Ratsversammlung, Berichte und Einwohnerfragen

Die ersten Punkte der Tagesordnung einer Ratsversammlung sind in der Regel identisch. Nach der Begrüßung folgt die Abstimmung über die Tagesordnung. Am Mittwoch wurden zwei Tagesordnungspunkte abgesetzt, nämlich die Abstimmung über die Festsetzung der Kur- zund Fremdenverkehrsabgabe und die Kalkulation der Tourismusabgabe 2017 bis 2019. So wie es aussieht, wollen die Kolleginnen und Kollegen verhindern, die Abgabe gem. der Kalkulation mehr als zu verdoppeln.  Der Tatgesordnungspunkt war damit nicht beschlußreif und wurde zur weiteren Beratung in den Hauptausschuß überwiesen.
Dieser Auffassung schließe ich mich an. Eine Anpassung wird nicht zu vermeiden sein, aber eine Verdoppelung auf einen Schlag halte ich für falsch.

Anschließend berichten Bürgervorsteher und Bürgermeister.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Beteiligten für die würdevolle Ausrichtung des Volkstrauertages. Dem Dank schloß sich die Ratsversammlung durch langes und lautes Klopfen auf den Tischen an.

Darüber hinaus wurde der Verkauf eines Grundstückes bekanntgegeben.
Der diesjährige Neujahrsempfang in Plön wird am 08. Januar 2017 um 11:30 Uhr in der Sparkasse stattfinden, in der darauf folgenden Woche wird der Neujahrsempfang in unserer Partnerstadt Plau am See durchgeführt. Der Bürgervorsteher bemerkte, daß natürlich eine Delegation der Stadt nach Plau fahren wird und empfahl den Anwesenden, vielleicht ein Wochenende in Plau zu verbringen und den dortigen Neujahrsempfang zu besuchen.

Der Bürgermeister wies darauf hin, daß die Behindertentoilette am Bahnhof renoviert wird. Zur Abwehr weiterer Vandalismusschäden ist die Überwachung des Eingangsbereiches mit einer Videoanlage vorgesehen. Diese Maßnahme wäre ach mit dem Datenschutz abgestimmt.
Darüberhinaus bedankte er sich für die Vertretung durch den ersten Stadtrat Dr. Henning Höppner (SPD) für die Vertretung während seiner krankheitsbedingten Abwesenheit.

In der nachfolgenden Einwohnerfragestunde wurde durch den Vertreter des Seniorenbeirats die Einfahrtsituation bei ALDI angesprochen. Die Kantsteine müßten nachgebessert werden und die Lärmschutzwand würde  bei der Ausfahrt die Sicht auf den Verkehr versperren.
Die Anregung bezüglich der Kantsteine wurde aufgenommen, hier wird sich die Verwaltung noch einmal an ALDI wenden. Nach Angaber einiger Anwesender ist die Lärmschutzwand seit Dienstag mit einem Fenster nachgerüstet, so daß jetzt eine sicherere Ausfahrt möglich sein dürfte.

Zwei Anwohner aus dem Steinbergweg erkundigten sich nach dem Sachstand bezüglich des Ausbaus. Dabei ging es erst einmal um die Änderung der Ausbausatzung. Hierzu bekamen sie die Auskunft, daß die Ausbausatzung an rechtliche Anforderungen angepasst werden mußte. Darüber hinaus würde die Zahlungsfrist nunmehr von einem auf drei Monate verlängert und eine Verrentung (Ratenzahlung) würden zukünftig grundsätzlich genehmigt, wenn sie beantragt wird.

Nicht berücksichtigt wurde bei der Antwort, daß auch die Vergünstigung für Eckgrundstückseigentümer zukünftig entfallen soll.
Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mittrage, auch wenn ich mir über die Auswirkung auf den Haushalt (mögliche Kürzung der Fehlbedarfszuweisung) durchaus im klaren bin. Sollten Eigentümer*innen ein Eckgrundstück besitzen, müssen sie nun bei Straßenbaumaßnahmen an beiden Straßen voll zahlen. Da kommt schnell ein ruinöser Betrag zusammen.

Die derzeitige Regelung der Ausbaubeiträge halte ich – auch als Grundstückseigentümer – für richtig. Derzeit zahlen die Grundstückseigentümer für die Straße an ihren Grundstücken. Eine Umlegung auf alle Anlieger*innen, also die Mieter*innen, hielte ich für falsch, da dieser Personenkreis schon öfter die Wohnung wechselt und dann bezahlt hat, ohne zu nutzen. Darüber hinaus vermute ich, daß Mieter in der überwiegenden Zahl der Fälle wirtschaftlich schlechter gestellt sind als Hauseigentümer*innen. Damit wäre eine Neuregelung ein weiterer Beitrag zur Umverteilung von unten nach oben. Die Forderung zur Abschaffung der Ausbaubeiträge ist aufgrund der finanziellen Situation der Stadt nur vertretbar, wenn aufgezeigt wird, wie die Mittel auf anderem Wege aufgebracht werden können. Alternativen zur jetzigen Regelung sollen zwar geprüft werden, aber ich bin der Ansicht, da sollten keine großen Erwartungen mit verbunden werden.

Die zweite Frage richtete sich auf die Höhe der Kosten, die auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zukommen werden. Hierzu konnte die Verwaltung noch keine verbindlichen Aussagen machen, da die Planungen im jetzigen Stand noch keine belastbaren Aussagen zulassen.
Anschließend wurde die Frage erörtert, ob der Steinbergweg eine Anwohner- oder Erschließungssstraße ist. Die Einordung in eine dieser Kategorien hat Auswirkungen auf die Höhe den Anteil, den die Eigentümer*innen an den Kosten zu übernehmen haben. Für Anwohnerstraßen sind das 85%, für Erschließungsstraßen beträgt der Anteil 65%, woweit ich das richtig in Erinnerung habe.
Nachdem bereits die Hipperstraße nach der Quengelei eines Eigentümers mit CDU-Hintergrund zu einer Erschließungsstraße erklärt wurde, würde es mich wundern, wenn der deutlich stärker genutzten Steinbergweg (nach meiner Auffasung berifft das nur den Anteil der Straße von der Kreuzung Hipperstraße bis zur B 76) als Anwohnerstraße eingeordnet würde. Ohne sich festzulegen, wurde hier in der Diskussion deutlich, daß die Mitglieder der Ratsversammlung auch eher zu dieser Auffassung tendieren.

Der letzte feste Tagesordnungspunt sind die Anfragen der Ratsmitglieder. Ich hatte eine Anfrage zur Vergabepraxis der Aula, aber dazu mehr in einem späteren Beitrag.