Verlegung Naturparkinfozentrum, eine sachgerechte Entscheidung?

In dieser Woche soll die Entscheidung fallen, ob das Naturparkhaus von Plön nach Eutin umziehen soll. Ich stelle mir dazu zwei Fragen:

1. Warum kommt die Diskussion über diese Frage erst jetzt an die Öffentlichkeit, obwohl der Ursprung für diese Frage bereits im Jahr 2015 liegt. Warum haben Kreis und Stadt erst öffentlich reagiert, als es offenbar eine Vorentscheidung für die Verlegung gab. Schließlich sind Kreis und Stadt Plön im Vorstand des Vereins vertreten.
Mir persönlich ist das Problem erst bekannt geworden, als ich am 26. September 2018 auf einer Informationsveranstaltung im Landtag in einem Randgespräch darauf aufmerksamam gemacht wurde, daß das Land die Ausstellung mit 500.000,– Euro fördern will, aber nur unter der Bedingung, daß das Informationszentrum von Plön nach Eutin verlegt wird.

2. Warum bindet das Land die Förderung an die Bedingung, daß die Ausstellung des Informationszentrums von Plön nach Eutin verlegt wird? Der Hinweis darauf, daß es zwischen Eigentümerin des Uhrenhauses in Plön (Marius Böger Stiftung) und dem Naturparkverein zu Streitigkeiten über eine Rechnung in Höhe von ca. 10.000,– Euro gekommen ist, erscheint mir als Begründung doch sehr dünn. Vor allem scheinen bei einer solchen Begründung persönliche Befindlichkeiten wichtiger zu sein als fachliche Gründe. Damit stellt sich fast zwangsläufig die Frage, warum eine fachlich nicht zu begründende Entscheidung getroffen werden soll. Ich will dabei gar nicht so weit gehen und darüber mutmaßen, ob nicht möglicherweise ganz andere Gründe dazu geführt haben, daß Mitglieder der Landesregierung eine unprofessionelle Vorentscheidung treffen und die Umsetzung mit einem Zuschuß von einer halben Million Euro durchdrücken wollen.

Der Kreispräsident Leyk hat sicher recht, wenn er äußert, daß dieser Fall der Verschwendung von Steuergeldern ein Fall für den Rechnungshof ist. Wenn man weiterdenkt könnte die Frage aufkommen: „Nur für den Rechnungshof?“

Interessant wäre ja die Akteneinsicht in die Unterlagen und die Beschlußvorlage, mit der die Entscheidung für die Standortverlegung vorbereitet wurde. Darin wurden sicher alle Argumente mit Vor- und Nachteilen aufgelistet und bewertet. Morgen werde ich einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.