Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Gestern tagte der SteU. Die Schwerpunkttheman waren der Bebauungsplan 6, Johannis- und Teile Hans-Adolf-Straße sowie die Städtebauförderung.
Beginnen möchte ich mit den Mitteilungen des Bürgermeisters:

– Die rechtliche Situation bezüglich der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude der DLRG auf der Prinzeninsel ist auch nach Prüfung durch Herrn Dr. Erdtmann (FWG) nicht abschließend geklärt. Herr Dr. Erdtmann regt an, eine Fachkanzlei mit der Bewertung zu beauftragen.

– Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen sind eingegangen und sollen nunmehr im Zeitraum vom 26. Februar bis 26. März öffentlich ausgelegt werden. In Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Terminabstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen.

– Am 05. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Ob Plön in dem Zusammenhang eine Präsentation oder Veranstaltung halten oder durchführen muß, ist noch offen.

– Die Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen Plön und Ascheberg muß überarbeitet werden. Die entsprechenden Überarbeitungen sind umfangreicher als urspünglich angenommen.

– Der Planunsverband ex. Seewiesen nun Trammer See Plön Rathjensdorf tagt voraussichtlich am 13. März und am 15. Mai.
Ich gehe einmal davon aus, daß am 13. März nur der Haushalt des Planungsverbandes beraten und beschlossen wird, während es am 15. Mai dann inhaltlich zur Sache geht.

Der Umweltbeauftragte informierte, daß es in den kommenden Tagen zu Baumfällungen im Bereich des Steilhanges am Düvelbrook kommen wird. Die Fällungen sind zwingend erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Teile der Stämme werden als Totholz und damit als ökologisch wertvolles Biotop stehen bleiben.

Bebauungsplan 6 Johannisstraße und Teile Hans Adolf-Straße
In der Sitzung wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird auch eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen und Eigentümer*innen geplant.
Der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde 2009 gefaßt.
2012 gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, das historische Straßenbild in der Johannisstraße zu erhalten. Dabei wird besondere Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Baulinie und die Traufständigkeit gelegt. Zudem werden entlang der Johannisstraße im rückwärtigen Bereich Flächen ausgewiesen, in denen der vorhandene Wohnraumbestand erweitert und dem heutigen Bedarf angepaßt werden kann. Im Bereich der südlichen Hans-Adolf Straße werden Baufenster für Neubauten aufgezeigt, die einen Wohnungsbau ermöglichen. Hierzu müssen sich allerdings die Grundstückseigentümer zusammenfinden. Es handelt sich um eine Angebotsplanung, niemand kann oder soll gezwungen werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Möglichkeiten aber im Laufe der Zeit wahrgenommen. Der Innenraum zwischen möglichen weiteren Gebäuden in der Hans-Adolfstraße und denen in der Johannisstaße soll langfristig von Bebauung freigehalten werden.
Nun kann man sich fragen, ob ein Bebauungsplan notwendig ist, wenn er fast 10 Jahre vom Beschluß bis zur Auslegung benötigt. Ich fage mich, warum es so lange gedauert hat. Wie sich im nicht-öffentlichen Teil der Beratungen immer wieder zeigt, ist es sinnvoll, Bebauungspläne zu haben, um Wildwuchs zu vermeiden. Für mich ist es besonders wichtig, im zentralen Stadtbereich den Altstadtcharakter zu bewahren. Er macht viel vom Charme Plöns aus und ich ein entscheidener Faktor für den Tourismus. Von daher freue ich mich, daß dieser Plan, der im Übrigen auf einen Antrag der FDP zurückgeht, endlich vorankommt.

Städtebauförderung
Um die Verfahrensschritte für die Städtebauförderung abzuarbeiten, wurde der Einleitungsbeschluß für eine „Vorhergehende Untersuchung“ gefaßt. Plön ist in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentern“ aufgenommen. Nach Abstimmung mit der Städtebauförderung ist das Gebiet auf den Bereich Lübsches Tor bis Krabbe einschließlich Strohberg festgelegt. Eine Erweiterung um den Bereich bis einschließlich Sky-Markt, wie von Herrn Zender (CDU) angeregt und von mit unterstützt, ist daher leider nicht möglich.
Im Rahmen weiterer Verfahrensschritte ist das Einzelhandelskonzept zu prüfen und ggf. zu überarbeiten sowie ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erstellen. Anders als ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das ich immer als Grundlage für die Aufnahme in Förderungsmaßnahmen gefordert habe, ist das IEK räumlich auf einen Teil der Stadt begrenzt. Das ist in diesem Zusammenhang durchaus zu begrüßen, kann aber langfristig die Erstellung eines ISEK nicht ersetzen.

Mein Bericht über die Berichte der Verwaltung

Abholzungen in der Rosenstraße. Hierzu hatte ich einen Bericht der Verwaltung erbeten. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, auch in der Öffentlichkeit noch einmal ganz klar aufzuzeigen, daß im Vorfeld der Arbeiten eine umfangreiche Abstimmung zwischen der Verwaltung und unter anderem dem Umweltschutzbeauftragten stattgefunden hat. Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht und bin mittlerweile davon überzeugt, daß hier eine nachvollziehbare und korrekte Entscheidung getroffen wurde. Wenn ich mit die übrigen Steilhänge im Stadtgebiet ansehe, unter anderem auch den Steilhang in der der Rosenstraße, der sich in der Nähe der betreffenden Baumfällmaßnahmen befindet, habe ich da eher Zweifel, die noch ausgeräumt werden müssen.

ALDI Neubau. Die Verwaltung war der Auffassung, daß die Gestaltung des ALDI-Neubaus an der Ecke Lütjenburger Straße sowie die Begrenzung des Sortimentes über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte. Die Selbstverwaltung folgte dem, um das Projekt ohne zeitaufwendigen Bebauungsplan durchzuziehen. Mittlerweile ist klar, das dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist.
Die Teamleiterin 30 führte aus, daß planungsrechtliche Vorgaben und festsetzungsfähige Grundlagen, die in einem Bebauungsplan geregelt werden können, nicht in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden dürfen.
Jetzt sollen die Vorgaben der Stadt bezüglich Gestaltung und Umfang des Sortimentes in der Bauvoranfrage bzw. im Bauantrag mit aufgenommen werden, um sie in das Verfahren einzubringen.
In wie weit sich dieses Vorgehen rechtlich halten läßt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich will nicht ausschließen, daß hier nicht doch noch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.
Sollbruchstelle des Verfahrens ist nach meiner Einschätzung ohnehin das Verträglichkeitsgutachten der CIMA.

Das Thema Strandhaus wird vermutlich am 11. Juni oder am 02. Juli behandelt. Nachdem der Ausschuß auf Vorschlag der Verwaltung und offenbar in Abstimmung mit der Gruppe Haushaltskonsolidierung die Erstellung des Freiflächenkonzeptes für den Bereich Fegetasche aus finanziellen Gründen gestrichen hat, besteht die Gefahr, daß hier zukünftig konzeptlos vor sich hin gewurstelt wird.

Die Anwohner der Klosterstraße beklagen nach dem Umbau den Verlust von Parkplätzen. Ursache dafür ist, daß vor dem Umbau der Straße das Parken in Schrägaufstellung geduldet wurde, nach dem Umbau die Längsaufstellung aber eingehalten wird. Dies ist erforderlich, damit die Straße für die Feuerwehrfahrzeuge zugänglich ist. Die Anwohner suchen das Gespräch mit der Verwaltung, ein Termin mit dem Herrn Bürgermeister ist bereits für den 13. Mai vereinbart.

Die Werbeaufsteller in der Fußgängerzone sind nicht mehr zulässig und verschwunden. Nach dem ersten Eindruck wirkt die Fußgängerzone nunmehr aufgeräumter und weniger bunt.

Die Kiesgruben vor Malente werden unter anderem auch für Moto-Cross Fahrten genutzt. Die Gemeinde Malente will diese Sondernutzung mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zulassen. Die Verwaltung der Stadt Plön wurde über diese Absicht informiert. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Lärmschutzgutachtens hat unsere Verwaltung gebeten, weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Im nächsten Bericht berichte ich dann über meinen Bericht.