Rathjensdorfer Verzweifelungstat

Der Rathjensdorfer Bürgermeister Herr Uwe Koch kämpft um die Realisierung des Neubaugebietes Seewiesen, als wenn es um ein neues Spritzenhaus gehen würde.

Am 05. Juli ging mir eine Mail des Rathjensdorfer Bürgermeisters zu, aus der hervorgeht, dass die Rathjensdorfer Gemeindevertretung am 18. Juli über die Änderung des Flächennutzungsplanes abstimmen wird, mit der der Weg für die Bebauung der Trammer Seewiesen frei gemacht werden soll. Gleichzeitig kündigt er an, dass das innerörtliche Potentialgebiet für 22 Bauplätze im Flächennutzungsplan nicht berücksichtigt wird.
Das ist eine meiner Meinung nach – vorsichtig ausgedrückt – sehr fragwürdige Vorgehensweise.
Zum einen müßte dem Rathjensdorfer Bürgermeister klar sein, das die aufgrund von Bundesrecht bestehende Vorgabe: „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ auch für Rathjensdorf gilt,
zum anderen entsteht der Anschein, dass es sich bei dem jetzigen Rathjensdorfer F-Plan-Entwurf um eine Verhinderungsplanung handelt. Verhinderungsplanungen sind rechtswidrig.
Nach meiner Meinung bewegt sich das Vorgehen am Rande der Rechtsbeugung.
Hinzu kommt, dass der Rathjensdorfer Bürgermeister die für Rathjensdorf zuständige Verwaltung, das Amt Großer Plöner See, nicht an dem Informationsaustausch beteiligt hat. Das könnte man für einen einfachen Fehler halten, wenn nicht schon der Planungsverband Seewiesen ausdrücklich erklärt hätte, die Bauleitplanung ohne vorherige Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden der übergeordneten Verwaltungsebenen Kreis und Land weiter voranzutreiben. Es ist also zu vermuten, dass das bekannte Verhaltensmuster auch hier zum Tragen kommt.
Daher habe ich mir erlaubt, das zuständige Amt wie folgt zu informieren:

„Sehr geehrte Herren Schmidt und Steffens,

vermutlich bin ich irrtümlich Empfänger dieser Mail. Bei der Durchsicht der Adressatenliste fiel mir auf, dass Sie als zuständige Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf nicht an der Mail beteiligt worden sind.

Aufgrund der auch für den Laien erkennbaren schweren fachlichen Mängel in der Begründung nehme ich an, dass diese Mail in dieser Form ohne ihre Beteiligung erstellt und ohne vorherige Absprache mit Ihnen verschickt worden ist.

Ich will den Vorgang an dieser Stelle nicht weiter bewerten, erlaube mir aber, die Mail an Sie weiterzuleiten, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Aktenlage zu vollständigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Buth“

Mein Bericht über die Berichte der Verwaltung

Abholzungen in der Rosenstraße. Hierzu hatte ich einen Bericht der Verwaltung erbeten. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, auch in der Öffentlichkeit noch einmal ganz klar aufzuzeigen, daß im Vorfeld der Arbeiten eine umfangreiche Abstimmung zwischen der Verwaltung und unter anderem dem Umweltschutzbeauftragten stattgefunden hat. Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht und bin mittlerweile davon überzeugt, daß hier eine nachvollziehbare und korrekte Entscheidung getroffen wurde. Wenn ich mit die übrigen Steilhänge im Stadtgebiet ansehe, unter anderem auch den Steilhang in der der Rosenstraße, der sich in der Nähe der betreffenden Baumfällmaßnahmen befindet, habe ich da eher Zweifel, die noch ausgeräumt werden müssen.

ALDI Neubau. Die Verwaltung war der Auffassung, daß die Gestaltung des ALDI-Neubaus an der Ecke Lütjenburger Straße sowie die Begrenzung des Sortimentes über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte. Die Selbstverwaltung folgte dem, um das Projekt ohne zeitaufwendigen Bebauungsplan durchzuziehen. Mittlerweile ist klar, das dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist.
Die Teamleiterin 30 führte aus, daß planungsrechtliche Vorgaben und festsetzungsfähige Grundlagen, die in einem Bebauungsplan geregelt werden können, nicht in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden dürfen.
Jetzt sollen die Vorgaben der Stadt bezüglich Gestaltung und Umfang des Sortimentes in der Bauvoranfrage bzw. im Bauantrag mit aufgenommen werden, um sie in das Verfahren einzubringen.
In wie weit sich dieses Vorgehen rechtlich halten läßt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich will nicht ausschließen, daß hier nicht doch noch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.
Sollbruchstelle des Verfahrens ist nach meiner Einschätzung ohnehin das Verträglichkeitsgutachten der CIMA.

Das Thema Strandhaus wird vermutlich am 11. Juni oder am 02. Juli behandelt. Nachdem der Ausschuß auf Vorschlag der Verwaltung und offenbar in Abstimmung mit der Gruppe Haushaltskonsolidierung die Erstellung des Freiflächenkonzeptes für den Bereich Fegetasche aus finanziellen Gründen gestrichen hat, besteht die Gefahr, daß hier zukünftig konzeptlos vor sich hin gewurstelt wird.

Die Anwohner der Klosterstraße beklagen nach dem Umbau den Verlust von Parkplätzen. Ursache dafür ist, daß vor dem Umbau der Straße das Parken in Schrägaufstellung geduldet wurde, nach dem Umbau die Längsaufstellung aber eingehalten wird. Dies ist erforderlich, damit die Straße für die Feuerwehrfahrzeuge zugänglich ist. Die Anwohner suchen das Gespräch mit der Verwaltung, ein Termin mit dem Herrn Bürgermeister ist bereits für den 13. Mai vereinbart.

Die Werbeaufsteller in der Fußgängerzone sind nicht mehr zulässig und verschwunden. Nach dem ersten Eindruck wirkt die Fußgängerzone nunmehr aufgeräumter und weniger bunt.

Die Kiesgruben vor Malente werden unter anderem auch für Moto-Cross Fahrten genutzt. Die Gemeinde Malente will diese Sondernutzung mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zulassen. Die Verwaltung der Stadt Plön wurde über diese Absicht informiert. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Lärmschutzgutachtens hat unsere Verwaltung gebeten, weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Im nächsten Bericht berichte ich dann über meinen Bericht.