Einsicht in die Möglichkeit

Nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ist es klar: Naürlich ist es rechtlich zulässig, die Fassadengestaltung für eine einzelne Fassade in einem Bebauungsplan zu regeln. Auch für die Lübecker Straße 9.

Herr Nagel, der als Planer für den Bebauungsplan 7c (Bereich Gerberhof, Am Schwanensee) vorgetragen hat, brachte es auf den Punkt:
„Die Gestaltung des Ortsbildes ist ihre vornehmste Aufgabe.“

Damit dürfte auch dem letzten Ausschußmitglied klar geworden sein, daß die Verantwortung für die Gestaltung der Fassade für das neu zu errichtende Gebäude in der Lübecker Straße 9 (umgangssprachlich als Gerberhof bekannt, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Straße) beim Ausschuß liegt und er/sie mögliche Bausünden mit seiner/ihrer Stimme verhindern kann.

Ansonsten wurde eine weitere Alternative für die Planung der Bebauung im Bereich Am Schanensee vorgestellt. Sie sieht drei zweigeschossige Gebäude vor. Die Häuser sollen je einen Trackt mit Flachdach und einen mit Satteldach bekommen.

Die Frage der Erschließung wurde erneut kontrovers diskutiert. Sie soll nach jetzigem Planungsstand über die Straße am Schwanensee erfolgen. Hierzu gibt es Bedenken, weil die Rodomstorschule direkt an diesem Weg liegt. Die CDU brachte noch die Erschießung über die Stadtgrabenstraße und die Schwentinebrücke ins Gespräch.
Die Idee halte ich für abwegig, da die jetzige Brück sicher durch eine Brücke ersetzt werden kann, die auch von Autos befahrbar ist. Die daran anschließende ‘Durchfahrt zwischen den Gebäuden ist aber so eng, daß größere Autos hier ihre Probleme haben werden, von der Müllabfuhr einmal ganz abgesehen.

Die Planungen sind jetzt so weit vorangeschritten, daß sie im Oktober im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung allgemein bekannt gemacht werden sollen. Dann besteht für die Bürgerinnen und Bürger uch die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken geltend zu machen.