Rathjensdorfer Verzweifelungstat

Der Rathjensdorfer Bürgermeister Herr Uwe Koch kämpft um die Realisierung des Neubaugebietes Seewiesen, als wenn es um ein neues Spritzenhaus gehen würde.

Am 05. Juli ging mir eine Mail des Rathjensdorfer Bürgermeisters zu, aus der hervorgeht, dass die Rathjensdorfer Gemeindevertretung am 18. Juli über die Änderung des Flächennutzungsplanes abstimmen wird, mit der der Weg für die Bebauung der Trammer Seewiesen frei gemacht werden soll. Gleichzeitig kündigt er an, dass das innerörtliche Potentialgebiet für 22 Bauplätze im Flächennutzungsplan nicht berücksichtigt wird.
Das ist eine meiner Meinung nach – vorsichtig ausgedrückt – sehr fragwürdige Vorgehensweise.
Zum einen müßte dem Rathjensdorfer Bürgermeister klar sein, das die aufgrund von Bundesrecht bestehende Vorgabe: „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ auch für Rathjensdorf gilt,
zum anderen entsteht der Anschein, dass es sich bei dem jetzigen Rathjensdorfer F-Plan-Entwurf um eine Verhinderungsplanung handelt. Verhinderungsplanungen sind rechtswidrig.
Nach meiner Meinung bewegt sich das Vorgehen am Rande der Rechtsbeugung.
Hinzu kommt, dass der Rathjensdorfer Bürgermeister die für Rathjensdorf zuständige Verwaltung, das Amt Großer Plöner See, nicht an dem Informationsaustausch beteiligt hat. Das könnte man für einen einfachen Fehler halten, wenn nicht schon der Planungsverband Seewiesen ausdrücklich erklärt hätte, die Bauleitplanung ohne vorherige Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden der übergeordneten Verwaltungsebenen Kreis und Land weiter voranzutreiben. Es ist also zu vermuten, dass das bekannte Verhaltensmuster auch hier zum Tragen kommt.
Daher habe ich mir erlaubt, das zuständige Amt wie folgt zu informieren:

„Sehr geehrte Herren Schmidt und Steffens,

vermutlich bin ich irrtümlich Empfänger dieser Mail. Bei der Durchsicht der Adressatenliste fiel mir auf, dass Sie als zuständige Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf nicht an der Mail beteiligt worden sind.

Aufgrund der auch für den Laien erkennbaren schweren fachlichen Mängel in der Begründung nehme ich an, dass diese Mail in dieser Form ohne ihre Beteiligung erstellt und ohne vorherige Absprache mit Ihnen verschickt worden ist.

Ich will den Vorgang an dieser Stelle nicht weiter bewerten, erlaube mir aber, die Mail an Sie weiterzuleiten, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Aktenlage zu vollständigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Buth“

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