Ausblick auf Seewiesen

Mit Seewiesen ist es wie mit Raider und Twix, es ändert sich der Name, sonst nix. Daher verwende ich den Begriff erst einmal weiter, weil er kürzer und prägnanter ist und das geplante “Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf” als das darstellt, was es meiner Meinung nach ist, eine Mogelpackung.

Nach wie vor ist ein Bebauungsplan ein ergebnisoffenes Verfahren. Daß der neue Bürgermeister sich für die Umsetzung des Neubaugebietes einsetzen wird, wie er in seiner Antrittsrede geäußert hat, ist nachvollziehbar. Er hat sich im Wahlkampf zwar gegen die Umsetzung ausgesprochen und damit nach meiner Einschätzung auch eine erhebliche, wenn nicht die entscheidende Anzahl von Wählerstimmen gewonnen, ist aber durch die knappe Entscheiduang (11:11 Stimmen in der Ratsversammlung, s.u., Anm. 1) in seinem Verwaltungshandeln an politische Mehrheitsentscheidungen gebunden. Dennoch ist die Erstellung des Bebauungsplanes Seewiesen wie die Erstellung jedes Bebauungsplanes ein ergebnisoffener Prozess. Für mich ist jetzt die Klärung von zwei Fragen von Bedeutung:

1. Wie ergibt sich der Bedarf? Bei einem nochmaligen Lesen der Bedarfsbegründung kamen mir mehr Fragen als Antworten in den Sinn. Hier gilt es, noch einmal nachzuhaken.

2. Wer kommt für die Ertüchtigung der Straße von der B 76 in das Neubaugebiet auf?
Der jetzige Weg ist für ein Neubaugebiet mit über 100 Wohneinheiten nicht ausreichend und muß ausgebaut werden. Nachdem jetzt klar ist, daß allein der Ausbau von ein paar  Metern Steinbergweg schon über 1,5 Mllionen Euro Kosten wird, stelle ich mir die Frage, welche Kosten kommen für den Ausbau der Strecke B76-Neubaugebiet Seewiesen auf uns zu und wer trägt sie?
Werden die Kosten zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf aufgeteilt, und wenn ja, nach welchem Verteilungsschlüssel? Oder werden die Kosten an der Stadt Plön hängen bleiben, da die Straße zum gößten Teil auf Plöner Stadtgebiet liegt?

Anmerkung 1.: In der Ratsversammlung lag der Antrag vor, das Projekt Seewiesen nicht mehr weiter zu verfolgen. In der Abstimmung kam es mit 11 Stimmen für und 11 Stimmen gegen das Projekt zu einer Patt-Situation. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Nur wegen dieser Verfahrenregelung wird das Vorhaben noch weiter verfolgt. Darüber hinaus wurde im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt mehrheitlich beschlossen, eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Hier stimmte Herr Dr. Erdtmann (FWG) entgegen seinem bis dahin ablehnenden Stimmverhalten  für das Vorhaben. Hätte er das nicht getan, wäre das Projekt spätestens dann am Ende gewesen.

Weitere Berichte aus dem SteU vom 17. Februar 2016

Bündnis 90/Die Grünen und die FWG haben in einem Dinglichkeitsantrag gefordert, die Verkehrssituation vor dem ALDI-Markt durch die Einrichtung eines Einfädelungsstreifens sicherer zu machen. Wie die Diskussion ergab, hat es einen solchen Einfädelungsstreifen bereits gegeben hat. Er wurde offenbar überteert. Da dieser Streifen mit einem Pott Farbe und einem Pinsel – also mit geringem Aufwand – wiederhergestellt werden kann, wird nunmehr angestrebt, hier schnellstmöglich eine Lösung umzusetzen.
Diese Maßnahme wäre ein erstes Ergebnis der AG-Fahrrad, das umgesetzt wird.

Die Veränderungssprerre im Bereich Eutiner Straße wird für ein Jahr verlängert. Dieser Tagesordnungspunkt wurde – soweit ich mich erinnere – einstimmig oder mit einer Gegenstimme beschlossen.

Die Verwaltung stellte die Planung für die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an den öffentlichn Straßen und Wegen vor. Die vorgestellten Unterlagen erschienen mir durchaus schlüssig. Die CDU sah noch Abstimmungsbedarf bei der Priorisierung der Maßnahmen.
Darüber kann man gerne reden, alles in allem erscheint mir die Planung aber sehr durchdacht.
Nachdem das Vorziehen der Investitionsmaßnahmen „Ulmenstraße/Steinbergweg/Hipperstraße“, was auf Antrag der CDU erfolgte, bereits zu erheblichen Verzögerungen bzw. zum Stillstand der übrigen Maßnahmen geführt hat, würde ich jetzt einfach mal die Finger vom Plan lassen. Man kann aus Fehlern ja auch lernen.

Der Berichtsteil war sehr umfangreich. Ich fasse mich so kurz ich kann und hoffe, nichts zu vergessen:

– In wie weit die Ausbaukosten für die Umstellung der Beleuchtung auf LED durch Anwohnerbeiträge auch auf die Grundstückseigentümer*innen umgelegt werden kann, ist nicht abschließend geklärt, da die Rechtsprechung zu dm Thema relativ neu ist und noch viel Raum für Interprettionen läßt.

– Zur Verbesserung der Breitbandversorgung will die TELECOM neue Verteilerkästen aufstellen. Diese Kästen sollen im öffentlichen Raum entstehen und liegen teilweise auf Fußwegen. Die Verwaltung muß die Standorte erst einmal azeptieren, das die TELECOM einen Rachtsanspruch daruf hat. Die FWG will das nicht akzeptieren und wird noch einmal nachprüfen, ob es dazu keine Ausnahmen gibt. Die Aufstellung der Verteilerkästen auf Fußwegen stellt für sie eine nicht akzeptable Beeinträchtigung dar.

– Die Bahn wird im Rahmen der Ertüchtigung der Bahnstrecke Kiel-Lübeck im Bereich des Strandweges umfangreiche Bauarbeiten durchführen. Dabei wird es erforderlich sein, auch im Bereich unterhalb des Schlosses Spundwände wie unterhalb des Bahnhofes zu bauen. Es besteht Einigkeit, daß vor dieser Maßnahme keine Arbeiten am Strandweg durchgeführt werden.
Für Diskussion sorgte die Aussage, daß die Bahn beabsichtigt, die Unterführung unterhalb des Schlosses zu schließen.

– Der Landesbetrieb für Straßenbau beabsichtigt, die B 76 erst im kommenden Jahr zu renovieren.
Die Verschiebun gerfolgt, um die Erreichbarkeit der Landesgartenschau in Eutin, die in diesem Jahr stattfindet, nicht zu beeinträchtigen.
Dazu mine ich: Erstens eine richtige Entscheidung, und zweitens die Möglichkeit für den nächsten Bürgermeister, noch einmal beim Land über einen Umbau der B 76 auf den Standard einer innerörtlichen Durchgangsstraße hinzuwirken. Dies wäre auch im Hinblick auf den Lärmschutz und die Gestaltung der Lärmschutzwände sehr wünschenswert.

– Am 15. Februar 2016 gab es einen Meinungsaustasch zum Thema „Verbesserung der Kooperation im Stadt-Umland Verhältnis“.

– Am 15. März 2016 wird der Planungsverband Seewiesen tagen.
Kommentar: Ich bin ja mal sehr gespannt, ob es den Planerinnen und Planern gelingen wird, eine glaubwürdige Begründung für das Neubaugebiet zurechtzutüfteln, die auch vor der Kreis- und Landesplanung Bestand haben wird. Dazu wird mehr erforderlich sein als Kreativität und gaaaanz viel Phantasie. Ich bin sehr zuversichtlich, daß das schief geht. Schade um die Arbeitszeit.
Auf jeden Fall bin ich bei der Sitzung dabei.

– Die Initiative schönes Plön (ISP) beabsichtigt, je ein Element der Sitzbänken an den Bäumen am Markt durch ein Gartenelement für Blumen zu ersetzen. Die Stadt soll das Material bereitstellen, die Herstellung soll durch „Land in Sicht“ erfolgen. Für die Pflege sollen der Bauhof und Sponsoren sorgen. Der Bürgermeister wollte eine Zustimmung des SteU, der Vorsitzende erklärte, daß unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Entscheidungen getroffen werden. Die Entscheidung wäre aber reines Verwaltungshandeln, der Bürgermeister könne sie alleine treffen.
Damit ist der Weg für diese Verschönerungsmaßnahme frei. Ich finde es gut. Vor einiger Zeit bereits hatte ich bereits einen Antra gestellt, Blumenampeln in der Innenstadt anzubringen. Leider scheiterte der Ansatz. Ich hoffe, daß die ISP mehr Glück hat. Vor allem auch , weil die Zusammenarbeit mit „Land in Sicht“ bei der Sandkiste vor der Kirche schon so gut geklappt hat.

– In Sadtheide werden einige Bäume, die sich selbst ausgesät haben und auf Grundstücksgrenzen stehen, auf Stock gesetzt. Der Umweltschutzbauftragte berichtete, daß er keine Bedenken gegen diese Maßnahme hat.

– Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete über die Arbeit am der AG Fahrradverkehrskonzept. Es liegt ein erster Entwurf vor, den die AG jetzt gerne mit der Verwaltung abstimmen möchte. Sie bat um die Vereinbarung eines Termins.

– Der Kollege Melzer von der CDU nutzte den Teil Berichte, um von der Verwaltung eine beschleunigte Bearbeitung des Flächennutzungsplanes Seewiesen zu fordern. Offenbar ist ihm klar geworden, daß dieser Verfahrensschritt zwingend erforderlich ist, damit der Bebauungsplan rechtswirksam wird. Erstaunlicherweise wurde sein Anliegen selbst von der TL 30 zurückgewiesen, obwohl sie sonst den Endruck erweckt, als sei das Baugebiet für sie „gesetzt“. (Für Sie und alle anderen Interesseierten vielleicht schon, rechtlich ist es aber ein ergebnisoffenes Verfahren.) Zuerst müsse der Bebauungsplan erstellt werden, erst dann sei es sinnvoll, dessen Ergebnisse in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten.

– Im Anfragenteil wurde über die Verschmutzung mit Styropor berichtet, die in Folge des ALDI-Abrisses aufgetreten ist. Es wurde nachgefragt, wer für die Beweitigung zuständig ist. Der Bürgermeister betonte, daß hier das Verursacherprinzip gilt und der Bauherr – also ALDI – für die Beseitigung verantwortlich sei. Ich gehe einmal davon aus, daß er sich nunmehr mit ALDI in Verbindung setzen wird oder seine Verwaltugn damit beauftragt.

– Die letzte Anfrage beschäftigte sich mit der Werbeanlagensatzung. Es wurde gefragt, ob die Werbeanlagen im Geldungsbereich der Satzung bereits auf Zulässigkeit überprüft wurden und ob Altanlagen, die ohne Genehmigung entstanden sind und nach der neuen Satzung nicht genehmigt werden dürfeten, bereits erfaßt wurden.
Die Verwaltung wird hierzu in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises eine Besandsaufnahme machen. Bevor die Bauaufsiht bei nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Anlagen einschreitet, soll erst mit den Betroffenen gesprochen werden.
Das ist gut und richtig so.