Heute im SteP, Wohnungen, verkehrsberuhigter Bereich, LIDL-Neubau und Baumschutzsatzung

Diese vier wichtigen Themen standen unter anderen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Daher ist mein Beitrag wieder einmal länger geworden.

Wohnungen: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat beschlossen, daß das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines  Wohngebäudes mit 29 Wohneinheiten in der Ulmenstraße 52 erteilt werden soll. Ich habe mich in einem Wortbeitrag ausdrücklich für dieses Bauprojekt eingesetzt. Die Entscheidung fiel später einstimmig bei zwei Enthaltungen.
In der Einwohner*innenfragestunde wurden noch einmal Bedenken geäußert, daß das Gebäude mit 5 Stockwerken zu groß sei. Ich kann die Einwände der benachbarten Einwohner der Reihenhäuser zwar verstehen, vermutlich würde mir das Projekt an ihrer Stelle auch nicht gefallen.
Allerdings sind zwei Dinge zu bedenken:
1. Plön braucht bezahlbaren Wohnraum. Das ist ein öffentliches Interesse. 29 Wohneinheiten sind zwar nicht so viel, aber besser als nichts, wenn man sich die Nachfrage ansieht. Nach Aussage der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft ist bei der Größe eine Quadratmetermiete von 8,50 € zu erwarten.
2. Da es für das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art der Nutzung (Wohnen), der Bauweise und auch nach der Nutzung des Grundstückes in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Eigenart der „Näheren Umgebung“ sind nicht nur die Gebäude rechts und links zu betrachten, sondern auch das darüber hinausgehende Umfeld. Hier gibt es nun einmal Gebäude, die sogar noch größer und höher sind. Damit hat die Stadt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen gar keine andere Wahl, als das Einvernehmen zu erteilen. Die Baugenehmigung selber wird die Kreisverwaltung erteilen.

Gut verstehen kann ich zwei weitere Fragen bzw. Anregungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Die erste Anregung betrifft einen „Tante Emma Laden“. Ich würde mir auch einen „Tante Emma Laden“ im Bereich Ölmühle wünschen. Noch mehr würde ich mir einen kleinen Frischemarkt als Nahversorger wünschen. Die Plöner Gewerbliche hat allerdings glaubhaft gemacht, daß trotz zweijähriger Bemühungen kein Betreiber gefunden werden konnte, was der Bürgermeister bestätigte. Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder nach den Bemühungen erkundigt, die Ölmühle war schließlich einmal mein Wahlbezirk. Es hat sich bislang wirklich kein Interessent gefunden.
Die zweite Frage kam von Jörg Schröder (Die Linke) und thematisierte den Sozialwohnungsbau. Er führte aus, daß von den 300 Plöner Sozialwohnungen in absehbarer Zeit 100 aus der Sozialbindung herausfallen.
Die Plöner Gewerbliche führte an, daß die durchschnittlichen Quadratmetermieten für die meisten ihrer Wohnungen unter 6,- € und daher auch unter dem Preisniveau für Sozialwohnungen liegen. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Die Stettiner Straße soll neu „gemacht“ werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, in der zwei Varianten zur Auswahl gestellt wurden.
Ich habe den Antrag gestellt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in die nächste Sitzung zu verschieben, da ich eine Variante vermißt habe, die statt einer Einbahnstraßenregelung einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ vorsieht.
Hier wollte der Ausschuß meinem Antrag nicht folgen, sondern das Thema diskutieren. Der Ausschußvorsitzende betonte aber, daß eine weitere Variante durchaus betrachtet werden könne.
In der Diskussion vermochten die beiden Varianten, Einbahnstraßenregelung und Einbahnstraßenregelung mit zusätzlichem Grundstückserwerb die Mitglieder des STeP nicht wirklich zu überzeugen. Meine ursprüngliche Anregung, eine Variante mit „Verkehrsberuhigtem Bereich“ zu erarbeiten und dann alle drei Varianten in der folgenden Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten, wurde zu guter Letzt aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, daß der Ausschuß sein Recht auf kommunale Selbstbestimmung wahrnimmt und sich vorbehält, gegebenenfalls abweichend von der Empfehlung der Unteren Verkehrsbehörde zu entscheiden. In meinem Redebeitrag habe ich betont, daß es Zeit ist, sich vom Konzept der autogerechten Stadt zu verabschieden. In einer Verkehrsberuhigten Zone (im Volksmund: Spielstraße) sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt.
Sehr erfreulich fand ich, daß die Plöner Gewerbliche dieser Idee nicht ablehnend gegenüber stand und die Unterstützung ihrer Städteplaner angeboten hat. 

LIDL Neubau. Ein Vertreter der Firma LIDL stellte die Pläne für den Neubau eines neuen Filialgebäudes vor. Der Neubau soll 1400 qm umfassen. Das Sortiment wird nicht erweitert, aber auf der vergrößerten Verkaufsfläche dann besser präsentiert. Die Gänge sollen breiter werden und die Regale nicht mehr so hoch sein. Zudem sollen die Sozialräume vergrößert werden. Da für das Gelände ein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein modernes Energiemanagement, die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom sowie eine Schnelladesäule mit zwei Ladeplätzen runden die Planung ab. Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes auf der nächsten Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich habe bei der Vorstellung 4 Punkte angesprochen:
1. Der Neubau darf nicht höher werden als der bestehende Bau. Ziel ist, das Blickfeld von der Bundesstraße 76 auf das Schloß zu erhalten.
Das ist offenbar nicht beabsichtigt und der Firmenvertreter wies darauf hin, daß das auch in der Änderung des Bebauungsplanes so festgesetzt werden kann.
2. Keine auffälligen Werbepylone, die das Blickfeld auf das Schloß beeinträchtigen. Auch das ist nach Aussage des Firmenvertreters nicht geplant.
3. Eine bessere Infrastruktur für Radfahrer. Hier werden 20 „Kieler Bügel“ in Eingangsnähe und am Einkaufswagenständer geplant, die zudem überdacht sind. Good news!
4. Als Anregung: eine Glasfront mit Blick auf das Schloß, um die Attraktivität des Marktes zu erhöhen. Das war durchaus ernst gemeint; damit hätte Plön nicht nur den schönsten Bahnhof der Welt, sondern vermutlich auch den attraktivsten LIDL Markt Deutschlands. Hier verwies der Mitarbeiter von LIDL aber darauf, daß in dem Gebäudeteil zum Parkplatz hin die Sozialräume geplant sind.

Als es um das Thema Energieversorgung ging, erwähnte ich noch, das unsere Stadtwerke auch Energieanbieter sind. Schließlich sitze ich im Verwaltungsrat. Ich würde mich natürlich freuen, wenn LIDL als Kunde geworben werden könnte. Allerdings wurde ich darauf hingewiesen, daß die Firma langfristige Verträge über große Abnahmemengen hat, so daß eine zukünftige Kundenbeziehung zu unseren Stadtwerken unwahrscheinlich ist.

Die Baumschutzsatzung war ein Thema, das uns im Vorfeld der Sitzung bereits bewegt hat.
Hierzu wurde für kommende Woche zu einer Sitzung der Ratsversammlung eingeladen.

Da der SteP nicht für die Baumschutzsatzung zuständig ist, weil wir uns nicht in einem Bauleitplanungsverfahren befinden, hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion beantragt, das Thema nicht über einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, sondern direkt auf der kommenden Ratsversammlung zu beraten.
Als Tagesordnungspunkt für die Ratsversammlung ist vorgesehen: „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“.
Da die Zwei Drittel Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt im SteP dann auch nicht behandelt.

Nach mehreren Vorgesprächen auch mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß es in der Ratsversammlung keine Mehrheit dafür geben wird, die Baumschutzsatzung zeitlich begrenzt auszusetzen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Kollateralschäden wären zu hoch. Mein Lösungsvorschlag, die Baumschutzssatzung durch eine Ergänzung zu ändern, scheint durchaus kompromissfähig zu sein.

Hintergrund ist die seit langem beabsichtigte Anpassung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995. Aktueller Anlaß der Diskussion ist das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen auf den Grundstücken Ulmenstraße 42. Der SteP hat den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, daß das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen so wie beantragt durchgeführt werden soll. Dabei wurden städtebauliche Argumente angeführt. Inhaltlich ging es um die optimale Wegeführung, Barrierefreiheit und die einheitliche Häuserflucht der drei geplanten Neubauten, aber damit auch verbunden auch um die Fällung von 6 großen Birken, für die 16 neue Bäume als Ersatz angepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung machte in den letzten Sitzungen deutlich, daß sie aufgrund der bestehenden Baumschutzsatzung dazu nur eine negative Stellungnahme an den Kreis abgeben kann, was sie auch getan hat.
Der politische Wille der Selbstverwaltung ist aber, das Bauvorhaben wir geplant umzusetzen.
Dazu bedarf es offenbar einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung wird nun in Angriff genommen, wohl wissend, daß die Zeit knapp ist. Selbst wenn die Beschluß am nächsten Mittwoch, dem 24. Februar getroffen wird, muß er noch veröffentlicht werden, um wirksam werden zu können. Das wäre dann frühestens am Freitag, dem 26. Februar möglich. Die Zeit ist dann knapp, weil Baumfällungen nach meinem jetzigen Kenntnisstand nur bis zum 01. März zulässig sind. Möglicherweise sind sie auch bis zum 15. März erlaubt, wenn der Antrag bis zum 01. März gestellt wurde. Das muß durch die Verwaltung noch geprüft werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, danach die seit langem geplante größere Änderung der Satzung mit der erforderlichen Gründlichkeit und sorgfältiger Abwägung anzugehen. 

Völlig zu Recht hat aber der Umweltbeauftragte bemängelt, daß er im Vorfeld nicht in die Diskussion eingebunden wurde. Er wies darauf hin, daß mit der Außerkraftsetzung oder der zeitlich begrenzten Aussetzung der Satzung seine Arbeit der letzten 15 Jahre gefährdet ist. 
Da gebe ich ihm uneingeschränkt recht. Ich bin sicher, daß er in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung die Gelegenheit hat, seine Argumente einzubringen. 

Einvernehmen für Anbau noch nicht erteilt

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ging es fast zwei Stunden lang um den Neubau eines Schultraktes für das Gymnasium Schloß Plön in der Prinzenstraße. Der Neubau soll den bisherigen naturwissenschaftlich-künstlerischen Fachbau ersetzen, der energetisch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Ausgangspunkt der Diskussion war der Antrag des Kreises, für den Neubau mehrere durch die Baumschutzsatzung der Stadt geschützte Bäume auf dem Schulhof zu fällen. In dem Zusammenhang kam bei den Mitgliedern des Ausschusses die Frage auf, ob alternative Standorte für den Neubau tatsächlich ernsthaft geprüft wurden. Letztendlich konnten die anwesenden Mitglieder der Kreisverwaltung die Zweifel daran nicht ausräumen, so daß der Ausschuß mit 4 Stimmen, einer Gegenstimme und drei Enthaltungen dem Antrag von Herrn Dr. Erdmann (FWG) folgte, den Kreis zu bitten, nochmals in die Abstimmung mit der Forstbehörde und der oberen Naturschutzbehörde zu gehen, um Alternativen für den Standort zu prüfen.

Ich freue mich, ausführlich über das Thema schreiben zu können, da es aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil verlegt wurde.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Zu Beginn der Sitzung wurde beschlossen, die anwesenden Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung (die Herren Jordan und Siebelts sowie Frau Kraus) und die Direktorin des Gymnasiums, Frau Paulsen, als Sachverständige zuzulassen, damit sie sich zu den Tagesordnungspunkten äußern können.

Frau Paulsen nutzte die Gelegenheit, die anwesenden zu begrüßen und ihre Schule vorzustellen. Sie legte die Gründe dar, die einen Neubau aus ihrer Sicht zwingend erforderlich machen. Sie betonte, daß die Schule aus allen Nähten platzen würde. Aufgrund der Anmeldezahlen (123 Schüler*innen) wird der nächste Jahrgang fünfzügig geführt. Insgesamt werden um die 800 Schüler*innen unterrichtet (die genauen Zahlen habe ich leider nicht notieren können). In Zukunft würde die Zahl dauerhaft niedriger liegen, so daß mittelfristig mit drei- oder vierzügigen Jahrgängen zu rechnen ist. Die Umstrukturierung sei in drei Phasen geplant. Zuerst würde der Neubau erstellt, damit die Naturwissenschaften aus dem jetzigen Fachgebäude dahin umziehen könnten. Anschließend würden die Klassenräume, die sich unter dem Dach des Hauptgebäudes befinden, in das alte Fachgebäude verlegt, um das Dach zu sanieren. In der Phase Drei wäre der Rückumzug aus dem Fachgebäude in das Dachgeschoß vorgesehen, damit der Abriß des alten Fachgebäudes erfolgen kann.

Anmerkung: Wie sich späteren Verlauf der Sitzung herausstellte, ist in einem vierten Schritt geplant, den Neubau des Fachtraktes zu verlängern, um weitere Klassenräume zu schaffen. Ich persönlich fand die Darstellung überzeugend. Zu denken gab mir lediglich der populistische Hinweis, daß der Putzwagen mehr Platz hätte als ein*e Schüler*innen. Auch das Foto, auf dem ein Kind hinter der aufgeklappten Tafel nicht zu sehen war, wirkte gestellt und kratzte damit leicht an der Überzeugungskraft des Vortrages.

In seinen darauf folgenden und damit nicht mehr einleitenden Worten erläuterte der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bernd Möller (SPD), daß sich der Ausschuß mit folgenden Fragen beschäftigen würde:
– ist der jetzt geplante Standort der richtige Standort?
– gibt es andere Möglichkeiten der Gebäudestellung?
– besteht überhaupt die Notwendigkeit für ein neues Gebäude?
– ist es pädagogisch sinnvoll, den Schulhof durch einen Gebäuderiegel zu teilen?

Dazu ergänzte ich, daß die Frage des Standortes durchaus von baurechtlichem Belang ist, da kein Nachweis erbracht wurde, daß andere Standorte, die den Bestand der geschützten Bäume gesichert hätten, ernsthaft geprüft worden seien. Im übrigen würde durch den geplanten Anbau jede spätere Weiterentwicklung des Schulstandortes Prinzenstraße verbaut. Die Entwicklung der Schulstandorte in Plön fiele für mich ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.

Daraufhin erwiederte Herr Siebelts (Kreis), daß es nicht Sache des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sei, das pädagogische Konzept und die Planung des Kreises zu hinterfragen. Er betonte, der Ausschuß hätte sich nur mit dem baurechtlichen Aspekt zu befassen und ein Baum sei kein Grund für eine Versagung.

Herrn Dr. Henning Höppner (SPD) bestätigte meine Auffassung und wies darauf hin, daß der Kreis die Summe seiner Städte und Gemeinden sei und bislang alle Schulentwicklungsfragen im gegensitigen Einvernehmen zwischen Kreis und Gemeinde bzw. Stadt gelöst worden wären.
Darüber hinaus fragte er, warum es möglich gewesen sei, die neue Sporthalle in den Wald hineinzubauen, aber mit dem neuen Fachtrakt ein Abstand von 30 Metern zum Waldrand eingehalten werden muß. Das dafür einschlägige Waldgesetz hätte sich seit dem Turnhallenbau nicht geändert.

Die Teamleiterin 33, Frau Kricheldorff (Stadt Plön) griff die Argumentation von Herrn Siebelts (Kreis) auf und erwähnte, daß ein Baum kein Baurecht behindern dürfe und verwies auf die einschlägige Rechtsprechung.

Daraufhin entgegnete der Umweltschutzbeauftragte, Herr Kuhnt, daß Baurecht vor Baumrecht gelte, solange keine Baumschutzsatzung besteht. Da Plön aber eine Baumschutzsatzung hat, würde Baumrecht vor Baurecht gelten. Man hätte seitens des Kreises zwar den Waldschutz beachtet, es aber versäumt, die Baumschutzsatzung bei der Planung zu berücksichtigen. Im übrigen hätte seine Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ergeben, daß diese Dienststelle des Kreises nicht in die Planung mit einbezogen wurde.

Zu einem späteren Zeitpunkt griff die Teamleiterin 33 das Thema noch einmal auf und bezog sich auf einen Kommentar, wonach Baumschutzsatzungen nicht dazu genutzt werden dürfen, um Baurecht zu verhindern. Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um die Verhinderung von Baurecht ginge, sondern um die Prüfung eines alternativen Standortes und damit der Kommentar und das zugrundeliegende Urteil für uns nicht einschlägig sei.

Frau Kunz (Kreis) unterstrich mit dem Hinweis auf ihre Qualifikation als Architektin und Stadtplanerin ihre Amtsautorität und führte aus, daß die jetzigen Planungen alle relevanten Aspekte berücksichtigen würde und eine hohe Qualität hätten. Die Frage in die Runde, ob sich im Ausschuß Archietkt*innen oder Stadtplaner*innen befinden würden, empfand ich als Totschagargument. Mein Eindruck war, daß die Äußerung auch von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses nicht so positiv aufgenommen wurde.
Frau Kunz führte aus, daß zwischen dem geplanen Neubau des Fachtraktes und dem Wald ein „gefaßter Platz“ mit Aufenthaltsqualität auf höchstem Niveau entstehen würde. Das Gebäude würde die Außenräume aufnehmen und sie gestalten. Diese Lösung sei besser als eine Barriere zum See hin. Man müßte sich den Schulhof ohne den derzeit noch stehenden Fachbau vorstellen, um die Vorzüge der jetzigen Planung zu erkennen.

In einem späteren Randgespräch betonte Frau Kunz ergänzend, daß sich der Kreis in mindestens 15 Gesprächen mit der Schule, den Eltern und Schüler*innen abgestimmt hätte.

Im weiteren Diskussionsverlauf stellte Herr Dr. Erdtmann fest, daß es in der Schule offenbar keine abgestimmte Meinung im Lehrkörper zu dem Neubau gäbe und bat, dies im Protokoll festzuhalten.

Die von Herrn Dr. Erdtmann und mir aufgeworfene Frage, ob das Fachgebäude nicht abgerissen werden könne, um dann ungestört einen Fachtrakt zu bauen, wurde verneint. Entsprechende Fachräume seien weder in temporären Containerlösungen unterzubringen noch in benachbarten Schulen verfügbar.

Meine Frage, warum man für den Ausbau des Daches einen Architektenwettbewerb durchgeführt hat, für das viel umfangreichere Projekt des Neubaus eines Fachtraktes aber nicht, blieb unbeantwortet.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, daß die Pläne, auf deren Basis der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2016 das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage erteilt hat, von den jetzt vorliegenden Plänen abweichen. Darauf erklärte Herr Dr. Erdtmann, daß er sich nicht mehr an seine damalige Zustimmung gebunden fühle. Es stellte sich auch heraus, daß die Pläne bereits die Erweiterung des Fachtraktes um weitere Klassenräume vorsieht. Keines der Ausschußmitglieder konnte sich erinnern, diese Pläne vorher gesehen zu haben.

Darüber hinaus wurden weitere Fragen aufgeworfen. Dazu gehörte die Verlegung des Parkplatzes vom Schulhof auf die Fläche des jetzigen Fahrradstellplatzes. Ist es von Seiten der Sadt wirklich gewollt, einen Parkplatz neben dem Ehrenmal einzurichten? Verstellt der derzeit geplante Bau den Blick auf die denkmalgeschützte alte Turnhalle (neue Aula)? Wird der jetzige Parkplatz durch den geplanten Neubau des Fachtraktes zu einem dunklen Raum und kommt dann nicht zwangsläufig die Forderung, die Eichen zu fällen, um Licht zu schaffen?

Vor der Abstimmung wurde die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen, um nch einmal Gespräche unter den Mitgliedern des Ausschusses bezüglich des Abstimmungsverhaltens zu führen.

Dem Vorschlag, die Abstimmung zu vertagen, da eine Ablehnung absehbar wäre, wurde nicht gefolgt.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller rückte von seiner ursprünglichen Auffassung ab und stellte den Antrag, das Einvernehmen der Stadt zu den Planungen des Kreises zu erteilen.
Im Gegenzug stellte Herr Dr. Erdtmann den Antrag, den Kreis zu bitten, noch einmal mit der Forst- und der Oberen Naturschutzbehörde zu beraten um Alternativen zum Standrot zu prüfen und diese erneut zu beraten.
Herr Möller stellte fest, daß der Antrag von Herrn Dr. Erdtmann der weitergehende Antrag sei und stellte ihn als erstes zur Abstimmung. Das Ergebnis waren vier Ja und eine Nein-Stimme bei drei Enthaltungen.
Daraufhin wurde im Eifer des Gefechtes auch der zweite Antrag zur Abstimmung gestellt, was eigentlich nicht hätte erfolgen dürfen. Bei vier zu vier Stimmen galt der Antrag aber als abgelehnt, so daß hier keine weiteren Irritationen aufkamen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie es weitergeht.
Eine Option wäre, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzt und wie geplant weitermacht. Eine andere Option wäre, daß man sich zusammensetzt und sich ernsthaft um die Beantwrtung der aufgeworfenen Fragen kümmert.

Man darf gespannt sein.

CDU noch für Seewiesen

Um 1930 fand in der Tourist-Info am Bahnhof eine Informationsveranstaltung des CDU Ortsvereines zum Thema Seewiesen statt. Mit 32 Personen wäre die Veranstaltung gut besucht gewesen, allerdings machten 11 Mitglieder der Plöner Ratsversammlung und drei oder vier Mitglieder der Rathjensdorfer Gemeindevertretung schon fast die Hälfte der Ansesenden aus. Zieht man noch den Ortsvorsitztenden, den CDU-Kreisvertreter, den Inverstor und den Gutachter ab, bleibt von der interessierten Öffentlichkeit und CDU-Basis nicht mehr viel übrig.

Zwischen den Amtsträgern entwickelte sich eine lebhafte Diskussion unter Leitung von Herrn Andre Jagusch, er seine Funktion als Moderator nutzte, um außerhalb der Rednerliste das ein oder andere Statement zum Thema abzugeben. Es war aber eine CDU-Veranstaltung, und da ist klar, wer da die Lufthoheit hat. Ich möchte aber ausdrücklich hervorheben, daß auch die Gegner des Seewiesen Projektes uneingeschränkt zu Wort kamen, und zwar, ohne unterbrochen zu werden. Unter diesem Aspekt wirklich eine gute Veranstaltung.

Entscheidungen werden nicht auf Info-Veranstaltungen der CDU getroffen, daher werde ich auf die Inhalte der Diskussion aus Zeitgründen nicht weiter eingehen, nur so viel: Nach meiner Meinung wurde unter Einbeziehung der meiner Meinung nach fragwürdig zustandegekomenen  Innenraumentwicklungspotentialanalyse (siehe hierzu meine letzten Beiträge) eine Argumentationskette aufgebaut, die einer kritischen Prüfung nicht standhält. Im Prinzip ist seit 12 Jahren ohnehin alles zum Thema gesagt, ich habe es in meinem Blog sogar geschrieben.

Interessant wäre jetzt zu wissen: “Wie geht es weiter?”
Rathjensdorf drängt auf eine Entscheidung aus Plön, ob das Projekt weiter verfolgt wird oder ob Plön aussteigt. Bereits in der vorletzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde diese Frage thematisiert, um den Rathjensdorfern Planungsgewissheit zu verschaffen. Ich gehe davon aus, daß diese Entscheidung in der nächsten Ratsversammlung getroffen wird. Ich wage an dieser Stelle keine Prognose über den Ausgang der Abstimmung.
Fällt sie gegen das Neubaugebiet aus, wird der Planungsverband aufgelöst und vorausscihtlich wird die Umgemeindung rückgängig gemacht.
Fällt sie für das Neubaugebiet aus, wird sich der Planungsprozess weiter hinschleppen. Vermutlich wird noch viel schmutzige Wäsche gewaschen und Arbeitszeit der Verwaltung verschwendet, bevor dann irgendwann das endgültige AUS kommt.

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

ALDI-Neubau, na hoffentlich kommt die Stadt da ungeschoren raus

Hier, wie angekündigt, der Bericht über das, was mich in den Ferien politisch beschäftigt hat:
Thema ALDI Neubau an der Ecke Lütjenburger Straße.

Ich habe die Befürchtung, daß die Stadt über den originellen Verfahrensweg, der hier gewählt wird, nicht nur die Öffentlichkeitsbeteiligung unterläuft, sondern in eine Schadensersatzfalle tappt. Nach meinem Dafürhalten müßte das in der Verwaltung bekannt sein. In der letzten Sitzung des SteU wirkte die Teamleiterin 30 darauf hin das Protokoll zu ändern. Ich hatte mitgeschrieben: „Ich habe mich nicht über die Empfehlung der Landesplanung hinweggesetzt, einen Bebeuungsplan aufzustellen, der Ausschuß hat das so entschieden.“ (wenn nicht wörtlich, dann doch sinngemäß). Damit weist sie nach meiner Auffassung die Verantwortung weit von sich und hält sich, so meine Einschätzung, den eigenen Rücken von Regeressforderungen frei, indem sie einen Teil der Verantwortung auf den Ausschuß schiebt.
Dabei war es die Teamleiterin 30, soweit ich mich erinnere, die dem Ausschuß vorgeschlagen hatte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten und die Sortimentsfrage über ein Bauantragsverfahren zu regeln.

Nun ist es so, daß man die Sortimentsfrage nicht rechtswirksam über einen städtebaulichen Vertrag regeln kann, wie es ursprünglich geplant war. Dies wurde dem Ausschuß auch so mitgeteilt.
Dies ist nur über ein Bebauungsplanverfahren möglich. Den Bebauungsplan wollte man sich aber sparen, um das Verfahren zu beschleunigen. Ich vermute, daß ein weiterer Hintergedanke war, die Öffentlichkeitsbeteiligung, aber vor allem eine Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes und besonders der Verträglichkeitsuntersuchung zu verhindern. Ich bezweifel allerdings, daß der Versuch, Sortimentfragen in einem Bauantragsverfahren zu regeln, rechtswirksam ist.

Ich gehe sogar so weit zu vermuten, daß das ganze Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
Die Landesplanung empfhielt – aus gutem Grund – die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Eine eingehende und nachprüfbare planungsrechtliche Bewertung der Stadt zu dem Verfahren liegt mir nicht vor. Der Kreis soll die Baugenehmigung in Aussicht gestellt haben. Dies wird sie sicher nicht getan haben, ohne eine eigene planungsrechtliche Bewertung vorgenommen zu haben. Diese soll nach Aussage der Verwaltung bei der Stadt nicht vorliegen. Wenn es eine solche Bewertung gibt, würde mich interessieren, was darin steht.
Die übrigen Ausschußmitglieder interessiert es offenbar nicht.
Wenn man die CDU beim Wort nimmt, ist Stadtentwicklung Bauen um des Bauens willen.

Die große Gefahr, die ich sehe, ist, daß die Stadt bei ALDI eine berechtigte Erwartungshaltung weckt, die zum Beispiel zum endgültigen Erwerb des Grundstückes führen kann. Kommt jetzt kein Baurecht zu stande, etwa weil das Verfahren es nicht hergibt oder ein Nachbar erfolgreich klagt, entstehen Regressansprüche gegenüber der Stadt.

ALDI, Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Mir liegen mittlerweile das Protokoll der letzten Sitzung vom SsteU sowie die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau ALDI an der Ecke B76/Lütjenburger Straße vor. (Ich hatte bereits am 3.September berichtet). Der Tenor des Berichtes der Verwaltung über die Stellungnahme ging in die Richtung: Alles in Ordnung, das Land empfiehlt einen Bebauungsplan, aber wir sind nicht daran gebunden und regeln die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen auf anderem Wege.

Ich bewerte die Stellungnahme deutlich anders.
1. Nach meiner Auslegung der Stellungnahme hat die Landesplanung erhebliche fachliche Bedenken geäußert, ist aber an ihre Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Wäre sie Genehmigungsbehörde, würde sie das Vorhaben unterbinden.
2. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Tenor, es gäbe keine wesentlichen Bedenken, falsch ist und zur Folge haben kann, die im Behördenverkehr unerfahrenen Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen irrezuführen.
3. Es ist meine Überzeugung, daß das Vorgehen dem Ansehen der Stadt Plön im Verhältnis zum Land und zu anderen Behörden schaden kann.

Den Altstadtcharakter bewahren

Am Mittwoch wird der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gerberhof und den dahinter liegenden Bereich vorgestellt. Ich unterstütze die Erstellung des Bebauungsplanes und die beabsichtigte Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Innenstadtnähe. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, bei der Gestaltung des Giebels für das Gebäude, das den Gerberhof ersetzen soll, hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen.
Die Pläne, die uns bisher im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gezeigt wurden, erfüllen diese Anforderungen genau so wenig wie die Bilder, die bereits im Internet kursieren.

Bei dem geplanten Umfang des Gesamtprojektes fallen die Zusatzkosten für eine Gestaltung, die sich in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügt, kaum ins Gewicht, so daß sie dem Investor mit ruhigem Gewissen zugemutet werden können.
Eine hochwertige und angepasste Gestaltung liegt im öffentliches Interesse.

Der historische Altstadtcharakter unserer Plöner Innenstadt
muß gewahrt werden.

Ein sehr schönes Beispiel, wie der altstädtische Charakter eines ganzen Ortsteiles trotz neuer Gebäude erhalten bleiben kann, ist der Margarethenplatz in Flensburg. Der Platz liegt unmittelbar vor dem historischen Margarethenhof im malerischen Stadtteil Jürgensby. Bis zu seinem Abriß in die siebziger Jahre erstrecke sich hier ein Industriegebäude, danach wurde der Bereich als Parkplatz genutzt. Die Bebauung rund um den heutigen Margarethenplatz entstand in den Jahren 1995 bis 2003.

Auf dem Panoramabild des Margarethenplatzes sind gerade einmal drei alte Gebäude zu sehen. Der Margarethenhof selber und rechts davon ein Gebäude aus dem Jahr 1748 sowie das Gebäude rechts daneben.
140506_Margarethenhof_01_PanoramaDie nachfolgenden Aufnahmen zeigen sind etwas detaillierter:
140605_Margaretenhof_02140605_Margaretenhof_03Alle drei Aufnahmen zeigen eins:
Es geht, wenn man will.

ALDI geht auch anders

Am Mittwoch erhielten einige Kolleginen und Kollegen aus dem SteU, die Herrn Bürgermeister und Bürgervorsteher sowie ich eine EMail, in der eine Mitbürgerin auf einen Artikel im Hamburger Abendblatt hinwies. Dort wird berichtet, daß in Wandsbeck ein 800 qm großer ALDI in einem denkmalgeschützten Gebäude eröffnet wurde.

Was zeigt uns das?
– Gestaltung geht auch anders, wenn man will.
– 800 qm ist eine übliche Größe für einen Markt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches.

Leider kann ich mich wieder einmal nicht des Eindrucks erwähren, daß die Entscheidungsträger vom Investor vor sich her getrieben werden.