Fracking im Kreis Plön? Nein danke!

Das war die klare Aussage des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschat des Kreises während der Informationsveranstaltung des Kreises in Schönberg, die mit geschätzt 130 Zuhörerinen und Zuhörern gut besucht war. Bereits in ihren Eingangsworten mache unsere Landrätin klar, daß die Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Fracking im Kreistag über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und im Einklang  mit den Bürgerinitiativen einhellig abgelehnt wird.
Umweltminister Harbeck betonte, daß das es das Ziel sein muß, langfristig aus der Kohlenwasserstoffwirtschaft (Erdöl und Erdgas) auszusteigen und die Energiewende kosequent umzusetzen. Billiges Öl und billiges Erdgas – auch aus Fracking – stehen dem Ziel entgegen. Er unterstrich, daß das Verbot des Fracking eine politische Frage ist, bei der man sich nicht wegducken dürfe. Hier heißt es, eine klare Position zu beziehen. Der Versuch, das Fracking über das Wasserhaushaltsgesetz oder andere Verwaltungswege zu verhindern, ist politisch falsch und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
Er führte weiter aus, daß die Landesregierung bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Regelungen zu erreichen, das Fracking bundesweit oder zumindest regional zu verbieten. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung ist das Ziel nicht zu erreichen, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Totalverbot auf Bundesebene nicht erreichbar ist, so muß es das Ziel sein, zumindest den Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, ob in ihren Landesgrenzen gefrackt wird oder nicht. Ein kleiner Schritt ist besser als kein Schritt.
Gleichzeitig äußerte er noch, daß das Bundesberggesetz im Bezug auf Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung entspricht. Hier bestünde dringender Änderungsbedarf.
Minister Harbeck hob aber hervor, daß er als Minister an geltendes Recht gebunden ist und deshalb entsprechende Genehmigungen für Erkundungen erteilen mußte. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Eine landeseigene Bergbaubehörde wäre sehr kostspielig und würde vermutlich zu keinen anderen Ergebnissen kommen.
Herr Söntgerath, Leitender Bergdirektor beim LBEG erläuterte im Anschluß das geltende Bergrecht und beantwortete Fragen. Dabei kamen bei den Fragestellerinnen und Fragestellern auch schon mal ein paar Emotionen hoch. Dabei wurde verkannt, daß Herr Söntgerath lediglich die Rechtslage erläuterte, mit der die Behörde arbeiten muß. Er führte aber auch aus, daß es unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume gibt. Insgesamt klang es für mich so, als hätte früher die Tendenz bestanden, eher im Sinne der Antragsteller zu entscheiden. Das ist wohl die Situation, die die Moderatorin mit zustimmungsfreudige Behörde meinte. Ich hatte den Eindruck, daß man heute, auch unter dem Einfluß des öffentlichen Druckes, den Ermessensspielraum vorsichtiger nutzt.
Eines wurde aber klar: Der Kreis hat auf das Verfahren so gut wie gar keine Einflußmöglichkeiten, den Städte und Gemeinden geht es nicht besser. Ihre einzige Möglichkeit ist, öffentlichen Druck aufzubauen.

Zum Abschluß trug die Kreistagsabgeordnete und Geologin Frau Niedermeier-Lange noch zur schleswig-holsteinischen Geologie vor. Der Vortrag wird in Kürze mit anderen Unterlagen auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Informationen sehe ich mich mit dem Resolutionsentwurf, den ich in die nächste Ratsversammlung einbringen will, absolut auf dem richtigen Weg. Schauen wir mal, ob er die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erhält.