Nachtragshaushalt 2020 im Hauptausschuß

Montag fand die Sitzung des Hauptausschusses in der Aula am Schiffsthal statt. Der wesentliche Punkt waren die Beratungen zum Nachtragshaushalt. Dazu hatten CDU- und FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, den Hebesatz für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte (effektiv 2,5 %) abzusenken. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. 

2020 war kein normales Jahr, auch nicht für den städtischen Haushalt. Einnahmen brachen weg, Ausgaben konnten nicht getätigt werden, andere Ausgaben mußten getätigt werden. Das hat die Haushaltsplanung der Stadt über den Haufen geworfen. Aufgrund der massiven Verschiebungen und der gesetzlichen Vorgaben mußte ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

Die Haushaltsplanung erfolgt in der Zuständigkeit der Ausschüsse. Der Hauptausschuß ist für die Beratung seines eigenen und des Gesamtausschusses zuständig. Die Ratsversammlung berät den Gesamthaushalt und beschließt ihn dann, oder auch nicht. 

Die erste Haushaltsberatung fand am letzten Mittwoch im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) statt. Im wesentlichen wurde beschlossen,  die Mittel für die Baumaßnahmen an der Fünf-Seen-Allee aus dem Haushaltsplan herauszunehmen. Damit bestätigte der Ausschuß eine frühere Entscheidung, die Arbeiten zu schieben. Darüber hinaus wurde der Ansatz für Planungsmittel von 100.000,- € auf 170.000,- € angehoben. 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wurden zusätzliche Mittel für den Erwerb eines Grundstückes in den Nachtragshaushalt eingestellt. Damit sollen Flächen erworben werden, die für den CO2 Ausgleich erforderlich sind. 

In der Sitzung des Hauptausschusses wurden die Änderungen im großen und ganzen bestätigt. Allerdings wurden die Ansätze für Planungen aus dem SteP wieder auf den Ansatz zurückgeführt, der im ursprünglichen Verwaltungsvorschlag aufgeführt waren. Hier wurde glaubhaft versichert, daß das keinen Einfluß auf laufende oder künftige Vorhaben hat. Obwohl ich früher immer ein Freund der Einplanung von Reserven war,  habe dann auch dafür gestimmt, weil Haushaltsehrlichkeit durchaus ein Wert ist.

Der Haushaltsplan des Hauptausschusses (HA) wurde ohne weitere Veränderungen übernommen. Einzelne Posten wie die Erhöhung der Reinigungskosten der öffentlichen Toiletten wurden noch einmal kritisch hinterfragt, aber im Grunde genommen gab es hier wenig bis gar kein Gestaltungsspielraum. 

Kritisch ist vor allem, dass der Fehlbedarf im ersten Nachtragshaushaltsplan 2020 von 1.770.000,- € um 202.000,- € auf 1.972.000,- € steigt.

Vor diesem Hintergrund ging es auch um den Antrag von CDU- und FDP-Fraktion, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 390 auf 380 Prozentpunkte abzusenken. Diese Absenkung entspricht real einer Senkung um 2,5 % und würde zu Mindereinnahmen von voraussichtlich 61.500,- € führen.

Die Absenkung der sollte nach Vorstellung der CDU und FDP zur Unterstützung der Wirtschaft dienen. Darüber hinaus sollte die Belastung der Gewerbetreibenden reduziert werden, die die höheren Steuern nicht gegen die Einkommensteuern gegenrechnen können.

Der Bürgermeister führte aus, daß die Gewerbesteuer im wesentlichen von den großen Unternehmen gezahlt wird, etwa Banken und Betrieben der Energiewirtschaft. Die wiederum würden aber unter der Corona Kreise nicht sehr leiden. Bislang lägen auch noch keine Anträge vor, die Umsatzsteuerzahlung aussetzen zu können. Die Regeln für die steuerliche Gegenrechnung seien geändert worden, so daß nunmehr keine zusätzlichen Belastungen bestehen.

Dem Argument, daß niedrigere Gewerbesteuern zusätzliche Gewerbeansiedlungen begünstigen würden, wurde entgegengehalten, daß die Steuersenkung um 2,5 % kein ausreichender Anreiz sei und das eigentliche Problem die hohen Pachten für Gewerbeflächen seien.

CDU und FDP stimmten für Ihren Antrag, SPD, Bündnis 90/die Grünen und die FWG stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich der Stimme. Bei vier Ja- und sechs Neinstimmen wurde dar Antrag der CDU- und FDP Fraktion damit abgelehnt.

Wenn jetzt am 16. Dezember in der Ratsversammlung über den Nachtragshaushalt abgestimmt wird, dann ist die Verwaltung auch zu Beginn 2021 handlungsfähig.

Bevor wir im kommenden Jahr über den Haushalt 2021 beraten und abstimmen werden, muß erst einmal der Jahresabschluß 2019 aufbereitet werden. Er ist zwingende Voraussetzung für die weitere Haushaltsplanung.

Der Haushalt 2021 wird uns vor eine schwierige Situation stellen. Bisher rechneten wir für 2021 mit einem Fehlbedarf von 1.584.100,- €. Unter Berücksichtigung der neuen Prognosen ist der Fehlbedarf 2021 um 1.370.000,- € auf 2.954.100,- € zu korrigieren.
Knappe Mittel führen in der Regel um „Verteilungskämpfe“. Mit Sicherheit werden wir dann ernsthaft diskutieren müssen, was wir uns noch leisten können oder was wir uns trotz alledem noch leisten müssen.

Für 2022 sieht es nicht wesentlich besser aus. Der alte Ansatz lag bei 1.716.900,- €. Er muß um 1.141.800,- € auf 2.858.700,- € aufgestockt werden.
2023 wurde bisher von einem Fehlbedarf von 1.467.100,- € ausgegangen. Hier sind zusätzliche 1.238.700,- € einzuplanen, so daß der neue Wert 2.706.600,- € betragen wird. 

Finanzen zu Zeiten von Corona

In der Sitzung des Hauptausschusses am 18. Mai habe ich zu der Sitzung der AG Haushaltskonsolidierung berichtet. Hier mein Beitrag:

Die überfraktionelle Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hat am Donnerstag, dem 14. Mai 2020 getagt. Als Moderator der Gruppe möchte dazu kurz berichten.

Die Haushaltsgenehmigung des Kreises wurde unter Berichte bereits vorgestellt und diskutiert. Ich werde darauf jetzt nicht mehr eingehen.
Vom Grundsatz her könnten wir jetzt in eine geordnete Haushaltsführung übergehen, wenn sich durch die Corona Krise nicht umkalkulierbare Entwicklungen für die städtischen Finanzen ergeben würden.

Die Wucht der Corona Krise hat uns alle mehr oder weniger überraschend getroffen.

Nachdem sich herausgestellt hat, daß der Virus SARS-CoV-2 hoch ansteckend ist und die daraus resultierende Erkrankung COVID 19 vor allem  für Risikogruppen – immerhin ca. 25% der deutschen Bevölkerung – tödlich verlaufen kann, wurden über alle föderalen Ebenen hinweg entschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Verlauf der Pandemie einzugrenzen.
Damit konnte eine Überlastung des Gesundheitswesens vermieden werden, so daß uns in Deutschland Zustände wie in Italien, Frankreich, Spanien oder in den USA erspart geblieben sind.
Die wirtschaftlichen Folgen, die sich durch die richtigen und wirkungsvollen Maßnahmen ergeben haben und sich weiter ergeben werden, sind gravierend und treffen uns bundesweit, auch auf kommunaler Ebene. Als Konsequenz ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 

Wir werden, sobald die Kämmerei die Arbeiten an dem Jahresabschluss 2018 abgeschlossen hat, mit den Arbeiten an einem Nachtragshaushalt beginnen. Diese Aufgabe ergibt sich aufgrund des bestehenden Haushaltsrechtes und wird die Kämmerei stark in Anspruch nehmen.
Es wird dann auch zu neuen Haushaltsberatungen in den Ausschüssen und in der Ratsversammlung kommen müssen. Ein genauerer Zeitplan liegt noch nicht vor. Wir gehen aber im Moment davon aus, daß der Nachtragshaushalt im Herbst beschlossen werden kann.

In Folge wird es dazu kommen, daß die Arbeiten am Haushaltsplan 2021 erst im Herbst beginnen und in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden können.

Auf Basis der aktuellen Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen in Deutschland in diesem Jahr um 89,6 Milliarden Euro niedriger ausfallen als noch in der vorherigen Schätzung angenommen.

Allein die Gewerbesteuer, eine der wesentlichen Säulen unserer städtischen Finanzierung, wird deutschlandweit um ca. 12 Milliarden niedriger ausfallen als zuvor geschätzt.

Für Plön ist allein was die Gewerbesteuer angeht, eine Mindereinnahme von in etwa 600.000 Euro zu erwarten. Hinzu kommt eine absehbare Mindereinnahme von um und bei 500.000 Euro bei dem städtischen Anteil an der Einkommensteuer. Damit sind die beiden größten Posten der Einnahmeverluste benannt. Aber Kleinvieh macht auch Mist. Ohne hier ins Detail zu gehen, kann für dieses Jahr eine zusätzliche Neuverschuldung von ca. 1,3 Millionen Euro erwartet werden, so daß die Gesamtneuverschuldung über den Daumen 3 Millionen Euro betragen dürfte.

Für 2021 ist keine Besserung abzusehen, zumal auch die Ergebnisse des kommunalen Finanzausgleiches noch nicht absehbar sind.

Die Schätzungen für den städtischen Haushalt sind nach bestem Wissen und Gewissen, aber mit einem großen Maß an Unsicherheiten belastet.
Ein Blick in die Glaskugel würde uns auch nicht weiter helfen, das wäre Spökenkiekerei.  

In wie weit es zu einer Entlastung durch den Kreis oder das Land kommen wird, kann derzeit überhaupt nicht eingeschätzt werden, da auch Kreis und Land mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Kreise zu kämpfen haben.

Ich nehme mir die Freiheit, noch einige ergänzende Aussagen zu machen, die nicht Gegenstand der Diskussion in der Gruppe Haushaltskonsolidierung waren: 

In der heutigen Presse war zu lesen, daß der Bundeswirtschaftsminister Scholz eine Nothilfe für die Kommunen in Höhe von 57 Milliarden Euro bereitstellen will. Den Presseberichten zu Folge sollen daraus im Rahmen der Nothilfe zum einen die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden, zum anderen ist eine Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Last durch Altschulden vorgesehen.

Dies ist jetzt kein Strohhalm, an den wir uns klammern wollen, aber es ist ein Anreiz, jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken und die Situation laufend zu beobachten und neu zu bewerten und dann lageabhängig zu entscheiden.

Ich denke, daß wir als Verwaltung und Selbstverwaltung jetzt eng zusammenarbeiten müssen, um auf die stetigen Änderungen schnell und angemessen reagieren zu können. Dazu gehört ein ständiger  Informationsaustausch genau so wie die feine Unterscheidung über Investieren, Sparen und Kaputtsparen. Dieser Aufgabe haben wir uns in den kommenden Verhandlungen zum Nachtragshaushalt zu stellen. 

Fast alles aus 75 Minuten Ratsversammlung

Personalwechsel bei der Plöner Feuerwehr. Kai Böhrens übernimmt das Amt des Wehrführers  zum 1. Dezember Horst Stüve. Die Ratsversammlung hat dem Personalwechsel gemäß § 11 Abs.3 Brandschutzgesetz einstimmig zugestimmt.
Der Bürgervorsteher bedankte sich bei Herrn Stüve für die geleistete Arbeit und wünschte Herrn Böhrens Glück und Erfolg für das neue Amt, verbunden mit dem Wunsch, daß unsere Feuerwehrleute stets wohlbehalten aus den Einsätzen nach Hause kommen.

Über die Verabschiedung von Ratsherr Oliver Hagen werde ich gesondert berichten.

Ein weitere Tagesordnungspunkt war der Haushaltsplan. Hier wurde ein Nachtragshaushalt fällig, weil der Bürgermeister die Bauverwaltung mit einer Stelle verstärkt hat. Zudem sank der Fehlbedarf um 312.600,– Euro von 1.524.700,– Euro auf 1.212.100,– Euro. Der Vorsitzende des für Finanzen zuständigen Hauptausschusses Herr Stefan Plischka (CDU) erläuterte, daß die gute Einnahmesituation bei den Gewerbesteuern und die geringfügig gesunkene Kreisumlage für die niedrigere Neuverschuldung gesorgt hat. Der Bürgermeister Herr Lars Winter (SPD) gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß der Kreis, der über die Kreisumlage von den gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen profitiert, die Kreisumlage entsprechend absenken wird.
Herr Plischka führte aus, daß bei einer bestehenden Verschuldung von ca. 15 Mio Euro und einem strukturellen Defizit von 1,2 bis 1,5 Mio Euro das Eigenkapital der Stadt vermutlich in drei Jahren aufgezehrt ist.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Plön wurde verabschiedet. Die von mir und Herrn Kuhnt eingebrachten Änderungsvorschläge (Tempo 30 Zone nicht nur vor der Kita in der Rautenbergstraße, sondern auch vor der Grundschule, Ausdehnung der Tempo 50 Zone bis zur Ausfahrt Appelwarder sowie Ausdehnung der Tempo 50 Zone über den Mühlensee hinaus bis zum Koppelsberg) wurden angenommen. Die CDU brachte noch den Vorschlag ein, „Flüsterasphalt“ zukünftig nicht nur auf den Bundesstraßen, sondern auf allen Straßen zu verwenden. Ein sinnvoller Schritt, auch wenn der „Flüsterasphalt“ seine lärmmindernde Wirkung erst richtig bei höheren Geschwindigkeiten entfaltet. Hier wird der technische Fortschritt vielleicht dafür sorgen, daß es auch im Bereich niedriger Geschwindigkeiten zu verbesserten Ergebnissen kommt.
Durch den Lärmaktionsplan entsteht kein Rechtsanspruch auf eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen. Vielmehr wird darauf zu achten sein, daß die Maßnehmen nunmehr bei jeder sich bietenden Gelegenheit, etwa bei der Erneuerung von Straßen, umgesetzt werden.

Die Satzung für den Seniorenbeirat wird geändert. Da es immer schwieriger wird, Mitglieder für dieses Gremium zu finden, wird die Zahl der Beiräte von neun auf fünf reduziert. Der Tagungstakt und die Abstimmungsmodalitäten wurden entsprechend angepasst.

Hebesätze angehoben

In der heutigen Ratsversammlung nahmen die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher noch einmal sehr eindeutig Stellung zur Berichterstattung des OHA vom 15 November, der unter dem Titel „Mißtrauen regiert das Rathaus“ für reichlich Furore gesorgt hat. Ich habe immer noch keine klare Vorstellung, aus welchem Beweggrund das OHA gerade diesen Artikel in der Form veröffentlicht hat, aber aus meiner Sicht wäre er ein Fall für den Deutschen Presserat.

In der Einwohnerfragestunde wies Herr Jörg Schröder (Die Linke) darauf hin, daß der Kreistag sich eindeutig gegen Fracking ausgesprochen hat und regte an, daß sich der Rat mit dem Thema befassen möge. Der Bürgervorsteher entgegnete, daß sich bereits ein Resolutionsentwurf in der Abstimmung befindet, der auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung gesetzt werden soll.
Ich nutzte die Gelegenheit, eine klare Position gegen Fracking zu beziehen. Für mich beinhaltet Fracking unkalkulierbare Gefahren, die in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. Dazu kommt, daß das geltende Bergrecht für ausgesprochen intransparente Entscheidungsgänge sorgt, die die Energieerzeugungsunternehmen über Gebühr begünstigen. Wohl wissend, daß eine Resolution der Plöner Ratsversammlung alleine für sich die politische Durchschlagskraft eines Wattebäuschchens hat, sie wäre eine von tausenden Resolutionen, und viele Tropfen höhlen bekanntlich den Stein. Daher sprach ich mich auch ganz eindeutig dafür aus, eine Resolution an die Entscheidungsträger in der EU, im Bund und im Land zu schicken. Eine Beschränkung auf Hinterbänkler oder Hinterbänklerinnen im Land oder Kreis wird der Sache nicht gerecht.
Ich sehe auch eine ganz starke Gefahr, daß über die so genannten „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP eine Sondergerichtsbarkeit mit Schiedsgerichten eingeführt wird, die nationales Recht aushebelt. Damit könnte Fracking quasi durch die Hintertür durchgesetzt werden. Leider habe ich vergessen, auch auf diesen Aspekt hinzuweisen.
Anschließend stellte Herr Schulze von den Linken noch eine sehr lange Frage, über die ich hier jetzt nicht berichte. Die Frage war aber nicht schlecht. Ich habe ihn daher gebeten, mir den Fragetext zuzumailen, damit ich ihn in den nächsten Tagen veröffentlichen kann.
Zum Abschluß habe ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich auch die anderen Angehörigen der Ratsversammlung eindeutig und entschieden gegen Fracking positionieren.

Zurück zum Haushalt und den Steuererhöhungen, denn nichts anderes sind die Anhebung der Hebesätze. Der Bürgermeister, aber auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU sowie der Fraktionsvorsitzende der SPD wiesen darauf hin, daß die finanzielle Situation der Stadt nach den Ergebnissen des Mikrozensus und dem damit verbundenen statistischen Einwohnerverlust nach wie vor bedenklich ist und ein strukturelles Defizit aufweist. Eine unerwartete Mehreinnahme von 800.000,– Euro aus Gewerbesteuereinnahmen ändert daran nichts. Der finanzielle Mehrbedarf wird damit für 2015 von ca. 1,38 Millionen auf ca. 830.000,– Euro sinken. Für 2016 wird ein Fehlbedarf von 1,4 Millionen geschätzt, 2017 werden es voraussichtlich 1,6 Millionen sein.
Die Stadt muß daher nicht nur den bereits eingeschlagenen Sparkurs konsequent weiter verfolgen, sie muß auch alle Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört auch, daß Steuersätze auf die vom Land vorgegebene Mindesthöhe angehoben werden. Tut die Stadt es nicht, werden die Ausgleichszahlungen des Landes um den Betrag gekürzt, den die Stadt hätte einnehmen können.
Dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU passierte dabei ein kleiner Fehler; er kündigte an, daß die Grundsteuer um 10% angehoben würde. Das stimmt natürlich so nicht. Sie wird von 360 auf 370 Prozentpunkte angehoben, was einer realen Anhebung von ca. 3 % entspricht.
Soll noch mal Einer oder Eine behaupten, die CDU könne besser rechnen. Ich habe mir daher nicht verkneifen können, ans Rednerpult zu treten, um mein Rechenergebnis zu verkünden und klarzustellen, daß ich eine dreiprozentige Anhebung für vertretbar halte. (betrifft mich im Übrigen auch)

Die Steuererhöhungen im Einzelnen.
Der Hebesatz für die Grundsteuern steigt wie folgt:
Grundsteuer A: von 360 v.H. auf 370 v.H.
Grundsteuer B: von 380 v.H. auf 390 v.H.
Gewerbesteuer: von 360 v.H. auf 370 v.H
Die erwarteten Mehreinnahmen werden sich auf ca. 60.000,– Euro belaufen.

Die Hundesteuer wird ebenfalls angehoben.
Für den ersten Hund von 110,– auf 120,– Euro,
für den zweiten Hund von 130,– auf 140,– Euro und
für jeden weiteren Hund von 180,– auf 190 Euro.

Die Hundesteuer für Tiere, die als Kampfhund eingestuft sich, bleibt unverändert:
600,– Euro für den ersten,
800,– Euro für den zweiten und
1000,– Euro für jedes weitere Tier.

Mit dem Haushaltsplan wurde auch eine Änderung im Stellenplan beschlossen. Alle Beschlüsse einschließlich der Steueranhebungen fielen einstimmig, es gab gelegentlich einzelne Enthaltungen. (Enthaltungen zählen nicht als Gegenstimmen)

Darüber hinaus wurden auch die Gebühren für die Abwasserbeseitungung angehoben. Die Gebühren werden alle drei Jahre neu berechnet. Überschüsse oder Unterschüsse sind zu verrechnen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß die Gebühren seit ca. 20 Jahren stabil sind. Die Gebühren pro Kubikmeter seien zwar im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch, dafür würde in Plön, Ascheberg und Bösdorf aber auf eine Grundgebühr verzichten, was besonders den Haushalten zu Gute kommt, die wenig verbrauchen.
Die Gebühren für Abwasser steigen von 3,18 Euro um 8 Cent auf 3.27 Euro,
was für einen durchschnittlichen Haushalt mit 100 Kubikmetern Abwasser zusätzliche Kosten von 8,– Euro pro Jahr bedeutet.
Die Gebühren für die Regenwasserbesetigung steigen von 63 Cent pro Quadratmeter um 16 Cent auf 79 Cent pro quadratmeter und erreicht damit wieder den Stand der Berechnungsperiode 2009 – 2012.

Am Montag tagt der Hauptausschuß noch einmal. Ich überlege noch, ob ich die Sitzung besuche.

Im Anschluß gab es, wie immer nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung im Jahr, noch ein paar belegte Brote und Getränke.

Thema Strandweg

Weiteres Thema im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt war der Strandweg, der sich nach stärkerem Regen immer in einen „Seenlandschaft“ verwandelt.
Die Ursache dafür dürfte sein, daß der Rasenstreifen, der zwischen Wanderweg und See liegt, durch Blätter, Hundekot und Schwebstoffe im Wasser, die bei starkem Wind an Land gespült werden, nach und nach aufwächst. Dadurch entsteht ein kleiner Damm, der das Abfließen des Regenwassers vom Wanderweg verhindert, so daß es sich in Pfützen sammelt.
In der Vergangenheit wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, mit der Instandsetzung des Strandweges zu warten, bis die Deutsche Bahn ihre angekündigten Gleisbauarbeiten abgeschlossen hat. Da sich dieser Termin jedoch immer weiter in die Zukunft verschoben hat – nach jetzigem Stand 2017 – wurde nunmehr der Vorschlag der CDU unterstützt, mit den Arbeiten noch in diesem Jahr zu beginnen.
Bei der weiteren Diskussion ging es um die Ausführung des Baus. Hierfür wird ein Material vorgesehen, daß auch bei der Uferpromenade in Malente verwendet wurde. Die Materialauswahl war unstrittig, allerdings gingen die Meinungen darüber auseinander, ob der Weg an den Seiten durch einen Kantstein begrenzt werden soll oder nicht.
Das Hauptproblem, nämlich der Aufwuchs des Rasenstreifens, soll später durch Abfräsen gelöst werden. Außerdem sollen die Stadtwerke den Strandweg zukünftig nur noch mit leichten Fahrzeugen befahren, um Schäden am neuen Belag zu vermeiden.
Die Kosten sollen bei ca. 120.000,– Euro liegen. Im Haushalt sind 90.000,– Euro für das Vorhaben eingestellt. Das fehlende Geld soll durch Umschichtungen oder einen Nachtragshaushalt aufgebracht werden.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll zu prüfen, ob das Vorhaben nicht in das kommende Jahr geschoben werden kann, um dann ggf. EU-Fördermittel für das Vorhaben zu beantragen. Die Grundlage für die Förderanträge wird derzeit durch die Aktivregion in Form einer Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) erarbeitet. In der IES wird festgelegt, was gefördert werden soll und nach welchen Kriterien die Fördermittel vergeben werden sollen. Ich habe am Workshop „Wirtschaft und Innovation“ teilgenommen. Nach meiner Einschätzung ließe sich dort über Wirtschaftsförderung (Tourismuswirtschaft) etwas machen. Zumindest soll der Schwerpunkt auf den Erhalt bestehender Wanderwege gesetzt werden. Neue Wanderwege sollen nur förderfähig sein, wenn sie das bestehende Netz komplettieren.
Mit dem Versuch, Fördermittel zu bekommen, ließe sich eine ggf. erreichen, daß die Neuverschuldung (Nachtragshaushalt) oder die Verzicht auf andere Maßnahmen (Umschichtung) verhindert werden kann.