Naturparkhaus, Spiel mit falschen Karten?

Ich habe am Montag, dem 22. Oktober um 15:19 Uhr beim Kontaktbüro der Abgeordneten Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen) angerufen um mich zu erkundigen, wo ich Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Entscheidung einer Verlegung des Naturparkzentrums von Plön nach Eutin erhalten kann. Der Mitarbeiter sagte mir zu, daß er meine Anfrage weiterleiten wird und Frau Fritzen mir ihre EMail-Adresse zusenden wird.

Das ist bis heute nicht erfolgt. Daher habe ich gestern nacht meinen Antrag auf Akteneinsicht an den Herrn Landtagspräsidenten geschickt.

Darüber hinaus habe ich heute einen Antrag auf Akteneinsicht an unseren Herrn Bürgermeister übermittelt. Schließlich ist die Stadt Plön Mitglied im Verein Naturpark und auch dort müßten ja Unterlagen vorhanden sein, die Einblick darüber geben, wie die Pro’s und Contra’s für diese Entscheidung gegeneinander abgewogen wurden.

In dem Gespräch mit dem Mitarbeiter des Kontaktbüros von der Abgeordneten Fritzen wurde mir gegenüber geäußert, daß eine Förderung in Plön nicht möglich sei, weil sich das Gebäude im Privatbesitz (Marius-Böger-Stiftung) befindet und daher eine Förderung in Plön nicht möglich sei.
Wenn ich den Artikel im Ostholsteiner Anzeiger vom 24. Oktober richtig verstanden habe, dann befindet sich auch die Konzertscheune in Eutin im Privatbesitz. 
Das mir gegenüber geäußerte Argument ist damit nicht stichhaltig. Ich will jetzt nicht so weit gehen zu behaupten, hier würde mit Halbwahrheiten gearbeitet, aber so ein bisschen hinters Licht geführt fühle ich mich schon.

Bemerkenswert ist aber auch, daß der neue Standort nach meiner Kenntnis im Wahlkreis bzw. im von Frau Fritzen betreuten Wahlkreis liegt und sie zumindest in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied im Rat der Stiftung Schloß Eutin war.
Ich würde jetzt nicht so weit gehen zu behaupten, daß hier ein Zusammenhang mit der im Raume stehenden Behauptung liegen könnte, daß der Zuschuß nur ausgezahlt wird, wenn der Umzug von Plön nach Eutin erfolgt. Aber der Umstand ist schon geeignet, diesen Eindruck zu erwecken.
Grundsätzlich ist es völlig in Ordnung, sich für die Belange in seinem Wahlkreis einzusetzen, über Gegenwind wundern darf man sich nicht, wenn dies zu Lasten eines anderen Wahlkreises geht.

Auffällig hoch finde ich auch die angeblich erfolgte Förderzusage von 500.000,– Euro für die Neugestaltung der Ausstellung. Ich selber habe die Ausstellung der Militärgeschichtlichen Ausbildungssammlung der MUS neu konzipiert und aufgebaut und habe an der Gestaltung einer Ausstellung im Flandernbunker in Kiel mitgewirkt.
Mein Eindruck ist, daß hier möglicherweise erst mal eine Zahl als Platzhalterin in den Raum geworfen wurde.

Außerdem scheint es so zu sein, daß über den Zuschuß noch nicht entschieden ist, da er möglicherweise noch auf der Nachrutschliste des Landeshaushaltes steht, so daß hier erst noch zu entscheiden sein wird.

Bevor die Mitgliederversammlung des Naturparkvereins am 26. November 2018 eine abschließende Entscheidung trifft wäre es interessant, in die Unterlagen zu gucken. Mit Sicherheit wird es ja ein Ausstellungs-, Personal- und Betriebskonzept für die Konzertscheune Eutin geben, auf dessen Basis die Entscheidung erfolgen wird.
Sollten derartige Unterlagen nicht existieren und dennoch bereits eine Entschiedung getroffen oder zumindest vorweggenommen worden sein, stelle ich mir die Frage, ob es die Geschäftsführung im Naturparkverein tatsächlich in professionellen Bahnen verläuft oder ob hier ggf. organisatorische Konsequenzen zu ziehen sind.

Wenn der einzige Grund für die Verlegung, und die Presseberichte legen diese Vermutung nahe, das persöliche Zerwürfnis zwischen den Akteur*innen des Naturparkvereins als Nutzer des Uhrenhauses und der Marius Böger Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses ist, dann frage ich mich, warum hier nicht alle Möglichkeiten wie die Einschaltung einer Moderation ausgeschöpft wurden.
Damit ist letzten Endes auch die Frage verbunden, ob man nicht dem Vorschlag des Plöner Bürgermeisters folgen sollte, die Verhandlungen über die strittigen Kosten in Höhe von ca. 10.000,– Euro durch andere Personen führen zu lassen.
Aus meiner Sicht ist auch die Frage berechtigt, ob nicht in letzte Konsequenz personelle Veränderungen erforderlich sind.

Ein Fall für die Prüfung durch den Rechnungshof ist das ganze Geschehen ohnehin schon. Sollte der Plöner Bürgermeister oder der Kreispräsident, beide haben öffentlich ja bereits eine ähnliche Auffassung geäußert, hier nicht bereits tätig geworden sein, werde ich das in Kürze übernehmen.