf 370 v.H
Die erwarteten Mehreinnahmen werden sich auf ca. 60.000,– Euro belaufen.

Die Hundesteuer wird ebenfalls angehoben.
Für den ersten Hund von 110,– auf 120,– Euro,
für den zweiten Hund von 130,– auf 140,– Euro und
für jeden weiteren Hund von 180,– auf 190 Euro.

Die Hundesteuer für Tiere, die als Kampfhund eingestuft sich, bleibt unverändert:
600,– Euro für den ersten,
800,– Euro für den zweiten und
1000,– Euro für jedes weitere Tier.

Mit dem Haushaltsplan wurde auch eine Änderung im Stellenplan beschlossen. Alle Beschlüsse einschließlich der Steueranhebungen fielen einstimmig, es gab gelegentlich einzelne Enthaltungen. (Enthaltungen zählen nicht als Gegenstimmen)

Darüber hinaus wurden auch die Gebühren für die Abwasserbeseitungung angehoben. Die Gebühren werden alle drei Jahre neu berechnet. Überschüsse oder Unterschüsse sind zu verrechnen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß die Gebühren seit ca. 20 Jahren stabil sind. Die Gebühren pro Kubikmeter seien zwar im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch, dafür würde in Plön, Ascheberg und Bösdorf aber auf eine Grundgebühr verzichten, was besonders den Haushalten zu Gute kommt, die wenig verbrauchen.
Die Gebühren für Abwasser steigen von 3,18 Euro um 8 Cent auf 3.27 Euro,
was für einen durchschnittlichen Haushalt mit 100 Kubikmetern Abwasser zusätzliche Kosten von 8,– Euro pro Jahr bedeutet.
Die Gebühren für die Regenwasserbesetigung steigen von 63 Cent pro Quadratmeter um 16 Cent auf 79 Cent pro quadratmeter und erreicht damit wieder den Stand der Berechnungsperiode 2009 – 2012.

Am Montag tagt der Hauptausschuß noch einmal. Ich überlege noch, ob ich die Sitzung besuche.

Im Anschluß gab es, wie immer nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung im Jahr, noch ein paar belegte Brote und Getränke.