Gerberhof

Wer aufmerksam durch die Stadt geht erkennt, dass der Gerberhof (das Gebäude, das zurückgesetzt an der Schwentinebrücke in der Innenstadt liegt), nicht mehr bewohnt wird. Ich wurde bereits darauf angesprochen, daher hier ein kurzer Sachstand.Im Hintergrund der Gerberhof

Im Hintergrund der Gerberhof

Der Gerberhof liegt in einem Bereich, für den ein Bebauungsplan existiert. Mit diesem Bebauungsplan ist auch die Gestaltung für viele Gebäude in der Umgebung festgesetzt. Da der Gerberhof unter Denkmalschutz steht bzw. stand, ging man bei der Erstellung des Planes vermutlich davon aus, dass sich an diesem Gebäude nichts ändern wird und hat auf nähere Festsetzungen verzichtet. Hier ist allein das Baufeld, also die Fläche, auf dem das Gebäude steht, beschrieben.

Nun ist es so, dass sich das Gebäude in einem so schlechten baulichen Zustand befindet, dass der Denkmalschutz einem Abriss zugestimmt hat. Damit einher ging die Empfehlung, ein Gebäude zu erstellen, dass die alte Kubatur, also die Größe und Form aufgreift. Der korrekte Weg dazu wäre, den Bebauungsplan zu ändern und auch für dieses Grundstück detaillierte Festsetzungen zu treffen.

Diese Lösung wurde von der Verwaltung der Stadt Plön, offenbar in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses, verworfen, da eine wirtschaftliche Nutzung unter den Rahmenbedingungen nicht möglich sei.

Die Aussage, dass dem Denkmalschutz egal sei, was dort entsteht, kann ich nicht glauben. Wenn der Denkmalschutz des Kreises sich mit Aussagen zurückhält, dann vermutlich, weil er mit dem Abriss des historischen Gebäudes seine Zuständigkeit verloren hat und nicht den Eindruck erwecken will, in die Planungshoheit der Stadt eingreifen zu wollen.

Für einen Bau, der über die Baugrenzen hinausgeht, gibt es jetzt drei Möglichkeiten.
1. Man ändert den Bebauungsplan, um die Gestaltung des dort möglicherweise geplanten Gebäudes verbindlich vorzugeben.
2. Man schließt mit einem möglichen zukünftigen Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag.
3. Man erteilt das Einverständnis, dass von den Vorgaben des Bebauungsplanes abgewichen werden kann.
Die Lösungen eins oder zwei wären professionell, weil sie rechtssicher wären und verbindliche Vorgaben beinhalten würden, sie sind aber mit Arbeit verbunden.
Die Lösung 3 vermeidet Arbeit, hat aber den erheblichen Nachteil, dass sie auf Treu und Glauben beruht und die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt auf ein Minimum reduziert.

Es ist selbst für einen Blinden mit dem Krückstock klar, dass auf diesem Grundstück etwas passieren wird. Ich persönlich finde es schade, wenn Städte historische Bausubstanz verlieren, weil sie nach und nach der Verrottung preisgegeben wurde, so dass sie am Ende nicht mehr zu retten ist.
Nun ist die Situation aber so wie sie ist. Wer meinen Blog in der Vergangenheit aufmerksam gelesen hat, wird sich erinnern, dass ich mich für eine Verdichtung der Wohnbebauung im Stadtbereich für den richtigen Weg halte. Das gilt auch für diesen Standort. Da sich das Grundstück jedoch am Eingangsbereich zum historischen Markt an einen Stelle befindet, die nach meiner Einschätzung für das Stadtbild von hervorgehobener Bedeutung ist, wäre es aus meiner Sicht zum Wohle der Stadt, ein Vorgehen zu wählen, dass sich nicht an der Arbeitsbelastung der Verwaltung orientiert.

2 Gedanken zu „Gerberhof

  1. Hallo….. ich hatte die Information, dass nur ein Teilabriss genehmigt wird. Und zwar die Seite die zur Schwentine liegt… Hier wollte der neue Eigentümer eine neue Fassade erstellen (mit viel Glas und Balkonen)… Dort sollten dann später ältere Leute wohnen… Eigentlich sollte auch schön längst Baubeginn sein….

  2. Pingback: Zur Einsicht gezwungen? | Ingo Buth

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