Fast alles aus 75 Minuten Ratsversammlung

Personalwechsel bei der Plöner Feuerwehr. Kai Böhrens übernimmt das Amt des Wehrführers  zum 1. Dezember Horst Stüve. Die Ratsversammlung hat dem Personalwechsel gemäß § 11 Abs.3 Brandschutzgesetz einstimmig zugestimmt.
Der Bürgervorsteher bedankte sich bei Herrn Stüve für die geleistete Arbeit und wünschte Herrn Böhrens Glück und Erfolg für das neue Amt, verbunden mit dem Wunsch, daß unsere Feuerwehrleute stets wohlbehalten aus den Einsätzen nach Hause kommen.

Über die Verabschiedung von Ratsherr Oliver Hagen werde ich gesondert berichten.

Ein weitere Tagesordnungspunkt war der Haushaltsplan. Hier wurde ein Nachtragshaushalt fällig, weil der Bürgermeister die Bauverwaltung mit einer Stelle verstärkt hat. Zudem sank der Fehlbedarf um 312.600,– Euro von 1.524.700,– Euro auf 1.212.100,– Euro. Der Vorsitzende des für Finanzen zuständigen Hauptausschusses Herr Stefan Plischka (CDU) erläuterte, daß die gute Einnahmesituation bei den Gewerbesteuern und die geringfügig gesunkene Kreisumlage für die niedrigere Neuverschuldung gesorgt hat. Der Bürgermeister Herr Lars Winter (SPD) gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß der Kreis, der über die Kreisumlage von den gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen profitiert, die Kreisumlage entsprechend absenken wird.
Herr Plischka führte aus, daß bei einer bestehenden Verschuldung von ca. 15 Mio Euro und einem strukturellen Defizit von 1,2 bis 1,5 Mio Euro das Eigenkapital der Stadt vermutlich in drei Jahren aufgezehrt ist.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Plön wurde verabschiedet. Die von mir und Herrn Kuhnt eingebrachten Änderungsvorschläge (Tempo 30 Zone nicht nur vor der Kita in der Rautenbergstraße, sondern auch vor der Grundschule, Ausdehnung der Tempo 50 Zone bis zur Ausfahrt Appelwarder sowie Ausdehnung der Tempo 50 Zone über den Mühlensee hinaus bis zum Koppelsberg) wurden angenommen. Die CDU brachte noch den Vorschlag ein, „Flüsterasphalt“ zukünftig nicht nur auf den Bundesstraßen, sondern auf allen Straßen zu verwenden. Ein sinnvoller Schritt, auch wenn der „Flüsterasphalt“ seine lärmmindernde Wirkung erst richtig bei höheren Geschwindigkeiten entfaltet. Hier wird der technische Fortschritt vielleicht dafür sorgen, daß es auch im Bereich niedriger Geschwindigkeiten zu verbesserten Ergebnissen kommt.
Durch den Lärmaktionsplan entsteht kein Rechtsanspruch auf eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen. Vielmehr wird darauf zu achten sein, daß die Maßnehmen nunmehr bei jeder sich bietenden Gelegenheit, etwa bei der Erneuerung von Straßen, umgesetzt werden.

Die Satzung für den Seniorenbeirat wird geändert. Da es immer schwieriger wird, Mitglieder für dieses Gremium zu finden, wird die Zahl der Beiräte von neun auf fünf reduziert. Der Tagungstakt und die Abstimmungsmodalitäten wurden entsprechend angepasst.