Ratsversammlung, Berichte und Einwohnerfragen

Die ersten Punkte der Tagesordnung einer Ratsversammlung sind in der Regel identisch. Nach der Begrüßung folgt die Abstimmung über die Tagesordnung. Am Mittwoch wurden zwei Tagesordnungspunkte abgesetzt, nämlich die Abstimmung über die Festsetzung der Kur- zund Fremdenverkehrsabgabe und die Kalkulation der Tourismusabgabe 2017 bis 2019. So wie es aussieht, wollen die Kolleginnen und Kollegen verhindern, die Abgabe gem. der Kalkulation mehr als zu verdoppeln.  Der Tatgesordnungspunkt war damit nicht beschlußreif und wurde zur weiteren Beratung in den Hauptausschuß überwiesen.
Dieser Auffassung schließe ich mich an. Eine Anpassung wird nicht zu vermeiden sein, aber eine Verdoppelung auf einen Schlag halte ich für falsch.

Anschließend berichten Bürgervorsteher und Bürgermeister.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Beteiligten für die würdevolle Ausrichtung des Volkstrauertages. Dem Dank schloß sich die Ratsversammlung durch langes und lautes Klopfen auf den Tischen an.

Darüber hinaus wurde der Verkauf eines Grundstückes bekanntgegeben.
Der diesjährige Neujahrsempfang in Plön wird am 08. Januar 2017 um 11:30 Uhr in der Sparkasse stattfinden, in der darauf folgenden Woche wird der Neujahrsempfang in unserer Partnerstadt Plau am See durchgeführt. Der Bürgervorsteher bemerkte, daß natürlich eine Delegation der Stadt nach Plau fahren wird und empfahl den Anwesenden, vielleicht ein Wochenende in Plau zu verbringen und den dortigen Neujahrsempfang zu besuchen.

Der Bürgermeister wies darauf hin, daß die Behindertentoilette am Bahnhof renoviert wird. Zur Abwehr weiterer Vandalismusschäden ist die Überwachung des Eingangsbereiches mit einer Videoanlage vorgesehen. Diese Maßnahme wäre ach mit dem Datenschutz abgestimmt.
Darüberhinaus bedankte er sich für die Vertretung durch den ersten Stadtrat Dr. Henning Höppner (SPD) für die Vertretung während seiner krankheitsbedingten Abwesenheit.

In der nachfolgenden Einwohnerfragestunde wurde durch den Vertreter des Seniorenbeirats die Einfahrtsituation bei ALDI angesprochen. Die Kantsteine müßten nachgebessert werden und die Lärmschutzwand würde  bei der Ausfahrt die Sicht auf den Verkehr versperren.
Die Anregung bezüglich der Kantsteine wurde aufgenommen, hier wird sich die Verwaltung noch einmal an ALDI wenden. Nach Angaber einiger Anwesender ist die Lärmschutzwand seit Dienstag mit einem Fenster nachgerüstet, so daß jetzt eine sicherere Ausfahrt möglich sein dürfte.

Zwei Anwohner aus dem Steinbergweg erkundigten sich nach dem Sachstand bezüglich des Ausbaus. Dabei ging es erst einmal um die Änderung der Ausbausatzung. Hierzu bekamen sie die Auskunft, daß die Ausbausatzung an rechtliche Anforderungen angepasst werden mußte. Darüber hinaus würde die Zahlungsfrist nunmehr von einem auf drei Monate verlängert und eine Verrentung (Ratenzahlung) würden zukünftig grundsätzlich genehmigt, wenn sie beantragt wird.

Nicht berücksichtigt wurde bei der Antwort, daß auch die Vergünstigung für Eckgrundstückseigentümer zukünftig entfallen soll.
Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mittrage, auch wenn ich mir über die Auswirkung auf den Haushalt (mögliche Kürzung der Fehlbedarfszuweisung) durchaus im klaren bin. Sollten Eigentümer*innen ein Eckgrundstück besitzen, müssen sie nun bei Straßenbaumaßnahmen an beiden Straßen voll zahlen. Da kommt schnell ein ruinöser Betrag zusammen.

Die derzeitige Regelung der Ausbaubeiträge halte ich – auch als Grundstückseigentümer – für richtig. Derzeit zahlen die Grundstückseigentümer für die Straße an ihren Grundstücken. Eine Umlegung auf alle Anlieger*innen, also die Mieter*innen, hielte ich für falsch, da dieser Personenkreis schon öfter die Wohnung wechselt und dann bezahlt hat, ohne zu nutzen. Darüber hinaus vermute ich, daß Mieter in der überwiegenden Zahl der Fälle wirtschaftlich schlechter gestellt sind als Hauseigentümer*innen. Damit wäre eine Neuregelung ein weiterer Beitrag zur Umverteilung von unten nach oben. Die Forderung zur Abschaffung der Ausbaubeiträge ist aufgrund der finanziellen Situation der Stadt nur vertretbar, wenn aufgezeigt wird, wie die Mittel auf anderem Wege aufgebracht werden können. Alternativen zur jetzigen Regelung sollen zwar geprüft werden, aber ich bin der Ansicht, da sollten keine großen Erwartungen mit verbunden werden.

Die zweite Frage richtete sich auf die Höhe der Kosten, die auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zukommen werden. Hierzu konnte die Verwaltung noch keine verbindlichen Aussagen machen, da die Planungen im jetzigen Stand noch keine belastbaren Aussagen zulassen.
Anschließend wurde die Frage erörtert, ob der Steinbergweg eine Anwohner- oder Erschließungssstraße ist. Die Einordung in eine dieser Kategorien hat Auswirkungen auf die Höhe den Anteil, den die Eigentümer*innen an den Kosten zu übernehmen haben. Für Anwohnerstraßen sind das 85%, für Erschließungsstraßen beträgt der Anteil 65%, woweit ich das richtig in Erinnerung habe.
Nachdem bereits die Hipperstraße nach der Quengelei eines Eigentümers mit CDU-Hintergrund zu einer Erschließungsstraße erklärt wurde, würde es mich wundern, wenn der deutlich stärker genutzten Steinbergweg (nach meiner Auffasung berifft das nur den Anteil der Straße von der Kreuzung Hipperstraße bis zur B 76) als Anwohnerstraße eingeordnet würde. Ohne sich festzulegen, wurde hier in der Diskussion deutlich, daß die Mitglieder der Ratsversammlung auch eher zu dieser Auffassung tendieren.

Der letzte feste Tagesordnungspunt sind die Anfragen der Ratsmitglieder. Ich hatte eine Anfrage zur Vergabepraxis der Aula, aber dazu mehr in einem späteren Beitrag.

Weitere Berichte aus dem SteU vom 17. Februar 2016

Bündnis 90/Die Grünen und die FWG haben in einem Dinglichkeitsantrag gefordert, die Verkehrssituation vor dem ALDI-Markt durch die Einrichtung eines Einfädelungsstreifens sicherer zu machen. Wie die Diskussion ergab, hat es einen solchen Einfädelungsstreifen bereits gegeben hat. Er wurde offenbar überteert. Da dieser Streifen mit einem Pott Farbe und einem Pinsel – also mit geringem Aufwand – wiederhergestellt werden kann, wird nunmehr angestrebt, hier schnellstmöglich eine Lösung umzusetzen.
Diese Maßnahme wäre ein erstes Ergebnis der AG-Fahrrad, das umgesetzt wird.

Die Veränderungssprerre im Bereich Eutiner Straße wird für ein Jahr verlängert. Dieser Tagesordnungspunkt wurde – soweit ich mich erinnere – einstimmig oder mit einer Gegenstimme beschlossen.

Die Verwaltung stellte die Planung für die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an den öffentlichn Straßen und Wegen vor. Die vorgestellten Unterlagen erschienen mir durchaus schlüssig. Die CDU sah noch Abstimmungsbedarf bei der Priorisierung der Maßnahmen.
Darüber kann man gerne reden, alles in allem erscheint mir die Planung aber sehr durchdacht.
Nachdem das Vorziehen der Investitionsmaßnahmen „Ulmenstraße/Steinbergweg/Hipperstraße“, was auf Antrag der CDU erfolgte, bereits zu erheblichen Verzögerungen bzw. zum Stillstand der übrigen Maßnahmen geführt hat, würde ich jetzt einfach mal die Finger vom Plan lassen. Man kann aus Fehlern ja auch lernen.

Der Berichtsteil war sehr umfangreich. Ich fasse mich so kurz ich kann und hoffe, nichts zu vergessen:

– In wie weit die Ausbaukosten für die Umstellung der Beleuchtung auf LED durch Anwohnerbeiträge auch auf die Grundstückseigentümer*innen umgelegt werden kann, ist nicht abschließend geklärt, da die Rechtsprechung zu dm Thema relativ neu ist und noch viel Raum für Interprettionen läßt.

– Zur Verbesserung der Breitbandversorgung will die TELECOM neue Verteilerkästen aufstellen. Diese Kästen sollen im öffentlichen Raum entstehen und liegen teilweise auf Fußwegen. Die Verwaltung muß die Standorte erst einmal azeptieren, das die TELECOM einen Rachtsanspruch daruf hat. Die FWG will das nicht akzeptieren und wird noch einmal nachprüfen, ob es dazu keine Ausnahmen gibt. Die Aufstellung der Verteilerkästen auf Fußwegen stellt für sie eine nicht akzeptable Beeinträchtigung dar.

– Die Bahn wird im Rahmen der Ertüchtigung der Bahnstrecke Kiel-Lübeck im Bereich des Strandweges umfangreiche Bauarbeiten durchführen. Dabei wird es erforderlich sein, auch im Bereich unterhalb des Schlosses Spundwände wie unterhalb des Bahnhofes zu bauen. Es besteht Einigkeit, daß vor dieser Maßnahme keine Arbeiten am Strandweg durchgeführt werden.
Für Diskussion sorgte die Aussage, daß die Bahn beabsichtigt, die Unterführung unterhalb des Schlosses zu schließen.

– Der Landesbetrieb für Straßenbau beabsichtigt, die B 76 erst im kommenden Jahr zu renovieren.
Die Verschiebun gerfolgt, um die Erreichbarkeit der Landesgartenschau in Eutin, die in diesem Jahr stattfindet, nicht zu beeinträchtigen.
Dazu mine ich: Erstens eine richtige Entscheidung, und zweitens die Möglichkeit für den nächsten Bürgermeister, noch einmal beim Land über einen Umbau der B 76 auf den Standard einer innerörtlichen Durchgangsstraße hinzuwirken. Dies wäre auch im Hinblick auf den Lärmschutz und die Gestaltung der Lärmschutzwände sehr wünschenswert.

– Am 15. Februar 2016 gab es einen Meinungsaustasch zum Thema „Verbesserung der Kooperation im Stadt-Umland Verhältnis“.

– Am 15. März 2016 wird der Planungsverband Seewiesen tagen.
Kommentar: Ich bin ja mal sehr gespannt, ob es den Planerinnen und Planern gelingen wird, eine glaubwürdige Begründung für das Neubaugebiet zurechtzutüfteln, die auch vor der Kreis- und Landesplanung Bestand haben wird. Dazu wird mehr erforderlich sein als Kreativität und gaaaanz viel Phantasie. Ich bin sehr zuversichtlich, daß das schief geht. Schade um die Arbeitszeit.
Auf jeden Fall bin ich bei der Sitzung dabei.

– Die Initiative schönes Plön (ISP) beabsichtigt, je ein Element der Sitzbänken an den Bäumen am Markt durch ein Gartenelement für Blumen zu ersetzen. Die Stadt soll das Material bereitstellen, die Herstellung soll durch „Land in Sicht“ erfolgen. Für die Pflege sollen der Bauhof und Sponsoren sorgen. Der Bürgermeister wollte eine Zustimmung des SteU, der Vorsitzende erklärte, daß unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Entscheidungen getroffen werden. Die Entscheidung wäre aber reines Verwaltungshandeln, der Bürgermeister könne sie alleine treffen.
Damit ist der Weg für diese Verschönerungsmaßnahme frei. Ich finde es gut. Vor einiger Zeit bereits hatte ich bereits einen Antra gestellt, Blumenampeln in der Innenstadt anzubringen. Leider scheiterte der Ansatz. Ich hoffe, daß die ISP mehr Glück hat. Vor allem auch , weil die Zusammenarbeit mit „Land in Sicht“ bei der Sandkiste vor der Kirche schon so gut geklappt hat.

– In Sadtheide werden einige Bäume, die sich selbst ausgesät haben und auf Grundstücksgrenzen stehen, auf Stock gesetzt. Der Umweltschutzbauftragte berichtete, daß er keine Bedenken gegen diese Maßnahme hat.

– Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete über die Arbeit am der AG Fahrradverkehrskonzept. Es liegt ein erster Entwurf vor, den die AG jetzt gerne mit der Verwaltung abstimmen möchte. Sie bat um die Vereinbarung eines Termins.

– Der Kollege Melzer von der CDU nutzte den Teil Berichte, um von der Verwaltung eine beschleunigte Bearbeitung des Flächennutzungsplanes Seewiesen zu fordern. Offenbar ist ihm klar geworden, daß dieser Verfahrensschritt zwingend erforderlich ist, damit der Bebauungsplan rechtswirksam wird. Erstaunlicherweise wurde sein Anliegen selbst von der TL 30 zurückgewiesen, obwohl sie sonst den Endruck erweckt, als sei das Baugebiet für sie „gesetzt“. (Für Sie und alle anderen Interesseierten vielleicht schon, rechtlich ist es aber ein ergebnisoffenes Verfahren.) Zuerst müsse der Bebauungsplan erstellt werden, erst dann sei es sinnvoll, dessen Ergebnisse in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten.

– Im Anfragenteil wurde über die Verschmutzung mit Styropor berichtet, die in Folge des ALDI-Abrisses aufgetreten ist. Es wurde nachgefragt, wer für die Beweitigung zuständig ist. Der Bürgermeister betonte, daß hier das Verursacherprinzip gilt und der Bauherr – also ALDI – für die Beseitigung verantwortlich sei. Ich gehe einmal davon aus, daß er sich nunmehr mit ALDI in Verbindung setzen wird oder seine Verwaltugn damit beauftragt.

– Die letzte Anfrage beschäftigte sich mit der Werbeanlagensatzung. Es wurde gefragt, ob die Werbeanlagen im Geldungsbereich der Satzung bereits auf Zulässigkeit überprüft wurden und ob Altanlagen, die ohne Genehmigung entstanden sind und nach der neuen Satzung nicht genehmigt werden dürfeten, bereits erfaßt wurden.
Die Verwaltung wird hierzu in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises eine Besandsaufnahme machen. Bevor die Bauaufsiht bei nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Anlagen einschreitet, soll erst mit den Betroffenen gesprochen werden.
Das ist gut und richtig so.