B-Plan Vogelberg und Einzelhandelskonzept

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Unter anderem Stand das Thema „Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“. Das Thema bewegt die Eigentümer*innen. Entsprechend voll war der Sitzungsraum in der Tourist Info im Bahnhof.

Um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, direkt nach dem Tagesordnungspunkt Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, hatte ich beantragt, die Tagesordnung umzustellen und den Punkt Einwohner*innenfragestunde hinter den Tagesordnungspunkt Vogelberg zu legen. Der Ausschuß stimmte meinem Antrag zu. 

Hier ging es darum, einen Beschluß über den Bebauungsplanvorentwurf zu fassen. Die Kernfrage war, ob die Grundfläche für die Gebäude als absoluter Wert oder als prozentualer Wert der Grundstücksfläche festgeschrieben werden soll. Hier mochten sich die Mitglieder des Ausschusses noch nicht auf eine Variante festlegen. Im weiteren Verfahren, das sowohl die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wie auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorsieht, sollen beide Möglichkeiten betrachtet werden. Dabei hat sich der Ausschuß aber bevorzugt für einen B-Plan mit festgesetzten Grundflächen für die Gebäude ausgesprochen. 

Der Umweltbeauftragte setzte sich dafür ein, daß die so genannten Steingärten nicht zugelassen werden sollen. Dazu erläuterte die Beauftragte des Planungsbüros, daß diese Steingärten durchaus ein artenreicher Lebensraum sein können, wenn sie nicht nach durch eine Versiegelung vom Erdreich abgeschnitten werden.
Das soll im weiteren Verfahren mit betrachtet werden.

Darüber hinaus werden 14 Bäume innerhalb der Baufenster liegen. Fünf dieser Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese Bäume werden möglicherweise über kurz oder lang Bauvorhaben zum Opfer fallen. Unser Umweltbeauftragter regte an, bereits jetzt im Bebauungsplan Ersatzmaßnahmen festzuschreiben und durchzuführen. Ziel ist natürlich, bereits ältere und ökologisch wertvollere Pflanzen zu haben, wenn die Bäume in den Baufenstern gefällt werden. Ein weiterer Vorteil wäre natürlich auch, daß die Bäume nicht einfach verschwinden. Eine vorgezogene Ersatzpflanzung ist nach Aussage des planenden Büros aber rechtlich nicht möglich. 

Außerdem wurde diskutiert, die Firstrichtung vorzuschreiben. Damit sollen sich auch neue Gebäude von ihrer Bauform her in den Bestand einfügen.

Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage, ob photovoltarische Anlagen zulässig sein sollen. Dazu wurde keine klare Aussage getroffen. Das Ergebnis der Planung wird sich wohl erst im weiteren Verlauf des Verfahrens herauskritallisieren.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Fortgang des Städtebauförderungsprogrammes Aktive Stadt und Ortsteilzentren. In Plön geht es dabei um die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsviertels. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen entsprechende Voruntersuchungen und Planunterlagen erstellt werden. Ein Baustein dazu ist das Einzelhandelskonzept. Hierzu wurde das bestehende Konzept von 2011 fortgeschrieben. Der wesentliche Unterschied ist die Ausweitung des zentralen Versorgungsbereiches. Hier mochte der Kreis der Auffassung der Stadt nicht in vollem Umfang folgen und der Bereich wurde nicht so groß wie ursprünglich gewünscht. Dennoch ist das Konzept in diesem Punkt durchaus positiv zu bewerten. Weiterhin kommt das Konzept zu dem Ergebnis, daß Plön nach wie vor Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland hat. Dennoch empfiehlt es auch, weiter im Umland für dieMarke Plön zu werben, den Internethandel in das eigene Angebot zu integrieren und die Geschäftsöffnungszeiten einheitlich zu gestalten.
Der Ausschuß überweist das Einzelhandelskonzept bei einer Gegenstimme in die Ratsversammlung. Dort ist es endgültig zu beschließen.

Darüber hinaus befaßte sich der Ausschuß damit, wie dringlich die Bearbeitung der einzelnen laufenden städtebaulichen Planungen ist. Hier wurden die Prioritäten in den Stufen 1, 2 und 3 in Abstimmung mit der Verwaltung neu festgelegt. 

Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurden die Haltestellen, die in diesem Jahr neu zu gestalten sind, benannt. Hier folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und legte sich auf die Haltestellen gegenüber der öffentlichen Toilette am Eingang der Stadtgrabenstraße, vor der Rodomstorschule und in der Schillener Straße fest. 

Nur noch ein ALDI und das dicke Ende kommt vermutlich noch.

Jetzt hat der neue ALDI eröffnet. Die KN vom 18. Oktober berichtete auf Seite 30. Klar, daß ALDI sich freut. Der Konzern konnte einen hochmodernen Markt, errichten, der die Qualitätsstandards eines Frischemarktes erreicht. Darüber hinaus konnte ALDI einen von ehemals zwei Standorten in Plön schließen, was sich mit Sicherheit positiv auf die Rentabilität des Konzerns auswirkt. Der Umstand, daß der Bau ohne Bebauungsplan errichtet wurde und damit auch keine Beschränkungen für das Sortiment bestehen, könnte in den Verwaltungsetagen des Konzerns zu Freudentänzen geführt haben.

Wenn sich aber Mitglieder der Plöner Ratsverwaltung mitfreuen, dann kann ich mich nur fragen, warum?

Fakt ist: ALDI Stadheide ist geschlossen.
Die Schließung gefährdet den Sandort des dortigen EDEKA-Marktes und damit die Versorgung des gesamten Stadtteiles.
Einen neuen Discounter im alten ALDI-Gebäude wird nicht geben. Damit wird es auch keinen Laden geben, der geeignet ist, den EDEKA-Markt sinnvoll zu ergänzen. Das Marktgebäude gehört ALDI und ALDI wird es mit Sicherheit nicht an einen Konkurrenten vermieten oder verkaufen. Nach meinem Kenntnisstand mietet ALDI in Preetz sogar das Gebäude seines geschlossenen Marktes in der Wakendorfer Straße weiter, um die Ansiedlung eines Konkurrenten zu verhindern. Das dortige Wohngebiet ist nunmehr ohne Nahversorger.

Fakt ist: Der ALDI-Markt wird Kaufkraft aus der Innenstadt abziehen.
Das Einzelhandelskonzept beschränkt den Handel mit bestimmten Gütern (zentrenrelevante Güter) aus gutem Grund auf die Innenstadt (zentralen Versorgungsbereich). Damit soll sichergestellt sein, daß die Geschäfte eng zusammenliegen, damit sie sich gegenseitig stützen und gemeinsam Kunden anziehen. So funktionieren große Einkaufspassagen und Malls. Warum die Verträglichkeitsuntersuchung zum ALDI-Markt sich für den Standort Lütjenburger Straße ausgesprochen hat, obwohl in der selben Untersuchung festgestellt wird, daß der neue Markt bis über 6% Umsatz aus der Innenstadt abziehen kann, erschließt sich mir bis heute nicht. Für vorgeschädigte Lagen ist jeder Kaufkraftverlust schädlich.
Der Markt wird Kaufkraft vom SKY Markt abziehen und damit den Standort dieses für die Innenstadt extrem wichtigen Schlüsselbetriebes gefährden.

Fakt ist: Das Gebäude wurde ohne Bebauungsplan erstellt.
Damit bestand auch keine Möglichkeit, von Seiten der Stadtplanung Einfluß auf das Sortiment des neuen Marktes zu nehmen. Der Handel mit zentrenrelevanten Gütern wird zu Lasten der Geschäfte in der Innenstadt gehen und zu deren schleichender Verödung beitragen. Mit Sicherheit wären die kritischen Punkte zumindest angemerkt worden, wenn der Kreis an der Planung beteiligt worden wäre. Aber vermutlich wollte man sich gar nicht beraten lassen, weil dann klar geworden wäre, was für eine städtebauliche Kamikazeplanung hier im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt betrieben wurde.

ALDI ist kein Vorwurf zu machen. Der Konzern ist äußerst gewinnorientiert ausgerichtet, was grundsätzlich nicht verwerflich ist. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat aber mit seiner Entscheidung eine Fehlentwicklung eingeleitet, deren erste erkennbare Folge die Schließung des ALDI-Marktes in Stadtheide ist und deren weitere negative Auswirkungen wir vermutlich nach und nach erfahren werden.

Sargnagel für die Innenstadt

Es ging gerade durch die Presse. In Schwentinenthal wird es, wenn das aktuelle Gerichtsurteil bestand hat, keine Shoppingmall (großflächiges Verkaufsgebäude mit über 10.000 qm Verkaufsfläche) geben.
Das Gericht hat festgestellt, daß eine solche Geschäftsfläche schädlich für den Handel im Umland ist, und zwar auch, wenn die vorhergesagten Umsatzeinbußen „nur“ sechs Prozent betragen. Das gilt ausdrücklich auch für Plön.

Hier in Plön haben wir eine vergleichbare Situation. Um einen 1200 qm ALDI-Bau in der Lütjenburger Straße zu realisieren, hat die CIMA ein Verträglichkeitsgutachten erstellt, in dem sie aussagt, dass dieser Discounter maximal 6 % Kaufkraft aus der Innenstadt abzieht kann und dies nicht schädlich sei. Hinzu kommt, dass die selbe CIMA, namentlich Frau Schetter, im Einzelhandelskonzept klar empfohlen hat, keine Verkaufsflächen mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches zuzulassen.

Ich habe seinerzeit immer wieder betont, dass auch sechs Prozent Umsatzeinbuße schädlich sei, besonders, wenn der Handel bereits vorgeschädigt ist. Wer das nicht glaubt, sollte einmal mit offenen Augen durch die Innenstadt gehen und die Leerstände ansehen bzw. die Geschäftsaufgaben und Betreiberwechsel analysieren. Die Verwaltung  und die CIMA haben seinerzeit behauptet, daß Umsatzeinbußen bis zu 10 % unschädlich seinen.

Ich sehe mich in meiner damaligen Auffassung durch das aktuelle Gerichtsurteil bestätigt. Es ist allerdings unbefriedigend, immer nur im nachhinnein Recht zu haben. Schlimmer noch ist, dass ich auch mit meiner Einschätzung recht behalten werde, dass der 1200 qm ALDI an der Lütjenburger Straße ein weiterer Sargnagel für die Geschäftswelt in unserer Innenstadt ist.

Das aktuelle Urteil zur Shoppingmall Schwentinenthal sollte Anlaß genug sein, die Entscheidung der Selbstverwaltung und die Gutachten der CIMA noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Wenn bereits eine Baubenehmigung erteilt wurde, müßte der Kreis prüfen, ob diese nicht zurückgenommen werden muß.

Die FWG hat es nicht begriffen

Kürzlich wurde im Plönbook auf den „Rundblick“ hingewiesen, eine Monatsinformation der örtlichen FWG.  Aus diesem Anlaß habe ich mir die Homepage der FWG einmal näher angesehen. Von allen Plöner Parteien hat die FWG eindeutig die beste Internetpräsenz.
Unter der Rubrik: FWG in den städtischen Ausschüssen -> Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt fand ich den Beitrag „ALDI möchte NEU bauen“. Dort heißt es: „Auch die Auswertung des Einzelhandelskonzepts hat ergeben, dass durch den neuen Markt keine Gefährdung der bereits bestehenden Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt zu befürchten ist.“
Das ist falsch. Das Einzelhandelskonzept sagt ganz klar:
– keine neuen Discounter.
– kein Einzelhandel mit Verkaufsflächen über 800 qm außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches.
Über das Einzelhandelskonzept läßt sich das ALDI-Vorhaben mit 1200 qm Verkaufsfläche in keinem Fall begründen. Hier irrt die FWG.
Vielmehr wurde der zentrale Versorgungsbereich im Einzelhandelskonzept so zugeschnitten, daß die Parkplatzflächen im Stadtgraben nicht mit einbezogen sind. Damit wurde die Entwicklung eines zentrumnahen großflächigen Einzelhandels an diesem prädestinierten Platz nach meiner Bewertung hintertrieben. Dr. Lorenzen von der FWG – aber nicht nur er – hatte sich seinerzeit vehement gegen eine solche Entwicklung ausgesprochen.

Die Verträglichkeit des ALDI-Neubaus mit 1200 qm Verkaufsfläche in der Lütjenburger Straße, also außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, wurde durch ein Verträglichkeitsgutachten bescheinigt.  Nebenbei, von demselben Büro, das das Einzelhandelskonzept erstellt hat. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass das ALDI-Vorhaben verträglich sei, obwohl die erwarteten Einbußen für den SKY-Markt bei bis zu 6 % des Umsatzes liegen. Normalerweise wird ein Warnschwellenwert von 10 % angesetzt. Das ist nach meiner Einschätzung nur zulässig, wenn keine Vorschädigung für den zentralen Versorgungsbereich vorliegt. Das ist aber nach meiner festen Überzeugung der Fall. Daher ist die Aussage des Gutachtens nach meiner Auffassung falsch und müßte überprüft werden. In keinem Fall sollte das Risiko eingegangen werden, den Bestand des SKY-Marktes in der Lübecker Straße zu gefährden, da er der wichtigste Kundenmagnet in der Innenstadt ist. (Das wiederum ist dem Einzelhandelskonzept zu entnehmen.)
Die FWG übernimmt die Aussage des Verträglichkeitsgutachtens völlig kritiklos und schreibt sie auch noch dem Einzelhandelskonzept zu.

Das Einzelhandeskonzept kann übrigens im Bürgerinformationssystem ALLRIS der Stadt Plön nachgelesen werden.
http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?waid=79&item_id=0&region_id=308&design_id=0&modul_id=5&record_id=79327&fsize=1&contrast=0&search=einzelhandelskonzept

Im Übrigen bin ich immer noch der Meinung, dass der Versuch der Verwaltung, das Vorhaben zu beschleunigen und ohne Bebauungsplan zu realisieren, nicht funktionieren und zu weiteren Verzögerungen führen wird. Schau ma ma.

Wenn man dem Gerhard Polt glauben darf, gibt es in Bayern noch ganz andere Verfahrenswege,

aber wir sind hier dankenswerterweise im echten Norden.

Aus dem Einzelhandelskonzept

Ich habe in den letzten Tagen immer die Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA zum Bau eines 1020 qm Marktes in der Lütjenburger Straße hinterfragt. Für mich hat der Neubau eines solchen Marktes eine ganz andere Qualität als der bestehende Markt mit seinen 550 qm. Es handelt sich um mehr als nur um die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm. Hier wird ein Nahversorger zum Discounter mit Supermarktqualität ausgebaut. Dieses Projekt ist nach meiner festen Überzeugung geeignet, dem SKY-Markt in der Innenstadt den Todesstoß zu versetzen, mit ungeahnten Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Innenstadtbereich.

Ich wurde gefragt, woher ich meine Weisheit nehme.
Das ist einfach zu beantworten. Ich zitiere nachfolgend ohne weitere Kommentare aber mit Hervorhebungen in FETT aus dem Einzelhandelskonzept der CIMA vom 22. Dezember 2011, da im Bürgerinformationssystem auf folgendem Pfad zu finden ist:
Stadt Plön/Bürger&Rathaus/Ihr Rathaus/Ortsrecht der Stadt Plön/Sonstiges/Kommunales Einzelhandelskonzept für die Stadt Plön
bzw. unter:
http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=308&waid=25&item_id=843652&link_id=213634738&design_id=6461&keyword=2500&az=all&EpS=20&fsize=1&contrast=0

„Discounter (Ø 730 qm)
Supermärkte (Ø 1.020 qm)

Solitäre Nahversorger
– Lidl, Bullenwarder (D)
Aldi, Lütjenburger Straße (E)
– Nah & Frisch, Breslauer Straße (F)
– Edeka und Aldi, Fünf-Seen-Allee“

Sicherung der Nahversorgungssituation, Wettbewerbsoptimierung und behutsamer Ausbau in den bislang unterversorgten Gebieten: Angebotserweiterungen und -ergänzungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sind – ggf. auch unter Einbeziehung von Flächen im Ergänzungsbereich der Innenstadt – grundsätzlich wünschenswert. Ziel ist insbesondere die Wettbewerbsoptimierung des bestehenden Nahversorgers. Hierzu sollte eine Erweiterung auf maximal 1.600 qm Verkaufsfläche angestrebt werden. In den übrigen Ortsteilen ist von Neuansiedlungen über 200 qm Verkaufsfläche abzusehen, allerdings sind Umsiedlungen oder Erweiterungen bestehender Anbieter möglich, solange es dadurch insgesamt zu einer Verbesserung der räumlichen Nahversorgungssituation kommt. Um eine verträgliche Entwicklung zu gewährleisten, sollte darüber hinaus die Gesamtverkaufsfläche für Discounter auf maximal 800 qm … begrenzt werden.“

„Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die dauerhafte Sicherung der Nahversorgungsfunktion der Innenstadt, die durch die Vergrößerung des bestehenden Sky-Marktes erreicht werden kann.“

„Darüber hinaus fungiert der Lebensmittelmarkt Sky sowohl als Nahversorger für die Wohnbevölkerung als auch als wichtiger Frequenzbringer.“

„In 25 teilnehmenden Betrieben wurden rund 15.000 Kunden des Plöner Ein-zelhandels befragt. Die Daten des einzigen beteiligten Nahversorgers Sky, dessen Kunden den mit Abstand größten Teil der Befragten stellten, gehen zwar in die Kaufkraftstromanalyse und die Berechnungen zum Marktgebietes ein, werden in den folgenden Grafiken jedoch nicht mit ausgewiesen. Wegen der hohen Anzahl der dort gezählten Kunden würde die Einbeziehung dieser Daten das Gesamtergebnis zu stark dominieren.“

„Die etwa 1.000 qm Verkaufsfläche des Marktes liegen deutlich unter der heute marktgerechten Größe für Lebensmittelvollsortimenter und erschweren Sky damit eine wettbewerbsfähigen Auftritt.“

„In der Gesamtschau der wirtschaftlichen Eckdaten ergibt sich damit für die nächsten Jahre eine im besten Fall gleichbleibende, wahrscheinlich jedoch eher schmaler werdende Nachfrageplattform für den Einzelhandel.

„Um nicht langfristig Kaufkraft an andere Standorte zu verlieren, ist aus Sicht der CIMA neben einem gezielten Ausbau von Einzelhandelsangeboten vor allem ein qualitativer Ansatz zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt wichtig.“

Die Innenstadt ist von zentraler Bedeutung für den Einzelhandelsstandort Plön.“

„Im periodischen Bedarfsbereich liegt die Zentralität bei 139 %. Damit ist nicht nur die Versorgung der Plöner Bevölkerung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs gesichert, sondern dieser Wert ist auch ein Hinweis darauf, dass die Stadt ihrer raumordnerischen Funktion – die Versorgung der Bevölkerung des Nahbereichs mit Artikeln des periodischen Bedarfsbereich –offensichtlich in großen Teilen gerecht werden kann.“

Dank des ansässigen Lebensmittelmarkts und zahlreicher Bäcker, Apotheken, Drogerieanbieter und Spezialitätenläden übernimmt die Innenstadt auch eine wichtige Nahversorgungsfunktion.“

„Auch im Bereich der Grundversorgung der Plöner Bevölkerung spielt die Innenstadt eine immense Rolle.“

Um Umsatzverdrängungen aus der Innenstadt zu vermeiden, sollte jede Ausweisung von Verkaufsflächen außerhalb dieses Bereiches deshalb genau geprüft werden.“

Für die Bevölkerung der Stadt Plön ist die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs bei einer Handelszentralität von 139 % im periodischen Bedarfsbereich (116 % bei einer Berechnungsgrundlage von 12.867 Einwohnern) quantitativ mehr als gesichert. Im Lebensmitteleinzelhandel liegt die Zentralität sogar bei 144 %.“

„Daraus ergibt sich insgesamt ein relativ ausgewogenes Verkaufsflächenverhältnis und eine Discounterquote von 40 %. Dieser Wert befindet sich nach Erfahrung der CIMA noch in einem Bereich, der für eine ausgewogene Angebotsqualität spricht; der Anteil sollte allerdings nicht mehr weiter steigen.“

Viele viele Themen

Heute stand in der Zeitung, dass der Schulverband ca. 300000,– Euro an Zuschüssen, die für die energetische Sanierung der Breitenauschule zur Verfügung gestellt wurden, zurückzahlen muss, weil es einen Fehler bei der Ausschreibung gegeben hätte. Öffentlich geworden ist dies, weil eine Nachbargemeinde bereits Geld in ihren Haushalt eingestellt hat, um ihren Anteil an der Rückzahlung abzudecken.
Dass der Vorsitzende der Schulverbandsversammlung, unser Plöner Bürgermeister, sich hierzu nicht äußern will, ist verständlich. Schließlich wird ja, wie die KN berichtet, noch geprüft, ob ggf. der Architekt in Regress genommen werden kann.
Der gesamte, sehr komplexe  Vorgang wurde in der letzten Schulverbandsversammlung ausführlich dargestellt und diskutiert. Wegen der noch ausstehenden Regress-Prüfung habe auch ich mir bislang auf die Zunge gebissen und noch keine Details zu dem Thema öffentlich gemacht.
Ich denke, dass dies der richtige Weg ist. Der Schulverband sollte in dieser Angelegenheit die Möglichkeit haben, hier als erstes an die Öffentlichkeit zu treten.

Heute wurde mir ein neues Betriebsprogramm auf meinen Rechner im Büro aufgespielt. Das war um ca. 13:00 Uhr. Die Installation mit allem drum und dran sollte 3 – 4 Stunden dauern, war aber um 20:00 Uhr immer noch nicht abgeschlossen. Nachdem ich alle Arbeiten erledigt hatte, für die ich keinen Rechner benötigt, habe ich mich in zwei Bücher zum Thema „Kadettenanstalt“ vertieft. Dazu werde ich wohl in Kürze einen Beitrag schreiben.

Auch vom „Schauplatz“ Seewiesen gibt es Neues zu berichten, aber dazu komme ich erst, wenn das Thema „Verträglichkeitsgutachten ALDI Lütjenburger Straße” abgearbeitet ist.

Jetzt setze ich mich noch einmal schnell an das Einzelhandelskonzept der CIMA für Plön. Schließlich will ich heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gut vorbereitet sein.
Termin: Mittwoch, 18:00 Uhr im Rathaus. Ich freu mich drauf.

Schwächen im Verträglichkeitsgutachten ?

Vor einigen Tagen wurde das Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung der ALDI-Filiale an der Lütjenburger Straße in Plön in das Bürgerinformationssystem der Stadt eingestellt, allerdings, ohne die politischen Verantwortungsträger vorab zu informieren. So habe ich das Ergebnis dieses Gutachtens am Freitag aus der Zeitung erfahren. Das kann nicht der richtige Weg sein, zumal der Eindruck entsteht, dass dieses Vorgehen gewählt wurde, um eine Vorentscheidung herbeizuführen, ohne das eine ergebnisoffene politische Diskussion in den Gremien und den Fraktionen stattfinden kann.

Worum geht es? ALDI beabsichtigt, das Gebäude mit dem bestehenden Markt abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der bestehende Markt verfügt über 550 qm Verkaufsfläche, der Neubau soll 1020 qm Verkaufsfläche haben. Damit hat der geplante Markt eine ganz andere Qualität. Als Quasi-Vollversorger wird im Bereich Lebensmittel und Reformwaren ca. eine halbe Million Euro Umsatz aus der Innenstadt abziehen. Diese Umsatzverluste gehen zum großen Teil zu Lasten des SKY-Marktes. Damit ist das geplante Vorhaben geeignet, diesen für den Handel in der Innenstadt ausgesprochen wichtigen Standort von SKY zu gefährden.

Durch die bereits erfolgte Veröffentlichung im Internet ist natürlich die Möglichkeit gegeben, sich vorab mit dem Gutachten zu befassen. Das habe ich getan. Hier mein Ergebnis:

Das Gutachten trifft nach meiner Auffassung falsche Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Plöner Innenstadt:

1. Interessanterweise treffen die Gutachter schon auf Seite 2 ein abschließendes Urteil über die Zulässigkeit des riesigen ALDI-Neubaus. Dieser sei nach § 34 zu bewerten und zulässig. Das ist falsch. Selbstverständlich ist hier ein Bebauungsplan erforderlich. Es handelt sich bei dem Vorhaben ganz offenbar nicht um die Erweiterung eines vorhandenen Marktes, sondern um großflächigen Einzelhandel, der an dieser Stelle nicht zulässig ist.
Das Gutachten trifft nach meiner Einschätzung von Anfang an eine falsche planungsrechtliche Bewertung.

2. Es vermittelt den Eindruck, der der geplante ALDI-Markt hätte nur geringe oder keine Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel in der Stadtmitte. Dem liegt offenbar die Annahme zu Grunde, der Plöner Einzelhandel hätte keinerlei Probleme und sei leistungsstark und belastbar. Auch das ist nach meiner Einschätzung falsch. Die Plöner Innenstadt hat größte Probleme, ein attraktives Einzelhandelsangebot zu bewahren. Sie ist durch das Verschwinden von 2 von ehemals 3 Supermärkten sowie zahlreicher kleiner Einzelhändler bereits geschädigt. Insofern besteht absolut kein Spielraum dafür, ein weiteres Einzelhandlesangebot außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zu entwickeln. Der Ansatz von “unschädlichen” 7 oder 10 % Kaufkraftverlagerung, wie im Gutachten verwendet, ist allenfalls für völlig intakte und starke Einzelhandelsstandorte anwendbar, so wie es in Plön vor ungefähr 25 Jahren der Fall war.
Die quantitative Bewertung des Vorhabens ist aus meiner Sicht fachlich falsch.

3. Der Gutachter ist offenbar nicht in der Lage, die Versorgungsqualität eines Discounters mit 550 qm Verkaufsfläche und einem Discounter mit 1020 qm Verkaufsfläche zu unterscheiden. Leider entsteht der Anschein, dass das Gutachten nicht mit der Absicht verfasst wurde, die Folgen der Planung ganz objektiv für die Bürgerinnen und Bürger in Plön zu bewerten. Anderenfalls hätte es zu dem Ergebnis kommen müssen, dass es bereits eine Überversorgung mit Discountern gibt, aber nur einen Supermarkt, der als echter Vollversorger fungiert.
Die qualitative Bewertung des Vorhabens ist nach meiner Einschätzung falsch.

4. Nach meiner Einschätzung wird der den Untersuchungsgegenstand im Gutachten nicht aus der Sicht der Stadt Plön und ihrer Bürger, also städtebaulich, gewertet. Vielmehr entsteht der Anschein, dass alles daran gesetzt wird, das ALDI-Vorhaben zu rechtfertigen. Ich erwarte aber, dass wenn die Stadt ein Einzelhandelsgutachten beauftragt, dass sie als Untersuchungsziel ausdrücklich festlegt, wie die Qualität der Versorgung ihrer Bürger, die Funktion ihrer Innenstadt und das Gewicht Plöns als regionales Zentrum gehoben wird.
Das Gutachten liefert aus meiner Sicht keine verwertbaren Hinweise im Sinne der Stadtentwicklung.

Hier soll wieder einmal eine für Plön wirklich schädlichen Entwicklungen vorangebracht werden.
So wie die sogenannten “Trammer Seewiesen” an den Bürgern vorbei auf den Weg gebracht wurden, so wie in der Lübecker Straße ein wichtiges Denkmal abgerissen und durch einen gesichtslosen Neubau ersetzt werden soll, so wie die Ansiedlung eines großen neuen Supermarktes am Stadtgraben verhindert wurde, so wird hier wieder auf eine Art und Weise vorgegangen, die kritisch zu hinterfragen ist.
Ich halte die Überprüfung dieses Gutachtens durch unabhängige Fachleute für zwingend erforderlich.

Im Einzelnen

1. Kaufkraftniveau liegt mit 5267,– Euro in Plön unter dem durchschnittlichen Niveau des zentralörtlichen Nahbereiches ((5355,– Euro)) und auch unter dem Bundesdurchschnitt (5506,– Euro) (Seite 12) Ein unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau und eine sinkende Zentralitätsziffer (Abnehmenden Bedeutung für die Versorgung des Umlandes), wie in der Diskussion zum Einzelhandelskonzept im vergangenen Jahr hervorgehoben, haben dazu geführt, dass der Handel im zentralen Versorgungsbereich (Innenstadt) bereits vorgeschädigt ist. Dies findet seinen Ausdruck in Leerständen, häufigen Betreiberwechseln und dem angebotenen Sortiment, die durch eine Häufung von Bäckern, Telefonläden und die Ansiedlung von 1,– Euro Läden bzw. Billigketten geprägt wird.

2. Seit der Umfrage der CIMA im Jahr 2011 ist klar, dass SKY der Frequenzbringer oder besser: der Kundenmagnet im zentralen Versorgungsbereich, also in der Innenstadt ist. Daher verwundert es mich, dass SKY bei der Beschreibung der Angebotsstrukturen im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt Plön (Seite 15) erst nach den inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und im gleichen Atemzug mit Rossmann aufgeführt wird. Dadurch wird die Bedeutung des Betriebes relativiert. Das wird der besonderen Bedeutung dieses Betriebes in keiner Weise gerecht.

3. Ein Kunstgriff meisterlicher Hand wird in Punkt 5, Seite 19 angestellt. Nach Auffassung der CIMA ist hier nicht die Auswirkung des gesamten geplanten Marktes mit seinen 1050 qm zu betrachten, sondern nur die Erweiterung des bestehenden Marktes um ca. 470 qm Verkaufsfläche. Dadurch relativieren sich die Auswirkungen des Vorhabens. Tatsächlich entsteht durch den Neubau ein moderner ALDI-Markt, der eine ganz andere Qualität hat als der bestehende Markt. Erfahrungsgemäß hat eine moderne ALDI-Filiale die Qualität eines Vollsortimenters. Damit entsteht eine erhebliche Konkurrenz für den bestehenden SKY-Markt. Die Betrachtung von lediglich 470 qm zusätzlicher Verkaufsfläche greift damit eindeutig zu kurz.

4. Bei den Vorbemerkungen zu der Umlenkungsquote (Seite 20) bezieht sich die CIMA auf die durch die einschlägige Rechtsprechung üblichen Werte, da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Werte gibt. Diese Werte (Umsatzverteilung größer 10 %) dürfen aber nur Anwendung finden, wenn eine gesunde Wirtschaftssituation besteht. Dies ist im Fall der Plöner Innenstadt nicht gegeben. Hier ist nach meiner Auffassung von einer Vorschädigung auszugehen. In diesem Fall sind auch Vorhaben mit einer Umsatzverteilung von unter 10% unzulässig. Dies wird im Gutachten der CIMA nicht erwähnt. Ebenso wenig gibt es Aussagen zur Vorschädigung der Einzelhandelsstrukturen in der Innenstadt.

5. Auf Seite 22 wird aufgezeigt, dass die Umsatzverteilung mit ca. einer halben Million (entsprechend 18,7 %) zu Lasten des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt Plön ausfallen wird. Nach meiner Einschätzung wird ein Großteil davon zu Lasten des ausdrücklich als Mitbewerber genannten SKY-Marktes gehen und nach meiner Einschätzung dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit so weit  gefährden, dass eine Schließung nicht mehr auszuschließen ist. Mutmaßungen, die auf eine mittel- bis langfristige Schließung hindeuten, gab es bereits.

6. Im weiteren Verlauf des Gutachtens (Seite 24) wird prognostiziert, dass für den Bereich Lebensmittel und Reformwaren eine Umsatzverteilungsquote von 6,3 % für den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt erwartet wird. In dem Zusammenhang wird die Vermutung geäußert, dass es zwar zu spürbaren absatzwirtschaftlichen Auswirkungen kommen wird, eine Schließung wird jedoch ausgeschlossen.
Nun, ich äußere die Vermutung, dass die Vermutung der CIMA nicht zutrifft. Das Risiko einer Schließung ist akut, die negativen Auswirkungen für die Städtebauliche Entwicklung der Innenstadt wären nicht absehbar.

7. Im Absatz 6, Einzelhandelskonzeptionelle und Raumordnerische Einordnung (Seite 26 ff) wird der Bezug zum Einzelhandelskonzept hergestellt. Dazu wird viel zitiert, allerdings nicht, dass für alle Gebiete außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches eine Maximalgröße von 800 qm empfohlen wird.
Es wird auch erwähnt, dass Lebensmitteldiscounter heute Verkaufsflächen von 1200 bis 1400 qm anstreben. Nicht erwähnt wird, dass Discounter auch moderne Konzepte für Nahversorgungsmärkte in der Schublade liegen haben, die maßgeschneidert für Märkte mit eben unter 800 qm Verkaufsfläche sind.

8. Betrachtet man nicht die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm, sondern den Neubau mit seinen 1020 qm Verkaufsfläche als Ganzes, haben wir es eindeutig mit einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung zu tun. Abweichend von der Aussage der CIMA ist das siedlungsstrukturelle Integrationsgebot nach meiner Auffassung deutlich nicht erfüllt. (Pkt 6.2.4., Seite 29). Dies gilt auch für das Städtebauliche Integrationsgebot. (6.2.5.)

Ich bin der Auffassung, dass die Risiken, die mit einem Vorhaben dieser Große und Qualität für unsere Innenstadt verbunden sind, einen Bau in diesem Umfang nicht zulassen.
Der Ersatz des bestehenden Marktes durch einen neuen Markt mit maximal 800 qm ist für die Funktion als Nahversorger ausreichend und wäre rechtlich unproblematisch.

Stadtbuchtfest 2014

Das diesjährig Stadtbuchtfest war wieder einmal eine sehr gelungene Veranstaltung, jedenfalls soweit ich es von meinen Besuchen am Freitag- und Samstagabend beurteilen kann und von den Problemen der Anwohner mit den Wildpinklern einmal abgesehen. Vielleicht würden ein paar Toiletten mehr und ein oder zwei Pissoire dieses Problem entschärfen können. Sie müssen ja nicht so schön bunt sein.
130811_Stadtbuchtfest_PissoirErfreulich ist, dass sowohl der Bürgervorsteher als auch der Bürgermeister erklärt haben sollen, sich trotz leerer Kassen für den Erhalt des Festes einsetzten zu wollen. Vielleicht erinnern sich einige meiner Leser, dass das Fest bereits 2011 auf der Kippe stand. Die SPD-Fraktion hat sich bereits damals für die Durchführung und damit für den Erhalt des Festes eingesetzt.

Beim der Suche nach dem Beitrag über das Stadtbuchtfest stieß ich auch auf meine damalige Berichterstattung zum Einzelhandelskonzept der CIMA. Dieses Thema wird sicher in Kürze wieder aktuell werden, wenn es darum gehen könnte, wie man das CIMA-Konzept so hingebogen bekommt, dass nunmehr doch Einzelhandelsflächen mit mehr als 800 Quadratmetern außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches gut für die Stadt sind. Die gebetsmühlenartigen Wiederholungen des Mantras„…, Plön ist gut versorgt“ klingen mir noch in den Ohren.

Zur Sache

Mein Thema heute: Die Innenstadt

Unsere Plöner Innenstadt ist ein Schmuckstück. Die Fußgängerzone, der Markt und der Schloßberg vermitteln den Eindruck einer Altstadt, obwohl die meisten Gebäude gar nicht so alt sind. Dazu kommt der kleinstädtische Charakter des gesamten Innenstadtbereiches, der von Unterstützern moderner Bauten gerne auch schon mal als kleingeistig bezeichnet wird. Ich teile diese Auffassung nicht und werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass es in Bereichen, die für das Stadtbild von entscheidender Bedeutung sind, keine Experimente in Glas, Stahl und Beton gibt und nur Gebäude entstehen, die sich in der Größe und der Gestaltung in das Gesamtbild einfügen. So bin ich fest davon überzeugt, dass es meiner Argumentation zu verdanken ist, dass in der Hamburger Straße noch keine Wohnanlage genehmigt wurde, die die übrigen Häuser um ein Drittel überragt und dabei noch auf der höchsten Stelle steht. Es steht aber zu erwarten, dass diese Pläne wieder hervorgeholt werden, wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nach der Wahl neu besetzt wird.

Das Kernproblem unserer Innenstadt ist aber die Abwanderung der Kaufkraft. Hierbei sind zwei Faktoren ausschlaggebend, der stetig zunehmende Internethandel und die bislang ungebremste Ausweitung des Angebots in Schwentinental. Beides geht zu Lasten der Innenstadt und der Fußgängerzone, in der sich bereits heute Probleme abzeichnen. . Deutlich sichtbare Anzeichen sind die Leerstände, die häufigen Betreiberwechsel und die Verlagerung des Angebotes in Richtung Bäcker und Telefonläden.
In dem von mir mit initiiertem Einzelhandelskonzept ist klar nachgewiesen, dass jede zusätzliche Konkurrenz außerhalb des Stadtzentrums für die Innenstadt schädlich ist. In Folge wurde auch auf die Entwicklung des Standortes Klinckerteich verzichtet.
Die Schwäche des Einzelhandelskonzeptes ist, dass der Standort Stadtgrabenstrasse auf Druck aus Kreisen der Selbstverwaltung aus dem „Zentralen Versorgungsbereich“ herausgenommen wurde, obwohl er im ersten Entwurf noch als bevorzugter Standort aufgezeigt wurde. Auf diesem Weg wurde verhindert, dass der Standort weiter betrachtet wurde. Nach meiner Auffassung gehört ein moderner Frischemarkt mit einem zeitgemäßen Angebot unmittelbar in den Bereich der Innenstadt, um Kunden auch für die übrigen Geschäfte anzuziehen. Diese wichtige Funktion wird heute noch von dem alten SKY-Markt erfüllt. Alle Überlegungen, etwa von Seiten der FWG und der FDP, diesen Standort zeitgemäß auszubauen, sind Tagträumereien, die an der normativen Kraft des Faktischen scheitern werden. Der jetzige Markt ist zu klein, er entspricht nicht den üblichen Qualitätsansprüchen von des Betreibers. Er ist in die Jahre gekommen, und man muss kein Wirtschaftsweiser sein, um zu erkennen, dass weitere Investitionen in den vorhandene Betrieb nicht rentabel sind. Die COOP als Betreiber des SKY-Marktes hat in der Vergangenheit angeboten, den vorhandenen Markt zu modernisieren und noch mindestens 10 Jahre weiter zu betreiben, wenn sie an einer anderen
Stelle einen großen Frischemarkt, ggf, in Verbindung mit einem Discounter errichten kann. Ich bin absolut überzeugt, dass die COOP diese Zusage einhalten wird, halte aber jeden anderen Standort für einen grossen Frischemarkt, der nicht innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt, für falsch, außer den unmittelbar daran angrenzenden Bereich Stadtgrabenstrasse. Die für die Innenstadt ebenfalls wichtigen Parkplätze können über eine Parkdecklösung erhalten werden, wie sie etwa beim Famila-Markt in Lütjenburg bereits existiert. Für mich ist der Stadtgraben kein Bestandteil der historischen Innenstadt, auch wenn die Parkplätze schön angelegt sind und die Struktur der mittelalterlichen Grundstücksaufteilung widerspiegeln

Ergänzend will ich mich weiter dafür einsetzen, das Erscheinungsbild der Innenstadt zu verbessern. Dabei geht es in erster Linie um die zukünftige  Gestaltung der Werbeanlagen, eine Initiative, die durch die Marius Böger Stiftung eingebracht wurde. Bisher gibt es nur für den Bereich der Langen Straße verbindliche Regelungen. Zukünftig wollen wir den Bereich ausdehnen. Er soll Teile der Hamburger und der Johannisstraße sowie den Markt, die Lübecker Straße und das Bahnhofsviertel mit einschließen. Kernpunkte sind der Verzicht auf Passantenstopper in der Fußgängerzone, um diese für Fußgänger besser nutzbar zu machen und der Verzicht auf großflächige, von innen beleuchteten werbeanlagen. Langfristig sollen durchgängig nur noch Einzelbuchstaben als Werbeanlagen zulässig sein. Auch die Nasenwerbung soll reglementiert und reduziert werden. Damit soll erreicht werden, dass die Werbung weniger aufdringlich, aber dennoch wahrnehmbar ist. Das Wettrüsten bei der Werbung hätte  damit ein Ende, die Attraktivität der Innenstadt wird langfristig gesteigert. Diesen Arbeitsprozess würde ich gerne weiter begleiten und seinen Abschluss erleben.