Aus dem Einzelhandelskonzept

Ich habe in den letzten Tagen immer die Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA zum Bau eines 1020 qm Marktes in der Lütjenburger Straße hinterfragt. Für mich hat der Neubau eines solchen Marktes eine ganz andere Qualität als der bestehende Markt mit seinen 550 qm. Es handelt sich um mehr als nur um die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm. Hier wird ein Nahversorger zum Discounter mit Supermarktqualität ausgebaut. Dieses Projekt ist nach meiner festen Überzeugung geeignet, dem SKY-Markt in der Innenstadt den Todesstoß zu versetzen, mit ungeahnten Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Innenstadtbereich.

Ich wurde gefragt, woher ich meine Weisheit nehme.
Das ist einfach zu beantworten. Ich zitiere nachfolgend ohne weitere Kommentare aber mit Hervorhebungen in FETT aus dem Einzelhandelskonzept der CIMA vom 22. Dezember 2011, da im Bürgerinformationssystem auf folgendem Pfad zu finden ist:
Stadt Plön/Bürger&Rathaus/Ihr Rathaus/Ortsrecht der Stadt Plön/Sonstiges/Kommunales Einzelhandelskonzept für die Stadt Plön
bzw. unter:
http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=308&waid=25&item_id=843652&link_id=213634738&design_id=6461&keyword=2500&az=all&EpS=20&fsize=1&contrast=0

„Discounter (Ø 730 qm)
Supermärkte (Ø 1.020 qm)

Solitäre Nahversorger
– Lidl, Bullenwarder (D)
Aldi, Lütjenburger Straße (E)
– Nah & Frisch, Breslauer Straße (F)
– Edeka und Aldi, Fünf-Seen-Allee“

Sicherung der Nahversorgungssituation, Wettbewerbsoptimierung und behutsamer Ausbau in den bislang unterversorgten Gebieten: Angebotserweiterungen und -ergänzungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sind – ggf. auch unter Einbeziehung von Flächen im Ergänzungsbereich der Innenstadt – grundsätzlich wünschenswert. Ziel ist insbesondere die Wettbewerbsoptimierung des bestehenden Nahversorgers. Hierzu sollte eine Erweiterung auf maximal 1.600 qm Verkaufsfläche angestrebt werden. In den übrigen Ortsteilen ist von Neuansiedlungen über 200 qm Verkaufsfläche abzusehen, allerdings sind Umsiedlungen oder Erweiterungen bestehender Anbieter möglich, solange es dadurch insgesamt zu einer Verbesserung der räumlichen Nahversorgungssituation kommt. Um eine verträgliche Entwicklung zu gewährleisten, sollte darüber hinaus die Gesamtverkaufsfläche für Discounter auf maximal 800 qm … begrenzt werden.“

„Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die dauerhafte Sicherung der Nahversorgungsfunktion der Innenstadt, die durch die Vergrößerung des bestehenden Sky-Marktes erreicht werden kann.“

„Darüber hinaus fungiert der Lebensmittelmarkt Sky sowohl als Nahversorger für die Wohnbevölkerung als auch als wichtiger Frequenzbringer.“

„In 25 teilnehmenden Betrieben wurden rund 15.000 Kunden des Plöner Ein-zelhandels befragt. Die Daten des einzigen beteiligten Nahversorgers Sky, dessen Kunden den mit Abstand größten Teil der Befragten stellten, gehen zwar in die Kaufkraftstromanalyse und die Berechnungen zum Marktgebietes ein, werden in den folgenden Grafiken jedoch nicht mit ausgewiesen. Wegen der hohen Anzahl der dort gezählten Kunden würde die Einbeziehung dieser Daten das Gesamtergebnis zu stark dominieren.“

„Die etwa 1.000 qm Verkaufsfläche des Marktes liegen deutlich unter der heute marktgerechten Größe für Lebensmittelvollsortimenter und erschweren Sky damit eine wettbewerbsfähigen Auftritt.“

„In der Gesamtschau der wirtschaftlichen Eckdaten ergibt sich damit für die nächsten Jahre eine im besten Fall gleichbleibende, wahrscheinlich jedoch eher schmaler werdende Nachfrageplattform für den Einzelhandel.

„Um nicht langfristig Kaufkraft an andere Standorte zu verlieren, ist aus Sicht der CIMA neben einem gezielten Ausbau von Einzelhandelsangeboten vor allem ein qualitativer Ansatz zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt wichtig.“

Die Innenstadt ist von zentraler Bedeutung für den Einzelhandelsstandort Plön.“

„Im periodischen Bedarfsbereich liegt die Zentralität bei 139 %. Damit ist nicht nur die Versorgung der Plöner Bevölkerung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs gesichert, sondern dieser Wert ist auch ein Hinweis darauf, dass die Stadt ihrer raumordnerischen Funktion – die Versorgung der Bevölkerung des Nahbereichs mit Artikeln des periodischen Bedarfsbereich –offensichtlich in großen Teilen gerecht werden kann.“

Dank des ansässigen Lebensmittelmarkts und zahlreicher Bäcker, Apotheken, Drogerieanbieter und Spezialitätenläden übernimmt die Innenstadt auch eine wichtige Nahversorgungsfunktion.“

„Auch im Bereich der Grundversorgung der Plöner Bevölkerung spielt die Innenstadt eine immense Rolle.“

Um Umsatzverdrängungen aus der Innenstadt zu vermeiden, sollte jede Ausweisung von Verkaufsflächen außerhalb dieses Bereiches deshalb genau geprüft werden.“

Für die Bevölkerung der Stadt Plön ist die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs bei einer Handelszentralität von 139 % im periodischen Bedarfsbereich (116 % bei einer Berechnungsgrundlage von 12.867 Einwohnern) quantitativ mehr als gesichert. Im Lebensmitteleinzelhandel liegt die Zentralität sogar bei 144 %.“

„Daraus ergibt sich insgesamt ein relativ ausgewogenes Verkaufsflächenverhältnis und eine Discounterquote von 40 %. Dieser Wert befindet sich nach Erfahrung der CIMA noch in einem Bereich, der für eine ausgewogene Angebotsqualität spricht; der Anteil sollte allerdings nicht mehr weiter steigen.“

Schwächen im Verträglichkeitsgutachten ?

Vor einigen Tagen wurde das Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung der ALDI-Filiale an der Lütjenburger Straße in Plön in das Bürgerinformationssystem der Stadt eingestellt, allerdings, ohne die politischen Verantwortungsträger vorab zu informieren. So habe ich das Ergebnis dieses Gutachtens am Freitag aus der Zeitung erfahren. Das kann nicht der richtige Weg sein, zumal der Eindruck entsteht, dass dieses Vorgehen gewählt wurde, um eine Vorentscheidung herbeizuführen, ohne das eine ergebnisoffene politische Diskussion in den Gremien und den Fraktionen stattfinden kann.

Worum geht es? ALDI beabsichtigt, das Gebäude mit dem bestehenden Markt abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der bestehende Markt verfügt über 550 qm Verkaufsfläche, der Neubau soll 1020 qm Verkaufsfläche haben. Damit hat der geplante Markt eine ganz andere Qualität. Als Quasi-Vollversorger wird im Bereich Lebensmittel und Reformwaren ca. eine halbe Million Euro Umsatz aus der Innenstadt abziehen. Diese Umsatzverluste gehen zum großen Teil zu Lasten des SKY-Marktes. Damit ist das geplante Vorhaben geeignet, diesen für den Handel in der Innenstadt ausgesprochen wichtigen Standort von SKY zu gefährden.

Durch die bereits erfolgte Veröffentlichung im Internet ist natürlich die Möglichkeit gegeben, sich vorab mit dem Gutachten zu befassen. Das habe ich getan. Hier mein Ergebnis:

Das Gutachten trifft nach meiner Auffassung falsche Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Plöner Innenstadt:

1. Interessanterweise treffen die Gutachter schon auf Seite 2 ein abschließendes Urteil über die Zulässigkeit des riesigen ALDI-Neubaus. Dieser sei nach § 34 zu bewerten und zulässig. Das ist falsch. Selbstverständlich ist hier ein Bebauungsplan erforderlich. Es handelt sich bei dem Vorhaben ganz offenbar nicht um die Erweiterung eines vorhandenen Marktes, sondern um großflächigen Einzelhandel, der an dieser Stelle nicht zulässig ist.
Das Gutachten trifft nach meiner Einschätzung von Anfang an eine falsche planungsrechtliche Bewertung.

2. Es vermittelt den Eindruck, der der geplante ALDI-Markt hätte nur geringe oder keine Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel in der Stadtmitte. Dem liegt offenbar die Annahme zu Grunde, der Plöner Einzelhandel hätte keinerlei Probleme und sei leistungsstark und belastbar. Auch das ist nach meiner Einschätzung falsch. Die Plöner Innenstadt hat größte Probleme, ein attraktives Einzelhandelsangebot zu bewahren. Sie ist durch das Verschwinden von 2 von ehemals 3 Supermärkten sowie zahlreicher kleiner Einzelhändler bereits geschädigt. Insofern besteht absolut kein Spielraum dafür, ein weiteres Einzelhandlesangebot außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zu entwickeln. Der Ansatz von “unschädlichen” 7 oder 10 % Kaufkraftverlagerung, wie im Gutachten verwendet, ist allenfalls für völlig intakte und starke Einzelhandelsstandorte anwendbar, so wie es in Plön vor ungefähr 25 Jahren der Fall war.
Die quantitative Bewertung des Vorhabens ist aus meiner Sicht fachlich falsch.

3. Der Gutachter ist offenbar nicht in der Lage, die Versorgungsqualität eines Discounters mit 550 qm Verkaufsfläche und einem Discounter mit 1020 qm Verkaufsfläche zu unterscheiden. Leider entsteht der Anschein, dass das Gutachten nicht mit der Absicht verfasst wurde, die Folgen der Planung ganz objektiv für die Bürgerinnen und Bürger in Plön zu bewerten. Anderenfalls hätte es zu dem Ergebnis kommen müssen, dass es bereits eine Überversorgung mit Discountern gibt, aber nur einen Supermarkt, der als echter Vollversorger fungiert.
Die qualitative Bewertung des Vorhabens ist nach meiner Einschätzung falsch.

4. Nach meiner Einschätzung wird der den Untersuchungsgegenstand im Gutachten nicht aus der Sicht der Stadt Plön und ihrer Bürger, also städtebaulich, gewertet. Vielmehr entsteht der Anschein, dass alles daran gesetzt wird, das ALDI-Vorhaben zu rechtfertigen. Ich erwarte aber, dass wenn die Stadt ein Einzelhandelsgutachten beauftragt, dass sie als Untersuchungsziel ausdrücklich festlegt, wie die Qualität der Versorgung ihrer Bürger, die Funktion ihrer Innenstadt und das Gewicht Plöns als regionales Zentrum gehoben wird.
Das Gutachten liefert aus meiner Sicht keine verwertbaren Hinweise im Sinne der Stadtentwicklung.

Hier soll wieder einmal eine für Plön wirklich schädlichen Entwicklungen vorangebracht werden.
So wie die sogenannten “Trammer Seewiesen” an den Bürgern vorbei auf den Weg gebracht wurden, so wie in der Lübecker Straße ein wichtiges Denkmal abgerissen und durch einen gesichtslosen Neubau ersetzt werden soll, so wie die Ansiedlung eines großen neuen Supermarktes am Stadtgraben verhindert wurde, so wird hier wieder auf eine Art und Weise vorgegangen, die kritisch zu hinterfragen ist.
Ich halte die Überprüfung dieses Gutachtens durch unabhängige Fachleute für zwingend erforderlich.

Im Einzelnen

1. Kaufkraftniveau liegt mit 5267,– Euro in Plön unter dem durchschnittlichen Niveau des zentralörtlichen Nahbereiches ((5355,– Euro)) und auch unter dem Bundesdurchschnitt (5506,– Euro) (Seite 12) Ein unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau und eine sinkende Zentralitätsziffer (Abnehmenden Bedeutung für die Versorgung des Umlandes), wie in der Diskussion zum Einzelhandelskonzept im vergangenen Jahr hervorgehoben, haben dazu geführt, dass der Handel im zentralen Versorgungsbereich (Innenstadt) bereits vorgeschädigt ist. Dies findet seinen Ausdruck in Leerständen, häufigen Betreiberwechseln und dem angebotenen Sortiment, die durch eine Häufung von Bäckern, Telefonläden und die Ansiedlung von 1,– Euro Läden bzw. Billigketten geprägt wird.

2. Seit der Umfrage der CIMA im Jahr 2011 ist klar, dass SKY der Frequenzbringer oder besser: der Kundenmagnet im zentralen Versorgungsbereich, also in der Innenstadt ist. Daher verwundert es mich, dass SKY bei der Beschreibung der Angebotsstrukturen im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt Plön (Seite 15) erst nach den inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und im gleichen Atemzug mit Rossmann aufgeführt wird. Dadurch wird die Bedeutung des Betriebes relativiert. Das wird der besonderen Bedeutung dieses Betriebes in keiner Weise gerecht.

3. Ein Kunstgriff meisterlicher Hand wird in Punkt 5, Seite 19 angestellt. Nach Auffassung der CIMA ist hier nicht die Auswirkung des gesamten geplanten Marktes mit seinen 1050 qm zu betrachten, sondern nur die Erweiterung des bestehenden Marktes um ca. 470 qm Verkaufsfläche. Dadurch relativieren sich die Auswirkungen des Vorhabens. Tatsächlich entsteht durch den Neubau ein moderner ALDI-Markt, der eine ganz andere Qualität hat als der bestehende Markt. Erfahrungsgemäß hat eine moderne ALDI-Filiale die Qualität eines Vollsortimenters. Damit entsteht eine erhebliche Konkurrenz für den bestehenden SKY-Markt. Die Betrachtung von lediglich 470 qm zusätzlicher Verkaufsfläche greift damit eindeutig zu kurz.

4. Bei den Vorbemerkungen zu der Umlenkungsquote (Seite 20) bezieht sich die CIMA auf die durch die einschlägige Rechtsprechung üblichen Werte, da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Werte gibt. Diese Werte (Umsatzverteilung größer 10 %) dürfen aber nur Anwendung finden, wenn eine gesunde Wirtschaftssituation besteht. Dies ist im Fall der Plöner Innenstadt nicht gegeben. Hier ist nach meiner Auffassung von einer Vorschädigung auszugehen. In diesem Fall sind auch Vorhaben mit einer Umsatzverteilung von unter 10% unzulässig. Dies wird im Gutachten der CIMA nicht erwähnt. Ebenso wenig gibt es Aussagen zur Vorschädigung der Einzelhandelsstrukturen in der Innenstadt.

5. Auf Seite 22 wird aufgezeigt, dass die Umsatzverteilung mit ca. einer halben Million (entsprechend 18,7 %) zu Lasten des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt Plön ausfallen wird. Nach meiner Einschätzung wird ein Großteil davon zu Lasten des ausdrücklich als Mitbewerber genannten SKY-Marktes gehen und nach meiner Einschätzung dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit so weit  gefährden, dass eine Schließung nicht mehr auszuschließen ist. Mutmaßungen, die auf eine mittel- bis langfristige Schließung hindeuten, gab es bereits.

6. Im weiteren Verlauf des Gutachtens (Seite 24) wird prognostiziert, dass für den Bereich Lebensmittel und Reformwaren eine Umsatzverteilungsquote von 6,3 % für den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt erwartet wird. In dem Zusammenhang wird die Vermutung geäußert, dass es zwar zu spürbaren absatzwirtschaftlichen Auswirkungen kommen wird, eine Schließung wird jedoch ausgeschlossen.
Nun, ich äußere die Vermutung, dass die Vermutung der CIMA nicht zutrifft. Das Risiko einer Schließung ist akut, die negativen Auswirkungen für die Städtebauliche Entwicklung der Innenstadt wären nicht absehbar.

7. Im Absatz 6, Einzelhandelskonzeptionelle und Raumordnerische Einordnung (Seite 26 ff) wird der Bezug zum Einzelhandelskonzept hergestellt. Dazu wird viel zitiert, allerdings nicht, dass für alle Gebiete außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches eine Maximalgröße von 800 qm empfohlen wird.
Es wird auch erwähnt, dass Lebensmitteldiscounter heute Verkaufsflächen von 1200 bis 1400 qm anstreben. Nicht erwähnt wird, dass Discounter auch moderne Konzepte für Nahversorgungsmärkte in der Schublade liegen haben, die maßgeschneidert für Märkte mit eben unter 800 qm Verkaufsfläche sind.

8. Betrachtet man nicht die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm, sondern den Neubau mit seinen 1020 qm Verkaufsfläche als Ganzes, haben wir es eindeutig mit einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung zu tun. Abweichend von der Aussage der CIMA ist das siedlungsstrukturelle Integrationsgebot nach meiner Auffassung deutlich nicht erfüllt. (Pkt 6.2.4., Seite 29). Dies gilt auch für das Städtebauliche Integrationsgebot. (6.2.5.)

Ich bin der Auffassung, dass die Risiken, die mit einem Vorhaben dieser Große und Qualität für unsere Innenstadt verbunden sind, einen Bau in diesem Umfang nicht zulassen.
Der Ersatz des bestehenden Marktes durch einen neuen Markt mit maximal 800 qm ist für die Funktion als Nahversorger ausreichend und wäre rechtlich unproblematisch.

Zur Sache

Mein Thema heute: Die Innenstadt

Unsere Plöner Innenstadt ist ein Schmuckstück. Die Fußgängerzone, der Markt und der Schloßberg vermitteln den Eindruck einer Altstadt, obwohl die meisten Gebäude gar nicht so alt sind. Dazu kommt der kleinstädtische Charakter des gesamten Innenstadtbereiches, der von Unterstützern moderner Bauten gerne auch schon mal als kleingeistig bezeichnet wird. Ich teile diese Auffassung nicht und werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass es in Bereichen, die für das Stadtbild von entscheidender Bedeutung sind, keine Experimente in Glas, Stahl und Beton gibt und nur Gebäude entstehen, die sich in der Größe und der Gestaltung in das Gesamtbild einfügen. So bin ich fest davon überzeugt, dass es meiner Argumentation zu verdanken ist, dass in der Hamburger Straße noch keine Wohnanlage genehmigt wurde, die die übrigen Häuser um ein Drittel überragt und dabei noch auf der höchsten Stelle steht. Es steht aber zu erwarten, dass diese Pläne wieder hervorgeholt werden, wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nach der Wahl neu besetzt wird.

Das Kernproblem unserer Innenstadt ist aber die Abwanderung der Kaufkraft. Hierbei sind zwei Faktoren ausschlaggebend, der stetig zunehmende Internethandel und die bislang ungebremste Ausweitung des Angebots in Schwentinental. Beides geht zu Lasten der Innenstadt und der Fußgängerzone, in der sich bereits heute Probleme abzeichnen. . Deutlich sichtbare Anzeichen sind die Leerstände, die häufigen Betreiberwechsel und die Verlagerung des Angebotes in Richtung Bäcker und Telefonläden.
In dem von mir mit initiiertem Einzelhandelskonzept ist klar nachgewiesen, dass jede zusätzliche Konkurrenz außerhalb des Stadtzentrums für die Innenstadt schädlich ist. In Folge wurde auch auf die Entwicklung des Standortes Klinckerteich verzichtet.
Die Schwäche des Einzelhandelskonzeptes ist, dass der Standort Stadtgrabenstrasse auf Druck aus Kreisen der Selbstverwaltung aus dem „Zentralen Versorgungsbereich“ herausgenommen wurde, obwohl er im ersten Entwurf noch als bevorzugter Standort aufgezeigt wurde. Auf diesem Weg wurde verhindert, dass der Standort weiter betrachtet wurde. Nach meiner Auffassung gehört ein moderner Frischemarkt mit einem zeitgemäßen Angebot unmittelbar in den Bereich der Innenstadt, um Kunden auch für die übrigen Geschäfte anzuziehen. Diese wichtige Funktion wird heute noch von dem alten SKY-Markt erfüllt. Alle Überlegungen, etwa von Seiten der FWG und der FDP, diesen Standort zeitgemäß auszubauen, sind Tagträumereien, die an der normativen Kraft des Faktischen scheitern werden. Der jetzige Markt ist zu klein, er entspricht nicht den üblichen Qualitätsansprüchen von des Betreibers. Er ist in die Jahre gekommen, und man muss kein Wirtschaftsweiser sein, um zu erkennen, dass weitere Investitionen in den vorhandene Betrieb nicht rentabel sind. Die COOP als Betreiber des SKY-Marktes hat in der Vergangenheit angeboten, den vorhandenen Markt zu modernisieren und noch mindestens 10 Jahre weiter zu betreiben, wenn sie an einer anderen
Stelle einen großen Frischemarkt, ggf, in Verbindung mit einem Discounter errichten kann. Ich bin absolut überzeugt, dass die COOP diese Zusage einhalten wird, halte aber jeden anderen Standort für einen grossen Frischemarkt, der nicht innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt, für falsch, außer den unmittelbar daran angrenzenden Bereich Stadtgrabenstrasse. Die für die Innenstadt ebenfalls wichtigen Parkplätze können über eine Parkdecklösung erhalten werden, wie sie etwa beim Famila-Markt in Lütjenburg bereits existiert. Für mich ist der Stadtgraben kein Bestandteil der historischen Innenstadt, auch wenn die Parkplätze schön angelegt sind und die Struktur der mittelalterlichen Grundstücksaufteilung widerspiegeln

Ergänzend will ich mich weiter dafür einsetzen, das Erscheinungsbild der Innenstadt zu verbessern. Dabei geht es in erster Linie um die zukünftige  Gestaltung der Werbeanlagen, eine Initiative, die durch die Marius Böger Stiftung eingebracht wurde. Bisher gibt es nur für den Bereich der Langen Straße verbindliche Regelungen. Zukünftig wollen wir den Bereich ausdehnen. Er soll Teile der Hamburger und der Johannisstraße sowie den Markt, die Lübecker Straße und das Bahnhofsviertel mit einschließen. Kernpunkte sind der Verzicht auf Passantenstopper in der Fußgängerzone, um diese für Fußgänger besser nutzbar zu machen und der Verzicht auf großflächige, von innen beleuchteten werbeanlagen. Langfristig sollen durchgängig nur noch Einzelbuchstaben als Werbeanlagen zulässig sein. Auch die Nasenwerbung soll reglementiert und reduziert werden. Damit soll erreicht werden, dass die Werbung weniger aufdringlich, aber dennoch wahrnehmbar ist. Das Wettrüsten bei der Werbung hätte  damit ein Ende, die Attraktivität der Innenstadt wird langfristig gesteigert. Diesen Arbeitsprozess würde ich gerne weiter begleiten und seinen Abschluss erleben.