Das Debakel auf den Seewiesen geht weiter.

Das Debakel mit der Entwicklung des Neubaugebietes Trammer See, gemeinhin als Seewiesen bekannt, geht weiter. Hauptverantwortlich dafür ist Herr Dr. Erdtmann (FWG), der die Planung in der Vergangenheit abgelehnt und Zweifel an der Zuverlässigkeit des Investors geäußert hat.
Weiterhin haben für das Vorhaben gestimmt: Hr. Zender (CDU), Herr Melzer (CDU), Frau Petersen (CDU) und Herr Gampert (FWG). Gegenstimmen kamen von Herrn Möller (SPD), Frau Soltau (SPD) und Frau Kauf (Bündnis 90/die Grünen). Die SPD war nur mit zwei von drei stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.

Der Aussschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hätte gestern die Chance gehabt, einen Schlußstrich unter das Kapitel Seewiesen / Baugebiet Trammer See zu ziehen.
Damit hätte der Ausschuß auch den mehrheitlichen Willen der Plöner und Plönerinnen entsprochen, die diese Immobilienblase ablehnen.

Nachdem der SteU im letzten Jahr die Beendigung der Planungen mehrheitlich empfohlen hatte und der Antrag auf Beendigung in der Ratsversammlung mit 11 gegen 11 Stimmen abgelehnt wurde (Anm.: die Geschäftsordnung regelt, dass ein Antrag bei
Stimmengleichheit als abgelehnt gilt.) standen die Chancen gut, dass der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) in der gestrigen Sitzung des SteU abgelehnt wird. Wären die acht anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bei ihrer bisherigen Meinung beblieben, hätte sich eine Stimmengleichheit ergeben und der Antrag wäre durchgefallen. Damit hätte für die Fortführung der Planungen ein wesentlicher Verfahrensschritt gefehlt. Durch den Meinungswechsel von Herrn Dr. Erdtmann wird das Bebauungsplanverfahren (B-Plan Verfahren) im Planungsverband Wohngebiet Trammer See (ehemals Planungsverband Seewiesen) sowie das F-Plan-Änderungsverfahren in der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf weitergeführt.

Es ist nach wie vor so, dass die gesetzlichen Bedingungen für dieses Baugebiet nach meiner Auffassung nicht vorliegen. Das Bundesbaugesetz schreibt vor, dass eine Entwicklung im Außenbereich – und das ist das Baugebiet Trammer See (Seewiesen) – nur zulässig ist, wenn im Innenbereich kein ausreichendes Potential vorhanden ist. Die Potentialanalyse stellt aber für Plön genau das Gegenteil fest und die tatsächliche Entwicklung von über 80 Wohneinheiten in den vergangenen vier Jahren sowie die Entwicklung des Gänsemarktviertels mit weiteren 40 bis 60 Wohneinheiten bestätigt diese Feststellung.
Dass die Potentialanalyse für Rathjensdorf, die lediglich drei Bauplätze ausweist,falsch ist, wissen wir seit diesem Jahr auch. Dass der Rathjensdorfer Bürgermeister Herr Uwe Koch in der Sitzung des Planungsverbandes am 15. März diesbezüglich die Unwahrheit gesagt hat, steht unwidersprochen fest. Selbst wenn der Rathjensdorfer Bürgermeister jetzt nur sieben mögliche Baugrundstücke erkennen kann, ist das Potential für 22 Baugrundstücke ist nachweislich vorhanden.
Wenn der Rathjensdorfer Bürgermeister inzwischen sogar soweit geht (KN vom 20. Juli 2016), dass er vorhandene Bauplätze in der Ortslage Rathjensdorf als “nicht abgestimmt” bezeichnet, wäre zu prüfe, ob das möglicherweise bereits den Tatbestand der Dienstpflichtverletzung erfüllt.
Leider erwecken seine Äußerungen den Anschein, dass Herr Koch nur einer bestimmten Fläche und damit auch nur bestimmten Eignern den Vorzug verschaffen will, aus Ackerland teures Bauland zu machen und dass er den Mitgliedern des Plöner SteU Sand in die Augen streuen wollte.

Ich persönlich glaube in seiner Aussage, die interkommunale Zusammenarbeit mit Plön – die er nach eigener Äußerung ohnehin nicht möchte – nicht fortzuführen, eine unterschwellige Drohung zu erkennen, die darauf gerichtet sein könnte, eine Fortführung der Planungen Trammer See (ehem Seewiesen) zu erwirken.

Im Verlauf der Debatte wurden die bekannten Argumente ausgetauscht. Auf der einen Seite stand das Argument, Plön brauche mehr Einwohner und darum das Neubaugebiet, auf der anderen Seite das Ergebnis der Folgekostenabschätzung, dass sich durch das Neubaugebiet keine oder zu vernachlässigende Einnahmesteigerungen erzielen lassen.
Darüber hinaus werden die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung immer wieder in Zweifel gezogen. Diese Zweifel gipfeln in der Aussage, dass die Prognosen sich auf Regionen beziehen, nicht aber auf Städte. Das ist wirklich falsch. Der Kreis hat die Bevölkerungsentwicklung den zukünftigen Wohnraumbedarf für jede einzelne Stadt und Gemeinde berechnet.
Die neueste Bevölkerungsfortschreibung des Landes bestätigt dies, indem relevante Zuwächse und Neubaubedarf ausschließlich für den Hamburger Randbereich und die unmittelbar an Kiel und Flensburg angrenzenden Gemeinden gesehen wird.
Auf Basis der sehr gründlichen und ausführlichen Berechnung des Kreises läßt sich das Baugebiet nicht rechtfertigen. Im Fall Seewiesen / Baugebiet Trammer See geht es nach meiner Meinung nicht um Deckung von Baulandberdarf für die Bevölkerung, sondern nur um Immobilienspekulation in der Form, dass Geld in Form von Grundstücken angelegt wird. Der dafür erfordeliche Unterhalt von Straßen, Kanalisation usw. bezahlt die Plöner Bevölkerung mit.

Die Fragen: „Wie bekommen andere Gemeinden das hin, Baugebiete zu entwickeln“ hat mit der fachlichen Beurteilung im allgemeinen und der rechtlichen Bewertung im besonderen nichts zu tun und ist für mich ledigleich Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit.
Andere Gemeinden weisen Bauland nur in der geringen Menge aus, die sie wirklich brauchen und sie müssen vorher alle Innenbereichspotentiale ausschöpfen. Das ist in Plön jahrelang nicht passiert. Daher die freien Flächen an der Krabbe, an der Hamburger Straße, im Bereich Ulmenstraße, hinter der Heinrich-Rieper-Straße usw. usw..

Auch die Aussage, wir haben jetzt doch schon so lange an dem Projekt gearbeitet und da so viel Geld und Mühe reingesteckt, ist ohne jegliche fachliche Substanz. Das bedeutet nur, dass Gemeindevertreter einknicken, wenn man lange genug Druck macht oer quengelt und dass dann das Interesse der Bevölkerung dann hinter die Lobbyinteressen zurücktritt.

Tatsache ist, dass die Chance vergeben wurde, das Projekt jetzt zu beenden. Obwohl bei objektiver Betrachtung jedem klar ist – oder jedem klar sein müßte – dass das Neubaugebiet Trammer See bzw. Seewiesen unsinnig ist, weil es am Bedarf vorbei geht und langfristig unkalkulierbare Folgekosten für die Stadt nach sich ziehen wird, wird jetzt weiter daran gearbeitet. Dass ist um so bedenklicher, als die Vorgaben des Bundesbaugesetztes dabei außer Acht gelassen werden und das Vorhaben damit an sich schon zum Scheitern verurteilt ist.

Rathjensdorfer Verzweifelungstat

Der Rathjensdorfer Bürgermeister Herr Uwe Koch kämpft um die Realisierung des Neubaugebietes Seewiesen, als wenn es um ein neues Spritzenhaus gehen würde.

Am 05. Juli ging mir eine Mail des Rathjensdorfer Bürgermeisters zu, aus der hervorgeht, dass die Rathjensdorfer Gemeindevertretung am 18. Juli über die Änderung des Flächennutzungsplanes abstimmen wird, mit der der Weg für die Bebauung der Trammer Seewiesen frei gemacht werden soll. Gleichzeitig kündigt er an, dass das innerörtliche Potentialgebiet für 22 Bauplätze im Flächennutzungsplan nicht berücksichtigt wird.
Das ist eine meiner Meinung nach – vorsichtig ausgedrückt – sehr fragwürdige Vorgehensweise.
Zum einen müßte dem Rathjensdorfer Bürgermeister klar sein, das die aufgrund von Bundesrecht bestehende Vorgabe: „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ auch für Rathjensdorf gilt,
zum anderen entsteht der Anschein, dass es sich bei dem jetzigen Rathjensdorfer F-Plan-Entwurf um eine Verhinderungsplanung handelt. Verhinderungsplanungen sind rechtswidrig.
Nach meiner Meinung bewegt sich das Vorgehen am Rande der Rechtsbeugung.
Hinzu kommt, dass der Rathjensdorfer Bürgermeister die für Rathjensdorf zuständige Verwaltung, das Amt Großer Plöner See, nicht an dem Informationsaustausch beteiligt hat. Das könnte man für einen einfachen Fehler halten, wenn nicht schon der Planungsverband Seewiesen ausdrücklich erklärt hätte, die Bauleitplanung ohne vorherige Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden der übergeordneten Verwaltungsebenen Kreis und Land weiter voranzutreiben. Es ist also zu vermuten, dass das bekannte Verhaltensmuster auch hier zum Tragen kommt.
Daher habe ich mir erlaubt, das zuständige Amt wie folgt zu informieren:

„Sehr geehrte Herren Schmidt und Steffens,

vermutlich bin ich irrtümlich Empfänger dieser Mail. Bei der Durchsicht der Adressatenliste fiel mir auf, dass Sie als zuständige Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf nicht an der Mail beteiligt worden sind.

Aufgrund der auch für den Laien erkennbaren schweren fachlichen Mängel in der Begründung nehme ich an, dass diese Mail in dieser Form ohne ihre Beteiligung erstellt und ohne vorherige Absprache mit Ihnen verschickt worden ist.

Ich will den Vorgang an dieser Stelle nicht weiter bewerten, erlaube mir aber, die Mail an Sie weiterzuleiten, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Aktenlage zu vollständigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Buth“

Mein Bericht über die Berichte der Verwaltung

Abholzungen in der Rosenstraße. Hierzu hatte ich einen Bericht der Verwaltung erbeten. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, auch in der Öffentlichkeit noch einmal ganz klar aufzuzeigen, daß im Vorfeld der Arbeiten eine umfangreiche Abstimmung zwischen der Verwaltung und unter anderem dem Umweltschutzbeauftragten stattgefunden hat. Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht und bin mittlerweile davon überzeugt, daß hier eine nachvollziehbare und korrekte Entscheidung getroffen wurde. Wenn ich mit die übrigen Steilhänge im Stadtgebiet ansehe, unter anderem auch den Steilhang in der der Rosenstraße, der sich in der Nähe der betreffenden Baumfällmaßnahmen befindet, habe ich da eher Zweifel, die noch ausgeräumt werden müssen.

ALDI Neubau. Die Verwaltung war der Auffassung, daß die Gestaltung des ALDI-Neubaus an der Ecke Lütjenburger Straße sowie die Begrenzung des Sortimentes über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte. Die Selbstverwaltung folgte dem, um das Projekt ohne zeitaufwendigen Bebauungsplan durchzuziehen. Mittlerweile ist klar, das dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist.
Die Teamleiterin 30 führte aus, daß planungsrechtliche Vorgaben und festsetzungsfähige Grundlagen, die in einem Bebauungsplan geregelt werden können, nicht in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden dürfen.
Jetzt sollen die Vorgaben der Stadt bezüglich Gestaltung und Umfang des Sortimentes in der Bauvoranfrage bzw. im Bauantrag mit aufgenommen werden, um sie in das Verfahren einzubringen.
In wie weit sich dieses Vorgehen rechtlich halten läßt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich will nicht ausschließen, daß hier nicht doch noch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.
Sollbruchstelle des Verfahrens ist nach meiner Einschätzung ohnehin das Verträglichkeitsgutachten der CIMA.

Das Thema Strandhaus wird vermutlich am 11. Juni oder am 02. Juli behandelt. Nachdem der Ausschuß auf Vorschlag der Verwaltung und offenbar in Abstimmung mit der Gruppe Haushaltskonsolidierung die Erstellung des Freiflächenkonzeptes für den Bereich Fegetasche aus finanziellen Gründen gestrichen hat, besteht die Gefahr, daß hier zukünftig konzeptlos vor sich hin gewurstelt wird.

Die Anwohner der Klosterstraße beklagen nach dem Umbau den Verlust von Parkplätzen. Ursache dafür ist, daß vor dem Umbau der Straße das Parken in Schrägaufstellung geduldet wurde, nach dem Umbau die Längsaufstellung aber eingehalten wird. Dies ist erforderlich, damit die Straße für die Feuerwehrfahrzeuge zugänglich ist. Die Anwohner suchen das Gespräch mit der Verwaltung, ein Termin mit dem Herrn Bürgermeister ist bereits für den 13. Mai vereinbart.

Die Werbeaufsteller in der Fußgängerzone sind nicht mehr zulässig und verschwunden. Nach dem ersten Eindruck wirkt die Fußgängerzone nunmehr aufgeräumter und weniger bunt.

Die Kiesgruben vor Malente werden unter anderem auch für Moto-Cross Fahrten genutzt. Die Gemeinde Malente will diese Sondernutzung mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zulassen. Die Verwaltung der Stadt Plön wurde über diese Absicht informiert. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Lärmschutzgutachtens hat unsere Verwaltung gebeten, weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Im nächsten Bericht berichte ich dann über meinen Bericht.