Nur noch ein ALDI und das dicke Ende kommt vermutlich noch.

Jetzt hat der neue ALDI eröffnet. Die KN vom 18. Oktober berichtete auf Seite 30. Klar, daß ALDI sich freut. Der Konzern konnte einen hochmodernen Markt, errichten, der die Qualitätsstandards eines Frischemarktes erreicht. Darüber hinaus konnte ALDI einen von ehemals zwei Standorten in Plön schließen, was sich mit Sicherheit positiv auf die Rentabilität des Konzerns auswirkt. Der Umstand, daß der Bau ohne Bebauungsplan errichtet wurde und damit auch keine Beschränkungen für das Sortiment bestehen, könnte in den Verwaltungsetagen des Konzerns zu Freudentänzen geführt haben.

Wenn sich aber Mitglieder der Plöner Ratsverwaltung mitfreuen, dann kann ich mich nur fragen, warum?

Fakt ist: ALDI Stadheide ist geschlossen.
Die Schließung gefährdet den Sandort des dortigen EDEKA-Marktes und damit die Versorgung des gesamten Stadtteiles.
Einen neuen Discounter im alten ALDI-Gebäude wird nicht geben. Damit wird es auch keinen Laden geben, der geeignet ist, den EDEKA-Markt sinnvoll zu ergänzen. Das Marktgebäude gehört ALDI und ALDI wird es mit Sicherheit nicht an einen Konkurrenten vermieten oder verkaufen. Nach meinem Kenntnisstand mietet ALDI in Preetz sogar das Gebäude seines geschlossenen Marktes in der Wakendorfer Straße weiter, um die Ansiedlung eines Konkurrenten zu verhindern. Das dortige Wohngebiet ist nunmehr ohne Nahversorger.

Fakt ist: Der ALDI-Markt wird Kaufkraft aus der Innenstadt abziehen.
Das Einzelhandelskonzept beschränkt den Handel mit bestimmten Gütern (zentrenrelevante Güter) aus gutem Grund auf die Innenstadt (zentralen Versorgungsbereich). Damit soll sichergestellt sein, daß die Geschäfte eng zusammenliegen, damit sie sich gegenseitig stützen und gemeinsam Kunden anziehen. So funktionieren große Einkaufspassagen und Malls. Warum die Verträglichkeitsuntersuchung zum ALDI-Markt sich für den Standort Lütjenburger Straße ausgesprochen hat, obwohl in der selben Untersuchung festgestellt wird, daß der neue Markt bis über 6% Umsatz aus der Innenstadt abziehen kann, erschließt sich mir bis heute nicht. Für vorgeschädigte Lagen ist jeder Kaufkraftverlust schädlich.
Der Markt wird Kaufkraft vom SKY Markt abziehen und damit den Standort dieses für die Innenstadt extrem wichtigen Schlüsselbetriebes gefährden.

Fakt ist: Das Gebäude wurde ohne Bebauungsplan erstellt.
Damit bestand auch keine Möglichkeit, von Seiten der Stadtplanung Einfluß auf das Sortiment des neuen Marktes zu nehmen. Der Handel mit zentrenrelevanten Gütern wird zu Lasten der Geschäfte in der Innenstadt gehen und zu deren schleichender Verödung beitragen. Mit Sicherheit wären die kritischen Punkte zumindest angemerkt worden, wenn der Kreis an der Planung beteiligt worden wäre. Aber vermutlich wollte man sich gar nicht beraten lassen, weil dann klar geworden wäre, was für eine städtebauliche Kamikazeplanung hier im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt betrieben wurde.

ALDI ist kein Vorwurf zu machen. Der Konzern ist äußerst gewinnorientiert ausgerichtet, was grundsätzlich nicht verwerflich ist. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat aber mit seiner Entscheidung eine Fehlentwicklung eingeleitet, deren erste erkennbare Folge die Schließung des ALDI-Marktes in Stadtheide ist und deren weitere negative Auswirkungen wir vermutlich nach und nach erfahren werden.

Berichtswesen im SteU

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Schon bei der Besprechung der Tagesordnung gab es bei der CDU, die nur mit zwei Personen und ohne den nicht entschuldigten Ratsherrn Zender anwesend war, verstimmte Gesichter. Der Tagesordnungspunkt 6 (Marktbrunnen) wurde nicht von der Tagesordnung genommen. Nach Auffassung der übrigen Mitglieder des Ausschusses und der Teamleiterin 32 (Frau Kricheldorff) handelt es sich bei der Entscheidung über die Zukunft des Brunnens nicht um Verwaltungshandeln.

Zu Beginn der Sitzung gab es zahlreiche Berichte.

Aus der Verwaltung:

1. Nach der Vermessung fand eine Abschlußbegehung des Strandweges statt. Daraufhin ist die Verwaltung an die Bahn herangetreten um zu klären, wie in Bezug auf die Eigentumsfrage und Instandhaltung weiter zu verfahren ist. Da die Anfrage erst am Tag der Sitzung gestellt wurde, lag eine Antwrt noch nicht vor.

2. Die Familienbildungsstätte wollte im Schloßgebiet einen Schnullerbaum einrichten, an dem kleine Kinder ihren Schnuller aufhängen können, um in einer kleinen Zeremonie Abschied von ihrer „Schnullerzeit“ nehmen zu können. Aus Gründen des Denkmalschutzes kommt ein Standort im Schloßgebiet nicht in Frage.
Ich kann die Bedenken der Unteren Denkmalbehörde nachvollziehen. Vielleicht gelingt es ja, einen geeigneten Baum an einem anderen Platz zu finden. Auch wenn sich „Schnullerbaum“ im ersten Moment blöde anhört, wenn es den Kindern etwas gibt, warum nicht.

3. Das Kinderbecken im Plönbad bleibt weiter gesprerrt. Auch im Untergeschß wurden Rißbildung festgestellt. Jetzt muß darauf gewartet werden, daß das Gericht einen unabhängigen Gutachter bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden Schadensersatz- und vor allem Gewährleistungsansprüche zu klären sein. Herr Melzer (CDU) drückte seinen Unmut über die Schließung des Kinderbeckens aus, die von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses geteilt wurde.

4. Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf (ehem. Seewiesen) tagt am 01. November um 1900 im Rathaus in Plön. Ich freu mich drauf!

5. Der SteU tagt außer der Reihe am 02. November um 1700 in der Aula. Um 1900 beginnt dann die Ratsversammlung.

Der Umweltbeauftragte:

6. Im Bereich Bolzplatz Oevelgönne werden Baumpflegearbeiten durchgeführt. Außerdem müssen in dem Bereich zwei Bäume gefällt werden. Weitere Baumpflegearbeiten werden im Bereich Eutiner Straße durchgeführt.

Aus der Selbstverwaltung

7. Der Ausschußvorsitzende Möller (SPD) fragte nach, ob Strafanzeige gestellt wurde, nachdem es im Bereich Strohberg zu Beschädigungen der Anpflanzungen gekommen ist. Dazu war kein Sachstand bekannt.

8. Frau Petersen (CDU) fragte nach, ob es eine Schulwegeregelung für die Rodmstorschole gäbe, wenn mit den Abrißarbeiten am Gerberhof und den Bauarbeiten im neuen Gänsemarktviertel beginnen würden. Hierzu wurde auf das Berichtswesen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.

9. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, wann die weiße Fahrbahnmarkierung für Radfahrer vor dem neuen Aldimarkt in der Lütjenburger Straße aufgebracht wird. Hierrüber hätte in den letzten Ausschußsitzungen Einvernehmen bestanden, die Arbeit sei aber noch nicht aufgeführt.

10. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den Gründen, warum das Ortseingangsschild an der Lütjenburger Straße versetzt worden sei. Dies ist auch anderen Mitgliedern des Ausschusses aufgefallen (auch ich wurde bereits von einem Nachbarn darauf angesprochen), eine Begründung war aber nicht bekannt.

11. Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, warum der neue Aldimarkt über dem Niveau des alten Gebäudes liegen würde und b so etwas nicht festgelegt würde. Hier kam ich mit dem Hinweis um die Ecke, daß dies mit einem Bebauungsplan hätte geregelt werden können, die Mitglieder des Ausschusses aber bewußt auf die Erstellung eines B-Planes verzichtet haben.
Dr. Henning Hoeppner (SPD) meinte dazu, daß es gut ist, auf den Plan verzichtet zu haben und der Bau eine „esthetische Perle“ sei. Leider habe ich vergessen nachzufragen, ob er die daraus resultiernde Folge der Schließung des Aldimarktes in Stadtheide für ein gelungenes Beispiel erfolgreicher Wirtschaftsförderung und Stadtplanung hält.

12. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete von der letzten Sitzung der AG Plön fährt Rad.
Auf die Erstellung eines Konzeptes durch ein Fachbüro (20 – 30000 Euro, je nach Umfang) soll verzichtet werden. Für die Beseitigung der gröbsten Schwachpunkte (Stadtgrabenstraße, Eutiner Straße und Bahnhofstraße) soll die Unterstützung durch ein Fachbüro eingeholt werden.
Die Frage wird an die Fraktionen gegeben, eine Entscheidung soll in der nächsten Sitzung des SteU getrffen werden.

Damit genug für jetzt. Über die Themen „Genaue Ermittlung des tatsächlichen Verdichtungspotentiales der Stadt Plön; hier: Antrag der CDU-Fraktion Plön“, Erstellung eines Verkehrsgutachtens mit Lösungsvorschlägen für das gesamte Gebiet Plön-Ost/Ölmühle“ und Prioritätenliste“ werde ich in gesonderten Beiträgen berichten.

Mein Bericht zum ALDI-Neubau

Auf Wunsch veröffentliche ich hier den Bericht, den ich am 20. Januar 2016 im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe, und zwar im vollen Wortlaut:

Der Abriß des ehemaligen ALDI Marktes an der Lütjenburger Straße hat begonnen.
In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bezüglich der Ausweitung der Verkaufsflächen in Schwentinental wurde gerade auch und gerade mit Bezug auf Plön festgestellt, daß Kaufkraftverluste
von 6% und mehr als schädlich für den Einzelhandel im zentralen Versorgungsbereich anzusehen sind.
In der Verträglichkeitsuntersuchung bezüglich des Neubaus eines 1200 qm ALDI-Marktes an der Lütjenburger Straße hat die CIMA Kaufkraftverluste von bis zu über 6% vorhergesagt, so daß mit einer weiteren Schwächung des Einzelhandels im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt zu rechnen ist.
Die damalige Entscheidung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, den Neubau unter Umgehung eines ordentlichen B-Plan-Verfahrens über einen Vertrag mit ALDI durchzusetzen, stellt sich damit als Fehlentscheidung dar, zumal fraglich ist, ob der Verfahrensablauf überhaupt rechtmäßig ist.

Um die Folgen dieser Fehlentscheidung zu korrigieren, kündige ich an, in der kommenden oder der darauf folgenden Sitzung des SteU einen Beschlußvorschlag zu übergeben, mit dem die bestehende Fehlentwicklung korrigiert werden kann.

Sargnagel für die Innenstadt

Es ging gerade durch die Presse. In Schwentinenthal wird es, wenn das aktuelle Gerichtsurteil bestand hat, keine Shoppingmall (großflächiges Verkaufsgebäude mit über 10.000 qm Verkaufsfläche) geben.
Das Gericht hat festgestellt, daß eine solche Geschäftsfläche schädlich für den Handel im Umland ist, und zwar auch, wenn die vorhergesagten Umsatzeinbußen „nur“ sechs Prozent betragen. Das gilt ausdrücklich auch für Plön.

Hier in Plön haben wir eine vergleichbare Situation. Um einen 1200 qm ALDI-Bau in der Lütjenburger Straße zu realisieren, hat die CIMA ein Verträglichkeitsgutachten erstellt, in dem sie aussagt, dass dieser Discounter maximal 6 % Kaufkraft aus der Innenstadt abzieht kann und dies nicht schädlich sei. Hinzu kommt, dass die selbe CIMA, namentlich Frau Schetter, im Einzelhandelskonzept klar empfohlen hat, keine Verkaufsflächen mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches zuzulassen.

Ich habe seinerzeit immer wieder betont, dass auch sechs Prozent Umsatzeinbuße schädlich sei, besonders, wenn der Handel bereits vorgeschädigt ist. Wer das nicht glaubt, sollte einmal mit offenen Augen durch die Innenstadt gehen und die Leerstände ansehen bzw. die Geschäftsaufgaben und Betreiberwechsel analysieren. Die Verwaltung  und die CIMA haben seinerzeit behauptet, daß Umsatzeinbußen bis zu 10 % unschädlich seinen.

Ich sehe mich in meiner damaligen Auffassung durch das aktuelle Gerichtsurteil bestätigt. Es ist allerdings unbefriedigend, immer nur im nachhinnein Recht zu haben. Schlimmer noch ist, dass ich auch mit meiner Einschätzung recht behalten werde, dass der 1200 qm ALDI an der Lütjenburger Straße ein weiterer Sargnagel für die Geschäftswelt in unserer Innenstadt ist.

Das aktuelle Urteil zur Shoppingmall Schwentinenthal sollte Anlaß genug sein, die Entscheidung der Selbstverwaltung und die Gutachten der CIMA noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Wenn bereits eine Baubenehmigung erteilt wurde, müßte der Kreis prüfen, ob diese nicht zurückgenommen werden muß.

ALDI-Neubau, na hoffentlich kommt die Stadt da ungeschoren raus

Hier, wie angekündigt, der Bericht über das, was mich in den Ferien politisch beschäftigt hat:
Thema ALDI Neubau an der Ecke Lütjenburger Straße.

Ich habe die Befürchtung, daß die Stadt über den originellen Verfahrensweg, der hier gewählt wird, nicht nur die Öffentlichkeitsbeteiligung unterläuft, sondern in eine Schadensersatzfalle tappt. Nach meinem Dafürhalten müßte das in der Verwaltung bekannt sein. In der letzten Sitzung des SteU wirkte die Teamleiterin 30 darauf hin das Protokoll zu ändern. Ich hatte mitgeschrieben: „Ich habe mich nicht über die Empfehlung der Landesplanung hinweggesetzt, einen Bebeuungsplan aufzustellen, der Ausschuß hat das so entschieden.“ (wenn nicht wörtlich, dann doch sinngemäß). Damit weist sie nach meiner Auffassung die Verantwortung weit von sich und hält sich, so meine Einschätzung, den eigenen Rücken von Regeressforderungen frei, indem sie einen Teil der Verantwortung auf den Ausschuß schiebt.
Dabei war es die Teamleiterin 30, soweit ich mich erinnere, die dem Ausschuß vorgeschlagen hatte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten und die Sortimentsfrage über ein Bauantragsverfahren zu regeln.

Nun ist es so, daß man die Sortimentsfrage nicht rechtswirksam über einen städtebaulichen Vertrag regeln kann, wie es ursprünglich geplant war. Dies wurde dem Ausschuß auch so mitgeteilt.
Dies ist nur über ein Bebauungsplanverfahren möglich. Den Bebauungsplan wollte man sich aber sparen, um das Verfahren zu beschleunigen. Ich vermute, daß ein weiterer Hintergedanke war, die Öffentlichkeitsbeteiligung, aber vor allem eine Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes und besonders der Verträglichkeitsuntersuchung zu verhindern. Ich bezweifel allerdings, daß der Versuch, Sortimentfragen in einem Bauantragsverfahren zu regeln, rechtswirksam ist.

Ich gehe sogar so weit zu vermuten, daß das ganze Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
Die Landesplanung empfhielt – aus gutem Grund – die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Eine eingehende und nachprüfbare planungsrechtliche Bewertung der Stadt zu dem Verfahren liegt mir nicht vor. Der Kreis soll die Baugenehmigung in Aussicht gestellt haben. Dies wird sie sicher nicht getan haben, ohne eine eigene planungsrechtliche Bewertung vorgenommen zu haben. Diese soll nach Aussage der Verwaltung bei der Stadt nicht vorliegen. Wenn es eine solche Bewertung gibt, würde mich interessieren, was darin steht.
Die übrigen Ausschußmitglieder interessiert es offenbar nicht.
Wenn man die CDU beim Wort nimmt, ist Stadtentwicklung Bauen um des Bauens willen.

Die große Gefahr, die ich sehe, ist, daß die Stadt bei ALDI eine berechtigte Erwartungshaltung weckt, die zum Beispiel zum endgültigen Erwerb des Grundstückes führen kann. Kommt jetzt kein Baurecht zu stande, etwa weil das Verfahren es nicht hergibt oder ein Nachbar erfolgreich klagt, entstehen Regressansprüche gegenüber der Stadt.

Kollektivierung der Verantwortung

Heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) legte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, großen Wert auf eine Streichung im Protokoll. Sie wollte in Sachen Neubau ALDI nach eigenem Bekunden den Eindruck vermeiden, „die Landesplanung empfiehlt einen B-Plan und ich setze mich über die Empfehlung der Landesplanung hinweg.“ Zu einer Streichung kam es nicht, die Formulierung wurde dahingehend geändert, daß es der Ausschuß ist, der sich über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.
Nun stellt sich nur die Frage, auf wessen Empfehlung hin sich der Ausschuß über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.

Für mich ist die Stellungnahme der Landesplanung klar so zu lesen:
– Finger weg von dem Vorhaben,
– ansonsten Bebauungsplan.

Die Stellungnahme der Landesplanung ist dem Protokoll als Anhang beigefügt und wird vermutlich zusammen mit dem Protokoll in Kürze im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sein.

Jetzt liegt es an der Bauaufsicht des Kreises, wie mit dem Bauantrag weiter verfahren wird.

ALDI, Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Mir liegen mittlerweile das Protokoll der letzten Sitzung vom SsteU sowie die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau ALDI an der Ecke B76/Lütjenburger Straße vor. (Ich hatte bereits am 3.September berichtet). Der Tenor des Berichtes der Verwaltung über die Stellungnahme ging in die Richtung: Alles in Ordnung, das Land empfiehlt einen Bebauungsplan, aber wir sind nicht daran gebunden und regeln die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen auf anderem Wege.

Ich bewerte die Stellungnahme deutlich anders.
1. Nach meiner Auslegung der Stellungnahme hat die Landesplanung erhebliche fachliche Bedenken geäußert, ist aber an ihre Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Wäre sie Genehmigungsbehörde, würde sie das Vorhaben unterbinden.
2. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Tenor, es gäbe keine wesentlichen Bedenken, falsch ist und zur Folge haben kann, die im Behördenverkehr unerfahrenen Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen irrezuführen.
3. Es ist meine Überzeugung, daß das Vorgehen dem Ansehen der Stadt Plön im Verhältnis zum Land und zu anderen Behörden schaden kann.

ALDI, Bericht im SteU

Im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am letzten Mittwoch berichtete die Teamleiterin 30,Frau Krichldorff, dass die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau des ALDI an der Ecke Lütjenburger Straße/B76 nunmehr vorliegt.
Die Landesplanung empfiehlt, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan zu erstellen. Es ist so, daß die Landesplanung Planungen fachlich bewertet und beratend tätig ist. Sie kann der Stadt gegenüber keine Vorgaben machen oder Anordnungen treffen, weil die Planungshoheit definitiv bei der Stadt liegt. Deshalb ist die Empfehlung der Landesplanung so ziemlich die schärfste Form der Formulierungen, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzuwenden.
Dennoch setzten Verwaltung, der Vorsitzende des Ausschusses  und der größte Teil der Selbstverwaltung alles daran, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden.
Diese Empfehlung in den Wind zu schlagen ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich.

Also fragte ich mich, warum fürchten man und frau einen Bebauungsplan wie der Teufel das Weihwasser?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept sagt, keine Versorgungsbetriebe größer 800 qm außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, der Neubau aber 1200 qm groß werden soll?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept empfiehlt, keine weiteren Discounter zu bauen, aber jetzt noch einmal fast 600 qm Discounterfläche geschaffen werden sollen?
Ist es, weil die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung nach meiner Einschätzung bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar sind?
Ist es, weil alle oben genannten Fragen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes mit geprüft werden?
Ist es, um eine Bürgerbeteiligung zu verhindern oder zu umgehen?

Es ist meine feste Überzeugung, daß der Neubau eines 1200 qm ALDI an dieser Stelle zu Lasten des SKY-Supermarktes in der Innenstadt gehen wird, wobei der SKY – neben Rossmann – als Kundenmagnet für alle anderen Geschäfte in der Innenstadt von enormer Bedeutung ist.

Bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes waren sich alle einig, hiervon nicht abzuweichen und auf die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich zu bestehen. Die jetzige Entwicklung ist daher völlig inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wäre es Sky nicht zu verdenken, Druck zu machen, um an andere Stelle einen Markt zu errichten. Ich vermute, es wird nicht mehr lange dauern und ich vermute, daß die Zahl derer, die einknicken, groß sein wird.

Grau in Grau

Morgen tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Das spannendste Thema wird der Bebauungsplan Gerberhof sein. Hier werden wir uns hoffentlich noch eingehend mit der Gestaltung der Fassade des geplanten Neubaus auseinandersetzen.

Nebenbei, Fassade: Vor ein paar Wochen haben die Planer des ALDI-Marktes an der Ecke Lütjenburger/B76 Zeichnungen vom geplanten Neubau präsentiert. Hier folgen zwei Bilder von einem ALDI Markt in Flensburg, der dem geplanten Neubau von der Gestaltung her nach meiner Einschätzung ganz ähnlich sieht.
140609_Aldi_grau_01_kl140609_Aldi_grau_02_kl

Gestaltung ist und bleibt ein Thema, nicht nur für den Gerberhof, sondern auch für ALDI. Nach meiner Bewertung ist das gewählte Verfahren, die Gestaltung über einen Bauantrag zum Gegenstand des Genehmigungsverfahrens zu machen, sehr angreifbar. Dieses Vorgehen wird vermutlich zu erheblichen Verzögerungen des Baus führen.
Der Versuch, Gestaltung über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln, ist bereits an der ersten rechtlichen Hürde gescheitert.
Noch schlimmer als der Ideal Standard Verkaufsbau ist für mich der Umstand, daß hier außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zusätzliche Verkaufsfläche für einen Discounter geschaffen wird.
Entsprechenden Planungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches könnte ich durchaus zustimmen.

Mein Bericht über die Berichte der Verwaltung

Abholzungen in der Rosenstraße. Hierzu hatte ich einen Bericht der Verwaltung erbeten. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, auch in der Öffentlichkeit noch einmal ganz klar aufzuzeigen, daß im Vorfeld der Arbeiten eine umfangreiche Abstimmung zwischen der Verwaltung und unter anderem dem Umweltschutzbeauftragten stattgefunden hat. Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht und bin mittlerweile davon überzeugt, daß hier eine nachvollziehbare und korrekte Entscheidung getroffen wurde. Wenn ich mit die übrigen Steilhänge im Stadtgebiet ansehe, unter anderem auch den Steilhang in der der Rosenstraße, der sich in der Nähe der betreffenden Baumfällmaßnahmen befindet, habe ich da eher Zweifel, die noch ausgeräumt werden müssen.

ALDI Neubau. Die Verwaltung war der Auffassung, daß die Gestaltung des ALDI-Neubaus an der Ecke Lütjenburger Straße sowie die Begrenzung des Sortimentes über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte. Die Selbstverwaltung folgte dem, um das Projekt ohne zeitaufwendigen Bebauungsplan durchzuziehen. Mittlerweile ist klar, das dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist.
Die Teamleiterin 30 führte aus, daß planungsrechtliche Vorgaben und festsetzungsfähige Grundlagen, die in einem Bebauungsplan geregelt werden können, nicht in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden dürfen.
Jetzt sollen die Vorgaben der Stadt bezüglich Gestaltung und Umfang des Sortimentes in der Bauvoranfrage bzw. im Bauantrag mit aufgenommen werden, um sie in das Verfahren einzubringen.
In wie weit sich dieses Vorgehen rechtlich halten läßt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich will nicht ausschließen, daß hier nicht doch noch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.
Sollbruchstelle des Verfahrens ist nach meiner Einschätzung ohnehin das Verträglichkeitsgutachten der CIMA.

Das Thema Strandhaus wird vermutlich am 11. Juni oder am 02. Juli behandelt. Nachdem der Ausschuß auf Vorschlag der Verwaltung und offenbar in Abstimmung mit der Gruppe Haushaltskonsolidierung die Erstellung des Freiflächenkonzeptes für den Bereich Fegetasche aus finanziellen Gründen gestrichen hat, besteht die Gefahr, daß hier zukünftig konzeptlos vor sich hin gewurstelt wird.

Die Anwohner der Klosterstraße beklagen nach dem Umbau den Verlust von Parkplätzen. Ursache dafür ist, daß vor dem Umbau der Straße das Parken in Schrägaufstellung geduldet wurde, nach dem Umbau die Längsaufstellung aber eingehalten wird. Dies ist erforderlich, damit die Straße für die Feuerwehrfahrzeuge zugänglich ist. Die Anwohner suchen das Gespräch mit der Verwaltung, ein Termin mit dem Herrn Bürgermeister ist bereits für den 13. Mai vereinbart.

Die Werbeaufsteller in der Fußgängerzone sind nicht mehr zulässig und verschwunden. Nach dem ersten Eindruck wirkt die Fußgängerzone nunmehr aufgeräumter und weniger bunt.

Die Kiesgruben vor Malente werden unter anderem auch für Moto-Cross Fahrten genutzt. Die Gemeinde Malente will diese Sondernutzung mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zulassen. Die Verwaltung der Stadt Plön wurde über diese Absicht informiert. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Lärmschutzgutachtens hat unsere Verwaltung gebeten, weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Im nächsten Bericht berichte ich dann über meinen Bericht.

ALDI geht auch anders

Am Mittwoch erhielten einige Kolleginen und Kollegen aus dem SteU, die Herrn Bürgermeister und Bürgervorsteher sowie ich eine EMail, in der eine Mitbürgerin auf einen Artikel im Hamburger Abendblatt hinwies. Dort wird berichtet, daß in Wandsbeck ein 800 qm großer ALDI in einem denkmalgeschützten Gebäude eröffnet wurde.

Was zeigt uns das?
– Gestaltung geht auch anders, wenn man will.
– 800 qm ist eine übliche Größe für einen Markt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches.

Leider kann ich mich wieder einmal nicht des Eindrucks erwähren, daß die Entscheidungsträger vom Investor vor sich her getrieben werden.

Die FWG hat es nicht begriffen

Kürzlich wurde im Plönbook auf den „Rundblick“ hingewiesen, eine Monatsinformation der örtlichen FWG.  Aus diesem Anlaß habe ich mir die Homepage der FWG einmal näher angesehen. Von allen Plöner Parteien hat die FWG eindeutig die beste Internetpräsenz.
Unter der Rubrik: FWG in den städtischen Ausschüssen -> Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt fand ich den Beitrag „ALDI möchte NEU bauen“. Dort heißt es: „Auch die Auswertung des Einzelhandelskonzepts hat ergeben, dass durch den neuen Markt keine Gefährdung der bereits bestehenden Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt zu befürchten ist.“
Das ist falsch. Das Einzelhandelskonzept sagt ganz klar:
– keine neuen Discounter.
– kein Einzelhandel mit Verkaufsflächen über 800 qm außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches.
Über das Einzelhandelskonzept läßt sich das ALDI-Vorhaben mit 1200 qm Verkaufsfläche in keinem Fall begründen. Hier irrt die FWG.
Vielmehr wurde der zentrale Versorgungsbereich im Einzelhandelskonzept so zugeschnitten, daß die Parkplatzflächen im Stadtgraben nicht mit einbezogen sind. Damit wurde die Entwicklung eines zentrumnahen großflächigen Einzelhandels an diesem prädestinierten Platz nach meiner Bewertung hintertrieben. Dr. Lorenzen von der FWG – aber nicht nur er – hatte sich seinerzeit vehement gegen eine solche Entwicklung ausgesprochen.

Die Verträglichkeit des ALDI-Neubaus mit 1200 qm Verkaufsfläche in der Lütjenburger Straße, also außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, wurde durch ein Verträglichkeitsgutachten bescheinigt.  Nebenbei, von demselben Büro, das das Einzelhandelskonzept erstellt hat. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass das ALDI-Vorhaben verträglich sei, obwohl die erwarteten Einbußen für den SKY-Markt bei bis zu 6 % des Umsatzes liegen. Normalerweise wird ein Warnschwellenwert von 10 % angesetzt. Das ist nach meiner Einschätzung nur zulässig, wenn keine Vorschädigung für den zentralen Versorgungsbereich vorliegt. Das ist aber nach meiner festen Überzeugung der Fall. Daher ist die Aussage des Gutachtens nach meiner Auffassung falsch und müßte überprüft werden. In keinem Fall sollte das Risiko eingegangen werden, den Bestand des SKY-Marktes in der Lübecker Straße zu gefährden, da er der wichtigste Kundenmagnet in der Innenstadt ist. (Das wiederum ist dem Einzelhandelskonzept zu entnehmen.)
Die FWG übernimmt die Aussage des Verträglichkeitsgutachtens völlig kritiklos und schreibt sie auch noch dem Einzelhandelskonzept zu.

Das Einzelhandeskonzept kann übrigens im Bürgerinformationssystem ALLRIS der Stadt Plön nachgelesen werden.
http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?waid=79&item_id=0&region_id=308&design_id=0&modul_id=5&record_id=79327&fsize=1&contrast=0&search=einzelhandelskonzept

Im Übrigen bin ich immer noch der Meinung, dass der Versuch der Verwaltung, das Vorhaben zu beschleunigen und ohne Bebauungsplan zu realisieren, nicht funktionieren und zu weiteren Verzögerungen führen wird. Schau ma ma.

Wenn man dem Gerhard Polt glauben darf, gibt es in Bayern noch ganz andere Verfahrenswege,

aber wir sind hier dankenswerterweise im echten Norden.

Keine Billigung der Verträglichkeitsuntersuchung.

Heute tagte der SteU. Die wichtigste Entscheidung: Die Verträglichkeitsuntersuchung zum Standort des ALDI Marktes wurde nicht gebilligt.
Ich bin mit genau dieser Forderung in die Diskussion gegangen. Damit verbunden war die Vorschläge:
– Überprüfung des Einzelhandelskonzept und die Verträglichkeitsuntersuchung durch einen unabhängigen Fachmann
– Abklärung mit der Bauaufsicht zu klären, ob der Kreis die Empfehlung der CIMA, das Vorhaben ohne die Erstellung eines Bebauungsplanes überhaupt zuläßt.
Auch Frau Killig (FDP) wies auf die Diskrepanz zwischen der Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes – keine Discounter größer 800 qm Verkaufsfläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches – und der Bewertung der Verträglichkeitsuntersuchung – 1020 qm ALDI ziehen höchstens 6,x % der Kaufkraft vom Sky-Markt in der Innenstadt ab und sind damit unschädlich – hin.
Der Erklärungsversuch, es sei trotz Abriss und Neubau lediglich eine Erweiterung um 470 qm und früher seine in diesem Bereich weitere Verkaufsflächen vorhanden gewesen (Deichmann, Getränkemarkt), die weit darüber hinausgehen, hat zumindest mich nicht überzeugt.
Zudem habe ich mich verwundert geäußert, dass man bezüglich der Verträglichkeitsuntersuchung offenbar überhaupt nicht mit dem Stadtmarketing (Interessenvertretung der Plöner Kaufmanschaft und des Gewerbes) gesprochen hat, obwohl das Stadtmarketing bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes mit eingebunden war. Die CDU Fraktion unterstützt offenbar die 1020 qm Lösung, die FWG eingeschränkt auch, obwohl mir die Position der Freien Wähler nicht ganz klar geworden ist.

Ich habe ferner ausgeführt, dass eine Verkaufsfläche von 1020 qm der durchschnittlichen Verkaufsfläche eines Supermarktes entspricht und das Angebot eines ALDI – Marktes dieser Größe an das Angebot eines Vollversorgers heranreicht. Dem wurde entgegnet, daß das ALDI-Angebot in allen Märkten gleich sei, Unterschiede würden sich durch Unterschiede bei regionalen Zulieferern ergeben. Die Erweiterung der Verkaufsfläche würde lediglich der attraktiveren Auslage der Ware dienen. Dieses Argument konnte mich aber nicht überzeugen, da die Realität nach meiner Erfahrung als Aldi-Kunde anders aussieht (Aldi Märkte in Plön sowie in Flensburg am Tweeter Plack und in der Friesischen Straße sowie an der B 76 hinter Schleswig.)

Ausschlaggebend dafür, dass das die Verträglichkeitsuntersuchung nicht gebilligt wurde war aber der Umstand, dass mehrere Ausschußmitglieder mit der Gestaltung des Gebäudes unzufrieden waren. Während der Ausschussvorsitzende einer modernen Architektur und einer Abkehr vom kleinstädtischen das Wort redete, schienen andere davon nicht wirklich überzeugt zu sein. Auch die Mitglieder der CDU hatten hier wohl Bedenken. Auf meine Frage hin, ob die Stadt denn eine rechtlich abgesicherte Position betreffend der Gestaltung des Gebäudes hätte, wenn sie auf einen Bebauungsplanverfahren verzichten würde, bestätigte die Verwaltung meine Vermutung, dass dies nicht so sei.

Leider habe ich versäumt darauf hinzuweisen, dass mit dem Verzicht auf ein B-Plan – Verfahren die Möglichkeiten für Bürger und Betroffene, Anregungen und Bedenken in das Verfahren einzubringen, drastisch reduziert werden.

Letztendlich wurde beschlossen, den Architekten zur nächsten Sitzung des SteU einzuladen, um verschiedene Entwürfe vorzustellen, die dann Bestandteil der Bauvoranfrage werden sollen.

Nach meiner Bewertung ist das Vorhaben in dieser Größe nicht ohne Bebauungsplan durchführbar. Wer beschließt, es trotzdem zu versuchen, wird sich spätestens dann blamieren, wenn dieser Angang scheitert. Leider wurde die Billigung der Verträglichkeitsuntersuchung mit Gestaltungsfragen und nicht damit begründet, dass hier großflächiger Einzelhandel auf einen vorgeschädigten zentralen Versorgungsbereich stößt. Dennoch gibt der Aufschub die Gelegenheit, sich noch einmal im Vorfeld einer Entscheidung mit der Schlüssigkeit der Planung auseinander zu setzen. Ich würde mich freuen, wenn bis zum nächsten SteU am 18. Dezember mit der Bauaufsicht des Kreises abgeklärt wird, ob dem Vorschlag der CIMA gefolgt werden kann, auf ein B-Plan – Verfahren zu verzichten.

In Anbetracht der Uhrzeit werde ich jetzt schließen. Über die übrigen Punkte berichte ich in den kommenden Tagen.

Schwächen im Verträglichkeitsgutachten ?

Vor einigen Tagen wurde das Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung der ALDI-Filiale an der Lütjenburger Straße in Plön in das Bürgerinformationssystem der Stadt eingestellt, allerdings, ohne die politischen Verantwortungsträger vorab zu informieren. So habe ich das Ergebnis dieses Gutachtens am Freitag aus der Zeitung erfahren. Das kann nicht der richtige Weg sein, zumal der Eindruck entsteht, dass dieses Vorgehen gewählt wurde, um eine Vorentscheidung herbeizuführen, ohne das eine ergebnisoffene politische Diskussion in den Gremien und den Fraktionen stattfinden kann.

Worum geht es? ALDI beabsichtigt, das Gebäude mit dem bestehenden Markt abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der bestehende Markt verfügt über 550 qm Verkaufsfläche, der Neubau soll 1020 qm Verkaufsfläche haben. Damit hat der geplante Markt eine ganz andere Qualität. Als Quasi-Vollversorger wird im Bereich Lebensmittel und Reformwaren ca. eine halbe Million Euro Umsatz aus der Innenstadt abziehen. Diese Umsatzverluste gehen zum großen Teil zu Lasten des SKY-Marktes. Damit ist das geplante Vorhaben geeignet, diesen für den Handel in der Innenstadt ausgesprochen wichtigen Standort von SKY zu gefährden.

Durch die bereits erfolgte Veröffentlichung im Internet ist natürlich die Möglichkeit gegeben, sich vorab mit dem Gutachten zu befassen. Das habe ich getan. Hier mein Ergebnis:

Das Gutachten trifft nach meiner Auffassung falsche Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Plöner Innenstadt:

1. Interessanterweise treffen die Gutachter schon auf Seite 2 ein abschließendes Urteil über die Zulässigkeit des riesigen ALDI-Neubaus. Dieser sei nach § 34 zu bewerten und zulässig. Das ist falsch. Selbstverständlich ist hier ein Bebauungsplan erforderlich. Es handelt sich bei dem Vorhaben ganz offenbar nicht um die Erweiterung eines vorhandenen Marktes, sondern um großflächigen Einzelhandel, der an dieser Stelle nicht zulässig ist.
Das Gutachten trifft nach meiner Einschätzung von Anfang an eine falsche planungsrechtliche Bewertung.

2. Es vermittelt den Eindruck, der der geplante ALDI-Markt hätte nur geringe oder keine Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel in der Stadtmitte. Dem liegt offenbar die Annahme zu Grunde, der Plöner Einzelhandel hätte keinerlei Probleme und sei leistungsstark und belastbar. Auch das ist nach meiner Einschätzung falsch. Die Plöner Innenstadt hat größte Probleme, ein attraktives Einzelhandelsangebot zu bewahren. Sie ist durch das Verschwinden von 2 von ehemals 3 Supermärkten sowie zahlreicher kleiner Einzelhändler bereits geschädigt. Insofern besteht absolut kein Spielraum dafür, ein weiteres Einzelhandlesangebot außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zu entwickeln. Der Ansatz von “unschädlichen” 7 oder 10 % Kaufkraftverlagerung, wie im Gutachten verwendet, ist allenfalls für völlig intakte und starke Einzelhandelsstandorte anwendbar, so wie es in Plön vor ungefähr 25 Jahren der Fall war.
Die quantitative Bewertung des Vorhabens ist aus meiner Sicht fachlich falsch.

3. Der Gutachter ist offenbar nicht in der Lage, die Versorgungsqualität eines Discounters mit 550 qm Verkaufsfläche und einem Discounter mit 1020 qm Verkaufsfläche zu unterscheiden. Leider entsteht der Anschein, dass das Gutachten nicht mit der Absicht verfasst wurde, die Folgen der Planung ganz objektiv für die Bürgerinnen und Bürger in Plön zu bewerten. Anderenfalls hätte es zu dem Ergebnis kommen müssen, dass es bereits eine Überversorgung mit Discountern gibt, aber nur einen Supermarkt, der als echter Vollversorger fungiert.
Die qualitative Bewertung des Vorhabens ist nach meiner Einschätzung falsch.

4. Nach meiner Einschätzung wird der den Untersuchungsgegenstand im Gutachten nicht aus der Sicht der Stadt Plön und ihrer Bürger, also städtebaulich, gewertet. Vielmehr entsteht der Anschein, dass alles daran gesetzt wird, das ALDI-Vorhaben zu rechtfertigen. Ich erwarte aber, dass wenn die Stadt ein Einzelhandelsgutachten beauftragt, dass sie als Untersuchungsziel ausdrücklich festlegt, wie die Qualität der Versorgung ihrer Bürger, die Funktion ihrer Innenstadt und das Gewicht Plöns als regionales Zentrum gehoben wird.
Das Gutachten liefert aus meiner Sicht keine verwertbaren Hinweise im Sinne der Stadtentwicklung.

Hier soll wieder einmal eine für Plön wirklich schädlichen Entwicklungen vorangebracht werden.
So wie die sogenannten “Trammer Seewiesen” an den Bürgern vorbei auf den Weg gebracht wurden, so wie in der Lübecker Straße ein wichtiges Denkmal abgerissen und durch einen gesichtslosen Neubau ersetzt werden soll, so wie die Ansiedlung eines großen neuen Supermarktes am Stadtgraben verhindert wurde, so wird hier wieder auf eine Art und Weise vorgegangen, die kritisch zu hinterfragen ist.
Ich halte die Überprüfung dieses Gutachtens durch unabhängige Fachleute für zwingend erforderlich.

Im Einzelnen

1. Kaufkraftniveau liegt mit 5267,– Euro in Plön unter dem durchschnittlichen Niveau des zentralörtlichen Nahbereiches ((5355,– Euro)) und auch unter dem Bundesdurchschnitt (5506,– Euro) (Seite 12) Ein unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau und eine sinkende Zentralitätsziffer (Abnehmenden Bedeutung für die Versorgung des Umlandes), wie in der Diskussion zum Einzelhandelskonzept im vergangenen Jahr hervorgehoben, haben dazu geführt, dass der Handel im zentralen Versorgungsbereich (Innenstadt) bereits vorgeschädigt ist. Dies findet seinen Ausdruck in Leerständen, häufigen Betreiberwechseln und dem angebotenen Sortiment, die durch eine Häufung von Bäckern, Telefonläden und die Ansiedlung von 1,– Euro Läden bzw. Billigketten geprägt wird.

2. Seit der Umfrage der CIMA im Jahr 2011 ist klar, dass SKY der Frequenzbringer oder besser: der Kundenmagnet im zentralen Versorgungsbereich, also in der Innenstadt ist. Daher verwundert es mich, dass SKY bei der Beschreibung der Angebotsstrukturen im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt Plön (Seite 15) erst nach den inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und im gleichen Atemzug mit Rossmann aufgeführt wird. Dadurch wird die Bedeutung des Betriebes relativiert. Das wird der besonderen Bedeutung dieses Betriebes in keiner Weise gerecht.

3. Ein Kunstgriff meisterlicher Hand wird in Punkt 5, Seite 19 angestellt. Nach Auffassung der CIMA ist hier nicht die Auswirkung des gesamten geplanten Marktes mit seinen 1050 qm zu betrachten, sondern nur die Erweiterung des bestehenden Marktes um ca. 470 qm Verkaufsfläche. Dadurch relativieren sich die Auswirkungen des Vorhabens. Tatsächlich entsteht durch den Neubau ein moderner ALDI-Markt, der eine ganz andere Qualität hat als der bestehende Markt. Erfahrungsgemäß hat eine moderne ALDI-Filiale die Qualität eines Vollsortimenters. Damit entsteht eine erhebliche Konkurrenz für den bestehenden SKY-Markt. Die Betrachtung von lediglich 470 qm zusätzlicher Verkaufsfläche greift damit eindeutig zu kurz.

4. Bei den Vorbemerkungen zu der Umlenkungsquote (Seite 20) bezieht sich die CIMA auf die durch die einschlägige Rechtsprechung üblichen Werte, da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Werte gibt. Diese Werte (Umsatzverteilung größer 10 %) dürfen aber nur Anwendung finden, wenn eine gesunde Wirtschaftssituation besteht. Dies ist im Fall der Plöner Innenstadt nicht gegeben. Hier ist nach meiner Auffassung von einer Vorschädigung auszugehen. In diesem Fall sind auch Vorhaben mit einer Umsatzverteilung von unter 10% unzulässig. Dies wird im Gutachten der CIMA nicht erwähnt. Ebenso wenig gibt es Aussagen zur Vorschädigung der Einzelhandelsstrukturen in der Innenstadt.

5. Auf Seite 22 wird aufgezeigt, dass die Umsatzverteilung mit ca. einer halben Million (entsprechend 18,7 %) zu Lasten des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt Plön ausfallen wird. Nach meiner Einschätzung wird ein Großteil davon zu Lasten des ausdrücklich als Mitbewerber genannten SKY-Marktes gehen und nach meiner Einschätzung dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit so weit  gefährden, dass eine Schließung nicht mehr auszuschließen ist. Mutmaßungen, die auf eine mittel- bis langfristige Schließung hindeuten, gab es bereits.

6. Im weiteren Verlauf des Gutachtens (Seite 24) wird prognostiziert, dass für den Bereich Lebensmittel und Reformwaren eine Umsatzverteilungsquote von 6,3 % für den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt erwartet wird. In dem Zusammenhang wird die Vermutung geäußert, dass es zwar zu spürbaren absatzwirtschaftlichen Auswirkungen kommen wird, eine Schließung wird jedoch ausgeschlossen.
Nun, ich äußere die Vermutung, dass die Vermutung der CIMA nicht zutrifft. Das Risiko einer Schließung ist akut, die negativen Auswirkungen für die Städtebauliche Entwicklung der Innenstadt wären nicht absehbar.

7. Im Absatz 6, Einzelhandelskonzeptionelle und Raumordnerische Einordnung (Seite 26 ff) wird der Bezug zum Einzelhandelskonzept hergestellt. Dazu wird viel zitiert, allerdings nicht, dass für alle Gebiete außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches eine Maximalgröße von 800 qm empfohlen wird.
Es wird auch erwähnt, dass Lebensmitteldiscounter heute Verkaufsflächen von 1200 bis 1400 qm anstreben. Nicht erwähnt wird, dass Discounter auch moderne Konzepte für Nahversorgungsmärkte in der Schublade liegen haben, die maßgeschneidert für Märkte mit eben unter 800 qm Verkaufsfläche sind.

8. Betrachtet man nicht die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm, sondern den Neubau mit seinen 1020 qm Verkaufsfläche als Ganzes, haben wir es eindeutig mit einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung zu tun. Abweichend von der Aussage der CIMA ist das siedlungsstrukturelle Integrationsgebot nach meiner Auffassung deutlich nicht erfüllt. (Pkt 6.2.4., Seite 29). Dies gilt auch für das Städtebauliche Integrationsgebot. (6.2.5.)

Ich bin der Auffassung, dass die Risiken, die mit einem Vorhaben dieser Große und Qualität für unsere Innenstadt verbunden sind, einen Bau in diesem Umfang nicht zulassen.
Der Ersatz des bestehenden Marktes durch einen neuen Markt mit maximal 800 qm ist für die Funktion als Nahversorger ausreichend und wäre rechtlich unproblematisch.

Hätte Hätte Fahrradkette

Gestern habe ich mich verärgert und sehr kritisch darüber geäußert, das die Ergebnisse des VERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN ZUR ERWEITERUNG DER ALDI – FILIALE AN DER LÜTJENBURGER STRASSE IN PLÖN veröffentlicht wurden, bevor sie den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben wurden. An dieser Kritik halte ich grundsätzlich fest, auch wenn mir mittlerweile bekannt ist, dass die entsprechende Verwaltungsvorlage sowie das vollständige Gutachten im Bürgerinformationssystem eingestellt wurde und damit für die Öffentlichkeit verfügbar ist.
Ich unterstütze diese offene Form der Informationspolitik grundsätzlich und würde mich freuen, wenn sie auch in Zukunft beibehalten wird. Allerdings halte ich es nach wie vor für zwingend erforderlich, die Mitglieder des Ausschusses mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vorab zu informieren. Das hier gewählte Vorgehen war nach meiner Kenntnis nicht mit den Mitgliedern des Ausschusses abgesprochen, zumindest wurde ich nicht informiert. Für mich stellt es sich nach wie vor so dar, dass die Mitglieder des Ausschusses übergangen wurden. Es wird erforderlich sein, im Ausschuss hierzu ein abgestimmtes und verbindliches Verfahren zu entwickeln.
Hätte es eine solche Regelung bereits gegeben, hätte ich mir meinen gestrigen Beitrag ersparen können. Hätte Hätte Fahrradkette.

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