Naturparkhaus, Spiel mit falschen Karten?

Ich habe am Montag, dem 22. Oktober um 15:19 Uhr beim Kontaktbüro der Abgeordneten Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen) angerufen um mich zu erkundigen, wo ich Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Entscheidung einer Verlegung des Naturparkzentrums von Plön nach Eutin erhalten kann. Der Mitarbeiter sagte mir zu, daß er meine Anfrage weiterleiten wird und Frau Fritzen mir ihre EMail-Adresse zusenden wird.

Das ist bis heute nicht erfolgt. Daher habe ich gestern nacht meinen Antrag auf Akteneinsicht an den Herrn Landtagspräsidenten geschickt.

Darüber hinaus habe ich heute einen Antrag auf Akteneinsicht an unseren Herrn Bürgermeister übermittelt. Schließlich ist die Stadt Plön Mitglied im Verein Naturpark und auch dort müßten ja Unterlagen vorhanden sein, die Einblick darüber geben, wie die Pro’s und Contra’s für diese Entscheidung gegeneinander abgewogen wurden.

In dem Gespräch mit dem Mitarbeiter des Kontaktbüros von der Abgeordneten Fritzen wurde mir gegenüber geäußert, daß eine Förderung in Plön nicht möglich sei, weil sich das Gebäude im Privatbesitz (Marius-Böger-Stiftung) befindet und daher eine Förderung in Plön nicht möglich sei.
Wenn ich den Artikel im Ostholsteiner Anzeiger vom 24. Oktober richtig verstanden habe, dann befindet sich auch die Konzertscheune in Eutin im Privatbesitz. 
Das mir gegenüber geäußerte Argument ist damit nicht stichhaltig. Ich will jetzt nicht so weit gehen zu behaupten, hier würde mit Halbwahrheiten gearbeitet, aber so ein bisschen hinters Licht geführt fühle ich mich schon.

Bemerkenswert ist aber auch, daß der neue Standort nach meiner Kenntnis im Wahlkreis bzw. im von Frau Fritzen betreuten Wahlkreis liegt und sie zumindest in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied im Rat der Stiftung Schloß Eutin war.
Ich würde jetzt nicht so weit gehen zu behaupten, daß hier ein Zusammenhang mit der im Raume stehenden Behauptung liegen könnte, daß der Zuschuß nur ausgezahlt wird, wenn der Umzug von Plön nach Eutin erfolgt. Aber der Umstand ist schon geeignet, diesen Eindruck zu erwecken.
Grundsätzlich ist es völlig in Ordnung, sich für die Belange in seinem Wahlkreis einzusetzen, über Gegenwind wundern darf man sich nicht, wenn dies zu Lasten eines anderen Wahlkreises geht.

Auffällig hoch finde ich auch die angeblich erfolgte Förderzusage von 500.000,– Euro für die Neugestaltung der Ausstellung. Ich selber habe die Ausstellung der Militärgeschichtlichen Ausbildungssammlung der MUS neu konzipiert und aufgebaut und habe an der Gestaltung einer Ausstellung im Flandernbunker in Kiel mitgewirkt.
Mein Eindruck ist, daß hier möglicherweise erst mal eine Zahl als Platzhalterin in den Raum geworfen wurde.

Außerdem scheint es so zu sein, daß über den Zuschuß noch nicht entschieden ist, da er möglicherweise noch auf der Nachrutschliste des Landeshaushaltes steht, so daß hier erst noch zu entscheiden sein wird.

Bevor die Mitgliederversammlung des Naturparkvereins am 26. November 2018 eine abschließende Entscheidung trifft wäre es interessant, in die Unterlagen zu gucken. Mit Sicherheit wird es ja ein Ausstellungs-, Personal- und Betriebskonzept für die Konzertscheune Eutin geben, auf dessen Basis die Entscheidung erfolgen wird.
Sollten derartige Unterlagen nicht existieren und dennoch bereits eine Entschiedung getroffen oder zumindest vorweggenommen worden sein, stelle ich mir die Frage, ob es die Geschäftsführung im Naturparkverein tatsächlich in professionellen Bahnen verläuft oder ob hier ggf. organisatorische Konsequenzen zu ziehen sind.

Wenn der einzige Grund für die Verlegung, und die Presseberichte legen diese Vermutung nahe, das persöliche Zerwürfnis zwischen den Akteur*innen des Naturparkvereins als Nutzer des Uhrenhauses und der Marius Böger Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses ist, dann frage ich mich, warum hier nicht alle Möglichkeiten wie die Einschaltung einer Moderation ausgeschöpft wurden.
Damit ist letzten Endes auch die Frage verbunden, ob man nicht dem Vorschlag des Plöner Bürgermeisters folgen sollte, die Verhandlungen über die strittigen Kosten in Höhe von ca. 10.000,– Euro durch andere Personen führen zu lassen.
Aus meiner Sicht ist auch die Frage berechtigt, ob nicht in letzte Konsequenz personelle Veränderungen erforderlich sind.

Ein Fall für die Prüfung durch den Rechnungshof ist das ganze Geschehen ohnehin schon. Sollte der Plöner Bürgermeister oder der Kreispräsident, beide haben öffentlich ja bereits eine ähnliche Auffassung geäußert, hier nicht bereits tätig geworden sein, werde ich das in Kürze übernehmen.

Verlegung Naturparkinfozentrum, eine sachgerechte Entscheidung?

In dieser Woche soll die Entscheidung fallen, ob das Naturparkhaus von Plön nach Eutin umziehen soll. Ich stelle mir dazu zwei Fragen:

1. Warum kommt die Diskussion über diese Frage erst jetzt an die Öffentlichkeit, obwohl der Ursprung für diese Frage bereits im Jahr 2015 liegt. Warum haben Kreis und Stadt erst öffentlich reagiert, als es offenbar eine Vorentscheidung für die Verlegung gab. Schließlich sind Kreis und Stadt Plön im Vorstand des Vereins vertreten.
Mir persönlich ist das Problem erst bekannt geworden, als ich am 26. September 2018 auf einer Informationsveranstaltung im Landtag in einem Randgespräch darauf aufmerksamam gemacht wurde, daß das Land die Ausstellung mit 500.000,– Euro fördern will, aber nur unter der Bedingung, daß das Informationszentrum von Plön nach Eutin verlegt wird.

2. Warum bindet das Land die Förderung an die Bedingung, daß die Ausstellung des Informationszentrums von Plön nach Eutin verlegt wird? Der Hinweis darauf, daß es zwischen Eigentümerin des Uhrenhauses in Plön (Marius Böger Stiftung) und dem Naturparkverein zu Streitigkeiten über eine Rechnung in Höhe von ca. 10.000,– Euro gekommen ist, erscheint mir als Begründung doch sehr dünn. Vor allem scheinen bei einer solchen Begründung persönliche Befindlichkeiten wichtiger zu sein als fachliche Gründe. Damit stellt sich fast zwangsläufig die Frage, warum eine fachlich nicht zu begründende Entscheidung getroffen werden soll. Ich will dabei gar nicht so weit gehen und darüber mutmaßen, ob nicht möglicherweise ganz andere Gründe dazu geführt haben, daß Mitglieder der Landesregierung eine unprofessionelle Vorentscheidung treffen und die Umsetzung mit einem Zuschuß von einer halben Million Euro durchdrücken wollen.

Der Kreispräsident Leyk hat sicher recht, wenn er äußert, daß dieser Fall der Verschwendung von Steuergeldern ein Fall für den Rechnungshof ist. Wenn man weiterdenkt könnte die Frage aufkommen: „Nur für den Rechnungshof?“

Interessant wäre ja die Akteneinsicht in die Unterlagen und die Beschlußvorlage, mit der die Entscheidung für die Standortverlegung vorbereitet wurde. Darin wurden sicher alle Argumente mit Vor- und Nachteilen aufgelistet und bewertet. Morgen werde ich einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.

Ratsversammlung im Überblick

Die letzten Tage war ich bereits in Sachen Politik unterwegs. Bevor ich zur Ratsversammlung komme, hier eine kurze Zusammenfassung über drei Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe.

Am Montag fand eine Mandatsträgerschulung in Preetz statt. Obwohl sie für Neueinsteiger gedacht war, habe ich gerne daran teilgenommen, man lernt ja nie aus.

Dienstag vormittag hab ich an einer Veranstaltung des Tourismusverbandes teilgenommen. Es ging um Linked Open Data. Das Verfahren, basierend auf dem Standard schema.org, ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Daten, insbesondere für Suchmaschinen in Verbindung mit Sprachassistenzsysteme wie Siri oder Alexa und begünstigt die Anwendung von „Künstlicher Intelligenz“ (KI). Ziel ist, aktuellere Daten zu finden, um für den einzelnen Touristen maßgeschneiderte Informationen bereitzustellen. Mit eigenen Sprachassistenten, der Tourismusverband Salzburger Land nutzt „Olympia“, kann man sich auch unabhängig von den marktbeherrschenden Unternehmen machen.
Diese Systeme können offenbar sehr leistungsfähig sein. Ich hoffe immer, das die Leistungsfähigseine Grenzen hat, nicht, daß es uns irgendwann so geht wie der Spackenfamilie bei Extra3:
https://www.youtube.com/watch?v=kty0xCgIYjA

Dienstag Abend fand im Landtag eine Veranstaltung zum Thema Wohnungsbau bzw. Sozialer Wohnungsbau im Landtag statt. Als „Best Practice“, also beispielhaft, wurde die östereichische Hauptstadt Wien vorgestellt. Fast ein Drittel der städtischen Wohnungen sind gefördert. Es gilt das Prinzip: „Einmal gefördert, immer gefördert.“ Zur Vermeidung von Spekulation und der Vernichtung von günstigem Wohnraum dürfen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, nicht, beziehungsweise nur in begründeten Ausnahmefällen abgerissen werden. Die Mieten für Sozialwohnungen liegen bei 6,50 bis 8,– Euro/qm. Einzelpersonen können eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen, wenn sie unter 44.000,– Euro verdienen. Für Mehrpersonenhaushalte erhöht sich die Einkommensgrenze. So wird eine gute soziale Durchmischung sichergestellt. Allerdings haben sich die Nutzer mit einer Einlage zu beteiligen. Um sich den Mietpreis von 6,50 Euro/qm dauerhaft zu sichern, sind knapp 40.000,– Euro fällig. Bei niedrigeren Einlagen, etwa 3500,– Euro wird ein etwas höherer Mietpreis fällig.
Ein sehr interessantes Modell, wobei es vermutlich schwer bis unmöglich sein wird, es auf Deutsche Verhältnisse zu übertragen.

Am Mittwoch, dem 26. September fand die Ratsversammlung statt.
In Kürze ein paar Schwerpunktthemen, wenn auch nicht in chronologischer Reihenfolge:

1. Der Landesbetrieb für Straßenbau plant, den Lärmschutz an der innerörtlichen Umgebung durch Lärmschutzwände zu realisieren. Die Stadt wurde hierzu um Stellungnahme gebeten.
Bereits in der letzten Wahlperiode haben sich alle Parteien fraktionsübergreifend darauf verständigt, die vom Landesbetrieb für Straßenbau geplante Lösung abzulehnen, weil sie zum einen die Schutzziele nicht erreicht und zum anderen im Hinblick auf die die Stadtentwicklung kontraproduktiv ist. Die ohnehin schon zerschneidende Wirkung der Straße würde verstärkt.
Gefordert wird ein Rückbau der Straße, ohne deren Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Dies wurde bereits vor der Kommunalwahl in einer vorläufigen Stellungnahme formuliert und einstimmig angenommen
Hinzu kommt, daß die Planungen auf dem Stand der Bebauung im Jahr 1975 basieren, die seither erfolgte Bebauung ist nicht berücksichtigt. Hierzu hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen ergänzenden Absatz in die vorläufige Stellungnahme aufnehmen lassen, mit der gefordert wird, den Stand des Jahres 2018 als Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen.
Herr Manfred Rose (SPD-Fraktion, bürgerliches Mitglied) machte im Rahmen der Einwohnerfragestunde darauf aufmerksam, daß die zur Abstimmung vorgesehene Stellungnahme eine Neuplanung der Maßnahmen erforderlich macht, die zu einer weiteren Verzögerung des Lärmschutzes führen werden. Er rief die Ratsherren und Ratsfrauen dazu auf darüber nachzudenken, der Planung des Landesbetriebes für Straßenbau zuzustimmen und darauf zu drängen, lediglich die fachlichen Schwächen der Planung in der eigenen Stellungnahme aufzuführen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion (Thorsten Roth) bat Herrn Rose, auf die Beantwortung der Frage bzw. Anregung zu warten, bis der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Gleichzeitig betonte er, daß die SPD-Fraktion in dieser Frage die Abstimmung freigegeben hat, da es hierzu unterschiedliche Meinungen gäbe. Dies sei aber nicht Ausdruck einer Zerrissenheit in der SPD-Fraktion, sondern Ausdruck einer reghaften Diskussion, bei der keine einheitliche Position gefunden werden konnte.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes führte Herr Bernd Möller (SPD) dann aus, daß es in dieser Angelegenheit keine einfache Lösung gibt und ihm die Entscheidung nicht leicht fällt. Die Lösung des Landesbetriebes sei bei weitem nicht gut, aber besser als nichts.
In meinem Beitrag betonte ich, daß wir mit dem Ausbau der Straße in der jetzigen Form bereits eine Lösung haben, die sich als Fehlplanung herausgestellt hat und die wir mit der Errichtung von Lärmschutzwänden dann auf Dauer verfestigen. Der Rückbau der Straße ist für mich die einzig vertretbare Lösung. Dies sei für mich realisierbar, wenn wir fraktionsübergreifend zusammenstehen und unser Anliegen im Land auf politischer Ebene gemeinsam vertreten.
Herr Dr. Erdtmann (FWG) stimmte mir zu und betonte, daß er eine andere Lösung, etwa eine weiträumige Umgehung wie in Preetz, aus Kostengründen sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht für realisierbar hält.
Die Abstimmung fiel mit 22 Stimmen für die fraktionsübergreifend erarbeitete Stellungnahme einschließlich der Ergänzung von Bündnis 90/Die Grünen und nur 2 Gegenstimmen (Bernd Möller und Sabrina Thode, ebenfalls SPD) ganz eindeutig aus.

2. Die in das Gespräch gebrachte Verlegung des Naturpark-Infozentrums aus dem Uhrenhaus auf der Reitbahn nach Eutin sorgt bei allen Fraktionen der Plöner Ratsversammlung für Unverständnis und Empörung. Es ist zwar zwischen dem Naturparkverein und der Marius-Böger-Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses zu einem Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro gekommen, es leuchtet aber niemandem ein, warum die Landesregierung nunmehr 500.000,00 Euro zur Verfügung stellen will, um den Umzug und eine Neugestaltung der Ausstellung zu finanzieren, zumal die Räume in Plön kostenlos zur Verfügung stehen, während für die Räume in Eutin Miete zu zahlen wäre. Das Ganze wirkt um so befremdlicher, weil die halbe Million nur fließen soll, wenn die Ausstellung nach Eutin umzieht. Ich denke, daß es möglich wäre, mit der Hälfte des Geldes die Sanierungskosten zu decken sowie die Ausstellung in Plön zeitgemäß zu überarbeiten und zu erweitern. Das wäre nach meiner Meinung ein etwas verantwortungsvollerer Umgang mit unseren Steuergeldern. Alles andere wäre ein Fall für den Rechnungshof.
Die CDU-Fraktion hat hierzu einen Text für eine Resolution entworfen, den die anderen Fraktionen in Vorfeld zur Verfügung gestellt bekamen. Der Text war gut, so daß er, was in der Kürze der Zeit auch kaum möglich gewesen wäre, ohne Änderungen von den übrigen Fraktionen als gemeinsame Resolution der Plöner Ratsversammlung übernommen und einstimmig beschlossen wurde.
Die Ratsversammlung dankte der CDU-Fraktion für die von ihr angestoßene Resolution und dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Ich bin mir sicher, daß dieses Thema heute auch den Kreistag beschäftigen wird.

3. Etwas merkwürdiger verlief die Debatte, als es darum ging, Frau Hinrichsen (FWG) in den Verwaltungsrat der Stadtwerke Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) zu wählen. Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, hatte zu Beginn der Ratsversammlung beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu streichen, da er hierüber nicht informiert war. Weder in der Niederschrift des Hauptausschusses noch in der Niederschrift der Sitzung des Ältestenrates sei eine entsprechende Information zu finden. Die Streichung wurde von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes legte Dr. Erdtmann seine Position noch einmal ausführlich dar. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß das Thema sowohl im letzten Hauptausschuss wie auch bei der Festlegung der Tagesordnung für die Ratsversammlung im Ältestenrat besprochen wurde. Zur Bestätigung frage er die übrigen Teilnehmer*innen des Ältestenrates, die seiner Aussage zustimmten. Herr Dr. Erdtmann sah in der Tatsache, daß im Protokoll keine Aussagen dazu zu finden sind, ein Indiz dafür, daß hier mit der Unwahrheit gearbeitet wird. Das wiederum führte zu Unmutsäußerungen. An dieser Stelle hätte ich mir ein paar klärende Worte von der Bürgervorsteherin gewünscht.
Warum Herr Dr. Erdtmann die Aufnahme seiner Fraktionskollegin in den Verwaltungsrat nicht unterstützt, kann ich mir nicht erklären. Als persönliche Stellvertreterin wurde Frau Sabine Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagen. Auf die Frage, ob die FWG eine eigene Vertreterin bzw. einen Vertreter vorschlagen will, antwortete der Fraktionsvorsitzende dann mit „nein“. Damit wurde Frau Hinrichsen bei nur einer Gegenstimme gewählt.
Hierzu ist zu bemerken, daß der Verwaltungsrat, da er nicht durch die Bevölkerung, sondern durch die Ratsversammlung gewählt wird, paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden muß. Gleichzeitig gilt aber auch, daß hier keine Verteilung der Sitzen entsprechend der Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgen muß. Daß man sich in Plön im Wesentlichen aber an der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen orientiert, ist Ausdruck der grundsätzlichen Übereinstimmung der Parteien in der Auffassung über einen fairen Umgang miteinander.

4. Ich selber hatte den Tagesordnungspunkt „Kalkulation der Marktgebühren“ in die Debatte einzubringen, da dies in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fällt, dessen Vorsitzender ich bin.
Die Marktgebühren wurden letztmalig 2008 angepaßt. Sie sind alle 3 Jahre neu zu kalkulieren, was aber seither nicht erfolgt ist. Dieser Umstand wurde vom 2015 vom Gemeindeprüfungsamt angemerkt, so daß dies jetzt nachgeholt wurde.
Für die Wochenmärke ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren um 13%, für die Jahrmärkte von 75% und für sonstige Märkte von 40%.
Die Bereitstellung von Strom war bisher nicht kostendeckend und wird das trotz Anhebung auch zukünftig nicht sein. Die Verwaltung war hier in ihrem Beschlußvorschlag der Ansicht, daß das für die Betreiber*innen nicht zumutbar wäre. Dieser Auffassung hat sich die Ratsversammlung angeschlossen. So wird beispielsweise der Preis für den 16 Ampere Anschluß von 3,– auf 5,– Euro angehoben, kostendeckend wären 11,63 Euro. Für den 125/250 Ampere Anschluß wurden bisher 65,– Euro berechnet, ab 2019 werden es 95,– Euro sein. Kostendeckend wären 186,05 Euro.