Lärmschutz an der B 76 ist im politischen Raum angekommen

Der Lärmschutz an der B 76 ist ein wichtiges Thema, das seit gut 30 Jahren auf die lange Bank geschoben wird. Um den Lärmschutz sicherzustellen, hat sich der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt vor ungefähr sechs Jahren für die Umsetzung der Pläne des Büros Reibetanz ausgesprochen. Diese Pläne beinhalteten ein abgestimmten Katalog von Maßnahmen, um den die Ziele:
– Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner,
– Reduzierung der schädlichen Auswirkungen auf das Stadtbild und
– Leistungsfähigkeit der Bundesstraßen
sicherzustellen und alle Interessen optimal zu berücksichtigen. Leider konnte sich unser jetziger Bürgermeister seinerzeit beim Landesamt für Straßenbau nicht durchsetzen. In Folge ist eine bauliche Lösung absehbar, die die Belange des Ortsbildes einer vom Tourismus lebenden Stadt nicht berücksichtigt oder die der Stadt sehr teuer zu stehen kommt, sofern auf eine optisch verträgliche Lösung bestanden wird.

In einer Wahlveranstaltung am letzen Donnerstag griff der Bürgermeisterkandidat Lars Winter das Thema des Lärmschutzes wieder auf. Im Beisein des zuständigen Staatssekretär Dr. Frank Nägele stellte Lars Winter sich den Fragen der zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dabei wurde klar, dass auch er das Konzept des Planungsbüros zur Grundlage der Lösung machen will. Herr Staatssekretär Nägele – als übergeordnete Dienststelle des Landesamtes für Straßenbau – hat erkannt, dass Lärmschutz in Plön ein politisches Thema ist. Er führte aus, dass es aus seiner Sicht sinnvoll sei, das bereits laufende Planfeststellungsverfahren fortzuführen und durch ein Planänderungsverfahren zu ergänzen, um die Vorstellungen der Stadt doch noch zu berücksichtigen. Für die Kostenfrage skizzierten der Staatssekretär und Bürgermeisterkandidat Lars Winter eine mögliche Lösung.

Ein Rückbau der B 76 auf den Ausbaustandard einer Innerörtlichen Durchgangstraße sei jedoch in einem anderen Verfahren in Angriff zu nehmen. Derzeit ist die B 76 nach dem Standard für außerörtliche Umgehungen ausgebaut, daher entsteht der Eindruck einer Stadtautobahn, der zum Rasen verführt und Lärm erzeugt, der vermeidbar wäre.
Soweit ich informiert bin, war dieser Ausbaustandard seinerzeit durch das Land bzw. den Bund gefordert worden. Damit wäre das Land bzw der Bund auch gefragt, die Kosten für einen Umbau zu tragen.
Auf jeden Fall habe ich in der Veranstaltung angemerkt, dass eine Lösung so aussehen muss, dass alle seinerzeit vom Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt vorgesehen Maßnahmen auch unabhängig voneinander realisierbar sein müssen, so dass langfristig keine Lösung verbaut wird.
160624_Albig_und_ich_300Am darauf folgenden Freitag traf ich auf dem Weg zum Wochenmarkt  Herrn Ministerpräsident Albig in Begleitung von Bürgermeisterkandidat Lars Winter. Dabei hatte ich die Gelegenheit, im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten noch einmal auf die politische Dimension der Frage des Lärmschutzes in Plön hinzuweisen. Die Frage ist also im politischen Raum angekommen. Jetzt kommt es darauf an, am Ball zu bleiben, damit wir zu einer für Plön kostenneutralen Lösung kommen, die alle eingangs genannten Zielsetzungen auch wirklich berücksichtigt.

Druckteufel für Freigabe des Radelns in der Fußgängerzone

Heute war ein sehr umfangreicher Bericht über die Arbeit er AG-Fahrrad in der KN. In der sehr gründlichen Recherche wird auf viele Defizite und verschiedene Lösungsansätze eingegangen. Natürlich freue ich mich jedesmal, wenn ich in der Zeitung zitiert werde, aber diesmal hat möglicherweise der Druckteufel zugeschlagen. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, auf dem Termin gesagt zu haben, daß die Fußgängerzone von 10 bis 19 Uhr befahren werden darf, zumal ich es besser weiß. Natürlich darf man nur von 19 Uhr über Nacht bis 10 Uhr morgens durch die Lange Straße radeln.

Achtung, Terminankündigung:
Donnerstag 1800 bis 2000 in der Touristinfo im alten Bahnhof.
Infoveranstaltung zum Thema: Zukunft der B 76 mit Bürgermeisterkandidat Lars Winter.
Dabei ist es Lars Winter gelungen, mit Verkehrsstaatssekretär Dr. Frank Nägele einen kompetenten und einflußreichen Vertreter für diese Veranstaltung zu gewinnen. Weiterhin wird ein Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein anwesend sein.

ALDI-Neubau, na hoffentlich kommt die Stadt da ungeschoren raus

Hier, wie angekündigt, der Bericht über das, was mich in den Ferien politisch beschäftigt hat:
Thema ALDI Neubau an der Ecke Lütjenburger Straße.

Ich habe die Befürchtung, daß die Stadt über den originellen Verfahrensweg, der hier gewählt wird, nicht nur die Öffentlichkeitsbeteiligung unterläuft, sondern in eine Schadensersatzfalle tappt. Nach meinem Dafürhalten müßte das in der Verwaltung bekannt sein. In der letzten Sitzung des SteU wirkte die Teamleiterin 30 darauf hin das Protokoll zu ändern. Ich hatte mitgeschrieben: „Ich habe mich nicht über die Empfehlung der Landesplanung hinweggesetzt, einen Bebeuungsplan aufzustellen, der Ausschuß hat das so entschieden.“ (wenn nicht wörtlich, dann doch sinngemäß). Damit weist sie nach meiner Auffassung die Verantwortung weit von sich und hält sich, so meine Einschätzung, den eigenen Rücken von Regeressforderungen frei, indem sie einen Teil der Verantwortung auf den Ausschuß schiebt.
Dabei war es die Teamleiterin 30, soweit ich mich erinnere, die dem Ausschuß vorgeschlagen hatte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten und die Sortimentsfrage über ein Bauantragsverfahren zu regeln.

Nun ist es so, daß man die Sortimentsfrage nicht rechtswirksam über einen städtebaulichen Vertrag regeln kann, wie es ursprünglich geplant war. Dies wurde dem Ausschuß auch so mitgeteilt.
Dies ist nur über ein Bebauungsplanverfahren möglich. Den Bebauungsplan wollte man sich aber sparen, um das Verfahren zu beschleunigen. Ich vermute, daß ein weiterer Hintergedanke war, die Öffentlichkeitsbeteiligung, aber vor allem eine Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes und besonders der Verträglichkeitsuntersuchung zu verhindern. Ich bezweifel allerdings, daß der Versuch, Sortimentfragen in einem Bauantragsverfahren zu regeln, rechtswirksam ist.

Ich gehe sogar so weit zu vermuten, daß das ganze Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
Die Landesplanung empfhielt – aus gutem Grund – die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Eine eingehende und nachprüfbare planungsrechtliche Bewertung der Stadt zu dem Verfahren liegt mir nicht vor. Der Kreis soll die Baugenehmigung in Aussicht gestellt haben. Dies wird sie sicher nicht getan haben, ohne eine eigene planungsrechtliche Bewertung vorgenommen zu haben. Diese soll nach Aussage der Verwaltung bei der Stadt nicht vorliegen. Wenn es eine solche Bewertung gibt, würde mich interessieren, was darin steht.
Die übrigen Ausschußmitglieder interessiert es offenbar nicht.
Wenn man die CDU beim Wort nimmt, ist Stadtentwicklung Bauen um des Bauens willen.

Die große Gefahr, die ich sehe, ist, daß die Stadt bei ALDI eine berechtigte Erwartungshaltung weckt, die zum Beispiel zum endgültigen Erwerb des Grundstückes führen kann. Kommt jetzt kein Baurecht zu stande, etwa weil das Verfahren es nicht hergibt oder ein Nachbar erfolgreich klagt, entstehen Regressansprüche gegenüber der Stadt.

ALDI, Bericht im SteU

Im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am letzten Mittwoch berichtete die Teamleiterin 30,Frau Krichldorff, dass die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau des ALDI an der Ecke Lütjenburger Straße/B76 nunmehr vorliegt.
Die Landesplanung empfiehlt, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan zu erstellen. Es ist so, daß die Landesplanung Planungen fachlich bewertet und beratend tätig ist. Sie kann der Stadt gegenüber keine Vorgaben machen oder Anordnungen treffen, weil die Planungshoheit definitiv bei der Stadt liegt. Deshalb ist die Empfehlung der Landesplanung so ziemlich die schärfste Form der Formulierungen, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzuwenden.
Dennoch setzten Verwaltung, der Vorsitzende des Ausschusses  und der größte Teil der Selbstverwaltung alles daran, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden.
Diese Empfehlung in den Wind zu schlagen ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich.

Also fragte ich mich, warum fürchten man und frau einen Bebauungsplan wie der Teufel das Weihwasser?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept sagt, keine Versorgungsbetriebe größer 800 qm außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, der Neubau aber 1200 qm groß werden soll?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept empfiehlt, keine weiteren Discounter zu bauen, aber jetzt noch einmal fast 600 qm Discounterfläche geschaffen werden sollen?
Ist es, weil die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung nach meiner Einschätzung bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar sind?
Ist es, weil alle oben genannten Fragen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes mit geprüft werden?
Ist es, um eine Bürgerbeteiligung zu verhindern oder zu umgehen?

Es ist meine feste Überzeugung, daß der Neubau eines 1200 qm ALDI an dieser Stelle zu Lasten des SKY-Supermarktes in der Innenstadt gehen wird, wobei der SKY – neben Rossmann – als Kundenmagnet für alle anderen Geschäfte in der Innenstadt von enormer Bedeutung ist.

Bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes waren sich alle einig, hiervon nicht abzuweichen und auf die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich zu bestehen. Die jetzige Entwicklung ist daher völlig inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wäre es Sky nicht zu verdenken, Druck zu machen, um an andere Stelle einen Markt zu errichten. Ich vermute, es wird nicht mehr lange dauern und ich vermute, daß die Zahl derer, die einknicken, groß sein wird.