Absage an Lärmschutzwände

Auf der gestrigen Ratsversammlung gab es eine klare Absage zu der Absicht des Amtes für Planfeststellung, entlang der „Innerörtlichen Ortsumgehung“ Lärmschutzwände zu errichten.
Mit 18 Ja und 2 Neinstimmen (Ratsherr Landschof und Ratsherr Möller, beide SPD) wurde eine Stellungnahme der Stadt Plön beschlossen, die sich an die Verwaltung des Bundeslandes Schleswig Holstein wendet. Darin wird gefordert, ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, das die Aspekte des Lärmschutzes entlang der Umgehungsstraße, des Lärmschutzes in den darüber hinausgehenden Bereichen entlang der Bundesstraßen, des Tourismus und der Stadtentwicklung gleichermaßen berücksichtigt.
Das bisherige Planfeststellungsverfahren, das sich im Wesentlichen auf die Errichtung von Lärmschutzwänden konzentrierte, kann das nicht leisten und muss als gescheitert angesehen werden.
Obwohl dem Amt für Planfeststellung die vor 5 Jahren in einer Stellungnahme vorgebrachten Einwendungen der Stadt Plön vorlagen, wurden diese Einwendungen im 1. Planänderungsverfahren weder erörtert noch abgewogen, geschweige denn berücksichtigt.

Dass wir in der Ratsversammlung mit unserer Entscheidung richtig liegen wird auch durch die Stellungnahme des Kreises Plön unterstrichen. Der Kreis Plön äußert sich in seiner Stellungnahme – fachlich gut und sehr ausführlich begründet – ganz ähnlich zu den vorliegenden Planungen.

Das Amt für Planfeststellung hat 5 Jahre gebraucht, um das erste Planänderungsverfahren vorzulegen. In dieser Zeit hat es nach Aussagen der Verwaltung nicht einen Kontakt mit der Stadt Plön gegeben. Das Vorgehen des Amtes für Planfeststellung kann man auch dahingehend verstehen, dass sich die Behörde über die Interessen der Stadt hinweggesetzt und damit das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung ignoriert hat.

Zudem hat die Ratsversammlung mit 17 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, parallel zum Verwaltungsweg auch den politischen Weg zu beschreiten. Dazu wurde beschlossen, sich mit einer Resolution an den Herrn Ministerpräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden des Schleswig Holsteinischen Landtages und die Verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen zu wenden, um die notwendige politische Unterstützung für unsere Stadt zu erhalten.

Damit ist das Thema Lärmschutzwände nicht vom Tisch. Da Verfahren läuft weiter. Es wäre zu wünschen, dass das Amt für Planfeststellung diesmal nicht wieder 5 Jahre benötigt, um einen zustimmungsfähigen Planentwurf vorzulegen.  

Als Mitglied der AG-Lärmschutz freue ich mich, dass die Ratsversammlung unseren Beschlussvorlagen mit so deutlicher Mehrheit gefolgt ist. Die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Wegener (CDU) und den Kolleginnen Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) und Griesser (FDP) lief über alle Fraktionsgrenzen hinaus hervorragend. Die Vorlage für die Stellungnahme lag bereits bei der Veröffentlichung der Tagesordnung für die Ratsversammlung vor. Der Entwurf für die Resolution wurde zwei Tage später nachgereicht, nachdem der Ältestenrat beschlossen hatte, das Thema Resolution mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Damit bestand ausreichend Zeit, sich mit den Inhalten beider Unterlagen zu befassen, auch wenn der Kollege Möller kritisiert hat, dass es keine Vorlage der Verwaltung gegeben hat und man die Inhalte vorher im Ausschuss hätte beraten müssen.
Tatsächlich ist das aber genau das geschehen und auch aktenkundig im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 22. März dokumentiert. Herr Möller war dabei.
Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der darauf hinauslief, die bereits vor 5 Jahren abgegebene Stellungnahme erneut unverändert abzugeben.
Das wurde vom Ausschuss als nicht ausreichend angesehen. Ich hatte in der Sitzung angekündigt, dass die AG-Lärmschutz einen eigenen Antrag für die Ratsversammlung einbringen wird. Der lag dem Ältestenrat und der Verwaltung zeitgerecht vor. Der Entwurf wurde ebenso fristgerecht im Bürger- und Ratsinformationssystem veröffentlicht. Warum Herr Möller keine eigenen Antrag erstellt hat, weiß ich nicht. Die Möglichkeit hätte er gehabt. Er hat sie nicht genutzt. Seine Kritik läuft ins Leere. 

CDU vermasselt den Wahlkampfauftakt

Der Zug ist abgefahren. Die CDU hat ihren Wahlkampfauftakt vermasselt. Sie hatte bereits in der Ratsversammlung am 08. Februar 2023 den Antrag eingebracht, eine Resolution zur Bahnstrecke Kiel – Lübeck zu beschließen. Anlass waren die erheblichen Probleme nach der Übernahme des Bahnverkehrs durch den Verkehrsdienstleister ERIXX. Die Resolution war als Resolution der CDU Fraktion eingebracht. Damit hätte die CDU die anderen Fraktionen unter Zugzwang gesetzt, schließlich kann ja niemand etwas gegen die Verbesserung der Bedingungen im Bahnverkehr haben.
Das hat auch niemand, wie meine alten Blogbeiträge zeigen. Im Gegenteil. Nur damals wurden das Thema nicht zur parteipolitischen Profilierung genutzt, es ging um die Sache, alle haben gemeinsam an einem Strang gezogen. Am Ende wurde eine Entscheidung des Landes, die zu Lasten der Stadt Plön gegangen wäre, doch noch korrigiert. Plön hat den 30 Minuten Takt behalten.

http://www.ingo-buth.de/2014/02/07/ist-der-zug-abgefahren/

http://www.ingo-buth.de/2015/07/08/im-takt-bleiben-mit-bahn-und-bus/

Am 08. Februar 2023 wurde der Tagesordnungspunkt von der CDU zurückgezogen. Damals gab es zwar noch Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr, aber alles lief bereits in Richtung Normalbetrieb. Ich war davon ausgegangen, dass die CDU nunmehr gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen parteiübergreifenden Resolutionstext erarbeitet. Wäre es um die Sache gegangen, wäre das der richtige Weg gewesen.
So lag nun am 28. Februar 2023 erneut ein Resolutionstext vor, der wieder nur die CDU im Briefkopf getragen hat. Das werte ich als erneuten Versuch, die anderen Fraktionen im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes unter Zugzwang zu setzen. Das war ein geschickter taktischer Zug, aber auch allzu durchschaubar.
So wie ich es einschätze, hätten sich die anderen Fraktionen aber nicht unter Zugzwang setzen lassen. Es hätte für die CDU-Resolution keine Mehrheit gegeben. Die Ablehnung hätte man den Wählerinnen und Wählern durchaus erklären können, nicht nur wegen der Taktiererei, sondern auch sachlich.
Der Anlass für die Resolution waren die Störungen im Bahnverkehr Anfang des Jahres. Dieser Anlass ist mittlerweile entfallen. Der Bahnverkehr lief bereits Anfang Februar wieder fast nach Fahrplan.
Wenn man Mitte Februar erneut eine Resolution auf die Tagesordnung für die Ratsversammlung Anfang Mai setzen lässt ist die Frage erlaubt: warum? 
Mit der Zustimmung zu einer solchen Resolution macht man sich lächerlich und stellt seine Glaubwürdigkeit in Frage.
Zudem entwertet eine überflüssige Resolution das Instrument einer Resolution. Eine Resolution wird nur wahrgenommen und auch ernstgenommen, wenn sie ein seltenes und herausragendes Instrument eingesetzt wird. Benutzt man sie zu oft, stumpft sie ab. Sie ist ein Instrument, dass man so selten wie möglich einsetzen sollte. Wenn keine anderen Möglichkeiten mehr hat, ist sie das Mittel der Wahl, um seine berechtigte Interessen an höherer Stelle zum Ausdruck zu bringen. Eine parteiübergreifende Basis verleiht der Petition dann auch das erforderliche politische Gewicht und damit Aussicht auf Erfolg.
Statt den Tagesordnungspunkt einfach absetzen zu lassen nutzte Herr Jagusch, Fraktionsvorsitzender der CDU, dann doch die Gelegenheit, ans Rednerpult zu gehen und noch einmal zu erklären, wie wichtig ihm das Thema ist, er aber bittet, es von der Tagesordnung abzusetzen. Ein gelungenen Wahlkampfauftakt sieht anders aus. 

Ratsversammlung im Überblick

Die letzten Tage war ich bereits in Sachen Politik unterwegs. Bevor ich zur Ratsversammlung komme, hier eine kurze Zusammenfassung über drei Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe.

Am Montag fand eine Mandatsträgerschulung in Preetz statt. Obwohl sie für Neueinsteiger gedacht war, habe ich gerne daran teilgenommen, man lernt ja nie aus.

Dienstag vormittag hab ich an einer Veranstaltung des Tourismusverbandes teilgenommen. Es ging um Linked Open Data. Das Verfahren, basierend auf dem Standard schema.org, ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Daten, insbesondere für Suchmaschinen in Verbindung mit Sprachassistenzsysteme wie Siri oder Alexa und begünstigt die Anwendung von „Künstlicher Intelligenz“ (KI). Ziel ist, aktuellere Daten zu finden, um für den einzelnen Touristen maßgeschneiderte Informationen bereitzustellen. Mit eigenen Sprachassistenten, der Tourismusverband Salzburger Land nutzt „Olympia“, kann man sich auch unabhängig von den marktbeherrschenden Unternehmen machen.
Diese Systeme können offenbar sehr leistungsfähig sein. Ich hoffe immer, das die Leistungsfähigseine Grenzen hat, nicht, daß es uns irgendwann so geht wie der Spackenfamilie bei Extra3:
https://www.youtube.com/watch?v=kty0xCgIYjA

Dienstag Abend fand im Landtag eine Veranstaltung zum Thema Wohnungsbau bzw. Sozialer Wohnungsbau im Landtag statt. Als „Best Practice“, also beispielhaft, wurde die östereichische Hauptstadt Wien vorgestellt. Fast ein Drittel der städtischen Wohnungen sind gefördert. Es gilt das Prinzip: „Einmal gefördert, immer gefördert.“ Zur Vermeidung von Spekulation und der Vernichtung von günstigem Wohnraum dürfen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, nicht, beziehungsweise nur in begründeten Ausnahmefällen abgerissen werden. Die Mieten für Sozialwohnungen liegen bei 6,50 bis 8,– Euro/qm. Einzelpersonen können eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen, wenn sie unter 44.000,– Euro verdienen. Für Mehrpersonenhaushalte erhöht sich die Einkommensgrenze. So wird eine gute soziale Durchmischung sichergestellt. Allerdings haben sich die Nutzer mit einer Einlage zu beteiligen. Um sich den Mietpreis von 6,50 Euro/qm dauerhaft zu sichern, sind knapp 40.000,– Euro fällig. Bei niedrigeren Einlagen, etwa 3500,– Euro wird ein etwas höherer Mietpreis fällig.
Ein sehr interessantes Modell, wobei es vermutlich schwer bis unmöglich sein wird, es auf Deutsche Verhältnisse zu übertragen.

Am Mittwoch, dem 26. September fand die Ratsversammlung statt.
In Kürze ein paar Schwerpunktthemen, wenn auch nicht in chronologischer Reihenfolge:

1. Der Landesbetrieb für Straßenbau plant, den Lärmschutz an der innerörtlichen Umgebung durch Lärmschutzwände zu realisieren. Die Stadt wurde hierzu um Stellungnahme gebeten.
Bereits in der letzten Wahlperiode haben sich alle Parteien fraktionsübergreifend darauf verständigt, die vom Landesbetrieb für Straßenbau geplante Lösung abzulehnen, weil sie zum einen die Schutzziele nicht erreicht und zum anderen im Hinblick auf die die Stadtentwicklung kontraproduktiv ist. Die ohnehin schon zerschneidende Wirkung der Straße würde verstärkt.
Gefordert wird ein Rückbau der Straße, ohne deren Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Dies wurde bereits vor der Kommunalwahl in einer vorläufigen Stellungnahme formuliert und einstimmig angenommen
Hinzu kommt, daß die Planungen auf dem Stand der Bebauung im Jahr 1975 basieren, die seither erfolgte Bebauung ist nicht berücksichtigt. Hierzu hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen ergänzenden Absatz in die vorläufige Stellungnahme aufnehmen lassen, mit der gefordert wird, den Stand des Jahres 2018 als Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen.
Herr Manfred Rose (SPD-Fraktion, bürgerliches Mitglied) machte im Rahmen der Einwohnerfragestunde darauf aufmerksam, daß die zur Abstimmung vorgesehene Stellungnahme eine Neuplanung der Maßnahmen erforderlich macht, die zu einer weiteren Verzögerung des Lärmschutzes führen werden. Er rief die Ratsherren und Ratsfrauen dazu auf darüber nachzudenken, der Planung des Landesbetriebes für Straßenbau zuzustimmen und darauf zu drängen, lediglich die fachlichen Schwächen der Planung in der eigenen Stellungnahme aufzuführen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion (Thorsten Roth) bat Herrn Rose, auf die Beantwortung der Frage bzw. Anregung zu warten, bis der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Gleichzeitig betonte er, daß die SPD-Fraktion in dieser Frage die Abstimmung freigegeben hat, da es hierzu unterschiedliche Meinungen gäbe. Dies sei aber nicht Ausdruck einer Zerrissenheit in der SPD-Fraktion, sondern Ausdruck einer reghaften Diskussion, bei der keine einheitliche Position gefunden werden konnte.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes führte Herr Bernd Möller (SPD) dann aus, daß es in dieser Angelegenheit keine einfache Lösung gibt und ihm die Entscheidung nicht leicht fällt. Die Lösung des Landesbetriebes sei bei weitem nicht gut, aber besser als nichts.
In meinem Beitrag betonte ich, daß wir mit dem Ausbau der Straße in der jetzigen Form bereits eine Lösung haben, die sich als Fehlplanung herausgestellt hat und die wir mit der Errichtung von Lärmschutzwänden dann auf Dauer verfestigen. Der Rückbau der Straße ist für mich die einzig vertretbare Lösung. Dies sei für mich realisierbar, wenn wir fraktionsübergreifend zusammenstehen und unser Anliegen im Land auf politischer Ebene gemeinsam vertreten.
Herr Dr. Erdtmann (FWG) stimmte mir zu und betonte, daß er eine andere Lösung, etwa eine weiträumige Umgehung wie in Preetz, aus Kostengründen sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht für realisierbar hält.
Die Abstimmung fiel mit 22 Stimmen für die fraktionsübergreifend erarbeitete Stellungnahme einschließlich der Ergänzung von Bündnis 90/Die Grünen und nur 2 Gegenstimmen (Bernd Möller und Sabrina Thode, ebenfalls SPD) ganz eindeutig aus.

2. Die in das Gespräch gebrachte Verlegung des Naturpark-Infozentrums aus dem Uhrenhaus auf der Reitbahn nach Eutin sorgt bei allen Fraktionen der Plöner Ratsversammlung für Unverständnis und Empörung. Es ist zwar zwischen dem Naturparkverein und der Marius-Böger-Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses zu einem Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro gekommen, es leuchtet aber niemandem ein, warum die Landesregierung nunmehr 500.000,00 Euro zur Verfügung stellen will, um den Umzug und eine Neugestaltung der Ausstellung zu finanzieren, zumal die Räume in Plön kostenlos zur Verfügung stehen, während für die Räume in Eutin Miete zu zahlen wäre. Das Ganze wirkt um so befremdlicher, weil die halbe Million nur fließen soll, wenn die Ausstellung nach Eutin umzieht. Ich denke, daß es möglich wäre, mit der Hälfte des Geldes die Sanierungskosten zu decken sowie die Ausstellung in Plön zeitgemäß zu überarbeiten und zu erweitern. Das wäre nach meiner Meinung ein etwas verantwortungsvollerer Umgang mit unseren Steuergeldern. Alles andere wäre ein Fall für den Rechnungshof.
Die CDU-Fraktion hat hierzu einen Text für eine Resolution entworfen, den die anderen Fraktionen in Vorfeld zur Verfügung gestellt bekamen. Der Text war gut, so daß er, was in der Kürze der Zeit auch kaum möglich gewesen wäre, ohne Änderungen von den übrigen Fraktionen als gemeinsame Resolution der Plöner Ratsversammlung übernommen und einstimmig beschlossen wurde.
Die Ratsversammlung dankte der CDU-Fraktion für die von ihr angestoßene Resolution und dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Ich bin mir sicher, daß dieses Thema heute auch den Kreistag beschäftigen wird.

3. Etwas merkwürdiger verlief die Debatte, als es darum ging, Frau Hinrichsen (FWG) in den Verwaltungsrat der Stadtwerke Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) zu wählen. Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, hatte zu Beginn der Ratsversammlung beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu streichen, da er hierüber nicht informiert war. Weder in der Niederschrift des Hauptausschusses noch in der Niederschrift der Sitzung des Ältestenrates sei eine entsprechende Information zu finden. Die Streichung wurde von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes legte Dr. Erdtmann seine Position noch einmal ausführlich dar. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß das Thema sowohl im letzten Hauptausschuss wie auch bei der Festlegung der Tagesordnung für die Ratsversammlung im Ältestenrat besprochen wurde. Zur Bestätigung frage er die übrigen Teilnehmer*innen des Ältestenrates, die seiner Aussage zustimmten. Herr Dr. Erdtmann sah in der Tatsache, daß im Protokoll keine Aussagen dazu zu finden sind, ein Indiz dafür, daß hier mit der Unwahrheit gearbeitet wird. Das wiederum führte zu Unmutsäußerungen. An dieser Stelle hätte ich mir ein paar klärende Worte von der Bürgervorsteherin gewünscht.
Warum Herr Dr. Erdtmann die Aufnahme seiner Fraktionskollegin in den Verwaltungsrat nicht unterstützt, kann ich mir nicht erklären. Als persönliche Stellvertreterin wurde Frau Sabine Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagen. Auf die Frage, ob die FWG eine eigene Vertreterin bzw. einen Vertreter vorschlagen will, antwortete der Fraktionsvorsitzende dann mit „nein“. Damit wurde Frau Hinrichsen bei nur einer Gegenstimme gewählt.
Hierzu ist zu bemerken, daß der Verwaltungsrat, da er nicht durch die Bevölkerung, sondern durch die Ratsversammlung gewählt wird, paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden muß. Gleichzeitig gilt aber auch, daß hier keine Verteilung der Sitzen entsprechend der Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgen muß. Daß man sich in Plön im Wesentlichen aber an der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen orientiert, ist Ausdruck der grundsätzlichen Übereinstimmung der Parteien in der Auffassung über einen fairen Umgang miteinander.

4. Ich selber hatte den Tagesordnungspunkt „Kalkulation der Marktgebühren“ in die Debatte einzubringen, da dies in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fällt, dessen Vorsitzender ich bin.
Die Marktgebühren wurden letztmalig 2008 angepaßt. Sie sind alle 3 Jahre neu zu kalkulieren, was aber seither nicht erfolgt ist. Dieser Umstand wurde vom 2015 vom Gemeindeprüfungsamt angemerkt, so daß dies jetzt nachgeholt wurde.
Für die Wochenmärke ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren um 13%, für die Jahrmärkte von 75% und für sonstige Märkte von 40%.
Die Bereitstellung von Strom war bisher nicht kostendeckend und wird das trotz Anhebung auch zukünftig nicht sein. Die Verwaltung war hier in ihrem Beschlußvorschlag der Ansicht, daß das für die Betreiber*innen nicht zumutbar wäre. Dieser Auffassung hat sich die Ratsversammlung angeschlossen. So wird beispielsweise der Preis für den 16 Ampere Anschluß von 3,– auf 5,– Euro angehoben, kostendeckend wären 11,63 Euro. Für den 125/250 Ampere Anschluß wurden bisher 65,– Euro berechnet, ab 2019 werden es 95,– Euro sein. Kostendeckend wären 186,05 Euro.

Einstimmige Resolution

Mit der Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch unsere Landesregierung hat die Jamaika-Koalition Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern geweckt, die von den allermeisten Städte und Gemeinden im Land nicht erfüllt werden können. Insgesamt ein elegantes Manöver, um sich beim Wähler lieb Kind zu machen. Leider geht es zu Lasten der vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen, die jetzt erklären müssen, warum ihre Städte und Gemeinden die Bürger*innen von diesen Beiträgen nicht freistellen können. Einserseits drückt sich die Landesregierung mit der Delegation der Entscheidung auf die Ebene der Städte und Gemeinden darum, eine eigenständige Position zu verantworten, andererseits schürt sie damit eine ungesunde Konkurrenz zwischen wirtschaftlich gut gestellen Kommunen und denen, die im strukturell benachteiligten, ländlichen Raum liegen.
Vielleicht wird meine Bewertung nicht von allen Ratsmitgliedern geteilt. Der Sachverhalt ist aber unstrittig. Daher haben wir haben heute in der Ratsversammlung einstimmig eine fraktions- und parteiübergreifende Resolution beschlossen, die dem Landtag übermittelt werden soll.

Resolutionder Ratsversammlung der Stadt Plön zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Drs. 19/150)

An den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Daniel Günther, MdL,
An den Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Herrn Hans-Joachim Grote,
An die Ministerin für Finanzen, Frau Monika Heinold,
An den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herrn Tobias Koch, MdL,
An den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Schleswig-HolsteinischenLandtag, Herrn Wolfgang Kubicki, MdL, MdB,
An die Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90 / die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Frau Eka von Kalben, MdL,
An denVorsitzende der Fraktion der SPD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herrn Dr. Ralf Stegner, MdL

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 13.12.2017 folgende Resolution beschlossen:

In Erfüllung einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht, der statt der bisherigen Pflicht zur Beitragserhebung es den Kommunen künftig freistellen soll, zur Finanzierung des Ausbaus kommunaler Straßen Anliegerbeiträge zu erheben.
In der Stadt Plön werden Grundstückseigentümerinnen und –Eigentümer entsprechend der bisher geltenden gesetzlichen Verpflichtung auf der Basis einer Ausbaubeitragsatzung zu Anliegerbeiträgen herangezogen.
Die Erhebung dieser Anliegerbeiträgen ist für die meisten Städte und Gemeinden unseres Landes zur Finanzierung dieser Maßnahmen unerlässlich, auch die Stadt Plön kann aufgrund ihrer Haushaltslage hierauf nicht verzichten. Die Ratsversammlung der Stadt Plön ist sich dabei bewusst, dass die Erhebung dieser Beiträge für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung darstellen kann, jedoch können die für den Straßenausbau erforderlichen Investitionen aus Steuererträgen unserer Stadt und den Zuweisungen des Kommunalen Finanzausgleiches allein nicht aufgebracht werden.
Ohne die Beiträge der Grundstücksanlieger wäre der notwendige Ausbau einer Straße entweder gar nicht möglich, oder könnte nicht finanziert werden, ohne dass das die Erfüllung wichtiger Selbstverwaltungsaufgaben unserer Stadt erheblich gefährdet würde. Eine weitere Anhebung der Steuerlast für die Einwohnerinnen und Einwohner zur alternativen Finanzierung des Straßenausbaus wäre wirtschafts-, regional- und sozialpolitisch nicht mehr vertretbar und würde dem Gemeinwesen unserer Stadt erheblichen Schaden zufügen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion erwarten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Plön zu Recht von den Mitgliedern der Ratsversammlung Antworten auf die Frage, ob auch unsere Stadt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und künftig auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen verzichten wird.
Aus den dargestellten Gründen und aus unserer Verantwortung für die Zukunft und Eigenständigkeit unserer Stadt können wir von der, durch diesen Gesetzentwurf eingeräumten Wahlmöglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn es für die Abschaffung von Anliegerbeiträgen einen finanziellen Ausgleich aus Mitteln des Landes gibt, der diese vollständig kompensiert. Ohne einen finanziellen Ausgleich der Einnahmeausfälle haben wir nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung keine Wahlfreiheit, sondern werden durch unsere örtliche Struktur voraussichtlich dauerhaft gezwungen sein, auch weiterhin Anliegerbeiträge erheben zu müssen. Dies wird zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung führen und könnte populistische Kräfte im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl auch dazu verleiten, leichtfertige Versprechungen zu machen, für die anschließend teuer bezahlt werden muss.
Auch sind die Mitglieder der Plöner Ratsversammlung nicht bereit, die Verantwortung für die Erfüllung von Wahlversprechen anderer zu übernehmen.
Ohne eine Kompensation der Einnahmeausfälle werden zudem Kommunen in wirtschaftlich stärkeren Regionen gestärkt, während die Städte und Gemeinden instrukturschwachen Gebieten unseres Landes insbesondere im Wettbewerb um Gewerbe und Arbeitsplätze benachteiligt werden. Hiervon ist auch die Stadt Plön aufgrund ihrer Lage in der strukturschwachen Randlage des Kreises Plön besonders betroffen.
Mit dem Auftrag der Landesverfassung, gleichartige Lebensbedingungen in allen Teilen unseres Landes zu schaffen, wäre dieses nach unserer Auffassung nicht vereinbar.
Die Ratsversammlung der Stadt Plön teilt daher ausdrücklich die Forderung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und des Städteverbandes Schleswig-Holstein nach einem finanziellen Ausgleich bei einem Verzicht auf die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen durch das Land.

gez. Thorsten Pfau und Fraktion der SPD
gez. Jan Zender und Fraktion der CDU
gez. Frank Evers und Fraktion der FWG-Plön
gez. Gerd Weber und Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Gabriele Killig, FDP

Ratsversammlung, sonst noch was?

Die Berichterstattung der Lokalpresse über die Ratsversammlung am vergangenen Mittwoch blieb auf die Haushaltsdebatte beschränkt.

Bei der Übergabe der Resolution gegen Fracking an unsere Landtagsabgeordnete Regina Poersch (SPD) nickten sich die beiden anwesenden Pressevertreter Hr. Kuhr und Hr. Schneider kurz zu, was ich im Nachherein als Absprache deute, über das Thema nicht zu berichten.

Außerdem wurde nicht über die Bürgerfragestunde berichtet.

Der ehemalige Ratsherr Dr. Lorenzen sprach den Bericht der KN vom 23. Januar 2015 an, wonach einer Mirbürgerin der Verkauf von selbst hergestellten Kleinigkeiten unter Verweis auf die Sondernutzungssatzung verboten wurde. Er regte an, daß der Bürgermeister von seinem Recht, Ausnahmeregelungen zu treffen, Gebrauch machen sollte.

Herr Gampert regte an, in der Resolution gegen Fracking auch eine klare Position gegen den Investorenschutz aufzunehmen.

Der Vertreter des Seniorenbeirates regte unter Bezug auf die Einsparvorschläge von Bündnis90 / Die Grünen an, die Straßenbeleuchtung nachts nicht abzuschalten un kündigte Widerstand an, falls diese Absicht weiter verfolgt würde. Straßenbeleuchtung sei ein aktiver Beitrag zur Kriminalitätsvermeidung und erzeugt ein Gefühl von Sicherheit. Frau Dr. Unbehau führte aus, daß ihre Vorschläge als Anregungen zu verstehen sind, die weiter untersucht und auch öffentlich diskutiert werden sollten.

Herr Schmidt aus dem Knivsbergring kritisierte erneut die Schließung des Kinderspielplatzes am Appelwarder (ehemalige B 76) und betonte, daß der Brief des Bürgermeisters die Fragen nicht ausreichend beantwortet und neue Fragen aufwirft. Der Vorsitzende des Hauptausschusses Hr. Oliver Hagen (CDU) betonte, daß Spekulationen von Seiten der Presse oder von mir über den Verkauf des Grundstückes unzutreffend sind. Eine Entscheidung würde nicht-öffentlich im Hausptausschuß getroffen. Hr. Pfau ergänzte, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen hat, das Grundstück oder Teile davon nicht zu verkaufen.

In den Berichten wurde auf folgende Termine hingewiesen:
24. März 1500, Altes E-Werk, Gespräch mit den Menschen mit Behinderung
28. März 0900, Bauhof, Aktion Sauberes Schleswig Holstein
30. März 1830, MUS, Feierstunde 250 Jahre Garnisonsstadt, auf Einladung
28. November, Plau am See, 25 Jahre Städtepartnerschaft

Resolution gegen Fracking

Heute habe ich einen Entwurf für eine Resolution gegen Fracking entworfen. Das Dokument habe ich mit der Bitte, es auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung zu setzen, an die Herren Bürgervorsteher und Bürgermeister verschickt.

Ich bin davon überzeugt, daß die ganz überwiegende Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger Fracking ablehnt. Daher ist die Forderung nach einem Totalverbot nach meiner Überzeugung Ausdruck des Bürgerwillens. Nach meiner Überzeugung sollten wir uns zu einer klaren Position durchringen und auf vorauseilende Kompromisse verzichten. Kompromisse werden in anderen Gremien eingegangen. Wir müssen Flagge zeigen und den Frackinggegnern in diesen Gremien den Rücken stärken.

Ich würde mich freuen, wenn sich alle Fraktionen, Parteien sowie Fraktions- und Parteilose (das bin ich) auf einen gemeinsamen Text einigen können, er dann einstimmig beschlossen wird. Natürlich bin ich auch an Rat, Kritik und Empfehlungen meiner interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger interessiert (ingobuth(at)gmx.de). Daher nachfolgend der Text meines Entwurfes:

Resolution der Ratsversammlung der Stadt Plön
gegen Fracking in der Stadt Plön und im Kreis Plön (1. Entwurf, 22. November)

Der Kreistag des Kreises Plön hat sich am 18 April 2014 über alle Parteigrenzen hinweg in einer Resolution einstimmig gegen das Fracking im Kreis Plön ausgesprochen.

Die Ratsversammlung Plön begrüßt und unterstützt die Resolution des Kreistages und beschließt eine eigene Resolution gegen Fracking.

Die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher werden beauftragt, diese Resolution in einem gemeinsamen Schreiben an folgende Adressen zu übermitteln:
Herrn Jean-Claude Junker, Präsident der Europäischen Kommission
Herrn Herman van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates
Herrn Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments
Frau Cicilia Malmström, EU Kommission, Kommissarin für Handel
Frau Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Herrn Sigmar Gabriel, Minister für Wirtschaft und Energie
Frau Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Herrn Torsten Albig, Ministerpräsident Schleswig Holstein
Herrn Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Frau Ulrike Rodust, MdE
Frau Birgit Malecha Nissen, MdB
Herr Philipp Murrman, MdB
Frau Regina Poersch, MdL
Städteverband Schleswig Holstein
Schleswig Holsteinischer Gemeindetag
Darüber hinaus werden die Herrn Bürgervorsteher und Bürgermeister gebeten, die Bürgermeister, Bürger- und Gemeindevorsteher der Umlandgemeinden sowie der Städte Preetz und Eutin zu informieren.

Die Stadt Plön ist durch das Untersuchungsfeld Leezen direkt vom Fracking betroffen. Die Regelungen des Bergrechtes schließen nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirksame Beteiligung der Kommunen als Träger öffentlicher Belange an den Genehmigungsverfahren weitgehend aus. Die Ratsversammlung betrachtet dies als nicht hinzunehmenden Eingriff in die Kommunale Selbstverwaltung.

Die Ratsversammlung in Plön sieht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch die laufenden Verfahren gefährdet.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön fordert die Verwaltung auf, das öffentliche Interesse gem. Beteiligung der Kommunen in § 15 BBergG (Bundesberggesetz) in Verbindung mit § 11 Nr. 10 BBergG unter Berücksichtigung des Urteils des BverwG vom 15. Oktober 1998 mit allen verfügbaren Mitteln durchzusetzen.

Fracking gefährdert die zügige Umsetzung der Energiewende und kann keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung Europas und Deutschlands leisten. Fracking beinhaltetet bislang noch nicht ausreichend untersuchte Gefahren und stellt damit ein unkalkulierbares Risiko für unsere natürliche Umwelt dar, die in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen steht.
Insbesondere bestehen Risiken für:
– Flora Fauna Habitat Flächen und andere Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie weitere Naturschutzbelange.
– die Trinkwasserversorgung
– den Tourismus als Hauptwirtschaftsfaktor in der Region
– die Erzeugung von unbelasteten Lebensmitteln

Wir richten die folgenden Forderungen an die Europäische Union, die Bundesregierung und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
– Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
– Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.

Wir richten die folgenden Forderungen an den Bund und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit müssen im Fokus der Novellierung zu stehen.
– Ein konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende und damit die Abkehr von fossilen Brennstoffen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.

Die Plöner Ratsversammlung befürchtet weiterhin, daß die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP enthaltenen Regelungen geeignet sind, die legitimen Rechte der EU, des Bundes, des Bundelandes Schleswig Holstein, des Kreises Plön sowie der Stadt Plön zu unterlaufen und Fracking über demokratisch nicht legitimierte Verfahrenswege durchzusetzen.
Wir fordern die Entscheidungsträger aller Ebenen auf:
– keine außergerichtlichen Schiedsgerichte und
– keine Absenkung europäischer und deutscher Sozialstandards, Umweltschutzstandards und Verbaucherschutzstandards zuzulassen

Die Mitglieder der Plöner Ratsversammlung rufen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Umlandes auf, eine der verschiedenen Petitionen gegen Fracking zu unterzeichnen und sich friedlich an möglichen Protestaktionen gegen Fracking zu beteiligen.

Was spricht gegen Fracking?

Ich wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, den Entwurf für eine Resolution gegen Fracking zu schreiben. Daher habe ich mich mit dem Thema befaßt. Ich bin jetzt sicher kein Experte, glaube aber, zumindest einen ganz guten Überblick zu haben und bin der Ansicht, daß man Fracking – so wie in Frankreich – total verbieten sollte.
In der Ratsversammlung am 10. Dezember habe ich mich dazu klar positioniert und meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß auch die Kolleginnen und Kollegen eine eindeutige Haltung einnehmen.

1. Ich bin der Überzeugung, daß Fracking unsicher ist. Es werden Bohrungen durchgeführt, wobei  das Gestein entlang der Bohrungen angesprengt wird, damit sich Risse bilden. In diese Risse wird dann Wasser, dem unterschiedliche Chemikalien beigemengt werden, hineingepreßt, um das Gas oder Öl aus dem Gestein herauszulösen. Die Drücke, mit denen gearbeitet wird, sollen bis zu 2000 Bar betragen. (Das entspricht dem Wasserdruck in 20.000 Meter Tiefe). Ich kann nicht glauben, daß das Wasser bei dem Druck in der Tiefe bleibt, auch wenn die Bohrungen ausschließlich tiefer als 3000 Meter zugelassen werden. Ich kann mich erinnern, daß man im Zusammenhang mit der Asse erklärt hat, daß ein Salzstock besonders sicher sei, weil sich das Salz unter Druck immer wieder verdichtet und Risse sich quasi von selber schließen. Tatsächlich mußte man die Erfahrung machen, daß das Wasser durch den Salzstock rauscht. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß anderes Gestein sicherer ist. Es ist also zu befürchten, daß sich das Druckwasser durch Rissse und Klüfte einen Weg in höher gelegene Gesteinsschichten sucht und damit unter Umständen unser Grundwasser erreicht. Ein echtes Risiko sind nach meiner Auffassung auch alte Bohrlöcher, wie wir sie bei uns in der Umgebung haben. Die Älteren erinnern sich mit Sicherheit noch an die alten Pferdekopfpumpen, wie sie zu Beispiel hinter Ascheberg standen. Die Bohrlöcher sind verschlossen, aber wer will garantieren, daß die alten Betonmischungen tatsächlich noch dicht sind, wenn sie mit hohen Drücken belastet werden?

2. Die durch Fracking geförderten Erdgasmengen sind nicht von entscheidender Bedeutung für Deutschland und Europa. Die erwartete Fördermenge in Schleswig Holstein soll gerade einmal ausreichen, um den nationalen Gasbedarf für 29 Tage zu decken. Die Gesamtfördermenge in Deutschland deckt nach meiner Kenntnis gerade einmal den Bedarf für 2 Jahre.

3. Ich bin davon überzeugt, daß die Risiken ungerecht verteilt sind. Die Förderfirmen sind möglicherweise als GmbH organisiert und haften dann lediglich mit der Kapitaleinlage, die deutlich unter 100.000,– Euro betragen kann. Im Falle des Falles lassen sich Schäden damit m.E. nicht regulieren. Vermutlich müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die öffentliche Hand für die Regulierung von Schäden aufkommen.

4. Unter Beachtung der o.g. Punkte stehen für mich Risiko und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr.

5. Dazu kommt, daß die Anwendung von Fracking geeignet ist, die Umsetzung der Energiewende hinauszuzögern oder Zeit zu schinden, um sie bei nächst passender Gelegenheit zu unterlaufen.

6. Dann ist auch noch zu bedenken, daß das gültige deutsche Bergrecht die Beteiligung der Kommunen und die kommunale Planungshoheit in einem nicht hinnehmbaren Maße einschränkt.

7. Indirekt stehen auch die Deregulierungsabkommen CETA und TTIP – beschönigend Freihandelsabkommen genannt – im Zusammenhang mit der Thematik. Mit der darin festgeschriebenen Sondergerichtsbarkeit wird die Entscheidung über Streitfälle den ordentlichen Gerichten entzogen und an Schiedsgerichte übertragen, die hinter verschlossenen Türen verhandeln und deren Entscheidungen nicht mehr in einer höheren Instanz anfechtbar sind. Hohe Schadensersatzforderungen können den politischen Handlungsspielraum in einem nicht hinnehmbaren Maß einschränken.

Aus meiner Sicht ist relativ offensichtlich, daß die Bevölkerung mehrheitlich gegen Fracking und gegen die TTIP und CETA sind. Es wäre an der Ratsversammlung, diese Auffassung gegenüber dem Land, dem Bund und der EU zum Ausdruck zu bringen. Eine Resolution der Ratsversammlung sollte in diesem Sinne ausfallen. Dafür setze ich mich ein.

Hebesätze angehoben

In der heutigen Ratsversammlung nahmen die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher noch einmal sehr eindeutig Stellung zur Berichterstattung des OHA vom 15 November, der unter dem Titel „Mißtrauen regiert das Rathaus“ für reichlich Furore gesorgt hat. Ich habe immer noch keine klare Vorstellung, aus welchem Beweggrund das OHA gerade diesen Artikel in der Form veröffentlicht hat, aber aus meiner Sicht wäre er ein Fall für den Deutschen Presserat.

In der Einwohnerfragestunde wies Herr Jörg Schröder (Die Linke) darauf hin, daß der Kreistag sich eindeutig gegen Fracking ausgesprochen hat und regte an, daß sich der Rat mit dem Thema befassen möge. Der Bürgervorsteher entgegnete, daß sich bereits ein Resolutionsentwurf in der Abstimmung befindet, der auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung gesetzt werden soll.
Ich nutzte die Gelegenheit, eine klare Position gegen Fracking zu beziehen. Für mich beinhaltet Fracking unkalkulierbare Gefahren, die in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. Dazu kommt, daß das geltende Bergrecht für ausgesprochen intransparente Entscheidungsgänge sorgt, die die Energieerzeugungsunternehmen über Gebühr begünstigen. Wohl wissend, daß eine Resolution der Plöner Ratsversammlung alleine für sich die politische Durchschlagskraft eines Wattebäuschchens hat, sie wäre eine von tausenden Resolutionen, und viele Tropfen höhlen bekanntlich den Stein. Daher sprach ich mich auch ganz eindeutig dafür aus, eine Resolution an die Entscheidungsträger in der EU, im Bund und im Land zu schicken. Eine Beschränkung auf Hinterbänkler oder Hinterbänklerinnen im Land oder Kreis wird der Sache nicht gerecht.
Ich sehe auch eine ganz starke Gefahr, daß über die so genannten „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP eine Sondergerichtsbarkeit mit Schiedsgerichten eingeführt wird, die nationales Recht aushebelt. Damit könnte Fracking quasi durch die Hintertür durchgesetzt werden. Leider habe ich vergessen, auch auf diesen Aspekt hinzuweisen.
Anschließend stellte Herr Schulze von den Linken noch eine sehr lange Frage, über die ich hier jetzt nicht berichte. Die Frage war aber nicht schlecht. Ich habe ihn daher gebeten, mir den Fragetext zuzumailen, damit ich ihn in den nächsten Tagen veröffentlichen kann.
Zum Abschluß habe ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich auch die anderen Angehörigen der Ratsversammlung eindeutig und entschieden gegen Fracking positionieren.

Zurück zum Haushalt und den Steuererhöhungen, denn nichts anderes sind die Anhebung der Hebesätze. Der Bürgermeister, aber auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU sowie der Fraktionsvorsitzende der SPD wiesen darauf hin, daß die finanzielle Situation der Stadt nach den Ergebnissen des Mikrozensus und dem damit verbundenen statistischen Einwohnerverlust nach wie vor bedenklich ist und ein strukturelles Defizit aufweist. Eine unerwartete Mehreinnahme von 800.000,– Euro aus Gewerbesteuereinnahmen ändert daran nichts. Der finanzielle Mehrbedarf wird damit für 2015 von ca. 1,38 Millionen auf ca. 830.000,– Euro sinken. Für 2016 wird ein Fehlbedarf von 1,4 Millionen geschätzt, 2017 werden es voraussichtlich 1,6 Millionen sein.
Die Stadt muß daher nicht nur den bereits eingeschlagenen Sparkurs konsequent weiter verfolgen, sie muß auch alle Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört auch, daß Steuersätze auf die vom Land vorgegebene Mindesthöhe angehoben werden. Tut die Stadt es nicht, werden die Ausgleichszahlungen des Landes um den Betrag gekürzt, den die Stadt hätte einnehmen können.
Dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU passierte dabei ein kleiner Fehler; er kündigte an, daß die Grundsteuer um 10% angehoben würde. Das stimmt natürlich so nicht. Sie wird von 360 auf 370 Prozentpunkte angehoben, was einer realen Anhebung von ca. 3 % entspricht.
Soll noch mal Einer oder Eine behaupten, die CDU könne besser rechnen. Ich habe mir daher nicht verkneifen können, ans Rednerpult zu treten, um mein Rechenergebnis zu verkünden und klarzustellen, daß ich eine dreiprozentige Anhebung für vertretbar halte. (betrifft mich im Übrigen auch)

Die Steuererhöhungen im Einzelnen.
Der Hebesatz für die Grundsteuern steigt wie folgt:
Grundsteuer A: von 360 v.H. auf 370 v.H.
Grundsteuer B: von 380 v.H. auf 390 v.H.
Gewerbesteuer: von 360 v.H. auf 370 v.H
Die erwarteten Mehreinnahmen werden sich auf ca. 60.000,– Euro belaufen.

Die Hundesteuer wird ebenfalls angehoben.
Für den ersten Hund von 110,– auf 120,– Euro,
für den zweiten Hund von 130,– auf 140,– Euro und
für jeden weiteren Hund von 180,– auf 190 Euro.

Die Hundesteuer für Tiere, die als Kampfhund eingestuft sich, bleibt unverändert:
600,– Euro für den ersten,
800,– Euro für den zweiten und
1000,– Euro für jedes weitere Tier.

Mit dem Haushaltsplan wurde auch eine Änderung im Stellenplan beschlossen. Alle Beschlüsse einschließlich der Steueranhebungen fielen einstimmig, es gab gelegentlich einzelne Enthaltungen. (Enthaltungen zählen nicht als Gegenstimmen)

Darüber hinaus wurden auch die Gebühren für die Abwasserbeseitungung angehoben. Die Gebühren werden alle drei Jahre neu berechnet. Überschüsse oder Unterschüsse sind zu verrechnen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß die Gebühren seit ca. 20 Jahren stabil sind. Die Gebühren pro Kubikmeter seien zwar im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch, dafür würde in Plön, Ascheberg und Bösdorf aber auf eine Grundgebühr verzichten, was besonders den Haushalten zu Gute kommt, die wenig verbrauchen.
Die Gebühren für Abwasser steigen von 3,18 Euro um 8 Cent auf 3.27 Euro,
was für einen durchschnittlichen Haushalt mit 100 Kubikmetern Abwasser zusätzliche Kosten von 8,– Euro pro Jahr bedeutet.
Die Gebühren für die Regenwasserbesetigung steigen von 63 Cent pro Quadratmeter um 16 Cent auf 79 Cent pro quadratmeter und erreicht damit wieder den Stand der Berechnungsperiode 2009 – 2012.

Am Montag tagt der Hauptausschuß noch einmal. Ich überlege noch, ob ich die Sitzung besuche.

Im Anschluß gab es, wie immer nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung im Jahr, noch ein paar belegte Brote und Getränke.