Städtebauförderung und Seewiesen

Wer in die Kommunalpolitik geht, braucht einen langen Atem. Mit den Beschlüssen zur Städtebauförderung und zu Auflösung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich eines meiner Anliegen ein wichtiges Stück weiter und ein anderes zum Abschluss gebracht. 

Mein erstes Anliegen ist die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO). Die Ratsversammlung hat den Endbericht der „Vorbereitenden Untersuchungen“ und des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beschlossen. In dem Zusammenhang wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes für das Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beauftragt. Damit sind die nächsten Verfahrensschritte vorgezeichnet.

Ich freue mich vor allem, weil es mir vor 8 Jahren gelungen ist, die Aufnahme in die Städtebauförderungsprogramm anzustoßen.
http://www.ingo-buth.de/2016/04/30/chance-fuer-staedtebaufoerderung-gewahrt/
Der Ausgangspunkt war für mich die vorhergehende Umgestaltung der Lübecker Straße, bei der ebenfalls Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm verwendet wurden. Auch bei dem Projekt hatte ich einen kleinen Anteil daran, den Stein in’s Rollen zu bringen. Immer wenn ich mit meinem Rad durch die Lübecker Straße fahre freue ich mich, dass die Kolleg*innen und die Verwaltung sich des Themas angenommen haben. 

Zum anderen ging es um den Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, allgemein besser bekannt als Planungsverband Seewiesen. Ich habe mich seit Jahren gegen das Projekt engagiert. Es war der Grund, der mich in die Politik gebracht hat.
Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, den Planungsverband aufzulösen. Rathjensdorf wird voraussichtlich Mitte Oktober über das Thema abstimmen.
Ich hab mal in meinem Blog nachgesehen. Den ältesete Beitrag mit Bezug auf den Planungsverband hab ich in meinem Beitrag vom 02. Februar 2008 gefunden.
http://www.ingo-buth.de/2008/02/20/ratsherr-dietz-zuruckgetreten-verkauft-wird-trotzdem/
Ich bin mir aber sicher, dass ich mich bereits vorher mit dem Thema befasst habe. 

Offener Brief zum Gänsemarktviertel

Ich mache mir nach wie vor große Sorgen, daß die Stadt bei der Gestaltung des Gänsemarktviertels ihr Mitspracherecht faktisch aus der Hand gibt. Die öffentliche Diskussion beschränkt sich im Moment darauf, ob die drei Buchen nicht doch erhalten werden können. Die aus meiner Sicht viel wichtigeren Fragen, nämlich: “Wie soll das Viertel aussehen?” und “Wie soll der Bau aussehen, der anstelle des historischen Gerberhofes entsteht?”, werden überhaupt nicht behandelt.
Daher habe ich einen offenen Brief an meine Kolleginnen und Kollegen im Rat sowie zusätzlich an das bürgerliche Mitglied im Ausschuß geschrieben.

Hier noch einmal der Link auf meinen Beitrag mit dem Modell, wie das Viertel bis vor 10 Tagen hätte aussehen sollen und nachfolgend der Text meines Briefes, auch wenn sich im zweiten Absatz ein Copy-Paste-Fehler eingeschlichen hat:

“in der Sitzung des SteU am vergangenen Mittwoch (17. Februar 2015) stand als Tagesordnungspunkt 7 der Bebauungsplan 7c (Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und
Am Schwanenweg 2) auf der Tagesordnung.

Ausgehend von einem Ortstermin am Dienstag der Vorwoche (09. Februar), bei dem die drei ortsbildprägenden Buchen begutachtet wurden. Ziel war, eine Lösung für die Erschließung des Baugebietes sicherzustellen. Dabei wurde festgestellt, dass die Bäume von einem Pilz befallen und nicht mehr standsicher sind. In Folge wird die Fällung empfohlen.

Bereits drei Tag später, am Freitag, dem 12. Februar, wurde ein völlig überarbeiteter Entwurf des Bebaungsplanes in die Post gegeben. Den meisten Mitgliedern des Ausschusses ging die Post erst am Tag der Ausschußsitzung zu.

In dieser offenbar in Rekordtempo entstandenen Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes sind viele der mühsam erarbeiteten Kompromisse bezüglich der Gestaltung des Neubaugebietes und des Ersatzbaus für den historischen Gerberhof (Gebäude Lübecker Straße 9) nicht mehr berücksichtigt.

Die zu Beginn des Planungsvorganges angebotenen Lösungen einer „Blockbebauung“ oder einer „Stadtvillenbebauung“ wurden letztendlich zugunsten einer „Altstadtvariante“ verworfen.
Die „Altstadtvariante“ wurde gemeinsam von der Verwaltung und dem Investor entwickelt und sollte sich an der Bebauung orientieren, die im Bereich Rodomstorstraße und Gänsemarkt vorhandenen sind. Diese Lösung fand die ausdrückliche Zustimmung des Ausschusses.
Von dieser Lösung ist im neu vorgelegten Entwurf nichts mehr zu finden, obwohl sie trotz der Fällung der Buchen hätte beibehalten und sogar fortgeführt werden können.

Auch bezüglich der Gestaltung der Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 (Alter Gerberhof) gab es im Ausschuß nach kontroverser Diskussion eine Mehrheit für eine Gestaltung, die sich am bisherigen  Gebäude orientiert und sich in den vorhandenen historischen Straßenzug einfügt.
Statt dessen steht im neu vorgelegten Entwurf folgende Formulierung: „Der neue Baukörper nimmt die Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formensprache weiter“. Das entspricht einer völligen Verkehrung der bisher vorgesehenen Gestaltungsvorgaben in ihr genaues Gegenteil.

Obwohl ich den Eindruck hatte, daß sie Selbstverwaltung hier überrumpelt werden sollte, will ich das Vorgehen unter Berücksichtigung der Zeitlinie und der offenbar vorhandenen elektronischen und postalischen Verteilungsprobleme nicht weiter interpretieren.

Mir kommt es darauf an, dass der Gestaltungswillen der Stadt durchgesetzt wird. Wir sollten uns nicht darauf einlassen, von den gestalterischen Vorgaben, die im Fachausschuß bereits mehrheitsfähig waren, abzuweichen, nur weil hier ein künstlicher Zeit- und Entscheidungsdruck aufgebaut wird, der aus fachlicher Sicht durch nichts zu rechtfertigen ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich noch vor der Sondersitzung des SteU am 02. März 2016 in ihren Fraktionen mit dem Thema befassen, damit wir zu einer Lösung kommen, die den bisher erreichten Konsenz berücksichtigt und dem Erscheinungsbild unserer Stadt gerecht wird.”

Gänsemarktviertel, heute die große Verarsche?

Vorweg möchte ich klarstellen, daß ich ein Befürworter des Bebauunngsplanes 7c, Geänsemarktviertel/Gerberhof bin. Aber was heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gelaufen ist, ist nach meiner Einschätzung, vorsichtig ausgedrückt, eine Rotzigkeit, die sich so hoffentlich nie wiederholen wird.

Die Mitglieder des Ausschusses, der Verwaltung und aus dem Umfeld des Investors haben in den letzten Monaten hart darum gerungen, wie das Gebiet im allgemeinen und das Gebäude Lübecker Straße 9 (Der alte Gerberhof) im besonderen zu gestalten sind, damit der altstädtische Charakter der Innenstadt bewahrt bleibt. Nach den ursprünglichen Lösungsansätzen „Blockbebauung“ oder „stadtvillenähnliche Bebauung“ hat der Ausschuß dann dem von der Verwaltung und dem Architekten des Investors gemeinsam erarbeiteten Lösungsansatz „Historischer Straßenzug“ zugestimmt. Dieser Lösungsansatz griff gestalterischen Merkmale der Bebauung im Bereich Gänsemarkt/Rodomstorstraße auf. Vor allem bestand im Ausschuß auch Einigkeit darüber, daß die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 so gestaltet werden soll, dass sie sich in das Ensemble der übrigen historischen Gebäude in der Lübecker Straße einfügt (nach Möglichkeit roter Backstein, Lochfassade, stehende Fensterformate).
Statt dessen lese ich in den Unterlagen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes folgendes: „Der neue Baukörper nimmt die vorhandene Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formsprache weiter.“
Auf deutsch: Das Gebäude wird größer (womit ich kein Problem habe) und kann eine beliebige, gerne auch moderne Fassade erhalten.
Von einer Anlehnung an die Gestaltung der Neubauten an die vorhandene Bebauung im benachbarten Bereich Gänsemarkt ist in den Unterlagen auch nichts mehr zu lesen.

Es gibt wohl keine andere Stadt in Deutschland, die im Begriff ist, derart schluderig und verantwortungslos mit ihrem Erscheinungsbild umzugehen.

Hinzu kommt, daß ich die Unterlagen, wie andere Kollerinnen und Kollegen auch, erst heute morgen im Briefkasten fand, obwohl sie bereits am Freitag in die Post gegeben wurden. Für die Berufstätigen unter uns ist es schlichtweg unmöglich, sich unter diesen Bedingungen auf eine Sitzung vorzubereiten, von einer Beratung des Themas in den Fraktionen einmal ganz abgesehen.

Es ist eine durchaus pfiffige und gängige Verwaltungstaktik, Zeitdruck zu erzeugen und dann den Entscheidungsträgern Papiere zur Genehmigung vorzulegen, die Inhalte umfassen, die man gerne hätte, für die man bei sorgfältiger Prüfung aber keine Zustimmung bekäme. Leider entstand der Eindruck, daß hier genau so vorgegangen wurde. Und so wie ich es wahrgenommen habe, hatten auch andere Kolleginnen und Kollegen dieses Gefühl.
Auf meine rethorische Frage, ob man verstehen könne, wenn ich mich jetzt verarscht fühle, antwortete ein Mitarbeiter der Verwaltung, selber für die CDU Ratsherr im Kieler Rathaus, mit einem klaren „Nein“. Diese Antwort wirft schon die Frage auf, mit welchem Selbstverständnis er sein politisches Mandat in der Landeshauptstadt wahrnimmt.

Zum Glück wurde heute nur die Entscheidung getroffen, über die Auslegung der ersten Änderung des B-Planes 7c in einer Sondersitzung am 2. März 2016 zu beraten.

Liebe Leserinnen und Leser, noch ist Zeit, an ihre gewählten Vertreter (Ratsherren und Ratsfrauen) heranzutreten und sich für die Pflege und Weiterentwicklung des historischen Charakters unseres Stadtbildes einzusetzen. Macht / machen Sie Druck, bevor das Kind in den Brunnen fällt. Viel Zeit blibt nicht.

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem B-Plan 7c waren die drei ortsbildprägenden Buchen. Ein erst gestern vormittag per EMail übermitteltes Gutachten sagt aus, daß die die Wurzeln mit einem Pilz befallen sind und im Kronenbereich Bruchgefahr besteht. Daher lautet die Empfehlung, die Bäume zu fällen. Herr Dr. Erdtmann (FWG) stellte die Aussage des Gutachtens an sich in Frage und vermutete, daß das Aussagen interessengesteuert ist. Diese Vermutung ist grundsätzlich erst einmal nicht von der Hand zu weisen, denn über die Entstehung von Gutachten und die Wandelbarkeit ihrer Ergebnisse nach politischer Einfußnahme habe ich mir in meinem Blog bereits die Finger wund geschrieben. In diesem Fall wird die Sache aber vermutlich anders liegen, die Verwaltung und mehrere Kolleginnen und Kollegen nahmen den Gutachter in Schutz.
Der Umweltschutzbeauftragte gab seiner Verärgerung Ausdruck. Die Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Bei der Bearbeitung des Antrag, sie zu fällen, hätte er beteiligt werden müssen. Das sei bisher aber nicht geschehen. Der Umstand, daß die 1. Ändrung des B-Planes 7c für den  Bereich, in dem die Buchen noch stehen, bereits jetzt Gebäuden vorsieht, erweckt den Eindruck, daß auch er vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollte.

Jeder weiß spätestens seit dem Zeitalter der Romatik um das besondere Verhältnis des Deutschen zu seinem Wald und zum Baum im besonderen. Vermutlich handelt es sich sogar um ein kollektivesVermächtnis, dessen Wurzeln bis in die Zeit der Germanen zurückreichen. Wie man so unsensibel mit dem Thema umgehen kann, verstehe ich nicht. Ob es sich vielleicht um einen fehlgeschlagenen Versuch, die Selbstverwaltung zu übertölpeln, vielleicht um fehlende Professionalität oder nur um möglicherweise fehlende Sensibilität im Umgang mit dem Thema handelt, will ich gar nicht beurteilen.

Was in der Zeitung steht

Meinungs- und Pressefreiheit sind hohe Güter. Das bedeutet aber nicht, das man sich nicht kritich mit anderen Meinungen oder der Arbeit der Presse auseinandersetzen darf. Heute befasse ich mich einmal mit der Berichterstattung des OHA (Im Volksmund auch als “Lübecker” bekannt), genau genommen mit dem Inhalt des Artikels “Keine Glasuren im Appelwarder”.

Am 6. November hat Herr Kuhr es in einem Namensartikel über die letzte Ratsversammlung mal wieder richtig krachen lassen.

Er kritisiert, dass 5 von 23 Ratsleuten nicht an der Sitzung teilnahmen, weil sie wohl etwas Besseres zu tun gehabt hätten. Das ist nach meiner Meinung eine echte Anmaßung. Soweit ich weiß, haben die Kolleginnen und Kollegen sich beim Bürgervorsteher abgemeldet. Das ist in Ordnung, die Gründe interessieren mich nicht, und sie gehen auch Herrn Kuhr nicht wirklich etwas an.
Ich frage ja auch nicht nach, warum Herr Kuhr  während der letzten Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen nicht anwesend war und darüber berichtet hat. Vermutlich hatte er Besseres zu tun.

Darüber hinaus beklagt er sich, dass die mögliche Anmietung von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen als Geheimsache im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird. Hier geht es der Verwaltung und der Selbstverwaltung darum, mögliche Nachbarn direkt zu informieren und nicht über die Presse. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung die Medien im Rahmen einer aktiven Pressearbeit unterrichten wird, sobald hier belastbare Informationen vorliegen.

Zu guter letzt bezeichnet er die Entscheidung, im Appelwarder zukünftig keine glasierten Ziegel mehr zuzulassen, mit sarkastischem Unterton als in Anführungsstrichen „sensationelle“ Nachricht. Ich gebe natürlich zu, dass diese Nachricht jetzt keine Schlagzeile wert ist, obwohl das OHA eine draus gemacht hat.
Tatsache ist aber, dass der Appelwarder der einzige noch halbwegs erhaltenen Straßenzug aus der Zeit des Reformwohnungsbaus in ganz Ostholstein ist. Die Straße liegt in meinem Wahlbezirk. Nach meiner Beobachtung liegt der Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohnern daran, den charakteristischen Straßenzug in seinem jetzigen Charakter zu erhalten. Das die überwiegende Mehrheit der CDU den Wert historischer Straßenzüge nicht erkennen will, ist bedauerlich. Bedauerlich ist auch die Berichterstattung des OHA, das den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger und das öffentliche Interesse am Erhalt eines intakten Stadtbildes augenscheinlich ins Lächerliche ziehen möchte.

In der Vergangenheit hat sich die SPD über die ihrer Meinung nach CDU-freundliche Berichterstattung des OHA beklagt. Mittlerweile kann ich in der Berichterstattung nur noch eine  gegen die Verwaltung und gegen die Selbstverwaltung gerichtete Tendenz erkennen.

Eine interessante Frage wäre, welche Unterschiede es in der Qualitätssicherung beim OHA im  Vergleich dazu bei der OHZ (Der „Kieler“) gibt.

Einsicht in die Möglichkeit

Nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ist es klar: Naürlich ist es rechtlich zulässig, die Fassadengestaltung für eine einzelne Fassade in einem Bebauungsplan zu regeln. Auch für die Lübecker Straße 9.

Herr Nagel, der als Planer für den Bebauungsplan 7c (Bereich Gerberhof, Am Schwanensee) vorgetragen hat, brachte es auf den Punkt:
„Die Gestaltung des Ortsbildes ist ihre vornehmste Aufgabe.“

Damit dürfte auch dem letzten Ausschußmitglied klar geworden sein, daß die Verantwortung für die Gestaltung der Fassade für das neu zu errichtende Gebäude in der Lübecker Straße 9 (umgangssprachlich als Gerberhof bekannt, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Straße) beim Ausschuß liegt und er/sie mögliche Bausünden mit seiner/ihrer Stimme verhindern kann.

Ansonsten wurde eine weitere Alternative für die Planung der Bebauung im Bereich Am Schanensee vorgestellt. Sie sieht drei zweigeschossige Gebäude vor. Die Häuser sollen je einen Trackt mit Flachdach und einen mit Satteldach bekommen.

Die Frage der Erschließung wurde erneut kontrovers diskutiert. Sie soll nach jetzigem Planungsstand über die Straße am Schwanensee erfolgen. Hierzu gibt es Bedenken, weil die Rodomstorschule direkt an diesem Weg liegt. Die CDU brachte noch die Erschießung über die Stadtgrabenstraße und die Schwentinebrücke ins Gespräch.
Die Idee halte ich für abwegig, da die jetzige Brück sicher durch eine Brücke ersetzt werden kann, die auch von Autos befahrbar ist. Die daran anschließende ‘Durchfahrt zwischen den Gebäuden ist aber so eng, daß größere Autos hier ihre Probleme haben werden, von der Müllabfuhr einmal ganz abgesehen.

Die Planungen sind jetzt so weit vorangeschritten, daß sie im Oktober im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung allgemein bekannt gemacht werden sollen. Dann besteht für die Bürgerinnen und Bürger uch die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken geltend zu machen.

Gerberhof (Lübecker Straße 9) und Schwanensee

Ein anderer Tagesordnungpunkt im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Bebauungsplan Gerberhof. Inhaltlich ging es um die Themen:
– Gestaltung des Neubaus an der Lübecker Straße 9 (Gerberhof)
– Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“

Das Planungsbüro stellte hierzu neue Entwürfe vor. Vorrangig ging es darum, eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch der Neubau im Vergleich zu den benachbarten Gebäuden sein und wie massig die Fassade wirken wird.

Tatsächlich wird der Neubau nur zwei Meter höher als das bestehende Gebäude sein und dem alten Gebäude von der Form her ähneln. Erfreulicherweise war auf den Skizzen zu erkennen, daß die Planer nunmehr zum Teil stehende oder zumindest quadratische Fensterformate vorsehen.

Weniger erfreulich ist, daß in der Zeichnung, die den jetzigen Zustand darstellt, quadratische Fenster zu sehen sind, obwohl das alte Gebäude ganz eindeutig stehende Fensterformate hat. Ich nehme an, daß hier bei der Erstellung der Zeichnung nicht in vollem Umfang mit der erforderlichen Sorgfalt gearbietet wurde. (Vergleiche das Bild in meinem Beitrag vom 15. Juni 2013). Leider könnte man auch auf den Gedanken kommen, hier solle suggereirt werden, daß ohnehin schon quadratische Fensterformate vorhanden sind und die Forderung nach stehenden Fensterformaten daher nicht berechtigt ist.

Wenn die Fensterformate noch angepaßt und als stehende Fenster geplant werden, wäre gestalterisch viel gewonnen. Bedauerlicherweise sind die Fenster der benachbarten Gebäude nicht dargestellt, so daß ein optischer Gesamteindruck schwer zu gewinnen ist.

Hier die heutige Situation als Zeichnung
(die Fenster sind nicht korrekt dargestellt, s.o.)
140827_Gerberhof_status_QuoIm Vergleich dazu die vorgestellte Planung:
140827_Gerberhof_nachherHerr Dr. Erdmann von der FWG führte aus, daß sich durch das Gebäude die gesamten Sichtachsen und Perspektiven im Bereich Schwentine verändern werden. (die gelbe Fläche zeigt, wie weit die Balkone an der breitesten Stelle in Richtung Stadtschwentine ragen sollen.) Damit hat er recht, allerdings bin ich der Ansicht, daß dies weniger bedeutend ist als die Gestaltung einer Fassade, die sich zwingend in das historische Straßenbild einpaßen muß. Nach meiner Bewertung kann man dem Investor hier weiter  entgegenkommen, wenn die Fassendengestaltung  optimiert wird.

Der Ausschuß stimmte zu, die Planungen mit dem Gebäude in den vorgestellten Ausmaßen weiterzuführen. Über die Fassadengestaltung soll gesondert beraten werden.

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann und sollte man gerade im Bebauungsplan gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich,

Anschließend ging es um die Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“. Hier hatte sich der Ausschuß bereits entschieden, die Lösung „Stadtvilla“ zu verwerfen und die Lösung  „Reihenhaus“ weiter zu verfolgen. Herr Möller merkte für die SPD-Fraktion an, daß die vorgestellte Lösung keine Zustimmung findet. Die übrigen Mitglieder im Ausschuß teilten diese Auffassung mehrheitlich nicht. Ich wurde mit meinem Hinweis, daß die Reihenhäuser in der Rodomstorstraße auf der gegenüberliegenden Seite der Schule auch sehr eng stehen und trotzdem weggingen „wie die warmen Semmel“ gestern in den Kieler Nachrichten zitiert.

Der Umweltschutsbeauftragte äußerte die Befürchtung, daß das südlichste Gebäude im Schattenbereich der drei alten Bäume stehen würde und von daher die Gefahr droht, daß man aufgrund des Schattenwurfes die Axt an die Bäume legt. Diese Gefahr wurde vom Rest des Ausschusses auch gesehen, so daß  dem Planer die Aufgabe mit auf den Weg gegeben wurde, hier eine andere Lösung zu finden. Das dürfte unproblematisch und keine große Belastung für den Investor sein. So könnte man das betreffende Haus statt parallel zu den anderen Häusern auch über Eck mit dem mittleren Gebäude anordnen.

Für mich insgesamt  eine erfreuliche Entwicklung, wenn die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 noch gestalterisch optimiert wird und die Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen in dem Weg parallel zur Lübecker Straße entfällt.

Dem Altstadtcharakter eine Chance

Vorweg möchte ich auf die beiden nachfolgenden Beiträge hinweisen, die sich ebenfalls mit Themen aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt befassen.

In der Sitzung wurde durch den Architekten ein Höhenprofil zum Gerberhof/Gebäude Lübecker Straße 9 präsentiert. Aus den Bildern ging hervor, das auch der geplante Neubau nicht höher sein wird als die umliegenden Gebäude.
Gleichzeitig wurde aber auch klar, daß sich das geplante Gebäude optisch nicht in das Straßenbild einfügen wird.
Dafür gibt es zwei meßbare Kriterien.
Erstens: die Dachneigung. Sie ist deutlich geringer als beim bestehenden Gebäude und bei den benachbarten Gebäuden. Nach Aussagen des Architekten ist eine größere Dachneigung aber problemlos möglich.
Zweitens: die Fenster. Stehende Fensterformate sind in der Langen Straße aus gestalterischen Gründen vorgeschrieben und auch in der Lübecker Straße vorherrschend. Liegende Formate wie beim vorgestellten Entwurf widersprechen dem vorhandenen Bild und werden nach meiner Einschätzung als Fremdkörper wahrgenommen.
Natürlich wäre es auch schön, wenn Backsteine verwendet werden, und zwar weichere, nicht harte und glasierte.

Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, daß nicht nur ich, sondern auch mehrere andere Mitglieder des Ausschusses der Auffassung sind, daß sich der vorgestellte Entwurf gestalterisch nicht in den vorhandenen Bestand einfügen wird. Ich habe mich in zwei Wortbeiträgen gegen eine Bagatellisierung dieses Themas ausgesprochen. Im Gegenzug wurde die Frage aufgeworfen, ob man nicht eine moderne Gestaltung im Stil der Zeit bevorzugen würde.
Diese Auffassung war offenbar nicht mehrheitsfähig, auch wenn Herr Dr. Höppner auf die Charta von Venedig verwies, in der Nachbauten und Rekonstruktionen abgelehnt werden.

Ich habe im Anschluß an die Sitzung nach der Charta von Venedig gegoogelt. Sie stammt aus dem Jahr 1964 und ist mittlerweile 50 Jahre alt. Wie ich feststellen mußte, wurde sie 1987 durch ein Charta von Washington ergänzt, die auf der VIII. ICOMOS-Generalkonferenz beschlossen wurde und sich ausdrücklich auf die Charta von Venedig bezieht.

Art 9 aus der Charta von Venedig (1964):
Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen.
Anmerkung: Bei uns in Plön beginnt keine Hypothese. Wir wissen, wie der Gerberhof (Lübecker Straße 9) aussieht. Daher braucht sich das neue Gebäude auch nicht von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen.

Aus der Charta von Washington (1987):
8. Neue Funktionen und Aktivitäten sowie die Einrichtung einer zum heutigen Leben gehörenden Infrastruktur müssen mit dem Charakter der historischen Stadt oder des städtischen Bereichs vereinbar sein.
10. Falls es notwendig sein sollte, Gebäude neu zu errichten oder umzubauen, muß die bestehende räumliche Struktur, besonders Parzellenteilung und Maßstab, respektiert werden. Zeitgenössische Elemente können eine Bereicherung sein, soweit sie sich in das Ensemble einfügen.
Anmerkung: Die Punkte 8. und 10. decken sich mit der Forderung, ein Gebäude zu planen, daß sich auch gestalterisch einfügt. Die Forderung nach einem modernen Gebäude läßt sich hieraus jedenfalls nicht ableiten.

Im Übrigen erwähnte ich noch einmal den Margarethenhof in Flensburg als gelungenes Beispiel für neue Gebäude, die sich harmonisch in das malerische Altstadtviertel Jürgensby einfügen.
Dazu verweise ich auf meinen Bericht vom am 9. Juni 2014.

Doppeldeutiger Gerberhof

In der gestrigen Sitzung des SteU stellt sich auch heraus, daß die Bezeichnung „Gerberhof“ sehr unterschiedlich verstanden wird. Die Ausschußmitglieder und auch ich bezeichneten mit dem
„Gerberhof“ das Gebäude „Lübecker Straße 9“.
Dieses Gebäude ist eines der ältesten Gebäude der Stadt und stand unter Denkmalschutz. Es wurde in früheren Zeiten nachweislich als Gerberei genutzt. Ich kenne diese Gebäude nur unter dem Begriff Gerberhof. Im Zusammenhang mit diesem Gebäude wurden auch die Worte „baufällig“ und „marode“ verwendet. Aufgrund seines Bauzustandes wurde es aus dem Denkmalschutz entlassen und soll abgerissen werden.

Der Gerberhof ist aber auch eine Straße, an der fünf Gebäude stehen. Die Eigentümer und Bewohner der übrigen Häuser wiesen ausdrücklich darauf hin, daß auch Sie sich als „Gerberhof“ verstehen und betonten, daß ihre Gebäude möglicherweise alt, aber keinesfalls marode oder baufällig wären.
Soweit ich mich erinnere, habe ich das nie behauptet. Der Ausdruck: „Schuppen und Hinterhäuser“ ist ebenfalls nicht von mir, ich habe ihn nie gebraucht und würde mich auch darüber ärgern, wenn ich dort wohnen würde.

In meinem Beitrag vom 12. Juni habe ich diesen Umstand mit einer nachträglichen Anmerkung klargestellt, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Den Altstadtcharakter bewahren

Am Mittwoch wird der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gerberhof und den dahinter liegenden Bereich vorgestellt. Ich unterstütze die Erstellung des Bebauungsplanes und die beabsichtigte Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Innenstadtnähe. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, bei der Gestaltung des Giebels für das Gebäude, das den Gerberhof ersetzen soll, hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen.
Die Pläne, die uns bisher im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gezeigt wurden, erfüllen diese Anforderungen genau so wenig wie die Bilder, die bereits im Internet kursieren.

Bei dem geplanten Umfang des Gesamtprojektes fallen die Zusatzkosten für eine Gestaltung, die sich in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügt, kaum ins Gewicht, so daß sie dem Investor mit ruhigem Gewissen zugemutet werden können.
Eine hochwertige und angepasste Gestaltung liegt im öffentliches Interesse.

Der historische Altstadtcharakter unserer Plöner Innenstadt
muß gewahrt werden.

Ein sehr schönes Beispiel, wie der altstädtische Charakter eines ganzen Ortsteiles trotz neuer Gebäude erhalten bleiben kann, ist der Margarethenplatz in Flensburg. Der Platz liegt unmittelbar vor dem historischen Margarethenhof im malerischen Stadtteil Jürgensby. Bis zu seinem Abriß in die siebziger Jahre erstrecke sich hier ein Industriegebäude, danach wurde der Bereich als Parkplatz genutzt. Die Bebauung rund um den heutigen Margarethenplatz entstand in den Jahren 1995 bis 2003.

Auf dem Panoramabild des Margarethenplatzes sind gerade einmal drei alte Gebäude zu sehen. Der Margarethenhof selber und rechts davon ein Gebäude aus dem Jahr 1748 sowie das Gebäude rechts daneben.
140506_Margarethenhof_01_PanoramaDie nachfolgenden Aufnahmen zeigen sind etwas detaillierter:
140605_Margaretenhof_02140605_Margaretenhof_03Alle drei Aufnahmen zeigen eins:
Es geht, wenn man will.

Haushalt des SteU ohne Plan

Ich habe vor einiger Zeit gebeten, mich in den Ältestenrat aufzunehmen und in die Arbeit der Haushaltskonsolidierungsgruppe einzubinden. Obwohl Frau Killig (FDP), ebenfalls fraktionslos, in beiden Gremien vertreten ist, wurde mir die Teilnahme verwehrt, weil ich fraktions- und parteilos bin, im Ältestenrat gem. Satzung aber nur Mitglieder der Fraktionen oder Parteien vertreten sind.
An der Haushaltskonsolidierungsgruppe kann ich nicht teilnehmen, weil dort nur Mitglieder des Hauptausschusses vertreten sind.
Beide Gremien fertigen keine Protokolle an, so daß mir einige relevante Informationen vorenthalten werden. Das ist auf der einen Seite ärgerlich, weil es mir die Ausübung meines Mandates erschwert, auf der anderen Seite kann ich die Ergebnisse der Haushaltskonsolidierungsgruppe ohne irgendeine Rücksichtnahme hinterfragen, da ich an den Beratungen nicht beteiligt wurde.

Am Mittwoch wurde auch der Entwurf des Haushaltsplanes für den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) beraten. Die bedenkliche Finanzsituation unserer Stadt dürfte bekannt sein, das Erfordernis zu streichen ist unumstritten. Daher trage ich es mit, daß das Stadt-Umland Konzept genau so gestrichen wird wie das Freiflächenkonzept, und das, obwohl es bei diesen Konzepten darum ging, planerisch die Weichen für eine zielgerichtete, zukünftige Entwicklungen zu stellen.

Das Stadt-Umlandkonzept hat sich aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) entwickelt, das integrierte Stadtentwicklungskonzept basierte auf dem Entschluß, ein Entwicklungskonzept für den Bereich östliche Innenstadt zu erstellen, also für den Bereich von der neu gestalteten Lübecker Straße einschließlich des Bahnhofbereiches bis zur Krabbe. Die Erstellung dieses Konzeptes für die Entwicklung der östlichen Innenstadt und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wurde im Frühjahr 2009 beschlossen. Nachdem die Neugestaltung der Lübecker Straße zwischen Schwentinebrücke und Gänsemarkt mit gutem Erfolg abgeschlossen wurde, wäre es nur folgerichtig, den daran angrenzenden Bereich in Angriff zu nehmen, da wir es hier mit einer 1A Lage zu tun haben, die im Moment nur suboptimal genutzt wird (Spielhalle, Pakete sortieren), deren Erscheinungsbild verbesserungswürdig ist und die ein erhebliches Potential hat. Meine Anregung, zwar auf das Stadt-Umland Konzept und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept zu verzichten, aber die bereits 2009 beschlossenen, deutlich kleinere und kostengünstigere Planung wieder aufzunehmen, wurde nicht aufgegriffen. Hier wurde ohne weitergehende Überlegung um des Streichens willen gestrichen, es wird am falschen Ende gespart.

Ähnlich verhält es sich mit dem Freiflächenkonzept, das als Grundlage für die Weiterentwicklung des Bereichs Fegetasche und der Strandwege im Stadtwäldchen und in der Stadt dienen sollte. Hier kam es dankenswerterweise nicht zu einer Totalstreichung. Ein Teil des ursprünglich eingeplanten Geldes soll nach wie vor für die Sanierung der Wege verwendet werden. Leider hat man den Bereich Fegetasche nicht weiter in Betracht gezogen, obwohl es hier ein erhebliches Problem mit dem alten Strandhaus gibt, das der Stadt gehört und in einem kläglichen Zustand ist. Hier besteht nicht nur  Handlungsbedarf im Hinblich auf den baulichen Zustand des Strandhauses, sondern vor allem erhebliches Entwicklungspotential im touristischen Bereich. Auch diese für die Stadt wichtige Planung ist gestrichen worden.

Statt dessen hält man an der Innenentwicklungspotentialanalyse fest, eine Untersuchung, die ich im Zusammenhang mit der Planung Seewiesen immer wieder gefordert habe, um fachlich fundiert und ergebnisoffen zu ermitteln, ob überhaupt ein langfristiger Bedarf für ein Baugebiet auf der grünen Wiese besteht. Nachdem für jeden, der die Stellungnahme der Landesplanung zu den Sumpfwiesen aufmerksam gelesen hat, klar sein dürfte, daß es sich bei diesem Projekt um eine Fehlplanung handelt, die bei realistischer Betrachtung schon so gut wie  gescheitert ist, bestände hier Einsparpotential.

Die Entscheidung, an der Erstellung des B-Plan für die Johannisstraße festzuhalten, trage ich in vollem Umfang mit. Hier geht es wirklich darum, den historischen Charakter der Straße zu erhalten, bevor er durch „Hingucker“ oder Billigbauten verschandelt wird. So wenig Schnittmengen ich normalerweise mit der FDP habe (bis auf in Sachen Freiheits- und Bürgerrechte), so sehr können wir Frau Killig dankbar sein, daß sie diesen Stein ins Rollen gebracht hat.

Auch der Entschluß, einen B-Plan für den Bereich Eutiner Straße aufzustellen, ist richtig. Früher war die Eutiner Straße eine viel befahrene Durchgangstraße. Heute stehen hier viele Parkplätze zur Verfügung. Dennoch vermittelt die „Eutiner“  wegen der Straßenbäume und des Blicks auf den See fast den Charakter einer Promenade. In Verbindung mit dem Friedhof und dem Gebäude der alten Biologische Anstalt, dem heutigen Restaurant „Altes Fährhaus“ haben wir es hier mit einem empfindlichen und für den Tourismus relevanten Bereich zu tun. Ich hoffe, daß wir auch an diesem Beschluß festhalten und ein klares städtebauliches Ziel festlegen.

Natürlich ist mit der Forderung, die Planungen für das Strandhaus Fegetasche und den Bereich östliche Innenstadt aufzunehmen, auch die Frage verbunden, wie das finanziert werden soll. Da ich nicht an den Sitzungen der Haushaltskonsolidierungsgruppe teilnehmen konnte, verfüge ich hier nicht über die erforderlichen Hintergrundinformationen. Ich hielte es im ersten Ansatz  für realistisch, die Sanierung des Wanderweges im Stadtwäldchen auf Ausbesserungen zu beschränken. Der Weg ist eher ein Waldweg, der Ausbau wäre daher eher untypisch. Stattdessen könnte ein sehr viel kürzerer Abschnitt im Bereich Strandweg  auf Vordermann gebracht werden, zum Beispiel der Bereich Seeprinz – Marktbrücke. Dieser Abschnitt ist deutlich kürzer und dürfte damit auch kostengünstige sein. Das eingesparte Geld könnte in die Planung fließen.
Am vernünftigsten wäre es, die Planungen für die Seewiesen wegen absehbarer Aussichtslosigkeit zu beenden. Dann ständen nicht nur Mittel zur Verfügung, sondern auch die Arbeitskraft der Verwaltung, die momentan in einem unvertretbar hohen Maße durch dieses Projekt gebunden ist.

Ohnehin ist mit 20.000 Euro ein unrealistisch niedriger Ansatz für die im Haushaltsplan ausdrücklich genannten Planungen (Innenbereichspotential, Eutiner Straße, Johannisstraße) vorgesehen. Im Ausschuß wurde die Verwaltung gebeten, diesen Ansatz zu erhöhen und Einsparpotential an anderen Stellen zu identifizieren.

Bislang habe ich mich noch nicht entschieden, wie ich hier weiter vorgehen will.

Völlig planlos, wie die Überschrift suggeriert, ist der Haushaltsplan also doch nicht aufgestellt worden. Es ist auch eine schwierige Aufgabe, um die ich die Verwaltung nicht beneide, auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Selbstverwaltung nicht. Aber aus meiner Sicht besteht hier dennoch deutlicher Nachbesserungsbedarf.

Zur Bootshalle und zum Gerberhof

Gestern wurde in der Zeitung über die letzte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt berichtet. Die Berichte sind ausführlich und geben die Positionen richtig wieder, wobei, eine kleine Anmerkung hätte ich schon.

Natürlich habe ich mich auch gefreut, daß ich zitiert wurde. Es ist richtig, daß ich gesagt habe, daß ein Gebäude in der geplanten Größe nicht verträglich ist. Meine Äußerung, daß beim PSV aber der echte Bedarf besteht, den Jugendraum und das Hafenmeisterbüro zeitgemäß weiterzuentwickeln, wurde allerdings dem Kollegen Thomsen zugeschrieben. Ansonsten weise ich auf meinen gestrigen Beitrag hin, in dem ich meine Position ausführlich erläutert habe.

Auch zum Thema Gerberhof wurde ich zitiert. Es stimmt. Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Fassade des Ersatzbaues für den Gerberhof, so wie sie im Internet dargestellt ist, nicht in das Straßenbild einfügt. Das nachfolgende Zitat des Kollegen Höppner legt den Schluß nahe, ich würde einen historisierenden Nachbau wollen. Das ist so nicht zutreffend, auch wenn das immer noch besser wäre als die funktionale Zweckfassade, wie sie im Immobilienangebot des Internets zu sehen ist.
Mir geht es darum, daß die ortsüblichen Gestaltungsmerkmale der umliegenden Gebäude aufgenommen werden. Um eine Gestaltung zu erreichen, die sich einfügt, und um mir nicht den Vorwurf einzuhandeln, ich würde Geschmacksdiktatur betreiben, habe ich vorgeschlagen, die Marius Böger Stiftung und die Initiative Schönes Plön zur Beratung hinzuzuziehen.

Darüber hinaus habe ich meine Bedenken dagegen geäußert, daß im Bereich hinter den Gebäuden der Lübecker Straße zusätzliche Gewerbeflächen geschaffen werden, weil wir in der Innenstadt bereits Leerstände zu verzeichnen haben. Es muß vermieden werden, ein Überangebot zu schaffen, weil das für die Entwicklung der Innenstadt erhebliche Probleme nach sich ziehen kann.

Nachfrage nach altengerechtem Wohnen

Ein Thema in der Einwohnerfragestunde im Hauptausschuß am letzten Montag zielte auf die Errichtung von altengerechtem Wohnraum ab und richtete sich konkret auf die Projekte DANA Heim in der Hamburger Straße und Gerberhof in der Innenstadt.

Vorweg: Der Begriff „altengerecht“ ist grundsätzlich positiv besetzt. Wer hat schon etwas gegen „Alte“ oder „Gerechtigkeit“ oder würde das öffentlich äußern. Tatsächlich leben wir in einer älter werdenden Gesellschaft, hierzu mein Beitrag vom 6. November 2012. Die Gruppe der Alten ist im Bezug auf die Einkommensverteilung nicht homogen. Ohne das Phänomen der Altersarmut beiseiteschieben zu wollen, es gib viele ältere Menschen, die wirtschaftlich gut gestellt sind. Demographischer Wandel und Kaufkraft haben auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und damit auf das Angebot, daß sich an den Wünschen und Bedürfnissen einer kaufkräftigen Kundschaft orientiert.
Kurzum, „altengerecht“ hört sich im ersten Moment wohltätig an, muß aber nicht unbedingt einen sozialen Hintergrund haben. Häufig handelt es sich um Investitionen, mit denen man zwar gut verdient, sich aber nicht unbedingt Verdienste erwirbt. (In Anlehnung an Lübke oder Heuss über Josef Abs)
Ich kann mich erinnern, in einem Fachgespräch einmal den etwas zynischen Begriff vom „altengerecht tapezierten Wohnen“ gehört zu haben.

Zum Gerberhof: Im Moment ist mir nicht bekannt, welcher Verfahrensweg beschritten werden soll und wie weit ein möglicherweise angelaufenes Verfahren bereits fortgeschritten ist. Tatsächlich werden die Wohnungen im Internet schon zum Verkauf angeboten. (http://www.immobilienscout24.de/expose/71752901). Die Preise liegen zwischen 198.000,– Euro für die kleinste Wohnung mit ca. 66 qm und 380.000,– Euro für die größte Wohnung mit 127,– qm Wohnfläche. Die Wohnungen werden frei angeboten und sind nicht exklusiv für ältere Menschen vorbehalten. Das ist kein sozialer Wohnungsbau, sondern ein Investitionsobjekt, was grundsätzlich nichts Schlechtes ist.
Ich begrüße sehr, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen werden. Allerdings widerspreche ich der Aussage: „architektonisch sehr gelungen fügt sich das moderne Gebäude in den historischen Stadtkern von Plön ein.“ Wer sich das Bild “Frontansicht“ bei Immobilienscout24 ansieht, wird feststellen, daß das Gebäude deutlich größer und höher sein wird als das bestehende Gebäude. Wer genau hinsieht wird auch feststellen, daß sich die Fassade nicht einfügt, weil sie mit den Gestaltungsmerkmalen aller umliegender Gebäude bricht. Hierauf und auf mögliche Verfahrenswege habe ich bereits im Beitrag vom 15. Juni 2013 in meinem Blog hingewiesen (http://www.ingo-buth.de/2013/06/15/gerberhof/).

Im Hintergrund der Gerberhof

Im Hintergrund der Gerberhof

Ich begrüße das Projekt noch aus einem ganz anderen Grund. Die Tatsache, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich entstehen sollen macht deutlich, daß die immer wieder gebetsmühlenartig widerholte Behauptung: „In Plön können wir nichts mehr entwickeln“ falsch ist. Punkt.
Neben diesen 10 Wohneinheiten gibt es bereits Pläne für die Entwicklung von bis zu 80 Wohneinheiten im Innenstadtbereich. Weitere 6 Baugrundstücke werden im Bereich Rodomstorstraße erschlossen. In Stadtheide wird gegenüber von EDEKA und ALDI der Fünfseenhof, eine Stadtvilla mit 11 Wohneinheiten errichtet, ein zweites Gebäude dieser Art soll später gebaut werden. (http://www.fuenfseenhof.de/)
Damit entfällt aus städteplanerischer Sicht die Begründung für das Neubaugebiet Seewiesen.

Das DANA Gebäude in der Hamburger Straße wird es so nicht geben. Auch hier hätten wir es mit Eigentumswohnungen zu tun gehabt, die auf den Bedarf älterer Menschen zugeschnitten waren. Zusätzlich wurde ein auf einige Stunden am Tag beschränkten Concierge – Service in Aussicht gestellt, der z.B. Botengänge erledigt hätte.
Das Gebäude hätte sich an dieser Stelle aber nicht in das Stadtbild eingefügt, was besonders kritisch zu bewerten ist, weil es sich um eine Ortseingangssituation handelt. Das Gebäude wäre um mehr als ein Drittel höher als die anderen Gebäude im Straßenzug gewesen, die Fassadenfläche wäre um ein vielfaches größer gewesen als die Fassadenfläche der benachbarten Häuser. Die Gestaltung der Fassade hätte sich deutlich von der Gestaltung der übrigen Fassaden unterschieden. Der Anregung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, auf ein Stockwerk zu verzichten und die restlichen Wohneinheiten im hinteren Bereich des Grundstückes zu errichten, wollte der Investor nicht folgen.

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil